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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dolph von Teuffenbach kame mit grosser Mühe mit den vbrigen Soldaten zu Schiff davon. Nach solchem hat Bethlehem Statt vnd Schloß auffgefordert: aber doch auff Anhalten dem Vngarischen Palatino etwas Zeit gegeben / sich zubedencken / ober die Vestung ohne Gewalt vbergeben wolte / oder nicht? Weil nun der Palatinus kein Entsatz so bald zuhoffen hatte / hat er nach zuvor gepflogener Berathschlagung mit dem Palfy vnd andern Landherrn sich entschlossen / die Statt vnd Vestung in deß Siebenbürgers Gewalt zu vbergeben. Worauff selbiger sehr stattlich daselbst eingezogen / vnd in der Pfarrkirchen den 20. Octobr. eine Danck sagungspredigt halten lassen / nachmals ins Schloß hinauf / da die Vngarische Cron in Verwahrung gelegen / geritten / vnd nach dem er eins vnd anders besichtiget / sich wider mit dem Palatino vnd andern Herrn hinunder in die Statt begeben / vnd ein stattlich Pancket gehalten.

Nun wird es Zeit seyn / weil es die Ordnung an diesem Ort also haben will / daß wir vns auch nach Schlesien wenden / vnd was allda diese Zeit gehandelt worden / erzehlen.

Schlesische Fürsten vnd Stände halten zu Preßlaw eine Zusammenkunfft. Selbige Fürsten vnd Ständ haben im Herbstmonat eine Zusammenkunfft zu Preßlaw gehalten. Was allda tractirt vnd beschlossen worden / ist auß der jenigen Schrifft / die sie damals dessentwegen offentlich außgehen lassen bekant: die war dieses Inhalts; Es war diese Versamblung darumb angestelt worden / damit das vor diesem beschlossene Defensionwerck fortgesetzet / vnd wz sonsten mehr dem gemeinen Wesen zum besten gereichete / berathschlaget würde.

Derohalben weil die Fürsten vnd Stände in Schlesien nicht allein in grosser Anzahl: sondern auch jre Abgesandte so von der Pragerischen Versamblung widerkommen / allda erschienen / als hetten sie für nötig geachtet / daß beydes gemeltes Defensionwerck beschlossen / vnd dann auch von besagter Legaten Relation Berathschlagung gepflogen würde. Diese nun were folgendes Inhalts gewesen; Daß fürnämlich die längst für gehabte / vnd von Keyser Matthia vor diesem zugelassene Confoederation mit den Oesterreichischen vnd anderrn zur Cron Böheimb gehörigen Landen beschlossen vnd auf gewisse Puncten gesetzet / nach gehends aber vber deß Regiments Veränderung gehandelt worden / vnd nach reiffer Erwegung nicht anders können befunden werden / dann daß König Ferdinand sich der Regierung deß Königreichs Böheimb / vnd der incorporirten Länder / verlustig gemacht: die Ständ vnd Innwohner derselben eo ipso der geleisteten Evectualpflicht loß geben / welche dahero befugt worden / zu einer newen Wahl zu schreiten / wie dann auch geschehen / vnd were mit gemeiner der Länder Wahl vnd Approbation Pfaltzgraff Fridrich zu einem künfftigen König erwehlet worden. Sie zwar hetten nichts mehr gewünschet / dann daß dem höchsten Herrscher aller Welt gefällig gewesen were / nach Keysers Matthiae ableiben / Königs Ferdinandi Hertz vnd Gemüth dahin zu lencken / daß er friedliche vnd sanfftmüthige Consilia für die Hand genommen / vnd das jenige wz in dem Königreich Böhmen geschehen / vnd Keyser Matthiam / die Waffen zunemen / beweget / cum persona, als deren Authorität allein verletzet seyn können / erlöschen lassen / die genommene Waffen abgeschaffet / die bösen Räthe / als welche die Hauptvrsach alles Vbels weren / von sich gelassen / das Regiment / anderer Königreich Exempel nach / mit gemeinem Rath der Länder verbessert / der verwirreten vnrühigen Zeit etwas zugegeben / vnd aller Stände / welche schon längst bey Keysers Matthiae Lebzeiten protestiret / daß dz Königreich vnd dessen incorporirte Länder nit ehe zur Ruhe gebracht werden könte / es were dann den Religionsbeschwerden abgeholffen / die darzu gehörige Privilegia ernewert / vnd de non amplius mil turbando genugsame Versicherung gethan / bitten / nicht allein mit Worten vnd Brieffen / wie zuvor geschehen / sondern in der That selbsten genug gethan / weil er keine Vrsach / solches zu vnderlassen gehabt / in dem er von niemand annoch beleydiget / die Vrsach auch deß Kriegs / so niemals von Keyser Matthia auf was anders / als auff die Keys. vnd Königliche Reputation gestellet / mit J. May. Leben aufgehöret / vnd die Zeiten nit mehr brieffliche Confirmationen / sondern würckliche Versicherung jhrer Privilegien erfordert / die Vnderthanen auch nichts anders begert hetten / als was er leichtlich thun können / vnd welches auch zuthun / er / als er zum König erwehlet worden / mit Brieff vnd Siegel verheissen. Dieses wann es were in acht genommen worden / hette leichtlich die Sach zwischen Herrn vnd Vnderthanen / ohne anderer Interpositionen / können verglichen werden; Aber dessen alles vngeachtet / hetten die bösen Räthe die Sachen dahin gebracht / daß / gleich wie zu Keysers Matthiae Lebzeiten der König die Kriegsdirection wider gegeben Reverß auff sich genommen; als auch / nach desselben ableiben so ferne darmit continuiret / daß böse Räth mit jhren Passionen mehr / dann die Länder selbst vnd der Vnderthanen Anligen in acht genommen: die Antrettung deß Regiments mit Krieg / Fewer / Schwerdt vnd Landsverwüstung stabiliret / die wider die Privilegia zum höchsten beschwerte Vnderthanen mit Briefflichen Verheissungen abgewiesen / gar nichts deß jenigen / darzu man verpflicht gewesen / zum Effect gebracht: auch nit der wenigste Schein einiger Satisfaction sich sehen lassen / In dessen aber allerhand Practicken / damit eine Trennung vnder den Ländern gemacht / angestellet; mit dem Hauß Spanien allerley gehandelt / vnd alles zu Beraubung jhrer Privilegien / vnd sie vnder eusserste Dienstbarkeit vnd einen absoluten Spanischen Dominat / darvor alle Nationen der Christenheit ein Abschew trügen / zubringen / vorgenommen worden.

In Erwegung dessen / als sie jnen für Augen gestellet / daß niemanden müglich seyn könte / vnder einem solchen Regiment mit Ehren vnd guten Gewissen zu leben / vnder dem man so stattlicher Privilegien so wol den Religion-als den Landfrieden betreffende / nicht niessen solte: darnach daß man dergleichen zuthun nicht schuldig / wegen der

dolph von Teuffenbach kame mit grosser Mühe mit den vbrigen Soldatẽ zu Schiff davon. Nach solchem hat Bethlehem Statt vnd Schloß auffgefordert: aber doch auff Anhalten dem Vngarischen Palatino etwas Zeit gegeben / sich zubedencken / ober die Vestung ohne Gewalt vbergeben wolte / oder nicht? Weil nun der Palatinus kein Entsatz so bald zuhoffen hatte / hat er nach zuvor gepflogener Berathschlagung mit dem Palfy vñ andern Landherrn sich entschlossen / die Statt vnd Vestung in deß Siebenbürgers Gewalt zu vbergeben. Worauff selbiger sehr stattlich daselbst eingezogen / vnd in der Pfarrkirchen den 20. Octobr. eine Danck sagungspredigt halten lassen / nachmals ins Schloß hinauf / da die Vngarische Crõ in Verwahrung gelegen / geritten / vnd nach dem er eins vnd anders besichtiget / sich wider mit dem Palatino vñ andern Herrn hinunder in die Statt begeben / vnd ein stattlich Pancket gehalten.

Nun wird es Zeit seyn / weil es die Ordnung an diesem Ort also haben will / daß wir vns auch nach Schlesien wenden / vnd was allda diese Zeit gehandelt worden / erzehlen.

Schlesische Fürsten vñ Stände halten zu Preßlaw eine Zusammenkunfft. Selbige Fürsten vnd Ständ haben im Herbstmonat eine Zusammenkunfft zu Preßlaw gehalten. Was allda tractirt vñ beschlossen worden / ist auß der jenigen Schrifft / die sie damals dessentwegen offentlich außgehen lassen bekant: die war dieses Inhalts; Es war diese Versamblung darumb angestelt worden / damit das vor diesem beschlossene Defensionwerck fortgesetzet / vñ wz sonsten mehr dem gemeinen Wesen zum besten gereichete / berathschlaget würde.

Derohalben weil die Fürsten vnd Stände in Schlesien nicht allein in grosser Anzahl: sondern auch jre Abgesandte so von der Pragerischẽ Versamblung widerkom̃en / allda erschienen / als hetten sie für nötig geachtet / daß beydes gemeltes Defensionwerck beschlossen / vnd dann auch von besagter Legaten Relation Berathschlagung gepflogẽ würde. Diese nun were folgendes Inhalts gewesen; Daß fürnämlich die längst für gehabte / vnd von Keyser Matthia vor diesem zugelassene Confoederation mit den Oesterreichischen vñ anderrn zur Cron Böheimb gehörigẽ Landen beschlossen vnd auf gewisse Puncten gesetzet / nach gehends aber vber deß Regiments Veränderung gehandelt worden / vnd nach reiffer Erwegung nicht anders können befunden werden / dann daß König Ferdinand sich der Regierung deß Königreichs Böheimb / vnd der incorporirten Länder / verlustig gemacht: die Ständ vnd Innwohner derselben eo ipso der geleisteten Evectualpflicht loß geben / welche dahero befugt worden / zu einer newen Wahl zu schreiten / wie dann auch geschehen / vnd were mit gemeiner der Länder Wahl vnd Approbation Pfaltzgraff Fridrich zu einem künfftigen König erwehlet worden. Sie zwar hetten nichts mehr gewünschet / dann daß dem höchsten Herrscher aller Welt gefällig gewesen were / nach Keysers Matthiae ableiben / Königs Ferdinandi Hertz vnd Gemüth dahin zu lencken / daß er friedliche vnd sanfftmüthige Consilia für die Hand genommen / vnd das jenige wz in dem Königreich Böhmen geschehen / vnd Keyser Matthiam / die Waffen zunemẽ / beweget / cum persona, als deren Authorität allein verletzet seyn können / erlöschen lassen / die genom̃ene Waffen abgeschaffet / die bösen Räthe / als welche die Hauptvrsach alles Vbels weren / von sich gelassen / das Regiment / anderer Königreich Exempel nach / mit gemeinem Rath der Länder verbessert / der verwirreten vnrühigen Zeit etwas zugegeben / vnd aller Stände / welche schon längst bey Keysers Matthiae Lebzeiten protestiret / daß dz Königreich vnd dessen incorporirte Länder nit ehe zur Ruhe gebracht werden könte / es were dann den Religionsbeschwerden abgeholffen / die darzu gehörige Privilegia ernewert / vnd de non amplius mil turbando genugsame Versicherung gethan / bitten / nicht allein mit Worten vnd Brieffen / wie zuvor geschehẽ / sondern in der That selbsten genug gethan / weil er keine Vrsach / solches zu vnderlassen gehabt / in dem er võ niemand annoch beleydiget / die Vrsach auch deß Kriegs / so niemals von Keyser Matthia auf was anders / als auff die Keys. vnd Königliche Reputation gestellet / mit J. May. Leben aufgehöret / vnd die Zeiten nit mehr brieffliche Confirmationen / sondern würckliche Versicherung jhrer Privilegien erfordert / die Vnderthanen auch nichts anders begert hetten / als was er leichtlich thun können / vnd welches auch zuthun / er / als er zum König erwehlet worden / mit Brieff vnd Siegel verheissen. Dieses wann es were in acht genommen worden / hette leichtlich die Sach zwischen Herrn vnd Vnderthanen / ohne anderer Interpositionen / können verglichen werden; Aber dessen alles vngeachtet / hetten die bösen Räthe die Sachẽ dahin gebracht / daß / gleich wie zu Keysers Matthiae Lebzeiten der König die Kriegsdirection wider gegeben Reverß auff sich genommen; als auch / nach desselben ableiben so ferne darmit continuiret / daß böse Räth mit jhren Passionen mehr / dann die Länder selbst vnd der Vnderthanen Anligen in acht genom̃en: die Antrettung deß Regiments mit Krieg / Fewer / Schwerdt vnd Landsverwüstung stabiliret / die wider die Privilegia zum höchstẽ beschwerte Vnderthanen mit Briefflichen Verheissungen abgewiesen / gar nichts deß jenigẽ / darzu mã verpflicht gewesen / zum Effect gebracht: auch nit der wenigste Schein einiger Satisfaction sich sehen lassen / In dessen aber allerhand Practicken / damit eine Trennung vnder den Ländern gemacht / angestellet; mit dem Hauß Spanien allerley gehandelt / vnd alles zu Beraubung jhrer Privilegien / vnd sie vnder eusserste Dienstbarkeit vnd einen absoluten Spanischen Dominat / darvor alle Nationen der Christenheit ein Abschew trügen / zubringen / vorgenommen worden.

In Erwegung dessen / als sie jnen für Augen gestellet / daß niemanden müglich seyn könte / vnder einem solchen Regiment mit Ehren vnd gutẽ Gewissen zu leben / vnder dem man so stattlicher Privilegien so wol den Religion-als den Landfrieden betreffende / nicht niessen solte: darnach daß man dergleichen zuthun nicht schuldig / wegen der

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Diese nun were                      folgendes Inhalts gewesen; Daß fürnämlich die längst für gehabte / vnd von                      Keyser Matthia vor diesem zugelassene Confoederation mit den Oesterreichischen                          vn&#x0303; anderrn zur Cron Böheimb gehörige&#x0303; Landen                      beschlossen vnd auf gewisse Puncten gesetzet / nach gehends aber vber deß                      Regiments Veränderung gehandelt worden / vnd nach reiffer Erwegung nicht anders                      können befunden werden / dann daß König Ferdinand sich der Regierung deß                      Königreichs Böheimb / vnd der incorporirten Länder / verlustig gemacht: die                      Ständ vnd Innwohner derselben eo ipso der geleisteten Evectualpflicht loß geben                      / welche dahero befugt worden / zu einer newen Wahl zu schreiten / wie dann auch                      geschehen / vnd were mit gemeiner der Länder Wahl vnd Approbation Pfaltzgraff                      Fridrich zu einem künfftigen König erwehlet worden. Sie zwar hetten nichts mehr                      gewünschet / dann daß dem höchsten Herrscher aller Welt gefällig gewesen were /                      nach Keysers Matthiae ableiben / Königs Ferdinandi Hertz vnd Gemüth dahin zu                      lencken / daß er friedliche vnd sanfftmüthige Consilia für die Hand genommen /                      vnd das jenige wz in dem Königreich Böhmen geschehen / vnd Keyser Matthiam / die                      Waffen zuneme&#x0303; / beweget / cum persona, als deren Authorität allein verletzet                      seyn können / erlöschen lassen / die genom&#x0303;ene Waffen abgeschaffet                      / die bösen Räthe / als welche die Hauptvrsach alles Vbels weren / von sich                      gelassen / das Regiment / anderer Königreich Exempel nach / mit gemeinem Rath                      der Länder verbessert / der verwirreten vnrühigen Zeit etwas zugegeben / vnd                      aller Stände / welche schon längst bey Keysers Matthiae Lebzeiten protestiret /                      daß dz Königreich vnd dessen incorporirte Länder nit ehe zur Ruhe gebracht                      werden könte / es were dann den Religionsbeschwerden abgeholffen / die darzu                      gehörige Privilegia ernewert / vnd de non amplius mil turbando genugsame                      Versicherung gethan / bitten / nicht allein mit Worten vnd Brieffen / wie zuvor                      geschehe&#x0303; / sondern in der That selbsten genug gethan / weil er keine Vrsach /                      solches zu vnderlassen gehabt / in dem er vo&#x0303; niemand annoch                      beleydiget / die Vrsach auch deß Kriegs / so niemals von Keyser Matthia auf was                      anders / als auff die Keys. vnd Königliche Reputation gestellet / mit J. May.                      Leben aufgehöret / vnd die Zeiten nit mehr brieffliche Confirmationen / sondern                      würckliche Versicherung jhrer Privilegien erfordert / die Vnderthanen auch                      nichts anders begert hetten / als was er leichtlich thun können / vnd welches                      auch zuthun / er / als er zum König erwehlet worden / mit Brieff vnd Siegel                      verheissen. Dieses wann es were in acht genommen worden / hette leichtlich die                      Sach zwischen Herrn vnd Vnderthanen / ohne anderer Interpositionen / können                      verglichen werden; Aber dessen alles vngeachtet / hetten die bösen Räthe die                          Sache&#x0303; dahin gebracht / daß / gleich wie zu Keysers Matthiae                      Lebzeiten der König die Kriegsdirection wider gegeben Reverß auff sich genommen;                      als auch / nach desselben ableiben so ferne darmit continuiret / daß böse Räth                      mit jhren Passionen mehr / dann die Länder selbst vnd der Vnderthanen Anligen in                      acht genom&#x0303;en: die Antrettung deß Regiments mit Krieg / Fewer /                      Schwerdt vnd Landsverwüstung stabiliret / die wider die Privilegia zum                          höchste&#x0303; beschwerte Vnderthanen mit Briefflichen Verheissungen                      abgewiesen / gar nichts deß jenige&#x0303; / darzu ma&#x0303;                      verpflicht gewesen / zum Effect gebracht: auch nit der wenigste Schein einiger                      Satisfaction sich sehen lassen / In dessen aber allerhand Practicken / damit                      eine Trennung vnder den Ländern gemacht / angestellet; mit dem Hauß Spanien                      allerley gehandelt / vnd alles zu Beraubung jhrer Privilegien / vnd sie vnder                      eusserste Dienstbarkeit vnd einen absoluten Spanischen Dominat / darvor alle                      Nationen der Christenheit ein Abschew trügen / zubringen / vorgenommen worden.</p>
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[262/0309] dolph von Teuffenbach kame mit grosser Mühe mit den vbrigen Soldatẽ zu Schiff davon. Nach solchem hat Bethlehem Statt vnd Schloß auffgefordert: aber doch auff Anhalten dem Vngarischen Palatino etwas Zeit gegeben / sich zubedencken / ober die Vestung ohne Gewalt vbergeben wolte / oder nicht? Weil nun der Palatinus kein Entsatz so bald zuhoffen hatte / hat er nach zuvor gepflogener Berathschlagung mit dem Palfy vñ andern Landherrn sich entschlossen / die Statt vnd Vestung in deß Siebenbürgers Gewalt zu vbergeben. Worauff selbiger sehr stattlich daselbst eingezogen / vnd in der Pfarrkirchen den 20. Octobr. eine Danck sagungspredigt halten lassen / nachmals ins Schloß hinauf / da die Vngarische Crõ in Verwahrung gelegen / geritten / vnd nach dem er eins vnd anders besichtiget / sich wider mit dem Palatino vñ andern Herrn hinunder in die Statt begeben / vnd ein stattlich Pancket gehalten. Nun wird es Zeit seyn / weil es die Ordnung an diesem Ort also haben will / daß wir vns auch nach Schlesien wenden / vnd was allda diese Zeit gehandelt worden / erzehlen. Selbige Fürsten vnd Ständ haben im Herbstmonat eine Zusammenkunfft zu Preßlaw gehalten. Was allda tractirt vñ beschlossen worden / ist auß der jenigen Schrifft / die sie damals dessentwegen offentlich außgehen lassen bekant: die war dieses Inhalts; Es war diese Versamblung darumb angestelt worden / damit das vor diesem beschlossene Defensionwerck fortgesetzet / vñ wz sonsten mehr dem gemeinen Wesen zum besten gereichete / berathschlaget würde. Schlesische Fürsten vñ Stände halten zu Preßlaw eine Zusammenkunfft. Derohalben weil die Fürsten vnd Stände in Schlesien nicht allein in grosser Anzahl: sondern auch jre Abgesandte so von der Pragerischẽ Versamblung widerkom̃en / allda erschienen / als hetten sie für nötig geachtet / daß beydes gemeltes Defensionwerck beschlossen / vnd dann auch von besagter Legaten Relation Berathschlagung gepflogẽ würde. Diese nun were folgendes Inhalts gewesen; Daß fürnämlich die längst für gehabte / vnd von Keyser Matthia vor diesem zugelassene Confoederation mit den Oesterreichischen vñ anderrn zur Cron Böheimb gehörigẽ Landen beschlossen vnd auf gewisse Puncten gesetzet / nach gehends aber vber deß Regiments Veränderung gehandelt worden / vnd nach reiffer Erwegung nicht anders können befunden werden / dann daß König Ferdinand sich der Regierung deß Königreichs Böheimb / vnd der incorporirten Länder / verlustig gemacht: die Ständ vnd Innwohner derselben eo ipso der geleisteten Evectualpflicht loß geben / welche dahero befugt worden / zu einer newen Wahl zu schreiten / wie dann auch geschehen / vnd were mit gemeiner der Länder Wahl vnd Approbation Pfaltzgraff Fridrich zu einem künfftigen König erwehlet worden. Sie zwar hetten nichts mehr gewünschet / dann daß dem höchsten Herrscher aller Welt gefällig gewesen were / nach Keysers Matthiae ableiben / Königs Ferdinandi Hertz vnd Gemüth dahin zu lencken / daß er friedliche vnd sanfftmüthige Consilia für die Hand genommen / vnd das jenige wz in dem Königreich Böhmen geschehen / vnd Keyser Matthiam / die Waffen zunemẽ / beweget / cum persona, als deren Authorität allein verletzet seyn können / erlöschen lassen / die genom̃ene Waffen abgeschaffet / die bösen Räthe / als welche die Hauptvrsach alles Vbels weren / von sich gelassen / das Regiment / anderer Königreich Exempel nach / mit gemeinem Rath der Länder verbessert / der verwirreten vnrühigen Zeit etwas zugegeben / vnd aller Stände / welche schon längst bey Keysers Matthiae Lebzeiten protestiret / daß dz Königreich vnd dessen incorporirte Länder nit ehe zur Ruhe gebracht werden könte / es were dann den Religionsbeschwerden abgeholffen / die darzu gehörige Privilegia ernewert / vnd de non amplius mil turbando genugsame Versicherung gethan / bitten / nicht allein mit Worten vnd Brieffen / wie zuvor geschehẽ / sondern in der That selbsten genug gethan / weil er keine Vrsach / solches zu vnderlassen gehabt / in dem er võ niemand annoch beleydiget / die Vrsach auch deß Kriegs / so niemals von Keyser Matthia auf was anders / als auff die Keys. vnd Königliche Reputation gestellet / mit J. May. Leben aufgehöret / vnd die Zeiten nit mehr brieffliche Confirmationen / sondern würckliche Versicherung jhrer Privilegien erfordert / die Vnderthanen auch nichts anders begert hetten / als was er leichtlich thun können / vnd welches auch zuthun / er / als er zum König erwehlet worden / mit Brieff vnd Siegel verheissen. Dieses wann es were in acht genommen worden / hette leichtlich die Sach zwischen Herrn vnd Vnderthanen / ohne anderer Interpositionen / können verglichen werden; Aber dessen alles vngeachtet / hetten die bösen Räthe die Sachẽ dahin gebracht / daß / gleich wie zu Keysers Matthiae Lebzeiten der König die Kriegsdirection wider gegeben Reverß auff sich genommen; als auch / nach desselben ableiben so ferne darmit continuiret / daß böse Räth mit jhren Passionen mehr / dann die Länder selbst vnd der Vnderthanen Anligen in acht genom̃en: die Antrettung deß Regiments mit Krieg / Fewer / Schwerdt vnd Landsverwüstung stabiliret / die wider die Privilegia zum höchstẽ beschwerte Vnderthanen mit Briefflichen Verheissungen abgewiesen / gar nichts deß jenigẽ / darzu mã verpflicht gewesen / zum Effect gebracht: auch nit der wenigste Schein einiger Satisfaction sich sehen lassen / In dessen aber allerhand Practicken / damit eine Trennung vnder den Ländern gemacht / angestellet; mit dem Hauß Spanien allerley gehandelt / vnd alles zu Beraubung jhrer Privilegien / vnd sie vnder eusserste Dienstbarkeit vnd einen absoluten Spanischen Dominat / darvor alle Nationen der Christenheit ein Abschew trügen / zubringen / vorgenommen worden. In Erwegung dessen / als sie jnen für Augen gestellet / daß niemanden müglich seyn könte / vnder einem solchen Regiment mit Ehren vnd gutẽ Gewissen zu leben / vnder dem man so stattlicher Privilegien so wol den Religion-als den Landfrieden betreffende / nicht niessen solte: darnach daß man dergleichen zuthun nicht schuldig / wegen der

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/309>, abgerufen am 22.11.2024.