Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nicht enthören / sondern vnserer Bitt gnädig deferieren vnd Statt thun werden / etc. Es haben fürters Landgraff Georg vnd Landgraff Wilhelm zu Hessen mehrgedachte zwischen jhnen auff gerichte Vergleichung / auch den sämptlichen Churfürsten zu wissen gethan / vnd bey jhnen vmb Beförderung der Keyserl. Ratification vnnd Confirmation in nachgesetztem den 17. Octob. abgangenen Schreiben gebeten; Landgraff Georgen vnd Landgraff Wilhelms Schreiben / an dz Churfürstliche Collegiü. P. P. E. LL. ist sambt vnd sonders ohnverborgen / was massen nunmehr eine geranme zeit hero / in vnserm Fürstlich. Hause Hessen / zwischen beyden vnsern Linien, Cassel vnd Darmbstatt / schwere Miß fällen / Irrung: vnd Rechtfertigungen sich enthalten / eines theils auch durch Kays. Vrtheil entscheiden vnd exequirt, andern theils / annoch bevor vnd in lite verfangen seynd. Als wir aber beyde vnnd ein jeder an seinem Orth nach dem willen Gottes / in eine fast schwere vnd mühsame Regierung ohnlängstet kommen / vnd nicht allein von der Röm. Kays auch zu Hungern vnd Böhmen Kön. May. vnserm allergnädigsten Herren / gantz Vätterlich vnnd von theils E. LL. wie ingleichem vnsern Herren Erbverbrüderten vnnd nechst angewandten / freundlich erjnnert / sondern auch von vnsern beederseits getrewen Landständen vnterthänig / beweglich vnd gantz flehentlich ersucht vnd gebetten worden / bey diesen ohne das betrübten / schwürigen vnd geschwinden Läufften / in vnserm Fürstlichen Hause / zu dessen vnd jhrer desto besserer Versicherung / Vffnehmen / auch vorkomm: vnd a vertirung besorgter gäntzlicher ruin vnserer ohne das leider viel zuviel / vnd biß vff den eussersten Grad / durch das beharrliche Kriegswesen / Durchzüge / vnd Einquartirungen / allbereit in das Elend gestürtzter Vnterthanen / Land vnd Leuthe / ein rechtschaffen vffrechtes Vernehmen / Fried vnd Einigkeit wider vffzupflantzen / vnd alle zwischen vns / vnnd vnserer Fürstl. Linien eingerissene Spän: vnd Mißhellen / zu einer güttlichen freundtvetterlichen composition, vnd solcher Vergleichunge / die zu ewigen Tagen kräfftig / gültig vnd vnwiderrufflich seye / kommen zulassen. Solchem nach / haben wir anfangs vnsere beyderseits vertrawte Rähte zusammen geschicket / Handlung pflegen lassen / auch selbsten in der Person vns zusammen verfüget / vnd durch güttige Verleihunge deß Allerhöchsten / vff gewisse Maß vnd Weise / doch alles vff erftlgende gnädigste ratificatiö, Allerhöchstg. J. Kay. M. vns vereiniget vnd verglichen / vnd dann vns hochangelegen / daß dieser zum Fried / Ruh vnd Einigkeit / auch zu besserem Wolstand vnd conservirung vnsers Fürstl. Hauses / Landen vnd Leuten zu trost / vnd nutzen angesehener Verglich / zu ewigen Tagen bündig / beständig vnd vnangefochten bleibe / auch von vnsern Nachkommen / Erben vnd Erbensnemen Fürsten zu Hessen / steiff / fest vnd vnverbrüchlich gehalten / gehandhabt / vnd zu einer stets wehrender perpetuation gerichtte vnd gebracht werde / zu welchem Ende / vnd do mehrer sicherer stabilii: vnd Handbefestigüg dessen / wir denselben an mehrhöchst gedachte Kay. M. vmb interponirung dero Kays. höchsten auctorität / ratification vnd confirmation vnderthänigst gelangen vnd vnderbringen lassen / der zuversichtlichen gehorsambster Getröstung / J. Kay. M. werde in Ansehung dero / vnd deß H. Reichs hirbey mit einlauffenden gemeinnützigen interesse, auch Vffricht: vnd Erhaltung Fried vnd Ruhe / zwischen den Fürsten deß Reichs / als deroselben eingeleibten Gliedern / bevorab in einem Fürstl. Hause / vnter so nahe Angewanden / diese güttliche composition wie die von vns abgeredt / beschlossen / vnd biß dahin vollzogen worden / auß tragendem Kays. Ampt / Hochheit vnd Würde / auch dessen Macht Vollkommen heit / darzu mit Vorwissen / Rath vnd consens E. LL. als dero jnnersten vnnd geheimbdisten Rähte / auch vff eingewandte intercession vnd Ersuchunge anderer vornehmer Fürsten vnd Stände in Krafft eines Kayserlichen Gesetzes vnd Constitution allergnädigst ratificiren, auchorisiren, confirmiren vnd bestettigen. Wann dann E. LL. als der vornembsten Seülen deß Heyl. Reichs / mit zukommender applausus, Raht vnd intercession die Kayserliche confirmation, nicht allein mächtig befordern / sondern auch dem gantzen Werck eine mehrere Sicherheit / nachtruck vnd Beständigkeit concilijren vnd beybringen würde / So haben wir keinen Vmbgang nehmen können / E. LL. Dienstfreundvetter: vnd söhnlich anzulangen / darneben freundlich zu biten / obgemelte vnsere Vergleichung offthöchstgedachter Kay. M. zu gewüriger / gnädigster vnd schleuniger Beforderung vnterthänigst zu recommendiren, vnd darneben dero höchstansehlichen assensum vnd rähtliche Bewilligung darzu zuertheilen / vnd dieselbe mehrhöchstgedachter Kays. May. forderlichst zu vberschicken / etc. Diesem war gleichfalls ein Post scriptum beygethan / welches also gelautet; P. P. E. L. LL. L. L. L. werden ab vnsern an die Röm. Kays. May. abgehenden vnd in dem Beschluß befindlichen Postscripto vernehmen / auß was Vrsachen vnser Landtgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter / Landgraff Moritz zu Hessen / rc. die zu Ende deß beyliegenden Haubtaccords angezogene ratification nicht eingeschickt. So hat sichs auch mit dero Gemahlin Consens, wegen jhrer Abwesenheit ausser Landt vnd sonst gestossen / welches aber / weil es Landt vnd Leuthe / vnd kein vor jhre Mütterliche G. vnd Liebd. sonderlich gehörige Sachen berührt / Pertransaction vnd dero validität wenig geben oder nehmen würdt. Wann nun E. L. L. L. Liebden vngeachtet Herrn Landgraff Moritzen vnd dessen Gemahlin außschreibender Consensuum die intercession an Jhre Keys. Mey. doch noch bewilligen / Jhre Kays. May. auch den Accord auff Maaß vnnd Weise / wie wir in denen Beylagen zu bitten / entschlossen seynd / confirmiren werden / So gedencken mit nicht enthören / sondern vnserer Bitt gnädig deferieren vnd Statt thun werden / etc. Es haben fürters Landgraff Georg vnd Landgraff Wilhelm zu Hessen mehrgedachte zwischen jhnen auff gerichte Vergleichũg / auch den sämptlichen Churfürsten zu wissen gethan / vnd bey jhnen vmb Beförderung der Keyserl. Ratification vnnd Confirmation in nachgesetztem den 17. Octob. abgangenen Schreiben gebeten; Landgraff Georgen vñ Landgraff Wilhelms Schreiben / an dz Churfürstliche Collegiü. P. P. E. LL. ist sambt vnd sonders ohnverborgen / was massen nunmehr eine geranme zeit hero / in vnserm Fürstlich. Hause Hessen / zwischen beyden vnsern Linien, Cassel vnd Darmbstatt / schwere Miß fällen / Irrung: vnd Rechtfertigungen sich enthalten / eines theils auch durch Kays. Vrtheil entscheiden vñ exequirt, andern theils / annoch bevor vnd in lite verfangen seynd. Als wir aber beyde vnnd ein jeder an seinem Orth nach dem willen Gottes / in eine fast schwere vnd mühsame Regierung ohnlängstet kommen / vnd nicht allein von der Röm. Kays auch zu Hungern vnd Böhmen Kön. May. vnserm allergnädigsten Herren / gantz Vätterlich vnnd von theils E. LL. wie ingleichem vnsern Herren Erbverbrüderten vnnd nechst angewandten / freundlich erjnnert / sondern auch von vnsern beederseits getrewen Landständen vnterthänig / beweglich vnd gantz flehentlich ersucht vnd gebetten worden / bey diesen ohne das betrübten / schwürigen vnd geschwinden Läufften / in vnserm Fürstlichen Hause / zu dessen vnd jhrer desto besserer Versicherung / Vffnehmen / auch vorkomm: vnd a vertirung besorgter gäntzlicher ruin vnserer ohne das leider viel zuviel / vnd biß vff den eussersten Grad / durch das beharrliche Kriegswesen / Durchzüge / vnd Einquartirungen / allbereit in das Elend gestürtzter Vnterthanen / Land vñ Leuthe / ein rechtschaffen vffrechtes Vernehmen / Fried vnd Einigkeit wider vffzupflantzen / vnd alle zwischen vns / vnnd vnserer Fürstl. Linien eingerissene Spän: vnd Mißhellen / zu einer güttlichen freundtvetterlichen composition, vnd solcher Vergleichunge / die zu ewigen Tagen kräfftig / gültig vnd vnwiderrufflich seye / kommen zulassen. Solchem nach / haben wir anfangs vnsere beyderseits vertrawte Rähte zusammen geschicket / Handlũg pflegen lassen / auch selbsten in der Person vns zusam̃en verfüget / vnd durch güttige Verleihunge deß Allerhöchsten / vff gewisse Maß vnd Weise / doch alles vff erftlgende gnädigste ratificatiö, Allerhöchstg. J. Kay. M. vns vereiniget vnd verglichen / vnd dañ vns hochangelegen / daß dieser zum Fried / Ruh vnd Einigkeit / auch zu besserem Wolstand vñ conservirũg vnsers Fürstl. Hauses / Landẽ vñ Leuten zu trost / vnd nutzen angesehener Verglich / zu ewigen Tagen bündig / beständig vñ vnangefochten bleibe / auch von vnsern Nachkommen / Erben vnd Erbensnemen Fürsten zu Hessen / steiff / fest vnd vnverbrüchlich gehalten / gehandhabt / vnd zu einer stets wehrender perpetuation gerichtte vnd gebracht werde / zu welchem Ende / vnd do mehrer sicherer stabilii: vnd Handbefestigüg dessen / wir denselben an mehrhöchst gedachte Kay. M. vmb interponirung dero Kays. höchsten auctorität / ratification vnd confirmation vnderthänigst gelangen vñ vnderbringen lassen / der zuversichtlichen gehorsambster Getröstung / J. Kay. M. werde in Ansehung dero / vnd deß H. Reichs hirbey mit einlauffenden gemeinnützigen interesse, auch Vffricht: vnd Erhaltung Fried vnd Ruhe / zwischen den Fürsten deß Reichs / als deroselben eingeleibten Gliedern / bevorab in einem Fürstl. Hause / vnter so nahe Angewanden / diese güttliche composition wie die von vns abgeredt / beschlossen / vnd biß dahin vollzogen worden / auß tragendem Kays. Ampt / Hochheit vnd Würde / auch dessen Macht Vollkommen heit / darzu mit Vorwissen / Rath vnd consens E. LL. als dero jnnersten vnnd geheimbdisten Rähte / auch vff eingewandte intercession vnd Ersuchunge anderer vornehmer Fürsten vnd Stände in Krafft eines Kayserlichen Gesetzes vnd Constitution allergnädigst ratificiren, auchorisiren, confirmiren vnd bestettigen. Wann dann E. LL. als der vornembsten Seülen deß Heyl. Reichs / mit zukommender applausus, Raht vnd intercession die Kayserliche confirmation, nicht allein mächtig befordern / sondern auch dem gantzen Werck eine mehrere Sicherheit / nachtruck vnd Beständigkeit concilijren vñ beybringen würde / So haben wir keinen Vmbgang nehmen können / E. LL. Dienstfreundvetter: vnd söhnlich anzulangen / darneben freundlich zu biten / obgemelte vnsere Vergleichung offthöchstgedachter Kay. M. zu gewüriger / gnädigster vnd schleuniger Beforderung vnterthänigst zu recommendiren, vnd darneben dero höchstansehlichen assensum vnd rähtliche Bewilligung darzu zuertheilen / vnd dieselbe mehrhöchstgedachter Kays. May. forderlichst zu vberschicken / etc. Diesem war gleichfalls ein Post scriptum beygethan / welches also gelautet; P. P. E. L. LL. L. L. L. werden ab vnsern an die Röm. Kays. May. abgehenden vnd in dem Beschluß befindlichen Postscripto vernehmen / auß was Vrsachen vnser Landtgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter / Landgraff Moritz zu Hessen / rc. die zu Ende deß beyliegenden Haubtaccords angezogene ratification nicht eingeschickt. So hat sichs auch mit dero Gemahlin Consens, wegen jhrer Abwesenheit ausser Landt vnd sonst gestossen / welches aber / weil es Landt vnd Leuthe / vnd kein vor jhre Mütterliche G. vnd Liebd. sonderlich gehörige Sachen berührt / Pertransaction vnd dero validität wenig geben oder nehmen würdt. Wann nun E. L. L. L. Liebden vngeachtet Herrn Landgraff Moritzen vnd dessen Gemahlin außschreibender Consensuum die intercession an Jhre Keys. Mey. doch noch bewilligen / Jhre Kays. May. auch den Accord auff Maaß vnnd Weise / wie wir in denen Beylagen zu bitten / entschlossen seynd / confirmiren werden / So gedencken mit <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1287" n="1144"/> nicht enthören / sondern vnserer Bitt gnädig deferieren vnd Statt thun werden / etc.</p> <p>Es haben fürters Landgraff Georg vnd Landgraff Wilhelm zu Hessen mehrgedachte zwischen jhnen auff gerichte Vergleichũg / auch den sämptlichen Churfürsten zu wissen gethan / vnd bey jhnen vmb Beförderung der Keyserl. Ratification vnnd Confirmation in nachgesetztem den 17. Octob. abgangenen Schreiben gebeten;</p> <p><note place="left">Landgraff Georgen vñ Landgraff Wilhelms Schreiben / an dz Churfürstliche Collegiü.</note> P. P. E. LL. ist sambt vnd sonders ohnverborgen / was massen nunmehr eine geranme zeit hero / in vnserm Fürstlich. Hause Hessen / zwischen beyden vnsern Linien, Cassel vnd Darmbstatt / schwere Miß fällen / Irrung: vnd Rechtfertigungen sich enthalten / eines theils auch durch Kays. Vrtheil entscheiden vñ exequirt, andern theils / annoch bevor vnd in lite verfangen seynd.</p> <p>Als wir aber beyde vnnd ein jeder an seinem Orth nach dem willen Gottes / in eine fast schwere vnd mühsame Regierung ohnlängstet kommen / vnd nicht allein von der Röm. Kays auch zu Hungern vnd Böhmen Kön. May. vnserm allergnädigsten Herren / gantz Vätterlich vnnd von theils E. LL. wie ingleichem vnsern Herren Erbverbrüderten vnnd nechst angewandten / freundlich erjnnert / sondern auch von vnsern beederseits getrewen Landständen vnterthänig / beweglich vnd gantz flehentlich ersucht vnd gebetten worden / bey diesen ohne das betrübten / schwürigen vnd geschwinden Läufften / in vnserm Fürstlichen Hause / zu dessen vnd jhrer desto besserer Versicherung / Vffnehmen / auch vorkomm: vnd a vertirung besorgter gäntzlicher ruin vnserer ohne das leider viel zuviel / vnd biß vff den eussersten Grad / durch das beharrliche Kriegswesen / Durchzüge / vnd Einquartirungen / allbereit in das Elend gestürtzter Vnterthanen / Land vñ Leuthe / ein rechtschaffen vffrechtes Vernehmen / Fried vnd Einigkeit wider vffzupflantzen / vnd alle zwischen vns / vnnd vnserer Fürstl. Linien eingerissene Spän: vnd Mißhellen / zu einer güttlichen freundtvetterlichen composition, vnd solcher Vergleichunge / die zu ewigen Tagen kräfftig / gültig vnd vnwiderrufflich seye / kommen zulassen.</p> <p>Solchem nach / haben wir anfangs vnsere beyderseits vertrawte Rähte zusammen geschicket / Handlũg pflegen lassen / auch selbsten in der Person vns zusam̃en verfüget / vnd durch güttige Verleihunge deß Allerhöchsten / vff gewisse Maß vnd Weise / doch alles vff erftlgende gnädigste ratificatiö, Allerhöchstg. J. Kay. M. vns vereiniget vnd verglichen / vnd dañ vns hochangelegen / daß dieser zum Fried / Ruh vnd Einigkeit / auch zu besserem Wolstand vñ conservirũg vnsers Fürstl. Hauses / Landẽ vñ Leuten zu trost / vnd nutzen angesehener Verglich / zu ewigen Tagen bündig / beständig vñ vnangefochten bleibe / auch von vnsern Nachkommen / Erben vnd Erbensnemen Fürsten zu Hessen / steiff / fest vnd vnverbrüchlich gehalten / gehandhabt / vnd zu einer stets wehrender perpetuation gerichtte vnd gebracht werde / zu welchem Ende / vnd do mehrer sicherer stabilii: vnd Handbefestigüg dessen / wir denselben an mehrhöchst gedachte Kay. M. vmb interponirung dero Kays. höchsten auctorität / ratification vnd confirmation vnderthänigst gelangen vñ vnderbringen lassen / der zuversichtlichen gehorsambster Getröstung / J. Kay. M. werde in Ansehung dero / vnd deß H. Reichs hirbey mit einlauffenden gemeinnützigen interesse, auch Vffricht: vnd Erhaltung Fried vnd Ruhe / zwischen den Fürsten deß Reichs / als deroselben eingeleibten Gliedern / bevorab in einem Fürstl. Hause / vnter so nahe Angewanden / diese güttliche composition wie die von vns abgeredt / beschlossen / vnd biß dahin vollzogen worden / auß tragendem Kays. Ampt / Hochheit vnd Würde / auch dessen Macht Vollkommen heit / darzu mit Vorwissen / Rath vnd consens E. LL. als dero jnnersten vnnd geheimbdisten Rähte / auch vff eingewandte intercession vnd Ersuchunge anderer vornehmer Fürsten vnd Stände in Krafft eines Kayserlichen Gesetzes vnd Constitution allergnädigst ratificiren, auchorisiren, confirmiren vnd bestettigen.</p> <p>Wann dann E. LL. als der vornembsten Seülen deß Heyl. Reichs / mit zukommender applausus, Raht vnd intercession die Kayserliche confirmation, nicht allein mächtig befordern / sondern auch dem gantzen Werck eine mehrere Sicherheit / nachtruck vnd Beständigkeit concilijren vñ beybringen würde / So haben wir keinen Vmbgang nehmen können / E. LL. Dienstfreundvetter: vnd söhnlich anzulangen / darneben freundlich zu biten / obgemelte vnsere Vergleichung offthöchstgedachter Kay. M. zu gewüriger / gnädigster vnd schleuniger Beforderung vnterthänigst zu recommendiren, vnd darneben dero höchstansehlichen assensum vnd rähtliche Bewilligung darzu zuertheilen / vnd dieselbe mehrhöchstgedachter Kays. May. forderlichst zu vberschicken / etc.</p> <p>Diesem war gleichfalls ein Post scriptum beygethan / welches also gelautet;</p> <p>P. P. E. L. LL. L. L. L. werden ab vnsern an die Röm. Kays. May. abgehenden vnd in dem Beschluß befindlichen Postscripto vernehmen / auß was Vrsachen vnser Landtgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter / Landgraff Moritz zu Hessen / rc. die zu Ende deß beyliegenden Haubtaccords angezogene ratification nicht eingeschickt. So hat sichs auch mit dero Gemahlin Consens, wegen jhrer Abwesenheit ausser Landt vnd sonst gestossen / welches aber / weil es Landt vnd Leuthe / vnd kein vor jhre Mütterliche G. vnd Liebd. sonderlich gehörige Sachen berührt / Pertransaction vnd dero validität wenig geben oder nehmen würdt. Wann nun E. L. L. L. Liebden vngeachtet Herrn Landgraff Moritzen vnd dessen Gemahlin außschreibender Consensuum die intercession an Jhre Keys. Mey. doch noch bewilligen / Jhre Kays. May. auch den Accord auff Maaß vnnd Weise / wie wir in denen Beylagen zu bitten / entschlossen seynd / confirmiren werden / So gedencken mit </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1144/1287]
nicht enthören / sondern vnserer Bitt gnädig deferieren vnd Statt thun werden / etc.
Es haben fürters Landgraff Georg vnd Landgraff Wilhelm zu Hessen mehrgedachte zwischen jhnen auff gerichte Vergleichũg / auch den sämptlichen Churfürsten zu wissen gethan / vnd bey jhnen vmb Beförderung der Keyserl. Ratification vnnd Confirmation in nachgesetztem den 17. Octob. abgangenen Schreiben gebeten;
P. P. E. LL. ist sambt vnd sonders ohnverborgen / was massen nunmehr eine geranme zeit hero / in vnserm Fürstlich. Hause Hessen / zwischen beyden vnsern Linien, Cassel vnd Darmbstatt / schwere Miß fällen / Irrung: vnd Rechtfertigungen sich enthalten / eines theils auch durch Kays. Vrtheil entscheiden vñ exequirt, andern theils / annoch bevor vnd in lite verfangen seynd.
Landgraff Georgen vñ Landgraff Wilhelms Schreiben / an dz Churfürstliche Collegiü. Als wir aber beyde vnnd ein jeder an seinem Orth nach dem willen Gottes / in eine fast schwere vnd mühsame Regierung ohnlängstet kommen / vnd nicht allein von der Röm. Kays auch zu Hungern vnd Böhmen Kön. May. vnserm allergnädigsten Herren / gantz Vätterlich vnnd von theils E. LL. wie ingleichem vnsern Herren Erbverbrüderten vnnd nechst angewandten / freundlich erjnnert / sondern auch von vnsern beederseits getrewen Landständen vnterthänig / beweglich vnd gantz flehentlich ersucht vnd gebetten worden / bey diesen ohne das betrübten / schwürigen vnd geschwinden Läufften / in vnserm Fürstlichen Hause / zu dessen vnd jhrer desto besserer Versicherung / Vffnehmen / auch vorkomm: vnd a vertirung besorgter gäntzlicher ruin vnserer ohne das leider viel zuviel / vnd biß vff den eussersten Grad / durch das beharrliche Kriegswesen / Durchzüge / vnd Einquartirungen / allbereit in das Elend gestürtzter Vnterthanen / Land vñ Leuthe / ein rechtschaffen vffrechtes Vernehmen / Fried vnd Einigkeit wider vffzupflantzen / vnd alle zwischen vns / vnnd vnserer Fürstl. Linien eingerissene Spän: vnd Mißhellen / zu einer güttlichen freundtvetterlichen composition, vnd solcher Vergleichunge / die zu ewigen Tagen kräfftig / gültig vnd vnwiderrufflich seye / kommen zulassen.
Solchem nach / haben wir anfangs vnsere beyderseits vertrawte Rähte zusammen geschicket / Handlũg pflegen lassen / auch selbsten in der Person vns zusam̃en verfüget / vnd durch güttige Verleihunge deß Allerhöchsten / vff gewisse Maß vnd Weise / doch alles vff erftlgende gnädigste ratificatiö, Allerhöchstg. J. Kay. M. vns vereiniget vnd verglichen / vnd dañ vns hochangelegen / daß dieser zum Fried / Ruh vnd Einigkeit / auch zu besserem Wolstand vñ conservirũg vnsers Fürstl. Hauses / Landẽ vñ Leuten zu trost / vnd nutzen angesehener Verglich / zu ewigen Tagen bündig / beständig vñ vnangefochten bleibe / auch von vnsern Nachkommen / Erben vnd Erbensnemen Fürsten zu Hessen / steiff / fest vnd vnverbrüchlich gehalten / gehandhabt / vnd zu einer stets wehrender perpetuation gerichtte vnd gebracht werde / zu welchem Ende / vnd do mehrer sicherer stabilii: vnd Handbefestigüg dessen / wir denselben an mehrhöchst gedachte Kay. M. vmb interponirung dero Kays. höchsten auctorität / ratification vnd confirmation vnderthänigst gelangen vñ vnderbringen lassen / der zuversichtlichen gehorsambster Getröstung / J. Kay. M. werde in Ansehung dero / vnd deß H. Reichs hirbey mit einlauffenden gemeinnützigen interesse, auch Vffricht: vnd Erhaltung Fried vnd Ruhe / zwischen den Fürsten deß Reichs / als deroselben eingeleibten Gliedern / bevorab in einem Fürstl. Hause / vnter so nahe Angewanden / diese güttliche composition wie die von vns abgeredt / beschlossen / vnd biß dahin vollzogen worden / auß tragendem Kays. Ampt / Hochheit vnd Würde / auch dessen Macht Vollkommen heit / darzu mit Vorwissen / Rath vnd consens E. LL. als dero jnnersten vnnd geheimbdisten Rähte / auch vff eingewandte intercession vnd Ersuchunge anderer vornehmer Fürsten vnd Stände in Krafft eines Kayserlichen Gesetzes vnd Constitution allergnädigst ratificiren, auchorisiren, confirmiren vnd bestettigen.
Wann dann E. LL. als der vornembsten Seülen deß Heyl. Reichs / mit zukommender applausus, Raht vnd intercession die Kayserliche confirmation, nicht allein mächtig befordern / sondern auch dem gantzen Werck eine mehrere Sicherheit / nachtruck vnd Beständigkeit concilijren vñ beybringen würde / So haben wir keinen Vmbgang nehmen können / E. LL. Dienstfreundvetter: vnd söhnlich anzulangen / darneben freundlich zu biten / obgemelte vnsere Vergleichung offthöchstgedachter Kay. M. zu gewüriger / gnädigster vnd schleuniger Beforderung vnterthänigst zu recommendiren, vnd darneben dero höchstansehlichen assensum vnd rähtliche Bewilligung darzu zuertheilen / vnd dieselbe mehrhöchstgedachter Kays. May. forderlichst zu vberschicken / etc.
Diesem war gleichfalls ein Post scriptum beygethan / welches also gelautet;
P. P. E. L. LL. L. L. L. werden ab vnsern an die Röm. Kays. May. abgehenden vnd in dem Beschluß befindlichen Postscripto vernehmen / auß was Vrsachen vnser Landtgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter / Landgraff Moritz zu Hessen / rc. die zu Ende deß beyliegenden Haubtaccords angezogene ratification nicht eingeschickt. So hat sichs auch mit dero Gemahlin Consens, wegen jhrer Abwesenheit ausser Landt vnd sonst gestossen / welches aber / weil es Landt vnd Leuthe / vnd kein vor jhre Mütterliche G. vnd Liebd. sonderlich gehörige Sachen berührt / Pertransaction vnd dero validität wenig geben oder nehmen würdt. Wann nun E. L. L. L. Liebden vngeachtet Herrn Landgraff Moritzen vnd dessen Gemahlin außschreibender Consensuum die intercession an Jhre Keys. Mey. doch noch bewilligen / Jhre Kays. May. auch den Accord auff Maaß vnnd Weise / wie wir in denen Beylagen zu bitten / entschlossen seynd / confirmiren werden / So gedencken mit
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