Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden. Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte. Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen. Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts: Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn. Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenen freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen. Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen. Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc. Ermahnung der Churfürsten / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Als nun inmittelst der Schluß lautbar worden / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusammenkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen: Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmen nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten. Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet / Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden. Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte. Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen. Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts: Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn. Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenẽ freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen. Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen. Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc. Ermahnung der Churfürstẽ / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordẽ / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̃enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen: Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmẽ nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten. 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W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn.</p> <p>Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenẽ freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen.</p> <p>Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen.</p> <p>Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc.</p> <p><note place="right">Ermahnung der Churfürstẽ / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen.</note> Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordẽ / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̃enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen:</p> <p>Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmẽ nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten.</p> <p>Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [227/0274]
Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden.
Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte.
Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen.
Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts:
Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn.
Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenẽ freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen.
Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen.
Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc.
Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordẽ / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̃enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen:
Ermahnung der Churfürstẽ / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmẽ nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten.
Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet /
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