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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Parthern herkommen / vnd dieweil jhr Land dem Königreich Persien nahe gelegen / nahm er jhm für / daselbst außzuruhen / damit er gegen dem nechsten Frühling den Persianer heimbsuchen möchte. Als er bey Arzeron / einer Landtschafft dem Türcken vnderworffen / fürüber zog / hat der Obriste verwalter derselben / mit nahmen Abassa / welcher ein Rebell war / jhn vberfallen / vnd sein bestes Volck / sonderlich die Janitscharen / die er bey sich hatte / neben 8. Bassen erschlagen.

Es hatte dieser Abassa schon vor längst rebellirt / vnd klein Asien oder Natolien vnder sienem Gewalt gehabt. Hernach hatte er Pardon erlangt / vnd war in seinem Guberno vber gemelte Landtschafft Arzeron bestetiget worden: aber wie er seinen Vortheil ersehen / ist er wider abgefallen vnd sich zu dem Persianer geschlagen / welchem zugefallen er den Türcken diesen Schaden zugefügt.

Es erhub sich wider ein newer Rebell wider den Türcken / mit nahmen Bassa Pacha / welcher vnder dem Schem / daß er deß Sultan Oßmanns Todt rechen wolte / alle Janitscharen vmbbringen ließ wider diesen ist der Obriste Verzier / welcher für dißmahl beyso gestalten Sachen die Statt Babylon muste vnangefochten lassen / gezogen / vnd hat ein guten Theil seines Volcks erlegt. Hergegen haben die Türcken auff dem Meer grossen schaden geluten. Dann die Sclaven von Alexandrien haben eine Gallee vberwältiget in welcher 400000. Cronen waren: vnd die von Malta haben den Türcken erliche Schiff mit köstlichen Wahren beladen / genommen. Wie nun ein Vnglück vber das ander dem Türckischen Keyser dieser Zeit zugeschlagen / ist er gar froh gewesen / daß der Fried mit dem Römischen Keyser war ernewert vnd bestetiget worden. Seine Frewd darüber zu bezeugen / hat er 130. Kleyder vnder die jenige außtheilen lassen / die der Handlung deßwegen beygewohnet. Dann wann beyde Potentaten / der Röm. Keyser vnd der König in Persien / dieweil er in seinem Reich viel Rebellen hatte / jhm solten zugleich auff den Halß kommen seyn / were es jhm nichtwol müglich gewesen / allenthalben Widerstand zurhun.

Es schrieb ein Frantzoß den 23. Novemb. auß Aleppo / wie das Ottomannische Reich in grosser Confusion vnd Zerrüttung begriffen were / vnd wann es nicht so groß vnd mächtig / würde es nit lang bestehen können / ja es were schon vor etlichen Jahren zu grund gangen. Da were kein rechte Form mehr einiger Regierung: die Türcken hetten keine erfahrne Kriegsobristen mehr / die gemeine Soldaten wolten auff keines Gebott mehr etwas geben. Derhalben were es die rechte Zeit gewesen / daß die Christen miteinander Fried gemacht / vnd den Erbfeind bekrieget hetten.

Den 1. Maij nach Mittag sind die Reliquien deß Bischoffs Noriberti, welche von Magdenburg abgeführet / vnd ein Zeitlang im Closter Taxan gestanden / mit einer stattlichen Procession vom Abten zum Strohoff / dessen Ordensleuth / Patron vnd Stiffter er soll gewesen seyn / in begleirung vieler derselben / auch aller anderer Ordensleuthen / deß Cardinals von Dietrichsten / vnd vieler vornehmen Herrn zu Prag sehr prächtig eigeholet / in die Thumbkirchen gestellet / vnd deß andern Tags durch 3. Ehrenpförten in das Closter Strohoff in ein besonders Kirchlein deponirt woden.

Zuvor hatte Jh. Keys. M. an die Capitularen vnd den Rath zu Straßburg / wegen der Geistlichen Güter vnd deß Bruderhoffs Restitution / Mandata abgehen lassen. Hierauff nun haben Jh. Mayest. fürters zu End dieses Jahrs an den Rath zu Straßburg wegen Restitution der Thumb-vnd etlicher anderer Kirchen.

Keyserlich Mandat und die Statt Straßburg wegen Restitution etlicher Kirchen. Wir Ferdinand / rc. Entbieten den Ersamen vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen Ammeistern vnnd Rath der Statt Straßburg vnsere Keyserl. Gnad: Vns haben auch die Ersame / Wolgeborne / Edle / vnsere liebe Andächtige vnd deß Reichs getrewe N. Statthalter / Dechant vnd Capitularn / deß Thumstiffts zu Straßburg / als in abwesen deß Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Hochwolgebornen Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oestereich / rc. Bischoff zu Straßburg vnd Passaw / rc. vnsers freundlichen Sohns Administratores in vnterthänigkeit klagend fürbringen lassen. Ob wol in dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion / Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen / vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. Ob wol auch insonderheit in jtztbemeltem angeregten Religionfrieden außtrücklich geordnet vnd versehen / daß in den jenigen Frey-vnd Reichsstätten / da vnsere alte Catholischen Religion / vnnd die Augspurgische Confession ein zeit hero im gang vnd gebrauch gewesen / dieselbe auch hinfüro also bleiben vnd in solchen Stätten gehalten werden / auch denselben Frey. vnd Reichsstätten / Bürgere / Vnterthanen / vnd andern Einwohnern / Geist-vnd Weltlichen Stands friedlich vnd rühig bey-vnd neben einander wohnen vnd kein Theil deß andern Religion / Kirchengebräuch oder Ceremonien abzuthun / oder jhn darvon zu tringen sich vnterstehen / sondern jeder Theil

Parthern herkommen / vnd dieweil jhr Land dem Königreich Persien nahe gelegen / nahm er jhm für / daselbst außzuruhen / damit er gegen dem nechsten Frühling den Persianer heimbsuchen möchte. Als er bey Arzeron / einer Landtschafft dem Türcken vnderworffen / fürüber zog / hat der Obriste verwalter derselben / mit nahmen Abassa / welcher ein Rebell war / jhn vberfallen / vnd sein bestes Volck / sonderlich die Janitscharen / die er bey sich hatte / neben 8. Bassen erschlagen.

Es hatte dieser Abassa schon vor längst rebellirt / vnd klein Asien oder Natolien vnder sienem Gewalt gehabt. Hernach hatte er Pardon erlangt / vnd war in seinem Guberno vber gemelte Landtschafft Arzeron bestetiget worden: aber wie er seinen Vortheil ersehen / ist er wider abgefallen vnd sich zu dem Persianer geschlagen / welchem zugefallen er den Türcken diesen Schaden zugefügt.

Es erhub sich wider ein newer Rebell wider den Türcken / mit nahmen Bassa Pacha / welcher vnder dem Schem / daß er deß Sultan Oßmanns Todt rechen wolte / alle Janitscharen vmbbringen ließ wider diesen ist der Obriste Verzier / welcher für dißmahl beyso gestalten Sachen die Statt Babylon muste vnangefochten lassen / gezogen / vnd hat ein guten Theil seines Volcks erlegt. Hergegen haben die Türcken auff dem Meer grossen schaden geluten. Dann die Sclaven von Alexandrien haben eine Gallee vberwältiget in welcher 400000. Cronen waren: vnd die von Malta haben den Türcken erliche Schiff mit köstlichen Wahren beladen / genom̃en. Wie nun ein Vnglück vber das ander dem Türckischen Keyser dieser Zeit zugeschlagen / ist er gar froh gewesen / daß der Fried mit dem Römischen Keyser war ernewert vñ bestetiget worden. Seine Frewd darüber zu bezeugen / hat er 130. Kleyder vnder die jenige außtheilen lassen / die der Handlung deßwegen beygewohnet. Dann wann beyde Potentaten / der Röm. Keyser vnd der König in Persien / dieweil er in seinem Reich viel Rebellen hatte / jhm solten zugleich auff den Halß kommen seyn / were es jhm nichtwol müglich gewesen / allenthalben Widerstand zurhun.

Es schrieb ein Frantzoß den 23. Novemb. auß Aleppo / wie das Ottomannische Reich in grosser Confusion vnd Zerrüttung begriffen were / vnd wann es nicht so groß vnd mächtig / würde es nit lang bestehen können / ja es were schon vor etlichen Jahren zu grund gangen. Da were kein rechte Form mehr einiger Regierung: die Türcken hetten keine erfahrne Kriegsobristen mehr / die gemeine Soldaten wolten auff keines Gebott mehr etwas geben. Derhalben were es die rechte Zeit gewesen / daß die Christen miteinander Fried gemacht / vnd den Erbfeind bekrieget hetten.

Den 1. Maij nach Mittag sind die Reliquien deß Bischoffs Noriberti, welche von Magdenburg abgeführet / vnd ein Zeitlang im Closter Taxan gestanden / mit einer stattlichen Procession vom Abten zum Strohoff / dessen Ordensleuth / Patron vnd Stiffter er soll gewesen seyn / in begleirung vieler derselben / auch aller anderer Ordensleuthen / deß Cardinals von Dietrichsten / vnd vieler vornehmen Herrn zu Prag sehr prächtig eigeholet / in die Thumbkirchen gestellet / vnd deß andern Tags durch 3. Ehrenpförten in das Closter Strohoff in ein besonders Kirchlein deponirt woden.

Zuvor hatte Jh. Keys. M. an die Capitularen vnd den Rath zu Straßburg / wegen der Geistlichen Güter vnd deß Bruderhoffs Restitution / Mandata abgehen lassen. Hierauff nun haben Jh. Mayest. fürters zu End dieses Jahrs an den Rath zu Straßburg wegen Restitution der Thumb-vnd etlicher anderer Kirchen.

Keyserlich Mandat und die Statt Straßburg wegen Restitution etlicher Kirchen. Wir Ferdinand / rc. Entbieten den Ersamen vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen Ammeistern vnnd Rath der Statt Straßburg vnsere Keyserl. Gnad: Vns haben auch die Ersame / Wolgeborne / Edle / vnsere liebe Andächtige vnd deß Reichs getrewe N. Statthalter / Dechant vñ Capitularn / deß Thumstiffts zu Straßburg / als in abwesen deß Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Hochwolgebornen Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oestereich / rc. Bischoff zu Straßburg vnd Passaw / rc. vnsers freundlichen Sohns Administratores in vnterthänigkeit klagend fürbringen lassen. Ob wol in dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion / Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen / vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. Ob wol auch insonderheit in jtztbemeltem angeregten Religionfrieden außtrücklich geordnet vnd versehen / daß in den jenigen Frey-vnd Reichsstätten / da vnsere alte Catholischen Religion / vnnd die Augspurgische Confession ein zeit hero im gang vnd gebrauch gewesen / dieselbe auch hinfüro also bleiben vnd in solchen Stätten gehalten werden / auch denselben Frey. vnd Reichsstätten / Bürgere / Vnterthanen / vñ andern Einwohnern / Geist-vnd Weltlichen Stands friedlich vnd rühig bey-vnd neben einander wohnen vnd kein Theil deß andern Religion / Kirchengebräuch oder Ceremonien abzuthun / oder jhn darvon zu tringẽ sich vnterstehen / sondern jeder Theil

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          <p>Es hatte dieser Abassa schon vor längst rebellirt / vnd klein Asien oder Natolien                      vnder sienem Gewalt gehabt. Hernach hatte er Pardon erlangt / vnd war in seinem                      Guberno vber gemelte Landtschafft Arzeron bestetiget worden: aber wie er seinen                      Vortheil ersehen / ist er wider abgefallen vnd sich zu dem Persianer geschlagen                      / welchem zugefallen er den Türcken diesen Schaden zugefügt.</p>
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          <p>Es schrieb ein Frantzoß den 23. Novemb. auß Aleppo / wie das Ottomannische Reich                      in grosser Confusion vnd Zerrüttung begriffen were / vnd wann es nicht so groß                      vnd mächtig / würde es nit lang bestehen können / ja es were schon vor etlichen                      Jahren zu grund gangen. Da were kein rechte Form mehr einiger Regierung: die                      Türcken hetten keine erfahrne Kriegsobristen mehr / die gemeine Soldaten wolten                      auff keines Gebott mehr etwas geben. Derhalben were es die rechte Zeit gewesen /                      daß die Christen miteinander Fried gemacht / vnd den Erbfeind bekrieget hetten.</p>
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          <p>Zuvor hatte Jh. Keys. M. an die Capitularen vnd den Rath zu Straßburg / wegen der                      Geistlichen Güter vnd deß Bruderhoffs Restitution / Mandata abgehen lassen.                      Hierauff nun haben Jh. Mayest. fürters zu End dieses Jahrs an den Rath zu                      Straßburg wegen Restitution der Thumb-vnd etlicher anderer Kirchen.</p>
          <p><note place="right">Keyserlich Mandat und die Statt Straßburg wegen                          Restitution etlicher Kirchen.</note> Wir Ferdinand / rc. Entbieten den                      Ersamen vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen Ammeistern vnnd Rath der Statt                      Straßburg vnsere Keyserl. Gnad: Vns haben auch die Ersame / Wolgeborne / Edle /                      vnsere liebe Andächtige vnd deß Reichs getrewe N. Statthalter / Dechant vn&#x0303; Capitularn / deß Thumstiffts zu Straßburg / als in abwesen deß                      Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Hochwolgebornen Leopold Wilhelm / Ertzhertzog                      zu Oestereich / rc. Bischoff zu Straßburg vnd Passaw / rc. vnsers freundlichen                      Sohns Administratores in vnterthänigkeit klagend fürbringen lassen. Ob wol in                      dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern                      klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich                      zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß                      Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche                      sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob                      vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion /                      Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd                      Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd                      Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie                      derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen /                      vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem                      gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß                      H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder                      sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. Ob wol                      auch insonderheit in jtztbemeltem angeregten Religionfrieden außtrücklich                      geordnet vnd versehen / daß in den jenigen Frey-vnd Reichsstätten / da vnsere                      alte Catholischen Religion / vnnd die Augspurgische Confession ein zeit hero im                      gang vnd gebrauch gewesen / dieselbe auch hinfüro also bleiben vnd in solchen                      Stätten gehalten werden / auch denselben Frey. vnd Reichsstätten / Bürgere /                      Vnterthanen / vn&#x0303; andern Einwohnern / Geist-vnd Weltlichen Stands                      friedlich vnd rühig bey-vnd neben einander wohnen vnd kein Theil deß andern                      Religion / Kirchengebräuch oder Ceremonien abzuthun / oder jhn darvon zu                          tringe&#x0303; sich vnterstehen / sondern jeder Theil
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[1191/1338] Parthern herkommen / vnd dieweil jhr Land dem Königreich Persien nahe gelegen / nahm er jhm für / daselbst außzuruhen / damit er gegen dem nechsten Frühling den Persianer heimbsuchen möchte. Als er bey Arzeron / einer Landtschafft dem Türcken vnderworffen / fürüber zog / hat der Obriste verwalter derselben / mit nahmen Abassa / welcher ein Rebell war / jhn vberfallen / vnd sein bestes Volck / sonderlich die Janitscharen / die er bey sich hatte / neben 8. Bassen erschlagen. Es hatte dieser Abassa schon vor längst rebellirt / vnd klein Asien oder Natolien vnder sienem Gewalt gehabt. Hernach hatte er Pardon erlangt / vnd war in seinem Guberno vber gemelte Landtschafft Arzeron bestetiget worden: aber wie er seinen Vortheil ersehen / ist er wider abgefallen vnd sich zu dem Persianer geschlagen / welchem zugefallen er den Türcken diesen Schaden zugefügt. Es erhub sich wider ein newer Rebell wider den Türcken / mit nahmen Bassa Pacha / welcher vnder dem Schem / daß er deß Sultan Oßmanns Todt rechen wolte / alle Janitscharen vmbbringen ließ wider diesen ist der Obriste Verzier / welcher für dißmahl beyso gestalten Sachen die Statt Babylon muste vnangefochten lassen / gezogen / vnd hat ein guten Theil seines Volcks erlegt. Hergegen haben die Türcken auff dem Meer grossen schaden geluten. Dann die Sclaven von Alexandrien haben eine Gallee vberwältiget in welcher 400000. Cronen waren: vnd die von Malta haben den Türcken erliche Schiff mit köstlichen Wahren beladen / genom̃en. Wie nun ein Vnglück vber das ander dem Türckischen Keyser dieser Zeit zugeschlagen / ist er gar froh gewesen / daß der Fried mit dem Römischen Keyser war ernewert vñ bestetiget worden. Seine Frewd darüber zu bezeugen / hat er 130. Kleyder vnder die jenige außtheilen lassen / die der Handlung deßwegen beygewohnet. Dann wann beyde Potentaten / der Röm. Keyser vnd der König in Persien / dieweil er in seinem Reich viel Rebellen hatte / jhm solten zugleich auff den Halß kommen seyn / were es jhm nichtwol müglich gewesen / allenthalben Widerstand zurhun. Es schrieb ein Frantzoß den 23. Novemb. auß Aleppo / wie das Ottomannische Reich in grosser Confusion vnd Zerrüttung begriffen were / vnd wann es nicht so groß vnd mächtig / würde es nit lang bestehen können / ja es were schon vor etlichen Jahren zu grund gangen. Da were kein rechte Form mehr einiger Regierung: die Türcken hetten keine erfahrne Kriegsobristen mehr / die gemeine Soldaten wolten auff keines Gebott mehr etwas geben. Derhalben were es die rechte Zeit gewesen / daß die Christen miteinander Fried gemacht / vnd den Erbfeind bekrieget hetten. Den 1. Maij nach Mittag sind die Reliquien deß Bischoffs Noriberti, welche von Magdenburg abgeführet / vnd ein Zeitlang im Closter Taxan gestanden / mit einer stattlichen Procession vom Abten zum Strohoff / dessen Ordensleuth / Patron vnd Stiffter er soll gewesen seyn / in begleirung vieler derselben / auch aller anderer Ordensleuthen / deß Cardinals von Dietrichsten / vnd vieler vornehmen Herrn zu Prag sehr prächtig eigeholet / in die Thumbkirchen gestellet / vnd deß andern Tags durch 3. Ehrenpförten in das Closter Strohoff in ein besonders Kirchlein deponirt woden. Zuvor hatte Jh. Keys. M. an die Capitularen vnd den Rath zu Straßburg / wegen der Geistlichen Güter vnd deß Bruderhoffs Restitution / Mandata abgehen lassen. Hierauff nun haben Jh. Mayest. fürters zu End dieses Jahrs an den Rath zu Straßburg wegen Restitution der Thumb-vnd etlicher anderer Kirchen. Wir Ferdinand / rc. Entbieten den Ersamen vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen Ammeistern vnnd Rath der Statt Straßburg vnsere Keyserl. Gnad: Vns haben auch die Ersame / Wolgeborne / Edle / vnsere liebe Andächtige vnd deß Reichs getrewe N. Statthalter / Dechant vñ Capitularn / deß Thumstiffts zu Straßburg / als in abwesen deß Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Hochwolgebornen Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oestereich / rc. Bischoff zu Straßburg vnd Passaw / rc. vnsers freundlichen Sohns Administratores in vnterthänigkeit klagend fürbringen lassen. Ob wol in dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion / Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen / vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. Ob wol auch insonderheit in jtztbemeltem angeregten Religionfrieden außtrücklich geordnet vnd versehen / daß in den jenigen Frey-vnd Reichsstätten / da vnsere alte Catholischen Religion / vnnd die Augspurgische Confession ein zeit hero im gang vnd gebrauch gewesen / dieselbe auch hinfüro also bleiben vnd in solchen Stätten gehalten werden / auch denselben Frey. vnd Reichsstätten / Bürgere / Vnterthanen / vñ andern Einwohnern / Geist-vnd Weltlichen Stands friedlich vnd rühig bey-vnd neben einander wohnen vnd kein Theil deß andern Religion / Kirchengebräuch oder Ceremonien abzuthun / oder jhn darvon zu tringẽ sich vnterstehen / sondern jeder Theil Keyserlich Mandat und die Statt Straßburg wegen Restitution etlicher Kirchen.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1338>, abgerufen am 23.11.2024.