Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Vmbständ / Nachbarschafft vnd Interessent halber Oesterreich gewichen / oder weichen müssen. So were bekant / daß bey kriegenden Theilen in vnd ausserhalb dem Röm. Reich in gantzen Provintzen vnd Ländern dergleichen / oder grösser Schaden vnd Widerwärtigkeit als hieriun entstanden / vnd wol ein Theil gar seine Land vnd Leut verlassen müssen / vnd were dannoch hernach zwischen jnen Vergleich gemacht / die vertriebene restituirt worden / vnd wie man sagte / Herr vnd Knecht zu denseinen kommen: Dahero dergleichen in diesem Fall / da nicht wenigere / sondern mehr Mittel vnd Vrsachen vorhanden / nicht alles für gantz verlohren zu geben / sondern desto mehr alles darnach anzustellen / vnd zwar auch darumb / weil Keyser Ferdinand gleich nach Absterben Keysers Matthiae / mit Confirmation der Privilegien / Gebung deß Reverß / rc. zu gütlicher Hinlegung dieses Wesens sich mündlich offerirt / zu Franckfurt es dem Churfürstlichen Collegio / so allbereit einen Anfang gemacht hette / vber geben / also an S. Maj. Seiten diß falls kein Mangel seyn würde. Endlich wißte Sein Churf. Gn. wie er Hertzog in Bayern bey dieser Böhmischen Vnruh / grösser Vnruhe zu verhüten / vnd Ruhe zu befördern / sich verhalten / auch durch sein Land wegen deß Hauses Oesterreich / oder demselben zu gut entweders nit so viel / oder doch nit mehr / als wegen der Böhmischen Stände sonst im Röm. Reich vorgangen / ausserhalb daß ein Theil Keys. Kriegsvolck / nach dem es auch anderer Stände Nachbarschafft passirt / durch sein Land auff vorgehende Leistung / was die Reichs constitutiones vermöchten / in gutem Regiment vnd Disciplin / mit Ablegung deß Vnkostens / ohne sonderbaren Schaden vnd Beleydigung auff deß Röm. Keysers vnd deß Hauses Oesterreich ersuchen / offentlich durchgeführet worden / so jm zu verhindern nit gebührt / auch da man darzu befugt gewesen / es vorher hette geschehen sollen: Entgegen dz Kriegsvolck / so den Böhmischen Ständen zu guten vielmehr durch anderer Reichsstände Gebiet ohn Observantz der Reichs Constiturionen / sonderlich aber mit der Cath. Ständ vnd derselben Vnderthanen grosser Beschwerden einquartirt / vnd dardurch gebracht worden: so nun seinen Weg hette. Er were aber so wol eines als deß andern Theils / vnd dann seiner eygnen der Gefahr an mehr Orthen angrentzenden Lande / auch obligenden Kreyß-Obristen Ampts halber vervrsacht worden / sich in etwas Defensionsverfassung / wider vnverhoffte Fall zu stellen / darüber der Vnkosten Gefahr vnd Vnruhe in seinen Landen sich von Tag zu Tag mehren müste / wann dz Böhmische Wesen nit accommodirt / sondern mit Einsetzung eines andern Königs oder anderwerts beyderseits sich mehrender Kriegsverfassung steigen solte: Es wächst jhm mehr / als keinem andern Stand deß Reichs / die Gefahr auff den Halß / in dem er fast mitten zwischen beyden Theilen gelegen / also nicht allein von dannen aller Vngelegenheiten / mit Dutzchzügen / Streiffen / Meutereyen wegen Mangel Gelds / Proviands vnd anderer Nothwendigkeit (so besorglich wegen so grosser Kriegsmacht erfolgen möchte) zu erwarten / sondern es möchte wol gar sedes b[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]lli darein devolvirt werden / dahero er auff solche Fall nothwendig vnd billich zu bedencken / vnd sich allenthalben zu beschweren hette / daß wegen dieser frembden Vnruhe / die man auff fürträgliche Mittel nit accommodirt wolte / er seine Land vnd Leut / sampt denen jhm verwandten vnd zugethanen in so augenscheinliche Gefahr vnd Schaden gefetzt / vnd anderer entgelten muste / darumb dann (im Fall S. Churf. G. sich der Cron vnderfangen würde) er der gäntzlichen Zuversicht were / auch solches zu begeren getrungen würde / es auff solche Gestalt zu vermitteln / damit er dieser Gefahr / so jhm vnd den seinigen darauß entstehen möchte / gantz versichert / auch Jh. Churf. G. selbst / wegen der vertrawlichen Affection / Correspondentz / nahen eines Stammen vnd Namen Verwandnuß ohne Zweisel kein Reich oder Land also suchen oder annemen würde / daß er mit den seinen darunder solte zu Schaden kommen oder periclitiren / wann man gleich hernach ein scheinliche Vrsach / warumb es geschehen oder seyn müssen / jm wolte aufftringen / dann es daran nit gnug were: dann wann man deß jenigen Condition / der zwischen mehrern kriegenden Partheyen gelegen / erwege / könte man zugleich bald ein nachtheilige Vrsach aufftichten: Sein Begehren vnd Gedancken weren / man solte den Weg / so weniger Weiterung auff sich hette / vnd leichter zu effectuiren / vornemen / damit man zum Frieden gelangen könte. Bey dieser Occasion könte er S. Churf. Gn. in Vertrawen nit bergen / daß jhm gantz nachdenck lich seye / daß man S. Churf. G. vnd etlichen Reichs-Ständen / innmassen jetzt im Nider Sächsischen Kreyß geschehe / einzubilden / vnd dardurch das Fewer im Reich nur wol zu foviren vnd zu vermehren nicht Schew trüge / als wann die Catholische Reichs Ständ mit jhrer wenige Werbung nichts anders als Vntertruckung sucheten / also auch derentwegen S. Churf. Gn. sampt dero Mitvnirten / so starcke Anzahl Volcks vnd Praeparation gegen Böheimb geführet: Dann er wegen seiner vnd der andern sich in etwas Defension gestellten Stände S. Churf. G. dessen vnd was die Vrsach sey / avisirt / vnd mehr als gnugsam sincerirt / daß dem nit also vnd die Catholischen nur Ruhe vnd Sicherheit bey dem jhren / auch Fried vnd Einigkeit / vnd mit der Verfassung anderes nichts / als die natürliche Defension vor Gewalt meynten / sonderlich die / so noch vor weniger Zeit / mit jhrem vnd der jhrigen auff viel tansendt Gülden sich erstreckenden Schaden / es noch empfinden: wie dann solche jhre Desensionspraeparation der Proportion nach / wann man dieselbe calculierte / das Gegenspiel selbst an die Hand gebe. Auß diesem hetten S. Churf. Gn. sein getrewe wolmeynende Gedancken / so jhm ber der newen Böhmischen Election / so wol wegen desselben auch anderer Königreich / Länder vnd deß Römischen Reichs / als insonderheit S. Churf. Gn dero zugethannen / auch seiner Land vnd Leut halben zu Gemüth giengen / dieselbe nochmals getrewlich ersuchend / sie wolten dieselbe in keinem vn- Vmbständ / Nachbarschafft vnd Interessent halber Oesterreich gewichen / oder weichen müssen. So were bekant / daß bey kriegenden Theilen in vnd ausserhalb dem Röm. Reich in gantzen Provintzen vñ Ländern dergleichen / oder grösser Schaden vnd Widerwärtigkeit als hieriun entstanden / vnd wol ein Theil gar seine Land vñ Leut verlassen müssen / vnd were dannoch hernach zwischen jnen Vergleich gemacht / die vertriebene restituirt worden / vnd wie man sagte / Herr vnd Knecht zu denseinen kommen: Dahero dergleichen in diesem Fall / da nicht wenigere / sondern mehr Mittel vnd Vrsachen vorhanden / nicht alles für gantz verlohren zu geben / sondern desto mehr alles darnach anzustellen / vnd zwar auch darumb / weil Keyser Ferdinand gleich nach Absterben Keysers Matthiae / mit Confirmation der Privilegien / Gebung deß Reverß / rc. zu gütlicher Hinlegung dieses Wesens sich mündlich offerirt / zu Franckfurt es dem Churfürstlichen Collegio / so allbereit einen Anfang gemacht hette / vber geben / also an S. Maj. Seiten diß falls kein Mangel seyn würde. Endlich wißte Sein Churf. Gn. wie er Hertzog in Bayern bey dieser Böhmischen Vnruh / grösser Vnruhe zu verhüten / vnd Ruhe zu befördern / sich verhaltẽ / auch durch sein Land wegen deß Hauses Oesterreich / oder demselben zu gut entweders nit so viel / oder doch nit mehr / als wegen der Böhmischen Stände sonst im Röm. Reich vorgangen / ausserhalb daß ein Theil Keys. Kriegsvolck / nach dem es auch anderer Stände Nachbarschafft passirt / durch sein Land auff vorgehẽde Leistung / was die Reichs constitutiones vermöchten / in gutem Regiment vnd Disciplin / mit Ablegung deß Vnkostens / ohne sonderbaren Schaden vnd Beleydigung auff deß Röm. Keysers vñ deß Hauses Oesterreich ersuchẽ / offentlich durchgeführet wordẽ / so jm zu verhindern nit gebührt / auch da man darzu befugt gewesen / es vorher hette geschehen sollen: Entgegẽ dz Kriegsvolck / so dẽ Böhmischẽ Ständen zu gutẽ vielmehr durch anderer Reichsstände Gebiet ohn Observantz der Reichs Constiturionẽ / sonderlich aber mit der Cath. Ständ vnd derselbẽ Vnderthanẽ grosser Beschwerdẽ einquartirt / vñ dardurch gebracht wordẽ: so nun seinẽ Weg hette. Er were aber so wol eines als deß andern Theils / vnd dann seiner eygnen der Gefahr an mehr Orthen angrentzendẽ Lande / auch obligenden Kreyß-Obristen Ampts halber vervrsacht worden / sich in etwas Defensionsverfassung / wider vnverhoffte Fall zu stellen / darüber der Vnkosten Gefahr vnd Vnruhe in seinẽ Landen sich võ Tag zu Tag mehren müste / wann dz Böhmische Wesen nit accommodirt / sondern mit Einsetzung eines andern Königs oder anderwerts beyderseits sich mehrender Kriegsverfassung steigen solte: Es wächst jhm mehr / als keinem andern Stand deß Reichs / die Gefahr auff den Halß / in dem er fast mitten zwischen beyden Theilen gelegen / also nicht allein von dannen aller Vngelegenheiten / mit Dutzchzügen / Streiffen / Meutereyen wegẽ Mãgel Gelds / Proviands vnd anderer Nothwendigkeit (so besorglich wegẽ so grosser Kriegsmacht erfolgẽ möchte) zu erwarten / sondern es möchte wol gar sedes b[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]lli darein devolvirt werden / dahero er auff solche Fall nothwendig vnd billich zu bedencken / vnd sich allenthalben zu beschweren hette / daß wegen dieser frembdẽ Vnruhe / die man auff fürträgliche Mittel nit accommodirt wolte / er seine Land vnd Leut / sampt denen jhm verwandten vnd zugethanen in so augenscheinliche Gefahr vnd Schaden gefetzt / vnd anderer entgelten muste / darumb dann (im Fall S. Churf. G. sich der Cron vnderfangẽ würde) er der gäntzlichen Zuversicht were / auch solches zu begeren getrungen würde / es auff solche Gestalt zu vermitteln / damit er dieser Gefahr / so jhm vnd den seinigen darauß entstehen möchte / gantz versichert / auch Jh. Churf. G. selbst / wegẽ der vertrawlichen Affection / Correspõdentz / nahẽ eines Stammen vnd Namẽ Verwandnuß ohne Zweisel kein Reich oder Land also suchen oder annemẽ würde / daß er mit den seinen darunder solte zu Schaden kom̃en oder periclitiren / wann man gleich hernach ein scheinliche Vrsach / warumb es geschehen oder seyn müssen / jm wolte aufftringen / dann es daran nit gnug were: dann wann man deß jenigen Condition / der zwischen mehrern kriegenden Partheyen gelegen / erwege / könte man zugleich bald ein nachtheilige Vrsach aufftichten: Sein Begehren vnd Gedancken weren / man solte den Weg / so weniger Weiterung auff sich hette / vnd leichter zu effectuiren / vornemen / damit man zum Frieden gelangen könte. Bey dieser Occasion könte er S. Churf. Gn. in Vertrawen nit bergen / daß jhm gantz nachdenck lich seye / daß man S. Churf. G. vñ etlichẽ Reichs-Ständen / innmassen jetzt im Nider Sächsischen Kreyß geschehe / einzubilden / vnd dardurch das Fewer im Reich nur wol zu foviren vnd zu vermehren nicht Schew trüge / als wann die Catholische Reichs Ständ mit jhrer wenige Werbung nichts anders als Vntertruckung sucheten / also auch derentwegen S. Churf. Gn. sampt dero Mitvnirten / so starcke Anzahl Volcks vnd Praeparation gegen Böheimb geführet: Dann er wegen seiner vnd der andern sich in etwas Defension gestellten Stände S. Churf. G. dessen vnd was die Vrsach sey / avisirt / vnd mehr als gnugsam sincerirt / daß dem nit also vnd die Catholischen nur Ruhe vnd Sicherheit bey dem jhren / auch Fried vnd Einigkeit / vnd mit der Verfassung anderes nichts / als die natürliche Defension vor Gewalt meynten / sonderlich die / so noch vor weniger Zeit / mit jhrem vnd der jhrigen auff viel tansendt Gülden sich erstreckenden Schaden / es noch empfinden: wie dann solche jhre Desensionspraeparation der Proportion nach / wann man dieselbe calculierte / das Gegenspiel selbst an die Hand gebe. Auß diesem hetten S. Churf. Gn. sein getrewe wolmeynende Gedancken / so jhm ber der newen Böhmischen Election / so wol wegen desselben auch anderer Königreich / Länder vnd deß Römischen Reichs / als insonderheit S. Churf. Gn dero zugethannen / auch seiner Land vnd Leut halben zu Gemüth giengen / dieselbe nochmals getrewlich ersuchend / sie wolten dieselbe in keinem vn- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0281" n="234"/> Vmbständ / Nachbarschafft vnd Interessent halber Oesterreich gewichen / oder weichen müssen.</p> <p>So were bekant / daß bey kriegenden Theilen in vnd ausserhalb dem Röm. Reich in gantzen Provintzen vñ Ländern dergleichen / oder grösser Schaden vnd Widerwärtigkeit als hieriun entstanden / vnd wol ein Theil gar seine Land vñ Leut verlassen müssen / vnd were dannoch hernach zwischen jnen Vergleich gemacht / die vertriebene restituirt worden / vnd wie man sagte / Herr vnd Knecht zu denseinen kommen: Dahero dergleichen in diesem Fall / da nicht wenigere / sondern mehr Mittel vnd Vrsachen vorhanden / nicht alles für gantz verlohren zu geben / sondern desto mehr alles darnach anzustellen / vnd zwar auch darumb / weil Keyser Ferdinand gleich nach Absterben Keysers Matthiae / mit Confirmation der Privilegien / Gebung deß Reverß / rc. zu gütlicher Hinlegung dieses Wesens sich mündlich offerirt / zu Franckfurt es dem Churfürstlichen Collegio / so allbereit einen Anfang gemacht hette / vber geben / also an S. Maj. Seiten diß falls kein Mangel seyn würde.</p> <p>Endlich wißte Sein Churf. Gn. wie er Hertzog in Bayern bey dieser Böhmischen Vnruh / grösser Vnruhe zu verhüten / vnd Ruhe zu befördern / sich verhaltẽ / auch durch sein Land wegen deß Hauses Oesterreich / oder demselben zu gut entweders nit so viel / oder doch nit mehr / als wegen der Böhmischen Stände sonst im Röm. Reich vorgangen / ausserhalb daß ein Theil Keys. Kriegsvolck / nach dem es auch anderer Stände Nachbarschafft passirt / durch sein Land auff vorgehẽde Leistung / was die Reichs constitutiones vermöchten / in gutem Regiment vnd Disciplin / mit Ablegung deß Vnkostens / ohne sonderbaren Schaden vnd Beleydigung auff deß Röm. Keysers vñ deß Hauses Oesterreich ersuchẽ / offentlich durchgeführet wordẽ / so jm zu verhindern nit gebührt / auch da man darzu befugt gewesen / es vorher hette geschehen sollen: Entgegẽ dz Kriegsvolck / so dẽ Böhmischẽ Ständen zu gutẽ vielmehr durch anderer Reichsstände Gebiet ohn Observantz der Reichs Constiturionẽ / sonderlich aber mit der Cath. Ständ vnd derselbẽ Vnderthanẽ grosser Beschwerdẽ einquartirt / vñ dardurch gebracht wordẽ: so nun seinẽ Weg hette. Er were aber so wol eines als deß andern Theils / vnd dann seiner eygnen der Gefahr an mehr Orthen angrentzendẽ Lande / auch obligenden Kreyß-Obristen Ampts halber vervrsacht worden / sich in etwas Defensionsverfassung / wider vnverhoffte Fall zu stellen / darüber der Vnkosten Gefahr vnd Vnruhe in seinẽ Landen sich võ Tag zu Tag mehren müste / wann dz Böhmische Wesen nit accommodirt / sondern mit Einsetzung eines andern Königs oder anderwerts beyderseits sich mehrender Kriegsverfassung steigen solte: Es wächst jhm mehr / als keinem andern Stand deß Reichs / die Gefahr auff den Halß / in dem er fast mitten zwischen beyden Theilen gelegen / also nicht allein von dannen aller Vngelegenheiten / mit Dutzchzügen / Streiffen / Meutereyen wegẽ Mãgel Gelds / Proviands vnd anderer Nothwendigkeit (so besorglich wegẽ so grosser Kriegsmacht erfolgẽ möchte) zu erwarten / sondern es möchte wol gar sedes b<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>lli darein devolvirt werden / dahero er auff solche Fall nothwendig vnd billich zu bedencken / vnd sich allenthalben zu beschweren hette / daß wegen dieser frembdẽ Vnruhe / die man auff fürträgliche Mittel nit accommodirt wolte / er seine Land vnd Leut / sampt denen jhm verwandten vnd zugethanen in so augenscheinliche Gefahr vnd Schaden gefetzt / vnd anderer entgelten muste / darumb dann (im Fall S. Churf. G. sich der Cron vnderfangẽ würde) er der gäntzlichen Zuversicht were / auch solches zu begeren getrungen würde / es auff solche Gestalt zu vermitteln / damit er dieser Gefahr / so jhm vnd den seinigen darauß entstehen möchte / gantz versichert / auch Jh. Churf. G. selbst / wegẽ der vertrawlichen Affection / Correspõdentz / nahẽ eines Stammen vnd Namẽ Verwandnuß ohne Zweisel kein Reich oder Land also suchen oder annemẽ würde / daß er mit den seinen darunder solte zu Schaden kom̃en oder periclitiren / wann man gleich hernach ein scheinliche Vrsach / warumb es geschehen oder seyn müssen / jm wolte aufftringen / dann es daran nit gnug were: dann wann man deß jenigen Condition / der zwischen mehrern kriegenden Partheyen gelegen / erwege / könte man zugleich bald ein nachtheilige Vrsach aufftichten: Sein Begehren vnd Gedancken weren / man solte den Weg / so weniger Weiterung auff sich hette / vnd leichter zu effectuiren / vornemen / damit man zum Frieden gelangen könte.</p> <p>Bey dieser Occasion könte er S. Churf. Gn. in Vertrawen nit bergen / daß jhm gantz nachdenck lich seye / daß man S. Churf. G. vñ etlichẽ Reichs-Ständen / innmassen jetzt im Nider Sächsischen Kreyß geschehe / einzubilden / vnd dardurch das Fewer im Reich nur wol zu foviren vnd zu vermehren nicht Schew trüge / als wann die Catholische Reichs Ständ mit jhrer wenige Werbung nichts anders als Vntertruckung sucheten / also auch derentwegen S. Churf. Gn. sampt dero Mitvnirten / so starcke Anzahl Volcks vnd Praeparation gegen Böheimb geführet: Dann er wegen seiner vnd der andern sich in etwas Defension gestellten Stände S. Churf. G. dessen vnd was die Vrsach sey / avisirt / vnd mehr als gnugsam sincerirt / daß dem nit also vnd die Catholischen nur Ruhe vnd Sicherheit bey dem jhren / auch Fried vnd Einigkeit / vnd mit der Verfassung anderes nichts / als die natürliche Defension vor Gewalt meynten / sonderlich die / so noch vor weniger Zeit / mit jhrem vnd der jhrigen auff viel tansendt Gülden sich erstreckenden Schaden / es noch empfinden: wie dann solche jhre Desensionspraeparation der Proportion nach / wann man dieselbe calculierte / das Gegenspiel selbst an die Hand gebe.</p> <p>Auß diesem hetten S. Churf. Gn. sein getrewe wolmeynende Gedancken / so jhm ber der newen Böhmischen Election / so wol wegen desselben auch anderer Königreich / Länder vnd deß Römischen Reichs / als insonderheit S. Churf. Gn dero zugethannen / auch seiner Land vnd Leut halben zu Gemüth giengen / dieselbe nochmals getrewlich ersuchend / sie wolten dieselbe in keinem vn- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [234/0281]
Vmbständ / Nachbarschafft vnd Interessent halber Oesterreich gewichen / oder weichen müssen.
So were bekant / daß bey kriegenden Theilen in vnd ausserhalb dem Röm. Reich in gantzen Provintzen vñ Ländern dergleichen / oder grösser Schaden vnd Widerwärtigkeit als hieriun entstanden / vnd wol ein Theil gar seine Land vñ Leut verlassen müssen / vnd were dannoch hernach zwischen jnen Vergleich gemacht / die vertriebene restituirt worden / vnd wie man sagte / Herr vnd Knecht zu denseinen kommen: Dahero dergleichen in diesem Fall / da nicht wenigere / sondern mehr Mittel vnd Vrsachen vorhanden / nicht alles für gantz verlohren zu geben / sondern desto mehr alles darnach anzustellen / vnd zwar auch darumb / weil Keyser Ferdinand gleich nach Absterben Keysers Matthiae / mit Confirmation der Privilegien / Gebung deß Reverß / rc. zu gütlicher Hinlegung dieses Wesens sich mündlich offerirt / zu Franckfurt es dem Churfürstlichen Collegio / so allbereit einen Anfang gemacht hette / vber geben / also an S. Maj. Seiten diß falls kein Mangel seyn würde.
Endlich wißte Sein Churf. Gn. wie er Hertzog in Bayern bey dieser Böhmischen Vnruh / grösser Vnruhe zu verhüten / vnd Ruhe zu befördern / sich verhaltẽ / auch durch sein Land wegen deß Hauses Oesterreich / oder demselben zu gut entweders nit so viel / oder doch nit mehr / als wegen der Böhmischen Stände sonst im Röm. Reich vorgangen / ausserhalb daß ein Theil Keys. Kriegsvolck / nach dem es auch anderer Stände Nachbarschafft passirt / durch sein Land auff vorgehẽde Leistung / was die Reichs constitutiones vermöchten / in gutem Regiment vnd Disciplin / mit Ablegung deß Vnkostens / ohne sonderbaren Schaden vnd Beleydigung auff deß Röm. Keysers vñ deß Hauses Oesterreich ersuchẽ / offentlich durchgeführet wordẽ / so jm zu verhindern nit gebührt / auch da man darzu befugt gewesen / es vorher hette geschehen sollen: Entgegẽ dz Kriegsvolck / so dẽ Böhmischẽ Ständen zu gutẽ vielmehr durch anderer Reichsstände Gebiet ohn Observantz der Reichs Constiturionẽ / sonderlich aber mit der Cath. Ständ vnd derselbẽ Vnderthanẽ grosser Beschwerdẽ einquartirt / vñ dardurch gebracht wordẽ: so nun seinẽ Weg hette. Er were aber so wol eines als deß andern Theils / vnd dann seiner eygnen der Gefahr an mehr Orthen angrentzendẽ Lande / auch obligenden Kreyß-Obristen Ampts halber vervrsacht worden / sich in etwas Defensionsverfassung / wider vnverhoffte Fall zu stellen / darüber der Vnkosten Gefahr vnd Vnruhe in seinẽ Landen sich võ Tag zu Tag mehren müste / wann dz Böhmische Wesen nit accommodirt / sondern mit Einsetzung eines andern Königs oder anderwerts beyderseits sich mehrender Kriegsverfassung steigen solte: Es wächst jhm mehr / als keinem andern Stand deß Reichs / die Gefahr auff den Halß / in dem er fast mitten zwischen beyden Theilen gelegen / also nicht allein von dannen aller Vngelegenheiten / mit Dutzchzügen / Streiffen / Meutereyen wegẽ Mãgel Gelds / Proviands vnd anderer Nothwendigkeit (so besorglich wegẽ so grosser Kriegsmacht erfolgẽ möchte) zu erwarten / sondern es möchte wol gar sedes b_lli darein devolvirt werden / dahero er auff solche Fall nothwendig vnd billich zu bedencken / vnd sich allenthalben zu beschweren hette / daß wegen dieser frembdẽ Vnruhe / die man auff fürträgliche Mittel nit accommodirt wolte / er seine Land vnd Leut / sampt denen jhm verwandten vnd zugethanen in so augenscheinliche Gefahr vnd Schaden gefetzt / vnd anderer entgelten muste / darumb dann (im Fall S. Churf. G. sich der Cron vnderfangẽ würde) er der gäntzlichen Zuversicht were / auch solches zu begeren getrungen würde / es auff solche Gestalt zu vermitteln / damit er dieser Gefahr / so jhm vnd den seinigen darauß entstehen möchte / gantz versichert / auch Jh. Churf. G. selbst / wegẽ der vertrawlichen Affection / Correspõdentz / nahẽ eines Stammen vnd Namẽ Verwandnuß ohne Zweisel kein Reich oder Land also suchen oder annemẽ würde / daß er mit den seinen darunder solte zu Schaden kom̃en oder periclitiren / wann man gleich hernach ein scheinliche Vrsach / warumb es geschehen oder seyn müssen / jm wolte aufftringen / dann es daran nit gnug were: dann wann man deß jenigen Condition / der zwischen mehrern kriegenden Partheyen gelegen / erwege / könte man zugleich bald ein nachtheilige Vrsach aufftichten: Sein Begehren vnd Gedancken weren / man solte den Weg / so weniger Weiterung auff sich hette / vnd leichter zu effectuiren / vornemen / damit man zum Frieden gelangen könte.
Bey dieser Occasion könte er S. Churf. Gn. in Vertrawen nit bergen / daß jhm gantz nachdenck lich seye / daß man S. Churf. G. vñ etlichẽ Reichs-Ständen / innmassen jetzt im Nider Sächsischen Kreyß geschehe / einzubilden / vnd dardurch das Fewer im Reich nur wol zu foviren vnd zu vermehren nicht Schew trüge / als wann die Catholische Reichs Ständ mit jhrer wenige Werbung nichts anders als Vntertruckung sucheten / also auch derentwegen S. Churf. Gn. sampt dero Mitvnirten / so starcke Anzahl Volcks vnd Praeparation gegen Böheimb geführet: Dann er wegen seiner vnd der andern sich in etwas Defension gestellten Stände S. Churf. G. dessen vnd was die Vrsach sey / avisirt / vnd mehr als gnugsam sincerirt / daß dem nit also vnd die Catholischen nur Ruhe vnd Sicherheit bey dem jhren / auch Fried vnd Einigkeit / vnd mit der Verfassung anderes nichts / als die natürliche Defension vor Gewalt meynten / sonderlich die / so noch vor weniger Zeit / mit jhrem vnd der jhrigen auff viel tansendt Gülden sich erstreckenden Schaden / es noch empfinden: wie dann solche jhre Desensionspraeparation der Proportion nach / wann man dieselbe calculierte / das Gegenspiel selbst an die Hand gebe.
Auß diesem hetten S. Churf. Gn. sein getrewe wolmeynende Gedancken / so jhm ber der newen Böhmischen Election / so wol wegen desselben auch anderer Königreich / Länder vnd deß Römischen Reichs / als insonderheit S. Churf. Gn dero zugethannen / auch seiner Land vnd Leut halben zu Gemüth giengen / dieselbe nochmals getrewlich ersuchend / sie wolten dieselbe in keinem vn-
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