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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen.

Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken.

Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn.

Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Commercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist.

Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vnd nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können.

Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann

Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie

Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dann

Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen.

Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vnd dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für-

erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen.

Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken.

Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn.

Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̃ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist.

Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vñ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können.

Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann

Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie

Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dañ

Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen.

Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vñ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für-

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          <p>Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero /                      principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts /                      vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl.                      Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch                      verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß                      orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis,                      zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn.</p>
          <p>Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an                      Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft                      / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt                      mehrentheils / von den Com&#x0303;ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung /                      Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten /                      wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein                      so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys.                      May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen                      voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt                      offenbar vnd notory ist.</p>
          <p>Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria                      temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten /                      stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also                      beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen                      vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill /                      vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr                      glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht                      mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben /                      nach vn&#x0303; nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd                      breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden /                      haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die                      Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen /                      das geringste immittelst hetten verbessern können.</p>
          <p>Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn                      müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation /                      vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe                      Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann</p>
          <p>Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem                      sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in                      arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den                      Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch                      weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die                      jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter                      Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter /                      jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe                      Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa                      magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter /                      diese Resolution genommen. Daß sie</p>
          <p>Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd                      seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche                      Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt /                      darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in                      die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings                      vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz                      gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dan&#x0303;</p>
          <p>Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen /                      numerosissimum exercitum Turcarum &amp; Tartarorum (also lauten jhre                      gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe                      dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen.                      Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / &amp; per                      necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit                      angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen                      worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen.</p>
          <p>Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken /                      Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende                      Länder / gleicher gestalt hinein führen / vn&#x0303; dieselbe auff allen                      seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen /                      darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche                      vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio                      vindicirt worden / das für-
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[1198/1345] erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen. Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken. Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn. Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̃ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist. Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vñ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können. Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dañ Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen. Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vñ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1345>, abgerufen am 23.11.2024.