Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sprechen / was fürgebracht wird. Jhr saget es sey außtrücklich versprochen worden / daß so bald es mit der Heyrathsberedung würde richtig seyn / man zur Handlung von der Bündnuß schreiten würde: welches auch geschehen. Aber von etwas handeln wollen vnd dasselbe eingehen / sind zweyerley. Daß mein Herr der König hierinn nichts schliessen wollen / ist kein Zeichen / daß er sein Wort nicht gehalten / sondern daß er kemen Lust darzu gehabt hab. Es stund euch frey / die Handlung vom Heurach zu vnderlassen / da man euch sagte / man könne euch von demselben kein Gehör geben / es were dann Sach daß die Proposition von einer offensiue vnd defensiue L[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ga davon abgesondert würde: so stünde es euch auch frey den Contract wegen deß Heyraths nit zu vnderschreiben / als man euch rund geantwortet / daß vnser König sich in ein solche Bündnuß nicht begeben könne. Niemand hat euch gezwungen / den Heyrath zu von abzulassen: Aber jhr habt euch die Vrsachen / warumb wir vns in ein solche Bündnuß nit einlassen könten / gefallen lassen: Jhr habt wol verstanden / was für Vngelegenheiten vns dardurch entstehen würden. Vnd nach dem wir gesehen / daß jhr vns in den Krieg mit dem König in Spanien einwickeln wollet / haben wir euch deutlich zu verstehen geben / daß wir den vorgeschlagenen Heyrath nicht begerten so thewer zu kauffen / vnd einen Schwager verliehren / damit wir einen andern bekämen. Jhr gebet zwar vor / daß ob wol solche Bündnuß nit sey in Schrifften verfasset worden / man euch gleichwol verheissen / dieselbe mit der That zu halten / vnd sey solche Verheissung offentlich durch den König / in Gegenwart der Königinnen / seiner Mutter vnnd seiner Gemahlin / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Genblüts / vnd der Officirern der Crongeschehen. Liebe Herrn / wer euch dessen beredet hat / der hat euch betrogen vnd hinder das Liecht geführet: dann in Franckreich weiß man nichts davon. Hernach ist auff Anhalten ewerer Gesandten geschlossen worden / daß man eine Armada von Fußvolck vnd Reutterey / vnder dem Commando deß Graffen von Manßfeld / nach der Pfaltz schicken solte / dieselbe wider zu erobern: aber es wurde nicht gesagt / daß sie durch Franckreich marchiren solte. Vnd ob wol mein Herr der König auff Bitt jetztgenanaten Graffens von Vorschrifft deß Königs in Groß Britannien bewilligt hatte / daß der Paß biß auff drey meil Wegs dem Englischen Volck durch Franckreich solte gestattet werden / so ist doch solches nicht dem König in Groß Britannien zugesagt / sondern allein dem Graffen von Mannßfeld vergünstiget worden. Daß aber vogeben wird / daß dieweil solcher Paß hernach mehrberührtem Graffen abgeschlagen worden / sein Volck dardurch sey geschlagen vnd zertrennet worden / ist vngereymbt. Dann als der König mein Herr vernünfftiglich vberschlagen hatte / was für Vngelegenhett durch solchen Paß jhm würde zu wachsen / nachdem der König in Spanien starck darwider protestirt / vnd sich verlauten lassen / daß er seine Feind biß in Franckreich verfolgen / vnnd daselbst angreiffen wolte / wann man sie würde in Franckreich kommen / vnnd dardurch ziehen lassen / hat er solches sechs Wochen zuvor / ehe das Englische Volck un Anzug gewesen / den Graffen von Manßfeld zu wissen gethan / damit er einen andern Weg nemen solte. Ich schreite nun fort zu dem andern Puncten ewerer Klag / nemlich zu den Repressallen / welche man den Frantzosen / die von den Engelländern waren beraubt worden / vnnd in Engelland kein Recht erlangen konten / erlaubet hat. Das Wort Repressalien / welches heisset eine Widernam / deß jenigen / daß man vns entwendet hat / gibt zu verstehen / daß wir nichts Vnbillichs gethan haben. Hettet jhr vns das vnserige gelassen / so hetten wir es nit wider nemen dörffen: Hettet jhr den vnserigen Recht gesprochen / so were es vnvonnöthen gewesen / daß sie bey vns Recht gesuchet hetten: die al[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]e vnnd vorlegene Rechtfertigungen / deren jhr gedencket / bezeugen / wie lang wir Gedult gehabt / ehe wir zu den Repressalien kommen: vnnd nachdem wir viel Jar vergeblich angehalten / vnd man den vnserigen nicht Recht schaffen wollen / haben wir nit länger Gedult haben können / vnd vns vnserer Leut annemen müssen / damit sie schadloß gehalten würden. Aber wie kompt jhr jetzund mit solchen Klagen auffgezogen? Hat man nicht ewern Rauffleuthen jhre Güter wider folgen lassen? Sindt jhnen jhre Waaren nit vollkommenlich wider gelieffert worden? Sindt die Herrn von Holland vnnd Carleton nicht mit gutem Genügen deßwegen von vnsers Königs Hoff geschieden? Warumb rüttelt jr solches widerumb? Oder was dienet das zur Sache? Ich könte euch mit besserm Fug vorwerffen / daß jhr auch nach dem jüngstgemachten Heyrath manch Frantzösisch Schiff vberwältiget / beraubt / die Waaren drauß verkaufft / vnd niemand nichts davon widergeben habt; daß der König in Groß Britannien den Herrn von Soubize in seinen Hafen auffgenommen / vnangesehen er für einen Rebellen vnd Friedenszerstörer von meinem Herrn dem König war erkläret worden / vnnd jhm gestattet / daß er ein Königliches Schiff / welches er zu Blavet genommen hatte / mit sich in Engelland gebracht hat; Ja an statt / daß er jhn meinem König vnd Herren hette lieffern sollen / wie er offtmals darumb ersucht worden / hat er jhme erlaubt / Kriegs Schiff daselbst außzurüsten / mit welchen er den Rebellen von Rochelle zu Hülff kommen möchte: daß dem Herrn von Manty / welcher dz Schiff / S. Johan genant / im Hafen von Pleymuth vmbringet hatte / befohlen worden / von demselben abzulassen / vnd vom Hasen zu weichen: daß die Deputierte von Rochellen nicht allein in Engelland freundlich empfangen worden / vnd bey dem König Audientz gehabt / sondern auch Vertröstung / ja gewisse Zusag einer Hülff bekommen / wann der König in Franckreich nicht Fried mit jhnen gemacht hette. Ich könte auch den Hohn vnnd Schimpff / der dem Frantzösischen Gesandten / Herrn von Blainville vnd seinen Leuten in Engelland / wider aller Völ- sprechen / was fürgebracht wird. Jhr saget es sey außtrücklich versprochen worden / daß so bald es mit der Heyrathsberedung würde richtig seyn / man zur Handlung von der Bündnuß schreiten würde: welches auch geschehen. Aber von etwas handeln wollen vnd dasselbe eingehen / sind zweyerley. Daß mein Herr der König hierinn nichts schliessen wollen / ist kein Zeichen / daß er sein Wort nicht gehalten / sondern daß er kemen Lust darzu gehabt hab. Es stund euch frey / die Handlung vom Heurach zu vnderlassen / da man euch sagte / man könne euch von demselben kein Gehör geben / es were dann Sach daß die Proposition von einer offensiue vnd defensiue L[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ga davon abgesondert würde: so stünde es euch auch frey den Contract wegen deß Heyraths nit zu vnderschreiben / als man euch rund geantwortet / daß vnser König sich in ein solche Bündnuß nicht begeben könne. Niemand hat euch gezwungen / den Heyrath zu von abzulassen: Aber jhr habt euch die Vrsachen / warumb wir vns in ein solche Bündnuß nit einlassen könten / gefallen lassen: Jhr habt wol verstanden / was für Vngelegenheiten vns dardurch entstehen würden. Vnd nach dem wir gesehen / daß jhr vns in den Krieg mit dem König in Spanien einwickeln wollet / haben wir euch deutlich zu verstehen geben / daß wir den vorgeschlagenen Heyrath nicht begerten so thewer zu kauffen / vnd einen Schwager verliehren / damit wir einen andern bekämen. Jhr gebet zwar vor / daß ob wol solche Bündnuß nit sey in Schrifften verfasset worden / man euch gleichwol verheissen / dieselbe mit der That zu halten / vnd sey solche Verheissung offentlich durch den König / in Gegenwart der Königinnen / seiner Mutter vnnd seiner Gemahlin / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Genblüts / vnd der Officirern der Crongeschehen. Liebe Herrn / wer euch dessen beredet hat / der hat euch betrogen vnd hinder das Liecht geführet: dann in Franckreich weiß man nichts davon. Hernach ist auff Anhalten ewerer Gesandten geschlossen worden / daß man eine Armada von Fußvolck vnd Reutterey / vnder dem Commando deß Graffen von Manßfeld / nach der Pfaltz schicken solte / dieselbe wider zu erobern: aber es wurde nicht gesagt / daß sie durch Franckreich marchiren solte. Vnd ob wol mein Herr der König auff Bitt jetztgenanaten Graffens von Vorschrifft deß Königs in Groß Britannien bewilligt hatte / daß der Paß biß auff drey meil Wegs dem Englischen Volck durch Franckreich solte gestattet werden / so ist doch solches nicht dem König in Groß Britannien zugesagt / sondern allein dem Graffen von Mannßfeld vergünstiget worden. Daß aber vogeben wird / daß dieweil solcher Paß hernach mehrberührtem Graffen abgeschlagen worden / sein Volck dardurch sey geschlagen vnd zertrennet worden / ist vngereymbt. Dann als der König mein Herr vernünfftiglich vberschlagen hatte / was für Vngelegenhett durch solchen Paß jhm würde zu wachsen / nachdem der König in Spanien starck darwider protestirt / vnd sich verlauten lassen / daß er seine Feind biß in Franckreich verfolgen / vnnd daselbst angreiffen wolte / wann man sie würde in Franckreich kommen / vnnd dardurch ziehen lassen / hat er solches sechs Wochen zuvor / ehe das Englische Volck un Anzug gewesen / dẽ Graffen von Manßfeld zu wissen gethan / damit er einen andern Weg nemen solte. Ich schreite nun fort zu dem andern Puncten ewerer Klag / nemlich zu den Repressallen / welche man den Frantzosen / die von den Engelländern waren beraubt worden / vnnd in Engelland kein Recht erlangen konten / erlaubet hat. Das Wort Repressalien / welches heisset eine Widernam / deß jenigen / daß man vns entwendet hat / gibt zu verstehen / daß wir nichts Vnbillichs gethan haben. Hettet jhr vns das vnserige gelassen / so hetten wir es nit wider nemen dörffen: Hettet jhr den vnserigen Recht gesprochen / so were es vnvonnöthen gewesen / daß sie bey vns Recht gesuchet hetten: die al[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]e vnnd vorlegene Rechtfertigungen / deren jhr gedencket / bezeugen / wie lang wir Gedult gehabt / ehe wir zu den Repressalien kommen: vnnd nachdem wir viel Jar vergeblich angehalten / vnd man den vnserigen nicht Recht schaffen wollen / haben wir nit länger Gedult haben können / vnd vns vnserer Leut annemen müssen / damit sie schadloß gehalten würden. Aber wie kompt jhr jetzund mit solchen Klagen auffgezogen? Hat man nicht ewern Rauffleuthen jhre Güter wider folgen lassen? Sindt jhnen jhre Waaren nit vollkommenlich wider gelieffert worden? Sindt die Herrn von Holland vnnd Carleton nicht mit gutem Genügen deßwegen von vnsers Königs Hoff geschieden? Warumb rüttelt jr solches widerumb? Oder was dienet das zur Sache? Ich könte euch mit besserm Fug vorwerffen / daß jhr auch nach dem jüngstgemachten Heyrath manch Frantzösisch Schiff vberwältiget / beraubt / die Waaren drauß verkaufft / vnd niemand nichts davon widergeben habt; daß der König in Groß Britannien den Herrn von Soubize in seinen Hafen auffgenom̃en / vnangesehen er für einen Rebellen vnd Friedenszerstörer von meinem Herrn dem König war erkläret worden / vnnd jhm gestattet / daß er ein Königliches Schiff / welches er zu Blavet genom̃en hatte / mit sich in Engelland gebracht hat; Ja an statt / daß er jhn meinem König vnd Herren hette lieffern sollen / wie er offtmals darumb ersucht worden / hat er jhme erlaubt / Kriegs Schiff daselbst außzurüsten / mit welchen er den Rebellen von Rochelle zu Hülff kommen möchte: daß dem Herrn von Manty / welcher dz Schiff / S. Johan genant / im Hafen von Pleymuth vmbringet hatte / befohlen worden / von demselben abzulassen / vnd vom Hasen zu weichẽ: daß die Deputierte von Rochellen nicht allein in Engelland freundlich empfangen worden / vnd bey dem König Audientz gehabt / sondern auch Vertröstung / ja gewisse Zusag einer Hülff bekommen / wann der König in Franckreich nicht Fried mit jhnen gemacht hette. Ich könte auch den Hohn vnnd Schimpff / der dem Frantzösischen Gesandten / Herrn von Blainville vnd seinen Leuten in Engelland / wider aller Völ- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1314" n="1171"/> sprechen / was fürgebracht wird. Jhr saget es sey außtrücklich versprochen worden / daß so bald es mit der Heyrathsberedung würde richtig seyn / man zur Handlung von der Bündnuß schreiten würde: welches auch geschehen. Aber von etwas handeln wollen vnd dasselbe eingehen / sind zweyerley. Daß mein Herr der König hierinn nichts schliessen wollen / ist kein Zeichen / daß er sein Wort nicht gehalten / sondern daß er kemen Lust darzu gehabt hab. Es stund euch frey / die Handlung vom Heurach zu vnderlassen / da man euch sagte / man könne euch von demselben kein Gehör geben / es were dann Sach daß die Proposition von einer offensiue vnd defensiue L<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ga davon abgesondert würde: so stünde es euch auch frey den Contract wegen deß Heyraths nit zu vnderschreiben / als man euch rund geantwortet / daß vnser König sich in ein solche Bündnuß nicht begeben könne. Niemand hat euch gezwungen / den Heyrath zu von abzulassen: Aber jhr habt euch die Vrsachen / warumb wir vns in ein solche Bündnuß nit einlassen könten / gefallen lassen: Jhr habt wol verstanden / was für Vngelegenheiten vns dardurch entstehen würden. Vnd nach dem wir gesehen / daß jhr vns in den Krieg mit dem König in Spanien einwickeln wollet / haben wir euch deutlich zu verstehen geben / daß wir den vorgeschlagenen Heyrath nicht begerten so thewer zu kauffen / vnd einen Schwager verliehren / damit wir einen andern bekämen. Jhr gebet zwar vor / daß ob wol solche Bündnuß nit sey in Schrifften verfasset worden / man euch gleichwol verheissen / dieselbe mit der That zu halten / vnd sey solche Verheissung offentlich durch den König / in Gegenwart der Königinnen / seiner Mutter vnnd seiner Gemahlin / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Genblüts / vnd der Officirern der Crongeschehen. Liebe Herrn / wer euch dessen beredet hat / der hat euch betrogen vnd hinder das Liecht geführet: dann in Franckreich weiß man nichts davon.</p> <p>Hernach ist auff Anhalten ewerer Gesandten geschlossen worden / daß man eine Armada von Fußvolck vnd Reutterey / vnder dem Commando deß Graffen von Manßfeld / nach der Pfaltz schicken solte / dieselbe wider zu erobern: aber es wurde nicht gesagt / daß sie durch Franckreich marchiren solte. Vnd ob wol mein Herr der König auff Bitt jetztgenanaten Graffens von Vorschrifft deß Königs in Groß Britannien bewilligt hatte / daß der Paß biß auff drey meil Wegs dem Englischen Volck durch Franckreich solte gestattet werden / so ist doch solches nicht dem König in Groß Britannien zugesagt / sondern allein dem Graffen von Mannßfeld vergünstiget worden. Daß aber vogeben wird / daß dieweil solcher Paß hernach mehrberührtem Graffen abgeschlagen worden / sein Volck dardurch sey geschlagen vnd zertrennet worden / ist vngereymbt. Dann als der König mein Herr vernünfftiglich vberschlagen hatte / was für Vngelegenhett durch solchen Paß jhm würde zu wachsen / nachdem der König in Spanien starck darwider protestirt / vnd sich verlauten lassen / daß er seine Feind biß in Franckreich verfolgen / vnnd daselbst angreiffen wolte / wann man sie würde in Franckreich kommen / vnnd dardurch ziehen lassen / hat er solches sechs Wochen zuvor / ehe das Englische Volck un Anzug gewesen / dẽ Graffen von Manßfeld zu wissen gethan / damit er einen andern Weg nemen solte.</p> <p>Ich schreite nun fort zu dem andern Puncten ewerer Klag / nemlich zu den Repressallen / welche man den Frantzosen / die von den Engelländern waren beraubt worden / vnnd in Engelland kein Recht erlangen konten / erlaubet hat. Das Wort Repressalien / welches heisset eine Widernam / deß jenigen / daß man vns entwendet hat / gibt zu verstehen / daß wir nichts Vnbillichs gethan haben. Hettet jhr vns das vnserige gelassen / so hetten wir es nit wider nemen dörffen: Hettet jhr den vnserigen Recht gesprochen / so were es vnvonnöthen gewesen / daß sie bey vns Recht gesuchet hetten: die al<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>e vnnd vorlegene Rechtfertigungen / deren jhr gedencket / bezeugen / wie lang wir Gedult gehabt / ehe wir zu den Repressalien kommen: vnnd nachdem wir viel Jar vergeblich angehalten / vnd man den vnserigen nicht Recht schaffen wollen / haben wir nit länger Gedult haben können / vnd vns vnserer Leut annemen müssen / damit sie schadloß gehalten würden. Aber wie kompt jhr jetzund mit solchen Klagen auffgezogen? Hat man nicht ewern Rauffleuthen jhre Güter wider folgen lassen? Sindt jhnen jhre Waaren nit vollkommenlich wider gelieffert worden? Sindt die Herrn von Holland vnnd Carleton nicht mit gutem Genügen deßwegen von vnsers Königs Hoff geschieden? Warumb rüttelt jr solches widerumb? Oder was dienet das zur Sache? Ich könte euch mit besserm Fug vorwerffen / daß jhr auch nach dem jüngstgemachten Heyrath manch Frantzösisch Schiff vberwältiget / beraubt / die Waaren drauß verkaufft / vnd niemand nichts davon widergeben habt; daß <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> König in Groß Britannien den Herrn von Soubize in seinen Hafen auffgenom̃en / vnangesehen er für einen Rebellen vnd Friedenszerstörer von meinem Herrn dem König war erkläret worden / vnnd jhm gestattet / daß er ein Königliches Schiff / welches er zu Blavet genom̃en hatte / mit sich in Engelland gebracht hat; Ja an statt / daß er jhn meinem König vnd Herren hette lieffern sollen / wie er offtmals darumb ersucht worden / hat er jhme erlaubt / Kriegs Schiff daselbst außzurüsten / mit welchen er den Rebellen von Rochelle zu Hülff kommen möchte: daß dem Herrn von Manty / welcher dz Schiff / S. Johan genant / im Hafen von Pleymuth vmbringet hatte / befohlen worden / von demselben abzulassen / vnd vom Hasen zu weichẽ: daß die Deputierte von Rochellen nicht allein in Engelland freundlich empfangen worden / vnd bey dem König Audientz gehabt / sondern auch Vertröstung / ja gewisse Zusag einer Hülff bekommen / wann der König in Franckreich nicht Fried mit jhnen gemacht hette. Ich könte auch den Hohn vnnd Schimpff / der dem Frantzösischen Gesandten / Herrn von Blainville vnd seinen Leuten in Engelland / wider aller Völ- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1171/1314]
sprechen / was fürgebracht wird. Jhr saget es sey außtrücklich versprochen worden / daß so bald es mit der Heyrathsberedung würde richtig seyn / man zur Handlung von der Bündnuß schreiten würde: welches auch geschehen. Aber von etwas handeln wollen vnd dasselbe eingehen / sind zweyerley. Daß mein Herr der König hierinn nichts schliessen wollen / ist kein Zeichen / daß er sein Wort nicht gehalten / sondern daß er kemen Lust darzu gehabt hab. Es stund euch frey / die Handlung vom Heurach zu vnderlassen / da man euch sagte / man könne euch von demselben kein Gehör geben / es were dann Sach daß die Proposition von einer offensiue vnd defensiue L_ga davon abgesondert würde: so stünde es euch auch frey den Contract wegen deß Heyraths nit zu vnderschreiben / als man euch rund geantwortet / daß vnser König sich in ein solche Bündnuß nicht begeben könne. Niemand hat euch gezwungen / den Heyrath zu von abzulassen: Aber jhr habt euch die Vrsachen / warumb wir vns in ein solche Bündnuß nit einlassen könten / gefallen lassen: Jhr habt wol verstanden / was für Vngelegenheiten vns dardurch entstehen würden. Vnd nach dem wir gesehen / daß jhr vns in den Krieg mit dem König in Spanien einwickeln wollet / haben wir euch deutlich zu verstehen geben / daß wir den vorgeschlagenen Heyrath nicht begerten so thewer zu kauffen / vnd einen Schwager verliehren / damit wir einen andern bekämen. Jhr gebet zwar vor / daß ob wol solche Bündnuß nit sey in Schrifften verfasset worden / man euch gleichwol verheissen / dieselbe mit der That zu halten / vnd sey solche Verheissung offentlich durch den König / in Gegenwart der Königinnen / seiner Mutter vnnd seiner Gemahlin / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Genblüts / vnd der Officirern der Crongeschehen. Liebe Herrn / wer euch dessen beredet hat / der hat euch betrogen vnd hinder das Liecht geführet: dann in Franckreich weiß man nichts davon.
Hernach ist auff Anhalten ewerer Gesandten geschlossen worden / daß man eine Armada von Fußvolck vnd Reutterey / vnder dem Commando deß Graffen von Manßfeld / nach der Pfaltz schicken solte / dieselbe wider zu erobern: aber es wurde nicht gesagt / daß sie durch Franckreich marchiren solte. Vnd ob wol mein Herr der König auff Bitt jetztgenanaten Graffens von Vorschrifft deß Königs in Groß Britannien bewilligt hatte / daß der Paß biß auff drey meil Wegs dem Englischen Volck durch Franckreich solte gestattet werden / so ist doch solches nicht dem König in Groß Britannien zugesagt / sondern allein dem Graffen von Mannßfeld vergünstiget worden. Daß aber vogeben wird / daß dieweil solcher Paß hernach mehrberührtem Graffen abgeschlagen worden / sein Volck dardurch sey geschlagen vnd zertrennet worden / ist vngereymbt. Dann als der König mein Herr vernünfftiglich vberschlagen hatte / was für Vngelegenhett durch solchen Paß jhm würde zu wachsen / nachdem der König in Spanien starck darwider protestirt / vnd sich verlauten lassen / daß er seine Feind biß in Franckreich verfolgen / vnnd daselbst angreiffen wolte / wann man sie würde in Franckreich kommen / vnnd dardurch ziehen lassen / hat er solches sechs Wochen zuvor / ehe das Englische Volck un Anzug gewesen / dẽ Graffen von Manßfeld zu wissen gethan / damit er einen andern Weg nemen solte.
Ich schreite nun fort zu dem andern Puncten ewerer Klag / nemlich zu den Repressallen / welche man den Frantzosen / die von den Engelländern waren beraubt worden / vnnd in Engelland kein Recht erlangen konten / erlaubet hat. Das Wort Repressalien / welches heisset eine Widernam / deß jenigen / daß man vns entwendet hat / gibt zu verstehen / daß wir nichts Vnbillichs gethan haben. Hettet jhr vns das vnserige gelassen / so hetten wir es nit wider nemen dörffen: Hettet jhr den vnserigen Recht gesprochen / so were es vnvonnöthen gewesen / daß sie bey vns Recht gesuchet hetten: die al_e vnnd vorlegene Rechtfertigungen / deren jhr gedencket / bezeugen / wie lang wir Gedult gehabt / ehe wir zu den Repressalien kommen: vnnd nachdem wir viel Jar vergeblich angehalten / vnd man den vnserigen nicht Recht schaffen wollen / haben wir nit länger Gedult haben können / vnd vns vnserer Leut annemen müssen / damit sie schadloß gehalten würden. Aber wie kompt jhr jetzund mit solchen Klagen auffgezogen? Hat man nicht ewern Rauffleuthen jhre Güter wider folgen lassen? Sindt jhnen jhre Waaren nit vollkommenlich wider gelieffert worden? Sindt die Herrn von Holland vnnd Carleton nicht mit gutem Genügen deßwegen von vnsers Königs Hoff geschieden? Warumb rüttelt jr solches widerumb? Oder was dienet das zur Sache? Ich könte euch mit besserm Fug vorwerffen / daß jhr auch nach dem jüngstgemachten Heyrath manch Frantzösisch Schiff vberwältiget / beraubt / die Waaren drauß verkaufft / vnd niemand nichts davon widergeben habt; daß d' König in Groß Britannien den Herrn von Soubize in seinen Hafen auffgenom̃en / vnangesehen er für einen Rebellen vnd Friedenszerstörer von meinem Herrn dem König war erkläret worden / vnnd jhm gestattet / daß er ein Königliches Schiff / welches er zu Blavet genom̃en hatte / mit sich in Engelland gebracht hat; Ja an statt / daß er jhn meinem König vnd Herren hette lieffern sollen / wie er offtmals darumb ersucht worden / hat er jhme erlaubt / Kriegs Schiff daselbst außzurüsten / mit welchen er den Rebellen von Rochelle zu Hülff kommen möchte: daß dem Herrn von Manty / welcher dz Schiff / S. Johan genant / im Hafen von Pleymuth vmbringet hatte / befohlen worden / von demselben abzulassen / vnd vom Hasen zu weichẽ: daß die Deputierte von Rochellen nicht allein in Engelland freundlich empfangen worden / vnd bey dem König Audientz gehabt / sondern auch Vertröstung / ja gewisse Zusag einer Hülff bekommen / wann der König in Franckreich nicht Fried mit jhnen gemacht hette. Ich könte auch den Hohn vnnd Schimpff / der dem Frantzösischen Gesandten / Herrn von Blainville vnd seinen Leuten in Engelland / wider aller Völ-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |