Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.von Campen: wegen deß Landgraffen zu Hessen / Henricus Petreus / Fraw Juliana Landgräffin zu Hessen / mit dero eltesten Fräwlein: wegen deß Hertzogen von Lüneburg / Georg Fischer: wegen der Statt Regenspurg / Johann Jacob Wolff von Todewart Syndicus / beneben anderer Reichsstätten Gesandten mehr. Keyserliche Proposition. Als nun solche allerseits angelangt / ist darauff den 19. dieses die erste Session auff dem Rahthauß gehalten worden / vnnd im Nahmen Jhrer Keyserlichen Majest. folgende Proposition geschehen: Nach dem Jhrer Keyserl. Majest. hiebevor Erinnerung geschehen / daß die Chufürsten auß sonderbahrer Lieb vnd Sorgfalt / so sie zu deß allgemeinen Vatterlandes wolstand trügen / sich zusammen beschrieben / dem Nothleidenden Vatterland mit getrewem Rach die Hand zu bieten / vnnd wie dem Landverderblichen Krieg endlich abzuhelffen / vnd der werthe Frieden widergebracht werden möchte / in Berathschlagung zuziehen: als hette Jh. Keyserl. Majest. welche in ebenmessigem Vorhaben nun viel Jahr hero gestanden / jhres theils solches nicht allein gern vernommen / sondern zu mehrer Bezeugung jhres getrewen Eyfers diese Absendung vornehmen wollen / vnd wünschen demnach den anwesenden Churfürsten / wie auch der abwesenden Bottschafften vnd Gesandten allen Göttlichen Segen / auch den Geist der Weißheit vnd deß Rahts / damit sie / was zu abwendung ferrnerer Gefahr vnd Vnheils / als auch zu erhaltung Jhrer Majest. deß Reichs vnd der gesampten Churfürsten Reputation dienlich seyn könte / erfinden / Jh. Keyserl. May. an die Hand geben / auch mit vnnd neben derselben zu glücklichem End bringen möchten. Diesem nach hielten Jh. Keyserl. May. es keiner weitläufftigen Anßführung vonnöhten zu seyn / vornemblich bey diesem Convent / auß was Vrsprung nunmehr vor 10. Jahren die in Jhrer Majest. Erb. Königreich vnd Landen entstandene Rebellion / zu gäntzlicher vorhabender Vndertruckung Jhr. Keyserl. May. vnd dero Hauses Oesterreich / erstmal sich angezündet / vnd hernacher mit zuziehung mehrer Abhaerenten / auch Türcken vnd Tartarn / das gantze Reich begriffen / vnd gleichsamb in eine Flamme gesetzet worden. Bey welchem dann Jh. Keys. May. sich dieses vornemblich getröstete / daß weder sie / noch dero Vorfahren zu diesem verderblichen Wesen die geringste vrsach gegeben / sondern zu manutenirung dero Keyserlichen Authorität / jhrer vnd anderer getrewer periclitirenden Chur- vnd Fürsten Land vnd Leuth / gegen dero Willen vnd angeborne Sanfftmütigkeit / von jhren Widersachern in die Gegenwehr / vnd zu der natürlichen vnd erlaubten Defension / getrungen worden. Darneben sie gleichwol jhres Theilskein vorgeschlagene Handlung / so zu einem beständigen / sichern Friedenleiten möchte / niemalen auß geschlagen / viel weniger es an Vätterlicher Erinnerung / Abmahnung oder Syncerationen ermangeln lassen: alsdann solches alles genugsamm vnd fast jedermänniglich bekantwere. Daß aber weder J. May. Vätterliche Vermahnung / Anerbieten vnnd Obitgation / noch der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen kostbare Tractaten vnd Interposition / noch die zu bestärckung Jhr. Keys. May. gerechten Sach von Gott so offt verliehene Victorien von dem Gegentheil in obacht genommen / sondern vielmehr die Consilia vnnd Machinationes dahin gestellet worden / wie man einen Krieg in den andern flechten / vnd was vbel angefangen / noch vbeler machen / vnd zu gefahr deß gantzen Römischen Reichs durchtringen möchte / solches were denen in jhrem vnfug observierten Auctoribus, beneben der gerechten verhengnuß Gottes vber das Vatterland billich zuzumessen. Demnach aber die Kriegssucht bey den entzündeten martialischen Gemühtern / durch die widerwertige Succeß in etwas abgekühlet / die widerwertige Einbildungen vnnd Praetexten bey den verführten durch wahre Demonstration deß Gegentheils anschlägen vnd machination entdeckt vnd nidergeleget / vnd also nunmehr verhoffentlich mehrere Praeparation vnd Anlaß zu einem ruhigen Wesen sich an Tag gebe / als were gäntzlich zuverhoffen / es würde dieser Convent / auff welchen das gantze Reich ein Absehen hette / darzu endlich die Pforten eröffnen: Deßwegen dann Jh. Key. May. der anwesenden Churfürsten vnd der abwesenden Abgesandten Rath vnnd Gutachten zuvernehmen begehrten: Erstlich / welcher gestalt ein durch gehender / der Keys. May. dem Churfürstlichen Collegio vnd dem gantzen Reich reputierlicher Frieden / darauff man sich allerseits zuverlassen habe / auffgerichtet / vnnd ins künfftig versichert würde / wie auch allen denen vom König in Dennemarck / oder auch dem proscribirten Pfaltzgraffen dem Frieden zuwider gesetzten verhinderungen vnnd difficultaten auß dem grund abgeholffen werden möchte. Dann zum andern / demnach / wie oben gemeldet / J. Keys. May. zu diesem leidigen Krieg eintzige vrsach nicht gegeben / dargegen aber in schwere vnkosten vieler Millionen / zu nothwendiger Defension jrer vnd anderer getrewer Ständen Land vnd Leuth / gesetzt worden: deßwegen nach aller Völcker Recht vnd deß Reichs Constitutionen / wie nicht weniger dem Herkommen im Reich J. Mayest. Fug vnd Rechthetten / als der beleidigte Theil / jhres angewandten so hohen vnkostens an deß Beleidigers Haab vnd Gütern / Landt vnnd Leuth sich zuerholen / J. Key. M. auch wegen dero in verpfändung stehender Erbländer / solche Satisfaction nit zurück lassen könten: Als begehrten Jh. May. ebenmässiges Gutachten / wie sie zu deroselben gelangen / vnd solcher abgetrungener Defension halber ohne schaden verbleiben / wie nicht weniger / wann der Allmächtige seinen Segen zu erhaltung deß Friedens in dem vbrigen erzeigen wolte / wie vnnd welcher gestalt vnd durch was Mittel Jh. Keyserl Mayest. zu abdanckung dero von Campen: wegen deß Landgraffen zu Hessen / Henricus Petreus / Fraw Juliana Landgräffin zu Hessen / mit dero eltesten Fräwlein: wegen deß Hertzogen von Lüneburg / Georg Fischer: wegen der Statt Regenspurg / Johann Jacob Wolff von Todewart Syndicus / beneben anderer Reichsstätten Gesandten mehr. Keyserliche Proposition. Als nun solche allerseits angelangt / ist darauff den 19. dieses die erste Session auff dem Rahthauß gehalten worden / vnnd im Nahmen Jhrer Keyserlichen Majest. folgende Proposition geschehen: Nach dem Jhrer Keyserl. Majest. hiebevor Erinnerung geschehen / daß die Chufürsten auß sonderbahrer Lieb vnd Sorgfalt / so sie zu deß allgemeinen Vatterlandes wolstand trügen / sich zusammen beschrieben / dem Nothleidenden Vatterland mit getrewem Rach die Hand zu bieten / vnnd wie dem Landverderblichen Krieg endlich abzuhelffen / vnd der werthe Frieden widergebracht werden möchte / in Berathschlagung zuziehen: als hette Jh. Keyserl. Majest. welche in ebenmessigem Vorhaben nun viel Jahr hero gestanden / jhres theils solches nicht allein gern vernommen / sondern zu mehrer Bezeugung jhres getrewen Eyfers diese Absendung vornehmen wollen / vnd wünschen demnach den anwesenden Churfürsten / wie auch der abwesenden Bottschafften vnd Gesandten allen Göttlichen Segen / auch den Geist der Weißheit vnd deß Rahts / damit sie / was zu abwendung ferrnerer Gefahr vnd Vnheils / als auch zu erhaltung Jhrer Majest. deß Reichs vnd der gesampten Churfürsten Reputation dienlich seyn könte / erfinden / Jh. Keyserl. May. an die Hand geben / auch mit vnnd neben derselben zu glücklichem End bringen möchten. Diesem nach hielten Jh. Keyserl. May. es keiner weitläufftigen Anßführung vonnöhten zu seyn / vornemblich bey diesem Convent / auß was Vrsprung nunmehr vor 10. Jahren die in Jhrer Majest. Erb. Königreich vnd Landen entstandene Rebellion / zu gäntzlicher vorhabender Vndertruckung Jhr. Keyserl. May. vnd dero Hauses Oesterreich / erstmal sich angezündet / vnd hernacher mit zuziehung mehrer Abhaerenten / auch Türcken vnd Tartarn / das gantze Reich begriffen / vnd gleichsamb in eine Flamme gesetzet worden. Bey welchem dann Jh. Keys. May. sich dieses vornemblich getröstete / daß weder sie / noch dero Vorfahren zu diesem verderblichen Wesen die geringste vrsach gegeben / sondern zu manutenirung dero Keyserlichen Authorität / jhrer vnd anderer getrewer periclitirenden Chur- vnd Fürsten Land vnd Leuth / gegen dero Willen vnd angeborne Sanfftmütigkeit / von jhren Widersachern in die Gegenwehr / vnd zu der natürlichen vnd erlaubten Defension / getrungen worden. Darneben sie gleichwol jhres Theilskein vorgeschlagene Handlung / so zu einem beständigen / sichern Friedenleiten möchte / niemalen auß geschlagen / viel weniger es an Vätterlicher Erinnerung / Abmahnung oder Syncerationen ermangeln lassen: alsdann solches alles genugsam̃ vnd fast jedermänniglich bekantwere. Daß aber weder J. May. Vätterliche Vermahnung / Anerbieten vnnd Obitgation / noch der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen kostbare Tractaten vnd Interposition / noch die zu bestärckung Jhr. Keys. May. gerechten Sach von Gott so offt verliehene Victorien von dem Gegentheil in obacht genommen / sondern vielmehr die Consilia vnnd Machinationes dahin gestellet worden / wie man einen Krieg in den andern flechten / vnd was vbel angefangen / noch vbeler machen / vnd zu gefahr deß gantzen Römischen Reichs durchtringen möchte / solches were denen in jhrem vnfug observierten Auctoribus, beneben der gerechten verhengnuß Gottes vber das Vatterland billich zuzumessen. Demnach aber die Kriegssucht bey den entzündeten martialischen Gemühtern / durch die widerwertige Succeß in etwas abgekühlet / die widerwertige Einbildungen vnnd Praetexten bey den verführten durch wahre Demonstration deß Gegentheils anschlägen vnd machination entdeckt vnd nidergeleget / vnd also nunmehr verhoffentlich mehrere Praeparation vnd Anlaß zu einem ruhigen Wesen sich an Tag gebe / als were gäntzlich zuverhoffen / es würde dieser Convent / auff welchen das gantze Reich ein Absehen hette / darzu endlich die Pforten eröffnen: Deßwegen dann Jh. Key. May. der anwesenden Churfürsten vnd der abwesenden Abgesandten Rath vnnd Gutachten zuvernehmen begehrten: Erstlich / welcher gestalt ein durch gehender / der Keys. May. dem Churfürstlichen Collegio vnd dem gantzen Reich reputierlicher Frieden / darauff man sich allerseits zuverlassen habe / auffgerichtet / vnnd ins künfftig versichert würde / wie auch allen denen vom König in Dennemarck / oder auch dem proscribirten Pfaltzgraffen dem Frieden zuwider gesetzten verhinderungen vnnd difficultaten auß dem grund abgeholffen werden möchte. Dann zum andern / demnach / wie oben gemeldet / J. Keys. May. zu diesem leidigen Krieg eintzige vrsach nicht gegeben / dargegen aber in schwere vnkosten vieler Millionen / zu nothwendiger Defension jrer vnd anderer getrewer Ständen Land vnd Leuth / gesetzt worden: deßwegen nach aller Völcker Recht vnd deß Reichs Constitutionen / wie nicht weniger dem Herkommen im Reich J. Mayest. Fug vnd Rechthetten / als der beleidigte Theil / jhres angewandten so hohen vnkostens an deß Beleidigers Haab vnd Gütern / Landt vnnd Leuth sich zuerholen / J. Key. M. auch wegen dero in verpfändung stehender Erbländer / solche Satisfaction nit zurück lassen könten: Als begehrten Jh. May. ebenmässiges Gutachten / wie sie zu deroselben gelangen / vñ solcher abgetrungener Defension halber ohne schaden verbleiben / wie nicht weniger / wann der Allmächtige seinen Segen zu erhaltung deß Friedens in dem vbrigen erzeigen wolte / wie vnnd welcher gestalt vnd durch was Mittel Jh. Keyserl Mayest. zu abdanckung dero <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1257" n="1114"/> von Campen: wegen deß Landgraffen zu Hessen / Henricus Petreus / Fraw Juliana Landgräffin zu Hessen / mit dero eltesten Fräwlein: wegen deß Hertzogen von Lüneburg / Georg Fischer: wegen der Statt Regenspurg / Johann Jacob Wolff von Todewart Syndicus / beneben anderer Reichsstätten Gesandten mehr.</p> <p><note place="left">Keyserliche Proposition.</note> Als nun solche allerseits angelangt / ist darauff den 19. dieses die erste Session auff dem Rahthauß gehalten worden / vnnd im Nahmen Jhrer Keyserlichen Majest. folgende Proposition geschehen:</p> <p>Nach dem Jhrer Keyserl. Majest. hiebevor Erinnerung geschehen / daß die Chufürsten auß sonderbahrer Lieb vnd Sorgfalt / so sie zu deß allgemeinen Vatterlandes wolstand trügen / sich zusammen beschrieben / dem Nothleidenden Vatterland mit getrewem Rach die Hand zu bieten / vnnd wie dem Landverderblichen Krieg endlich abzuhelffen / vnd der werthe Frieden widergebracht werden möchte / in Berathschlagung zuziehen: als hette Jh. Keyserl. Majest. welche in ebenmessigem Vorhaben nun viel Jahr hero gestanden / jhres theils solches nicht allein gern vernommen / sondern zu mehrer Bezeugung jhres getrewen Eyfers diese Absendung vornehmen wollen / vnd wünschen demnach den anwesenden Churfürsten / wie auch der abwesenden Bottschafften vnd Gesandten allen Göttlichen Segen / auch den Geist der Weißheit vnd deß Rahts / damit sie / was zu abwendung ferrnerer Gefahr vnd Vnheils / als auch zu erhaltung Jhrer Majest. deß Reichs vnd der gesampten Churfürsten Reputation dienlich seyn könte / erfinden / Jh. Keyserl. May. an die Hand geben / auch mit vnnd neben derselben zu glücklichem End bringen möchten.</p> <p>Diesem nach hielten Jh. Keyserl. May. es keiner weitläufftigen Anßführung vonnöhten zu seyn / vornemblich bey diesem Convent / auß was Vrsprung nunmehr vor 10. Jahren die in Jhrer Majest. Erb. Königreich vnd Landen entstandene Rebellion / zu gäntzlicher vorhabender Vndertruckung Jhr. Keyserl. May. vnd dero Hauses Oesterreich / erstmal sich angezündet / vnd hernacher mit zuziehung mehrer Abhaerenten / auch Türcken vnd Tartarn / das gantze Reich begriffen / vnd gleichsamb in eine Flamme gesetzet worden. Bey welchem dann Jh. Keys. May. sich dieses vornemblich getröstete / daß weder sie / noch dero Vorfahren zu diesem verderblichen Wesen die geringste vrsach gegeben / sondern zu manutenirung dero Keyserlichen Authorität / jhrer vnd anderer getrewer periclitirenden Chur- vnd Fürsten Land vnd Leuth / gegen dero Willen vnd angeborne Sanfftmütigkeit / von jhren Widersachern in die Gegenwehr / vnd zu der natürlichen vnd erlaubten Defension / getrungen worden.</p> <p>Darneben sie gleichwol jhres Theilskein vorgeschlagene Handlung / so zu einem beständigen / sichern Friedenleiten möchte / niemalen auß geschlagen / viel weniger es an Vätterlicher Erinnerung / Abmahnung oder Syncerationen ermangeln lassen: alsdann solches alles genugsam̃ vnd fast jedermänniglich bekantwere. Daß aber weder J. May. Vätterliche Vermahnung / Anerbieten vnnd Obitgation / noch der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen kostbare Tractaten vnd Interposition / noch die zu bestärckung Jhr. Keys. May. gerechten Sach von Gott so offt verliehene Victorien von dem Gegentheil in obacht genommen / sondern vielmehr die Consilia vnnd Machinationes dahin gestellet worden / wie man einen Krieg in den andern flechten / vnd was vbel angefangen / noch vbeler machen / vnd zu gefahr deß gantzen Römischen Reichs durchtringen möchte / solches were denen in jhrem vnfug observierten Auctoribus, beneben der gerechten verhengnuß Gottes vber das Vatterland billich zuzumessen.</p> <p>Demnach aber die Kriegssucht bey den entzündeten martialischen Gemühtern / durch die widerwertige Succeß in etwas abgekühlet / die widerwertige Einbildungen vnnd Praetexten bey den verführten durch wahre Demonstration deß Gegentheils anschlägen vnd machination entdeckt vnd nidergeleget / vnd also nunmehr verhoffentlich mehrere Praeparation vnd Anlaß zu einem ruhigen Wesen sich an Tag gebe / als were gäntzlich zuverhoffen / es würde dieser Convent / auff welchen das gantze Reich ein Absehen hette / darzu endlich die Pforten eröffnen: Deßwegen dann Jh. Key. May. der anwesenden Churfürsten vnd der abwesenden Abgesandten Rath vnnd Gutachten zuvernehmen begehrten:</p> <p>Erstlich / welcher gestalt ein durch gehender / der Keys. May. dem Churfürstlichen Collegio vnd dem gantzen Reich reputierlicher Frieden / darauff man sich allerseits zuverlassen habe / auffgerichtet / vnnd ins künfftig versichert würde / wie auch allen denen vom König in Dennemarck / oder auch dem proscribirten Pfaltzgraffen dem Frieden zuwider gesetzten verhinderungen vnnd difficultaten auß dem grund abgeholffen werden möchte.</p> <p>Dann zum andern / demnach / wie oben gemeldet / J. Keys. May. zu diesem leidigen Krieg eintzige vrsach nicht gegeben / dargegen aber in schwere vnkosten vieler Millionen / zu nothwendiger Defension jrer vnd anderer getrewer Ständen Land vnd Leuth / gesetzt worden: deßwegen nach aller Völcker Recht vnd deß Reichs Constitutionen / wie nicht weniger dem Herkommen im Reich J. Mayest. Fug vnd Rechthetten / als der beleidigte Theil / jhres angewandten so hohen vnkostens an deß Beleidigers Haab vnd Gütern / Landt vnnd Leuth sich zuerholen / J. Key. M. auch wegen dero in verpfändung stehender Erbländer / solche Satisfaction nit zurück lassen könten: Als begehrten Jh. May. ebenmässiges Gutachten / wie sie zu deroselben gelangen / vñ solcher abgetrungener Defension halber ohne schaden verbleiben / wie nicht weniger / wann der Allmächtige seinen Segen zu erhaltung deß Friedens in dem vbrigen erzeigen wolte / wie vnnd welcher gestalt vnd durch was Mittel Jh. Keyserl Mayest. zu abdanckung dero </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1114/1257]
von Campen: wegen deß Landgraffen zu Hessen / Henricus Petreus / Fraw Juliana Landgräffin zu Hessen / mit dero eltesten Fräwlein: wegen deß Hertzogen von Lüneburg / Georg Fischer: wegen der Statt Regenspurg / Johann Jacob Wolff von Todewart Syndicus / beneben anderer Reichsstätten Gesandten mehr.
Als nun solche allerseits angelangt / ist darauff den 19. dieses die erste Session auff dem Rahthauß gehalten worden / vnnd im Nahmen Jhrer Keyserlichen Majest. folgende Proposition geschehen:
Keyserliche Proposition. Nach dem Jhrer Keyserl. Majest. hiebevor Erinnerung geschehen / daß die Chufürsten auß sonderbahrer Lieb vnd Sorgfalt / so sie zu deß allgemeinen Vatterlandes wolstand trügen / sich zusammen beschrieben / dem Nothleidenden Vatterland mit getrewem Rach die Hand zu bieten / vnnd wie dem Landverderblichen Krieg endlich abzuhelffen / vnd der werthe Frieden widergebracht werden möchte / in Berathschlagung zuziehen: als hette Jh. Keyserl. Majest. welche in ebenmessigem Vorhaben nun viel Jahr hero gestanden / jhres theils solches nicht allein gern vernommen / sondern zu mehrer Bezeugung jhres getrewen Eyfers diese Absendung vornehmen wollen / vnd wünschen demnach den anwesenden Churfürsten / wie auch der abwesenden Bottschafften vnd Gesandten allen Göttlichen Segen / auch den Geist der Weißheit vnd deß Rahts / damit sie / was zu abwendung ferrnerer Gefahr vnd Vnheils / als auch zu erhaltung Jhrer Majest. deß Reichs vnd der gesampten Churfürsten Reputation dienlich seyn könte / erfinden / Jh. Keyserl. May. an die Hand geben / auch mit vnnd neben derselben zu glücklichem End bringen möchten.
Diesem nach hielten Jh. Keyserl. May. es keiner weitläufftigen Anßführung vonnöhten zu seyn / vornemblich bey diesem Convent / auß was Vrsprung nunmehr vor 10. Jahren die in Jhrer Majest. Erb. Königreich vnd Landen entstandene Rebellion / zu gäntzlicher vorhabender Vndertruckung Jhr. Keyserl. May. vnd dero Hauses Oesterreich / erstmal sich angezündet / vnd hernacher mit zuziehung mehrer Abhaerenten / auch Türcken vnd Tartarn / das gantze Reich begriffen / vnd gleichsamb in eine Flamme gesetzet worden. Bey welchem dann Jh. Keys. May. sich dieses vornemblich getröstete / daß weder sie / noch dero Vorfahren zu diesem verderblichen Wesen die geringste vrsach gegeben / sondern zu manutenirung dero Keyserlichen Authorität / jhrer vnd anderer getrewer periclitirenden Chur- vnd Fürsten Land vnd Leuth / gegen dero Willen vnd angeborne Sanfftmütigkeit / von jhren Widersachern in die Gegenwehr / vnd zu der natürlichen vnd erlaubten Defension / getrungen worden.
Darneben sie gleichwol jhres Theilskein vorgeschlagene Handlung / so zu einem beständigen / sichern Friedenleiten möchte / niemalen auß geschlagen / viel weniger es an Vätterlicher Erinnerung / Abmahnung oder Syncerationen ermangeln lassen: alsdann solches alles genugsam̃ vnd fast jedermänniglich bekantwere. Daß aber weder J. May. Vätterliche Vermahnung / Anerbieten vnnd Obitgation / noch der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen kostbare Tractaten vnd Interposition / noch die zu bestärckung Jhr. Keys. May. gerechten Sach von Gott so offt verliehene Victorien von dem Gegentheil in obacht genommen / sondern vielmehr die Consilia vnnd Machinationes dahin gestellet worden / wie man einen Krieg in den andern flechten / vnd was vbel angefangen / noch vbeler machen / vnd zu gefahr deß gantzen Römischen Reichs durchtringen möchte / solches were denen in jhrem vnfug observierten Auctoribus, beneben der gerechten verhengnuß Gottes vber das Vatterland billich zuzumessen.
Demnach aber die Kriegssucht bey den entzündeten martialischen Gemühtern / durch die widerwertige Succeß in etwas abgekühlet / die widerwertige Einbildungen vnnd Praetexten bey den verführten durch wahre Demonstration deß Gegentheils anschlägen vnd machination entdeckt vnd nidergeleget / vnd also nunmehr verhoffentlich mehrere Praeparation vnd Anlaß zu einem ruhigen Wesen sich an Tag gebe / als were gäntzlich zuverhoffen / es würde dieser Convent / auff welchen das gantze Reich ein Absehen hette / darzu endlich die Pforten eröffnen: Deßwegen dann Jh. Key. May. der anwesenden Churfürsten vnd der abwesenden Abgesandten Rath vnnd Gutachten zuvernehmen begehrten:
Erstlich / welcher gestalt ein durch gehender / der Keys. May. dem Churfürstlichen Collegio vnd dem gantzen Reich reputierlicher Frieden / darauff man sich allerseits zuverlassen habe / auffgerichtet / vnnd ins künfftig versichert würde / wie auch allen denen vom König in Dennemarck / oder auch dem proscribirten Pfaltzgraffen dem Frieden zuwider gesetzten verhinderungen vnnd difficultaten auß dem grund abgeholffen werden möchte.
Dann zum andern / demnach / wie oben gemeldet / J. Keys. May. zu diesem leidigen Krieg eintzige vrsach nicht gegeben / dargegen aber in schwere vnkosten vieler Millionen / zu nothwendiger Defension jrer vnd anderer getrewer Ständen Land vnd Leuth / gesetzt worden: deßwegen nach aller Völcker Recht vnd deß Reichs Constitutionen / wie nicht weniger dem Herkommen im Reich J. Mayest. Fug vnd Rechthetten / als der beleidigte Theil / jhres angewandten so hohen vnkostens an deß Beleidigers Haab vnd Gütern / Landt vnnd Leuth sich zuerholen / J. Key. M. auch wegen dero in verpfändung stehender Erbländer / solche Satisfaction nit zurück lassen könten: Als begehrten Jh. May. ebenmässiges Gutachten / wie sie zu deroselben gelangen / vñ solcher abgetrungener Defension halber ohne schaden verbleiben / wie nicht weniger / wann der Allmächtige seinen Segen zu erhaltung deß Friedens in dem vbrigen erzeigen wolte / wie vnnd welcher gestalt vnd durch was Mittel Jh. Keyserl Mayest. zu abdanckung dero
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |