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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Thätlichkeiten consentirt, vnd derjelben alle mügliche assistentz geleistet / auß welcher beypflichtunge vnd adhaerentz dann fürgeflossen / daß nicht allein der Edle Nider- Sächsische Crayß / als auch zum theil der Ober-Sächsische / durch den leidigen vergangenen Krieg / aller dings verheeret / so dann auch offentliche Feldschlachten Vnserm Keyserlichen Heer gelieffert / Ja so gar nehest Vberfallung Vnserer Erbländer / den Feindt Christliches Namens den Türcken / in das Spiel gezogen / vnnd zu höchster Gefahr der Christenheit / Vnsere Vestungen vnnd Gräntzhäuser in Hungarn / zu belägern angefrischet worden: daß Wir dannenhero gleichsamb genötigt / ehegedachten König vnd dessen Adhaerenten weiter mit Macht zu begegnen / vnd den Krieg in sein deß Königs vnd seiner Adhaerente Land / darinnen er / dißmahlen seinen-Vrsprung gehabt / zu rücke zu schwelen / Worbey nu der Allmächtige Gott Vns in Vnserer gerechten Sache dermassen beygestanden / daß Wir nit allein mehrgedachten König als Anfängern vnd Caput angeregter Conspitation, vermittelst Vnserer Keyserlichen Armaden, von deß Heyligen Reichs Boben verjagt / vnd ein grossen Theil seiner Länder darvber eingenommen / sondern auch seines im besagten Nider Sächsischen Craysse / gehabten Anhanges (darunter vielgedachte Hertzogen zu Meckelnburg nit die geringsten gewesen) Länder vnd Herrschafften Vns durch Heeres Krafft bemächtiget / welche inhabende Länder Vns dann vngezweiffentlich dz lus retentionis zustehet / biß Wir deß angewanden schweren Vnkostens vnd Schadens Abtrag / von den jenigen Landen vnd Herrschafften / so darzu Vrsach gegeben / vollenkömmlich erlangen: vnnd aber zu ertragung der vnerschwinglichen Krieges-Last / so ehest besagter König zu Dennemarck vnd seine Adhaerenten verursachet / neben andern Heroischen vnd dapffern Diensten / welche in Vberwind-vnd dempffung Vnserer Feinde / widerwertigen vnd vngehorsamen Stände / Vns vnd dem Heiligen Reich / vnd Vnserm Hauß Desterreich / der Hochgeborne / Vnser Oheimb deß Reichs Fürst / vnd lieber getrewer Albrecht / Hertzogzu Fridlandt / rc. Vnser Kriegs Rath / Cämmerer vnd General Feld Hauptman / vnverdrossen geleistet / noch darvber in annehm-vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter wie auch zu dero Vnderhaltüg ansehnliche Spesen vnnd Vnkosten angewendet: Als haben Wir vmb ein theils solches Kriege Vnkosten / auch erst angeregter angeneh men Diensten willen / Wir nit weniger / damit Wir Vns dieses Landes desto besser versicheren / derogleichen Gefahr hinfüro nit mehr zu besorgen haben mögen / obgedachtes Fürstenthumb Meckelnburg / mit allen seinen Pertinentien, Ein-vnd Zuhörungen / Rendten vnd Einkommen / S. L. zu einem Vnterpfand eingesetzet / Thun dz auch hiemit wissentlich in Krafft dieses Brieffes / also vnd dergestalt / daß S. L. deroselben Erben / mehr besagtes Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt allen denselben angehörigen Läd vnd Leuten / allermassen dasselbe vorernandte Hertzogen zu Meckelnburg inne gehabt / mit allen desselben Fürstlichen Obrigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein-vnd Zugehörungen / auch allem deme / so von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen darzu von Alters her gehörig / davon nichts außgenommen / in Ihren Gewalt vnd Besitz nehmen / auch so lange nutzen vnd niessen sollen / biß Seiner Liebe angeregte Kriges Vnkosten erstattet bezahlet worden / Inmassen Wir dann zu solchem Ende den Edlen vnd Vesten / vnd deß Reichs liebe Getrewen / Johann Altringer Freyherrn / Vnsern Krieges Rath / bestalten Obristen / Obristen Muster. Zahl vnd Quartierungs Commissarien / vnd Reinhard von Walmenrode / Vnsern Rath / zu Vnsern Keys. Commissariis vnd Executoribus vorgenommen vnd verordnet / Auch euch alle vnnd einen jeden insonderheit / der Eydespflichtlichen Verwandnuß / mit welchem jr bißhero ehebesagten Hertzogen Adolph Friedrich vnd Joh. Albrechten Gebrüdern verhafftet vnd verbunden gewesen / von Rechts wegen / auß R. K. Macht vnd Vollenkommenheit / genüglich absoluirt, vnd allerdingsledig erkleret haben wollen.

Hierneben / vnd dem allen nach / so befehlen Wir allen vnd jeden obbemelten / sampt vnnd sonders / hiemit gnädig vnd ernstlich / daß jhr bey Vermeidung Vnserer hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnd Vngnad / zu Verhütung ewerer weiter eigenen Vngelegenheit vnd Verderbnusse / vielbemelten Vnsern Commissarien, biß auff Vnsere Kayserl. Verordnung / alsbald nach Einhändig-vnnd Verlesung dieses / ohne einige Außrede / weiger-vnd enischuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leistet / auf deroselben erforderen vnd begeren gehorsamblich erscheinet / vnnd obgedachtes Hertzogs zu Friedland Ld. die gebührliche Pflicht vnnd Huldigung erstattet / vnnd sonsten in gemein alles dz jenige thut / erzeiget vnd vollenziehet / was getrewen vnd gehorsamen Ständen gebürt obliegend ist.

Wie nun solches Euch allen sampt vnnd sonders / vnd der Ewrigen zu Nutz vnd Gutem gereichen wirdt / vnd Wir Vns zu Euch alles obliegenden schuldigen Gehorsambs vngezweiffelt in alle wege versehen / also vnd in vnverhofftem Fall einiger Widersetzligkeit vnd Vermeigerung / werdet jr allen Schaden vnd Gefahr / so hierauß vnfeilbar erfolgen wird / niemand mehr dann Euch selbsten zuzumessen vnd klagen haben / etc.

Der Hertzog von Friedlan aber hat vorgedachten seinen Abgeordneten nachfolgende special Commission vnd Gewalts Brieff gegeben:

Deß Hertzogen von Friedland Commission seinen abgeordneten wegen deß Hertzogthumbs Mechelnburg gegeben. Wir Albrecht / rc. Bebennen hiemit / vnd thun kundt aller männiglichen / Nach dem die Römische Kayserliche / auch zu Hungarn vnnd Boheimb König. May. Vnser allergnädigster Herr / Vns vnd Vnseren Erben / vmb Vnserer deroselben vnd dem Heiligen Reich / wie auch dero Höchstgeehrtem Ertz Hauß geleisten trewen Diensten willen / Insonderheit aber damit Wir Vnsers zu Vollnführung deß Krieges / auch Dempff-vnnd Vberwindung Höchstgedachter Ihrer Kay. M. Widerwertigen vngehorsamen Vnderthanen vnnd Feind / außgelegten schwehren Vnkostens halber / eins theils verfichert seyn mögen / das

Thätlichkeiten consentirt, vnd derjelben alle mügliche assistentz geleistet / auß welcher beypflichtunge vnd adhaerentz dann fürgeflossen / daß nicht allein der Edle Nider- Sächsische Crayß / als auch zum theil der Ober-Sächsische / durch den leidigen vergangenen Krieg / aller dings verheeret / so dann auch offentliche Feldschlachten Vnserm Keyserlichẽ Heer gelieffert / Ja so gar nehest Vberfallung Vnserer Erbländer / den Feindt Christliches Namens den Türcken / in das Spiel gezogen / vnnd zu höchster Gefahr der Christenheit / Vnsere Vestungen vnnd Gräntzhäuser in Hungarn / zu belägern angefrischet worden: daß Wir dannenhero gleichsamb genötigt / ehegedachtẽ König vñ dessen Adhaerenten weiter mit Macht zu begegnen / vnd den Krieg in sein deß Königs vñ seiner Adhaerenté Land / darinnen er / dißmahlen seinen-Vrsprung gehabt / zu rücke zu schwelen / Worbey nu der Allmächtige Gott Vns in Vnserer gerechten Sache dermassen beygestanden / daß Wir nit allein mehrgedachten König als Anfängern vnd Caput angeregter Conspitation, vermittelst Vnserer Keyserlichen Armaden, von deß Heyligẽ Reichs Boben verjagt / vñ ein grossen Theil seiner Länder darvber eingenom̃en / sondern auch seines im besagten Nider Sächsischen Craysse / gehabten Anhanges (darunter vielgedachte Hertzogen zu Meckelnburg nit die geringsten gewesen) Länder vnd Herrschafften Vns durch Heeres Krafft bemächtiget / welche inhabende Länder Vns dann vngezweiffentlich dz lus retentionis zustehet / biß Wir deß angewanden schweren Vnkostens vnd Schadens Abtrag / von den jenigen Landen vñ Herrschafften / so darzu Vrsach gegeben / vollenkömmlich erlangen: vnnd aber zu ertragung der vnerschwinglichen Krieges-Last / so ehest besagter König zu Dennemarck vnd seine Adhaerenten verursachet / neben andern Heroischen vnd dapffern Diensten / welche in Vberwind-vnd dempffung Vnserer Feinde / widerwertigen vnd vngehorsamen Stände / Vns vnd dem Heiligen Reich / vnd Vnserm Hauß Desterreich / der Hochgeborne / Vnser Oheimb deß Reichs Fürst / vñ lieber getrewer Albrecht / Hertzogzu Fridlandt / rc. Vnser Kriegs Rath / Cämmerer vñ General Feld Hauptman / vnverdrossen geleistet / noch darvber in annehm-vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter wie auch zu dero Vnderhaltüg ansehnliche Spesen vnnd Vnkosten angewendet: Als haben Wir vmb ein theils solches Kriege Vnkosten / auch erst angeregter angeneh men Diensten willen / Wir nit weniger / damit Wir Vns dieses Landes desto besser versicheren / derogleichẽ Gefahr hinfüro nit mehr zu besorgen haben mögen / obgedachtes Fürstenthumb Meckelnburg / mit allen seinen Pertinentien, Ein-vnd Zuhörungen / Rendtẽ vnd Einkommen / S. L. zu einem Vnterpfand eingesetzet / Thun dz auch hiemit wissentlich in Krafft dieses Brieffes / also vnd dergestalt / daß S. L. deroselben Erben / mehr besagtes Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt allen denselben angehörigen Läd vnd Leuten / allermassen dasselbe vorernandte Hertzogen zu Meckelnburg inne gehabt / mit allen desselben Fürstlichen Obrigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein-vnd Zugehörungen / auch allem deme / so von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen darzu von Alters her gehörig / davon nichts außgenom̃en / in Ihren Gewalt vnd Besitz nehmen / auch so lange nutzen vnd niessen sollen / biß Seiner Liebe angeregte Kriges Vnkosten erstattet bezahlet worden / Inmassen Wir dann zu solchem Ende den Edlen vñ Vesten / vnd deß Reichs liebe Getrewen / Johann Altringer Freyherrn / Vnsern Krieges Rath / bestalten Obristen / Obristẽ Muster. Zahl vñ Quartierungs Commissarien / vnd Reinhard von Walmenrode / Vnsern Rath / zu Vnsern Keys. Commissariis vnd Executoribus vorgenom̃en vnd verordnet / Auch euch alle vnnd einen jeden insonderheit / der Eydespflichtlichen Verwandnuß / mit welchem jr bißhero ehebesagten Hertzogen Adolph Friedrich vnd Joh. Albrechten Gebrüdern verhafftet vñ verbunden gewesen / von Rechts wegen / auß R. K. Macht vnd Vollenkommenheit / genüglich absoluirt, vnd allerdingsledig erkleret haben wollẽ.

Hierneben / vnd dem allen nach / so befehlen Wir allen vnd jeden obbemelten / sampt vnnd sonders / hiemit gnädig vnd ernstlich / daß jhr bey Vermeidung Vnserer hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnd Vngnad / zu Verhütung ewerer weiter eigenen Vngelegenheit vñ Verderbnusse / vielbemelten Vnsern Commissarien, biß auff Vnsere Kayserl. Verordnung / alsbald nach Einhändig-vnnd Verlesung dieses / ohne einige Außrede / weiger-vnd enischuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leistet / auf deroselben erforderen vnd begeren gehorsamblich erscheinet / vnnd obgedachtes Hertzogs zu Friedland Ld. die gebührliche Pflicht vnnd Huldigung erstattet / vnnd sonsten in gemein alles dz jenige thut / erzeiget vñ vollenziehet / was getrewẽ vnd gehorsamen Ständen gebürt obliegend ist.

Wie nun solches Euch allen sampt vnnd sonders / vnd der Ewrigen zu Nutz vnd Gutem gereichen wirdt / vnd Wir Vns zu Euch alles obliegenden schuldigen Gehorsambs vngezweiffelt in alle wege versehen / also vnd in vnverhofftem Fall einiger Widersetzligkeit vnd Vermeigerung / werdet jr allen Schaden vnd Gefahr / so hierauß vnfeilbar erfolgen wird / niemand mehr dann Euch selbsten zuzumessen vnd klagen haben / etc.

Der Hertzog von Friedlan aber hat vorgedachten seinen Abgeordneten nachfolgende special Commission vnd Gewalts Brieff gegeben:

Deß Hertzogen von Friedland Commissiõ seinen abgeordneten wegen deß Hertzogthumbs Mechelnburg gegeben. Wir Albrecht / rc. Bebennen hiemit / vnd thun kundt aller männiglichen / Nach dem die Römische Kayserliche / auch zu Hungarn vnnd Boheimb König. May. Vnser allergnädigster Herr / Vns vnd Vnseren Erben / vmb Vnserer deroselben vñ dem Heiligen Reich / wie auch dero Höchstgeehrtem Ertz Hauß geleisten trewen Diensten willen / Insonderheit aber damit Wir Vnsers zu Vollnführung deß Krieges / auch Dempff-vnnd Vberwindung Höchstgedachter Ihrer Kay. M. Widerwertigen vngehorsamen Vnderthanen vnnd Feind / außgelegten schwehren Vnkostens halber / eins theils verfichert seyn mögen / das

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Thätlichkeiten consentirt, vnd derjelben alle mügliche assistentz geleistet /                      auß welcher beypflichtunge vnd adhaerentz dann fürgeflossen / daß nicht allein                      der Edle Nider- Sächsische Crayß / als auch zum theil der Ober-Sächsische /                      durch den leidigen vergangenen Krieg / aller dings verheeret / so dann auch                      offentliche Feldschlachten Vnserm Keyserliche&#x0303; Heer gelieffert /                      Ja so gar nehest Vberfallung Vnserer Erbländer / den Feindt Christliches Namens                      den Türcken / in das Spiel gezogen / vnnd zu höchster Gefahr der Christenheit /                      Vnsere Vestungen vnnd Gräntzhäuser in Hungarn / zu belägern angefrischet worden:                      daß Wir dannenhero gleichsamb genötigt / ehegedachte&#x0303; König vn&#x0303; dessen Adhaerenten weiter mit Macht zu begegnen / vnd den Krieg                      in sein deß Königs vn&#x0303; seiner Adhaerenté Land / darinnen er /                      dißmahlen seinen-Vrsprung gehabt / zu rücke zu schwelen / Worbey nu <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice>                      Allmächtige Gott Vns in Vnserer gerechten Sache dermassen beygestanden / daß Wir                      nit allein mehrgedachten König als Anfängern vnd Caput angeregter Conspitation,                      vermittelst Vnserer Keyserlichen Armaden, von deß Heylige&#x0303; Reichs                      Boben verjagt / vn&#x0303; ein grossen Theil seiner Länder darvber                          eingenom&#x0303;en / sondern auch seines im besagten Nider                      Sächsischen Craysse / gehabten Anhanges (darunter vielgedachte Hertzogen zu                      Meckelnburg nit die geringsten gewesen) Länder vnd Herrschafften Vns durch                      Heeres Krafft bemächtiget / welche inhabende Länder Vns dann vngezweiffentlich                      dz lus retentionis zustehet / biß Wir deß angewanden schweren Vnkostens vnd                      Schadens Abtrag / von den jenigen Landen vn&#x0303; Herrschafften / so                      darzu Vrsach gegeben / vollenkömmlich erlangen: vnnd aber zu ertragung der                      vnerschwinglichen Krieges-Last / so ehest besagter König zu Dennemarck vnd seine                      Adhaerenten verursachet / neben andern Heroischen vnd dapffern Diensten / welche                      in Vberwind-vnd dempffung Vnserer Feinde / widerwertigen vnd vngehorsamen Stände                      / Vns vnd dem Heiligen Reich / vnd Vnserm Hauß Desterreich / der Hochgeborne /                      Vnser Oheimb deß Reichs Fürst / vn&#x0303; lieber getrewer Albrecht /                      Hertzogzu Fridlandt / rc. 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L.                      deroselben Erben / mehr besagtes Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden                      / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt                      allen denselben angehörigen Läd vnd Leuten / allermassen dasselbe vorernandte                      Hertzogen zu Meckelnburg inne gehabt / mit allen desselben Fürstlichen                      Obrigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein-vnd Zugehörungen / auch allem deme / so von                      Rechts vnd Gerechtigkeit wegen darzu von Alters her gehörig / davon nichts                          außgenom&#x0303;en / in Ihren Gewalt vnd Besitz nehmen / auch so                      lange nutzen vnd niessen sollen / biß Seiner Liebe angeregte Kriges Vnkosten                      erstattet bezahlet worden / Inmassen Wir dann zu solchem Ende den Edlen vn&#x0303; Vesten / vnd deß Reichs liebe Getrewen / Johann Altringer                      Freyherrn / Vnsern Krieges Rath / bestalten Obristen / Obriste&#x0303;                      Muster. 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          <p>Hierneben / vnd dem allen nach / so befehlen Wir allen                      vnd jeden obbemelten / sampt vnnd sonders / hiemit gnädig vnd ernstlich / daß                      jhr bey Vermeidung Vnserer hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnd Vngnad / zu                      Verhütung ewerer weiter eigenen Vngelegenheit vn&#x0303; Verderbnusse /                      vielbemelten Vnsern Commissarien, biß auff Vnsere Kayserl. Verordnung / alsbald                      nach Einhändig-vnnd Verlesung dieses / ohne einige Außrede / weiger-vnd                      enischuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leistet / auf deroselben erforderen                      vnd begeren gehorsamblich erscheinet / vnnd obgedachtes Hertzogs zu Friedland                      Ld. die gebührliche Pflicht vnnd Huldigung erstattet / vnnd sonsten in gemein                      alles dz jenige thut / erzeiget vn&#x0303; vollenziehet / was getrewe&#x0303; vnd gehorsamen Ständen gebürt obliegend ist.</p>
          <p>Wie nun solches                      Euch allen sampt vnnd sonders / vnd der Ewrigen zu Nutz vnd Gutem gereichen                      wirdt / vnd Wir Vns zu Euch alles obliegenden schuldigen Gehorsambs                      vngezweiffelt in alle wege versehen / also vnd in vnverhofftem Fall einiger                      Widersetzligkeit vnd Vermeigerung / werdet jr allen Schaden vnd Gefahr / so                      hierauß vnfeilbar erfolgen wird / niemand mehr dann Euch selbsten zuzumessen vnd                      klagen haben / etc.</p>
          <p>Der Hertzog von Friedlan aber hat vorgedachten seinen                      Abgeordneten nachfolgende special Commission vnd Gewalts Brieff gegeben:</p>
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[1202/1349] Thätlichkeiten consentirt, vnd derjelben alle mügliche assistentz geleistet / auß welcher beypflichtunge vnd adhaerentz dann fürgeflossen / daß nicht allein der Edle Nider- Sächsische Crayß / als auch zum theil der Ober-Sächsische / durch den leidigen vergangenen Krieg / aller dings verheeret / so dann auch offentliche Feldschlachten Vnserm Keyserlichẽ Heer gelieffert / Ja so gar nehest Vberfallung Vnserer Erbländer / den Feindt Christliches Namens den Türcken / in das Spiel gezogen / vnnd zu höchster Gefahr der Christenheit / Vnsere Vestungen vnnd Gräntzhäuser in Hungarn / zu belägern angefrischet worden: daß Wir dannenhero gleichsamb genötigt / ehegedachtẽ König vñ dessen Adhaerenten weiter mit Macht zu begegnen / vnd den Krieg in sein deß Königs vñ seiner Adhaerenté Land / darinnen er / dißmahlen seinen-Vrsprung gehabt / zu rücke zu schwelen / Worbey nu d' Allmächtige Gott Vns in Vnserer gerechten Sache dermassen beygestanden / daß Wir nit allein mehrgedachten König als Anfängern vnd Caput angeregter Conspitation, vermittelst Vnserer Keyserlichen Armaden, von deß Heyligẽ Reichs Boben verjagt / vñ ein grossen Theil seiner Länder darvber eingenom̃en / sondern auch seines im besagten Nider Sächsischen Craysse / gehabten Anhanges (darunter vielgedachte Hertzogen zu Meckelnburg nit die geringsten gewesen) Länder vnd Herrschafften Vns durch Heeres Krafft bemächtiget / welche inhabende Länder Vns dann vngezweiffentlich dz lus retentionis zustehet / biß Wir deß angewanden schweren Vnkostens vnd Schadens Abtrag / von den jenigen Landen vñ Herrschafften / so darzu Vrsach gegeben / vollenkömmlich erlangen: vnnd aber zu ertragung der vnerschwinglichen Krieges-Last / so ehest besagter König zu Dennemarck vnd seine Adhaerenten verursachet / neben andern Heroischen vnd dapffern Diensten / welche in Vberwind-vnd dempffung Vnserer Feinde / widerwertigen vnd vngehorsamen Stände / Vns vnd dem Heiligen Reich / vnd Vnserm Hauß Desterreich / der Hochgeborne / Vnser Oheimb deß Reichs Fürst / vñ lieber getrewer Albrecht / Hertzogzu Fridlandt / rc. Vnser Kriegs Rath / Cämmerer vñ General Feld Hauptman / vnverdrossen geleistet / noch darvber in annehm-vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter wie auch zu dero Vnderhaltüg ansehnliche Spesen vnnd Vnkosten angewendet: Als haben Wir vmb ein theils solches Kriege Vnkosten / auch erst angeregter angeneh men Diensten willen / Wir nit weniger / damit Wir Vns dieses Landes desto besser versicheren / derogleichẽ Gefahr hinfüro nit mehr zu besorgen haben mögen / obgedachtes Fürstenthumb Meckelnburg / mit allen seinen Pertinentien, Ein-vnd Zuhörungen / Rendtẽ vnd Einkommen / S. L. zu einem Vnterpfand eingesetzet / Thun dz auch hiemit wissentlich in Krafft dieses Brieffes / also vnd dergestalt / daß S. L. deroselben Erben / mehr besagtes Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt allen denselben angehörigen Läd vnd Leuten / allermassen dasselbe vorernandte Hertzogen zu Meckelnburg inne gehabt / mit allen desselben Fürstlichen Obrigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein-vnd Zugehörungen / auch allem deme / so von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen darzu von Alters her gehörig / davon nichts außgenom̃en / in Ihren Gewalt vnd Besitz nehmen / auch so lange nutzen vnd niessen sollen / biß Seiner Liebe angeregte Kriges Vnkosten erstattet bezahlet worden / Inmassen Wir dann zu solchem Ende den Edlen vñ Vesten / vnd deß Reichs liebe Getrewen / Johann Altringer Freyherrn / Vnsern Krieges Rath / bestalten Obristen / Obristẽ Muster. Zahl vñ Quartierungs Commissarien / vnd Reinhard von Walmenrode / Vnsern Rath / zu Vnsern Keys. Commissariis vnd Executoribus vorgenom̃en vnd verordnet / Auch euch alle vnnd einen jeden insonderheit / der Eydespflichtlichen Verwandnuß / mit welchem jr bißhero ehebesagten Hertzogen Adolph Friedrich vnd Joh. Albrechten Gebrüdern verhafftet vñ verbunden gewesen / von Rechts wegen / auß R. K. Macht vnd Vollenkommenheit / genüglich absoluirt, vnd allerdingsledig erkleret haben wollẽ. Hierneben / vnd dem allen nach / so befehlen Wir allen vnd jeden obbemelten / sampt vnnd sonders / hiemit gnädig vnd ernstlich / daß jhr bey Vermeidung Vnserer hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnd Vngnad / zu Verhütung ewerer weiter eigenen Vngelegenheit vñ Verderbnusse / vielbemelten Vnsern Commissarien, biß auff Vnsere Kayserl. Verordnung / alsbald nach Einhändig-vnnd Verlesung dieses / ohne einige Außrede / weiger-vnd enischuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leistet / auf deroselben erforderen vnd begeren gehorsamblich erscheinet / vnnd obgedachtes Hertzogs zu Friedland Ld. die gebührliche Pflicht vnnd Huldigung erstattet / vnnd sonsten in gemein alles dz jenige thut / erzeiget vñ vollenziehet / was getrewẽ vnd gehorsamen Ständen gebürt obliegend ist. Wie nun solches Euch allen sampt vnnd sonders / vnd der Ewrigen zu Nutz vnd Gutem gereichen wirdt / vnd Wir Vns zu Euch alles obliegenden schuldigen Gehorsambs vngezweiffelt in alle wege versehen / also vnd in vnverhofftem Fall einiger Widersetzligkeit vnd Vermeigerung / werdet jr allen Schaden vnd Gefahr / so hierauß vnfeilbar erfolgen wird / niemand mehr dann Euch selbsten zuzumessen vnd klagen haben / etc. Der Hertzog von Friedlan aber hat vorgedachten seinen Abgeordneten nachfolgende special Commission vnd Gewalts Brieff gegeben: Wir Albrecht / rc. Bebennen hiemit / vnd thun kundt aller männiglichen / Nach dem die Römische Kayserliche / auch zu Hungarn vnnd Boheimb König. May. Vnser allergnädigster Herr / Vns vnd Vnseren Erben / vmb Vnserer deroselben vñ dem Heiligen Reich / wie auch dero Höchstgeehrtem Ertz Hauß geleisten trewen Diensten willen / Insonderheit aber damit Wir Vnsers zu Vollnführung deß Krieges / auch Dempff-vnnd Vberwindung Höchstgedachter Ihrer Kay. M. Widerwertigen vngehorsamen Vnderthanen vnnd Feind / außgelegten schwehren Vnkostens halber / eins theils verfichert seyn mögen / das Deß Hertzogen von Friedland Commissiõ seinen abgeordneten wegen deß Hertzogthumbs Mechelnburg gegeben.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1349>, abgerufen am 12.06.2024.