Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Diesem war beygesügt noch ein ander Keyserlich Mandat / welches also gelautet: Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen Friderich Casimirn / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zu Veldentz vnd Sponheim / so sich jetzo Statthaltern deß Decanats im Stifft Straßburg vermeintlich nennet / auch sonst allen vnd jeden / welche sich gedachtes Stiffts gewalt-vnd eygenthätlich occupirten Vruderhoffs in der Statt Straßburg / auch anderer deß Thumb Capituls Güter / jetzt oder künfftig als angegebene Bruderhöffische Capitularen anmassen / was Stand oder Würden die seyen / keinen außgeschlossen: vnd dann auch insonderheit N. Bürgermeistern vnd Rath der Statt Straßburg / hiermit zuwissen: daß vns die Ehrsamen vnsere liebe andächtige / N. Thumbdechant vnd Capitularen deß hohen Stiffts Straßburg / gehorsamb zuerkennen gegeben / als Weyland der Durchleuchtigste Fürst / vnser hochgeehrter Herr Vetter vnd Vatter / Keyser Rudolphus der Ander Christm. And. im Jahr 1600. den 3. Februarij / durch ein offen Mandat in specie gegen Graff Herman Adolffen zu Solms / Ernsten Graffen zu Manßfeld / vnnd Gebhardt Truchsessen / dann auch ins gemein allen jhren Adhaerenten / vnd Anhangern / außführliche innert / vnd widerholet / welcher gestalt S. Mt. vnd L. denselben noch vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / in sonderheit aber vnderm Dato den 20. Maij deß 1587. Jahrs / vnd den 12. Septembr. deß 1588. Jahrs / bey Pöen deß H. Reichs Aacht aufferlegt / obgedachten Bruderhoff so wol als andere deß Thumb Capitels Güter vnnd Gefäll / die sie nach wolverwirckter Excommunication vnnd Privation auch theils angerichter Vnruhe vnd Verwirrung im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln / gewaltsamer weise / jnner-vnd ausserhalb der Statt Straßburg occupirt vnnd eingenommen / zu restituiren vnd wider zugeben vnd abzutretten / sie aber nicht allein nicht parirt / sondern darüber noch andere Thumbherrn / Vicarien / vnd Capitelshöff deßgleichen auff Absterben deß damaligen Bischoffs Johansen / vnder selbiger Zeit im Stifft erhobenen Kriegstumult auff dem Land die Flecken Börß / Geispoltzheim / vnd Lampartheim / jhnen vnterwürffig gemacht / vnnd darumben auff ermelts Thumb Dechants vnd Capitels deß hohen Stiffts Straßburg / bey ehegemelts Keysers Rudolffen Mt. vnd L. eingebrachte Klag / vnd gehorsames anruffen / die Ingesessene vnd Vnderthanen solcher Flecken vnnd Dörffer / der Eyd vnnd Pflichten / die jhnen obgenante drey Graffen vnd Herrn / vor sich / auch im Namen jhrer zugewandten / abgenommen / frey vnd ledig gesprochen / darzu dieselbe forthin niemanden / als dem ordentlichen Thumbdechant vnnd Capitel / vnderthänig vnd gewärtig zu seyn angewiesen. Vber diß auch mehrgemelten Graff Herman Adolffen zu Solm / Graff Ernsten zu Manßfeld / vnd Weylandt Gebhardt Truchsässen / wie nicht weniger gemeiniglich allen jhren Anhängern / nachmahls bey Pöen deß H. Reichs Aacht gebotten / mehr gedachten Bruder-vnd andere Capitels- oder Thumbherrnhöff: vnd Häuser / so wol was sie vnd jhre Mitgenossen / daselbsten auf dem Land / in deß Capituls Gütern / oder in der Statt gefunden / hinweg geführt / vnnd entwendet / vollkomblich zuerstatten / einzuraumen / vnnd in summa alles in vorigen Standt zustellen / ferrners eigentlichen Inhalts derselben jetzt angezogner S. May. vnnd Ld. vnderschiedlicher hochverpönter Kayserlicher Mandaten / darauff zwar erfolgt were / daß gemelter Graf von Solms / vnd Manßfeld / vom Stifft hinweg gezogen / vnd der Truchsäß noch bey seinem Leben / sich vor offenbaren geschwornen Notario vnnd Gezeugen / so wol als sonsten / zum Gehorsamb erbotten / vnd aber dessen vngeachtet sich hernach weyland Hertzog Frantz zu Lüneburg / mit Vorwendung etlicher verkehrter vnd erheblicher Einreden / seiner vnnd Mitgenossen Vnfug / zubehaupten / vnnd zuverthätigen / gegen mehrgemelts Kaysers Rudolffen May. vnd L. vnderfangen / ja noch darzu Statthaltern deß Decanats diß Orts vngescheucht zu intituliren angemasset / auch sich nach dessen tödtlichen Ableiben Hertzog Christian zu Holstein / in seine Fußstapffen zu tretten / gelüsten lassen / vnd sampt seinen Mitverwandten vnd Anhängern / hierdurch so wol mit ernewerter widersinniger Vsurpation gedachts Namens vnnd Titels / einer Statthalterey imThumbdecanat als auch durch andere mehr Actus oberzehlter aller Rechten vnd Reichsordnungen widrigen / darzu obangeregter massen / bey Straff der Aacht verbottener Verbrechen / vnd vnleidenlicher Handlungen / theilhafftig gemacht / zu deme sampt seinen Consorten / ohne einigen Fug / Privat / eignen Gefallens / zu den Canonicaten / vnd Beneficiis, mehrgedachten Hertzogen zu Holstein / vnd jhnen seinen Consorten annemblich gewesen / nominirt / beruffen / vnd noch allweil vielbesagten Bruder-vnd andere Stifftshöff in Straßburg detentirt / mißbraucht / ja so gar im Flecken Lampartheim / der zum halben theil / dem Thumb Capitul zugehörig / ein anzahl Soldaten gelegt / vnd anders mehr vnzimbliches Vnwesen verübet / daß endlichen mehrgedachts Keysers Rudolffen Mt. vnd L als deroselben solches alles damahliger erwehlt bestättigt-vnd belehnter Bischoff zu Straßburg / Cardinal Carl von Lothringen / sampt seinem ordentlichen Capitel zum höchsten beklagt / auch vmb Keys. Hülff darwider angesucht / vorgemelten Hertzogen zu Holstein / vnnd seinen Anhängern / anderweris / vnd zum Vberfluß / ein-für allemahl vnderm Dato den 5. Aug. deß 1602. Jahrs / ernstlich vnd bey Straff vnd Pöen angeregter deß H. Reichs Aacht gebotten vnd mandirt / denen in besagten Jahren als Anno sünffzehenhundert sieben vnd achtzig / acht vnd achitzig / vnnd 1600. ergangenen / vnd widerholten / auch durch vnderschiedliche Eventual Bescheid / vnd obangedeute würckliche Parition schon roborirten Keys. Mandatis, in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articulen mit völliger Restitution Abtritt- Diesem war beygesügt noch ein ander Keyserlich Mandat / welches also gelautet: Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen Friderich Casimirn / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zu Veldentz vnd Sponheim / so sich jetzo Statthaltern deß Decanats im Stifft Straßburg vermeintlich nennet / auch sonst allen vnd jeden / welche sich gedachtes Stiffts gewalt-vnd eygenthätlich occupirten Vruderhoffs in der Statt Straßburg / auch anderer deß Thumb Capituls Güter / jetzt oder künfftig als angegebene Bruderhöffische Capitularen anmassen / was Stand oder Würden die seyen / keinen außgeschlossen: vnd dann auch insonderheit N. Bürgermeistern vnd Rath der Statt Straßburg / hiermit zuwissen: daß vns die Ehrsamen vnsere liebe andächtige / N. Thumbdechant vnd Capitularen deß hohen Stiffts Straßburg / gehorsamb zuerkennen gegeben / als Weyland der Durchleuchtigste Fürst / vnser hochgeehrter Herr Vetter vnd Vatter / Keyser Rudolphus der Ander Christm. And. im Jahr 1600. den 3. Februarij / durch ein offen Mandat in specie gegen Graff Herman Adolffen zu Solms / Ernsten Graffen zu Manßfeld / vnnd Gebhardt Truchsessen / dann auch ins gemein allen jhren Adhaerenten / vnd Anhangern / außführliche innert / vnd widerholet / welcher gestalt S. Mt. vnd L. denselben noch vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / in sonderheit aber vnderm Dato den 20. Maij deß 1587. Jahrs / vnd den 12. Septembr. deß 1588. Jahrs / bey Pöen deß H. Reichs Aacht aufferlegt / obgedachten Bruderhoff so wol als andere deß Thumb Capitels Güter vnnd Gefäll / die sie nach wolverwirckter Excommunication vnnd Privation auch theils angerichter Vnruhe vnd Verwirrung im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln / gewaltsamer weise / jnner-vnd ausserhalb der Statt Straßburg occupirt vnnd eingenommen / zu restituiren vnd wider zugeben vnd abzutretten / sie aber nicht allein nicht parirt / sondern darüber noch andere Thumbherrn / Vicarien / vnd Capitelshöff deßgleichen auff Absterben deß damaligen Bischoffs Johansen / vnder selbiger Zeit im Stifft erhobenen Kriegstumult auff dem Land die Flecken Börß / Geispoltzheim / vnd Lampartheim / jhnen vnterwürffig gemacht / vnnd darumben auff ermelts Thumb Dechants vnd Capitels deß hohen Stiffts Straßburg / bey ehegemelts Keysers Rudolffen Mt. vnd L. eingebrachte Klag / vnd gehorsames anruffen / die Ingesessene vnd Vnderthanen solcher Flecken vnnd Dörffer / der Eyd vnnd Pflichten / die jhnen obgenante drey Graffen vnd Herrn / vor sich / auch im Namen jhrer zugewandten / abgenommen / frey vnd ledig gesprochen / darzu dieselbe forthin niemanden / als dem ordentlichen Thumbdechant vnnd Capitel / vnderthänig vnd gewärtig zu seyn angewiesen. Vber diß auch mehrgemelten Graff Herman Adolffen zu Solm / Graff Ernsten zu Manßfeld / vnd Weylandt Gebhardt Truchsässen / wie nicht weniger gemeiniglich allen jhren Anhängern / nachmahls bey Pöen deß H. Reichs Aacht gebotten / mehr gedachten Bruder-vnd andere Capitels- oder Thumbherrnhöff: vnd Häuser / so wol was sie vnd jhre Mitgenossen / daselbsten auf dem Land / in deß Capituls Gütern / oder in der Statt gefunden / hinweg geführt / vnnd entwendet / vollkomblich zuerstatten / einzuraumen / vnnd in summa alles in vorigen Standt zustellen / ferrners eigentlichen Inhalts derselben jetzt angezogner S. May. vnnd Ld. vnderschiedlicher hochverpönter Kayserlicher Mandaten / darauff zwar erfolgt were / daß gemelter Graf von Solms / vñ Manßfeld / vom Stifft hinweg gezogen / vnd der Truchsäß noch bey seinem Leben / sich vor offenbaren geschwornen Notario vnnd Gezeugen / so wol als sonsten / zum Gehorsamb erbotten / vnd aber dessen vngeachtet sich hernach weyland Hertzog Frantz zu Lüneburg / mit Vorwendung etlicher verkehrter vnd erheblicher Einreden / seiner vnnd Mitgenossen Vnfug / zubehaupten / vnnd zuverthätigen / gegen mehrgemelts Kaysers Rudolffen May. vnd L. vnderfangen / ja noch darzu Statthaltern deß Decanats diß Orts vngescheucht zu intituliren angemasset / auch sich nach dessen tödtlichen Ableiben Hertzog Christian zu Holstein / in seine Fußstapffen zu tretten / gelüsten lassen / vnd sampt seinen Mitverwandten vnd Anhängern / hierdurch so wol mit ernewerter widersinniger Vsurpation gedachts Namens vnnd Titels / einer Statthalterey imThumbdecanat als auch durch andere mehr Actus oberzehlter aller Rechten vnd Reichsordnungen widrigen / darzu obangeregter massen / bey Straff der Aacht verbottener Verbrechen / vnd vnleidenlicher Handlungen / theilhafftig gemacht / zu deme sampt seinen Consorten / ohne einigen Fug / Privat / eignen Gefallens / zu den Canonicaten / vnd Beneficiis, mehrgedachten Hertzogen zu Holstein / vnd jhnen seinen Consorten annemblich gewesen / nominirt / beruffen / vnd noch allweil vielbesagten Bruder-vnd andere Stifftshöff in Straßburg detentirt / mißbraucht / ja so gar im Flecken Lampartheim / der zum halben theil / dem Thumb Capitul zugehörig / ein anzahl Soldaten gelegt / vnd anders mehr vnzimbliches Vnwesen verübet / daß endlichẽ mehrgedachts Keysers Rudolffen Mt. vnd L als deroselben solches alles damahliger erwehlt bestättigt-vnd belehnter Bischoff zu Straßburg / Cardinal Carl von Lothringen / sampt seinem ordentlichen Capitel zum höchsten beklagt / auch vmb Keys. Hülff darwider angesucht / vorgemelten Hertzogen zu Holstein / vnnd seinen Anhängern / anderweris / vnd zum Vberfluß / ein-für allemahl vnderm Dato den 5. Aug. deß 1602. Jahrs / ernstlich vnd bey Straff vnd Pöen angeregter deß H. Reichs Aacht gebotten vnd mandirt / denen in besagten Jahren als Anno sünffzehenhundert sieben vnd achtzig / acht vnd achitzig / vnnd 1600. ergangenen / vnd widerholten / auch durch vnderschiedliche Eventual Bescheid / vnd obangedeute würckliche Parition schon roborirten Keys. Mandatis, in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articulen mit völliger Restitution Abtritt- <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1270" n="1127"/> <p>Diesem war beygesügt noch ein ander Keyserlich Mandat / welches also gelautet:</p> <p>Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen Friderich Casimirn / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zu Veldentz vnd Sponheim / so sich jetzo Statthaltern deß Decanats im Stifft Straßburg vermeintlich nennet / auch sonst allen vnd jeden / welche sich gedachtes Stiffts gewalt-vnd eygenthätlich occupirten Vruderhoffs in der Statt Straßburg / auch anderer deß Thumb Capituls Güter / jetzt oder künfftig als angegebene Bruderhöffische Capitularen anmassen / was Stand oder Würden die seyen / keinen außgeschlossen: vnd dann auch insonderheit N. Bürgermeistern vnd Rath der Statt Straßburg / hiermit zuwissen: daß vns die Ehrsamen vnsere liebe andächtige / N. Thumbdechant vnd Capitularen deß hohen Stiffts Straßburg / gehorsamb zuerkennen gegeben / als Weyland der Durchleuchtigste Fürst / vnser hochgeehrter Herr Vetter vnd Vatter / Keyser Rudolphus der Ander Christm. And. im Jahr 1600. den 3. Februarij / durch ein offen Mandat in specie gegen Graff Herman Adolffen zu Solms / Ernsten Graffen zu Manßfeld / vnnd Gebhardt Truchsessen / dann auch ins gemein allen jhren Adhaerenten / vnd Anhangern / außführliche innert / vnd widerholet / welcher gestalt S. Mt. vnd L. denselben noch vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / in sonderheit aber vnderm Dato den 20. Maij deß 1587. Jahrs / vnd den 12. Septembr. deß 1588. Jahrs / bey Pöen deß H. Reichs Aacht aufferlegt / obgedachten Bruderhoff so wol als andere deß Thumb Capitels Güter vnnd Gefäll / die sie nach wolverwirckter Excommunication vnnd Privation auch theils angerichter Vnruhe vnd Verwirrung im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln / gewaltsamer weise / jnner-vnd ausserhalb der Statt Straßburg occupirt vnnd eingenommen / zu restituiren vnd wider zugeben vnd abzutretten / sie aber nicht allein nicht parirt / sondern darüber noch andere Thumbherrn / Vicarien / vnd Capitelshöff deßgleichen auff Absterben deß damaligen Bischoffs Johansen / vnder selbiger Zeit im Stifft erhobenen Kriegstumult auff dem Land die Flecken Börß / Geispoltzheim / vnd Lampartheim / jhnen vnterwürffig gemacht / vnnd darumben auff ermelts Thumb Dechants vnd Capitels deß hohen Stiffts Straßburg / bey ehegemelts Keysers Rudolffen Mt. vnd L. eingebrachte Klag / vnd gehorsames anruffen / die Ingesessene vnd Vnderthanen solcher Flecken vnnd Dörffer / der Eyd vnnd Pflichten / die jhnen obgenante drey Graffen vnd Herrn / vor sich / auch im Namen jhrer zugewandten / abgenommen / frey vnd ledig gesprochen / darzu dieselbe forthin niemanden / als dem ordentlichen Thumbdechant vnnd Capitel / vnderthänig vnd gewärtig zu seyn angewiesen.</p> <p>Vber diß auch mehrgemelten Graff Herman Adolffen zu Solm / Graff Ernsten zu Manßfeld / vnd Weylandt Gebhardt Truchsässen / wie nicht weniger gemeiniglich allen jhren Anhängern / nachmahls bey Pöen deß H. Reichs Aacht gebotten / mehr gedachten Bruder-vnd andere Capitels- oder Thumbherrnhöff: vnd Häuser / so wol was sie vnd jhre Mitgenossen / daselbsten auf dem Land / in deß Capituls Gütern / oder in der Statt gefunden / hinweg geführt / vnnd entwendet / vollkomblich zuerstatten / einzuraumen / vnnd in summa alles in vorigen Standt zustellen / ferrners eigentlichen Inhalts derselben jetzt angezogner S. May. vnnd Ld. vnderschiedlicher hochverpönter Kayserlicher Mandaten / darauff zwar erfolgt were / daß gemelter Graf von Solms / vñ Manßfeld / vom Stifft hinweg gezogen / vnd der Truchsäß noch bey seinem Leben / sich vor offenbaren geschwornen Notario vnnd Gezeugen / so wol als sonsten / zum Gehorsamb erbotten / vnd aber dessen vngeachtet sich hernach weyland Hertzog Frantz zu Lüneburg / mit Vorwendung etlicher verkehrter vnd erheblicher Einreden / seiner vnnd Mitgenossen Vnfug / zubehaupten / vnnd zuverthätigen / gegen mehrgemelts Kaysers Rudolffen May. vnd L. vnderfangen / ja noch darzu Statthaltern deß Decanats diß Orts vngescheucht zu intituliren angemasset / auch sich nach dessen tödtlichen Ableiben Hertzog Christian zu Holstein / in seine Fußstapffen zu tretten / gelüsten lassen / vnd sampt seinen Mitverwandten vnd Anhängern / hierdurch so wol mit ernewerter widersinniger Vsurpation gedachts Namens vnnd Titels / einer Statthalterey imThumbdecanat als auch durch andere mehr Actus oberzehlter aller Rechten vnd Reichsordnungen widrigen / darzu obangeregter massen / bey Straff der Aacht verbottener Verbrechen / vnd vnleidenlicher Handlungen / theilhafftig gemacht / zu deme sampt seinen Consorten / ohne einigen Fug / Privat / eignen Gefallens / zu den Canonicaten / vnd Beneficiis, mehrgedachten Hertzogen zu Holstein / vnd jhnen seinen Consorten annemblich gewesen / nominirt / beruffen / vnd noch allweil vielbesagten Bruder-vnd andere Stifftshöff in Straßburg detentirt / mißbraucht / ja so gar im Flecken Lampartheim / der zum halben theil / dem Thumb Capitul zugehörig / ein anzahl Soldaten gelegt / vnd anders mehr vnzimbliches Vnwesen verübet / daß endlichẽ mehrgedachts Keysers Rudolffen Mt. vnd L als deroselben solches alles damahliger erwehlt bestättigt-vnd belehnter Bischoff zu Straßburg / Cardinal Carl von Lothringen / sampt seinem ordentlichen Capitel zum höchsten beklagt / auch vmb Keys. Hülff darwider angesucht / vorgemelten Hertzogen zu Holstein / vnnd seinen Anhängern / anderweris / vnd zum Vberfluß / ein-für allemahl vnderm Dato den 5. Aug. deß 1602. Jahrs / ernstlich vnd bey Straff vnd Pöen angeregter deß H. Reichs Aacht gebotten vnd mandirt / denen in besagten Jahren als Anno sünffzehenhundert sieben vnd achtzig / acht vnd achitzig / vnnd 1600. ergangenen / vnd widerholten / auch durch vnderschiedliche Eventual Bescheid / vnd obangedeute würckliche Parition schon roborirten Keys. Mandatis, in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articulen mit völliger Restitution Abtritt- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1127/1270]
Diesem war beygesügt noch ein ander Keyserlich Mandat / welches also gelautet:
Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen Friderich Casimirn / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zu Veldentz vnd Sponheim / so sich jetzo Statthaltern deß Decanats im Stifft Straßburg vermeintlich nennet / auch sonst allen vnd jeden / welche sich gedachtes Stiffts gewalt-vnd eygenthätlich occupirten Vruderhoffs in der Statt Straßburg / auch anderer deß Thumb Capituls Güter / jetzt oder künfftig als angegebene Bruderhöffische Capitularen anmassen / was Stand oder Würden die seyen / keinen außgeschlossen: vnd dann auch insonderheit N. Bürgermeistern vnd Rath der Statt Straßburg / hiermit zuwissen: daß vns die Ehrsamen vnsere liebe andächtige / N. Thumbdechant vnd Capitularen deß hohen Stiffts Straßburg / gehorsamb zuerkennen gegeben / als Weyland der Durchleuchtigste Fürst / vnser hochgeehrter Herr Vetter vnd Vatter / Keyser Rudolphus der Ander Christm. And. im Jahr 1600. den 3. Februarij / durch ein offen Mandat in specie gegen Graff Herman Adolffen zu Solms / Ernsten Graffen zu Manßfeld / vnnd Gebhardt Truchsessen / dann auch ins gemein allen jhren Adhaerenten / vnd Anhangern / außführliche innert / vnd widerholet / welcher gestalt S. Mt. vnd L. denselben noch vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / in sonderheit aber vnderm Dato den 20. Maij deß 1587. Jahrs / vnd den 12. Septembr. deß 1588. Jahrs / bey Pöen deß H. Reichs Aacht aufferlegt / obgedachten Bruderhoff so wol als andere deß Thumb Capitels Güter vnnd Gefäll / die sie nach wolverwirckter Excommunication vnnd Privation auch theils angerichter Vnruhe vnd Verwirrung im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln / gewaltsamer weise / jnner-vnd ausserhalb der Statt Straßburg occupirt vnnd eingenommen / zu restituiren vnd wider zugeben vnd abzutretten / sie aber nicht allein nicht parirt / sondern darüber noch andere Thumbherrn / Vicarien / vnd Capitelshöff deßgleichen auff Absterben deß damaligen Bischoffs Johansen / vnder selbiger Zeit im Stifft erhobenen Kriegstumult auff dem Land die Flecken Börß / Geispoltzheim / vnd Lampartheim / jhnen vnterwürffig gemacht / vnnd darumben auff ermelts Thumb Dechants vnd Capitels deß hohen Stiffts Straßburg / bey ehegemelts Keysers Rudolffen Mt. vnd L. eingebrachte Klag / vnd gehorsames anruffen / die Ingesessene vnd Vnderthanen solcher Flecken vnnd Dörffer / der Eyd vnnd Pflichten / die jhnen obgenante drey Graffen vnd Herrn / vor sich / auch im Namen jhrer zugewandten / abgenommen / frey vnd ledig gesprochen / darzu dieselbe forthin niemanden / als dem ordentlichen Thumbdechant vnnd Capitel / vnderthänig vnd gewärtig zu seyn angewiesen.
Vber diß auch mehrgemelten Graff Herman Adolffen zu Solm / Graff Ernsten zu Manßfeld / vnd Weylandt Gebhardt Truchsässen / wie nicht weniger gemeiniglich allen jhren Anhängern / nachmahls bey Pöen deß H. Reichs Aacht gebotten / mehr gedachten Bruder-vnd andere Capitels- oder Thumbherrnhöff: vnd Häuser / so wol was sie vnd jhre Mitgenossen / daselbsten auf dem Land / in deß Capituls Gütern / oder in der Statt gefunden / hinweg geführt / vnnd entwendet / vollkomblich zuerstatten / einzuraumen / vnnd in summa alles in vorigen Standt zustellen / ferrners eigentlichen Inhalts derselben jetzt angezogner S. May. vnnd Ld. vnderschiedlicher hochverpönter Kayserlicher Mandaten / darauff zwar erfolgt were / daß gemelter Graf von Solms / vñ Manßfeld / vom Stifft hinweg gezogen / vnd der Truchsäß noch bey seinem Leben / sich vor offenbaren geschwornen Notario vnnd Gezeugen / so wol als sonsten / zum Gehorsamb erbotten / vnd aber dessen vngeachtet sich hernach weyland Hertzog Frantz zu Lüneburg / mit Vorwendung etlicher verkehrter vnd erheblicher Einreden / seiner vnnd Mitgenossen Vnfug / zubehaupten / vnnd zuverthätigen / gegen mehrgemelts Kaysers Rudolffen May. vnd L. vnderfangen / ja noch darzu Statthaltern deß Decanats diß Orts vngescheucht zu intituliren angemasset / auch sich nach dessen tödtlichen Ableiben Hertzog Christian zu Holstein / in seine Fußstapffen zu tretten / gelüsten lassen / vnd sampt seinen Mitverwandten vnd Anhängern / hierdurch so wol mit ernewerter widersinniger Vsurpation gedachts Namens vnnd Titels / einer Statthalterey imThumbdecanat als auch durch andere mehr Actus oberzehlter aller Rechten vnd Reichsordnungen widrigen / darzu obangeregter massen / bey Straff der Aacht verbottener Verbrechen / vnd vnleidenlicher Handlungen / theilhafftig gemacht / zu deme sampt seinen Consorten / ohne einigen Fug / Privat / eignen Gefallens / zu den Canonicaten / vnd Beneficiis, mehrgedachten Hertzogen zu Holstein / vnd jhnen seinen Consorten annemblich gewesen / nominirt / beruffen / vnd noch allweil vielbesagten Bruder-vnd andere Stifftshöff in Straßburg detentirt / mißbraucht / ja so gar im Flecken Lampartheim / der zum halben theil / dem Thumb Capitul zugehörig / ein anzahl Soldaten gelegt / vnd anders mehr vnzimbliches Vnwesen verübet / daß endlichẽ mehrgedachts Keysers Rudolffen Mt. vnd L als deroselben solches alles damahliger erwehlt bestättigt-vnd belehnter Bischoff zu Straßburg / Cardinal Carl von Lothringen / sampt seinem ordentlichen Capitel zum höchsten beklagt / auch vmb Keys. Hülff darwider angesucht / vorgemelten Hertzogen zu Holstein / vnnd seinen Anhängern / anderweris / vnd zum Vberfluß / ein-für allemahl vnderm Dato den 5. Aug. deß 1602. Jahrs / ernstlich vnd bey Straff vnd Pöen angeregter deß H. Reichs Aacht gebotten vnd mandirt / denen in besagten Jahren als Anno sünffzehenhundert sieben vnd achtzig / acht vnd achitzig / vnnd 1600. ergangenen / vnd widerholten / auch durch vnderschiedliche Eventual Bescheid / vnd obangedeute würckliche Parition schon roborirten Keys. Mandatis, in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articulen mit völliger Restitution Abtritt-
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