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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen.

Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vmm gnad zu bitten. Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an.

Jhre Rebe zum König. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird.

Deß Königs Antwort. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen.

Die von Rochelle erlangen Pardon von König. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen:

I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em-

gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen.

Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̃ gnad zu bitten. Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an.

Jhre Rebe zum König. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird.

Deß Königs Antwort. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen.

Die von Rochelle erlangen Pardon võ König. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen:

I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em-

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          <p><note place="left">Jhre Rebe zum König.</note> Allergnädigster König vnd                      Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider                      herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen.                      Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt                      eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können                      deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen                      / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir                      Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König.                      Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie                      vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl.                      Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser                      grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd                      an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit                      einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so                      widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam                      wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die                      Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich                      der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit                      befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine                      Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß                      wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd                      sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also                      erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste                      Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird.</p>
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          <p>I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in                      dieserletzen Em-
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[1288/1439] gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen. Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an. Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̃ gnad zu bitten. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird. Jhre Rebe zum König. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen. Deß Königs Antwort. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen: Die von Rochelle erlangen Pardon võ König. I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1439>, abgerufen am 27.07.2024.