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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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tag in Schweden gehalten worden: Derselbe hat Landtag in Schweden. sich zu anfang deß Monats Aprilis geendet / vnd haben die Stände ein mercklich Subsidium an Volck vnnd Gelt bey dem selben bewilliget / daß nemblich der zehende Mann in den Stätten vnd Dörffern außgewehlet würde: welche Zahl sich auff 40000. Mann erstrecket / ausser dem geworbenen Volck / zu dessen Vnderhaltung ein merckliche Contribution von den Ständen bewilliget worden.

Treffen zwischen den Polen vnd Schweden bey Dirschaw. Demnach nun J. Kön. May. zu Schweden wider mit vielem Volck in Preussen angelangt / ist bald darauff vnfern von Dirschaw ein hart Treffen vorgangen: In dem Jhre May. mit jhrem Kriegsvolck von besagtem Dirschaw auffgebrochen / vnd das Polnische Läger angegriffen; da es dann sehr hart hergangen vnd beyderseits viel Volck auff dem Platz geblieben / auch der König selber durch einen Arm geschossen worden / welches der Polen Glück gewesen; dann es an dem war / daß das gantze Läger in Vnordnung kommen vnd geschlagen were worden: weil aber der König besagten Schuß bekommen / hat sich das Treffen geendet / vnd sind die Schweden in guter Ordnung abgezogen.

Auff der See sind auch die Schwedische Kriegsschiff an sieben Dantziger Schiff gerathen / drey darvon erobert vnnd die vbrigen verjagt.

Solchem nach haben die Schweden an der Schweden erobern den kleinen Werder bey Dantzig. Statt Dantzig Schantzen im kleinern Werder gesetzt / sind aber mit etwas Verlust zurück getrieben worden Jedoch haben sie sich dardurch nicht abschrecke lassen / sondern den 20. Jul. mit Macht auff das Dantzigische Volck wider angesetzt / also daß solches mit harter Noth entkommen / doch etliche Stück Geschütz vnd viel eyserne Kugeln mit Proviant vnnd Munition im Stich lassen müssen / vnd seynd der Dantziger 200. Mann / neben vielen Polen geblieben. Der Oberste Leutenant deß Königs in Polen / mit Namen Dänhoff / ein Lieffländer / vnd Capitayn Asthan / ein Irrländer seynd gefangen worden. Wurden also die Schweden deß kleinen Werders Meister / welches für die Polen vnd Dantziger nicht ein geringer Verlust gewesen.

Nach dem nun die Schweden zwo Schantzen vor Dantzig erobert / ist jhr Oberster Leutenant Acke Todt mit 10. Cornet Reutern auß gezogen / zu vernemen / wo der Polnische Obriste Konitz Poltzky anzutreffen / den er endlich funden / vnd ist von jhm beym Grabiner Holtz / mit 10. Cornet Cossaggen / 1. Cornet Dragonern / vnd 2. Cornet Hussaren vmbringt worden. Er hat sich aber Ritterlich durchgeschlagen / 150. Polen erlegt / vnd 4. Cornet erobert: deßwegen der König in Schweden jhn zum Ritter geschlagen. Derselbe hat hernach den vbrigen Schantzen vor Dantzig starck zugesetzt.

Vergebliche Friedens handlung zwischen Polen vnd Schweden. Es seynd zwar im Mottat Septembr. durch Vnderhandlung der vereinigten Staten vnnd anderer Abgesandten / etliche Fridens Artickel zwischen beyden Cronen / Polen vnd Schweden / vorgeschlagen / auch etliche Deputierte beyderseits abgeordnet worden / dieselbige anzuhören: dieweil sie aber nicht annemblich gewesen / sind die Deputierte vnverrichter Sachen widerumb von einander gezogen. Die Artickel waren diese: 1. Es soll ein Stillstandt auff 30. Jahr lang zwischen dem König in Polen vnd dem Schweden getroffen werden. 2. Die Schweden solten alle Schlösser / Stätte vnd Flecken / die sie eingenommen / mit allem Geschütz wider restituiren. 3. Dagegen solten den Schweden die Kriegsvnkosten erstattet werden. 4. Cschaim solte dem König in Schweden erblich bleiben / vnd dem König in Polen renunciiren. 5. Die Cron Polen solte dem König vnd seinen Nachkommen in diesen 30. Jahren keine Hülffe wider den Schweden leisten. 6. Die Reichstände solten in den Reichstagen verhüten / daß der König vnd seinen Nachkommen kein Krieg zu Wasser vnd Land / weil dieser Stillstandt wäret / wider die Schweden anfange / vnd solten auch durch keine Meerhafen Kriegsvolck gestatten. 7. Es solte ein gewisser Orth vnd Zeit bestimpt werden / den Haupt Articul die Succession im Königreich Schweden zu tractiren. 8. Nach Absterben deß Königs solten die Reichs Stände in Polen nicht fortfahren / einen König zu erwehlen / auß den Nachkommenen deß jetzigen Königs / es sey dann der Haupthandel erstlich geschlichtet. 9. Die Bürger vnnd alle andere / so zum theil gezwungen / sich zuergeben / solten dißfals nicht molestirt werden. 10. Die Gefangene gegen einander loß gegeben: Vnd 11. was auff dem Reichstag geschlossen wird / solte durch die Reichs Constitutiones confirmirt werden.

Dieweil nun diese Friedenshandlung ohne Frucht abgangen / haben die Polen vnd Schweden es mit einander wider angefangen / wo es zuvor gelassen / also daß von beyden theilen viel Volcks auffgerieben worden.

Deß Königs in Schweden Außschreiben wegen der vertriebenen Evangelischen in Teutschland. Demnach vnderdessen Jhre Majest. König Gustav Adolph zu Schweden in Erfahrung gebracht / daß an vielen Orthen Teutsch- vnd angräntzenden Landen viel fromme ehrliche Leuth / theils wegen Beständigkeit in der wahren Christlichen Religion Augspurgischer Confession: theils wegen eingeruckter Kriegsmacht / von Hauß vnnd Hof / vnnd all dem jhrigen weichen müßten: in grosser Bestürtzung auch nicht wüßten / wohin sie sich zu reteriren hetten / da sie nicht besorglich vnnd vnversehens bald wider möchten auffgetrieben werden / als haben Jhre Königl. Majest. auß Christlichem Königlichem Mitleiden / vnder Jhrem Königlichen Signet nach folgendes Außschreiben vnder Dato Stockholm den 12. Novembr. deßwegen in Teutsch- vnd andere Lande ergehen lassen:

Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden Gothen vnd Wenden König / Großfürst von Finnland / Hertzog in Estland vnd Carelen / Herr vber Ingermanland / rc. Thun hiemit allen den jenigen / so es zuwissen von nöthen / kundt vnnd zuwissen / daß wir in gewisse Erfahrung kommen / wie eins theils vnserer vmbliegen.

tag in Schweden gehalten worden: Derselbe hat Landtag in Schweden. sich zu anfang deß Monats Aprilis geendet / vnd haben die Stände ein mercklich Subsidium an Volck vnnd Gelt bey dem selben bewilliget / daß nemblich der zehende Mann in den Stätten vnd Dörffern außgewehlet würde: welche Zahl sich auff 40000. Mann erstrecket / ausser dem geworbenen Volck / zu dessen Vnderhaltung ein merckliche Contribution von den Ständen bewilliget worden.

Treffen zwischen den Polen vñ Schweden bey Dirschaw. Demnach nun J. Kön. May. zu Schweden wider mit vielem Volck in Preussen angelangt / ist bald darauff vnfern von Dirschaw ein hart Treffen vorgangen: In dem Jhre May. mit jhrem Kriegsvolck von besagtem Dirschaw auffgebrochen / vnd das Polnische Läger angegriffen; da es dann sehr hart hergangen vnd beyderseits viel Volck auff dem Platz geblieben / auch der König selber durch einen Arm geschossen worden / welches der Polen Glück gewesen; dann es an dem war / daß das gantze Läger in Vnordnung kommen vnd geschlagen were worden: weil aber der König besagten Schuß bekommen / hat sich das Treffen geendet / vnd sind die Schweden in guter Ordnung abgezogen.

Auff der See sind auch die Schwedische Kriegsschiff an sieben Dantziger Schiff gerathen / drey darvon erobert vnnd die vbrigen verjagt.

Solchem nach haben die Schweden an der Schweden erobern den kleinen Werder bey Dantzig. Statt Dantzig Schantzen im kleinern Werder gesetzt / sind aber mit etwas Verlust zurück getrieben worden Jedoch haben sie sich dardurch nicht abschrecke lassen / sondern den 20. Jul. mit Macht auff das Dantzigische Volck wider angesetzt / also daß solches mit harter Noth entkommen / doch etliche Stück Geschütz vnd viel eyserne Kugeln mit Proviant vnnd Munition im Stich lassen müssen / vnd seynd der Dantziger 200. Mann / neben vielen Polen geblieben. Der Oberste Leutenant deß Königs in Polen / mit Namen Dänhoff / ein Lieffländer / vnd Capitayn Asthan / ein Irrländer seynd gefangen worden. Wurden also die Schweden deß kleinen Werders Meister / welches für die Polen vnd Dantziger nicht ein geringer Verlust gewesen.

Nach dem nun die Schweden zwo Schantzen vor Dantzig erobert / ist jhr Oberster Leutenant Acke Todt mit 10. Cornet Reutern auß gezogẽ / zu vernemen / wo der Polnische Obriste Konitz Poltzky anzutreffen / den er endlich funden / vnd ist von jhm beym Grabiner Holtz / mit 10. Cornet Cossaggen / 1. Cornet Dragonern / vnd 2. Cornet Hussaren vmbringt worden. Er hat sich aber Ritterlich durchgeschlagen / 150. Polen erlegt / vnd 4. Cornet erobert: deßwegen der König in Schweden jhn zum Ritter geschlagen. Derselbe hat hernach den vbrigen Schantzen vor Dantzig starck zugesetzt.

Vergebliche Friedens handlung zwischen Polen vñ Schweden. Es seynd zwar im Mottat Septembr. durch Vnderhandlung der vereinigten Staten vnnd anderer Abgesandten / etliche Fridens Artickel zwischen beyden Cronen / Polen vnd Schweden / vorgeschlagen / auch etliche Deputierte beyderseits abgeordnet worden / dieselbige anzuhören: dieweil sie aber nicht annemblich gewesen / sind die Deputierte vnverrichter Sachen widerumb von einander gezogen. Die Artickel waren diese: 1. Es soll ein Stillstandt auff 30. Jahr lang zwischen dem König in Polen vnd dem Schweden getroffen werden. 2. Die Schweden solten alle Schlösser / Stätte vnd Flecken / die sie eingenommen / mit allem Geschütz wider restituiren. 3. Dagegen solten den Schweden die Kriegsvnkosten erstattet werden. 4. Cschaim solte dem König in Schweden erblich bleiben / vnd dem König in Polen renunciiren. 5. Die Cron Polen solte dem König vnd seinen Nachkommen in diesen 30. Jahren keine Hülffe wider den Schweden leisten. 6. Die Reichstände solten in den Reichstagen verhüten / daß der König vnd seinen Nachkommen kein Krieg zu Wasser vnd Land / weil dieser Stillstandt wäret / wider die Schweden anfange / vnd solten auch durch keine Meerhafen Kriegsvolck gestatten. 7. Es solte ein gewisser Orth vnd Zeit bestimpt werden / den Haupt Articul die Succession im Königreich Schweden zu tractiren. 8. Nach Absterben deß Königs solten die Reichs Stände in Polen nicht fortfahren / einen König zu erwehlen / auß den Nachkommenen deß jetzigen Königs / es sey dann der Haupthandel erstlich geschlichtet. 9. Die Bürger vnnd alle andere / so zum theil gezwungen / sich zuergeben / solten dißfals nicht molestirt werden. 10. Die Gefangene gegen einander loß gegeben: Vnd 11. was auff dem Reichstag geschlossen wird / solte durch die Reichs Constitutiones confirmirt werden.

Dieweil nun diese Friedenshandlung ohne Frucht abgangen / haben die Polen vnd Schweden es mit einander wider angefangen / wo es zuvor gelassen / also daß von beyden theilen viel Volcks auffgerieben worden.

Deß Königs in Schweden Außschreiben wegen der vertriebenen Evangelischen in Teutschland. Demnach vnderdessen Jhre Majest. König Gustav Adolph zu Schweden in Erfahrung gebracht / daß an vielen Orthen Teutsch- vnd angräntzenden Landen viel fromme ehrliche Leuth / theils wegen Beständigkeit in der wahren Christlichen Religion Augspurgischer Confession: theils wegen eingeruckter Kriegsmacht / von Hauß vnnd Hof / vnnd all dem jhrigen weichen müßten: in grosser Bestürtzung auch nicht wüßten / wohin sie sich zu reteriren hetten / da sie nicht besorglich vnnd vnversehens bald wider möchten auffgetrieben werden / als haben Jhre Königl. Majest. auß Christlichem Königlichem Mitleiden / vnder Jhrem Königlichen Signet nach folgendes Außschreiben vnder Dato Stockholm den 12. Novembr. deßwegen in Teutsch- vnd andere Lande ergehen lassen:

Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden Gothen vnd Wenden König / Großfürst von Finnland / Hertzog in Estland vnd Carelen / Herr vber Ingermanland / rc. Thun hiemit allen den jenigen / so es zuwissen von nöthen / kundt vnnd zuwissen / daß wir in gewisse Erfahrung kommen / wie eins theils vnserer vmbliegen.

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[1188/1335] tag in Schweden gehalten worden: sich zu anfang deß Monats Aprilis geendet / vnd haben die Stände ein mercklich Subsidium an Volck vnnd Gelt bey dem selben bewilliget / daß nemblich der zehende Mann in den Stätten vnd Dörffern außgewehlet würde: welche Zahl sich auff 40000. Mann erstrecket / ausser dem geworbenen Volck / zu dessen Vnderhaltung ein merckliche Contribution von den Ständen bewilliget worden. Derselbe hat Landtag in Schweden. Demnach nun J. Kön. 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Solchem nach haben die Schweden an der Statt Dantzig Schantzen im kleinern Werder gesetzt / sind aber mit etwas Verlust zurück getrieben worden Jedoch haben sie sich dardurch nicht abschrecke lassen / sondern den 20. Jul. mit Macht auff das Dantzigische Volck wider angesetzt / also daß solches mit harter Noth entkommen / doch etliche Stück Geschütz vnd viel eyserne Kugeln mit Proviant vnnd Munition im Stich lassen müssen / vnd seynd der Dantziger 200. Mann / neben vielen Polen geblieben. Der Oberste Leutenant deß Königs in Polen / mit Namen Dänhoff / ein Lieffländer / vnd Capitayn Asthan / ein Irrländer seynd gefangen worden. Wurden also die Schweden deß kleinen Werders Meister / welches für die Polen vnd Dantziger nicht ein geringer Verlust gewesen. Schweden erobern den kleinen Werder bey Dantzig. Nach dem nun die Schweden zwo Schantzen vor Dantzig erobert / ist jhr Oberster Leutenant Acke Todt mit 10. Cornet Reutern auß gezogẽ / zu vernemen / wo der Polnische Obriste Konitz Poltzky anzutreffen / den er endlich funden / vnd ist von jhm beym Grabiner Holtz / mit 10. Cornet Cossaggen / 1. Cornet Dragonern / vnd 2. Cornet Hussaren vmbringt worden. Er hat sich aber Ritterlich durchgeschlagen / 150. Polen erlegt / vnd 4. Cornet erobert: deßwegen der König in Schweden jhn zum Ritter geschlagen. Derselbe hat hernach den vbrigen Schantzen vor Dantzig starck zugesetzt. Es seynd zwar im Mottat Septembr. durch Vnderhandlung der vereinigten Staten vnnd anderer Abgesandten / etliche Fridens Artickel zwischen beyden Cronen / Polen vnd Schweden / vorgeschlagen / auch etliche Deputierte beyderseits abgeordnet worden / dieselbige anzuhören: dieweil sie aber nicht annemblich gewesen / sind die Deputierte vnverrichter Sachen widerumb von einander gezogen. Die Artickel waren diese: 1. Es soll ein Stillstandt auff 30. Jahr lang zwischen dem König in Polen vnd dem Schweden getroffen werden. 2. Die Schweden solten alle Schlösser / Stätte vnd Flecken / die sie eingenommen / mit allem Geschütz wider restituiren. 3. Dagegen solten den Schweden die Kriegsvnkosten erstattet werden. 4. Cschaim solte dem König in Schweden erblich bleiben / vnd dem König in Polen renunciiren. 5. Die Cron Polen solte dem König vnd seinen Nachkommen in diesen 30. Jahren keine Hülffe wider den Schweden leisten. 6. Die Reichstände solten in den Reichstagen verhüten / daß der König vnd seinen Nachkommen kein Krieg zu Wasser vnd Land / weil dieser Stillstandt wäret / wider die Schweden anfange / vnd solten auch durch keine Meerhafen Kriegsvolck gestatten. 7. Es solte ein gewisser Orth vnd Zeit bestimpt werden / den Haupt Articul die Succession im Königreich Schweden zu tractiren. 8. Nach Absterben deß Königs solten die Reichs Stände in Polen nicht fortfahren / einen König zu erwehlen / auß den Nachkommenen deß jetzigen Königs / es sey dann der Haupthandel erstlich geschlichtet. 9. Die Bürger vnnd alle andere / so zum theil gezwungen / sich zuergeben / solten dißfals nicht molestirt werden. 10. Die Gefangene gegen einander loß gegeben: Vnd 11. was auff dem Reichstag geschlossen wird / solte durch die Reichs Constitutiones confirmirt werden. Vergebliche Friedens handlung zwischen Polen vñ Schweden. Dieweil nun diese Friedenshandlung ohne Frucht abgangen / haben die Polen vnd Schweden es mit einander wider angefangen / wo es zuvor gelassen / also daß von beyden theilen viel Volcks auffgerieben worden. Demnach vnderdessen Jhre Majest. König Gustav Adolph zu Schweden in Erfahrung gebracht / daß an vielen Orthen Teutsch- vnd angräntzenden Landen viel fromme ehrliche Leuth / theils wegen Beständigkeit in der wahren Christlichen Religion Augspurgischer Confession: theils wegen eingeruckter Kriegsmacht / von Hauß vnnd Hof / vnnd all dem jhrigen weichen müßten: in grosser Bestürtzung auch nicht wüßten / wohin sie sich zu reteriren hetten / da sie nicht besorglich vnnd vnversehens bald wider möchten auffgetrieben werden / als haben Jhre Königl. Majest. auß Christlichem Königlichem Mitleiden / vnder Jhrem Königlichen Signet nach folgendes Außschreiben vnder Dato Stockholm den 12. Novembr. deßwegen in Teutsch- vnd andere Lande ergehen lassen: Deß Königs in Schweden Außschreiben wegen der vertriebenen Evangelischen in Teutschland. Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden Gothen vnd Wenden König / Großfürst von Finnland / Hertzog in Estland vnd Carelen / Herr vber Ingermanland / rc. Thun hiemit allen den jenigen / so es zuwissen von nöthen / kundt vnnd zuwissen / daß wir in gewisse Erfahrung kommen / wie eins theils vnserer vmbliegen.

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1335>, abgerufen am 23.11.2024.