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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gnitäten restituirt: Ferrners dem Graffen von Bucquoy / den Böhmen allen Abbruch zu thun / ernstlich aufferlegt würde / auch dem Zufolg das feindselige Kriegsvolck im Land verbliebe / vnd mit Verderbung / Verhergung / Rauben / Brennen / Plündern vnd dergleichen immer fortführe / vnd von solchem auffzuhören noch keine Anzeigung vorhanden war: vnd vber diß fürters den Böhmischen Ständen von verträwlichen Orten Auiso vnd Warnungen einkommen / daß in vnd ausserhalb dem Römischen Reich / sonderlich aber in Italien vnd Niderlandt starcke Werbungen vnd Kriegspraeparationes im Werck / auch stracks nach Keysers Matthiae Todt vnderschiedliche Obristen von Wien mit Patenten vnd Bestallungen / Volck zu Roß vnd Fuß zu werben / abgereiset / also daß es das Ansehen hatte / man were nun gesinnet / den Krieg viel schärpffer / als zu Jhrer Key. May. Lebzeiten / fortzuführen. Darzu dann die Jesuitische Practicanten vnd Spanischen Informatores jhr Bestes theten / vnd den Böhmen die Laug fein scharpff zu machen / an sich nichts erwinden liessen. Welches dann auch die Evangelische Stände in Böhmen bewogen / daß sie obgedacht Anerbieten Königs Ferdinandi nit für gnugsam acceptiret / sondern sich gleichfalls mit grösserm Ernst zum Krieg gefast gemacht; vnd Patenten anschlagen lassen / Inhalts; Weil Gott der Allmächtig nach seinem geheimen Rath vnd Göttlichen Willen J. Key. M. als jhren König vnd Herrn von dieser Welt abgefordert / vnd aber die Feinde deß Königreichs Böheim solches durch Kriegsmacht fortführen zu verderben / zu dem Ende viel frembdes Kriegsvolck / vber das / so schon im Land / noch in vnderschiedlichen Landen geworben würden / als wolten alle drey Stände / als Liebhaber Gottes / vnd jhres Vatterlandes / ein gewisses Auffbott durch das gantze Königreich anordnen / vnd aller Zeit vnd Stund sich fertig halten / in Erwegung / solches zu allerhöchst vonnöthen were.

Schluß der Böhmen / so bey einer Friedens Tractation in acht zu nehmen. Gleichwol aber haben in dessen auch die Stände nicht alle Hoffnung zur gütlichen Composition abgelegt / sondern immer in denen Gedancken gestanden / es würde die mehrangeregte Interposition (welche aber doch mit Keysers Matthiae ableiben gäntzlich verschwunden vnd zu nicht worden) nock jren Fortgang bekommen / wie sie dann auch zu dem End auff der hiebevor angeregten Versamlung zu Prag / davon allerhand Berathschlagung vorgenommen / vnd etliche gewisse Articul abgefasset / welche bey der Friedens Tractation solten in acht genommen / oder auffs wenigste deren etliche observirt / vnd in solcher Pacification eingeführet werden. Welche dann nach folgende waren.

1. Daß dieser Einfall / so von frembden Kriegsvolck / welches noch mit Fewer vnd Schwerd gantz tyrannisch im Königreich wütete / gäntzlich Anleytung gegeben. Sonderlich anjetzo nach tödtlichem Abgang der Key. Maj. einen newen König zu erwehlen; vnd so es darzu komme daß Frieden gemacht würde / so solte versehen werden / daß von dem König oder Römischen Keyser / oder von einem andern dieser verloffenen Händel in Vngnaden ins künfftig nicht gedacht / noch deßwegen getrohet würde; vnd da es etwan geschehe / daß alle Stände Macht hetten / ein andern König zu erwehlen / vnd mit allen Kräfften dem Feindt Widerstand zu thun.

2. Daß die Verbündnuß deß Königreichs Böheimb / so es mit dem Hauß Oesterreich hette / gäntzlich auffgehaben würde / dieweil in so kurtzer Zeit von gedachtem Hauß Oesterreich / so viel feindliche Einfäll geschehen / mit höchster Verhergung deß Königreichs: Darauß nur erfolgen würde / daß auff diese Weiß das Hauß Oesterreich dem Königreich Böheimb mehr verbunden / vnd ein bessere Ordnung gehalten würden.

3. Alle Personen / insonderheit die von Lockwitz zu Lylin vnd Witzky / die sich von den Ständen abgesondert / auß den Königreich gezogen / vnd jhr Vatterland verlassen / solten forthin nicht mehr in gedachtes Königreich eingelassen werden / auch jhre hinderlassene Güter den Ständen verbleiben.

4. Die vntrewe Personen vnd Zerstörer deß gemeinen Friedens / solten als deß Vatterlandts Verräther / am Leben gestrafft / jhre Güter aber / nach Vrtheil vnd Erkantnuß der Stände auch angelegt vnd verwendet werden.

5. Also auch die jenigen / welche hiebevor vnd im Anfang den Ständen beygestanden / aber nachmals sich von denselben gewendet / solten auß dem Reich außgeschlossen werden / vnd jhre Güter den Ständen heimfallen.

6. Die aber hin vnd wider gehuncken / vnd den Ständen nit auffrichtig beygestanden / solte man mit einer Geltstraff belegen / oder auch im Reich nit gedulden.

7. Was mit denen zuthun / deren etliche den Ständen beygefallen / vnnd jhre Leut wider den Feind geschickt / würde die Zeit geben.

8. Welche auß den Ständen gantz keine Soldaten wider den Feind deß Vatterlandes senden wollen / wie die zu bestraffen / könte berathschlaget werden.

9. Dieweil der Ertzbischoff vnd Abt zum Strohoff / vnd andere deß Vatterlands vntrewe Geistliche / auß dem Königreich / da sie doch niemands als jhr böses Gewissen verjagt / geflohen / solten sie nit mehr ins Reich gelassen / vnd zu jhren Stellen / sonderlich deß Ertzbischoffen / andere Personen vnd gebohrne Böhmen / verordnet werden.

10. Alle die / so den vorgangenen Practicken zugethan / darvon gewust vnd durch die Finger gesehen / solten forthin jhrer Dienst entsetzt seyn vnd zur Straff eine Summa Gelts zu Abzahlung der Soldaten erlegen.

11. Die Kirchen von denen vnder beyderley Gestalt erbawet / aber von denen sub vna nidergerissen / solten von jnen sub vna widerumb erbawet werden.

12. Die Priester vnd Pfarrherrn sub vtraq; welche auß dem Königreich Böheimb / wie auch andere Herrn von den Geistlichen Gütern / Stätten / Märckten / Dörffern / außgetrieben / oder die Vnderthanen zum Glauben gezwungen worden / solten hinfüro mit dergleichen nit mehr beschweret werden / vnd so ein König in Böheimb sich sol-

gnitäten restituirt: Ferrners dem Graffen von Bucquoy / den Böhmen allen Abbruch zu thun / ernstlich aufferlegt würde / auch dem Zufolg das feindselige Kriegsvolck im Land verbliebe / vnd mit Verderbung / Verhergung / Rauben / Brennen / Plündern vnd dergleichen immer fortführe / vnd von solchem auffzuhören noch keine Anzeigung vorhanden war: vnd vber diß fürters den Böhmischẽ Ständẽ von verträwlichen Orten Auiso vnd Warnungen einkommen / daß in vnd ausserhalb dem Römischen Reich / sonderlich aber in Italien vnd Niderlandt starcke Werbungen vnd Kriegspraeparationes im Werck / auch stracks nach Keysers Matthiae Todt vnderschiedliche Obristen von Wien mit Patenten vnd Bestallungen / Volck zu Roß vñ Fuß zu werben / abgereiset / also daß es das Ansehen hatte / man were nun gesinnet / den Krieg viel schärpffer / als zu Jhrer Key. May. Lebzeiten / fortzuführen. Darzu dann die Jesuitische Practicanten vnd Spanischen Informatores jhr Bestes theten / vnd den Böhmen die Laug fein scharpff zu machen / an sich nichts erwinden liessen. Welches dann auch die Evangelische Stände in Böhmen bewogen / daß sie obgedacht Anerbieten Königs Ferdinandi nit für gnugsam acceptiret / sondern sich gleichfalls mit grösserm Ernst zum Krieg gefast gemacht; vnd Patentẽ anschlagen lassen / Inhalts; Weil Gott der Allmächtig nach seinem geheimen Rath vnd Göttlichen Willen J. Key. M. als jhren König vnd Herrn von dieser Welt abgefordert / vnd aber die Feinde deß Königreichs Böheim solches durch Kriegsmacht fortführẽ zu verderben / zu dem Ende viel frembdes Kriegsvolck / vber das / so schon im Land / noch in vnderschiedlichẽ Landen geworben würden / als wolten alle drey Stände / als Liebhaber Gottes / vnd jhres Vatterlandes / ein gewisses Auffbott durch das gantze Königreich anordnen / vnd aller Zeit vnd Stund sich fertig halten / in Erwegung / solches zu allerhöchst vonnöthen were.

Schluß der Böhmen / so bey einer Friedens Tractation in acht zu nehmen. Gleichwol aber haben in dessen auch die Stände nicht alle Hoffnung zur gütlichen Composition abgelegt / sondern immer in denen Gedancken gestanden / es würde die mehrangeregte Interposition (welche aber doch mit Keysers Matthiae ableiben gäntzlich verschwunden vnd zu nicht worden) nock jren Fortgang bekommen / wie sie dann auch zu dem End auff der hiebevor angeregten Versamlung zu Prag / davon allerhand Berathschlagung vorgenommen / vnd etliche gewisse Articul abgefasset / welche bey der Friedens Tractation solten in acht genommen / oder auffs wenigste deren etliche observirt / vnd in solcher Pacification eingeführet werden. Welche dañ nach folgende waren.

1. Daß dieser Einfall / so von frembden Kriegsvolck / welches noch mit Fewer vnd Schwerd gantz tyrannisch im Königreich wütete / gäntzlich Anleytung gegeben. Sonderlich anjetzo nach tödtlichem Abgang der Key. Maj. einen newen König zu erwehlen; vnd so es darzu komme daß Frieden gemacht würde / so solte versehen werden / daß von dem König oder Römischen Keyser / oder von einem andern dieser verloffenen Händel in Vngnaden ins künfftig nicht gedacht / noch deßwegen getrohet würde; vnd da es etwan geschehe / daß alle Stände Macht hetten / ein andern König zu erwehlen / vnd mit allen Kräfften dem Feindt Widerstand zu thun.

2. Daß die Verbündnuß deß Königreichs Böheimb / so es mit dem Hauß Oesterreich hette / gäntzlich auffgehaben würde / dieweil in so kurtzer Zeit von gedachtem Hauß Oesterreich / so viel feindliche Einfäll geschehen / mit höchster Verhergung deß Königreichs: Darauß nur erfolgen würde / daß auff diese Weiß das Hauß Oesterreich dem Königreich Böheimb mehr verbunden / vnd ein bessere Ordnung gehalten würden.

3. Alle Personen / insonderheit die von Lockwitz zu Lylin vnd Witzky / die sich von den Ständẽ abgesondert / auß dẽ Königreich gezogen / vñ jhr Vatterland verlassen / solten forthin nicht mehr in gedachtes Königreich eingelassen werden / auch jhre hinderlassene Güter den Ständen verbleiben.

4. Die vntrewe Personen vnd Zerstörer deß gemeinen Friedens / solten als deß Vatterlandts Verräther / am Leben gestrafft / jhre Güter aber / nach Vrtheil vnd Erkantnuß der Stände auch angelegt vnd verwendet werden.

5. Also auch die jenigen / welche hiebevor vnd im Anfang den Ständen beygestanden / aber nachmals sich von denselben gewendet / solten auß dem Reich außgeschlossen werden / vnd jhre Güter den Ständen heimfallen.

6. Die aber hin vnd wider gehuncken / vnd den Ständen nit auffrichtig beygestanden / solte man mit einer Geltstraff belegen / oder auch im Reich nit gedulden.

7. Was mit denen zuthun / deren etliche den Ständen beygefallen / vnnd jhre Leut wider den Feind geschickt / würde die Zeit geben.

8. Welche auß den Ständen gantz keine Soldaten wider den Feind deß Vatterlandes senden wollen / wie die zu bestraffen / könte berathschlaget werden.

9. Dieweil der Ertzbischoff vnd Abt zum Strohoff / vnd andere deß Vatterlands vntrewe Geistliche / auß dem Königreich / da sie doch niemands als jhr böses Gewissen verjagt / geflohen / solten sie nit mehr ins Reich gelassen / vnd zu jhren Stellen / sonderlich deß Ertzbischoffen / andere Personen vnd gebohrne Böhmen / verordnet werden.

10. Alle die / so den vorgangenen Practicken zugethan / darvon gewust vnd durch die Finger gesehen / solten forthin jhrer Dienst entsetzt seyn vnd zur Straff eine Summa Gelts zu Abzahlung der Soldaten erlegen.

11. Die Kirchen von denẽ vnder beyderley Gestalt erbawet / aber von denẽ sub vna nidergerissen / soltẽ von jnen sub vna widerumb erbawet werden.

12. Die Priester vnd Pfarrherrn sub vtraq; welche auß dem Königreich Böheimb / wie auch andere Herrn von den Geistlichen Gütern / Stätten / Märckten / Dörffern / außgetrieben / oder die Vnderthanen zum Glauben gezwungen worden / solten hinfüro mit dergleichen nit mehr beschweret werden / vnd so ein König in Böheimb sich sol-

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[126/0173] gnitäten restituirt: Ferrners dem Graffen von Bucquoy / den Böhmen allen Abbruch zu thun / ernstlich aufferlegt würde / auch dem Zufolg das feindselige Kriegsvolck im Land verbliebe / vnd mit Verderbung / Verhergung / Rauben / Brennen / Plündern vnd dergleichen immer fortführe / vnd von solchem auffzuhören noch keine Anzeigung vorhanden war: vnd vber diß fürters den Böhmischẽ Ständẽ von verträwlichen Orten Auiso vnd Warnungen einkommen / daß in vnd ausserhalb dem Römischen Reich / sonderlich aber in Italien vnd Niderlandt starcke Werbungen vnd Kriegspraeparationes im Werck / auch stracks nach Keysers Matthiae Todt vnderschiedliche Obristen von Wien mit Patenten vnd Bestallungen / Volck zu Roß vñ Fuß zu werben / abgereiset / also daß es das Ansehen hatte / man were nun gesinnet / den Krieg viel schärpffer / als zu Jhrer Key. May. Lebzeiten / fortzuführen. Darzu dann die Jesuitische Practicanten vnd Spanischen Informatores jhr Bestes theten / vnd den Böhmen die Laug fein scharpff zu machen / an sich nichts erwinden liessen. Welches dann auch die Evangelische Stände in Böhmen bewogen / daß sie obgedacht Anerbieten Königs Ferdinandi nit für gnugsam acceptiret / sondern sich gleichfalls mit grösserm Ernst zum Krieg gefast gemacht; vnd Patentẽ anschlagen lassen / Inhalts; Weil Gott der Allmächtig nach seinem geheimen Rath vnd Göttlichen Willen J. Key. 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Gleichwol aber haben in dessen auch die Stände nicht alle Hoffnung zur gütlichen Composition abgelegt / sondern immer in denen Gedancken gestanden / es würde die mehrangeregte Interposition (welche aber doch mit Keysers Matthiae ableiben gäntzlich verschwunden vnd zu nicht worden) nock jren Fortgang bekommen / wie sie dann auch zu dem End auff der hiebevor angeregten Versamlung zu Prag / davon allerhand Berathschlagung vorgenommen / vnd etliche gewisse Articul abgefasset / welche bey der Friedens Tractation solten in acht genommen / oder auffs wenigste deren etliche observirt / vnd in solcher Pacification eingeführet werden. Welche dañ nach folgende waren. Schluß der Böhmen / so bey einer Friedens Tractation in acht zu nehmen. 1. Daß dieser Einfall / so von frembden Kriegsvolck / welches noch mit Fewer vnd Schwerd gantz tyrannisch im Königreich wütete / gäntzlich Anleytung gegeben. Sonderlich anjetzo nach tödtlichem Abgang der Key. Maj. einen newen König zu erwehlen; vnd so es darzu komme daß Frieden gemacht würde / so solte versehen werden / daß von dem König oder Römischen Keyser / oder von einem andern dieser verloffenen Händel in Vngnaden ins künfftig nicht gedacht / noch deßwegen getrohet würde; vnd da es etwan geschehe / daß alle Stände Macht hetten / ein andern König zu erwehlen / vnd mit allen Kräfften dem Feindt Widerstand zu thun. 2. Daß die Verbündnuß deß Königreichs Böheimb / so es mit dem Hauß Oesterreich hette / gäntzlich auffgehaben würde / dieweil in so kurtzer Zeit von gedachtem Hauß Oesterreich / so viel feindliche Einfäll geschehen / mit höchster Verhergung deß Königreichs: Darauß nur erfolgen würde / daß auff diese Weiß das Hauß Oesterreich dem Königreich Böheimb mehr verbunden / vnd ein bessere Ordnung gehalten würden. 3. Alle Personen / insonderheit die von Lockwitz zu Lylin vnd Witzky / die sich von den Ständẽ abgesondert / auß dẽ Königreich gezogen / vñ jhr Vatterland verlassen / solten forthin nicht mehr in gedachtes Königreich eingelassen werden / auch jhre hinderlassene Güter den Ständen verbleiben. 4. Die vntrewe Personen vnd Zerstörer deß gemeinen Friedens / solten als deß Vatterlandts Verräther / am Leben gestrafft / jhre Güter aber / nach Vrtheil vnd Erkantnuß der Stände auch angelegt vnd verwendet werden. 5. Also auch die jenigen / welche hiebevor vnd im Anfang den Ständen beygestanden / aber nachmals sich von denselben gewendet / solten auß dem Reich außgeschlossen werden / vnd jhre Güter den Ständen heimfallen. 6. Die aber hin vnd wider gehuncken / vnd den Ständen nit auffrichtig beygestanden / solte man mit einer Geltstraff belegen / oder auch im Reich nit gedulden. 7. Was mit denen zuthun / deren etliche den Ständen beygefallen / vnnd jhre Leut wider den Feind geschickt / würde die Zeit geben. 8. Welche auß den Ständen gantz keine Soldaten wider den Feind deß Vatterlandes senden wollen / wie die zu bestraffen / könte berathschlaget werden. 9. Dieweil der Ertzbischoff vnd Abt zum Strohoff / vnd andere deß Vatterlands vntrewe Geistliche / auß dem Königreich / da sie doch niemands als jhr böses Gewissen verjagt / geflohen / solten sie nit mehr ins Reich gelassen / vnd zu jhren Stellen / sonderlich deß Ertzbischoffen / andere Personen vnd gebohrne Böhmen / verordnet werden. 10. Alle die / so den vorgangenen Practicken zugethan / darvon gewust vnd durch die Finger gesehen / solten forthin jhrer Dienst entsetzt seyn vnd zur Straff eine Summa Gelts zu Abzahlung der Soldaten erlegen. 11. Die Kirchen von denẽ vnder beyderley Gestalt erbawet / aber von denẽ sub vna nidergerissen / soltẽ von jnen sub vna widerumb erbawet werden. 12. Die Priester vnd Pfarrherrn sub vtraq; welche auß dem Königreich Böheimb / wie auch andere Herrn von den Geistlichen Gütern / Stätten / Märckten / Dörffern / außgetrieben / oder die Vnderthanen zum Glauben gezwungen worden / solten hinfüro mit dergleichen nit mehr beschweret werden / vnd so ein König in Böheimb sich sol-

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/173>, abgerufen am 15.05.2024.