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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ländischen Armee: Der Pragerischen Guarnison: Der außgeleerten Gräntzhäuser: Vnderhaltung der Pragerischen Schloß: vnd Thumb-Kirchen: Fortschickung Jhrer Kayserl. May. Bottschaffters zur Türckischen Porten / wie auch auff die Praesenten / vor alles / alle Quartal 200000. Gülden contribuirn solten. Sechstens / daß zu erlegung solcher Contribution ein Gleichheit gehalten / vnd dem Armen nicht vnrecht geschehen solte. Zum Siebenden / daß die Stände auff Mittel vnd Weg bedacht seyn solten / wie die jenigen Wittib vnd Waysen / welche Glaubens halber auß dem Land ziehen wollen / contentiert werden möchten. Zum Achten / daß die Ständte auch auff Mittel vnnd Weg bedacht seyn wollen / wie die / bey Keysers Matthiae H. G. im Landtag Anno 1615. verwilligte Abzahlung der Cammerschulden mehr effectuirt werden. Zum Neundten / weilen die vmbligende Chur- vnd Fürsten / als Bayer / Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / Jhre Limites herein ins Königreich Böheimb setzen wollen / daß die Löbl. Herrn Ständte auff Mittel vnd Weg wollen bedacht seyn / wie solcher Strittigkeit / gütlich: vnnd ohne Blutvergiessen abgeholffen werden möchte. Zum Zehenden / daß die Ständte auff Mittel vnd Weg bedacht seyn sollen / wie die Schifffahrt / von Prag auß nach Leutmeritz / Hamburg / vnd gar ins Meer möchte angericht werden. Zum Eylfften / haben Jhre Kayserl. May. das hohe / roth vnnd schwartze Wildpräth zu fällen verbotten. Hier auff haben die vier Böheimbische Stände Jhr May. der Kayserin / wie auch Jhr May. dem König / jedlichen / zur Krönung 25000. Reichsthaler / dem Fürsten von Eggenburg 10000. Reichsthaler / dem Fürsten von Lobkowitz als Obristen Cantzler vnd desselben Vice Cantzlern sampt den Secretarien / vnd Cantzley Partheyen 12000. Gülden / wie auch dem Obristen Burggraffen Adam von Wallenstein 5000. Gülden / vnd dem Obristen Landschreibern zu wider Erbawung seines zu dem Ampt gehörigen Hauß 4250. Gülden verwilligt.

Nach dieser Abhandlung ist Jhrer Kay. M. Gemahlin Krönung zur Böhmischen Königin vorgenommen vnd folgender Gestalt verrichtet worden;

Der Keyserin Kronung zur Böheimischen Königin. Erstlich / ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Herrn vnnd Cavalliern / wie auch andern / so bey diesem Actu zu thun vnd auffzuwarten gehabt / angesagt worden / daß sie sich vmb sieben Früh zu Hoff finden / vnd Jhrer Kay. May. gehorsambst auffwarten / hernach dieselben auß dero Gemach in die Kirch begleyten sollen. Vnd nach dem Jhr Kays. May. auch entschlossen gewesen / der Kays. Gemahlin zu Ehrn in Jhrem Kayserl. Habit in die Kirchen zubegleyten / also ist nach folgende Ordnung gehalten.

Anfänglichen seyn die Böheimische Stände / Kayserl. Cammerherrn / vnd das ander Kayserl. Hoffgesindt / wie es einem jeden Standt vnnd Ampts halber gebührt / vor beyden Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd die Geheime / vnd andere fürnehme Kays. Räthe gefolgt / nach denen Pfaltzgraff Augustus zu Newburg vnd Sultzbach / wie auch der Hertzog zu Wirtenberg / der Cardinal vnd Fürst von Dietrichstein / welche auch in der Kirchen also nechst Jhrer Kays. May. gestanden / der Nuncius Apostolicus zur Rechten / vnd der Spanische Bottschaffter zur Lincken Handt gangen / nach welchen seyn Herr Graff von Meggaw / Röm. Kays. May. Obrister Hoffmeister / mit dem Gülden Flüß angethan / vnd den Hoffmeister Stab in Händen tragend / dann die fünff Kayserl. Herolden in jhren Habiten vnd Ordnung gefolget / nach solchen ist gangen Herr Graff von Solms mit dem Kayserl. Reichs Scepter / Herr Graff von Fürstenberg mit dem Reichs Apffel / vnd Herr Graff von Mansfeld in Händen tragend ein Goldstückens Küssen / auff welches Jhr Kay. May. in der Kirchen die Kron zu halten geben / hernach Herr Hans Christoff Freyherr von Parr / angesetzter Kayserlicher Hoff Marschalck mit dem blossen Schwerdt / darauff ist gefolgt die zu Hungarn Kön. May. mit dem Güldenen Flüß / vnd alsdann Jhr May. der Kayser in dero Kays. Habit vnd Kron / Ferners ist in der Procession alsbald gefolgt Jhr May. die Kayserin nachfolgender gestalt / Erstlich ist gangen die Clerisey / als etliche Praelaten vnd Cardinal von Harrach / alle in jhren Pontificalibus angethan / hernach deß Köreichs Böheimb Kleynodien / als der Scepter / durch Herrn Wratislaw / Obristen Landschreiber / der Reichs Apffel / durch Herrn von Tallenberg / Obristen Landrichter / vnd die Cron / durch den Obersten Burggraffen / Herrn von Wallenstein / getragen worden / darauff ist gefolgt Jhr May. die Kayserin zwischen zweyen Bischoffen / als Pragerischen Weyh Bischoffen vnnd dem Vngarischen Cantzler / dann die Ober Hoffmeisterin / vnd das Kays. Hoff Frawenzimmer als in Goltstück bekleyd / darnach alles anders Frawenzimmer / von Böheimb vnd Teutschen / nach dem nun alles wie gemelt / in die Kirchen kommen / hat man solche alsbald gesperrt / vnd niemand mehr hinein gelassen. Interim haben auf dem Schloßplatz nechst der Kirchen vier Fahnen Knecht vnd zwey Compagnien Kürisser Reuter gehalten / es haben auch auff allen Plätzen die Burgerschafft vnd geworbene Soldaten / biß in der Kirchen vnd zu Hoff alles vorüber gewesen / starcke Wacht gehalten. In der Kirchen ist vor Jhr May. dem Kayser zur rechten Seithen ein ansehenlicher Thron / vnnd in der mitten gleich vor dem Altar kostbarliche vnd vberauß stattliche Thron vnder dem Himmel zugericht worden / gegen vber zur Lincken Hand ist vor obgemeldte Gesandte / vnd Herrn Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / wie auch zu recht auf die Bünen neben dem Chor die Sessionen vor die Fürstl. Personen / vnd andere Schlesische Abgesandten / stattlich zugericht worden / das Frawenzimmer ist auff einer Bünen / neben dem Kays. Oratorio vnd auff den Gängen herumb gestanden / die Gäng jnn- vnd ausser der Kirchen biß in die Landstuben seyn mit

ländischen Armee: Der Pragerischen Guarnison: Der außgeleerten Gräntzhäuser: Vnderhaltung der Pragerischen Schloß: vnd Thumb-Kirchen: Fortschickung Jhrer Kayserl. May. Bottschaffters zur Türckischen Porten / wie auch auff die Praesenten / vor alles / alle Quartal 200000. Gülden contribuirn solten. Sechstens / daß zu erlegung solcher Contribution ein Gleichheit gehalten / vnd dem Armen nicht vnrecht geschehen solte. Zum Siebenden / daß die Stände auff Mittel vnd Weg bedacht seyn solten / wie die jenigen Wittib vnd Waysen / welche Glaubens halber auß dem Land ziehen wollen / contentiert werden möchten. Zum Achten / daß die Ständte auch auff Mittel vnnd Weg bedacht seyn wollen / wie die / bey Keysers Matthiae H. G. im Landtag Anno 1615. verwilligte Abzahlung der Cammerschulden mehr effectuirt werden. Zum Neundten / weilen die vmbligende Chur- vnd Fürsten / als Bayer / Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / Jhre Limites herein ins Königreich Böheimb setzen wollen / daß die Löbl. Herrn Ständte auff Mittel vnd Weg wollen bedacht seyn / wie solcher Strittigkeit / gütlich: vnnd ohne Blutvergiessen abgeholffen werden möchte. Zum Zehenden / daß die Ständte auff Mittel vnd Weg bedacht seyn sollen / wie die Schifffahrt / von Prag auß nach Leutmeritz / Hamburg / vnd gar ins Meer möchte angericht werden. Zum Eylfften / haben Jhre Kayserl. May. das hohe / roth vnnd schwartze Wildpräth zu fällen verbotten. Hier auff haben die vier Böheimbische Stände Jhr May. der Kayserin / wie auch Jhr May. dem König / jedlichen / zur Krönung 25000. Reichsthaler / dem Fürsten von Eggenburg 10000. Reichsthaler / dem Fürsten von Lobkowitz als Obristen Cantzler vnd desselben Vice Cantzlern sampt den Secretarien / vnd Cantzley Partheyen 12000. Gülden / wie auch dem Obristen Burggraffen Adam von Wallenstein 5000. Gülden / vnd dem Obristen Landschreibern zu wider Erbawung seines zu dem Ampt gehörigen Hauß 4250. Gülden verwilligt.

Nach dieser Abhandlung ist Jhrer Kay. M. Gemahlin Krönung zur Böhmischen Königin vorgenommen vnd folgender Gestalt verrichtet worden;

Der Keyserin Kronung zur Böheimischen Königin. Erstlich / ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Herrn vnnd Cavalliern / wie auch andern / so bey diesem Actu zu thun vnd auffzuwarten gehabt / angesagt worden / daß sie sich vmb sieben Früh zu Hoff finden / vnd Jhrer Kay. May. gehorsambst auffwarten / hernach dieselben auß dero Gemach in die Kirch begleyten sollen. Vnd nach dem Jhr Kays. May. auch entschlossen gewesen / der Kays. Gemahlin zu Ehrn in Jhrem Kayserl. Habit in die Kirchen zubegleyten / also ist nach folgende Ordnung gehalten.

Anfänglichen seyn die Böheimische Stände / Kayserl. Cammerherrn / vnd das ander Kayserl. Hoffgesindt / wie es einem jeden Standt vnnd Ampts halber gebührt / vor beyden Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd die Geheime / vnd andere fürnehme Kays. Räthe gefolgt / nach denen Pfaltzgraff Augustus zu Newburg vnd Sultzbach / wie auch der Hertzog zu Wirtenberg / der Cardinal vnd Fürst von Dietrichstein / welche auch in der Kirchen also nechst Jhrer Kays. May. gestanden / der Nuncius Apostolicus zur Rechten / vnd der Spanische Bottschaffter zur Lincken Handt gangen / nach welchen seyn Herr Graff von Meggaw / Röm. Kays. May. Obrister Hoffmeister / mit dem Gülden Flüß angethan / vnd den Hoffmeister Stab in Händen tragend / dann die fünff Kayserl. Herolden in jhren Habiten vnd Ordnung gefolget / nach solchen ist gangen Herr Graff von Solms mit dem Kayserl. Reichs Scepter / Herr Graff von Fürstenberg mit dem Reichs Apffel / vnd Herr Graff von Mansfeld in Händen tragend ein Goldstückens Küssen / auff welches Jhr Kay. May. in der Kirchen die Kron zu halten geben / hernach Herr Hans Christoff Freyherr von Parr / angesetzter Kayserlicher Hoff Marschalck mit dem blossen Schwerdt / darauff ist gefolgt die zu Hungarn Kön. May. mit dem Güldenen Flüß / vnd alsdann Jhr May. der Kayser in dero Kays. Habit vnd Kron / Ferners ist in der Procession alsbald gefolgt Jhr May. die Kayserin nachfolgender gestalt / Erstlich ist gangen die Clerisey / als etliche Praelaten vnd Cardinal von Harrach / alle in jhren Pontificalibus angethan / hernach deß Köreichs Böheimb Kleynodien / als der Scepter / durch Herrn Wratislaw / Obristen Landschreiber / der Reichs Apffel / durch Herrn von Tallenberg / Obristen Landrichter / vnd die Cron / durch den Obersten Burggraffen / Herrn von Wallenstein / getragen worden / darauff ist gefolgt Jhr May. die Kayserin zwischen zweyen Bischoffen / als Pragerischen Weyh Bischoffen vnnd dem Vngarischen Cantzler / dann die Ober Hoffmeisterin / vnd das Kays. Hoff Frawenzimmer als in Goltstück bekleyd / darnach alles anders Frawenzimmer / von Böheimb vnd Teutschen / nach dem nun alles wie gemelt / in die Kirchen kommen / hat man solche alsbald gesperrt / vnd niemand mehr hinein gelassen. Interim haben auf dem Schloßplatz nechst der Kirchen vier Fahnen Knecht vnd zwey Compagnien Kürisser Reuter gehalten / es haben auch auff allen Plätzen die Burgerschafft vnd geworbene Soldaten / biß in der Kirchen vnd zu Hoff alles vorüber gewesen / starcke Wacht gehalten. In der Kirchen ist vor Jhr May. dem Kayser zur rechten Seithen ein ansehenlicher Thron / vnnd in der mitten gleich vor dem Altar kostbarliche vnd vberauß stattliche Thron vnder dem Himmel zugericht worden / gegen vber zur Lincken Hand ist vor obgemeldte Gesandte / vnd Herrn Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / wie auch zu recht auf die Bünen neben dem Chor die Sessionen vor die Fürstl. Personen / vnd andere Schlesische Abgesandten / stattlich zugericht worden / das Frawenzimmer ist auff einer Bünen / neben dem Kays. Oratorio vnd auff den Gängen herumb gestanden / die Gäng jnn- vnd ausser der Kirchen biß in die Landstuben seyn mit

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ländischen Armee: Der                      Pragerischen Guarnison: Der außgeleerten Gräntzhäuser: Vnderhaltung der                      Pragerischen Schloß: vnd Thumb-Kirchen: Fortschickung Jhrer Kayserl. May.                      Bottschaffters zur Türckischen Porten / wie auch auff die Praesenten / vor alles                      / alle Quartal 200000. Gülden contribuirn solten. Sechstens / daß zu erlegung                      solcher Contribution ein Gleichheit gehalten / vnd dem Armen nicht vnrecht                      geschehen solte. Zum Siebenden / daß die Stände auff Mittel vnd Weg bedacht seyn                      solten / wie die jenigen Wittib vnd Waysen / welche Glaubens halber auß dem Land                      ziehen wollen / contentiert werden möchten. Zum Achten / daß die Ständte auch                      auff Mittel vnnd Weg bedacht seyn wollen / wie die / bey Keysers Matthiae H. G.                      im Landtag Anno 1615. verwilligte Abzahlung der Cammerschulden mehr effectuirt                      werden. Zum Neundten / weilen die vmbligende Chur- vnd Fürsten / als Bayer /                      Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / Jhre Limites herein ins Königreich Böheimb                      setzen wollen / daß die Löbl. Herrn Ständte auff Mittel vnd Weg wollen bedacht                      seyn / wie solcher Strittigkeit / gütlich: vnnd ohne Blutvergiessen abgeholffen                      werden möchte. Zum Zehenden / daß die Ständte auff Mittel vnd Weg bedacht seyn                      sollen / wie die Schifffahrt / von Prag auß nach Leutmeritz / Hamburg / vnd gar                      ins Meer möchte angericht werden. Zum Eylfften / haben Jhre Kayserl. May. das                      hohe / roth vnnd schwartze Wildpräth zu fällen verbotten. Hier auff haben die                      vier Böheimbische Stände Jhr May. der Kayserin / wie auch Jhr May. dem König /                      jedlichen / zur Krönung 25000. Reichsthaler / dem Fürsten von Eggenburg 10000.                      Reichsthaler / dem Fürsten von Lobkowitz als Obristen Cantzler vnd desselben                      Vice Cantzlern sampt den Secretarien / vnd Cantzley Partheyen 12000. Gülden /                      wie auch dem Obristen Burggraffen Adam von Wallenstein 5000. Gülden / vnd dem                      Obristen Landschreibern zu wider Erbawung seines zu dem Ampt gehörigen Hauß                      4250. Gülden verwilligt.</p>
          <p>Nach dieser Abhandlung ist Jhrer Kay. M. Gemahlin Krönung zur Böhmischen Königin                      vorgenommen vnd folgender Gestalt verrichtet worden;</p>
          <p><note place="left">Der Keyserin Kronung zur Böheimischen Königin.</note>                      Erstlich / ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Herrn vnnd Cavalliern                      / wie auch andern / so bey diesem Actu zu thun vnd auffzuwarten gehabt /                      angesagt worden / daß sie sich vmb sieben Früh zu Hoff finden / vnd Jhrer Kay.                      May. gehorsambst auffwarten / hernach dieselben auß dero Gemach in die Kirch                      begleyten sollen. Vnd nach dem Jhr Kays. May. auch entschlossen gewesen / der                      Kays. Gemahlin zu Ehrn in Jhrem Kayserl. Habit in die Kirchen zubegleyten / also                      ist nach folgende Ordnung gehalten.</p>
          <p>Anfänglichen seyn die Böheimische Stände / Kayserl. Cammerherrn / vnd das ander                      Kayserl. Hoffgesindt / wie es einem jeden Standt vnnd Ampts halber gebührt / vor                      beyden Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd die Geheime / vnd andere                      fürnehme Kays. Räthe gefolgt / nach denen Pfaltzgraff Augustus zu Newburg vnd                      Sultzbach / wie auch der Hertzog zu Wirtenberg / der Cardinal vnd Fürst von                      Dietrichstein / welche auch in der Kirchen also nechst Jhrer Kays. May.                      gestanden / der Nuncius Apostolicus zur Rechten / vnd der Spanische                      Bottschaffter zur Lincken Handt gangen / nach welchen seyn Herr Graff von Meggaw                      / Röm. Kays. May. Obrister Hoffmeister / mit dem Gülden Flüß angethan / vnd den                      Hoffmeister Stab in Händen tragend / dann die fünff Kayserl. Herolden in jhren                      Habiten vnd Ordnung gefolget / nach solchen ist gangen Herr Graff von Solms mit                      dem Kayserl. Reichs Scepter / Herr Graff von Fürstenberg mit dem Reichs Apffel /                      vnd Herr Graff von Mansfeld in Händen tragend ein Goldstückens Küssen / auff                      welches Jhr Kay. May. in der Kirchen die Kron zu halten geben / hernach Herr                      Hans Christoff Freyherr von Parr / angesetzter Kayserlicher Hoff Marschalck mit                      dem blossen Schwerdt / darauff ist gefolgt die zu Hungarn Kön. May. mit dem                      Güldenen Flüß / vnd alsdann Jhr May. der Kayser in dero Kays. Habit vnd Kron /                      Ferners ist in der Procession alsbald gefolgt Jhr May. die Kayserin                      nachfolgender gestalt / Erstlich ist gangen die Clerisey / als etliche Praelaten                      vnd Cardinal von Harrach / alle in jhren Pontificalibus angethan / hernach deß                      Köreichs Böheimb Kleynodien / als der Scepter / durch Herrn Wratislaw / Obristen                      Landschreiber / der Reichs Apffel / durch Herrn von Tallenberg / Obristen                      Landrichter / vnd die Cron / durch den Obersten Burggraffen / Herrn von                      Wallenstein / getragen worden / darauff ist gefolgt Jhr May. die Kayserin                      zwischen zweyen Bischoffen / als Pragerischen Weyh Bischoffen vnnd dem                      Vngarischen Cantzler / dann die Ober Hoffmeisterin / vnd das Kays. Hoff                      Frawenzimmer als in Goltstück bekleyd / darnach alles anders Frawenzimmer / von                      Böheimb vnd Teutschen / nach dem nun alles wie gemelt / in die Kirchen kommen /                      hat man solche alsbald gesperrt / vnd niemand mehr hinein gelassen. Interim                      haben auf dem Schloßplatz nechst der Kirchen vier Fahnen Knecht vnd zwey                      Compagnien Kürisser Reuter gehalten / es haben auch auff allen Plätzen die                      Burgerschafft vnd geworbene Soldaten / biß in der Kirchen vnd zu Hoff alles                      vorüber gewesen / starcke Wacht gehalten. In der Kirchen ist vor Jhr May. dem                      Kayser zur rechten Seithen ein ansehenlicher Thron / vnnd in der mitten gleich                      vor dem Altar kostbarliche vnd vberauß stattliche Thron vnder dem Himmel                      zugericht worden / gegen vber zur Lincken Hand ist vor obgemeldte Gesandte / vnd                      Herrn Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / wie auch zu recht auf die Bünen                      neben dem Chor die Sessionen vor die Fürstl. Personen / vnd andere Schlesische                      Abgesandten / stattlich zugericht worden / das Frawenzimmer ist auff einer Bünen                      / neben dem Kays. Oratorio vnd auff den Gängen herumb gestanden / die Gäng jnn-                      vnd ausser der Kirchen biß in die Landstuben seyn mit
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[1154/1297] ländischen Armee: Der Pragerischen Guarnison: Der außgeleerten Gräntzhäuser: Vnderhaltung der Pragerischen Schloß: vnd Thumb-Kirchen: Fortschickung Jhrer Kayserl. May. Bottschaffters zur Türckischen Porten / wie auch auff die Praesenten / vor alles / alle Quartal 200000. Gülden contribuirn solten. Sechstens / daß zu erlegung solcher Contribution ein Gleichheit gehalten / vnd dem Armen nicht vnrecht geschehen solte. Zum Siebenden / daß die Stände auff Mittel vnd Weg bedacht seyn solten / wie die jenigen Wittib vnd Waysen / welche Glaubens halber auß dem Land ziehen wollen / contentiert werden möchten. Zum Achten / daß die Ständte auch auff Mittel vnnd Weg bedacht seyn wollen / wie die / bey Keysers Matthiae H. G. im Landtag Anno 1615. verwilligte Abzahlung der Cammerschulden mehr effectuirt werden. Zum Neundten / weilen die vmbligende Chur- vnd Fürsten / als Bayer / Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / Jhre Limites herein ins Königreich Böheimb setzen wollen / daß die Löbl. Herrn Ständte auff Mittel vnd Weg wollen bedacht seyn / wie solcher Strittigkeit / gütlich: vnnd ohne Blutvergiessen abgeholffen werden möchte. Zum Zehenden / daß die Ständte auff Mittel vnd Weg bedacht seyn sollen / wie die Schifffahrt / von Prag auß nach Leutmeritz / Hamburg / vnd gar ins Meer möchte angericht werden. Zum Eylfften / haben Jhre Kayserl. May. das hohe / roth vnnd schwartze Wildpräth zu fällen verbotten. Hier auff haben die vier Böheimbische Stände Jhr May. der Kayserin / wie auch Jhr May. dem König / jedlichen / zur Krönung 25000. Reichsthaler / dem Fürsten von Eggenburg 10000. Reichsthaler / dem Fürsten von Lobkowitz als Obristen Cantzler vnd desselben Vice Cantzlern sampt den Secretarien / vnd Cantzley Partheyen 12000. Gülden / wie auch dem Obristen Burggraffen Adam von Wallenstein 5000. Gülden / vnd dem Obristen Landschreibern zu wider Erbawung seines zu dem Ampt gehörigen Hauß 4250. Gülden verwilligt. Nach dieser Abhandlung ist Jhrer Kay. M. Gemahlin Krönung zur Böhmischen Königin vorgenommen vnd folgender Gestalt verrichtet worden; Erstlich / ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Herrn vnnd Cavalliern / wie auch andern / so bey diesem Actu zu thun vnd auffzuwarten gehabt / angesagt worden / daß sie sich vmb sieben Früh zu Hoff finden / vnd Jhrer Kay. May. gehorsambst auffwarten / hernach dieselben auß dero Gemach in die Kirch begleyten sollen. Vnd nach dem Jhr Kays. May. auch entschlossen gewesen / der Kays. Gemahlin zu Ehrn in Jhrem Kayserl. Habit in die Kirchen zubegleyten / also ist nach folgende Ordnung gehalten. Der Keyserin Kronung zur Böheimischen Königin. Anfänglichen seyn die Böheimische Stände / Kayserl. Cammerherrn / vnd das ander Kayserl. Hoffgesindt / wie es einem jeden Standt vnnd Ampts halber gebührt / vor beyden Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd die Geheime / vnd andere fürnehme Kays. Räthe gefolgt / nach denen Pfaltzgraff Augustus zu Newburg vnd Sultzbach / wie auch der Hertzog zu Wirtenberg / der Cardinal vnd Fürst von Dietrichstein / welche auch in der Kirchen also nechst Jhrer Kays. May. gestanden / der Nuncius Apostolicus zur Rechten / vnd der Spanische Bottschaffter zur Lincken Handt gangen / nach welchen seyn Herr Graff von Meggaw / Röm. Kays. May. Obrister Hoffmeister / mit dem Gülden Flüß angethan / vnd den Hoffmeister Stab in Händen tragend / dann die fünff Kayserl. Herolden in jhren Habiten vnd Ordnung gefolget / nach solchen ist gangen Herr Graff von Solms mit dem Kayserl. Reichs Scepter / Herr Graff von Fürstenberg mit dem Reichs Apffel / vnd Herr Graff von Mansfeld in Händen tragend ein Goldstückens Küssen / auff welches Jhr Kay. May. in der Kirchen die Kron zu halten geben / hernach Herr Hans Christoff Freyherr von Parr / angesetzter Kayserlicher Hoff Marschalck mit dem blossen Schwerdt / darauff ist gefolgt die zu Hungarn Kön. May. mit dem Güldenen Flüß / vnd alsdann Jhr May. der Kayser in dero Kays. Habit vnd Kron / Ferners ist in der Procession alsbald gefolgt Jhr May. die Kayserin nachfolgender gestalt / Erstlich ist gangen die Clerisey / als etliche Praelaten vnd Cardinal von Harrach / alle in jhren Pontificalibus angethan / hernach deß Köreichs Böheimb Kleynodien / als der Scepter / durch Herrn Wratislaw / Obristen Landschreiber / der Reichs Apffel / durch Herrn von Tallenberg / Obristen Landrichter / vnd die Cron / durch den Obersten Burggraffen / Herrn von Wallenstein / getragen worden / darauff ist gefolgt Jhr May. die Kayserin zwischen zweyen Bischoffen / als Pragerischen Weyh Bischoffen vnnd dem Vngarischen Cantzler / dann die Ober Hoffmeisterin / vnd das Kays. Hoff Frawenzimmer als in Goltstück bekleyd / darnach alles anders Frawenzimmer / von Böheimb vnd Teutschen / nach dem nun alles wie gemelt / in die Kirchen kommen / hat man solche alsbald gesperrt / vnd niemand mehr hinein gelassen. Interim haben auf dem Schloßplatz nechst der Kirchen vier Fahnen Knecht vnd zwey Compagnien Kürisser Reuter gehalten / es haben auch auff allen Plätzen die Burgerschafft vnd geworbene Soldaten / biß in der Kirchen vnd zu Hoff alles vorüber gewesen / starcke Wacht gehalten. In der Kirchen ist vor Jhr May. dem Kayser zur rechten Seithen ein ansehenlicher Thron / vnnd in der mitten gleich vor dem Altar kostbarliche vnd vberauß stattliche Thron vnder dem Himmel zugericht worden / gegen vber zur Lincken Hand ist vor obgemeldte Gesandte / vnd Herrn Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / wie auch zu recht auf die Bünen neben dem Chor die Sessionen vor die Fürstl. Personen / vnd andere Schlesische Abgesandten / stattlich zugericht worden / das Frawenzimmer ist auff einer Bünen / neben dem Kays. Oratorio vnd auff den Gängen herumb gestanden / die Gäng jnn- vnd ausser der Kirchen biß in die Landstuben seyn mit

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1297>, abgerufen am 26.11.2024.