Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Wie wollen nun etwas zurück in Schlesien gehen vnnd auch erwehnen / was sich selbiger Orten zwischen den Dänischen vnnd Keyserischen nach Hertzog Johan Ernsten von Weymar Todt verloffen habe. Es ist die Keyserische Armada in Vngarn hefftig geschwächt worden / weil viel Volck zum theil gestorben zum theil verloffen / also daß der Hertzog von Friedland / nach dem er nach getroffenem Frieden mit dem Bethlehem Gabor / in Schlesien gezogen / ein gute Zeit zubringen müssen biß er die Regimenter wider etwas compliret / vnnd also den Weymarischen mit Ernst begegnen können. Dänische nehmen klein Gloggaw vnd andere Ort in Schlesien eyn. Dahero selbige vnderdessen in jhrem Vorhaben immer tapffer fortgefahren / vnnd den 5. Februarij die Statt klein Gloggaw eingenommen / darinn etliche Compagnyen Cossaggen vnnd Welsche gelegen: darunder zwar den Teutschen quartier gegeben / aber die vbrige alle nidergehawen worden. Diesem nach haben die Weymarische sich etliche Meilen in die Länge vnnd Breite außgetheilet / vnnd den Paß so wol in Vngarn / als in Polen zusperren sich vnderstanden / auch in starcker Anzahl bey der Neuß sich sehen lassen / also daß selbige Statt sich einer Belägerung besorget. Dahero der Obriste Pechmann / welcher damahls zu Preßlaw gewesen / in aller Eyl dahin gerayset / die Nothturfft bey solchem Zustand deß Orts anzuordnen. Es haben sich aber die Weymarische darauff auff Kosel gewendet / vnnd selbige Statt vnd Schloß eingenommen / außgeplündert / vnd ein grosses Gut an Gelt / Silberwerck vnnd andern Sachen bekommen: Nachmals von dannen auff Oyest gerückt / vnderwegens den Succurs von zwo Compagnyen Crabaten so denen zu Kosel zukommen sollen / geschlagen vnd meist nidergehawet / Oyest / wie auch Gleibitz in jhren Gewalt gebracht / vngeachtet die zu Gleibitz anfänglich tapffere Gegenwehr gethan. Wiewol nun der Hertzog von Friedland ein mächtige Armada zuversamblen angeordnet / vnd das newgeworbene Volck zu Roß vnd Fuß hauffenweiß hin vnnd wider nach den Musterplätzen vnd Regimentern geführet worden / sind doch die Weymarische immer eyfferig fortgefahren / vnd zu Anfang deß Aprillen die Statt Oppeln auffordern lassen: weil aber eben damals noch 2. Fähnlein Soldaten hinein gelegt worden / die sich tapffer verschantzt / haben sie daselbs nichts außrichten können. Worauff sie das Schloß Thuest / dem Freyherrn von Rödern zugehörig / eingenommen vnnd besetzet / auch groß Strälitz / darauß die Reutterey so darinn gewesen / zu jhrer Antkunfft entwichen / in jhren gewalt gebracht. Weil nun der Hertzog von Friedland inmittels sich sehr gestärcket / vnnd dahero es das Ansehen gehabt / es würden die Dänische einer solchen Macht / wann sie ansetzte / nicht Bastant seyn / alle eingenommene Ort widerumb verlohren gehen / vnnd also Schlesien wider subjugirt werden / als hat der Dänische General-Commissarius Dänischer Commissarius ordnet Fast-vnd Bettage in Schlesien an. gewisse Fast-vnd Bettage angeordnet vnd deßwegen sonderliche Patenta affigiren lassen / dieses Inhalts: Er setzte in keinen zweiffel / ein jedwederer werde sich auß seiner Christlichen Religion wol zuerinnern wissen / daß aller Segen / Glück vnnd Wolfahrt / wie auch Victorj vnnd Sieg wider die Feinde / allein von Gott dem Herrn herrühreten / vnd von demselben in rechtschaffener Bußfertigkeit / durch ein inbrünstig Gebett müßten erhalten werden: zu welchem End dann in Jh. Königl. May. Königreich vnd Erb-so wol als dero Schutz theilhafften Landen / gewisse Fast-vnnd Bettage / so wol als tägliche Bettstunden verordnet weren. Wann es dann ebener massen keiner Außführung bedörffte / was der Allmächtige jhnen bißhero für Gaben vnnd Gnaden in ertheilung Gesundheit / Leibes Nothturfft vnd der Armee guten Succeß verliehen / was gestalt auch jhre Widrige jhren gefasten Zorn mit grosser Macht vber sie außzuschütten gewöllet / so hette er auß Christlichem Eyffer nicht vnderlassen sollen / Krafft tragender seiner General-Commission / anzubefehlen / daß ein jedweder Obrister vnd Obrister Leutenannt / bey seinen vndergebenen Regimenten / in allen Guarnisonen vnnd Quartieren / so wol ein jede Land-Obrigkeit in jhrem Gebiet / Stätten / Flecken / Dörffern / forthin alle Tag ein ordentliche Bettstunde in der Kirchen / im Puncto zehen Vhren / anstellen / vnnd das gemeine Gebett eyfferig zu GOtt verrichten lassen: vnnd damit solches mit mehrerm Eyfer geschehe / alle Wochen ein gewissen Buß-Fall-vnnd Bettag als nemblichen die Mittwoch außsetzen / an welchem Tag deß Morgens frühe man in der Kirchen zusammen kommen / der Bußpredigt vnnd dem Gebett beywohnen / also auch vmb Mittag vmb 1. Vhr widerumb sämptlichen zum Gebett vnd Singen erscheinen / vnd demselben in wahrer Gottesforcht abwarten solten: vnderdessen aber damit solche Fast-vnd Bettage recht gehalten würden / so solten alle Menschen vnd Vieh von aller Arbeit gäntzlich feyern / Jedermann fasten vnd nicht essen oder trincken / alles Zapffen von Wein / Bier vnnd Brantenwein / auch anderer Gewerb bey grosser Straff verbotten seyn / biß nach vollbrachtem Gottesdienst Nachmittag vmb Vesperzeit / da dann ein jeder seinen Bissen / so jhm Gott beschehret / gebührlich geniessen / vnd seiner Handthierung ferrners abwarten möchte. Vnnd damit solchen von den Soldaten vnd dem gemeinen Volck desto fleissiger nachgelebet werde / so solten die hohen vnnd andere Officirer / auch Obrigkeit vnnd Amptleuth den jhrigen mit guten Exempeln vorgehen / vnd vber dieser Ordnung fleissig halten / vnd solches den Predigern vnd Pfarrdienern jedes Orts gebührlichen kund machen / vnnd von jhnen die Zuhörer durch vorlesung Wie wollen nun etwas zurück in Schlesien gehen vnnd auch erwehnen / was sich selbiger Orten zwischen den Dänischen vnnd Keyserischen nach Hertzog Johan Ernsten von Weymar Todt verloffen habe. Es ist die Keyserische Armada in Vngarn hefftig geschwächt worden / weil viel Volck zum theil gestorben zum theil verloffen / also daß der Hertzog von Friedland / nach dem er nach getroffenem Frieden mit dem Bethlehem Gabor / in Schlesien gezogen / ein gute Zeit zubringen müssen biß er die Regimenter wider etwas compliret / vnnd also den Weymarischen mit Ernst begegnen können. Dänische nehmen klein Gloggaw vnd andere Ort in Schlesien eyn. Dahero selbige vnderdessen in jhrem Vorhaben immer tapffer fortgefahren / vnnd den 5. Februarij die Statt klein Gloggaw eingenommen / darinn etliche Compagnyen Cossaggen vnnd Welsche gelegen: darunder zwar den Teutschen quartier gegeben / aber die vbrige alle nidergehawen worden. Diesem nach haben die Weymarische sich etliche Meilen in die Länge vnnd Breite außgetheilet / vnnd den Paß so wol in Vngarn / als in Polen zusperren sich vnderstanden / auch in starcker Anzahl bey der Neuß sich sehen lassen / also daß selbige Statt sich einer Belägerung besorget. Dahero der Obriste Pechmann / welcher damahls zu Preßlaw gewesen / in aller Eyl dahin gerayset / die Nothturfft bey solchem Zustand deß Orts anzuordnen. Es haben sich aber die Weymarische darauff auff Kosel gewendet / vnnd selbige Statt vnd Schloß eingenommen / außgeplündert / vnd ein grosses Gut an Gelt / Silberwerck vnnd andern Sachen bekommen: Nachmals von dannen auff Oyest gerückt / vnderwegens den Succurs von zwo Compagnyen Crabaten so denen zu Kosel zukommen sollen / geschlagen vnd meist nidergehawet / Oyest / wie auch Gleibitz in jhren Gewalt gebracht / vngeachtet die zu Gleibitz anfänglich tapffere Gegenwehr gethan. Wiewol nun der Hertzog von Friedland ein mächtige Armada zuversamblen angeordnet / vnd das newgeworbene Volck zu Roß vnd Fuß hauffenweiß hin vnnd wider nach den Musterplätzen vnd Regimentern geführet worden / sind doch die Weymarische immer eyfferig fortgefahren / vnd zu Anfang deß Aprillen die Statt Oppeln auffordern lassen: weil aber eben damals noch 2. Fähnlein Soldaten hinein gelegt worden / die sich tapffer verschantzt / haben sie daselbs nichts außrichten können. Worauff sie das Schloß Thuest / dem Freyherrn von Rödern zugehörig / eingenommen vnnd besetzet / auch groß Strälitz / darauß die Reutterey so darinn gewesen / zu jhrer Antkunfft entwichen / in jhren gewalt gebracht. Weil nun der Hertzog von Friedland inmittels sich sehr gestärcket / vnnd dahero es das Ansehen gehabt / es würden die Dänische einer solchen Macht / wann sie ansetzte / nicht Bastant seyn / alle eingenommene Ort widerumb verlohren gehen / vnnd also Schlesien wider subjugirt werden / als hat der Dänische General-Commissarius Dänischer Commissarius ordnet Fast-vnd Bettage in Schlesien an. gewisse Fast-vnd Bettage angeordnet vnd deßwegen sonderliche Patenta affigiren lassen / dieses Inhalts: Er setzte in keinen zweiffel / ein jedwederer werde sich auß seiner Christlichen Religion wol zuerinnern wissen / daß aller Segen / Glück vnnd Wolfahrt / wie auch Victorj vnnd Sieg wider die Feinde / allein von Gott dem Herrn herrühreten / vnd von demselben in rechtschaffener Bußfertigkeit / durch ein inbrünstig Gebett müßten erhalten werden: zu welchem End dann in Jh. Königl. May. Königreich vnd Erb-so wol als dero Schutz theilhafften Landen / gewisse Fast-vnnd Bettage / so wol als tägliche Bettstunden verordnet weren. Wann es dann ebener massen keiner Außführung bedörffte / was der Allmächtige jhnen bißhero für Gaben vnnd Gnaden in ertheilung Gesundheit / Leibes Nothturfft vnd der Armee guten Succeß verliehen / was gestalt auch jhre Widrige jhren gefasten Zorn mit grosser Macht vber sie außzuschütten gewöllet / so hette er auß Christlichem Eyffer nicht vnderlassen sollen / Krafft tragender seiner General-Commission / anzubefehlen / daß ein jedweder Obrister vnd Obrister Leutenannt / bey seinen vndergebenen Regimenten / in allen Guarnisonen vnnd Quartieren / so wol ein jede Land-Obrigkeit in jhrem Gebiet / Stätten / Flecken / Dörffern / forthin alle Tag ein ordentliche Bettstunde in der Kirchen / im Puncto zehen Vhren / anstellen / vnnd das gemeine Gebett eyfferig zu GOtt verrichten lassen: vnnd damit solches mit mehrerm Eyfer geschehe / alle Wochen ein gewissen Buß-Fall-vnnd Bettag als nemblichen die Mittwoch außsetzen / an welchem Tag deß Morgens frühe man in der Kirchen zusammen kommen / der Bußpredigt vnnd dem Gebett beywohnen / also auch vmb Mittag vmb 1. Vhr widerumb sämptlichen zum Gebett vnd Singen erscheinen / vnd demselben in wahrer Gottesforcht abwarten solten: vnderdessen aber damit solche Fast-vnd Bettage recht gehalten würden / so solten alle Menschen vnd Vieh von aller Arbeit gäntzlich feyern / Jedermann fasten vnd nicht essen oder trincken / alles Zapffen von Wein / Bier vnnd Brantenwein / auch anderer Gewerb bey grosser Straff verbotten seyn / biß nach vollbrachtem Gottesdienst Nachmittag vmb Vesperzeit / da dann ein jeder seinen Bissen / so jhm Gott beschehret / gebührlich geniessen / vnd seiner Handthierung ferrners abwarten möchte. Vnnd damit solchen von den Soldaten vnd dem gemeinen Volck desto fleissiger nachgelebet werde / so solten die hohen vnnd andere Officirer / auch Obrigkeit vnnd Amptleuth den jhrigen mit guten Exempeln vorgehen / vnd vber dieser Ordnung fleissig halten / vnd solches den Predigern vnd Pfarrdienern jedes Orts gebührlichen kund machen / vnnd von jhnen die Zuhörer durch vorlesung <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1254" n="1111"/> <p>Wie wollen nun etwas zurück in Schlesien gehen vnnd auch erwehnen / was sich selbiger Orten zwischen den Dänischen vnnd Keyserischen nach Hertzog Johan Ernsten von Weymar Todt verloffen habe.</p> <p>Es ist die Keyserische Armada in Vngarn hefftig geschwächt worden / weil viel Volck zum theil gestorben zum theil verloffen / also daß der Hertzog von Friedland / nach dem er nach getroffenem Frieden mit dem Bethlehem Gabor / in Schlesien gezogen / ein gute Zeit zubringen müssen biß er die Regimenter wider etwas compliret / vnnd also den Weymarischen mit Ernst begegnen können.</p> <p><note place="left">Dänische nehmen klein Gloggaw vnd andere Ort in Schlesien eyn.</note> Dahero selbige vnderdessen in jhrem Vorhaben immer tapffer fortgefahren / vnnd den 5. Februarij die Statt klein Gloggaw eingenommen / darinn etliche Compagnyen Cossaggen vnnd Welsche gelegen: darunder zwar den Teutschen quartier gegeben / aber die vbrige alle nidergehawen worden. Diesem nach haben die Weymarische sich etliche Meilen in die Länge vnnd Breite außgetheilet / vnnd den Paß so wol in Vngarn / als in Polen zusperren sich vnderstanden / auch in starcker Anzahl bey der Neuß sich sehen lassen / also daß selbige Statt sich einer Belägerung besorget. Dahero der Obriste Pechmann / welcher damahls zu Preßlaw gewesen / in aller Eyl dahin gerayset / die Nothturfft bey solchem Zustand deß Orts anzuordnen. Es haben sich aber die Weymarische darauff auff Kosel gewendet / vnnd selbige Statt vnd Schloß eingenommen / außgeplündert / vnd ein grosses Gut an Gelt / Silberwerck vnnd andern Sachen bekommen: Nachmals von dannen auff Oyest gerückt / vnderwegens den Succurs von zwo Compagnyen Crabaten so denen zu Kosel zukommen sollen / geschlagen vnd meist nidergehawet / Oyest / wie auch Gleibitz in jhren Gewalt gebracht / vngeachtet die zu Gleibitz anfänglich tapffere Gegenwehr gethan.</p> <p>Wiewol nun der Hertzog von Friedland ein mächtige Armada zuversamblen angeordnet / vnd das newgeworbene Volck zu Roß vnd Fuß hauffenweiß hin vnnd wider nach den Musterplätzen vnd Regimentern geführet worden / sind doch die Weymarische immer eyfferig fortgefahren / vnd zu Anfang deß Aprillen die Statt Oppeln auffordern lassen: weil aber eben damals noch 2. Fähnlein Soldaten hinein gelegt worden / die sich tapffer verschantzt / haben sie daselbs nichts außrichten können. Worauff sie das Schloß Thuest / dem Freyherrn von Rödern zugehörig / eingenommen vnnd besetzet / auch groß Strälitz / darauß die Reutterey so darinn gewesen / zu jhrer Antkunfft entwichen / in jhren gewalt gebracht.</p> <p>Weil nun der Hertzog von Friedland inmittels sich sehr gestärcket / vnnd dahero es das Ansehen gehabt / es würden die Dänische einer solchen Macht / wann sie ansetzte / nicht Bastant seyn / alle eingenommene Ort widerumb verlohren gehen / vnnd also Schlesien wider subjugirt werden / als hat der Dänische General-Commissarius <note place="right">Dänischer Commissarius ordnet Fast-vnd Bettage in Schlesien an.</note> gewisse Fast-vnd Bettage angeordnet vnd deßwegen sonderliche Patenta affigiren lassen / dieses Inhalts:</p> <p>Er setzte in keinen zweiffel / ein jedwederer werde sich auß seiner Christlichen Religion wol zuerinnern wissen / daß aller Segen / Glück vnnd Wolfahrt / wie auch Victorj vnnd Sieg wider die Feinde / allein von Gott dem Herrn herrühreten / vnd von demselben in rechtschaffener Bußfertigkeit / durch ein inbrünstig Gebett müßten erhalten werden: zu welchem End dann in Jh. Königl. May. Königreich vnd Erb-so wol als dero Schutz theilhafften Landen / gewisse Fast-vnnd Bettage / so wol als tägliche Bettstunden verordnet weren.</p> <p>Wann es dann ebener massen keiner Außführung bedörffte / was der Allmächtige jhnen bißhero für Gaben vnnd Gnaden in ertheilung Gesundheit / Leibes Nothturfft vnd der Armee guten Succeß verliehen / was gestalt auch jhre Widrige jhren gefasten Zorn mit grosser Macht vber sie außzuschütten gewöllet / so hette er auß Christlichem Eyffer nicht vnderlassen sollen / Krafft tragender seiner General-Commission / anzubefehlen / daß ein jedweder Obrister vnd Obrister Leutenannt / bey seinen vndergebenen Regimenten / in allen Guarnisonen vnnd Quartieren / so wol ein jede Land-Obrigkeit in jhrem Gebiet / Stätten / Flecken / Dörffern / forthin alle Tag ein ordentliche Bettstunde in der Kirchen / im Puncto zehen Vhren / anstellen / vnnd das gemeine Gebett eyfferig zu GOtt verrichten lassen: vnnd damit solches mit mehrerm Eyfer geschehe / alle Wochen ein gewissen Buß-Fall-vnnd Bettag als nemblichen die Mittwoch außsetzen / an welchem Tag deß Morgens frühe man in der Kirchen zusammen kommen / der Bußpredigt vnnd dem Gebett beywohnen / also auch vmb Mittag vmb 1. Vhr widerumb sämptlichen zum Gebett vnd Singen erscheinen / vnd demselben in wahrer Gottesforcht abwarten solten: vnderdessen aber damit solche Fast-vnd Bettage recht gehalten würden / so solten alle Menschen vnd Vieh von aller Arbeit gäntzlich feyern / Jedermann fasten vnd nicht essen oder trincken / alles Zapffen von Wein / Bier vnnd Brantenwein / auch anderer Gewerb bey grosser Straff verbotten seyn / biß nach vollbrachtem Gottesdienst Nachmittag vmb Vesperzeit / da dann ein jeder seinen Bissen / so jhm Gott beschehret / gebührlich geniessen / vnd seiner Handthierung ferrners abwarten möchte. Vnnd damit solchen von den Soldaten vnd dem gemeinen Volck desto fleissiger nachgelebet werde / so solten die hohen vnnd andere Officirer / auch Obrigkeit vnnd Amptleuth den jhrigen mit guten Exempeln vorgehen / vnd vber dieser Ordnung fleissig halten / vnd solches den Predigern vnd Pfarrdienern jedes Orts gebührlichen kund machen / vnnd von jhnen die Zuhörer durch vorlesung </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1111/1254]
Wie wollen nun etwas zurück in Schlesien gehen vnnd auch erwehnen / was sich selbiger Orten zwischen den Dänischen vnnd Keyserischen nach Hertzog Johan Ernsten von Weymar Todt verloffen habe.
Es ist die Keyserische Armada in Vngarn hefftig geschwächt worden / weil viel Volck zum theil gestorben zum theil verloffen / also daß der Hertzog von Friedland / nach dem er nach getroffenem Frieden mit dem Bethlehem Gabor / in Schlesien gezogen / ein gute Zeit zubringen müssen biß er die Regimenter wider etwas compliret / vnnd also den Weymarischen mit Ernst begegnen können.
Dahero selbige vnderdessen in jhrem Vorhaben immer tapffer fortgefahren / vnnd den 5. Februarij die Statt klein Gloggaw eingenommen / darinn etliche Compagnyen Cossaggen vnnd Welsche gelegen: darunder zwar den Teutschen quartier gegeben / aber die vbrige alle nidergehawen worden. Diesem nach haben die Weymarische sich etliche Meilen in die Länge vnnd Breite außgetheilet / vnnd den Paß so wol in Vngarn / als in Polen zusperren sich vnderstanden / auch in starcker Anzahl bey der Neuß sich sehen lassen / also daß selbige Statt sich einer Belägerung besorget. Dahero der Obriste Pechmann / welcher damahls zu Preßlaw gewesen / in aller Eyl dahin gerayset / die Nothturfft bey solchem Zustand deß Orts anzuordnen. Es haben sich aber die Weymarische darauff auff Kosel gewendet / vnnd selbige Statt vnd Schloß eingenommen / außgeplündert / vnd ein grosses Gut an Gelt / Silberwerck vnnd andern Sachen bekommen: Nachmals von dannen auff Oyest gerückt / vnderwegens den Succurs von zwo Compagnyen Crabaten so denen zu Kosel zukommen sollen / geschlagen vnd meist nidergehawet / Oyest / wie auch Gleibitz in jhren Gewalt gebracht / vngeachtet die zu Gleibitz anfänglich tapffere Gegenwehr gethan.
Dänische nehmen klein Gloggaw vnd andere Ort in Schlesien eyn. Wiewol nun der Hertzog von Friedland ein mächtige Armada zuversamblen angeordnet / vnd das newgeworbene Volck zu Roß vnd Fuß hauffenweiß hin vnnd wider nach den Musterplätzen vnd Regimentern geführet worden / sind doch die Weymarische immer eyfferig fortgefahren / vnd zu Anfang deß Aprillen die Statt Oppeln auffordern lassen: weil aber eben damals noch 2. Fähnlein Soldaten hinein gelegt worden / die sich tapffer verschantzt / haben sie daselbs nichts außrichten können. Worauff sie das Schloß Thuest / dem Freyherrn von Rödern zugehörig / eingenommen vnnd besetzet / auch groß Strälitz / darauß die Reutterey so darinn gewesen / zu jhrer Antkunfft entwichen / in jhren gewalt gebracht.
Weil nun der Hertzog von Friedland inmittels sich sehr gestärcket / vnnd dahero es das Ansehen gehabt / es würden die Dänische einer solchen Macht / wann sie ansetzte / nicht Bastant seyn / alle eingenommene Ort widerumb verlohren gehen / vnnd also Schlesien wider subjugirt werden / als hat der Dänische General-Commissarius gewisse Fast-vnd Bettage angeordnet vnd deßwegen sonderliche Patenta affigiren lassen / dieses Inhalts:
Dänischer Commissarius ordnet Fast-vnd Bettage in Schlesien an. Er setzte in keinen zweiffel / ein jedwederer werde sich auß seiner Christlichen Religion wol zuerinnern wissen / daß aller Segen / Glück vnnd Wolfahrt / wie auch Victorj vnnd Sieg wider die Feinde / allein von Gott dem Herrn herrühreten / vnd von demselben in rechtschaffener Bußfertigkeit / durch ein inbrünstig Gebett müßten erhalten werden: zu welchem End dann in Jh. Königl. May. Königreich vnd Erb-so wol als dero Schutz theilhafften Landen / gewisse Fast-vnnd Bettage / so wol als tägliche Bettstunden verordnet weren.
Wann es dann ebener massen keiner Außführung bedörffte / was der Allmächtige jhnen bißhero für Gaben vnnd Gnaden in ertheilung Gesundheit / Leibes Nothturfft vnd der Armee guten Succeß verliehen / was gestalt auch jhre Widrige jhren gefasten Zorn mit grosser Macht vber sie außzuschütten gewöllet / so hette er auß Christlichem Eyffer nicht vnderlassen sollen / Krafft tragender seiner General-Commission / anzubefehlen / daß ein jedweder Obrister vnd Obrister Leutenannt / bey seinen vndergebenen Regimenten / in allen Guarnisonen vnnd Quartieren / so wol ein jede Land-Obrigkeit in jhrem Gebiet / Stätten / Flecken / Dörffern / forthin alle Tag ein ordentliche Bettstunde in der Kirchen / im Puncto zehen Vhren / anstellen / vnnd das gemeine Gebett eyfferig zu GOtt verrichten lassen: vnnd damit solches mit mehrerm Eyfer geschehe / alle Wochen ein gewissen Buß-Fall-vnnd Bettag als nemblichen die Mittwoch außsetzen / an welchem Tag deß Morgens frühe man in der Kirchen zusammen kommen / der Bußpredigt vnnd dem Gebett beywohnen / also auch vmb Mittag vmb 1. Vhr widerumb sämptlichen zum Gebett vnd Singen erscheinen / vnd demselben in wahrer Gottesforcht abwarten solten: vnderdessen aber damit solche Fast-vnd Bettage recht gehalten würden / so solten alle Menschen vnd Vieh von aller Arbeit gäntzlich feyern / Jedermann fasten vnd nicht essen oder trincken / alles Zapffen von Wein / Bier vnnd Brantenwein / auch anderer Gewerb bey grosser Straff verbotten seyn / biß nach vollbrachtem Gottesdienst Nachmittag vmb Vesperzeit / da dann ein jeder seinen Bissen / so jhm Gott beschehret / gebührlich geniessen / vnd seiner Handthierung ferrners abwarten möchte. Vnnd damit solchen von den Soldaten vnd dem gemeinen Volck desto fleissiger nachgelebet werde / so solten die hohen vnnd andere Officirer / auch Obrigkeit vnnd Amptleuth den jhrigen mit guten Exempeln vorgehen / vnd vber dieser Ordnung fleissig halten / vnd solches den Predigern vnd Pfarrdienern jedes Orts gebührlichen kund machen / vnnd von jhnen die Zuhörer durch vorlesung
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