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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Solte es dann künfftig auch zu Abzahlung deß mächtigen Schulden Lasts / darzu man längst hette thun sollen / kommen / so were solches den Oesterreichischen Landen außzustehen vnmüglich / wo nit Böheimb darbey / welches Königreich allezeit noch so viel / als die zwey Oesterreichische Lande / auff sich nehmen köndte / das best thete.

Endtlich wie ein Landt in viel Weg zugeniessen hette / dessen Landts Fürst andern Benachbarten mit ansehenlicher Macht vnd Reputation vberlegen / also hette es auch hingegen mit den strittigen Gräntzen / Mäuten / Commercien vnnd in mehr andere Weg höchlich zuentgelten / wo Benachbarte mächtiger / als desselben Landts-Fürst were / wie dann ein Hertzog von Bayern einem Ertz Hertzogen von Oesterreich nichts nachgeben würde / wann dieser neben Oesterreich nicht auch Böhmen zugleich regieren solte.

Auß diesen hochwichtigen Vrsachen könte das Landt Ob der Enß wegen der Verhütung seiner eigenen Vngelegenheiten / vnnd grossen Gefahr nichts so hoch wünschen / dann daß J. Mayest. die Cron Böheimb neben den Oesterreichischen Landen zugleich regierten.

Es weren aber auch hohe Vrsachen / warumb diese Landtschafft jhrer eigenen Ehren vnd Nutzens halber J. M. zum Röm. Kayser billich gern sehe. Dann wie ein Landtschafft vnd Stände durch eines Landtfürsten Hochheit an Ehren vnd Namen wachse vnnd auffnehme / also würden diese Lande hinwiderumb abnehmen / wo von jren Herrn die Römische Cron auff ein ander Hauß wegkommen solte / darneben hetten sie auch in diesen Landen der statlichen Reichs-Contributionen vnnd Hülffen diese lange Jar vber so viel genossen / dz ausser derselben jhnen vnmüglich gewesen were / den herzutringenden Gewalt deß Erbfeindes außzustehen / noch die Vngarischen / Crabatischen / Windischen vnd mehr Grentzen zubawen / oder zuerhalten. Derwegen dann alle Oesterr. Lande in grosser Gefahr stehen würden / wann das Kayserthumb von Hauß Oesterreich anders wohin gelangen solte / weil entweder die Reichshülffen eingezogener würden erfolgen / oder doch die Oesterreichische Lande mit den Durchzügen / Musterplätzen vnd Abdancken / nit wie bißhero würden verschonet bleiben.

Vnd weil ein solches Hauß / so wegen seiner Macht viel aemulos hette / zu seinem Fall / nit vnangefochten bliebe / als were die Beysorg / daß nit etwa künfftig allerhandt Verantwortungen der von so langen Zeiten hergetragenen Kayserl. Würden / Hochheit / wichtigen Abhandlungen / offt ohn Vorwissen der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mancher grosser vnd dem Reich schädtlichen Vbersehungen vnnd praejudicirlichen Alienationen / vnd die Satisfaction dessen allen mit grossem Schaden / Schmälerung vnd Gefahr dieses vnd anderer Lande möchte gesucht werden.

Dieser hochwichtigen Vrsachen halber / so die gemeine Landtschafft nit vnbillich in Obacht nehme / würde J. Kön. M. Jhro verhoffentlich nimmermehr etwas anders einbilden lassen / dann daß die Landt Stände jhres eigenen Interesse halben auffs höchste wüntscheten Jh. Kön. M. wo es anders Gottes Will were / nicht allein einen Regierenden Herrn beyder Oesterreichischen Lande vnd der Cron Böheimb / sondern auch gar einen Römischen König vnd Kayser bald zusehen / daher diese Landtschafft mit J. May. vnd aller derer / die es mit deroselben auffrichtig meyneten / löblichen Intention jederzeit vbereinstimme / auch nie anders gewesen were.

Die Differentz aber hielte sich allein in dem modo, nemblich wie / durch wen / vnd wann Jhre May. am leichtesten zu obbemelter Intention gelangten / hette sichs bißhero befunden / daß was von dem Landt Ob der Enß gerathen / gehandelt vnd vorgenommen worden / vnd noch geschehe / zu obbemelter Jhrer Mayest. Praetension beförderlich / hergegen was derselben Stände Rath / Gutachten vnd Vorhaben zuwider gehandelt würde / viel berührter Praetension hinderlich vnnd schädtlich abgienge.

Vrsach were / weil die Stände allezeit auff allgemeine Wolfahrt sehen / darinn deß Landtsfürsten vnd deß Hauses beständiges Auffnehmen bestünde / da hergegen andere anders nichts / als von der Reputation redeten. Anno 1614. hetten diese Lande gar hoch zur Vnion mit den Böhmen gerathen / vnd da man jhnen gefolget / were es zu diesem jetzigen Vnwesen nie kommen: Die Landt hette bald Anfangs dieses Auffstandts Vrsach vnd Anleytung gehabt / sich darein zuschlagen / die Mängel vnd Exceß / so wol zu einem als andern Theil weren nicht also zu Spott deß Herrn vnnd seiner Räthe / vnd zu grossem Schaden der Land / so weit in alle frembde Lande nicht außgebreitet / die Regierung were zeitlich verbessert / Mittel zu Abzahlung deß grossen Schuldenlasts gefunden / die allgemeine Defension wider den Türcken vnnd alle aemulatores deß Hauses Oesterreich auffgerichtet / vnd Eynigkeit zwischen allen Ländern erhalten worden / vnd Jhre Mayest. weren nunmehr in eine richtige vnnd beständige Regierung so vieler schöner Königreiche / Ertz Hertzogthumber / Fürstenthumber vnd Landt / mit vergewisserter Hoffnung der Römischen Cron / vnd mit hoher Reputation schon angetretten / weil man aber solche Vnion auß vergeblicher Sorg der Reputations Verkleinerung bey Hoff verhindert / so hette man auch die jetzige Vngelegenheiten desto weniger verhüten / vnd Jhrer Kön. May. jetzige Intention jhren gewüntschten Fortgang nit haben mögen.

Baldt im Anfang dieses Auffstandes hetten diese Stände sehr gerathen / durch der Landt Außschuß diese weit außsehende Sach zeitlich zuberathschlagen / da man einen sichern / leichten / schleunigen Weg / ohne Beschwer Jhrer Kay. M. vnd der schönen Lande ohne Zweiffel hette gefunden. Jhre Mayest. hette darbey die Stände besser kennen lernen / vnnd nach Tauglichkeit dieselben zu jhrer selbst vnd allgemeinen Wolfahrt hernach gebrauchen mögen. Weil man aber für ein mehrer Reputation der Chur-vnd Fürsten Interposition gehalten / so hette auch das Werck einen

Solte es dann künfftig auch zu Abzahlung deß mächtigẽ Schulden Lasts / darzu man längst hette thun sollen / kommen / so were solches den Oesterreichischen Landen außzustehẽ vnmüglich / wo nit Böheimb darbey / welches Königreich allezeit noch so viel / als die zwey Oesterreichische Lande / auff sich nehmen köndte / das best thete.

Endtlich wie ein Landt in viel Weg zugeniessen hette / dessen Landts Fürst andern Benachbarten mit ansehenlicher Macht vnd Reputation vberlegen / also hette es auch hingegen mit den strittigen Gräntzen / Mäuten / Commercien vnnd in mehr andere Weg höchlich zuentgelten / wo Benachbarte mächtiger / als desselben Landts-Fürst were / wie dann ein Hertzog von Bayern einem Ertz Hertzogen von Oesterreich nichts nachgeben würde / wann dieser neben Oesterreich nicht auch Böhmen zugleich regieren solte.

Auß diesen hochwichtigen Vrsachen könte das Landt Ob der Enß wegen der Verhütung seiner eigenen Vngelegenheiten / vnnd grossen Gefahr nichts so hoch wünschen / dann daß J. Mayest. die Cron Böheimb neben den Oesterreichischen Landen zugleich regierten.

Es weren aber auch hohe Vrsachen / warumb diese Landtschafft jhrer eigenen Ehren vnd Nutzens halber J. M. zum Röm. Kayser billich gern sehe. Dañ wie ein Landtschafft vnd Stände durch eines Landtfürsten Hochheit an Ehren vñ Namẽ wachse vnnd auffnehme / also würden diese Lande hinwiderumb abnehmen / wo von jren Herrn die Römische Cron auff ein ander Hauß wegkom̃en solte / darneben hetten sie auch in diesen Landẽ der statlichen Reichs-Contributionen vnnd Hülffen diese lange Jar vber so viel genossen / dz ausser derselben jhnen vnmüglich gewesen were / den herzutringenden Gewalt deß Erbfeindes außzustehen / noch die Vngarischen / Crabatischen / Windischẽ vnd mehr Grentzen zubawen / oder zuerhaltẽ. Derwegen dann alle Oesterr. Lande in grosser Gefahr stehen würden / wann das Kayserthumb võ Hauß Oesterreich anders wohin gelangẽ solte / weil entweder die Reichshülffen eingezogener würden erfolgen / oder doch die Oesterreichische Lande mit dẽ Durchzügen / Musterplätzen vnd Abdancken / nit wie bißhero würden verschonet bleiben.

Vnd weil ein solches Hauß / so wegen seiner Macht viel aemulos hette / zu seinem Fall / nit vnangefochten bliebe / als were die Beysorg / daß nit etwa künfftig allerhandt Verantwortungen der von so langen Zeiten hergetragenẽ Kayserl. Würden / Hochheit / wichtigen Abhandlungen / offt ohn Vorwissen der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mancher grosser vnd dem Reich schädtlichen Vbersehungen vnnd praejudicirlichen Alienationen / vnd die Satisfaction dessen allen mit grossem Schaden / Schmälerung vñ Gefahr dieses vnd anderer Lande möchte gesucht werden.

Dieser hochwichtigen Vrsachen halber / so die gemeine Landtschafft nit vnbillich in Obacht nehme / würde J. Kön. M. Jhro verhoffentlich nimmermehr etwas anders einbilden lassen / dañ daß die Landt Stände jhres eigenen Interesse halben auffs höchste wüntscheten Jh. Kön. M. wo es anders Gottes Will were / nicht allein einen Regierenden Herrn beyder Oesterreichischen Lande vnd der Cron Böheimb / sondern auch gar einen Römischen König vñ Kayser bald zusehen / daher diese Landtschafft mit J. May. vnd aller derer / die es mit deroselben auffrichtig meyneten / löblichen Intention jederzeit vbereinstimme / auch nie anders gewesen were.

Die Differentz aber hielte sich allein in dem modo, nemblich wie / durch wen / vnd wann Jhre May. am leichtesten zu obbemelter Intention gelangten / hette sichs bißhero befunden / daß was võ dem Landt Ob der Enß gerathen / gehandelt vnd vorgenommen worden / vnd noch geschehe / zu obbemelter Jhrer Mayest. Praetension beförderlich / hergegen was derselben Stände Rath / Gutachten vnd Vorhaben zuwider gehandelt würde / viel berührter Praetension hinderlich vnnd schädtlich abgienge.

Vrsach were / weil die Stände allezeit auff allgemeine Wolfahrt sehen / darinn deß Landtsfürsten vñ deß Hauses beständiges Auffnehmen bestünde / da hergegen andere anders nichts / als von der Reputation redeten. Anno 1614. hetten diese Lande gar hoch zur Vnion mit den Böhmen gerathen / vnd da man jhnen gefolget / were es zu diesem jetzigen Vnwesen nie kommen: Die Landt hette bald Anfangs dieses Auffstandts Vrsach vnd Anleytung gehabt / sich darein zuschlagen / die Mängel vnd Exceß / so wol zu einem als andern Theil weren nicht also zu Spott deß Herrn vnnd seiner Räthe / vnd zu grossem Schaden der Land / so weit in alle frembde Lande nicht außgebreitet / die Regierung were zeitlich verbessert / Mittel zu Abzahlung deß grossen Schuldenlasts gefunden / die allgemeine Defension wider den Türcken vnnd alle aemulatores deß Hauses Oesterreich auffgerichtet / vnd Eynigkeit zwischen allen Ländern erhalten worden / vnd Jhre Mayest. weren nunmehr in eine richtige vnnd beständige Regierung so vieler schöner Königreiche / Ertz Hertzogthumber / Fürstenthumber vnd Landt / mit vergewisserter Hoffnung der Römischen Cron / vñ mit hoher Reputation schon angetretten / weil man aber solche Vnion auß vergeblicher Sorg der Reputations Verkleinerung bey Hoff verhindert / so hette man auch die jetzige Vngelegenheiten desto weniger verhüten / vnd Jhrer Kön. May. jetzige Intention jhren gewüntschten Fortgang nit haben mögen.

Baldt im Anfang dieses Auffstandes hetten diese Stände sehr gerathen / durch der Landt Außschuß diese weit außsehende Sach zeitlich zuberathschlagẽ / da man einen sichern / leichten / schleunigen Weg / ohne Beschwer Jhrer Kay. M. vnd der schönen Lande ohne Zweiffel hette gefunden. Jhre Mayest. hette darbey die Stände besser kennen lernen / vnnd nach Tauglichkeit dieselben zu jhrer selbst vnd allgemeinen Wolfahrt hernach gebrauchen mögen. Weil man aber für ein mehrer Reputation der Chur-vñ Fürsten Interposition gehalten / so hette auch das Werck einen

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          <p>Baldt im Anfang dieses Auffstandes hetten diese Stände sehr gerathen / durch der                      Landt Außschuß diese weit außsehende Sach zeitlich zuberathschlage&#x0303; / da man                      einen sichern / leichten / schleunigen Weg / ohne Beschwer Jhrer Kay. M. vnd der                      schönen Lande ohne Zweiffel hette gefunden. Jhre Mayest. hette darbey die Stände                      besser kennen lernen / vnnd nach Tauglichkeit dieselben zu jhrer selbst vnd                      allgemeinen Wolfahrt hernach gebrauchen mögen. Weil man aber für ein mehrer                      Reputation der Chur-vn&#x0303; Fürsten Interposition gehalten / so hette                      auch das Werck einen
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[175/0222] Solte es dann künfftig auch zu Abzahlung deß mächtigẽ Schulden Lasts / darzu man längst hette thun sollen / kommen / so were solches den Oesterreichischen Landen außzustehẽ vnmüglich / wo nit Böheimb darbey / welches Königreich allezeit noch so viel / als die zwey Oesterreichische Lande / auff sich nehmen köndte / das best thete. Endtlich wie ein Landt in viel Weg zugeniessen hette / dessen Landts Fürst andern Benachbarten mit ansehenlicher Macht vnd Reputation vberlegen / also hette es auch hingegen mit den strittigen Gräntzen / Mäuten / Commercien vnnd in mehr andere Weg höchlich zuentgelten / wo Benachbarte mächtiger / als desselben Landts-Fürst were / wie dann ein Hertzog von Bayern einem Ertz Hertzogen von Oesterreich nichts nachgeben würde / wann dieser neben Oesterreich nicht auch Böhmen zugleich regieren solte. Auß diesen hochwichtigen Vrsachen könte das Landt Ob der Enß wegen der Verhütung seiner eigenen Vngelegenheiten / vnnd grossen Gefahr nichts so hoch wünschen / dann daß J. Mayest. die Cron Böheimb neben den Oesterreichischen Landen zugleich regierten. Es weren aber auch hohe Vrsachen / warumb diese Landtschafft jhrer eigenen Ehren vnd Nutzens halber J. M. zum Röm. Kayser billich gern sehe. Dañ wie ein Landtschafft vnd Stände durch eines Landtfürsten Hochheit an Ehren vñ Namẽ wachse vnnd auffnehme / also würden diese Lande hinwiderumb abnehmen / wo von jren Herrn die Römische Cron auff ein ander Hauß wegkom̃en solte / darneben hetten sie auch in diesen Landẽ der statlichen Reichs-Contributionen vnnd Hülffen diese lange Jar vber so viel genossen / dz ausser derselben jhnen vnmüglich gewesen were / den herzutringenden Gewalt deß Erbfeindes außzustehen / noch die Vngarischen / Crabatischen / Windischẽ vnd mehr Grentzen zubawen / oder zuerhaltẽ. Derwegen dann alle Oesterr. Lande in grosser Gefahr stehen würden / wann das Kayserthumb võ Hauß Oesterreich anders wohin gelangẽ solte / weil entweder die Reichshülffen eingezogener würden erfolgen / oder doch die Oesterreichische Lande mit dẽ Durchzügen / Musterplätzen vnd Abdancken / nit wie bißhero würden verschonet bleiben. Vnd weil ein solches Hauß / so wegen seiner Macht viel aemulos hette / zu seinem Fall / nit vnangefochten bliebe / als were die Beysorg / daß nit etwa künfftig allerhandt Verantwortungen der von so langen Zeiten hergetragenẽ Kayserl. Würden / Hochheit / wichtigen Abhandlungen / offt ohn Vorwissen der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mancher grosser vnd dem Reich schädtlichen Vbersehungen vnnd praejudicirlichen Alienationen / vnd die Satisfaction dessen allen mit grossem Schaden / Schmälerung vñ Gefahr dieses vnd anderer Lande möchte gesucht werden. Dieser hochwichtigen Vrsachen halber / so die gemeine Landtschafft nit vnbillich in Obacht nehme / würde J. Kön. M. Jhro verhoffentlich nimmermehr etwas anders einbilden lassen / dañ daß die Landt Stände jhres eigenen Interesse halben auffs höchste wüntscheten Jh. Kön. M. wo es anders Gottes Will were / nicht allein einen Regierenden Herrn beyder Oesterreichischen Lande vnd der Cron Böheimb / sondern auch gar einen Römischen König vñ Kayser bald zusehen / daher diese Landtschafft mit J. May. vnd aller derer / die es mit deroselben auffrichtig meyneten / löblichen Intention jederzeit vbereinstimme / auch nie anders gewesen were. Die Differentz aber hielte sich allein in dem modo, nemblich wie / durch wen / vnd wann Jhre May. am leichtesten zu obbemelter Intention gelangten / hette sichs bißhero befunden / daß was võ dem Landt Ob der Enß gerathen / gehandelt vnd vorgenommen worden / vnd noch geschehe / zu obbemelter Jhrer Mayest. Praetension beförderlich / hergegen was derselben Stände Rath / Gutachten vnd Vorhaben zuwider gehandelt würde / viel berührter Praetension hinderlich vnnd schädtlich abgienge. Vrsach were / weil die Stände allezeit auff allgemeine Wolfahrt sehen / darinn deß Landtsfürsten vñ deß Hauses beständiges Auffnehmen bestünde / da hergegen andere anders nichts / als von der Reputation redeten. Anno 1614. hetten diese Lande gar hoch zur Vnion mit den Böhmen gerathen / vnd da man jhnen gefolget / were es zu diesem jetzigen Vnwesen nie kommen: Die Landt hette bald Anfangs dieses Auffstandts Vrsach vnd Anleytung gehabt / sich darein zuschlagen / die Mängel vnd Exceß / so wol zu einem als andern Theil weren nicht also zu Spott deß Herrn vnnd seiner Räthe / vnd zu grossem Schaden der Land / so weit in alle frembde Lande nicht außgebreitet / die Regierung were zeitlich verbessert / Mittel zu Abzahlung deß grossen Schuldenlasts gefunden / die allgemeine Defension wider den Türcken vnnd alle aemulatores deß Hauses Oesterreich auffgerichtet / vnd Eynigkeit zwischen allen Ländern erhalten worden / vnd Jhre Mayest. weren nunmehr in eine richtige vnnd beständige Regierung so vieler schöner Königreiche / Ertz Hertzogthumber / Fürstenthumber vnd Landt / mit vergewisserter Hoffnung der Römischen Cron / vñ mit hoher Reputation schon angetretten / weil man aber solche Vnion auß vergeblicher Sorg der Reputations Verkleinerung bey Hoff verhindert / so hette man auch die jetzige Vngelegenheiten desto weniger verhüten / vnd Jhrer Kön. May. jetzige Intention jhren gewüntschten Fortgang nit haben mögen. Baldt im Anfang dieses Auffstandes hetten diese Stände sehr gerathen / durch der Landt Außschuß diese weit außsehende Sach zeitlich zuberathschlagẽ / da man einen sichern / leichten / schleunigen Weg / ohne Beschwer Jhrer Kay. M. vnd der schönen Lande ohne Zweiffel hette gefunden. Jhre Mayest. hette darbey die Stände besser kennen lernen / vnnd nach Tauglichkeit dieselben zu jhrer selbst vnd allgemeinen Wolfahrt hernach gebrauchen mögen. Weil man aber für ein mehrer Reputation der Chur-vñ Fürsten Interposition gehalten / so hette auch das Werck einen

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/222>, abgerufen am 27.11.2024.