Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.chen kommen / da vnd dort / hin vnd wider vor den Altärn / Crucifixen vnd andern Bildern nider gefallen / vnd solche Abgötterey vor jhm getrieben / welche Jhrer Majestät als die dergleichen zu sehen / viel weniger in jhrer Kirchen zu gedulden gar vngewohnt / frembd vorkommen. Worauff er sich dann resolvirt / er wolte sein Kirch von aller Abgötterey rein haben / vnd damit er forthin zu seinem sondern Verdruß vnd Mißfallen / vor seinen Augen dergleichen Abgöttische Ceremonien nicht mehr von den Leuten sehen dörffte / hette er befohlen die Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht zu thun / vnnd also die Gelegenheit zu solchem Abgöttischen Wesen zu benehmen. Orden militiae Christianae von dem Hertzog von Nivers vnd Graffen von Altheim angerichtet. Vnder bißhero erzehltem Verlauff wurde von Carolo Gonzagen / Hertzogen von Nivers vnnd Rethelen / vnd Adolphen Graffen von Altheim / zu Olmütz in Mähren ein newer Ritter Orden / der Orden Christianae militiae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae / vnnd Sanct Michaelis / genennet / angerichtet / dessen Annehmungs Vollziehung zu Wien in Oesterreich Freytags den 8. Marrij 1619. verrichtet / vnnd viel vornehme Römisch-Catholische Fürsten / Graffen vnnd Herrn dareyn auffgenommen worden. Die haben erstlich in die Kirchen sich verfügt / vnnd jhren Gottesdienst verrichtet / nachmalen vnderm freyen Himmel einen Teppich außgebreytet / vnnd darob knyend gebettet / hernach auffgestanden / die Degen außgezogen / dreymahl Creutzstreich in die Lufft gethan / wider eingestecket / vnd knyend zween Finger auff ein Evangelisch Buch gelegt / vnnd auff die Ordens Regul nachfolgender Gestalt geschworen: Gelübd der Ritter dieses Vrdens. Ich N. bezeuge für Gott / vnnd schwere bey meinem Adel / daß ich die Regul deß Ritter Ordens militiae Christianae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae vnnd Sanet Michaelis vnverbrüchlich halten wolle: Vnnd erstlich zwar wil ich auff alle billiche vnd zulässige Weg / Frieden zwischen Christlichen Fürsten zu stifften / mich bemühen. Darnach wil ich allen Fleiß anwenden / daß die Christen / so von den Vnglaubigen vndertrucket oder gefangen gehalten werden / wider erlöset werden mögen. Zum dritten wil ich meinem König oder Lands Fürsten getrew vnd hold verbleiben / vnder der Straff der Verstossung auß diesem Orden. 4. Wil ich allezeit deß Ordens Zeichen / nemlich das Creutz / tragen. 5. Wil ich mich gutwillig den Obersten dieses Ordens / in denen Sachen / so zu Dienst vnd Auffnehmen gemeldten Ordens gedeye / vndergeben / vnnd jhnen Gehorsamleysten. Also schwere vnd gelobe ich. Als dieses Gelübd also verrichtet / sindt sie wider in die Kirchen gangen / allda sie die Creutz / so sie hinfüro tragen müssen / sampt dem Habit empfangen. Da dann ein jeglicher / von deme / so jhm solches gereichet / vmbfangen worden / mit diesen Worten: Recipimus te in ordinem Equitum militiae Christianae, sub titulo B. Virginis & S. Michaenlis, vt ipsorum intercessione S. Trinitas te confirmet in gloria nominis sui, ad pacem Christianorum, & liberationem eorum, qui sunt oppressi ab infidelibus, Amen. Die jenige so dißmals den Orden empfangen / sind gewesen: Radulius Fürst in der Walachey. Julius Henrich / Hertzog von Sachsen Lawenburg. Samuel / Hertzog von Koresky. Albertus / Fürst von Razivill. Georg / Graff von Humanay / Obrister Hoffrichter deß Königreichs Hungarn. Stanislaus Labomiersky Palatinus S. Domieri. Lucas Opalinsky / Castellan in Hügarn. Johannes Vincentius / Graff von Arcon. Henrich Vallensis / Graff von Dampier. Johann Christoph / Graff von Buchheimb. Emanuel von Saphoy / Marggraff zu Villars. Ludouicus Gotanus, Marggraff von Rovillach. Nicolaus Petraskus / Waywoda in der Walachey. Abraham / Marggraff von Mirova. Johannes Graff von Conopasky. Erasmus S. Stephani. Franciscus Tegnagel. Stephanus / Freyherr von Kendy. Paulus Leißneuvolsky. Friederich von Geyßberg. Gustavus Freyherr von Sparr. Marcuz Antonius Scotus, Graff von Dagazan. Petrus Tanorsky. Martinus / Freyherr von Strasoldo. Petrus Branisky / Graff von Rusca. Rudolphus / Freyherr von Oppersdorf. Caspar Newhäuser. Paulus / Freyherr von [unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]pavur. Burckhard von Zalderen.chen kommen / da vnd dort / hin vnd wider vor den Altärn / Crucifixen vnd andern Bildern nider gefallen / vnd solche Abgötterey vor jhm getrieben / welche Jhrer Majestät als die dergleichen zu sehen / viel weniger in jhrer Kirchen zu gedulden gar vngewohnt / frembd vorkommen. Worauff er sich dann resolvirt / er wolte sein Kirch von aller Abgötterey rein haben / vnd damit er forthin zu seinem sondern Verdruß vnd Mißfallen / vor seinen Augen dergleichen Abgöttische Ceremonien nicht mehr von den Leuten sehen dörffte / hette er befohlen die Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht zu thun / vnnd also die Gelegenheit zu solchem Abgöttischen Wesen zu benehmen. Orden militiae Christianae von dem Hertzog von Nivers vnd Graffen von Altheim angerichtet. Vnder bißhero erzehltem Verlauff wurde von Carolo Gonzagen / Hertzogen von Nivers vnnd Rethelen / vnd Adolphen Graffen von Altheim / zu Olmütz in Mähren ein newer Ritter Orden / der Orden Christianae militiae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae / vnnd Sanct Michaelis / genennet / angerichtet / dessen Annehmungs Vollziehung zu Wien in Oesterreich Freytags den 8. Marrij 1619. verrichtet / vnnd viel vornehme Römisch-Catholische Fürsten / Graffen vnnd Herrn dareyn auffgenommen worden. Die haben erstlich in die Kirchen sich verfügt / vnnd jhren Gottesdienst verrichtet / nachmalen vnderm freyen Himmel einen Teppich außgebreytet / vnnd darob knyend gebettet / hernach auffgestanden / die Degen außgezogen / dreymahl Creutzstreich in die Lufft gethan / wider eingestecket / vnd knyend zween Finger auff ein Evangelisch Buch gelegt / vnnd auff die Ordens Regul nachfolgender Gestalt geschworen: Gelübd der Ritter dieses Vrdẽs. Ich N. bezeuge für Gott / vnnd schwere bey meinem Adel / daß ich die Regul deß Ritter Ordens militiae Christianae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae vnnd Sanet Michaelis vnverbrüchlich halten wolle: Vnnd erstlich zwar wil ich auff alle billiche vnd zulässige Weg / Frieden zwischen Christlichen Fürsten zu stifften / mich bemühen. Darnach wil ich allen Fleiß anwenden / daß die Christen / so von den Vnglaubigen vndertrucket oder gefangen gehalten werden / wider erlöset werden mögen. Zum dritten wil ich meinem König oder Lands Fürsten getrew vnd hold verbleiben / vnder der Straff der Verstossung auß diesem Orden. 4. Wil ich allezeit deß Ordens Zeichen / nemlich das Creutz / tragen. 5. Wil ich mich gutwillig den Obersten dieses Ordens / in denen Sachen / so zu Dienst vnd Auffnehmen gemeldten Ordens gedeye / vndergeben / vnnd jhnen Gehorsamleysten. Also schwere vnd gelobe ich. Als dieses Gelübd also verrichtet / sindt sie wider in die Kirchen gangen / allda sie die Creutz / so sie hinfüro tragen müssen / sampt dem Habit empfangen. Da dann ein jeglicher / von deme / so jhm solches gereichet / vmbfangen worden / mit diesen Worten: Recipimus te in ordinem Equitum militiae Christianae, sub titulo B. Virginis & S. Michaẽlis, vt ipsorum intercessione S. Trinitas te confirmet in gloria nominis sui, ad pacem Christianorum, & liberationem eorum, qui sunt oppressi ab infidelibus, Amen. Die jenige so dißmals den Orden empfangen / sind gewesen: Radulius Fürst in der Walachey. Julius Henrich / Hertzog von Sachsen Lawenburg. Samuel / Hertzog von Koresky. Albertus / Fürst von Razivill. Georg / Graff von Humanay / Obrister Hoffrichter deß Königreichs Hungarn. Stanislaus Labomiersky Palatinus S. Domieri. Lucas Opalinsky / Castellan in Hügarn. Johannes Vincentius / Graff von Arcon. Henrich Vallensis / Graff von Dampier. Johann Christoph / Graff von Buchheimb. Emanuel von Saphoy / Marggraff zu Villars. Ludouicus Gotanus, Marggraff von Rovillach. Nicolaus Petraskus / Waywoda in der Walachey. Abraham / Marggraff von Mirova. Johannes Graff von Conopasky. Erasmus S. Stephani. Franciscus Tegnagel. Stephanus / Freyherr von Kendy. Paulus Leißneuvolsky. Friederich von Geyßberg. Gustavus Freyherr von Sparr. Marcuz Antonius Scotus, Graff von Dagazan. Petrus Tanorsky. Martinus / Freyherr von Strasoldo. Petrus Branisky / Graff von Rusca. Rudolphus / Freyherr von Oppersdorf. Caspar Newhäuser. Paulus / Freyherr von [unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]pavur. 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Worauff er sich dann resolvirt / er wolte sein Kirch von aller Abgötterey rein haben / vnd damit er forthin zu seinem sondern Verdruß vnd Mißfallen / vor seinen Augen dergleichen Abgöttische Ceremonien nicht mehr von den Leuten sehen dörffte / hette er befohlen die Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht zu thun / vnnd also die Gelegenheit zu solchem Abgöttischen Wesen zu benehmen.</p> <p><note place="left">Orden militiae Christianae von dem Hertzog von Nivers vnd Graffen von Altheim angerichtet.</note> Vnder bißhero erzehltem Verlauff wurde von Carolo Gonzagen / Hertzogen von Nivers vnnd Rethelen / vnd Adolphen Graffen von Altheim / zu Olmütz in Mähren ein newer Ritter Orden / der Orden Christianae militiae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae / vnnd Sanct Michaelis / genennet / angerichtet / dessen Annehmungs Vollziehung zu Wien in Oesterreich Freytags den 8. Marrij 1619. verrichtet / vnnd viel vornehme Römisch-Catholische Fürsten / Graffen vnnd Herrn dareyn auffgenommen worden. Die haben erstlich in die Kirchen sich verfügt / vnnd jhren Gottesdienst verrichtet / nachmalen vnderm freyen Himmel einen Teppich außgebreytet / vnnd darob knyend gebettet / hernach auffgestanden / die Degen außgezogen / dreymahl Creutzstreich in die Lufft gethan / wider eingestecket / vnd knyend zween Finger auff ein Evangelisch Buch gelegt / vnnd auff die Ordens Regul nachfolgender Gestalt geschworen:</p> <p><note place="left">Gelübd der Ritter dieses Vrdẽs.</note> Ich N. bezeuge für Gott / vnnd schwere bey meinem Adel / daß ich die Regul deß Ritter Ordens militiae Christianae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae vnnd Sanet Michaelis vnverbrüchlich halten wolle: Vnnd erstlich zwar wil ich auff alle billiche vnd zulässige Weg / Frieden zwischen Christlichen Fürsten zu stifften / mich bemühen.</p> <p>Darnach wil ich allen Fleiß anwenden / daß die Christen / so von den Vnglaubigen vndertrucket oder gefangen gehalten werden / wider erlöset werden mögen.</p> <p>Zum dritten wil ich meinem König oder Lands Fürsten getrew vnd hold verbleiben / vnder der Straff der Verstossung auß diesem Orden.</p> <p>4. 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Trinitas te confirmet in gloria nominis sui, ad pacem Christianorum, & liberationem eorum, qui sunt oppressi ab infidelibus, Amen.</p> <p>Die jenige so dißmals den Orden empfangen / sind gewesen:</p> <l>Radulius Fürst in der Walachey.</l> <l>Julius Henrich / Hertzog von Sachsen Lawenburg.</l> <l>Samuel / Hertzog von Koresky.</l> <l>Albertus / Fürst von Razivill.</l> <l>Georg / Graff von Humanay / Obrister Hoffrichter deß Königreichs Hungarn.</l> <l>Stanislaus Labomiersky Palatinus S. Domieri.</l> <l>Lucas Opalinsky / Castellan in Hügarn.</l> <l>Johannes Vincentius / Graff von Arcon.</l> <l>Henrich Vallensis / Graff von Dampier.</l> <l>Johann Christoph / Graff von Buchheimb.</l> <l>Emanuel von Saphoy / Marggraff zu Villars.</l> <l>Ludouicus Gotanus, Marggraff von Rovillach.</l> <l>Nicolaus Petraskus / Waywoda in der Walachey.</l> <l>Abraham / Marggraff von Mirova.</l> <l>Johannes Graff von Conopasky.</l> <l>Erasmus S. 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chen kommen / da vnd dort / hin vnd wider vor den Altärn / Crucifixen vnd andern Bildern nider gefallen / vnd solche Abgötterey vor jhm getrieben / welche Jhrer Majestät als die dergleichen zu sehen / viel weniger in jhrer Kirchen zu gedulden gar vngewohnt / frembd vorkommen. Worauff er sich dann resolvirt / er wolte sein Kirch von aller Abgötterey rein haben / vnd damit er forthin zu seinem sondern Verdruß vnd Mißfallen / vor seinen Augen dergleichen Abgöttische Ceremonien nicht mehr von den Leuten sehen dörffte / hette er befohlen die Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht zu thun / vnnd also die Gelegenheit zu solchem Abgöttischen Wesen zu benehmen.
Vnder bißhero erzehltem Verlauff wurde von Carolo Gonzagen / Hertzogen von Nivers vnnd Rethelen / vnd Adolphen Graffen von Altheim / zu Olmütz in Mähren ein newer Ritter Orden / der Orden Christianae militiae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae / vnnd Sanct Michaelis / genennet / angerichtet / dessen Annehmungs Vollziehung zu Wien in Oesterreich Freytags den 8. Marrij 1619. verrichtet / vnnd viel vornehme Römisch-Catholische Fürsten / Graffen vnnd Herrn dareyn auffgenommen worden. Die haben erstlich in die Kirchen sich verfügt / vnnd jhren Gottesdienst verrichtet / nachmalen vnderm freyen Himmel einen Teppich außgebreytet / vnnd darob knyend gebettet / hernach auffgestanden / die Degen außgezogen / dreymahl Creutzstreich in die Lufft gethan / wider eingestecket / vnd knyend zween Finger auff ein Evangelisch Buch gelegt / vnnd auff die Ordens Regul nachfolgender Gestalt geschworen:
Orden militiae Christianae von dem Hertzog von Nivers vnd Graffen von Altheim angerichtet. Ich N. bezeuge für Gott / vnnd schwere bey meinem Adel / daß ich die Regul deß Ritter Ordens militiae Christianae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae vnnd Sanet Michaelis vnverbrüchlich halten wolle: Vnnd erstlich zwar wil ich auff alle billiche vnd zulässige Weg / Frieden zwischen Christlichen Fürsten zu stifften / mich bemühen.
Gelübd der Ritter dieses Vrdẽs. Darnach wil ich allen Fleiß anwenden / daß die Christen / so von den Vnglaubigen vndertrucket oder gefangen gehalten werden / wider erlöset werden mögen.
Zum dritten wil ich meinem König oder Lands Fürsten getrew vnd hold verbleiben / vnder der Straff der Verstossung auß diesem Orden.
4. Wil ich allezeit deß Ordens Zeichen / nemlich das Creutz / tragen.
5. Wil ich mich gutwillig den Obersten dieses Ordens / in denen Sachen / so zu Dienst vnd Auffnehmen gemeldten Ordens gedeye / vndergeben / vnnd jhnen Gehorsamleysten.
Also schwere vnd gelobe ich. Als dieses Gelübd also verrichtet / sindt sie wider in die Kirchen gangen / allda sie die Creutz / so sie hinfüro tragen müssen / sampt dem Habit empfangen. Da dann ein jeglicher / von deme / so jhm solches gereichet / vmbfangen worden / mit diesen Worten:
Recipimus te in ordinem Equitum militiae Christianae, sub titulo B. Virginis & S. Michaẽlis, vt ipsorum intercessione S. Trinitas te confirmet in gloria nominis sui, ad pacem Christianorum, & liberationem eorum, qui sunt oppressi ab infidelibus, Amen.
Die jenige so dißmals den Orden empfangen / sind gewesen:
Radulius Fürst in der Walachey. Julius Henrich / Hertzog von Sachsen Lawenburg. Samuel / Hertzog von Koresky. Albertus / Fürst von Razivill. Georg / Graff von Humanay / Obrister Hoffrichter deß Königreichs Hungarn. Stanislaus Labomiersky Palatinus S. Domieri. Lucas Opalinsky / Castellan in Hügarn. Johannes Vincentius / Graff von Arcon. Henrich Vallensis / Graff von Dampier. Johann Christoph / Graff von Buchheimb. Emanuel von Saphoy / Marggraff zu Villars. Ludouicus Gotanus, Marggraff von Rovillach. Nicolaus Petraskus / Waywoda in der Walachey. Abraham / Marggraff von Mirova. Johannes Graff von Conopasky. Erasmus S. Stephani. Franciscus Tegnagel. Stephanus / Freyherr von Kendy. Paulus Leißneuvolsky. Friederich von Geyßberg. Gustavus Freyherr von Sparr. Marcuz Antonius Scotus, Graff von Dagazan. Petrus Tanorsky. Martinus / Freyherr von Strasoldo. Petrus Branisky / Graff von Rusca. Rudolphus / Freyherr von Oppersdorf. Caspar Newhäuser. Paulus / Freyherr von _pavur. Burckhard von Zalderen.
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