Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.auffschub werden nach zu kommen / vnd sich vor dero Kays. jhnen zu vnterschiedlicher Warnung abgelesenen Patenten / auff den wiedrigen sich nit versehenden Fall darauß entstehenden Vngelegenheiten werden zu hüten wissen / Darzu Wir dieselben nachmahlen im Namen Allerhöchstgedachter K. M. auffs beste erinnern vnnd ermahnen / sein auch solchen erspürenden schuldigsten Gehorsamb derselben aller vnderthenigst zu hinterbringen vnd zu rümen erbietig / etc. Der Friedländischen Commissarien Proposition. Nach geschehener solcher Proposition hat Justus Lüder Friedländischer Commissarius in seynvnd seiner andern mit Commissarien Namen folgendes angebracht; Demnach J. K. M. auß denen in der abgelesenen Keyserlichen Proposition eingeführten rechtmässigen Vrsachen / vnd sonderlichen vmb gebürliche Widerlage / vnnd Abfindung / der von dem Durchleuchtigen vnnd Hochgeborhnen Fürsten vnd Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / der R. K. M. bestellten General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meers Generalen / bey Annehm- vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter / auch deren Vnderhaltung zu allerhöchstgemelter K. M. vnderthenigsten Diensten / außgewanter schwerer Vnkosten / Hochermelter J. Fr. Gn. an dem Iure belli & retentionis inhabenden Hertzogthumm Meckelnburg / Fürstenthumm Wenden / Graffschafft Schwerin / auch der Herrschafften der Lande Rostock vnd Starbard / allermassen solche Fürstenthumb vnd Länder vormahls / die auch Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnd Herren / Herr Adolph Fridrich vnd Joh. Albrecht / Gebrüdere / beyde Hertzogen zu Meckelnburg / ingehabt vnd besessen / eine Real assecuration zu thun / aller gnedigst verwilligt / auch zu würcklicher Vollenziehung solcher assecuration, dero hochansehenliche / Fürstliche Conmissarios, mit der plenipotentz in diß Fürstenthumb abgeordnet / die von der Ritterschafft / Stätte vnd Stände / auff einen allgemeinen Landtag zu bescheiden / denselben allerhöchst gemelten K. M. Resolution fürzuhalten / sie von dem Gelübd / Eyd vnd Pflicht / wormit Sie vor hoch gemelten Ihren F. F. G. G. von Meckelnburg verwandt gewesen / solenniter auß Kay. Gewalt vnd Macht zu erlassen / vnd Sie hinwider an hochermelte J. F. G. als dero nit mehr vorgesetzten Landesfürsten / zur newen Huldigung anzuweisen / auch sonsten diß gantze Fürstenthumb mit allem Zugehör / hochermelter J. F. G. würcklich einzuraumen / zu vbergeben / vnd anzumessen / Als hette J. F. G. nichts gefelligers seyn mögen / dann mit Ih. F. Gegenwart diesem Landtage beyzuwonen / vnd solche Huldigung einzunemen. Weil sie aber auß andern hochwichtigen Keys. Obliegen vnd Geschefften / darob mercklich verhindert / Als haben J. F. G. den auch Wolgebornen / hochlöblichen Herrn / Herrn Heinrichen Freyherrn von St. Julian / der R. K. M. vber ein Regiment zu Fuß bestalten Obristen / auch General Commendatorn dieses Fürstenthumbs Meckelnburg / neben den Vesten vnd Hochgelehrten Herrn Henrico Nieman / vnd meiner weniger Person / hiezu Krafft habenden Furstl. original Gewalts / welcher den Ständen gebürlich noch mals abgelesen werden sol / abgeordnet / jnmassen dann an statt vor hochermelter J. F. G. wir angedeutete Keys. Resolution / die darauff beschehene relaxationen iuramen ti, Anweise zur Huldigung vnd Vbergebung obbemelten Hertzothumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / auch Herrschafften der Lande Rostock vnd Stargard sür hochermelte J. F. G. vnd dero Erben hiemit vtiliter vnd bester Form Rechtens acceptirt, vnd wegen J. F. G. gegen die Keys. Herrn Commissarios / vnd deß allen wegen gebürlich bedanckt haben wollen. Weil dann die von der Ritterschafft / auch samptliche Stände vnd Stätte / auß solcher abgelesener Keys. Proposition not[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ürfftig vernommen / was bey dieser assecuration Huldigung / vnnd Immission, K. M. als dero einigen Obernhaupts / Schutz vnd Lehenherrens / allergnedigster Will / endliche Meynung / vnd gantz ernster Befelch ist / sie auch ohne einige einrede / Behelff oder Enthalt / die Huldigung zu erstatten verwiesen / zweiffeln Wir gantz nit / die löbliche Ritterschafft / die von Stätten vnd Ständen / hoch vernünfftig werden ermessen / wie viel vnd hoch jnen allerseits zur Conseruation jrer vbrigen Wolfart / auch weitere Ruin, Desolation, vnd vnheil von Inen selbsten abzuwenden / vnd alle Sachen zu einer gedeylichen Erleichterung zu befördern / auch in Priuato daran gelegen / sich anders nit seyn lassen / dann der Kayserlichen Resolution, vnd fast hart vnd ernstlich verclausulierten Befelch / allerunterthenigsten Gehorsamb zu bezeugen / sich damit selbst bey vbriger jrer Wolfart erhalten / vnd viel mehr in Willigkeit vnd Güte die schuldige Gebür zu erstatten / als durch andere Mittel sich lassen herzu bringen / Wie dann J. F. Gn. solchen jren willigen verspürenden Gehorsamb / mit aller Fürst. Gewogenheit vnd Gnaden / als ein gütiger vnd milter Landsfürst vnd Vatter werden erkennen / vnd wir sind es bey deroselben gebürlich zu referiren / auch sonsten für vnser Person / etc. Die Meckelnburgische ständ vnd Ritterschafft begehren Dilation der Keyserlichen Execution. Die Meckelnburgische anwesende Ritterschafft vnd Stände haben hierauff vmb Dilation gebeten / daß sie von dieser Sachen / dieweil sie wichtig / vnder sich communiciren vnd berathschlagen möchten / welch sich auch biß auff den 27. Aprill erhalten. Welchem nach sie vmb fernere Dilation der Keyserlichen Excution in folgender Schrifft angehalten. P. P. Hochansehnliche Herren Commissarij / Wol-Geborne / Hoch-Edle / Gnedige Herren / daß im Namen Keys. May. den 4. Aprill zu Güstrow auffm Rath Hause eröffnete Kays. Commission / in Originali E. E. Gnaden Vns samptlichen Ritter- vnd Landständen / dieses Hochlöblichen Hertzog- vnd Fürstenthumbs Meckelnburg / in Gnaden mitgetheilet / vnd darauff / wie auch auff dz jenige / was darbey gnedig proponirt, zu vnser vnterthänigsten Erklärung Dilation vnd Zeit / biß heut Dato / gnedig eingeraumet / darfür seind Wir vnderthänigsts fleisses danckbar / vnd mögen E. E. Gnaden Wir in schuldigstem Gehorsamb darauff vnderthänig nit verhalten / dz mit hochbetrübtem Hertzen / vnnd tieffem Gemüte / auß ob höchstgedachter auffschub werden nach zu kom̃en / vnd sich vor dero Kays. jhnen zu vnterschiedlicher Warnung abgelesenen Patenten / auff den wiedrigen sich nit versehenden Fall darauß entstehendẽ Vngelegenheiten werden zu hütẽ wissen / Darzu Wir dieselben nachmahlen im Namen Allerhöchstgedachter K. M. auffs beste erinnern vnnd ermahnen / sein auch solchen erspürenden schuldigsten Gehorsamb derselben aller vnderthenigst zu hinterbringen vnd zu rümen erbietig / etc. Der Friedländischen Commissarien Proposition. Nach geschehener solcher Proposition hat Justus Lüder Friedländischer Commissarius in seynvnd seiner andern mit Commissarien Namen folgendes angebracht; Demnach J. K. M. auß denen in der abgelesenen Keyserlichen Proposition eingeführten rechtmässigen Vrsachen / vnd sonderlichen vmb gebürliche Widerlage / vnnd Abfindung / der von dem Durchleuchtigen vnnd Hochgeborhnen Fürsten vñ Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / der R. K. M. bestellten General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meers Generalen / bey Annehm- vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter / auch deren Vnderhaltung zu allerhöchstgemelter K. M. vnderthenigsten Diensten / außgewanter schwerer Vnkosten / Hochermelter J. Fr. Gn. an dem Iure belli & retentionis inhabenden Hertzogthum̃ Meckelnburg / Fürstenthum̃ Wenden / Graffschafft Schwerin / auch der Herrschafften der Lande Rostock vnd Starbard / allermassen solche Fürstenthumb vnd Länder vormahls / die auch Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnd Herren / Herr Adolph Fridrich vnd Joh. Albrecht / Gebrüdere / beyde Hertzogen zu Meckelnburg / ingehabt vñ besessen / eine Real assecuration zu thun / aller gnedigst verwilligt / auch zu würcklicher Vollenziehũg solcher assecuration, dero hochansehenliche / Fürstliche Cõmissarios, mit der plenipotentz in diß Fürstenthumb abgeordnet / die võ der Ritterschafft / Stätte vnd Stände / auff einen allgemeinẽ Landtag zu bescheiden / denselben allerhöchst gemelten K. M. Resolution fürzuhaltẽ / sie von dem Gelübd / Eyd vñ Pflicht / wormit Sie vor hoch gemelten Ihren F. F. G. G. von Meckelnburg verwandt gewesen / solenniter auß Kay. Gewalt vnd Macht zu erlassen / vnd Sie hinwider an hochermelte J. F. G. als dero nit mehr vorgesetzten Lãdesfürsten / zur newen Huldigung anzuweisen / auch sonsten diß gantze Fürstenthumb mit allem Zugehör / hochermelter J. F. G. würcklich einzuraumen / zu vbergeben / vnd anzumessen / Als hette J. F. G. nichts gefelligers seyn mögen / dann mit Ih. F. Gegenwart diesem Landtage beyzuwonẽ / vnd solche Huldigung einzunemen. Weil sie aber auß andern hochwichtigen Keys. Obliegen vnd Geschefften / darob mercklich verhindert / Als haben J. F. G. den auch Wolgebornen / hochlöblichen Herrn / Herrn Heinrichen Freyherrn von St. Julian / der R. K. M. vber ein Regiment zu Fuß bestalten Obristen / auch General Com̃endatorn dieses Fürstenthumbs Meckelnburg / neben den Vesten vnd Hochgelehrten Herrn Henrico Nieman / vnd meiner weniger Person / hiezu Krafft habenden Furstl. original Gewalts / welcher den Ständẽ gebürlich noch mals abgelesen werden sol / abgeordnet / jnmassen dañ an statt vor hochermelter J. F. G. wir angedeutete Keys. Resolutiõ / die darauff beschehene relaxationẽ iuramen ti, Anweise zur Huldigung vnd Vbergebung obbemelten Hertzothumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / auch Herrschafftẽ der Lande Rostock vñ Stargard sür hochermelte J. F. G. vnd dero Erben hiemit vtiliter vnd bester Form Rechtens acceptirt, vnd wegen J. F. G. gegen die Keys. Herrn Commissarios / vñ deß allen wegen gebürlich bedanckt habẽ wollẽ. Weil dañ die von der Ritterschafft / auch samptliche Stände vnd Stätte / auß solcher abgelesener Keys. Proposition not[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ürfftig vernom̃en / was bey dieser assecuration Huldigung / vnnd Immission, K. M. als dero einigen Obernhaupts / Schutz vnd Lehenherrens / allergnedigster Will / endliche Meynung / vnd gantz ernster Befelch ist / sie auch ohne einige einrede / Behelff oder Enthalt / die Huldigũg zu erstatten verwiesen / zweiffeln Wir gantz nit / die löbliche Ritterschafft / die von Stätten vnd Ständen / hoch vernünfftig werden ermessen / wie viel vnd hoch jnen allerseits zur Conseruation jrer vbrigen Wolfart / auch weitere Ruin, Desolation, vnd vnheil von Inen selbsten abzuwenden / vñ alle Sachẽ zu einer gedeylichen Erleichterũg zu befördern / auch in Priuato daran gelegen / sich anders nit seyn lassen / dann der Kayserlichẽ Resolution, vñ fast hart vnd ernstlich verclausulierten Befelch / allerunterthenigsten Gehorsamb zu bezeugẽ / sich damit selbst bey vbriger jrer Wolfart erhalten / vnd viel mehr in Willigkeit vnd Güte die schuldige Gebür zu erstatten / als durch andere Mittel sich lassen herzu bringen / Wie dann J. F. Gn. solchen jren willigen verspürenden Gehorsamb / mit aller Fürst. Gewogenheit vnd Gnaden / als ein gütiger vñ milter Landsfürst vnd Vatter werden erkennen / vnd wir sind es bey deroselben gebürlich zu referiren / auch sonsten für vnser Person / etc. Die Meckelnburgische ständ vnd Ritterschafft begehren Dilation der Keyserlichen Execution. Die Meckelnburgische anwesende Ritterschafft vñ Stände haben hierauff vmb Dilation gebeten / daß sie von dieser Sachen / dieweil sie wichtig / vnder sich communiciren vnd berathschlagen möchten / welch sich auch biß auff den 27. Aprill erhalten. Welchem nach sie vmb fernere Dilation der Keyserlichen Excution in folgender Schrifft angehalten. P. P. Hochansehnliche Herren Commissarij / Wol-Geborne / Hoch-Edle / Gnedige Herren / daß im Namen Keys. May. den 4. Aprill zu Güstrow auffm Rath Hause eröffnete Kays. Commission / in Originali E. E. Gnaden Vns samptlichen Ritter- vnd Landständen / dieses Hochlöblichẽ Hertzog- vnd Fürstenthumbs Meckelnburg / in Gnaden mitgetheilet / vnd darauff / wie auch auff dz jenige / was darbeÿ gnedig proponirt, zu vnser vnterthänigsten Erklärung Dilation vñ Zeit / biß heut Dato / gnedig eingeraumet / darfür seind Wir vnderthänigsts fleisses danckbar / vñ mögen E. E. Gnaden Wir in schuldigstem Gehorsamb darauff vnderthänig nit verhalten / dz mit hochbetrübtem Hertzen / vnnd tieffem Gemüte / auß ob höchstgedachter <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1352" n="1205"/> auffschub werden nach zu kom̃en / vnd sich vor dero Kays. jhnen zu vnterschiedlicher Warnung abgelesenen Patenten / auff den wiedrigen sich nit versehenden Fall darauß entstehendẽ Vngelegenheiten werden zu hütẽ wissen / Darzu Wir dieselben nachmahlen im Namen Allerhöchstgedachter K. M. auffs beste erinnern vnnd ermahnen / sein auch solchen erspürenden schuldigsten Gehorsamb derselben aller vnderthenigst zu hinterbringen vnd zu rümen erbietig / etc.</p> <p><note place="left">Der Friedländischen Commissarien Proposition.</note> Nach geschehener solcher Proposition hat Justus Lüder Friedländischer Commissarius in seynvnd seiner andern mit Commissarien Namen folgendes angebracht; Demnach J. K. M. auß denen in der abgelesenen Keyserlichen Proposition eingeführten rechtmässigen Vrsachen / vnd sonderlichen vmb gebürliche Widerlage / vnnd Abfindung / der von dem Durchleuchtigen vnnd Hochgeborhnen Fürsten vñ Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / der R. K. M. bestellten General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meers Generalen / bey Annehm- vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter / auch deren Vnderhaltung zu allerhöchstgemelter K. M. vnderthenigsten Diensten / außgewanter schwerer Vnkosten / Hochermelter J. Fr. Gn. an dem Iure belli & retentionis inhabenden Hertzogthum̃ Meckelnburg / Fürstenthum̃ Wenden / Graffschafft Schwerin / auch der Herrschafften der Lande Rostock vnd Starbard / allermassen solche Fürstenthumb vnd Länder vormahls / die auch Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnd Herren / Herr Adolph Fridrich vnd Joh. Albrecht / Gebrüdere / beyde Hertzogen zu Meckelnburg / ingehabt vñ besessen / eine Real assecuration zu thun / aller gnedigst verwilligt / auch zu würcklicher Vollenziehũg solcher assecuration, dero hochansehenliche / Fürstliche Cõmissarios, mit <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> plenipotentz in diß Fürstenthumb abgeordnet / die võ der Ritterschafft / Stätte vnd Stände / auff einen allgemeinẽ Landtag zu bescheiden / denselben allerhöchst gemelten K. M. Resolution fürzuhaltẽ / sie von dem Gelübd / Eyd vñ Pflicht / wormit Sie vor hoch gemelten Ihren F. F. G. G. von Meckelnburg verwandt gewesen / solenniter auß Kay. Gewalt vnd Macht zu erlassen / vnd Sie hinwider an hochermelte J. F. G. als dero nit mehr vorgesetzten Lãdesfürsten / zur newen Huldigung anzuweisen / auch sonsten diß gantze Fürstenthumb mit allem Zugehör / hochermelter J. F. G. würcklich einzuraumen / zu vbergeben / vnd anzumessen / Als hette J. F. G. nichts gefelligers seyn mögen / dann mit Ih. F. Gegenwart diesem Landtage beyzuwonẽ / vnd solche Huldigung einzunemen. Weil sie aber auß andern hochwichtigen Keys. Obliegen vnd Geschefften / darob mercklich verhindert / Als haben J. F. G. den auch Wolgebornen / hochlöblichen Herrn / Herrn Heinrichen Freyherrn von St. Julian / der R. K. M. vber ein Regiment zu Fuß bestalten Obristen / auch General Com̃endatorn dieses Fürstenthumbs Meckelnburg / neben den Vesten vnd Hochgelehrten Herrn Henrico Nieman / vnd meiner weniger Person / hiezu Krafft habenden Furstl. original Gewalts / welcher den Ständẽ gebürlich noch mals abgelesen werden sol / abgeordnet / jnmassen dañ an statt vor hochermelter J. F. G. wir angedeutete Keys. Resolutiõ / die darauff beschehene relaxationẽ iuramen ti, Anweise zur Huldigung vnd Vbergebung obbemelten Hertzothumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / auch Herrschafftẽ der Lande Rostock vñ Stargard sür hochermelte J. F. G. vnd dero Erben hiemit vtiliter vnd bester Form Rechtens acceptirt, vnd wegen J. F. G. gegen die Keys. Herrn Commissarios / vñ deß allen wegen gebürlich bedanckt habẽ wollẽ.</p> <p>Weil dañ die von der Ritterschafft / auch samptliche Stände vnd Stätte / auß solcher abgelesener Keys. Proposition not<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ürfftig vernom̃en / was bey dieser assecuration Huldigung / vnnd Immission, K. M. als dero einigen Obernhaupts / Schutz vnd Lehenherrens / allergnedigster Will / endliche Meynung / vnd gantz ernster Befelch ist / sie auch ohne einige einrede / Behelff oder Enthalt / die Huldigũg zu erstatten verwiesen / zweiffeln Wir gantz nit / die löbliche Ritterschafft / die von Stätten vnd Ständen / hoch vernünfftig werden ermessen / wie viel vnd hoch jnen allerseits zur Conseruation jrer vbrigen Wolfart / auch weitere Ruin, Desolation, vnd vnheil von Inen selbsten abzuwenden / vñ alle Sachẽ zu einer gedeylichen Erleichterũg zu befördern / auch in Priuato daran gelegen / sich anders nit seyn lassen / dann der Kayserlichẽ Resolution, vñ fast hart vnd ernstlich verclausulierten Befelch / allerunterthenigsten Gehorsamb zu bezeugẽ / sich damit selbst bey vbriger jrer Wolfart erhalten / vnd viel mehr in Willigkeit vnd Güte die schuldige Gebür zu erstatten / als durch andere Mittel sich lassen herzu bringen / Wie dann J. F. Gn. solchen jren willigen verspürenden Gehorsamb / mit aller Fürst. Gewogenheit vnd Gnaden / als ein gütiger vñ milter Landsfürst vnd Vatter werden erkennen / vnd wir sind es bey deroselben gebürlich zu referiren / auch sonsten für vnser Person / etc.</p> <p><note place="left">Die Meckelnburgische ständ vnd Ritterschafft begehren Dilation der Keyserlichen Execution.</note> Die Meckelnburgische anwesende Ritterschafft vñ Stände haben hierauff vmb Dilation gebeten / daß sie von dieser Sachen / dieweil sie wichtig / vnder sich communiciren vnd berathschlagen möchten / welch sich auch biß auff den 27. Aprill erhalten. Welchem nach sie vmb fernere Dilation der Keyserlichen Excution in folgender Schrifft angehalten.</p> <p>P. P. Hochansehnliche Herren Commissarij / Wol-Geborne / Hoch-Edle / Gnedige Herren / daß im Namen Keys. May. den 4. Aprill zu Güstrow auffm Rath Hause eröffnete Kays. Commission / in Originali E. E. Gnaden Vns samptlichen Ritter- vnd Landständen / dieses Hochlöblichẽ Hertzog- vnd Fürstenthumbs Meckelnburg / in Gnaden mitgetheilet / vnd darauff / wie auch auff dz jenige / was darbeÿ gnedig proponirt, zu vnser vnterthänigsten Erklärung Dilation vñ Zeit / biß heut Dato / gnedig eingeraumet / darfür seind Wir vnderthänigsts fleisses danckbar / vñ mögen E. E. Gnaden Wir in schuldigstem Gehorsamb darauff vnderthänig nit verhalten / dz mit hochbetrübtem Hertzen / vnnd tieffem Gemüte / auß ob höchstgedachter </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1205/1352]
auffschub werden nach zu kom̃en / vnd sich vor dero Kays. jhnen zu vnterschiedlicher Warnung abgelesenen Patenten / auff den wiedrigen sich nit versehenden Fall darauß entstehendẽ Vngelegenheiten werden zu hütẽ wissen / Darzu Wir dieselben nachmahlen im Namen Allerhöchstgedachter K. M. auffs beste erinnern vnnd ermahnen / sein auch solchen erspürenden schuldigsten Gehorsamb derselben aller vnderthenigst zu hinterbringen vnd zu rümen erbietig / etc.
Nach geschehener solcher Proposition hat Justus Lüder Friedländischer Commissarius in seynvnd seiner andern mit Commissarien Namen folgendes angebracht; Demnach J. K. M. auß denen in der abgelesenen Keyserlichen Proposition eingeführten rechtmässigen Vrsachen / vnd sonderlichen vmb gebürliche Widerlage / vnnd Abfindung / der von dem Durchleuchtigen vnnd Hochgeborhnen Fürsten vñ Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / der R. K. M. bestellten General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meers Generalen / bey Annehm- vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter / auch deren Vnderhaltung zu allerhöchstgemelter K. M. vnderthenigsten Diensten / außgewanter schwerer Vnkosten / Hochermelter J. Fr. Gn. an dem Iure belli & retentionis inhabenden Hertzogthum̃ Meckelnburg / Fürstenthum̃ Wenden / Graffschafft Schwerin / auch der Herrschafften der Lande Rostock vnd Starbard / allermassen solche Fürstenthumb vnd Länder vormahls / die auch Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnd Herren / Herr Adolph Fridrich vnd Joh. Albrecht / Gebrüdere / beyde Hertzogen zu Meckelnburg / ingehabt vñ besessen / eine Real assecuration zu thun / aller gnedigst verwilligt / auch zu würcklicher Vollenziehũg solcher assecuration, dero hochansehenliche / Fürstliche Cõmissarios, mit d' plenipotentz in diß Fürstenthumb abgeordnet / die võ der Ritterschafft / Stätte vnd Stände / auff einen allgemeinẽ Landtag zu bescheiden / denselben allerhöchst gemelten K. M. Resolution fürzuhaltẽ / sie von dem Gelübd / Eyd vñ Pflicht / wormit Sie vor hoch gemelten Ihren F. F. G. G. von Meckelnburg verwandt gewesen / solenniter auß Kay. Gewalt vnd Macht zu erlassen / vnd Sie hinwider an hochermelte J. F. G. als dero nit mehr vorgesetzten Lãdesfürsten / zur newen Huldigung anzuweisen / auch sonsten diß gantze Fürstenthumb mit allem Zugehör / hochermelter J. F. G. würcklich einzuraumen / zu vbergeben / vnd anzumessen / Als hette J. F. G. nichts gefelligers seyn mögen / dann mit Ih. F. Gegenwart diesem Landtage beyzuwonẽ / vnd solche Huldigung einzunemen. Weil sie aber auß andern hochwichtigen Keys. Obliegen vnd Geschefften / darob mercklich verhindert / Als haben J. F. G. den auch Wolgebornen / hochlöblichen Herrn / Herrn Heinrichen Freyherrn von St. Julian / der R. K. M. vber ein Regiment zu Fuß bestalten Obristen / auch General Com̃endatorn dieses Fürstenthumbs Meckelnburg / neben den Vesten vnd Hochgelehrten Herrn Henrico Nieman / vnd meiner weniger Person / hiezu Krafft habenden Furstl. original Gewalts / welcher den Ständẽ gebürlich noch mals abgelesen werden sol / abgeordnet / jnmassen dañ an statt vor hochermelter J. F. G. wir angedeutete Keys. Resolutiõ / die darauff beschehene relaxationẽ iuramen ti, Anweise zur Huldigung vnd Vbergebung obbemelten Hertzothumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / auch Herrschafftẽ der Lande Rostock vñ Stargard sür hochermelte J. F. G. vnd dero Erben hiemit vtiliter vnd bester Form Rechtens acceptirt, vnd wegen J. F. G. gegen die Keys. Herrn Commissarios / vñ deß allen wegen gebürlich bedanckt habẽ wollẽ.
Der Friedländischen Commissarien Proposition. Weil dañ die von der Ritterschafft / auch samptliche Stände vnd Stätte / auß solcher abgelesener Keys. Proposition not_ürfftig vernom̃en / was bey dieser assecuration Huldigung / vnnd Immission, K. M. als dero einigen Obernhaupts / Schutz vnd Lehenherrens / allergnedigster Will / endliche Meynung / vnd gantz ernster Befelch ist / sie auch ohne einige einrede / Behelff oder Enthalt / die Huldigũg zu erstatten verwiesen / zweiffeln Wir gantz nit / die löbliche Ritterschafft / die von Stätten vnd Ständen / hoch vernünfftig werden ermessen / wie viel vnd hoch jnen allerseits zur Conseruation jrer vbrigen Wolfart / auch weitere Ruin, Desolation, vnd vnheil von Inen selbsten abzuwenden / vñ alle Sachẽ zu einer gedeylichen Erleichterũg zu befördern / auch in Priuato daran gelegen / sich anders nit seyn lassen / dann der Kayserlichẽ Resolution, vñ fast hart vnd ernstlich verclausulierten Befelch / allerunterthenigsten Gehorsamb zu bezeugẽ / sich damit selbst bey vbriger jrer Wolfart erhalten / vnd viel mehr in Willigkeit vnd Güte die schuldige Gebür zu erstatten / als durch andere Mittel sich lassen herzu bringen / Wie dann J. F. Gn. solchen jren willigen verspürenden Gehorsamb / mit aller Fürst. Gewogenheit vnd Gnaden / als ein gütiger vñ milter Landsfürst vnd Vatter werden erkennen / vnd wir sind es bey deroselben gebürlich zu referiren / auch sonsten für vnser Person / etc.
Die Meckelnburgische anwesende Ritterschafft vñ Stände haben hierauff vmb Dilation gebeten / daß sie von dieser Sachen / dieweil sie wichtig / vnder sich communiciren vnd berathschlagen möchten / welch sich auch biß auff den 27. Aprill erhalten. Welchem nach sie vmb fernere Dilation der Keyserlichen Excution in folgender Schrifft angehalten.
Die Meckelnburgische ständ vnd Ritterschafft begehren Dilation der Keyserlichen Execution. P. P. Hochansehnliche Herren Commissarij / Wol-Geborne / Hoch-Edle / Gnedige Herren / daß im Namen Keys. May. den 4. Aprill zu Güstrow auffm Rath Hause eröffnete Kays. Commission / in Originali E. E. Gnaden Vns samptlichen Ritter- vnd Landständen / dieses Hochlöblichẽ Hertzog- vnd Fürstenthumbs Meckelnburg / in Gnaden mitgetheilet / vnd darauff / wie auch auff dz jenige / was darbeÿ gnedig proponirt, zu vnser vnterthänigsten Erklärung Dilation vñ Zeit / biß heut Dato / gnedig eingeraumet / darfür seind Wir vnderthänigsts fleisses danckbar / vñ mögen E. E. Gnaden Wir in schuldigstem Gehorsamb darauff vnderthänig nit verhalten / dz mit hochbetrübtem Hertzen / vnnd tieffem Gemüte / auß ob höchstgedachter
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