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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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les wie obstehet / von den Stralsundischen desto mehr versichert seyn mögen / haben S. Fürstliche Gnab. der Hertzog zu Pommern / ferner versprochen / daß sie für sich mit dero Fürstenthumb vnnd Lanben / vnd dann dero getrewen Landtschafften / mit jhren habenden Gütern / hlerumber gnugsame Versicherung förderlichs einschaffen wollen / dergestalt vnd also / daß auffm fall die Stralsundische allem deme / was versprochen / aber nicht nachkommen / vnnd dem Römischen Reich / vnd Jhrer Keyserliche Mayestat Vngelegenheit vervrsachen würden / sich Jhre Kayserl. Mayestat deren auff allen Fall zu erhalten / gute Fug vnnd Macht haben sollen.

10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen 80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu Friedlandt sich erklärt.

1. Vors erste: Ob wol die Stralsunder in vnderschiedlichen Fällen / allerhand vnverantwortliches Beginnen verübet / vnnd dahers wol zustraffen sein mögen / dennoch wegen Keyferlich. Mayestat gnugsam bekandter Clementz / auch Intercession S. Fürstliche Gnaden deß Hertzogen zu Stättin Pommern / jhnen den Stralsundischen Gnade widerfaren zu lassen / vnd alles was bißhero vorgangen / vollkomlich zu verzeihen: Also daß sie die Stralsunder / Alle vnnd Jede ins gemein / vnd insonderheit / an jhr Leib / Leben vnd Gütern / nicht geschändet werden sollen: Es soll auch alles was bißhero fürgangen / hiermit in grundt auffgehoben / vnd die Statt Stralsundt der Keyserlichen Mayestat nunmehr gäntzlich wider versichert sein / vnnd deßhalben mit einiger Straffe weiter nicht beleget werden.

2. Wornebenst auch zum andern S. Fürstl. Gn. der Herr General / ebenmessig die Soldaten / so die Statt für sich selbsten werben lassen / vnd neben demselben auch den frembden einen sichern Abzug verstatten wollen.

3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten / so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn. der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen.

4. Zum vierdten wollenhochgedachte S. Fürst. Gnag. der Herr General / denen auß Stralsundt gleich andern Stätten / die Commereien zu Wasser vnd Land vnverhindert lassen / vnd gönnen / solte aber der Fried mit König. Würden zu Dennemarcken zerschlagen / vnnd man würde sich ein anders mit den An See Stätten vergleichen / werden sie sich auch darnach zu verhalten wissen.

5. Wann die Statt Stralsundt / wie obstehet / jhr geworben Volck abgedancket / das frembde Volck auß der Statt geschaffet / vnd hingegen deß Hertzogen von Pommern S. Fürstl. G. besatzung eingenommen / vnd von denfelbigen der Eyd oberzelter massen abgelegt / wann auch S. Fürst. Gn. vnd dero Lands Stände / die vnterpfandtliche Versicherung eingeschickt / wollen alsdann G. F. Gn. der Herr General / ohne Auffenthalt vnd ferneren Schaden / die Armee / so zur belagerung der Statt Stralsund angefüret / von der Statt Stralsundt / vnnd von den Geistlichen vnnd Weltlichen / auch Bürgerlichen Gütern / so dieselben der See oder dem Lande gelegen / abfüren / vnd die Statt mit Einquartirung oder sonsten / ferner nicht besch weren.

6. Wollen S. Fürstl. G. der Herr General / alle Schantzen / Battereyen vnd andere newe Wercke / so Zeit dieser Stralsundischen Belagerung verfertiget / vnd sie sich sonsten bemechtiget / darnider reissen / vnd demoliren lassen. Alles getrewlich sonder Gefehrde. Vhrkundtlich dieser Receß auffgerichtet / vnd von beyden Fürst. G. dem General vnd Hertzogen zu Pommern / mit Jhrer Subscription vnd Siegel vollzogen worden / Gegeben im Feldläger vnter Stralsundt / den 14. vnd 24. Jul. An. 1628.

Dieser Accord ist der Statt Stralsund / selbigen zu ratificiren / vnd zu vnderschreiben / Schrifftlich vber geben worden.

Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset.

Feindseligkeiten von Stralsund werden von newem continuirt. Darauff haben sie den 16. Jul. sich vnderstanden der Stralsunder Macht vor dem Franckenthor zu vberfallen / sind aber alsbald wider abgetrieben. Darauff kam die folgende Nacht ein Königlicher Schwedischer Obrister Nahmens Laßla / an / der brachte 1500. Man mit sich. Den 18. kam ein Regiment Schwedisch Volck in die Stat. Den 19. thäten die Strals. einen außfall / nach Mittage vmb 3. Vhr / vor dem Francken Thore / trieben den Feind vnnd schulgen jhn zwey mahl in die Flucht / vnnd brachten statliche Beute an Gewehr / Gelt vnnd Kleidung / ingleichem 36. gefangene ein. Es sind der Stralf. vber 100. Todt blieben. Vnd den 20. dieses lieffen acht Soldaten von dem Keys. zu den Strals. vber: die berichteten / daß bey solchem Außfall von den jhrigen vber 500. tod vnd beschädiget weren / vnd sagten ferner / daß die Keyserische grossen Mangel an Proviand auff 10. Meil weyt zu holen erlitten. Die Keyserische schossen denselben gantzen Tag hefftig auff die Mawren / Türne vnnd Kirchen / vnnd schiene / ob wolten sie vorm Franckenthor eine Presse schiessen / vnd darauff Sturm lauffen. Aber sie sind bald anders Sinnes worden: Dann weil immer mehr Volck in der Statt ankommen / vnnd viel Dänische vnnd Schwedische Schiff auff der See sich sehen lassen / sind sie in Sorgen gestanden / die Stralsunder möchten jhnen endlichen vber den Kopff wachsen / vnnd sie vnversehens von jhnen vberfallen werden / haben derhalben die Resolution genommen / die Belägerung auffzuheben vnd abzuziehen. Sind also den ein vnd zwantzigisten Iul starck auß dem Heynholtz marchirt / daß die Stral-

les wie obstehet / von den Stralsundischen desto mehr versichert seyn mögen / haben S. Fürstliche Gnab. der Hertzog zu Pom̃ern / ferner versprochen / daß sie für sich mit dero Fürstenthumb vnnd Lanben / vnd dann dero getrewen Landtschafften / mit jhren habenden Gütern / hlerumber gnugsame Versicherung förderlichs einschaffen wollen / dergestalt vnd also / daß auffm fall die Stralsundische allem deme / was versprochen / aber nicht nachkommen / vnnd dem Römischen Reich / vnd Jhrer Keyserliche Mayestat Vngelegenheit vervrsachen würden / sich Jhre Kayserl. Mayestat deren auff allen Fall zu erhalten / gute Fug vnnd Macht haben sollen.

10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen 80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu Friedlandt sich erklärt.

1. Vors erste: Ob wol die Stralsunder in vnderschiedlichen Fällen / allerhand vnverantwortliches Beginnen verübet / vnnd dahers wol zustraffen sein mögen / dennoch wegen Keyferlich. Mayestat gnugsam bekandter Clementz / auch Intercession S. Fürstliche Gnaden deß Hertzogen zu Stättin Pommern / jhnen den Stralsundischen Gnade widerfaren zu lassen / vnd alles was bißhero vorgangen / vollkomlich zu verzeihen: Also daß sie die Stralsunder / Alle vnnd Jede ins gemein / vnd insonderheit / an jhr Leib / Leben vnd Gütern / nicht geschändet werden sollen: Es soll auch alles was bißhero fürgangen / hiermit in grundt auffgehoben / vnd die Statt Stralsundt der Keyserlichen Mayestat nunmehr gäntzlich wider versichert sein / vnnd deßhalben mit einiger Straffe weiter nicht beleget werden.

2. Wornebenst auch zum andern S. Fürstl. Gn. der Herr General / ebenmessig die Soldaten / so die Statt für sich selbsten werben lassen / vnd neben demselben auch den frembden einen sichern Abzug verstatten wollen.

3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten / so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn. der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen.

4. Zum vierdten wollẽhochgedachte S. Fürst. Gnag. der Herr General / denen auß Stralsundt gleich andern Stätten / die Commereien zu Wasser vnd Land vnverhindert lassen / vnd gönnen / solte aber der Fried mit König. Würden zu Dennemarcken zerschlagen / vnnd man würde sich ein anders mit den An See Stätten vergleichen / werden sie sich auch darnach zu verhalten wissen.

5. Wann die Statt Stralsundt / wie obstehet / jhr geworben Volck abgedancket / das frembde Volck auß der Statt geschaffet / vnd hingegen deß Hertzogen von Pommern S. Fürstl. G. besatzung eingenommen / vnd von denfelbigen der Eyd oberzelter massen abgelegt / wann auch S. Fürst. Gn. vñ dero Lands Stände / die vnterpfandtliche Versicherung eingeschickt / wollen alsdann G. F. Gn. der Herr General / ohne Auffenthalt vnd ferneren Schaden / die Armee / so zur belagerung der Statt Stralsund angefüret / võ der Statt Stralsundt / vnnd von den Geistlichen vnnd Weltlichen / auch Bürgerlichen Gütern / so dieselben der See oder dem Lande gelegen / abfüren / vñ die Statt mit Einquartirung oder sonsten / ferner nicht besch weren.

6. Wollen S. Fürstl. G. der Herr General / alle Schantzen / Battereyen vnd andere newe Wercke / so Zeit dieser Stralsundischen Belagerung verfertiget / vnd sie sich sonsten bemechtiget / darnider reissen / vnd demoliren lassen. Alles getrewlich sonder Gefehrde. Vhrkundtlich dieser Receß auffgerichtet / vnd von beyden Fürst. G. dem General vnd Hertzogen zu Pommern / mit Jhrer Subscription vnd Siegel vollzogẽ worden / Gegeben im Feldläger vnter Stralsũdt / den 14. vñ 24. Jul. An. 1628.

Dieser Accord ist der Statt Stralsund / selbigen zu ratificiren / vnd zu vnderschreiben / Schrifftlich vber geben worden.

Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset.

Feindseligkeiten von Stralsund werden von newem continuirt. Darauff haben sie den 16. Jul. sich vnderstandẽ der Stralsunder Macht vor dem Franckenthor zu vberfallen / sind aber alsbald wider abgetrieben. Darauff kam die folgende Nacht ein Königlicher Schwedischer Obrister Nahmens Laßla / an / der brachte 1500. Man mit sich. Den 18. kam ein Regiment Schwedisch Volck in die Stat. Den 19. thäten die Strals. einen außfall / nach Mittage vmb 3. Vhr / vor dem Francken Thore / trieben den Feind vnnd schulgen jhn zwey mahl in die Flucht / vnnd brachten statliche Beute an Gewehr / Gelt vnnd Kleidung / ingleichem 36. gefangene ein. Es sind der Stralf. vber 100. Todt blieben. Vnd den 20. dieses lieffen acht Soldaten von dem Keys. zu den Strals. vber: die berichteten / daß bey solchem Außfall von den jhrigen vber 500. tod vnd beschädiget weren / vnd sagten ferner / daß die Keyserische grossẽ Mangel an Proviand auff 10. Meil weyt zu holen erlitten. Die Keyserische schossen denselben gantzen Tag hefftig auff die Mawren / Türne vnnd Kirchen / vnnd schiene / ob wolten sie vorm Franckenthor eine Presse schiessen / vnd darauff Sturm lauffen. Aber sie sind bald anders Sinnes worden: Dañ weil immer mehr Volck in der Statt ankommen / vnnd viel Dänische vnnd Schwedische Schiff auff der See sich sehen lassen / sind sie in Sorgen gestanden / die Stralsunder möchten jhnen endlichen vber den Kopff wachsen / vnnd sie vnversehens von jhnen vberfallen werden / haben derhalben die Resolution genommen / die Belägerung auffzuheben vnd abzuziehen. Sind also den ein vñ zwantzigistẽ Iul starck auß dem Heynholtz marchirt / daß die Stral-

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          <p>10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen                      80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst                      Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs                      vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen                      Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu                      Friedlandt sich erklärt.</p>
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          <p>3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten /                      so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn.                      der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß                      besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen.</p>
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          <p>Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen                      beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der                      Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset.</p>
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[1219/1366] les wie obstehet / von den Stralsundischen desto mehr versichert seyn mögen / haben S. Fürstliche Gnab. der Hertzog zu Pom̃ern / ferner versprochen / daß sie für sich mit dero Fürstenthumb vnnd Lanben / vnd dann dero getrewen Landtschafften / mit jhren habenden Gütern / hlerumber gnugsame Versicherung förderlichs einschaffen wollen / dergestalt vnd also / daß auffm fall die Stralsundische allem deme / was versprochen / aber nicht nachkommen / vnnd dem Römischen Reich / vnd Jhrer Keyserliche Mayestat Vngelegenheit vervrsachen würden / sich Jhre Kayserl. Mayestat deren auff allen Fall zu erhalten / gute Fug vnnd Macht haben sollen. 10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen 80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu Friedlandt sich erklärt. 1. Vors erste: Ob wol die Stralsunder in vnderschiedlichen Fällen / allerhand vnverantwortliches Beginnen verübet / vnnd dahers wol zustraffen sein mögen / dennoch wegen Keyferlich. Mayestat gnugsam bekandter Clementz / auch Intercession S. Fürstliche Gnaden deß Hertzogen zu Stättin Pommern / jhnen den Stralsundischen Gnade widerfaren zu lassen / vnd alles was bißhero vorgangen / vollkomlich zu verzeihen: Also daß sie die Stralsunder / Alle vnnd Jede ins gemein / vnd insonderheit / an jhr Leib / Leben vnd Gütern / nicht geschändet werden sollen: Es soll auch alles was bißhero fürgangen / hiermit in grundt auffgehoben / vnd die Statt Stralsundt der Keyserlichen Mayestat nunmehr gäntzlich wider versichert sein / vnnd deßhalben mit einiger Straffe weiter nicht beleget werden. 2. Wornebenst auch zum andern S. Fürstl. Gn. der Herr General / ebenmessig die Soldaten / so die Statt für sich selbsten werben lassen / vnd neben demselben auch den frembden einen sichern Abzug verstatten wollen. 3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten / so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn. der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen. 4. Zum vierdten wollẽhochgedachte S. Fürst. Gnag. der Herr General / denen auß Stralsundt gleich andern Stätten / die Commereien zu Wasser vnd Land vnverhindert lassen / vnd gönnen / solte aber der Fried mit König. Würden zu Dennemarcken zerschlagen / vnnd man würde sich ein anders mit den An See Stätten vergleichen / werden sie sich auch darnach zu verhalten wissen. 5. Wann die Statt Stralsundt / wie obstehet / jhr geworben Volck abgedancket / das frembde Volck auß der Statt geschaffet / vnd hingegen deß Hertzogen von Pommern S. Fürstl. G. besatzung eingenommen / vnd von denfelbigen der Eyd oberzelter massen abgelegt / wann auch S. Fürst. Gn. vñ dero Lands Stände / die vnterpfandtliche Versicherung eingeschickt / wollen alsdann G. F. Gn. der Herr General / ohne Auffenthalt vnd ferneren Schaden / die Armee / so zur belagerung der Statt Stralsund angefüret / võ der Statt Stralsundt / vnnd von den Geistlichen vnnd Weltlichen / auch Bürgerlichen Gütern / so dieselben der See oder dem Lande gelegen / abfüren / vñ die Statt mit Einquartirung oder sonsten / ferner nicht besch weren. 6. Wollen S. Fürstl. G. der Herr General / alle Schantzen / Battereyen vnd andere newe Wercke / so Zeit dieser Stralsundischen Belagerung verfertiget / vnd sie sich sonsten bemechtiget / darnider reissen / vnd demoliren lassen. Alles getrewlich sonder Gefehrde. Vhrkundtlich dieser Receß auffgerichtet / vnd von beyden Fürst. G. dem General vnd Hertzogen zu Pommern / mit Jhrer Subscription vnd Siegel vollzogẽ worden / Gegeben im Feldläger vnter Stralsũdt / den 14. vñ 24. Jul. An. 1628. Dieser Accord ist der Statt Stralsund / selbigen zu ratificiren / vnd zu vnderschreiben / Schrifftlich vber geben worden. Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset. Darauff haben sie den 16. Jul. sich vnderstandẽ der Stralsunder Macht vor dem Franckenthor zu vberfallen / sind aber alsbald wider abgetrieben. Darauff kam die folgende Nacht ein Königlicher Schwedischer Obrister Nahmens Laßla / an / der brachte 1500. Man mit sich. Den 18. kam ein Regiment Schwedisch Volck in die Stat. Den 19. thäten die Strals. einen außfall / nach Mittage vmb 3. Vhr / vor dem Francken Thore / trieben den Feind vnnd schulgen jhn zwey mahl in die Flucht / vnnd brachten statliche Beute an Gewehr / Gelt vnnd Kleidung / ingleichem 36. gefangene ein. Es sind der Stralf. vber 100. Todt blieben. Vnd den 20. dieses lieffen acht Soldaten von dem Keys. zu den Strals. vber: die berichteten / daß bey solchem Außfall von den jhrigen vber 500. tod vnd beschädiget weren / vnd sagten ferner / daß die Keyserische grossẽ Mangel an Proviand auff 10. Meil weyt zu holen erlitten. Die Keyserische schossen denselben gantzen Tag hefftig auff die Mawren / Türne vnnd Kirchen / vnnd schiene / ob wolten sie vorm Franckenthor eine Presse schiessen / vnd darauff Sturm lauffen. Aber sie sind bald anders Sinnes worden: Dañ weil immer mehr Volck in der Statt ankommen / vnnd viel Dänische vnnd Schwedische Schiff auff der See sich sehen lassen / sind sie in Sorgen gestanden / die Stralsunder möchten jhnen endlichen vber den Kopff wachsen / vnnd sie vnversehens von jhnen vberfallen werden / haben derhalben die Resolution genommen / die Belägerung auffzuheben vnd abzuziehen. Sind also den ein vñ zwantzigistẽ Iul starck auß dem Heynholtz marchirt / daß die Stral- Feindseligkeiten von Stralsund werden von newem continuirt.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1366>, abgerufen am 27.07.2024.