Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nigs in Dennemarck Armee auffhielten / hiermit zuwissen / daß er vnd sein arme vnschuldige Land vnd Leuth / zu seinem vnd der Landen Verderben vnd Schaden / solches jhres Diensts nicht wenig entgelten müßten. Dann dahero wachse vnd nehme der Verdacht nicht wenig wider jhn / zu / samb erklärte er sich eines andern gegen Jhrer Keys. Majest. in Schreiben vnd Worten / vnnd liesse doch nichts minder darbey allerhand widrige Bezeugungen an jhm verspüren vnnd mercken / also daß kein anders darauß zu schöpffen were / dann daß heimliche Conspirationes vnnd Verständnuß hierunder stecken müsten: Dahero würde weiters fortgefahren / vnnd bald hie ein Orth / bald dort eingenommen vnnd besetzt / vnnd mit vnerträglichen Exactionen beschwert / daß der Innwohner sehr viel verlauffen müßten / alles auch Desolat vnd zur Wüsteney würde / alle Ströhm vnnd Flüß deß Landes wurden versperret gehalten / die Commercia ins gemein legen alle darnider seine Gefäll vnd Einkommen nehmen gäntzlich ab vnnd zerrinnen jhme vnder den Händen / vnd entstünde alles Vnheil / Schaden vnnd Verderb auß solchem jhrem vnderstellen / welches sie gleichwol alle ohn sein Wissen vnd Willen / ja wider seine publicirte mandata avocatoria vorgenommen / herfliesse. Weil jhme aber diesem noch länger zuzusehen vnd solchen Jammer zuverhengen in keine Weg zusehen wolte / welches er gegen die Posterität / auch Land vnnd Leuth vnnd sonsten in viel weg nimmer zuverantworten hette / so ergienge demnach an sie / sie weren gleich Soldaten oder Befelchshaber / Lehenleut vnnd Vnderthanen hiermit sein endlicher vnnd eygentlicher Befehl / daß sie von stundan vorangeregte Bestallung verlassen / sich nach Hauß begeben / vnd daselbst auff andere Gelegenheit warten solten / bey Verlust jhrer Haab vnnd Güter / gegenwärtiger vnnd zukünfftigen Lehen vnd Erbe. Ander Mandal deß Churfürsten von Brandenburg. Bey diesem Mandat hat er der Churfürst nicht bewenden lassen / sondern bald hernach noch ein anders an seine Vndersassen vnnd Vnderthanen abgehen lassen / dieses Innhalts: Er hette zwar verhofft / es würde ein jeglicher seiner Lehenleuthe vnnd Vnderthanen / bey den gefährlichen Kriegs Empörungen vnnd Vnruhen / so das Reich nun bereit viel Jahr nach einander auff das hefftigste betrucket / vnnd fast alle desselben Provintzen vnnd Oerther durchgangen / nunmehr aber auch seine Lande der Chur vnd Marck Brandenburg hart begriffen / bey sich / wie gar es jhm nicht gebühren wolle / sich bey solchen Kriegsdiensten / so zu vervnruhigung deß H. Reichs vnnd Verderb seines eygnen Vatterlands gereichten / finden vnd gebrauchen zulassen / erwogen / vnd demnach die jenige / so vor der Zeit an solchen Orthen Dienst angenommen / sich davon abgethan / die vbrigen aber sich dareyn nicht eingelassen / sondern allerseits vielmehr jhre Dienst vnnd Dapfferkeit zu jhres Vatterlands Schutz vnd Reitung angewendet / als zu dessen Bedruck Enervirung vnnd Verderb geholffen haben: Inmassen er es dann an seinen ergangenen Mandatis vnnd Erinnerungen nicht hette ermangeln lassen: ein jeglicher auch ohne das durch seinen schuldigen Respect vnd Pflicht / vnnd die Lieb zu seinem Vatterland / sonder alles Erinnern billich darzu hette angewiesen werden sollen: Daß er jedoch dem allem vnnd seiner gehabten Zuversicht zuwider / nicht ohne befrembden vernehmen müßte / wie daß derer nicht allein von gemeinen Leuthen vnnd Landsassen / sondern auch auß dem Adel vnnd Bürgerlichen Standt gar viel weren / so vnerwogen obbesagtes alles / auch an dem / daß sie bereits hiebevor in seinen Landen gelegen / oder durch dieselbige wider seinen Willen in Schlesien gezogen / vnnd darinn allerhand Insolentien / Raub / Nahmb vnnd Gewalt verübet / vnersättiget sich noch biß auff diese jetzige Stund bey solchen Diensten auffhielten / theils auch mit Aufflag allerhand Contributionen / vnd deroselben Einforderung / ingleichem mit Nachweisung der Pässe / Weg vnnd Steg es nicht anders machten / als ob sie gantz frembd vnd abgesagte Feind weren / vnnd weder er noch seine Land sie im wenigsten angehörte: Welches jhm dann nicht vnbillich gantz mißfällig were. Er behielte jhm auch vor / dieselbe darumb künfftig an Leib oder Gut dergestalt zustraffen / wie daß deß jhme hierunder widerfahrnen Despects vnnd Violation seiner Mandat halben / wie auch der Sachen selbst Beschaffenheit nach / gebührend seyn würde. Vnd hette zu allem Vberfluß / nach dem es nunmehr in seinen Landen auch so weit kommen / daß sie zum Behuff vnd Vnderhalt deß in die Prignitz / das Land Rappin / Ländlein Friesack so auch naher Zedenick vnnd Liebenwald vnnd ander Oerther mehr gelegenen Königlichen Dennemärckischen Volcks / mit gewissen außgeschriebenen Schatzungen belegt / oder auch zu Einnehmung jhrer Guarnison bewogen / vnnd hierzu durch militarische Executionen mit Fewer vnnd Brandt gezwungen werden wollen / nicht vnderlassen mögen / sie hiermit nachmalen vnnd endlich zuermahnen / daß sie von nun an / ohn all ferner saumen / sich von obgedachtem Volck / vnnd denen daselbst habenden Diensten abthäten / vnd von dannen hinweg begeben / als lieb jhnen were / seine Vngnad vnnd ernste Leibsstraff / vnnd die Einziehung aller jhrer Lehen vnnd anderer Renten / Haab vnnd Güter / so sie allbereit innen hetten vnnd besessen / oder auff künfftige Fäll von jhme zugewarten / zu vermeiden. Churfürst von Brandenburg befihlet seinen Vnderthanen der Keyserlichen Armada alle Beförderung zu erweisen. Ferrners hat der Churfürst seinen Vnderthanen / der Keyserlichen Armee alle Beförderung zuerweisen durch folgendes Innhalts-Mandat anbefohlen: Nach dem er vmbständlichen Bericht empfangen / welcher massen etliche Befelchshaber / so sich für bediente vnnd bestellte deß Königs in Dennemarck außgeben / eine Zeit hero sich vnderstanden seine Vnderthanen auff dem Land vnnd in Stätten (darunter auch seiner eygnen nigs in Dennemarck Armee auffhielten / hiermit zuwissen / daß er vnd sein arme vnschuldige Land vnd Leuth / zu seinem vnd der Landen Verderben vnd Schaden / solches jhres Diensts nicht wenig entgelten müßten. Dann dahero wachse vnd nehme der Verdacht nicht wenig wider jhn / zu / samb erklärte er sich eines andern gegen Jhrer Keys. Majest. in Schreiben vnd Worten / vnnd liesse doch nichts minder darbey allerhand widrige Bezeugungen an jhm verspüren vnnd mercken / also daß kein anders darauß zu schöpffen were / dann daß heimliche Conspirationes vnnd Verständnuß hierunder stecken müsten: Dahero würde weiters fortgefahren / vnnd bald hie ein Orth / bald dort eingenommen vnnd besetzt / vnnd mit vnerträglichen Exactionen beschwert / daß der Innwohner sehr viel verlauffen müßten / alles auch Desolat vnd zur Wüsteney würde / alle Ströhm vnnd Flüß deß Landes wurden versperret gehalten / die Commercia ins gemein legen alle darnider seine Gefäll vnd Einkommen nehmen gäntzlich ab vnnd zerrinnen jhme vnder den Händen / vnd entstünde alles Vnheil / Schaden vnnd Verderb auß solchem jhrem vnderstellen / welches sie gleichwol alle ohn sein Wissen vnd Willen / ja wider seine publicirte mandata avocatoria vorgenommen / herfliesse. Weil jhme aber diesem noch länger zuzusehen vnd solchen Jammer zuverhengen in keine Weg zusehen wolte / welches er gegen die Posterität / auch Land vnnd Leuth vnnd sonsten in viel weg nimmer zuverantworten hette / so ergienge demnach an sie / sie weren gleich Soldaten oder Befelchshaber / Lehenleut vnnd Vnderthanen hiermit sein endlicher vnnd eygentlicher Befehl / daß sie von stundan vorangeregte Bestallung verlassen / sich nach Hauß begeben / vnd daselbst auff andere Gelegenheit warten solten / bey Verlust jhrer Haab vnnd Güter / gegenwärtiger vnnd zukünfftigen Lehen vnd Erbe. Ander Mandal deß Churfürsten von Brandenburg. Bey diesem Mandat hat er der Churfürst nicht bewenden lassen / sondern bald hernach noch ein anders an seine Vndersassen vnnd Vnderthanen abgehen lassen / dieses Innhalts: Er hette zwar verhofft / es würde ein jeglicher seiner Lehenleuthe vnnd Vnderthanen / bey den gefährlichen Kriegs Empörungen vnnd Vnruhen / so das Reich nun bereit viel Jahr nach einander auff das hefftigste betrucket / vnnd fast alle desselben Provintzen vnnd Oerther durchgangen / nunmehr aber auch seine Lande der Chur vnd Marck Brandenburg hart begriffen / bey sich / wie gar es jhm nicht gebühren wolle / sich bey solchen Kriegsdiensten / so zu vervnruhigung deß H. Reichs vnnd Verderb seines eygnen Vatterlands gereichten / finden vnd gebrauchen zulassen / erwogen / vnd demnach die jenige / so vor der Zeit an solchen Orthen Dienst angenommen / sich davon abgethan / die vbrigen aber sich dareyn nicht eingelassen / sondern allerseits vielmehr jhre Dienst vnnd Dapfferkeit zu jhres Vatterlands Schutz vnd Reitung angewendet / als zu dessen Bedruck Enervirung vnnd Verderb geholffen haben: Inmassen er es dann an seinen ergangenen Mandatis vnnd Erinnerungen nicht hette ermangeln lassen: ein jeglicher auch ohne das durch seinen schuldigen Respect vnd Pflicht / vnnd die Lieb zu seinem Vatterland / sonder alles Erinnern billich darzu hette angewiesen werden sollen: Daß er jedoch dem allem vnnd seiner gehabten Zuversicht zuwider / nicht ohne befrembden vernehmen müßte / wie daß derer nicht allein von gemeinen Leuthen vnnd Landsassen / sondern auch auß dem Adel vnnd Bürgerlichen Standt gar viel weren / so vnerwogen obbesagtes alles / auch an dem / daß sie bereits hiebevor in seinen Landen gelegen / oder durch dieselbige wider seinen Willen in Schlesien gezogen / vnnd darinn allerhand Insolentien / Raub / Nahmb vnnd Gewalt verübet / vnersättiget sich noch biß auff diese jetzige Stund bey solchen Diensten auffhielten / theils auch mit Aufflag allerhand Contributionen / vnd deroselben Einforderung / ingleichem mit Nachweisung der Pässe / Weg vnnd Steg es nicht anders machten / als ob sie gantz frembd vnd abgesagte Feind weren / vnnd weder er noch seine Land sie im wenigsten angehörte: Welches jhm dann nicht vnbillich gantz mißfällig were. Er behielte jhm auch vor / dieselbe darumb künfftig an Leib oder Gut dergestalt zustraffen / wie daß deß jhme hierunder widerfahrnen Despects vnnd Violation seiner Mandat halben / wie auch der Sachen selbst Beschaffenheit nach / gebührend seyn würde. Vnd hette zu allem Vberfluß / nach dem es nunmehr in seinen Landen auch so weit kommen / daß sie zum Behuff vnd Vnderhalt deß in die Prignitz / das Land Rappin / Ländlein Friesack so auch naher Zedenick vnnd Liebenwald vnnd ander Oerther mehr gelegenen Königlichen Dennemärckischen Volcks / mit gewissen außgeschriebenen Schatzungen belegt / oder auch zu Einnehmung jhrer Guarnison bewogen / vnnd hierzu durch militarische Executionen mit Fewer vnnd Brandt gezwungen werden wollen / nicht vnderlassen mögen / sie hiermit nachmalen vnnd endlich zuermahnen / daß sie von nun an / ohn all ferner saumen / sich von obgedachtem Volck / vnnd denen daselbst habenden Diensten abthäten / vnd von dannen hinweg begeben / als lieb jhnen were / seine Vngnad vnnd ernste Leibsstraff / vnnd die Einziehung aller jhrer Lehen vnnd anderer Renten / Haab vnnd Güter / so sie allbereit innen hetten vnnd besessen / oder auff künfftige Fäll von jhme zugewarten / zu vermeiden. Churfürst von Brandenburg befihlet seinen Vnderthanen der Keyserlichen Armada alle Beförderung zu erweisen. Ferrners hat der Churfürst seinen Vnderthanen / der Keyserlichen Armee alle Beförderung zuerweisen durch folgendes Innhalts-Mandat anbefohlen: Nach dem er vmbständlichen Bericht empfangen / welcher massen etliche Befelchshaber / so sich für bediente vnnd bestellte deß Königs in Dennemarck außgeben / eine Zeit hero sich vnderstanden seine Vnderthanen auff dem Land vnnd in Stätten (darunter auch seiner eygnen <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1265" n="1122"/> nigs in Dennemarck Armee auffhielten / hiermit zuwissen / daß er vnd sein arme vnschuldige Land vnd Leuth / zu seinem vnd der Landen Verderben vnd Schaden / solches jhres Diensts nicht wenig entgelten müßten. Dann dahero wachse vnd nehme der Verdacht nicht wenig wider jhn / zu / samb erklärte er sich eines andern gegen Jhrer Keys. Majest. in Schreiben vnd Worten / vnnd liesse doch nichts minder darbey allerhand widrige Bezeugungen an jhm verspüren vnnd mercken / also daß kein anders darauß zu schöpffen were / dann daß heimliche Conspirationes vnnd Verständnuß hierunder stecken müsten: Dahero würde weiters fortgefahren / vnnd bald hie ein Orth / bald dort eingenommen vnnd besetzt / vnnd mit vnerträglichen Exactionen beschwert / daß der Innwohner sehr viel verlauffen müßten / alles auch Desolat vnd zur Wüsteney würde / alle Ströhm vnnd Flüß deß Landes wurden versperret gehalten / die Commercia ins gemein legen alle darnider seine Gefäll vnd Einkommen nehmen gäntzlich ab vnnd zerrinnen jhme vnder den Händen / vnd entstünde alles Vnheil / Schaden vnnd Verderb auß solchem jhrem vnderstellen / welches sie gleichwol alle ohn sein Wissen vnd Willen / ja wider seine publicirte mandata avocatoria vorgenommen / herfliesse. Weil jhme aber diesem noch länger zuzusehen vnd solchen Jammer zuverhengen in keine Weg zusehen wolte / welches er gegen die Posterität / auch Land vnnd Leuth vnnd sonsten in viel weg nimmer zuverantworten hette / so ergienge demnach an sie / sie weren gleich Soldaten oder Befelchshaber / Lehenleut vnnd Vnderthanen hiermit sein endlicher vnnd eygentlicher Befehl / daß sie von stundan vorangeregte Bestallung verlassen / sich nach Hauß begeben / vnd daselbst auff andere Gelegenheit warten solten / bey Verlust jhrer Haab vnnd Güter / gegenwärtiger vnnd zukünfftigen Lehen vnd Erbe.</p> <p><note place="left">Ander Mandal deß Churfürsten von Brandenburg.</note> Bey diesem Mandat hat er der Churfürst nicht bewenden lassen / sondern bald hernach noch ein anders an seine Vndersassen vnnd Vnderthanen abgehen lassen / dieses Innhalts:</p> <p>Er hette zwar verhofft / es würde ein jeglicher seiner Lehenleuthe vnnd Vnderthanen / bey den gefährlichen Kriegs Empörungen vnnd Vnruhen / so das Reich nun bereit viel Jahr nach einander auff das hefftigste betrucket / vnnd fast alle desselben Provintzen vnnd Oerther durchgangen / nunmehr aber auch seine Lande der Chur vnd Marck Brandenburg hart begriffen / bey sich / wie gar es jhm nicht gebühren wolle / sich bey solchen Kriegsdiensten / so zu vervnruhigung deß H. Reichs vnnd Verderb seines eygnen Vatterlands gereichten / finden vnd gebrauchen zulassen / erwogen / vnd demnach die jenige / so vor der Zeit an solchen Orthen Dienst angenommen / sich davon abgethan / die vbrigen aber sich dareyn nicht eingelassen / sondern allerseits vielmehr jhre Dienst vnnd Dapfferkeit zu jhres Vatterlands Schutz vnd Reitung angewendet / als zu dessen Bedruck Enervirung vnnd Verderb geholffen haben: Inmassen er es dann an seinen ergangenen Mandatis vnnd Erinnerungen nicht hette ermangeln lassen: ein jeglicher auch ohne das durch seinen schuldigen Respect vnd Pflicht / vnnd die Lieb zu seinem Vatterland / sonder alles Erinnern billich darzu hette angewiesen werden sollen: Daß er jedoch dem allem vnnd seiner gehabten Zuversicht zuwider / nicht ohne befrembden vernehmen müßte / wie daß derer nicht allein von gemeinen Leuthen vnnd Landsassen / sondern auch auß dem Adel vnnd Bürgerlichen Standt gar viel weren / so vnerwogen obbesagtes alles / auch an dem / daß sie bereits hiebevor in seinen Landen gelegen / oder durch dieselbige wider seinen Willen in Schlesien gezogen / vnnd darinn allerhand Insolentien / Raub / Nahmb vnnd Gewalt verübet / vnersättiget sich noch biß auff diese jetzige Stund bey solchen Diensten auffhielten / theils auch mit Aufflag allerhand Contributionen / vnd deroselben Einforderung / ingleichem mit Nachweisung der Pässe / Weg vnnd Steg es nicht anders machten / als ob sie gantz frembd vnd abgesagte Feind weren / vnnd weder er noch seine Land sie im wenigsten angehörte: Welches jhm dann nicht vnbillich gantz mißfällig were. Er behielte jhm auch vor / dieselbe darumb künfftig an Leib oder Gut dergestalt zustraffen / wie daß deß jhme hierunder widerfahrnen Despects vnnd Violation seiner Mandat halben / wie auch der Sachen selbst Beschaffenheit nach / gebührend seyn würde. Vnd hette zu allem Vberfluß / nach dem es nunmehr in seinen Landen auch so weit kommen / daß sie zum Behuff vnd Vnderhalt deß in die Prignitz / das Land Rappin / Ländlein Friesack so auch naher Zedenick vnnd Liebenwald vnnd ander Oerther mehr gelegenen Königlichen Dennemärckischen Volcks / mit gewissen außgeschriebenen Schatzungen belegt / oder auch zu Einnehmung jhrer Guarnison bewogen / vnnd hierzu durch militarische Executionen mit Fewer vnnd Brandt gezwungen werden wollen / nicht vnderlassen mögen / sie hiermit nachmalen vnnd endlich zuermahnen / daß sie von nun an / ohn all ferner saumen / sich von obgedachtem Volck / vnnd denen daselbst habenden Diensten abthäten / vnd von dannen hinweg begeben / als lieb jhnen were / seine Vngnad vnnd ernste Leibsstraff / vnnd die Einziehung aller jhrer Lehen vnnd anderer Renten / Haab vnnd Güter / so sie allbereit innen hetten vnnd besessen / oder auff künfftige Fäll von jhme zugewarten / zu vermeiden.</p> <p><note place="right">Churfürst von Brandenburg befihlet seinen Vnderthanen der Keyserlichen Armada alle Beförderung zu erweisen.</note> Ferrners hat der Churfürst seinen Vnderthanen / der Keyserlichen Armee alle Beförderung zuerweisen durch folgendes Innhalts-Mandat anbefohlen:</p> <p>Nach dem er vmbständlichen Bericht empfangen / welcher massen etliche Befelchshaber / so sich für bediente vnnd bestellte deß Königs in Dennemarck außgeben / eine Zeit hero sich vnderstanden seine Vnderthanen auff dem Land vnnd in Stätten (darunter auch seiner eygnen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1122/1265]
nigs in Dennemarck Armee auffhielten / hiermit zuwissen / daß er vnd sein arme vnschuldige Land vnd Leuth / zu seinem vnd der Landen Verderben vnd Schaden / solches jhres Diensts nicht wenig entgelten müßten. Dann dahero wachse vnd nehme der Verdacht nicht wenig wider jhn / zu / samb erklärte er sich eines andern gegen Jhrer Keys. Majest. in Schreiben vnd Worten / vnnd liesse doch nichts minder darbey allerhand widrige Bezeugungen an jhm verspüren vnnd mercken / also daß kein anders darauß zu schöpffen were / dann daß heimliche Conspirationes vnnd Verständnuß hierunder stecken müsten: Dahero würde weiters fortgefahren / vnnd bald hie ein Orth / bald dort eingenommen vnnd besetzt / vnnd mit vnerträglichen Exactionen beschwert / daß der Innwohner sehr viel verlauffen müßten / alles auch Desolat vnd zur Wüsteney würde / alle Ströhm vnnd Flüß deß Landes wurden versperret gehalten / die Commercia ins gemein legen alle darnider seine Gefäll vnd Einkommen nehmen gäntzlich ab vnnd zerrinnen jhme vnder den Händen / vnd entstünde alles Vnheil / Schaden vnnd Verderb auß solchem jhrem vnderstellen / welches sie gleichwol alle ohn sein Wissen vnd Willen / ja wider seine publicirte mandata avocatoria vorgenommen / herfliesse. Weil jhme aber diesem noch länger zuzusehen vnd solchen Jammer zuverhengen in keine Weg zusehen wolte / welches er gegen die Posterität / auch Land vnnd Leuth vnnd sonsten in viel weg nimmer zuverantworten hette / so ergienge demnach an sie / sie weren gleich Soldaten oder Befelchshaber / Lehenleut vnnd Vnderthanen hiermit sein endlicher vnnd eygentlicher Befehl / daß sie von stundan vorangeregte Bestallung verlassen / sich nach Hauß begeben / vnd daselbst auff andere Gelegenheit warten solten / bey Verlust jhrer Haab vnnd Güter / gegenwärtiger vnnd zukünfftigen Lehen vnd Erbe.
Bey diesem Mandat hat er der Churfürst nicht bewenden lassen / sondern bald hernach noch ein anders an seine Vndersassen vnnd Vnderthanen abgehen lassen / dieses Innhalts:
Ander Mandal deß Churfürsten von Brandenburg. Er hette zwar verhofft / es würde ein jeglicher seiner Lehenleuthe vnnd Vnderthanen / bey den gefährlichen Kriegs Empörungen vnnd Vnruhen / so das Reich nun bereit viel Jahr nach einander auff das hefftigste betrucket / vnnd fast alle desselben Provintzen vnnd Oerther durchgangen / nunmehr aber auch seine Lande der Chur vnd Marck Brandenburg hart begriffen / bey sich / wie gar es jhm nicht gebühren wolle / sich bey solchen Kriegsdiensten / so zu vervnruhigung deß H. Reichs vnnd Verderb seines eygnen Vatterlands gereichten / finden vnd gebrauchen zulassen / erwogen / vnd demnach die jenige / so vor der Zeit an solchen Orthen Dienst angenommen / sich davon abgethan / die vbrigen aber sich dareyn nicht eingelassen / sondern allerseits vielmehr jhre Dienst vnnd Dapfferkeit zu jhres Vatterlands Schutz vnd Reitung angewendet / als zu dessen Bedruck Enervirung vnnd Verderb geholffen haben: Inmassen er es dann an seinen ergangenen Mandatis vnnd Erinnerungen nicht hette ermangeln lassen: ein jeglicher auch ohne das durch seinen schuldigen Respect vnd Pflicht / vnnd die Lieb zu seinem Vatterland / sonder alles Erinnern billich darzu hette angewiesen werden sollen: Daß er jedoch dem allem vnnd seiner gehabten Zuversicht zuwider / nicht ohne befrembden vernehmen müßte / wie daß derer nicht allein von gemeinen Leuthen vnnd Landsassen / sondern auch auß dem Adel vnnd Bürgerlichen Standt gar viel weren / so vnerwogen obbesagtes alles / auch an dem / daß sie bereits hiebevor in seinen Landen gelegen / oder durch dieselbige wider seinen Willen in Schlesien gezogen / vnnd darinn allerhand Insolentien / Raub / Nahmb vnnd Gewalt verübet / vnersättiget sich noch biß auff diese jetzige Stund bey solchen Diensten auffhielten / theils auch mit Aufflag allerhand Contributionen / vnd deroselben Einforderung / ingleichem mit Nachweisung der Pässe / Weg vnnd Steg es nicht anders machten / als ob sie gantz frembd vnd abgesagte Feind weren / vnnd weder er noch seine Land sie im wenigsten angehörte: Welches jhm dann nicht vnbillich gantz mißfällig were. Er behielte jhm auch vor / dieselbe darumb künfftig an Leib oder Gut dergestalt zustraffen / wie daß deß jhme hierunder widerfahrnen Despects vnnd Violation seiner Mandat halben / wie auch der Sachen selbst Beschaffenheit nach / gebührend seyn würde. Vnd hette zu allem Vberfluß / nach dem es nunmehr in seinen Landen auch so weit kommen / daß sie zum Behuff vnd Vnderhalt deß in die Prignitz / das Land Rappin / Ländlein Friesack so auch naher Zedenick vnnd Liebenwald vnnd ander Oerther mehr gelegenen Königlichen Dennemärckischen Volcks / mit gewissen außgeschriebenen Schatzungen belegt / oder auch zu Einnehmung jhrer Guarnison bewogen / vnnd hierzu durch militarische Executionen mit Fewer vnnd Brandt gezwungen werden wollen / nicht vnderlassen mögen / sie hiermit nachmalen vnnd endlich zuermahnen / daß sie von nun an / ohn all ferner saumen / sich von obgedachtem Volck / vnnd denen daselbst habenden Diensten abthäten / vnd von dannen hinweg begeben / als lieb jhnen were / seine Vngnad vnnd ernste Leibsstraff / vnnd die Einziehung aller jhrer Lehen vnnd anderer Renten / Haab vnnd Güter / so sie allbereit innen hetten vnnd besessen / oder auff künfftige Fäll von jhme zugewarten / zu vermeiden.
Ferrners hat der Churfürst seinen Vnderthanen / der Keyserlichen Armee alle Beförderung zuerweisen durch folgendes Innhalts-Mandat anbefohlen:
Churfürst von Brandenburg befihlet seinen Vnderthanen der Keyserlichen Armada alle Beförderung zu erweisen. Nach dem er vmbständlichen Bericht empfangen / welcher massen etliche Befelchshaber / so sich für bediente vnnd bestellte deß Königs in Dennemarck außgeben / eine Zeit hero sich vnderstanden seine Vnderthanen auff dem Land vnnd in Stätten (darunter auch seiner eygnen
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