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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nicht wol anzulangen were / wie er dann schon auff etliche Verbott dannoch mit Brennen fortgefahren. So hette der Graff von Dampier zu Zeiten der Oesterreichischen Vnruhe auch den Stillstand gebrochen / aber deßwegen ausser eines schlechten Verweises nicht gestrafft worden. Köndten deßwegen auff sein (Churfürstens) Versicherung allein nicht trawen / wolten Jhn demnach ersuchet haben / ferrners wie sie ein stärckere Versicherung / der Haltung deß Stillstands haben möchten / zu berahtschlagen.

Antwort deß Churfürsten von Sachsen / darinnen er Ort vnd Zeit / den gütlichen Vergleich anzustellen / benennet. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Es were jhme zwar nichts liebers gewesen / als daß sie jhme eher geantwortet hetten: Weil sie aber das jenige was sie selbsten so offtmals von dem Keyser gebetten / vnd von Chur: Fürsten / vnd den Incorporirten Ständen deß Königreichs were vorgeschlagen / vnd vor gut angesehen worden / noch ferrner hetten berahtschlagen wöllen / müßte er es also geschehen lassen / hoffete aber / er würde entschuldiget seyn an denen Vngelegenheiten / so inmittelst dieses Verzugs / welcher in Zehen oder eylff Wochen sich erstreckte / vorgeloffen. Dann wann damals / als der. Keyser in die Tractation verwilliget hette / selbige alsbaldt were vor die Hand genommen worden / so solte man numehr nahe bey dem Friedenszweck sich befinden.

Weil aber annoch der Keyser solche Tractation fortgehen zulassen / die von jhm ernennete Chur: vnd Fürsten solche auff sich zunehmen / vnd sie die Stände mit jhren Conföderirten jhre Deputirten darzu zuschicken gesinnet weren: Als wolte er zu folchem den 14. Tag Aprilis / Alt. Cal. ernennet / vnd daß sie sich auff selbigen in der Statt Eger einstellen solten vermahnet haben / dann allda würden die Interponenten auff solche Zeit auch ankommen.

Den Stillstandt betreffend / weil er jhre vorgeschlagene Conditionen zu demselben also beschaffen befinde / daß sie ferrnere Handlung / so hin vnd wider müßte fürgenommen werden / erforderten / zu welchem dann ziemliche Zeit gehörte / dardurch sich aber das Hauptwerck verzöge / Vnkosten vermehret / vnd andere Vngelegenheiten verursachet würden / als köndte die Handlung desselben auff den angesetzten Tag verschoben werden. Er hoffte aber / wann sie zu sammen kämen / es solte vielmehr plenaria depositio, als nur suspensio armorum gescholossen werden.

Böhmische Stände lassen das Auffbott auff den zwantzigsten Mann im gantzen Königreich ergehen. Diese deß Chrufürsten Antwort wolte den Böhmen nicht gefallen / sondern liessen alsbaldt darauff den 27. Februarij ein Parent außgehen / in welchem sie erstlich einer Zusammenkunfft / welche auff dem Prager Schloß / Montags nach Judica angesetzt / meldung theten: Darnach daß vnter dem Landvolck den zwantzigste Mann: vnter dem Herrn vnd Ritter Stands Personen aber ein jeder nach seinem eussersten Vermögen / mit Rossen vnd Dienern sich in Bereitschafft halten solten / vermahneten / mit vermelden / weil der Churfürst hette jhnen zuwissen gethan / daß allererst auff dem Tag zu Eger der Stillstandt müßte abgehandelt werden / vnd aber der Feind in dem Königreich mit Brennen / Rauben vnd allerley Tyranney / vngeachtet deß Keysers Befelch vnd Verbott / fortführe / auch der Graff von Dampier auff ein newes mit vielem Kriegsvolck / ferrnern Schaden zuthun / einzufallen willens seye / vnd also jhre Feinde darnach trachteten / wie sie die Stände deß Königreichs vmb Leib / Ehr / Majestätbrieff / Privilegien / Weib vnd Kinder bringen / vnd das Landt mit frembden Nationen ersetzen möchten: als were vonnöthen / daß sie jhre Sachen in guter Obacht hielten / vnd was zu jhrer vnd jhrer Privilegien Defension dienete / eusserstes Vermögens anstelleten.

Discurß von Beschaffenheit deß Böheimischen Interpositionwercks. Mitlerweil ward von dem Böhmischen Interposition Werck das Böhmische Kriegswesen betreffende / von deroselben Frucht vnd Nutz / oder auch Verhinderung desselben allerhand discurirt / davon wir gewisser Vrsachen willen / nachfolgendes hiehero setzen wollen:

Es hette sich nunmehr mit dem Böheimischen vnseligen Krieg so weit verlauffen / were auch mit brennen / rauben / vnd morden solch Landverderben geschehen / daß da nicht ohne längern Verzug Fried gemacht werden solte / vnnd noch viel mehr Jammer vnd Elend zu besorgen / billich männiglich nach billicher Pacification / vnd einem beständigen sichern Accord sich sehnen / vnd wer nur darbey etwas zu thun vermöchte / all seinen Verstandt vnd Kräfften dahin wenden solte / ne Respublica plus detrimenti caperet, & tandem praeda fieret exteris & barbaris: Hingegen wann man eigentlich auß allen Vmbständen / vnterschiedlichen documentis, vnd den Effecten selbsten deß Gegentheils Consilia vnd Actiones recht betrachtete / so würde sichs befinden / daß vnter dem Namen der Keyserlichen Majestät / rc. (welcher dißhero vielfältig vnd erschröcklich mißbraucht) zwar der Fried mit Worten fürgegeben vnd angebotten / im Werck aber nichts dann Krieg vnd vnterdruckung / so wol der Böhmischen Stände / als der Incorporirten vnd Erblanden practicirt vnd angezetteltwürde.

Dann nachdem sich die in Böheim entstandene Vnruhe erhaben / vnd viel Chur: Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch alle andere / welche es mit der Keys. M. dem Reich vnd den Ländern auffrecht / gut vnd trewlich gemeinet / zu lindern Mitteln vnd Wegen gerahten / vnd auff dem widrigen Fall die numehr / leyder / erfolgte Eventus prognostieirt hetten / so were man doch allwege damit vmbgangen / wie mit grossem Kriegsgewalt durchzudringen / vnd obgemelter Intent zu erhalten seyn möchte: vnd obwol vor diesem die also benambte Interposition in genere eingewilliget worden / so hette man doch allein in puncto depositionis armorun, welche man von den Böhmen haben / die Keyserl. aber solche in Händen behalten / vnd in Land bleiben wöllen / sich etlich Monat auffgehalten / vnd in dessen mit Raub / Mord vnd Brand alles erfüllt: hernach zwar dem Churfürsten von Sachsen die Suspensionen armorun heimgestellt / aber alles also geführt vnd dirigirt, als nit leichtlich in gütlicher bevorstehenden Handlung in altissima & in pace & in securitate zu geschehen pflegte / da man / so viel möglich /

nicht wol anzulangen were / wie er dann schon auff etliche Verbott dannoch mit Brennen fortgefahren. So hette der Graff von Dampier zu Zeiten der Oesterreichischẽ Vnruhe auch den Stillstand gebrochen / aber deßwegen ausser eines schlechten Verweises nicht gestrafft worden. Köndten deßwegen auff sein (Churfürstens) Versicherung allein nicht trawen / wolten Jhn demnach ersuchet haben / ferrners wie sie ein stärckere Versicherung / der Haltung deß Stillstands haben möchten / zu berahtschlagen.

Antwort deß Churfürsten von Sachsen / darinnen er Ort vnd Zeit / den gütlichen Vergleich anzustellen / benennet. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Es were jhme zwar nichts liebers gewesen / als daß sie jhme eher geantwortet hetten: Weil sie aber das jenige was sie selbsten so offtmals von dem Keyser gebetten / vnd von Chur: Fürsten / vnd den Incorporirten Ständen deß Königreichs were vorgeschlagen / vnd vor gut angesehen worden / noch ferrner hetten berahtschlagẽ wöllen / müßte er es also geschehen lassen / hoffete aber / er würde entschuldiget seyn an denen Vngelegenheiten / so inmittelst dieses Verzugs / welcher in Zehen oder eylff Wochen sich erstreckte / vorgeloffen. Dann wann damals / als der. Keyser in die Tractation verwilliget hette / selbige alsbaldt were vor die Hand genommen worden / so solte man numehr nahe bey dem Friedenszweck sich befindẽ.

Weil aber annoch der Keyser solche Tractation fortgehen zulassen / die von jhm ernennete Chur: vnd Fürsten solche auff sich zunehmen / vnd sie die Stände mit jhren Conföderirten jhre Deputirten darzu zuschicken gesinnet weren: Als wolte er zu folchem den 14. Tag Aprilis / Alt. Cal. ernennet / vnd daß sie sich auff selbigen in der Statt Eger einstellen solten vermahnet haben / dann allda würden die Interponenten auff solche Zeit auch ankommen.

Den Stillstandt betreffend / weil er jhre vorgeschlagene Conditionen zu demselben also beschaffen befinde / daß sie ferrnere Handlung / so hin vnd wider müßte fürgenommen werden / erforderten / zu welchem dann ziemliche Zeit gehörte / dardurch sich aber das Hauptwerck verzöge / Vnkosten vermehret / vnd andere Vngelegenheiten verursachet würden / als köndte die Handlung desselben auff den angesetzten Tag verschoben werden. Er hoffte aber / wann sie zu sammen kämen / es solte vielmehr plenaria depositio, als nur suspensio armorum gescholossen werden.

Böhmische Stände lassen das Auffbott auff den zwantzigstẽ Mann im gantzen Königreich ergehen. Diese deß Chrufürsten Antwort wolte den Böhmen nicht gefallen / sondern liessen alsbaldt darauff den 27. Februarij ein Parent außgehen / in welchem sie erstlich einer Zusammenkunfft / welche auff dem Prager Schloß / Montags nach Judica angesetzt / meldung theten: Darnach daß vnter dem Landvolck den zwantzigste Mann: vnter dem Herrn vnd Ritter Stands Personen aber ein jeder nach seinem eussersten Vermögen / mit Rossen vnd Dienern sich in Bereitschafft halten solten / vermahneten / mit vermelden / weil der Churfürst hette jhnen zuwissen gethan / daß allererst auff dem Tag zu Eger der Stillstandt müßte abgehandelt werden / vnd aber der Feind in dem Königreich mit Brennen / Rauben vnd allerley Tyranney / vngeachtet deß Keysers Befelch vnd Verbott / fortführe / auch der Graff von Dampier auff ein newes mit vielem Kriegsvolck / ferrnern Schaden zuthun / einzufallen willens seye / vnd also jhre Feinde darnach trachtetẽ / wie sie die Stände deß Königreichs vmb Leib / Ehr / Majestätbrieff / Privilegien / Weib vnd Kinder bringen / vnd das Landt mit frembden Nationen ersetzen möchten: als were vonnöthen / daß sie jhre Sachen in guter Obacht hielten / vnd was zu jhrer vnd jhrer Privilegien Defension dienete / eusserstes Vermögens anstelleten.

Discurß von Beschaffenheit deß Böheimischẽ Interpositionwercks. Mitlerweil ward von dem Böhmischen Interposition Werck das Böhmische Kriegswesen betreffende / von deroselben Frucht vnd Nutz / oder auch Verhinderung desselben allerhand discurirt / davon wir gewisser Vrsachen willen / nachfolgendes hiehero setzen wollen:

Es hette sich nunmehr mit dem Böheimischen vnseligen Krieg so weit verlauffen / were auch mit brennen / rauben / vnd morden solch Landverderben geschehen / daß da nicht ohne längern Verzug Fried gemacht werden solte / vnnd noch viel mehr Jammer vnd Elend zu besorgẽ / billich männiglich nach billicher Pacification / vnd einem beständigẽ sichern Accord sich sehnen / vnd wer nur darbey etwas zu thun vermöchte / all seinen Verstandt vnd Kräfften dahin wenden solte / ne Respublica plus detrimenti caperet, & tandem praeda fieret exteris & barbaris: Hingegen wann man eigentlich auß allen Vmbständen / vnterschiedlichen documentis, vnd den Effecten selbsten deß Gegentheils Consilia vnd Actiones recht betrachtete / so würde sichs befinden / daß vnter dem Namen der Keyserlichen Majestät / rc. (welcher dißhero vielfältig vnd erschröcklich mißbraucht) zwar der Fried mit Worten fürgegeben vnd angebotten / im Werck aber nichts dann Krieg vnd vnterdruckung / so wol der Böhmischẽ Stände / als der Incorporirten vnd Erblanden practicirt vnd angezetteltwürde.

Dann nachdem sich die in Böheim entstandene Vnruhe erhaben / vnd viel Chur: Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch alle andere / welche es mit der Keys. M. dem Reich vñ den Ländern auffrecht / gut vñ trewlich gemeinet / zu lindern Mitteln vnd Wegẽ gerahten / vnd auff dem widrigen Fall die numehr / leyder / erfolgte Eventus prognostieirt hetten / so were man doch allwege damit vmbgangen / wie mit grossem Kriegsgewalt durchzudringen / vnd obgemelter Intent zu erhaltẽ seyn möchte: vnd obwol vor diesem die also benambte Interposition in genere eingewilliget worden / so hette man doch allein in puncto depositionis armorũ, welche man von den Böhmẽ haben / die Keyserl. aber solche in Händẽ behalten / vnd in Land bleibẽ wöllen / sich etlich Monat auffgehalten / vnd in dessen mit Raub / Mord vnd Brand alles erfüllt: hernach zwar dem Churfürsten von Sachsen die Suspensionẽ armorũ heimgestellt / aber alles also geführt vnd dirigirt, als nit leichtlich in gütlicher bevorstehenden Handlung in altissima & in pace & in securitate zu geschehẽ pflegte / da man / so viel möglich /

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          <p><note place="left">Antwort deß Churfürsten von Sachsen / darinnen er Ort                          vnd Zeit / den gütlichen Vergleich anzustellen / benennet.</note> Hierauff                      hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Es were jhme zwar nichts liebers                      gewesen / als daß sie jhme eher geantwortet hetten: Weil sie aber das jenige was                      sie selbsten so offtmals von dem Keyser gebetten / vnd von Chur: Fürsten / vnd                      den Incorporirten Ständen deß Königreichs were vorgeschlagen / vnd vor gut                      angesehen worden / noch ferrner hetten berahtschlage&#x0303; wöllen / müßte er es also                      geschehen lassen / hoffete aber / er würde entschuldiget seyn an denen                      Vngelegenheiten / so inmittelst dieses Verzugs / welcher in Zehen oder eylff                      Wochen sich erstreckte / vorgeloffen. Dann wann damals / als der. Keyser in die                      Tractation verwilliget hette / selbige alsbaldt were vor die Hand genommen                      worden / so solte man numehr nahe bey dem Friedenszweck sich befinde&#x0303;.</p>
          <p>Weil aber annoch der Keyser solche Tractation fortgehen zulassen / die von jhm                      ernennete Chur: vnd Fürsten solche auff sich zunehmen / vnd sie die Stände mit                      jhren Conföderirten jhre Deputirten darzu zuschicken gesinnet weren: Als wolte                      er zu folchem den 14. Tag Aprilis / Alt. Cal. ernennet / vnd daß sie sich auff                      selbigen in der Statt Eger einstellen solten vermahnet haben / dann allda würden                      die Interponenten auff solche Zeit auch ankommen.</p>
          <p>Den Stillstandt betreffend / weil er jhre vorgeschlagene Conditionen zu demselben                      also beschaffen befinde / daß sie ferrnere Handlung / so hin vnd wider müßte                      fürgenommen werden / erforderten / zu welchem dann ziemliche Zeit gehörte /                      dardurch sich aber das Hauptwerck verzöge / Vnkosten vermehret / vnd andere                      Vngelegenheiten verursachet würden / als köndte die Handlung desselben auff den                      angesetzten Tag verschoben werden. Er hoffte aber / wann sie zu sammen kämen /                      es solte vielmehr plenaria depositio, als nur suspensio armorum gescholossen                      werden.</p>
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          <p>Es hette sich nunmehr mit dem Böheimischen vnseligen Krieg so weit verlauffen /                      were auch mit brennen / rauben / vnd morden solch Landverderben geschehen / daß                      da nicht ohne längern Verzug Fried gemacht werden solte / vnnd noch viel mehr                      Jammer vnd Elend zu besorge&#x0303; / billich männiglich nach billicher Pacification /                      vnd einem beständige&#x0303; sichern Accord sich sehnen / vnd wer nur darbey etwas zu                      thun vermöchte / all seinen Verstandt vnd Kräfften dahin wenden solte / ne                      Respublica plus detrimenti caperet, &amp; tandem praeda fieret exteris                      &amp; barbaris: Hingegen wann man eigentlich auß allen Vmbständen /                      vnterschiedlichen documentis, vnd den Effecten selbsten deß Gegentheils Consilia                      vnd Actiones recht betrachtete / so würde sichs befinden / daß vnter dem Namen                      der Keyserlichen Majestät / rc. (welcher dißhero vielfältig vnd erschröcklich                      mißbraucht) zwar der Fried mit Worten fürgegeben vnd angebotten / im Werck aber                      nichts dann Krieg vnd vnterdruckung / so wol der Böhmische&#x0303; Stände / als der                      Incorporirten vnd Erblanden practicirt vnd angezetteltwürde.</p>
          <p>Dann nachdem sich die in Böheim entstandene Vnruhe erhaben / vnd viel Chur:                      Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch alle andere / welche es mit der Keys. M.                      dem Reich vn&#x0303; den Ländern auffrecht / gut vn&#x0303;                      trewlich gemeinet / zu lindern Mitteln vnd Wege&#x0303; gerahten / vnd auff dem widrigen                      Fall die numehr / leyder / erfolgte Eventus prognostieirt hetten / so were man                      doch allwege damit vmbgangen / wie mit grossem Kriegsgewalt durchzudringen / vnd                      obgemelter Intent zu erhalte&#x0303; seyn möchte: vnd obwol vor diesem die also benambte                      Interposition in genere eingewilliget worden / so hette man doch allein in                      puncto depositionis armoru&#x0303;, welche man von den Böhme&#x0303; haben / die                      Keyserl. aber solche in Hände&#x0303; behalten / vnd in Land bleibe&#x0303; wöllen / sich etlich                      Monat auffgehalten / vnd in dessen mit Raub / Mord vnd Brand alles erfüllt:                      hernach zwar dem Churfürsten von Sachsen die Suspensione&#x0303; armoru&#x0303;                      heimgestellt / aber alles also geführt vnd dirigirt, als nit leichtlich in                      gütlicher bevorstehenden Handlung in altissima &amp; in pace &amp; in                      securitate zu geschehe&#x0303; pflegte / da man / so viel möglich /
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[120/0167] nicht wol anzulangen were / wie er dann schon auff etliche Verbott dannoch mit Brennen fortgefahren. So hette der Graff von Dampier zu Zeiten der Oesterreichischẽ Vnruhe auch den Stillstand gebrochen / aber deßwegen ausser eines schlechten Verweises nicht gestrafft worden. Köndten deßwegen auff sein (Churfürstens) Versicherung allein nicht trawen / wolten Jhn demnach ersuchet haben / ferrners wie sie ein stärckere Versicherung / der Haltung deß Stillstands haben möchten / zu berahtschlagen. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Es were jhme zwar nichts liebers gewesen / als daß sie jhme eher geantwortet hetten: Weil sie aber das jenige was sie selbsten so offtmals von dem Keyser gebetten / vnd von Chur: Fürsten / vnd den Incorporirten Ständen deß Königreichs were vorgeschlagen / vnd vor gut angesehen worden / noch ferrner hetten berahtschlagẽ wöllen / müßte er es also geschehen lassen / hoffete aber / er würde entschuldiget seyn an denen Vngelegenheiten / so inmittelst dieses Verzugs / welcher in Zehen oder eylff Wochen sich erstreckte / vorgeloffen. Dann wann damals / als der. Keyser in die Tractation verwilliget hette / selbige alsbaldt were vor die Hand genommen worden / so solte man numehr nahe bey dem Friedenszweck sich befindẽ. Antwort deß Churfürsten von Sachsen / darinnen er Ort vnd Zeit / den gütlichen Vergleich anzustellen / benennet. Weil aber annoch der Keyser solche Tractation fortgehen zulassen / die von jhm ernennete Chur: vnd Fürsten solche auff sich zunehmen / vnd sie die Stände mit jhren Conföderirten jhre Deputirten darzu zuschicken gesinnet weren: Als wolte er zu folchem den 14. Tag Aprilis / Alt. Cal. ernennet / vnd daß sie sich auff selbigen in der Statt Eger einstellen solten vermahnet haben / dann allda würden die Interponenten auff solche Zeit auch ankommen. Den Stillstandt betreffend / weil er jhre vorgeschlagene Conditionen zu demselben also beschaffen befinde / daß sie ferrnere Handlung / so hin vnd wider müßte fürgenommen werden / erforderten / zu welchem dann ziemliche Zeit gehörte / dardurch sich aber das Hauptwerck verzöge / Vnkosten vermehret / vnd andere Vngelegenheiten verursachet würden / als köndte die Handlung desselben auff den angesetzten Tag verschoben werden. Er hoffte aber / wann sie zu sammen kämen / es solte vielmehr plenaria depositio, als nur suspensio armorum gescholossen werden. Diese deß Chrufürsten Antwort wolte den Böhmen nicht gefallen / sondern liessen alsbaldt darauff den 27. Februarij ein Parent außgehen / in welchem sie erstlich einer Zusammenkunfft / welche auff dem Prager Schloß / Montags nach Judica angesetzt / meldung theten: Darnach daß vnter dem Landvolck den zwantzigste Mann: vnter dem Herrn vnd Ritter Stands Personen aber ein jeder nach seinem eussersten Vermögen / mit Rossen vnd Dienern sich in Bereitschafft halten solten / vermahneten / mit vermelden / weil der Churfürst hette jhnen zuwissen gethan / daß allererst auff dem Tag zu Eger der Stillstandt müßte abgehandelt werden / vnd aber der Feind in dem Königreich mit Brennen / Rauben vnd allerley Tyranney / vngeachtet deß Keysers Befelch vnd Verbott / fortführe / auch der Graff von Dampier auff ein newes mit vielem Kriegsvolck / ferrnern Schaden zuthun / einzufallen willens seye / vnd also jhre Feinde darnach trachtetẽ / wie sie die Stände deß Königreichs vmb Leib / Ehr / Majestätbrieff / Privilegien / Weib vnd Kinder bringen / vnd das Landt mit frembden Nationen ersetzen möchten: als were vonnöthen / daß sie jhre Sachen in guter Obacht hielten / vnd was zu jhrer vnd jhrer Privilegien Defension dienete / eusserstes Vermögens anstelleten. Böhmische Stände lassen das Auffbott auff den zwantzigstẽ Mann im gantzen Königreich ergehen. Mitlerweil ward von dem Böhmischen Interposition Werck das Böhmische Kriegswesen betreffende / von deroselben Frucht vnd Nutz / oder auch Verhinderung desselben allerhand discurirt / davon wir gewisser Vrsachen willen / nachfolgendes hiehero setzen wollen: Discurß von Beschaffenheit deß Böheimischẽ Interpositionwercks. Es hette sich nunmehr mit dem Böheimischen vnseligen Krieg so weit verlauffen / were auch mit brennen / rauben / vnd morden solch Landverderben geschehen / daß da nicht ohne längern Verzug Fried gemacht werden solte / vnnd noch viel mehr Jammer vnd Elend zu besorgẽ / billich männiglich nach billicher Pacification / vnd einem beständigẽ sichern Accord sich sehnen / vnd wer nur darbey etwas zu thun vermöchte / all seinen Verstandt vnd Kräfften dahin wenden solte / ne Respublica plus detrimenti caperet, & tandem praeda fieret exteris & barbaris: Hingegen wann man eigentlich auß allen Vmbständen / vnterschiedlichen documentis, vnd den Effecten selbsten deß Gegentheils Consilia vnd Actiones recht betrachtete / so würde sichs befinden / daß vnter dem Namen der Keyserlichen Majestät / rc. (welcher dißhero vielfältig vnd erschröcklich mißbraucht) zwar der Fried mit Worten fürgegeben vnd angebotten / im Werck aber nichts dann Krieg vnd vnterdruckung / so wol der Böhmischẽ Stände / als der Incorporirten vnd Erblanden practicirt vnd angezetteltwürde. Dann nachdem sich die in Böheim entstandene Vnruhe erhaben / vnd viel Chur: Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch alle andere / welche es mit der Keys. M. dem Reich vñ den Ländern auffrecht / gut vñ trewlich gemeinet / zu lindern Mitteln vnd Wegẽ gerahten / vnd auff dem widrigen Fall die numehr / leyder / erfolgte Eventus prognostieirt hetten / so were man doch allwege damit vmbgangen / wie mit grossem Kriegsgewalt durchzudringen / vnd obgemelter Intent zu erhaltẽ seyn möchte: vnd obwol vor diesem die also benambte Interposition in genere eingewilliget worden / so hette man doch allein in puncto depositionis armorũ, welche man von den Böhmẽ haben / die Keyserl. aber solche in Händẽ behalten / vnd in Land bleibẽ wöllen / sich etlich Monat auffgehalten / vnd in dessen mit Raub / Mord vnd Brand alles erfüllt: hernach zwar dem Churfürsten von Sachsen die Suspensionẽ armorũ heimgestellt / aber alles also geführt vnd dirigirt, als nit leichtlich in gütlicher bevorstehenden Handlung in altissima & in pace & in securitate zu geschehẽ pflegte / da man / so viel möglich /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/167>, abgerufen am 15.05.2024.