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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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aber durch Bitt so viel erhalten worden / daß man die andern Raths verwandten / auch auffs Landhauß erfordern / vnd mit einander communiciren mögen / vnd zwar nach erfolgter Vnderredung der Rath für die Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person inständig gebetten / darneben sich erbotten / seiner Person sich zu versichern / vnd es dahin zu richten / daß man dessen / da er ichtwas straffwürdiges vberführt / jederzeit mächtig seyn können / doch solches Suchen vnd Bitten / bey den Subdelegirten nicht verfangen / sondern dieselbige völlige paritionem, vnd Doctorem Zeaemannum mit jhnen haben wöllen / mit Anzeigung grösserer Gefahr / welche im widrigen fall / dem Raht vnd gemeiner Statt / darauß entstehen würde / darauf der Rath die Abfolgung / sonderlich weil die Subdelegirten vertröstet / daß D. Zeaemanno nichts widriges begegnen solte / bewilliget / vnd seye derselbige / mit den Subdelegirten / naher der Tyrolischen Vestung Ehrenberg verreyst / vnd daselbsten verarrestiert worden.

Nun stellen wir die Vrsachen / welche J. Key. M. zu Abforderung mehr berührtes D. Zeaemanni Person bewogen dahin. Es wird aber die Zeit eröffnen / was für Judicia vber diesem allzu geschwinden / vnd im H. Rö. Reich mit dergleichen Personen vngewöhnlichen Proceß fallen / vnd ob diß den lang gewünschten Frieden befürdern / oder nicht vielmehr / zu noch mehrerm Mißtrawen Anlaß geben werde / wir lassen auch an seinem Ort beruhen / was D. Zeaemannus verbrochen / dardurch man zu diesem Beginnen angereitzt / ob das jenige darinnen er zu weit gangen seyn solte / Personalia oder Doctrinalia betreffe. Das erste / begehren wir vnsers theils / wann es genugsamb außgeführet / nicht zuentschuldigen: Were es aber vmb Doctrinalia zuthun / so wissen wir vns nicht zu erinnern / daß seither den auffgerichten Religionsfrieden / oder auch zuvor / Evangelischen Predigern verbotten Doctrinalia zu tractiren / oder dergleichen procedere mit Evangelischen Predigern fürgenommen / vnd deren einer inaudita & incognita causa, jemaln auß seinem Ampt gerucket worden.

Nach dem wir aber die Beysorg tragen / als werde dieses Vornehmen / bey denen ohne das mehr dann allzu schwürigen Zeiten gefährliche Händel / vnd mehrers Mißtrawen / bey den Evangelischen Ständen verursachen: Haben wir nit vmbgehen können / E. L. dessen / durch diß vnser Schreiben / freundlich / Brüderlich vnd wolmeynend zuerinnern / vnd gelangt hiemit an dieselbe vnser freundlich Bitte / sie wölle an jhrem Orth vffs beste verhüten / auch anderswo befürdern helffen / vnd fleissig verwarnen / daß man wider mehrgedachten D. Zeaemannum, nit mit solcher Schärpffe / wie allbereit der anfang gemacht / verfahren / sondern denselben zu einer nötthürfftigen Verantwortung / auff das jenige / dessen man jhn beschuldigen thut / kommen / vnd nicht in seiner Feind Hände / oder denselben nach jhrem Willen zu procediren / zulassen. Zweifflen wir gar nicht / nach dem vns Doctoris Zeaemanni friedfertiges Gemüth vnd Sanfftmuth / auch desselben Discretion so fern bekandt / daß er wol wisse vnd verstehe / mit wz für Gehorsamb vnd Respect J. Key. M. als dem höchsten Haupt deß H Rö. Reichs er begegnen / vnd dero hochlöbliches Hauß Oesterreich / in acht nehmen solle / er werde sein Sachen also außführen / vnd sein Vnschuld dergestalt an Tag bringen / daß man mit jhme werde können zufrieden seyn / auff welchen fall dann E. L. daran seyn / vnd es dahin richten wöllen / daß er vff freyen Fuß gestellet / vnd der Kirchen vnd Gemein / welchen er entzogen restituirt werde / vnd also dadurch Ruhe vnd Fried / auch gutes Vertrawen im H. Röm. Reich wider bracht / gestifft vnd conservirt werden möge. Das seynd wir vmb E. L. Freundbrüderlich zu verschulden / dero auch sonsten angenehme Dienst zuerweisen / gantz willig vnd geflissen. Datum Colditz am 30. Decembr. Anno 1628.

Keyserlich Mandat an die Statt Dortmund. Es ward in diesem Jahr die Enderung der Religion vnd Einnehmung der Evangelischen Kirchen hin vnd wider hefftig getrieben. Vnder andern hat Jh. Key. M. der Statt Dortmundt ein Mandat insinuiren lassen / welches also gelautet:

Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen / etc. Burgermeistern vnd Rath der Statt Dortmundt vnser Keys. Gnad vnd hiermit zuwissen / daß vns der Ehrsame / vnser liebe Andächtige Otto Gereon Suffraganeus deß Ertzstiffts Cölln / vnd Archidiaconus daselbst zu Dortmundt in Vnderthänigkeit klagend zu erkennen gegeben / wie dann auch solches die derentwegen bey vnserer Keyserlichen Reichs Cantzley vorhandene Acten außweisen / vnd jhr euch zu erinnern habt / als sich sein deß Gereons nechster Vorfahr / weyland Georg Braun / gewesener Dechant zu S. Mariae ad Gradus in Cölln / als voriger Archidiaconus daselbst / noch bey Regierungs zeiten / weyland vnsers hochgeehrten Vettern vnd Vattern Keyser Rudolffen deß Andern / Christmiltisten Angedenckens / gegen euch / wegen vnderschiedlich-vnd zumal vnverantwortlicher / in ermeltes Dechanten von vralten hero / vnd vber Menschen Gedencken hergebrachter Archidiaconalischen Jurisdiction beschehener Eingriff / vnd der den Catholischen daselbst zugefügter vnbilliger Betruckung halber / gehorsambst beklagt / was massen hierauff von erstgemelts Keyser Rudolffen May. vnd L. vnderm Dato den 14. Jun. 1604. Jahr / gegen vnnd wider euch / ein ernstes Keys. Pönal-Mandat erkennt vnd außgefertigt / dannen euch alles Ernst / vnd bey einer nahmhafften Pöen / nemblich 30. Marck Löttigs Golds aufferlegt vnd befohlen worden / von denen in solchem Mandat erzehlten anmaßlichen Newerungen / Beschwerden / Schatzungen vnd Aufflagen der Geistlichen Ordens Personen abzustehen / die außgeschlossene Religiosos, ohne alle Einred vnd Verweiterung alsbald wider auf-vnd einzunehmen / dieselbe mit Schatzungen / Wacht / vnd andern Bürgerlichen oneribus weiter nicht zu beschweren / die vnserer vralten Catholischen Religion zugethane / an Exercirung jrer Religion / vnd Besuchung deß Catholischen Gottesdiensts keines wegs zu behindern / alle eingenommene Pfarrkirchen / Ca-

aber durch Bitt so viel erhalten worden / daß man die andern Raths verwandten / auch auffs Landhauß erfordern / vnd mit einander communiciren mögen / vnd zwar nach erfolgter Vnderredung der Rath für die Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person inständig gebetten / darneben sich erbottẽ / seiner Person sich zu versichern / vnd es dahin zu richten / daß man dessen / da er ichtwas straffwürdiges vberführt / jederzeit mächtig seyn können / doch solches Suchen vnd Bitten / bey den Subdelegirten nicht verfangen / sondern dieselbige völlige paritionem, vnd Doctorem Zeaemannum mit jhnen haben wöllen / mit Anzeigung grösserer Gefahr / welche im widrigen fall / dem Raht vnd gemeiner Statt / darauß entstehen würde / darauf der Rath die Abfolgung / sonderlich weil die Subdelegirten vertröstet / daß D. Zeaemanno nichts widriges begegnen solte / bewilliget / vnd seye derselbige / mit den Subdelegirten / naher der Tyrolischen Vestung Ehrenberg verreyst / vnd daselbstẽ verarrestiert worden.

Nun stellen wir die Vrsachen / welche J. Key. M. zu Abforderung mehr berührtes D. Zeaemanni Person bewogen dahin. Es wird aber die Zeit eröffnen / was für Judicia vber diesem allzu geschwinden / vnd im H. Rö. Reich mit dergleichen Personen vngewöhnlichen Proceß fallen / vnd ob diß den lang gewünschten Frieden befürdern / oder nicht vielmehr / zu noch mehrerm Mißtrawen Anlaß gebẽ werde / wir lassen auch an seinem Ort beruhen / was D. Zeaemannus verbrochen / dardurch man zu diesem Beginnen angereitzt / ob das jenige darinnen er zu weit gangen seyn solte / Personalia oder Doctrinalia betreffe. Das erste / begehren wir vnsers theils / wann es genugsamb außgeführet / nicht zuentschuldigen: Were es aber vmb Doctrinalia zuthun / so wissen wir vns nicht zu erinnern / daß seither den auffgerichten Religionsfrieden / oder auch zuvor / Evangelischẽ Predigern verbotten Doctrinalia zu tractirẽ / oder dergleichen procedere mit Evangelischen Predigern fürgenom̃en / vñ deren einer inaudita & incognita causa, jemaln auß seinem Ampt gerucket worden.

Nach dem wir aber die Beysorg tragẽ / als werde dieses Vornehmen / bey denen ohne das mehr dañ allzu schwürigen Zeiten gefährliche Händel / vnd mehrers Mißtrawen / bey den Evangelischen Ständen verursachen: Haben wir nit vmbgehen können / E. L. dessen / durch diß vnser Schreiben / freundlich / Brüderlich vnd wolmeynend zuerinnern / vnd gelangt hiemit an dieselbe vnser freundlich Bitte / sie wölle an jhrem Orth vffs beste verhüten / auch anderswo befürdern helffen / vnd fleissig verwarnen / daß man wider mehrgedachten D. Zeaemannum, nit mit solcher Schärpffe / wie allbereit der anfang gemacht / verfahren / sondern denselben zu einer nötthürfftigen Verantwortung / auff das jenige / dessen man jhn beschuldigen thut / kommen / vnd nicht in seiner Feind Hände / oder denselben nach jhrem Willen zu procediren / zulassen. Zweifflen wir gar nicht / nach dem vns Doctoris Zeaemanni friedfertiges Gemüth vnd Sanfftmuth / auch desselben Discretion so fern bekandt / daß er wol wisse vnd verstehe / mit wz für Gehorsamb vnd Respect J. Key. M. als dem höchsten Haupt deß H Rö. Reichs er begegnen / vnd dero hochlöbliches Hauß Oesterreich / in acht nehmen solle / er werde sein Sachen also außführen / vnd sein Vnschuld dergestalt an Tag bringen / daß man mit jhme werde können zufrieden seyn / auff welchen fall dann E. L. daran seyn / vnd es dahin richten wöllen / daß er vff freyen Fuß gestellet / vnd der Kirchen vnd Gemein / welchen er entzogen restituirt werde / vnd also dadurch Ruhe vnd Fried / auch gutes Vertrawen im H. Röm. Reich wider bracht / gestifft vnd conservirt werdẽ möge. Das seynd wir vmb E. L. Freundbrüderlich zu verschulden / dero auch sonsten angenehme Dienst zuerweisen / gantz willig vnd geflissen. Datum Colditz am 30. Decembr. Anno 1628.

Keyserlich Mandat an die Statt Dortmũd. Es ward in diesem Jahr die Enderung der Religion vnd Einnehmung der Evangelischen Kirchen hin vnd wider hefftig getrieben. Vnder andern hat Jh. Key. M. der Statt Dortmundt ein Mandat insinuiren lassen / welches also gelautet:

Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen / etc. Burgermeistern vnd Rath der Statt Dortmundt vnser Keys. Gnad vnd hiermit zuwissen / daß vns der Ehrsame / vnser liebe Andächtige Otto Gereon Suffraganeus deß Ertzstiffts Cölln / vnd Archidiaconus daselbst zu Dortmundt in Vnderthänigkeit klagend zu erkennen gegeben / wie dann auch solches die derentwegen bey vnserer Keyserlichen Reichs Cantzley vorhandene Acten außweisen / vnd jhr euch zu erinnern habt / als sich sein deß Gereons nechster Vorfahr / weyland Georg Braun / gewesener Dechant zu S. Mariae ad Gradus in Cölln / als voriger Archidiaconus daselbst / noch bey Regierungs zeiten / weyland vnsers hochgeehrten Vettern vnd Vattern Keyser Rudolffen deß Andern / Christmiltisten Angedenckens / gegẽ euch / wegen vnderschiedlich-vnd zumal vnverantwortlicher / in ermeltes Dechantẽ von vralten hero / vñ vber Menschen Gedenckẽ hergebrachter Archidiaconalischẽ Jurisdiction beschehener Eingriff / vnd der den Catholischẽ daselbst zugefügter vnbilliger Betruckung halber / gehorsambst beklagt / was massen hierauff von erstgemelts Keyser Rudolffen May. vnd L. vnderm Dato den 14. Jun. 1604. Jahr / gegen vnnd wider euch / ein ernstes Keys. Pönal-Mandat erkennt vnd außgefertigt / dannen euch alles Ernst / vnd bey einer nahmhafften Pöen / nemblich 30. Marck Löttigs Golds aufferlegt vnd befohlen worden / von denen in solchem Mandat erzehlten anmaßlichen Newerungen / Beschwerden / Schatzungen vnd Aufflagen der Geistlichen Ordens Personen abzustehen / die außgeschlossene Religiosos, ohne alle Einred vnd Verweiterung alsbald wider auf-vnd einzunehmen / dieselbe mit Schatzungen / Wacht / vnd andern Bürgerlichen oneribus weiter nicht zu beschweren / die vnserer vralten Catholischen Religion zugethane / an Exercirung jrer Religion / vnd Besuchung deß Catholischen Gottesdiensts keines wegs zu behindern / alle eingenommene Pfarrkirchen / Ca-

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          <p>Nun stellen wir die Vrsachen / welche J. Key. M. zu Abforderung mehr berührtes D.                      Zeaemanni Person bewogen dahin. Es wird aber die Zeit eröffnen / was für Judicia                      vber diesem allzu geschwinden / vnd im H. Rö. Reich mit dergleichen Personen                      vngewöhnlichen Proceß fallen / vnd ob diß den lang gewünschten Frieden befürdern                      / oder nicht vielmehr / zu noch mehrerm Mißtrawen Anlaß gebe&#x0303;                      werde / wir lassen auch an seinem Ort beruhen / was D. Zeaemannus verbrochen /                      dardurch man zu diesem Beginnen angereitzt / ob das jenige darinnen er zu weit                      gangen seyn solte / Personalia oder Doctrinalia betreffe. Das erste / begehren                      wir vnsers theils / wann es genugsamb außgeführet / nicht zuentschuldigen: Were                      es aber vmb Doctrinalia zuthun / so wissen wir vns nicht zu erinnern / daß                      seither den auffgerichten Religionsfrieden / oder auch zuvor / Evangelische&#x0303;                      Predigern verbotten Doctrinalia zu tractire&#x0303; / oder dergleichen procedere mit                      Evangelischen Predigern fürgenom&#x0303;en / vn&#x0303; deren                      einer inaudita &amp; incognita causa, jemaln auß seinem Ampt gerucket                      worden.</p>
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          <p>Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen / etc.                      Burgermeistern vnd Rath der Statt Dortmundt vnser Keys. Gnad vnd hiermit                      zuwissen / daß vns der Ehrsame / vnser liebe Andächtige Otto Gereon Suffraganeus                      deß Ertzstiffts Cölln / vnd Archidiaconus daselbst zu Dortmundt in                      Vnderthänigkeit klagend zu erkennen gegeben / wie dann auch solches die                      derentwegen bey vnserer Keyserlichen Reichs Cantzley vorhandene Acten außweisen                      / vnd jhr euch zu erinnern habt / als sich sein deß Gereons nechster Vorfahr /                      weyland Georg Braun / gewesener Dechant zu S. Mariae ad Gradus in Cölln / als                      voriger Archidiaconus daselbst / noch bey Regierungs zeiten / weyland vnsers                      hochgeehrten Vettern vnd Vattern Keyser Rudolffen deß Andern / Christmiltisten                      Angedenckens / gege&#x0303; euch / wegen vnderschiedlich-vnd zumal                      vnverantwortlicher / in ermeltes Dechante&#x0303; von vralten hero / vn&#x0303;                      vber Menschen Gedencke&#x0303; hergebrachter Archidiaconalische&#x0303; Jurisdiction beschehener Eingriff / vnd der den Catholische&#x0303; daselbst zugefügter vnbilliger Betruckung halber / gehorsambst                      beklagt / was massen hierauff von erstgemelts Keyser Rudolffen May. vnd L.                      vnderm Dato den 14. Jun. 1604. Jahr / gegen vnnd wider euch / ein ernstes Keys.                      Pönal-Mandat erkennt vnd außgefertigt / dannen euch alles Ernst / vnd bey einer                      nahmhafften Pöen / nemblich 30. Marck Löttigs Golds aufferlegt vnd befohlen                      worden / von denen in solchem Mandat erzehlten anmaßlichen Newerungen /                      Beschwerden / Schatzungen vnd Aufflagen der Geistlichen Ordens Personen                      abzustehen / die außgeschlossene Religiosos, ohne alle Einred vnd Verweiterung                      alsbald wider auf-vnd einzunehmen / dieselbe mit Schatzungen / Wacht / vnd                      andern Bürgerlichen oneribus weiter nicht zu beschweren / die vnserer vralten                      Catholischen Religion zugethane / an Exercirung jrer Religion / vnd Besuchung                      deß Catholischen Gottesdiensts keines wegs zu behindern / alle eingenommene                      Pfarrkirchen / Ca-
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[1253/1400] aber durch Bitt so viel erhalten worden / daß man die andern Raths verwandten / auch auffs Landhauß erfordern / vnd mit einander communiciren mögen / vnd zwar nach erfolgter Vnderredung der Rath für die Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person inständig gebetten / darneben sich erbottẽ / seiner Person sich zu versichern / vnd es dahin zu richten / daß man dessen / da er ichtwas straffwürdiges vberführt / jederzeit mächtig seyn können / doch solches Suchen vnd Bitten / bey den Subdelegirten nicht verfangen / sondern dieselbige völlige paritionem, vnd Doctorem Zeaemannum mit jhnen haben wöllen / mit Anzeigung grösserer Gefahr / welche im widrigen fall / dem Raht vnd gemeiner Statt / darauß entstehen würde / darauf der Rath die Abfolgung / sonderlich weil die Subdelegirten vertröstet / daß D. Zeaemanno nichts widriges begegnen solte / bewilliget / vnd seye derselbige / mit den Subdelegirten / naher der Tyrolischen Vestung Ehrenberg verreyst / vnd daselbstẽ verarrestiert worden. Nun stellen wir die Vrsachen / welche J. Key. M. zu Abforderung mehr berührtes D. Zeaemanni Person bewogen dahin. Es wird aber die Zeit eröffnen / was für Judicia vber diesem allzu geschwinden / vnd im H. Rö. Reich mit dergleichen Personen vngewöhnlichen Proceß fallen / vnd ob diß den lang gewünschten Frieden befürdern / oder nicht vielmehr / zu noch mehrerm Mißtrawen Anlaß gebẽ werde / wir lassen auch an seinem Ort beruhen / was D. Zeaemannus verbrochen / dardurch man zu diesem Beginnen angereitzt / ob das jenige darinnen er zu weit gangen seyn solte / Personalia oder Doctrinalia betreffe. Das erste / begehren wir vnsers theils / wann es genugsamb außgeführet / nicht zuentschuldigen: Were es aber vmb Doctrinalia zuthun / so wissen wir vns nicht zu erinnern / daß seither den auffgerichten Religionsfrieden / oder auch zuvor / Evangelischẽ Predigern verbotten Doctrinalia zu tractirẽ / oder dergleichen procedere mit Evangelischen Predigern fürgenom̃en / vñ deren einer inaudita & incognita causa, jemaln auß seinem Ampt gerucket worden. Nach dem wir aber die Beysorg tragẽ / als werde dieses Vornehmen / bey denen ohne das mehr dañ allzu schwürigen Zeiten gefährliche Händel / vnd mehrers Mißtrawen / bey den Evangelischen Ständen verursachen: Haben wir nit vmbgehen können / E. L. dessen / durch diß vnser Schreiben / freundlich / Brüderlich vnd wolmeynend zuerinnern / vnd gelangt hiemit an dieselbe vnser freundlich Bitte / sie wölle an jhrem Orth vffs beste verhüten / auch anderswo befürdern helffen / vnd fleissig verwarnen / daß man wider mehrgedachten D. Zeaemannum, nit mit solcher Schärpffe / wie allbereit der anfang gemacht / verfahren / sondern denselben zu einer nötthürfftigen Verantwortung / auff das jenige / dessen man jhn beschuldigen thut / kommen / vnd nicht in seiner Feind Hände / oder denselben nach jhrem Willen zu procediren / zulassen. Zweifflen wir gar nicht / nach dem vns Doctoris Zeaemanni friedfertiges Gemüth vnd Sanfftmuth / auch desselben Discretion so fern bekandt / daß er wol wisse vnd verstehe / mit wz für Gehorsamb vnd Respect J. Key. M. als dem höchsten Haupt deß H Rö. Reichs er begegnen / vnd dero hochlöbliches Hauß Oesterreich / in acht nehmen solle / er werde sein Sachen also außführen / vnd sein Vnschuld dergestalt an Tag bringen / daß man mit jhme werde können zufrieden seyn / auff welchen fall dann E. L. daran seyn / vnd es dahin richten wöllen / daß er vff freyen Fuß gestellet / vnd der Kirchen vnd Gemein / welchen er entzogen restituirt werde / vnd also dadurch Ruhe vnd Fried / auch gutes Vertrawen im H. Röm. Reich wider bracht / gestifft vnd conservirt werdẽ möge. Das seynd wir vmb E. L. Freundbrüderlich zu verschulden / dero auch sonsten angenehme Dienst zuerweisen / gantz willig vnd geflissen. Datum Colditz am 30. Decembr. Anno 1628. Es ward in diesem Jahr die Enderung der Religion vnd Einnehmung der Evangelischen Kirchen hin vnd wider hefftig getrieben. Vnder andern hat Jh. Key. M. der Statt Dortmundt ein Mandat insinuiren lassen / welches also gelautet: Keyserlich Mandat an die Statt Dortmũd. Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen / etc. Burgermeistern vnd Rath der Statt Dortmundt vnser Keys. Gnad vnd hiermit zuwissen / daß vns der Ehrsame / vnser liebe Andächtige Otto Gereon Suffraganeus deß Ertzstiffts Cölln / vnd Archidiaconus daselbst zu Dortmundt in Vnderthänigkeit klagend zu erkennen gegeben / wie dann auch solches die derentwegen bey vnserer Keyserlichen Reichs Cantzley vorhandene Acten außweisen / vnd jhr euch zu erinnern habt / als sich sein deß Gereons nechster Vorfahr / weyland Georg Braun / gewesener Dechant zu S. Mariae ad Gradus in Cölln / als voriger Archidiaconus daselbst / noch bey Regierungs zeiten / weyland vnsers hochgeehrten Vettern vnd Vattern Keyser Rudolffen deß Andern / Christmiltisten Angedenckens / gegẽ euch / wegen vnderschiedlich-vnd zumal vnverantwortlicher / in ermeltes Dechantẽ von vralten hero / vñ vber Menschen Gedenckẽ hergebrachter Archidiaconalischẽ Jurisdiction beschehener Eingriff / vnd der den Catholischẽ daselbst zugefügter vnbilliger Betruckung halber / gehorsambst beklagt / was massen hierauff von erstgemelts Keyser Rudolffen May. vnd L. vnderm Dato den 14. Jun. 1604. Jahr / gegen vnnd wider euch / ein ernstes Keys. Pönal-Mandat erkennt vnd außgefertigt / dannen euch alles Ernst / vnd bey einer nahmhafften Pöen / nemblich 30. Marck Löttigs Golds aufferlegt vnd befohlen worden / von denen in solchem Mandat erzehlten anmaßlichen Newerungen / Beschwerden / Schatzungen vnd Aufflagen der Geistlichen Ordens Personen abzustehen / die außgeschlossene Religiosos, ohne alle Einred vnd Verweiterung alsbald wider auf-vnd einzunehmen / dieselbe mit Schatzungen / Wacht / vnd andern Bürgerlichen oneribus weiter nicht zu beschweren / die vnserer vralten Catholischen Religion zugethane / an Exercirung jrer Religion / vnd Besuchung deß Catholischen Gottesdiensts keines wegs zu behindern / alle eingenommene Pfarrkirchen / Ca-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1400>, abgerufen am 23.11.2024.