Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.interessirt ware: Worauff sie auch gefangen vnnd in den weissen Thurn geleget wurde. Da sie dann nach scharpffer Erkundigung bekennete / daß sie auch darbey gewesen vnnd zugesehen hette / als jhr Man war erschossen worden / vnnd daß sie mit obgedachtem Sabsky eine Zeil lang in Vnzucht gelebt / vnd es mit jhm angeleget hette / daß er nicht allein solche That verrichten / sondern auch seyn eigen Weib vmbringen solte / da sie alsdann einander wolten zur Ehe genommen haben. Auff solches ward vber sie ein Vrtheil gesprochen / daß sie als ein Ehebrecherin vnd Mörderin / erstlich mit Ruthen gestrichen / darnach lebendig begraben / vnnd jhr ein Pfal durch den Leib solte geschlagen werden. Dieweil aber solches Vrtheil sehr schröcklich vnd der Orthen vnerhört war / ward es endlich auff Vorbitt gemiltert / vnd den 30. Januarij dieses Jahrs die Execution wider dergestalt vorgenommen / daß man sie erstlich in deß Scharpffrichters vnsaubern Wagen von dem Altstädter Rath. Hauß auff die kleine Seithen geführt / da sie zweymal mit Ruthem gestrichen worden / alsdann wider in die Altstatt geführt / abermals mit Ruthen gestrichen / folgends vom Wagen herab gethan / zur Richtstadt vor jhrem Hauß auff dem Altstätter Platz geführet / alda jhr der Kopff abgeschlagen worden. Sie hat sich in allem sehr gedultig vnnd behertzt erzeigt / vnnd ist in eine Kirch begraben worden. Hierauff ist den 3. Februarij der Sabsky ebenmässig zur Execution vnd Straff gezogen vnd im Schloß beym Weissen Thurn / deß Morgens vmb 7. Vhren / in der Still mit dem Schwerd hingerichtet worden. Er hat sich bey der Execution sehr vngedultig erzeigt / vnnd sich durch kein Mittel willig zur Straff ergeben wollen / derhalben der Scharpffrichter zum zweiten mal vnderrichter Sachen darvon gehen wollen. Demnach aber inmittels von der Obrigkeit befehl kommen / er solle die Execution verrichten / es gerathe oder fehle gleich / ist darauff er Sabsky gerichtet. Vnd weil er gleich im Streich gezuckt / vnnd ohne das ein Kurtzen dicken Halß gehabt / in den Koff gehawen worden / daß der Streich vom rechten Aug ab / vnd bey dem Kynbacken außgangen / vnnd abgeklitschet / daß die lincke Seithen sampt der Nassen vnderletzt blieben: von dem hefftigen Streich aber / da alle Bein zerschmettert worden / ist der Justificirte als bald verschieden. Newe Contribution zu Prag. Zur zeit dieser Execution ist zu Prag ein newe Contribution auff 6. Monat publicirt worden / nemblich daß jede Obrigkeit Geist-vnnd Weltlich / von jedem angesessenen Vnderthan / oder der zeit befindenden vffrechten Hauß / von Herrn vnnd Vnderthanen zugleich / monatlich 50. Kreutzer / also daß der Herr oder Landman / auß eignem Seckel 20. vnd der Vnderthan 30. Kreutzer ordentlich entrichten solte / die Bürger jedweder 2. Gülden / jedweder Pfarrherr oder im fall kein Pfarherr vorhanden selber Pfarrern Collatur monatlich 30. Kreuber / die Kauffleut 7. fl. 50. Kreutzer / doch dergestalt / daß die vermüglichen die vndermöglichen vbertragen / vnd vnder jnen ein besondere / disposition machen / die Freyfrawen / Freyhöffe / vnd Freygerichte fl. 3. jeder Schäffer 38. vnd die Schäfferknecht jeder 15. Kreutzer / die Haußgenossen 2. Kreutzer 3. Pfennig / vnnd dann die Judenschafft monatlich 7000. fl. richtig machen / vnd abführen / vnnd von dieser Contribution niemand / auch die Keyserlichen Herrschafften nicht exempt oder frey seyn solten. Eisenstatt vnd Forchtenstein der Cron Vngarn wider einverleibt. Demnach die Vngarn auff vnderschiedlichen Landtägen die zwo Graffschafften Eisenstatt vnd Forchtenstein / so hiebevor dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen vnd der Vngarischen Cron wider zuzueignen gebetten / ist jhnen von jhrer Key. May. solches auff dem Oedenburgischen Landtag zu vollziehen versprochen. Worauff im Januario dieses Jahrs der Freyherr von Wertenburg Hoff-Cantzler als Commissarius neben andern derentwegen nach solchen Orthen abgefertiget worden. Päbstische stärcken vnd erne wern jhre Bündnuß. Vmb diese zeit haben die Päbstische jre Ligam / in welcher neben Jhrer Kayser. May. dem König in Spanien vnd dem Hauß Oesterreich / der König in Polen / die Päbstische Chur vnd Fürsten in Teutschland / vnd die Fürsten in Italien begriffen / ernewret / vnd sich verglichen / daß sie stets 60000. Man zu Fuß / 20000. zu Pferd / vnd 120. Kriegs-Schiff in Bereitschafft halten wolten: Vberwelche von der Liga ins gesampt / vnnd nicht von dem einen oder andern allein gewisse Obristen solten bestellt werden. Newe reichs Hoffraths Ordnung. Weil es im Reichs Hoffrath bißhero nit allerdings richtig zugangen / vnd deßwegen vielfältige Klagen geführet worden / als hat J. Kay. M. im Aprili ein newe Reichs-Hoffraths Ordnung / wie es mit vbergeb: vnd Erledigung der Gerichtlichen Producten / Supplicationen vnnd sonsten / deßgleichen bey der Reichs-Hoff Cantzley vnnd mit den Sachwaltern / Agenten vnd Procuratoren gehalten werden solte / verfassen vnd im Keyserlichen Hoffrath in beysein der Agenten vnd Procuratoren Hoffrath in beysein der Agenten vnd Procuratoren zu Anfang deß Maij publicirenlassen / aller massen solches der Zeit in offenen Truck außgangen. Fürsten Tag zu Preßlaw. In gedachten Monat Majo ward zu Preßlaw ein Fürstentag gehalten / bey welchem J. Kay. M. von Fürsten vnd Ständen in Schlesien 150000. Reichschaler Reiß Costen auff den Deputation Tag nacher Nürnberg: Zum andern 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Vngarischen Grentz Häuser: Zum dritten 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Keyserlichen Armada in Nider Sachsen: Vnd dann zum vierdten / daß die Ständ jhr auff den Beinen habendes geworben Volck J. Kay. M. in Dienst 8. Monat vberlassen vnd vnderhalten wolten / begehret. Auffruhr zu Lüttich wider Hertzog Rudolph Maximilian von Sachsen Lawenburg. Wir wollen auch an diesem Orth vermelden / was Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg zu Lüttich begegnet. Es hat Jhre Kay. Mayst. hin vnd wider im Reich Kriegsvolck werben vnnd darzu bey den Ständen vmb Gelthülff sollicitiren lassen / da hat vnder andern auch interessirt ware: Worauff sie auch gefangen vnnd in den weissen Thurn geleget wurde. Da sie dann nach scharpffer Erkundigung bekennete / daß sie auch darbey gewesen vnnd zugesehen hette / als jhr Man war erschossen worden / vnnd daß sie mit obgedachtem Sabsky eine Zeil lang in Vnzucht gelebt / vnd es mit jhm angeleget hette / daß er nicht allein solche That verrichten / sondern auch seyn eigen Weib vmbringen solte / da sie alsdann einander wolten zur Ehe genommen haben. Auff solches ward vber sie ein Vrtheil gesprochen / daß sie als ein Ehebrecherin vnd Mörderin / erstlich mit Ruthen gestrichen / darnach lebendig begraben / vnnd jhr ein Pfal durch den Leib solte geschlagen werden. Dieweil aber solches Vrtheil sehr schröcklich vnd der Orthen vnerhört war / ward es endlich auff Vorbitt gemiltert / vnd den 30. Januarij dieses Jahrs die Execution wider dergestalt vorgenommen / daß man sie erstlich in deß Scharpffrichters vnsaubern Wagen von dem Altstädter Rath. Hauß auff die kleine Seithen geführt / da sie zweymal mit Ruthem gestrichen worden / alsdann wider in die Altstatt geführt / abermals mit Ruthen gestrichen / folgends vom Wagen herab gethan / zur Richtstadt vor jhrem Hauß auff dem Altstätter Platz geführet / alda jhr der Kopff abgeschlagen worden. Sie hat sich in allem sehr gedultig vnnd behertzt erzeigt / vnnd ist in eine Kirch begraben worden. Hierauff ist den 3. Februarij der Sabsky ebenmässig zur Execution vnd Straff gezogen vnd im Schloß beym Weissen Thurn / deß Morgens vmb 7. Vhren / in der Still mit dem Schwerd hingerichtet worden. Er hat sich bey der Execution sehr vngedultig erzeigt / vnnd sich durch kein Mittel willig zur Straff ergeben wollen / derhalben der Scharpffrichter zum zweiten mal vnderrichter Sachen darvon gehen wollen. Demnach aber inmittels von der Obrigkeit befehl kommen / er solle die Execution verrichten / es gerathe oder fehle gleich / ist darauff er Sabsky gerichtet. Vnd weil er gleich im Streich gezuckt / vnnd ohne das ein Kurtzen dicken Halß gehabt / in den Koff gehawen worden / daß der Streich vom rechten Aug ab / vnd bey dem Kynbacken außgangen / vnnd abgeklitschet / daß die lincke Seithen sampt der Nassen vnderletzt blieben: von dem hefftigen Streich aber / da alle Bein zerschmettert worden / ist der Justificirte als bald verschieden. Newe Contribution zu Prag. Zur zeit dieser Execution ist zu Prag ein newe Contribution auff 6. Monat publicirt worden / nemblich daß jede Obrigkeit Geist-vnnd Weltlich / von jedem angesessenen Vnderthan / oder der zeit befindenden vffrechten Hauß / von Herrn vnnd Vnderthanen zugleich / monatlich 50. Kreutzer / also daß der Herr oder Landman / auß eignem Seckel 20. vnd der Vnderthan 30. Kreutzer ordentlich entrichten solte / die Bürger jedweder 2. Gülden / jedweder Pfarrherr oder im fall kein Pfarherr vorhanden selber Pfarrern Collatur monatlich 30. Kreuber / die Kauffleut 7. fl. 50. Kreutzer / doch dergestalt / daß die vermüglichen die vndermöglichen vbertragen / vñ vnder jnen ein besondere / disposition machẽ / die Freyfrawẽ / Freyhöffe / vñ Freygerichte fl. 3. jeder Schäffer 38. vnd die Schäfferknecht jeder 15. Kreutzer / die Haußgenossen 2. Kreutzer 3. Pfennig / vnnd dann die Judenschafft monatlich 7000. fl. richtig machen / vnd abführen / vnnd von dieser Contribution niemand / auch die Keyserlichen Herrschafften nicht exempt oder frey seyn solten. Eisenstatt vnd Forchtenstein der Cron Vngarn wider einverleibt. Demnach die Vngarn auff vnderschiedlichen Landtägen die zwo Graffschafften Eisenstatt vnd Forchtenstein / so hiebevor dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen vnd der Vngarischẽ Cron wider zuzueignen gebetten / ist jhnen von jhrer Key. May. solches auff dem Oedenburgischen Landtag zu vollziehen versprochen. Worauff im Januario dieses Jahrs der Freyherr von Wertenburg Hoff-Cantzler als Commissarius neben andern derentwegen nach solchen Orthen abgefertiget worden. Päbstische stärcken vñ erne wern jhre Bündnuß. Vmb diese zeit haben die Päbstische jre Ligam / in welcher neben Jhrer Kayser. May. dem König in Spanien vnd dem Hauß Oesterreich / der König in Polen / die Päbstische Chur vnd Fürsten in Teutschland / vnd die Fürsten in Italien begriffen / ernewret / vnd sich verglichen / daß sie stets 60000. Man zu Fuß / 20000. zu Pferd / vnd 120. Kriegs-Schiff in Bereitschafft halten wolten: Vberwelche von der Liga ins gesampt / vnnd nicht von dem einen oder andern allein gewisse Obristen solten bestellt werden. Newe reichs Hoffraths Ordnung. Weil es im Reichs Hoffrath bißhero nit allerdings richtig zugangen / vnd deßwegen vielfältige Klagen geführet worden / als hat J. Kay. M. im Aprili ein newe Reichs-Hoffraths Ordnung / wie es mit vbergeb: vnd Erledigung der Gerichtlichen Producten / Supplicationen vnnd sonsten / deßgleichen bey der Reichs-Hoff Cantzley vnnd mit den Sachwaltern / Agenten vñ Procuratoren gehalten werden solte / verfassen vnd im Keyserlichen Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren zu Anfang deß Maij publicirenlassen / aller massen solches der Zeit in offenen Truck außgangen. Fürsten Tag zu Preßlaw. In gedachtẽ Monat Majo ward zu Preßlaw ein Fürstentag gehalten / bey welchem J. Kay. M. von Fürsten vnd Ständen in Schlesien 150000. Reichschaler Reiß Costen auff den Deputation Tag nacher Nürnberg: Zum andern 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Vngarischen Grentz Häuser: Zum dritten 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Keyserlichen Armada in Nider Sachsen: Vnd dann zum vierdten / daß die Ständ jhr auff den Beinen habendes geworben Volck J. Kay. M. in Dienst 8. Monat vberlassen vnd vnderhalten wolten / begehret. Auffruhr zu Lüttich wider Hertzog Rudolph Maximilian von Sachsen Lawenburg. Wir wollen auch an diesem Orth vermelden / was Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg zu Lüttich begegnet. Es hat Jhre Kay. Mayst. hin vnd wider im Reich Kriegsvolck werben vnnd darzu bey den Ständen vmb Gelthülff sollicitiren lassen / da hat vnder andern auch <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1193" n="1062"/> interessirt ware: Worauff sie auch gefangen vnnd in den weissen Thurn geleget wurde. Da sie dann nach scharpffer Erkundigung bekennete / daß sie auch darbey gewesen vnnd zugesehen hette / als jhr Man war erschossen worden / vnnd daß sie mit obgedachtem Sabsky eine Zeil lang in Vnzucht gelebt / vnd es mit jhm angeleget hette / daß er nicht allein solche That verrichten / sondern auch seyn eigen Weib vmbringen solte / da sie alsdann einander wolten zur Ehe genommen haben.</p> <p>Auff solches ward vber sie ein Vrtheil gesprochen / daß sie als ein Ehebrecherin vnd Mörderin / erstlich mit Ruthen gestrichen / darnach lebendig begraben / vnnd jhr ein Pfal durch den Leib solte geschlagen werden. Dieweil aber solches Vrtheil sehr schröcklich vnd der Orthen vnerhört war / ward es endlich auff Vorbitt gemiltert / vnd den 30. Januarij dieses Jahrs die Execution wider dergestalt vorgenommen / daß man sie erstlich in deß Scharpffrichters vnsaubern Wagen von dem Altstädter Rath. Hauß auff die kleine Seithen geführt / da sie zweymal mit Ruthem gestrichen worden / alsdann wider in die Altstatt geführt / abermals mit Ruthen gestrichen / folgends vom Wagen herab gethan / zur Richtstadt vor jhrem Hauß auff dem Altstätter Platz geführet / alda jhr der Kopff abgeschlagen worden. Sie hat sich in allem sehr gedultig vnnd behertzt erzeigt / vnnd ist in eine Kirch begraben worden.</p> <p>Hierauff ist den 3. Februarij der Sabsky ebenmässig zur Execution vnd Straff gezogen vnd im Schloß beym Weissen Thurn / deß Morgens vmb 7. Vhren / in der Still mit dem Schwerd hingerichtet worden. Er hat sich bey der Execution sehr vngedultig erzeigt / vnnd sich durch kein Mittel willig zur Straff ergeben wollen / derhalben der Scharpffrichter zum zweiten mal vnderrichter Sachen darvon gehen wollen.</p> <p>Demnach aber inmittels von der Obrigkeit befehl kommen / er solle die Execution verrichten / es gerathe oder fehle gleich / ist darauff er Sabsky gerichtet. Vnd weil er gleich im Streich gezuckt / vnnd ohne das ein Kurtzen dicken Halß gehabt / in den Koff gehawen worden / daß der Streich vom rechten Aug ab / vnd bey dem Kynbacken außgangen / vnnd abgeklitschet / daß die lincke Seithen sampt der Nassen vnderletzt blieben: von dem hefftigen Streich aber / da alle Bein zerschmettert worden / ist der Justificirte als bald verschieden.</p> <p><note place="left">Newe Contribution zu Prag.</note> Zur zeit dieser Execution ist zu Prag ein newe Contribution auff 6. Monat publicirt worden / nemblich daß jede Obrigkeit Geist-vnnd Weltlich / von jedem angesessenen Vnderthan / oder der zeit befindenden vffrechten Hauß / von Herrn vnnd Vnderthanen zugleich / monatlich 50. Kreutzer / also daß der Herr oder Landman / auß eignem Seckel 20. vnd der Vnderthan 30. Kreutzer ordentlich entrichten solte / die Bürger jedweder 2. Gülden / jedweder Pfarrherr oder im fall kein Pfarherr vorhanden selber Pfarrern Collatur monatlich 30. Kreuber / die Kauffleut 7. fl. 50. Kreutzer / doch dergestalt / daß die vermüglichen die vndermöglichen vbertragen / vñ vnder jnen ein besondere / disposition machẽ / die Freyfrawẽ / Freyhöffe / vñ Freygerichte fl. 3. jeder Schäffer 38. vnd die Schäfferknecht jeder 15. Kreutzer / die Haußgenossen 2. Kreutzer 3. Pfennig / vnnd dann die Judenschafft monatlich 7000. fl. richtig machen / vnd abführen / vnnd von dieser Contribution niemand / auch die Keyserlichen Herrschafften nicht exempt oder frey seyn solten.</p> <p><note place="right">Eisenstatt vnd Forchtenstein der Cron Vngarn wider einverleibt.</note> Demnach die Vngarn auff vnderschiedlichen Landtägen die zwo Graffschafften Eisenstatt vnd Forchtenstein / so hiebevor dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen vnd der Vngarischẽ Cron wider zuzueignen gebetten / ist jhnen von jhrer Key. May. solches auff dem Oedenburgischen Landtag zu vollziehen versprochen. Worauff im Januario dieses Jahrs der Freyherr von Wertenburg Hoff-Cantzler als Commissarius neben andern derentwegen nach solchen Orthen abgefertiget worden.</p> <p><note place="right">Päbstische stärcken vñ erne wern jhre Bündnuß.</note> Vmb diese zeit haben die Päbstische jre Ligam / in welcher neben Jhrer Kayser. May. dem König in Spanien vnd dem Hauß Oesterreich / der König in Polen / die Päbstische Chur vnd Fürsten in Teutschland / vnd die Fürsten in Italien begriffen / ernewret / vnd sich verglichen / daß sie stets 60000. Man zu Fuß / 20000. zu Pferd / vnd 120. Kriegs-Schiff in Bereitschafft halten wolten: Vberwelche von der Liga ins gesampt / vnnd nicht von dem einen oder andern allein gewisse Obristen solten bestellt werden.</p> <p><note place="right">Newe reichs Hoffraths Ordnung.</note> Weil es im Reichs Hoffrath bißhero nit allerdings richtig zugangen / vnd deßwegen vielfältige Klagen geführet worden / als hat J. Kay. M. im Aprili ein newe Reichs-Hoffraths Ordnung / wie es mit vbergeb: vnd Erledigung der Gerichtlichen Producten / Supplicationen vnnd sonsten / deßgleichen bey der Reichs-Hoff Cantzley vnnd mit den Sachwaltern / Agenten vñ Procuratoren gehalten werden solte / verfassen vnd im Keyserlichen Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren zu Anfang deß Maij publicirenlassen / aller massen solches der Zeit in offenen Truck außgangen.</p> <p><note place="right">Fürsten Tag zu Preßlaw.</note> In gedachtẽ Monat Majo ward zu Preßlaw ein Fürstentag gehalten / bey welchem J. Kay. M. von Fürsten vnd Ständen in Schlesien 150000. Reichschaler Reiß Costen auff den Deputation Tag nacher Nürnberg: Zum andern 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Vngarischen Grentz Häuser: Zum dritten 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Keyserlichen Armada in Nider Sachsen: Vnd dann zum vierdten / daß die Ständ jhr auff den Beinen habendes geworben Volck J. Kay. M. in Dienst 8. Monat vberlassen vnd vnderhalten wolten / begehret.</p> <p><note place="right">Auffruhr zu Lüttich wider Hertzog Rudolph Maximilian von Sachsen Lawenburg.</note> Wir wollen auch an diesem Orth vermelden / was Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg zu Lüttich begegnet. Es hat Jhre Kay. Mayst. hin vnd wider im Reich Kriegsvolck werben vnnd darzu bey den Ständen vmb Gelthülff sollicitiren lassen / da hat vnder andern auch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1062/1193]
interessirt ware: Worauff sie auch gefangen vnnd in den weissen Thurn geleget wurde. Da sie dann nach scharpffer Erkundigung bekennete / daß sie auch darbey gewesen vnnd zugesehen hette / als jhr Man war erschossen worden / vnnd daß sie mit obgedachtem Sabsky eine Zeil lang in Vnzucht gelebt / vnd es mit jhm angeleget hette / daß er nicht allein solche That verrichten / sondern auch seyn eigen Weib vmbringen solte / da sie alsdann einander wolten zur Ehe genommen haben.
Auff solches ward vber sie ein Vrtheil gesprochen / daß sie als ein Ehebrecherin vnd Mörderin / erstlich mit Ruthen gestrichen / darnach lebendig begraben / vnnd jhr ein Pfal durch den Leib solte geschlagen werden. Dieweil aber solches Vrtheil sehr schröcklich vnd der Orthen vnerhört war / ward es endlich auff Vorbitt gemiltert / vnd den 30. Januarij dieses Jahrs die Execution wider dergestalt vorgenommen / daß man sie erstlich in deß Scharpffrichters vnsaubern Wagen von dem Altstädter Rath. Hauß auff die kleine Seithen geführt / da sie zweymal mit Ruthem gestrichen worden / alsdann wider in die Altstatt geführt / abermals mit Ruthen gestrichen / folgends vom Wagen herab gethan / zur Richtstadt vor jhrem Hauß auff dem Altstätter Platz geführet / alda jhr der Kopff abgeschlagen worden. Sie hat sich in allem sehr gedultig vnnd behertzt erzeigt / vnnd ist in eine Kirch begraben worden.
Hierauff ist den 3. Februarij der Sabsky ebenmässig zur Execution vnd Straff gezogen vnd im Schloß beym Weissen Thurn / deß Morgens vmb 7. Vhren / in der Still mit dem Schwerd hingerichtet worden. Er hat sich bey der Execution sehr vngedultig erzeigt / vnnd sich durch kein Mittel willig zur Straff ergeben wollen / derhalben der Scharpffrichter zum zweiten mal vnderrichter Sachen darvon gehen wollen.
Demnach aber inmittels von der Obrigkeit befehl kommen / er solle die Execution verrichten / es gerathe oder fehle gleich / ist darauff er Sabsky gerichtet. Vnd weil er gleich im Streich gezuckt / vnnd ohne das ein Kurtzen dicken Halß gehabt / in den Koff gehawen worden / daß der Streich vom rechten Aug ab / vnd bey dem Kynbacken außgangen / vnnd abgeklitschet / daß die lincke Seithen sampt der Nassen vnderletzt blieben: von dem hefftigen Streich aber / da alle Bein zerschmettert worden / ist der Justificirte als bald verschieden.
Zur zeit dieser Execution ist zu Prag ein newe Contribution auff 6. Monat publicirt worden / nemblich daß jede Obrigkeit Geist-vnnd Weltlich / von jedem angesessenen Vnderthan / oder der zeit befindenden vffrechten Hauß / von Herrn vnnd Vnderthanen zugleich / monatlich 50. Kreutzer / also daß der Herr oder Landman / auß eignem Seckel 20. vnd der Vnderthan 30. Kreutzer ordentlich entrichten solte / die Bürger jedweder 2. Gülden / jedweder Pfarrherr oder im fall kein Pfarherr vorhanden selber Pfarrern Collatur monatlich 30. Kreuber / die Kauffleut 7. fl. 50. Kreutzer / doch dergestalt / daß die vermüglichen die vndermöglichen vbertragen / vñ vnder jnen ein besondere / disposition machẽ / die Freyfrawẽ / Freyhöffe / vñ Freygerichte fl. 3. jeder Schäffer 38. vnd die Schäfferknecht jeder 15. Kreutzer / die Haußgenossen 2. Kreutzer 3. Pfennig / vnnd dann die Judenschafft monatlich 7000. fl. richtig machen / vnd abführen / vnnd von dieser Contribution niemand / auch die Keyserlichen Herrschafften nicht exempt oder frey seyn solten.
Newe Contribution zu Prag. Demnach die Vngarn auff vnderschiedlichen Landtägen die zwo Graffschafften Eisenstatt vnd Forchtenstein / so hiebevor dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen vnd der Vngarischẽ Cron wider zuzueignen gebetten / ist jhnen von jhrer Key. May. solches auff dem Oedenburgischen Landtag zu vollziehen versprochen. Worauff im Januario dieses Jahrs der Freyherr von Wertenburg Hoff-Cantzler als Commissarius neben andern derentwegen nach solchen Orthen abgefertiget worden.
Eisenstatt vnd Forchtenstein der Cron Vngarn wider einverleibt. Vmb diese zeit haben die Päbstische jre Ligam / in welcher neben Jhrer Kayser. May. dem König in Spanien vnd dem Hauß Oesterreich / der König in Polen / die Päbstische Chur vnd Fürsten in Teutschland / vnd die Fürsten in Italien begriffen / ernewret / vnd sich verglichen / daß sie stets 60000. Man zu Fuß / 20000. zu Pferd / vnd 120. Kriegs-Schiff in Bereitschafft halten wolten: Vberwelche von der Liga ins gesampt / vnnd nicht von dem einen oder andern allein gewisse Obristen solten bestellt werden.
Päbstische stärcken vñ erne wern jhre Bündnuß. Weil es im Reichs Hoffrath bißhero nit allerdings richtig zugangen / vnd deßwegen vielfältige Klagen geführet worden / als hat J. Kay. M. im Aprili ein newe Reichs-Hoffraths Ordnung / wie es mit vbergeb: vnd Erledigung der Gerichtlichen Producten / Supplicationen vnnd sonsten / deßgleichen bey der Reichs-Hoff Cantzley vnnd mit den Sachwaltern / Agenten vñ Procuratoren gehalten werden solte / verfassen vnd im Keyserlichen Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren Hoffrath in beysein der Agenten vñ Procuratoren zu Anfang deß Maij publicirenlassen / aller massen solches der Zeit in offenen Truck außgangen.
Newe reichs Hoffraths Ordnung. In gedachtẽ Monat Majo ward zu Preßlaw ein Fürstentag gehalten / bey welchem J. Kay. M. von Fürsten vnd Ständen in Schlesien 150000. Reichschaler Reiß Costen auff den Deputation Tag nacher Nürnberg: Zum andern 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Vngarischen Grentz Häuser: Zum dritten 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Keyserlichen Armada in Nider Sachsen: Vnd dann zum vierdten / daß die Ständ jhr auff den Beinen habendes geworben Volck J. Kay. M. in Dienst 8. Monat vberlassen vnd vnderhalten wolten / begehret.
Fürsten Tag zu Preßlaw. Wir wollen auch an diesem Orth vermelden / was Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg zu Lüttich begegnet. Es hat Jhre Kay. Mayst. hin vnd wider im Reich Kriegsvolck werben vnnd darzu bey den Ständen vmb Gelthülff sollicitiren lassen / da hat vnder andern auch
Auffruhr zu Lüttich wider Hertzog Rudolph Maximilian von Sachsen Lawenburg.
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