Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

noch länger in Dienste müste behalten werden / daß man als dann mit andern Interessireten Holländischen Stätten solte näher zusammen tretten / vnnd wegen einer gewissen Anzahl der newen Soldaten zu jhrer Versicherung nöthig / wie auch einer redlichen Auß- vnnd Abtheylung der Vnkosten / sich vergleichen / damit also einer dem andern mit Hülffe beyspringen möchte / welches alles ins Werck zustellen / er vnderschiedliche von gemelten acht Stätten deputirte Personen angesprochen hab.

So hab er auch vervrsachet / daß die Statt Schonhoffen die gemeine vnnd zu deß Landts Beschirmung vnnd Vnterhaltung deß Kriegsvolcks nicht eingewilligt verordnete Mitteln nit an Handt genommen / sondern solche zu Zahlung jhres newgeworbenen Kriegsvolcks angewendet / darneben für gut angesehen / daß vnderschiedliche Stätt / jhre bewilligte Stewer mit vngewönlichen Clausuln / zu mercklichem Nachtheil deß gemeinen Standts eingezogen.

Daß er Gefangener / den Dienst vnnd Rath Jhr. Exc. vberall Krafftloß zu machen / dieselbige mit allerley erdichten Lästerungen haben gesucht in Verdacht zubringen / als ob Jhr Exc. sich suchte selbst zu einem absoluten Herrn vber die Landen zu machen / vnd hab er solches mit wolbedachtem Muth eben zu der Zeit gethan / da die Noth deß gemeinen Standts Jhr. Excell. guten Rath vnnd Handlung auffs höchst erforderte / vnnd habe solches in heimblichen Versamblungen etlicher von der Regierung / seiner Anhenger / vnd anderswo fürgetragen / auch deßwegen mit gezifferten Brieffen ausser dem Land Kundtschafft gehalten.

Daß er Gefangener durch ein gewisse Person / so er außtrücklich zu diesem Endt bey Nacht abgefertiget die Obrigkeit der Statt Leyden gewarnet habe / daß Jhr Exc. allem ansehen nach dahin kommen würde / vnd solten sie derwegen wol auff jhrer Hutt seyn / auch zu selbigem Ende andere benachbarte Stätte auch warnen.

Auff solches esfolgt / daß das Vhrwerck allda eingestelt / das newe Kriegsvolck vnd außgesetzte Bürger zu Mitternacht in die Waffen gebracht / vnnd etliche Stätt durch eylende Postbotten gewarnet worden / daß sie gute Auffsicht haben solten / sind auch die Thor allda zu Leyden folgenden Tag lang versperret blieben / biß er Gefangener sie berichtet / daß Jhr Exc. anderst wohin verreiset were / alles zu dem End vnd Schein / als ob Jhr Excell. wider gemelte Statt Leyden / oder andere etwas thätliches hette fürnehmen wöllen.

Daß er auß Vtrecht nach Besetzung der Statt Briel / so durch den Printzen geschehen / an die Committirte Räth deß Landts Holland vnd Westfrießland geschrieben / daß sie alle Stätt deß gantzen Landts warnen / vnnd wol zuzusehen ermahnen solten.

Daß er Gefangener das Kriegsvolck auß der General Staden vnd J. Exc. Gehorsamb zu ziehen / männiglich vnderstanden habe zubereden / daß sie den Staden einer jeden Provintz als jhren Zahl Herrn mit Eyd verpflichtet / vnd denselben für allen gehorsamen / ja auch der Generalität vnd J. Exc. Thätlich sich widersetzen müsten / so dieselbe jchtwas wider Willen der Ständ einer jeglichen Provintz vnd Magistrat der Stätt / da sie in Besatzung legen / befehlen würden: Vnd nach dem die General Staden / in Anmerckung daß das newgeworbene Kriegsvolck durch keine Ermahnungen abgeschafft werden könt / für gut angesehen daß etliche Committirte neben J. Exc. nach Vtrecht solten abgesandt werden / habe er Gefangener es dahin gerichtet / daß Hogerbets vnnd Grotius / sampt noch etlich andern von wenig Edlen / drey Stätten vnnd etlichen Räthen / nach Vtrecht abgefertiget worden / den Staden der Statt vnd Landts Vtrecht im Nahmen der Staden von Holland vnnd Westfrießlandt alle Hülff anzubieten / vnd in alle Weg zuverhindern / daß das newe Kriegsvolck nicht abgeschafft würde / zu welchem End jhnen auch Brieffe an die Kriegs Obriste / so allda gelegen / welche er Gefangener eingestelt / aber in der damaligen Versamblung nicht verlesen lassen / mitgeben worden / dieses Inhalts: Daß sie jhren Zahlherrn / vnnd den Staden der respective absonderlichen Provintzen / da sie weren / müsten getrew vnd gehorsamb seyn / vnd denselben in Erhalt- vnd Außführung alles deß jeniges was sie beschlossen / beyspringen / vnnd im wenigsten darwider nichts fürnehmen / oder das von andern was widerwertiges vorgenommen werde / gestatten.

Daß er Gefangener fürgeben / daß dieser Jh. Exc. vnd andern Committirten / die Abschaffung deß newen Kriegsvolcks betreffend / auffgetragenen Befelch / wann solches wider Bewilligung der Ständen von Vtrecht solte ins Werck gerichtet werden / der Verbündtnuß gäntzlich zuwider / ja daß man Gewalt mit Gewalt wol hindertreiben / vnnd sich demselben eben so wohl / als man vor diesem dem König in Spanien vnnd dessen Statthaltern gethan / widersetzen möge: Auff welches gefolgt / daß Hogerbets / Grotius vnd etliche andere Deputirte / nach dem sie zu Vtrecht angelangt / zu obgemeltem Endt jhren Vorschlag gethan / vnd heimlich vnd in absonderlichen Zusammenkünfften mit etlichen Ständen von Vtrecht vnd dem Secretario Ledenberg / auff Mittel berathschlagt / wie sie thätlichtn Widerständt thun / vnd zu solchem das newgeworbene Kriegsvolck auch disponiren / deßgleichen die Ordinari Besatzung / Krafft obangeregter Brieffen / dahin bewegen möchten / daß sie Jh. Excell. vnd der abgeordneten Commissarien Befelch hindan setzen / zu welchem End sie angestellt / daß die Schütterey jhrem Kriegsvolck sich beyfügen solt / hetten auch für dasselbige Lauffplätz verordnet vnnd etlich Stücklein Geschütz herfür gezogen: Ja es hetten der Herr von Mörßberg vnnd Ledenberg jhnen angezeigt / wo ferrn sie allein Rath wüsten daß das Kriegßvolck vnter Holländischer Bezahlung stehend / still stünde / hetten sie die Sachen also beleit / daß sie zu jhrem Fürnehmen zugelangen wol traweten: Vnd daß auch

noch länger in Dienste müste behalten werden / daß man als dann mit andern Interessireten Holländischen Stätten solte näher zusammen tretten / vnnd wegen einer gewissen Anzahl der newen Soldaten zu jhrer Versicherung nöthig / wie auch einer redlichen Auß- vnnd Abtheylung der Vnkosten / sich vergleichen / damit also einer dem andern mit Hülffe beyspringen möchte / welches alles ins Werck zustellen / er vnderschiedliche von gemelten acht Stätten deputirte Personen angesprochen hab.

So hab er auch vervrsachet / daß die Statt Schonhoffen die gemeine vnnd zu deß Landts Beschirmung vnnd Vnterhaltung deß Kriegsvolcks nicht eingewilligt verordnete Mitteln nit an Handt genommen / sondern solche zu Zahlung jhres newgeworbenen Kriegsvolcks angewendet / darneben für gut angesehen / daß vnderschiedliche Stätt / jhre bewilligte Stewer mit vngewönlichen Clausuln / zu mercklichem Nachtheil deß gemeinen Standts eingezogen.

Daß er Gefangener / den Dienst vnnd Rath Jhr. Exc. vberall Krafftloß zu machen / dieselbige mit allerley erdichten Lästerungen haben gesucht in Verdacht zubringen / als ob Jhr Exc. sich suchte selbst zu einem absoluten Herrn vber die Landen zu machen / vnd hab er solches mit wolbedachtem Muth eben zu der Zeit gethan / da die Noth deß gemeinen Standts Jhr. Excell. guten Rath vnnd Handlung auffs höchst erforderte / vnnd habe solches in heimblichen Versamblungen etlicher von der Regierung / seiner Anhenger / vnd anderswo fürgetragen / auch deßwegen mit gezifferten Brieffen ausser dem Land Kundtschafft gehalten.

Daß er Gefangener durch ein gewisse Person / so er außtrücklich zu diesem Endt bey Nacht abgefertiget die Obrigkeit der Statt Leyden gewarnet habe / daß Jhr Exc. allem ansehen nach dahin kommen würde / vnd solten sie derwegen wol auff jhrer Hutt seyn / auch zu selbigem Ende andere benachbarte Stätte auch warnen.

Auff solches esfolgt / daß das Vhrwerck allda eingestelt / das newe Kriegsvolck vnd außgesetzte Bürger zu Mitternacht in die Waffen gebracht / vnnd etliche Stätt durch eylende Postbotten gewarnet worden / daß sie gute Auffsicht haben solten / sind auch die Thor allda zu Leyden folgenden Tag lang versperret blieben / biß er Gefangener sie berichtet / daß Jhr Exc. anderst wohin verreiset were / alles zu dem End vnd Schein / als ob Jhr Excell. wider gemelte Statt Leyden / oder andere etwas thätliches hette fürnehmen wöllen.

Daß er auß Vtrecht nach Besetzung der Statt Briel / so durch den Printzen geschehen / an die Committirte Räth deß Landts Holland vnd Westfrießland geschrieben / daß sie alle Stätt deß gantzen Landts warnen / vnnd wol zuzusehen ermahnen solten.

Daß er Gefangener das Kriegsvolck auß der General Staden vnd J. Exc. Gehorsamb zu ziehen / männiglich vnderstanden habe zubereden / daß sie den Staden einer jeden Provintz als jhren Zahl Herrn mit Eyd verpflichtet / vnd denselben für allen gehorsamen / ja auch der Generalität vnd J. Exc. Thätlich sich widersetzen müsten / so dieselbe jchtwas wider Willen der Ständ einer jeglichen Provintz vnd Magistrat der Stätt / da sie in Besatzung legen / befehlen würden: Vnd nach dem die General Staden / in Anmerckung daß das newgeworbene Kriegsvolck durch keine Ermahnungen abgeschafft werden könt / für gut angesehen daß etliche Committirte neben J. Exc. nach Vtrecht solten abgesandt werden / habe er Gefangener es dahin gerichtet / daß Hogerbets vnnd Grotius / sampt noch etlich andern von wenig Edlen / drey Stätten vnnd etlichen Räthen / nach Vtrecht abgefertiget worden / den Staden der Statt vnd Landts Vtrecht im Nahmen der Staden von Holland vnnd Westfrießlandt alle Hülff anzubieten / vnd in alle Weg zuverhindern / daß das newe Kriegsvolck nicht abgeschafft würde / zu welchem End jhnen auch Brieffe an die Kriegs Obriste / so allda gelegen / welche er Gefangener eingestelt / aber in der damaligen Versamblung nicht verlesen lassen / mitgeben worden / dieses Inhalts: Daß sie jhren Zahlherrn / vnnd den Staden der respectivè absonderlichen Provintzen / da sie weren / müsten getrew vnd gehorsamb seyn / vnd denselben in Erhalt- vnd Außführung alles deß jeniges was sie beschlossen / beyspringen / vnnd im wenigsten darwider nichts fürnehmen / oder das von andern was widerwertiges vorgenommen werde / gestatten.

Daß er Gefangener fürgeben / daß dieser Jh. Exc. vnd andern Committirten / die Abschaffung deß newen Kriegsvolcks betreffend / auffgetragenen Befelch / wann solches wider Bewilligung der Ständen von Vtrecht solte ins Werck gerichtet werden / der Verbündtnuß gäntzlich zuwider / ja daß man Gewalt mit Gewalt wol hindertreiben / vnnd sich demselben eben so wohl / als man vor diesem dem König in Spanien vnnd dessen Statthaltern gethan / widersetzen möge: Auff welches gefolgt / daß Hogerbets / Grotius vnd etliche andere Deputirte / nach dem sie zu Vtrecht angelangt / zu obgemeltem Endt jhren Vorschlag gethan / vnd heimlich vnd in absonderlichen Zusammenkünfften mit etlichen Ständen von Vtrecht vnd dem Secretario Ledenberg / auff Mittel berathschlagt / wie sie thätlichtn Widerständt thun / vnd zu solchem das newgeworbene Kriegsvolck auch disponiren / deßgleichen die Ordinari Besatzung / Krafft obangeregter Brieffen / dahin bewegen möchten / daß sie Jh. Excell. vnd der abgeordneten Commissarien Befelch hindan setzen / zu welchem End sie angestellt / daß die Schütterey jhrem Kriegsvolck sich beyfügen solt / hetten auch für dasselbige Lauffplätz verordnet vnnd etlich Stücklein Geschütz herfür gezogen: Ja es hetten der Herr von Mörßberg vnnd Ledenberg jhnen angezeigt / wo ferrn sie allein Rath wüsten daß das Kriegßvolck vnter Holländischer Bezahlung stehend / still stünde / hetten sie die Sachen also beleit / daß sie zu jhrem Fürnehmen zugelangen wol traweten: Vnd daß auch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0368" n="317"/>
noch länger in Dienste müste                      behalten werden / daß man als dann mit andern Interessireten Holländischen                      Stätten solte näher zusammen tretten / vnnd wegen einer gewissen Anzahl der                      newen Soldaten zu jhrer Versicherung nöthig / wie auch einer redlichen Auß- vnnd                      Abtheylung der Vnkosten / sich vergleichen / damit also einer dem andern mit                      Hülffe beyspringen möchte / welches alles ins Werck zustellen / er                      vnderschiedliche von gemelten acht Stätten deputirte Personen angesprochen hab.</p>
          <p>So hab er auch vervrsachet / daß die Statt Schonhoffen die gemeine vnnd zu deß                      Landts Beschirmung vnnd Vnterhaltung deß Kriegsvolcks nicht eingewilligt                      verordnete Mitteln nit an Handt genommen / sondern solche zu Zahlung jhres                      newgeworbenen Kriegsvolcks angewendet / darneben für gut angesehen / daß                      vnderschiedliche Stätt / jhre bewilligte Stewer mit vngewönlichen Clausuln / zu                      mercklichem Nachtheil deß gemeinen Standts eingezogen.</p>
          <p>Daß er Gefangener / den Dienst vnnd Rath Jhr. Exc. vberall Krafftloß zu machen /                      dieselbige mit allerley erdichten Lästerungen haben gesucht in Verdacht                      zubringen / als ob Jhr Exc. sich suchte selbst zu einem absoluten Herrn vber die                      Landen zu machen / vnd hab er solches mit wolbedachtem Muth eben zu der Zeit                      gethan / da die Noth deß gemeinen Standts Jhr. Excell. guten Rath vnnd Handlung                      auffs höchst erforderte / vnnd habe solches in heimblichen Versamblungen                      etlicher von der Regierung / seiner Anhenger / vnd anderswo fürgetragen / auch                      deßwegen mit gezifferten Brieffen ausser dem Land Kundtschafft gehalten.</p>
          <p>Daß er Gefangener durch ein gewisse Person / so er außtrücklich zu diesem Endt                      bey Nacht abgefertiget die Obrigkeit der Statt Leyden gewarnet habe / daß Jhr                      Exc. allem ansehen nach dahin kommen würde / vnd solten sie derwegen wol auff                      jhrer Hutt seyn / auch zu selbigem Ende andere benachbarte Stätte auch warnen.</p>
          <p>Auff solches esfolgt / daß das Vhrwerck allda eingestelt / das newe Kriegsvolck                      vnd außgesetzte Bürger zu Mitternacht in die Waffen gebracht / vnnd etliche                      Stätt durch eylende Postbotten gewarnet worden / daß sie gute Auffsicht haben                      solten / sind auch die Thor allda zu Leyden folgenden Tag lang versperret                      blieben / biß er Gefangener sie berichtet / daß Jhr Exc. anderst wohin verreiset                      were / alles zu dem End vnd Schein / als ob Jhr Excell. wider gemelte Statt                      Leyden / oder andere etwas thätliches hette fürnehmen wöllen.</p>
          <p>Daß er auß Vtrecht nach Besetzung der Statt Briel / so durch den Printzen                      geschehen / an die Committirte Räth deß Landts Holland vnd Westfrießland                      geschrieben / daß sie alle Stätt deß gantzen Landts warnen / vnnd wol zuzusehen                      ermahnen solten.</p>
          <p>Daß er Gefangener das Kriegsvolck auß der General Staden vnd J. Exc. Gehorsamb zu                      ziehen / männiglich vnderstanden habe zubereden / daß sie den Staden einer jeden                      Provintz als jhren Zahl Herrn mit Eyd verpflichtet / vnd denselben für allen                      gehorsamen / ja auch der Generalität vnd J. Exc. Thätlich sich widersetzen                      müsten / so dieselbe jchtwas wider Willen der Ständ einer jeglichen Provintz vnd                      Magistrat der Stätt / da sie in Besatzung legen / befehlen würden: Vnd nach dem                      die General Staden / in Anmerckung daß das newgeworbene Kriegsvolck durch keine                      Ermahnungen abgeschafft werden könt / für gut angesehen daß etliche Committirte                      neben J. Exc. nach Vtrecht solten abgesandt werden / habe er Gefangener es dahin                      gerichtet / daß Hogerbets vnnd Grotius / sampt noch etlich andern von wenig                      Edlen / drey Stätten vnnd etlichen Räthen / nach Vtrecht abgefertiget worden /                      den Staden der Statt vnd Landts Vtrecht im Nahmen der Staden von Holland vnnd                      Westfrießlandt alle Hülff anzubieten / vnd in alle Weg zuverhindern / daß das                      newe Kriegsvolck nicht abgeschafft würde / zu welchem End jhnen auch Brieffe an                      die Kriegs Obriste / so allda gelegen / welche er Gefangener eingestelt / aber                      in der damaligen Versamblung nicht verlesen lassen / mitgeben worden / dieses                      Inhalts: Daß sie jhren Zahlherrn / vnnd den Staden der respectivè absonderlichen                      Provintzen / da sie weren / müsten getrew vnd gehorsamb seyn / vnd denselben in                      Erhalt- vnd Außführung alles deß jeniges was sie beschlossen / beyspringen /                      vnnd im wenigsten darwider nichts fürnehmen / oder das von andern was                      widerwertiges vorgenommen werde / gestatten.</p>
          <p>Daß er Gefangener fürgeben / daß dieser Jh. Exc. vnd andern Committirten / die                      Abschaffung deß newen Kriegsvolcks betreffend / auffgetragenen Befelch / wann                      solches wider Bewilligung der Ständen von Vtrecht solte ins Werck gerichtet                      werden / der Verbündtnuß gäntzlich zuwider / ja daß man Gewalt mit Gewalt wol                      hindertreiben / vnnd sich demselben eben so wohl / als man vor diesem dem König                      in Spanien vnnd dessen Statthaltern gethan / widersetzen möge: Auff welches                      gefolgt / daß Hogerbets / Grotius vnd etliche andere Deputirte / nach dem sie zu                      Vtrecht angelangt / zu obgemeltem Endt jhren Vorschlag gethan / vnd heimlich vnd                      in absonderlichen Zusammenkünfften mit etlichen Ständen von Vtrecht vnd dem                      Secretario Ledenberg / auff Mittel berathschlagt / wie sie thätlichtn                      Widerständt thun / vnd zu solchem das newgeworbene Kriegsvolck auch disponiren /                      deßgleichen die Ordinari Besatzung / Krafft obangeregter Brieffen / dahin                      bewegen möchten / daß sie Jh. Excell. vnd der abgeordneten Commissarien Befelch                      hindan setzen / zu welchem End sie angestellt / daß die Schütterey jhrem                      Kriegsvolck sich beyfügen solt / hetten auch für dasselbige Lauffplätz verordnet                      vnnd etlich Stücklein Geschütz herfür gezogen: Ja es hetten der Herr von                      Mörßberg vnnd Ledenberg jhnen angezeigt / wo ferrn sie allein Rath wüsten daß                      das Kriegßvolck vnter Holländischer Bezahlung stehend / still stünde / hetten                      sie die Sachen also beleit / daß sie zu jhrem Fürnehmen zugelangen wol traweten:                      Vnd daß auch
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[317/0368] noch länger in Dienste müste behalten werden / daß man als dann mit andern Interessireten Holländischen Stätten solte näher zusammen tretten / vnnd wegen einer gewissen Anzahl der newen Soldaten zu jhrer Versicherung nöthig / wie auch einer redlichen Auß- vnnd Abtheylung der Vnkosten / sich vergleichen / damit also einer dem andern mit Hülffe beyspringen möchte / welches alles ins Werck zustellen / er vnderschiedliche von gemelten acht Stätten deputirte Personen angesprochen hab. So hab er auch vervrsachet / daß die Statt Schonhoffen die gemeine vnnd zu deß Landts Beschirmung vnnd Vnterhaltung deß Kriegsvolcks nicht eingewilligt verordnete Mitteln nit an Handt genommen / sondern solche zu Zahlung jhres newgeworbenen Kriegsvolcks angewendet / darneben für gut angesehen / daß vnderschiedliche Stätt / jhre bewilligte Stewer mit vngewönlichen Clausuln / zu mercklichem Nachtheil deß gemeinen Standts eingezogen. Daß er Gefangener / den Dienst vnnd Rath Jhr. Exc. vberall Krafftloß zu machen / dieselbige mit allerley erdichten Lästerungen haben gesucht in Verdacht zubringen / als ob Jhr Exc. sich suchte selbst zu einem absoluten Herrn vber die Landen zu machen / vnd hab er solches mit wolbedachtem Muth eben zu der Zeit gethan / da die Noth deß gemeinen Standts Jhr. Excell. guten Rath vnnd Handlung auffs höchst erforderte / vnnd habe solches in heimblichen Versamblungen etlicher von der Regierung / seiner Anhenger / vnd anderswo fürgetragen / auch deßwegen mit gezifferten Brieffen ausser dem Land Kundtschafft gehalten. Daß er Gefangener durch ein gewisse Person / so er außtrücklich zu diesem Endt bey Nacht abgefertiget die Obrigkeit der Statt Leyden gewarnet habe / daß Jhr Exc. allem ansehen nach dahin kommen würde / vnd solten sie derwegen wol auff jhrer Hutt seyn / auch zu selbigem Ende andere benachbarte Stätte auch warnen. Auff solches esfolgt / daß das Vhrwerck allda eingestelt / das newe Kriegsvolck vnd außgesetzte Bürger zu Mitternacht in die Waffen gebracht / vnnd etliche Stätt durch eylende Postbotten gewarnet worden / daß sie gute Auffsicht haben solten / sind auch die Thor allda zu Leyden folgenden Tag lang versperret blieben / biß er Gefangener sie berichtet / daß Jhr Exc. anderst wohin verreiset were / alles zu dem End vnd Schein / als ob Jhr Excell. wider gemelte Statt Leyden / oder andere etwas thätliches hette fürnehmen wöllen. Daß er auß Vtrecht nach Besetzung der Statt Briel / so durch den Printzen geschehen / an die Committirte Räth deß Landts Holland vnd Westfrießland geschrieben / daß sie alle Stätt deß gantzen Landts warnen / vnnd wol zuzusehen ermahnen solten. Daß er Gefangener das Kriegsvolck auß der General Staden vnd J. Exc. Gehorsamb zu ziehen / männiglich vnderstanden habe zubereden / daß sie den Staden einer jeden Provintz als jhren Zahl Herrn mit Eyd verpflichtet / vnd denselben für allen gehorsamen / ja auch der Generalität vnd J. Exc. Thätlich sich widersetzen müsten / so dieselbe jchtwas wider Willen der Ständ einer jeglichen Provintz vnd Magistrat der Stätt / da sie in Besatzung legen / befehlen würden: Vnd nach dem die General Staden / in Anmerckung daß das newgeworbene Kriegsvolck durch keine Ermahnungen abgeschafft werden könt / für gut angesehen daß etliche Committirte neben J. Exc. nach Vtrecht solten abgesandt werden / habe er Gefangener es dahin gerichtet / daß Hogerbets vnnd Grotius / sampt noch etlich andern von wenig Edlen / drey Stätten vnnd etlichen Räthen / nach Vtrecht abgefertiget worden / den Staden der Statt vnd Landts Vtrecht im Nahmen der Staden von Holland vnnd Westfrießlandt alle Hülff anzubieten / vnd in alle Weg zuverhindern / daß das newe Kriegsvolck nicht abgeschafft würde / zu welchem End jhnen auch Brieffe an die Kriegs Obriste / so allda gelegen / welche er Gefangener eingestelt / aber in der damaligen Versamblung nicht verlesen lassen / mitgeben worden / dieses Inhalts: Daß sie jhren Zahlherrn / vnnd den Staden der respectivè absonderlichen Provintzen / da sie weren / müsten getrew vnd gehorsamb seyn / vnd denselben in Erhalt- vnd Außführung alles deß jeniges was sie beschlossen / beyspringen / vnnd im wenigsten darwider nichts fürnehmen / oder das von andern was widerwertiges vorgenommen werde / gestatten. Daß er Gefangener fürgeben / daß dieser Jh. Exc. vnd andern Committirten / die Abschaffung deß newen Kriegsvolcks betreffend / auffgetragenen Befelch / wann solches wider Bewilligung der Ständen von Vtrecht solte ins Werck gerichtet werden / der Verbündtnuß gäntzlich zuwider / ja daß man Gewalt mit Gewalt wol hindertreiben / vnnd sich demselben eben so wohl / als man vor diesem dem König in Spanien vnnd dessen Statthaltern gethan / widersetzen möge: Auff welches gefolgt / daß Hogerbets / Grotius vnd etliche andere Deputirte / nach dem sie zu Vtrecht angelangt / zu obgemeltem Endt jhren Vorschlag gethan / vnd heimlich vnd in absonderlichen Zusammenkünfften mit etlichen Ständen von Vtrecht vnd dem Secretario Ledenberg / auff Mittel berathschlagt / wie sie thätlichtn Widerständt thun / vnd zu solchem das newgeworbene Kriegsvolck auch disponiren / deßgleichen die Ordinari Besatzung / Krafft obangeregter Brieffen / dahin bewegen möchten / daß sie Jh. Excell. vnd der abgeordneten Commissarien Befelch hindan setzen / zu welchem End sie angestellt / daß die Schütterey jhrem Kriegsvolck sich beyfügen solt / hetten auch für dasselbige Lauffplätz verordnet vnnd etlich Stücklein Geschütz herfür gezogen: Ja es hetten der Herr von Mörßberg vnnd Ledenberg jhnen angezeigt / wo ferrn sie allein Rath wüsten daß das Kriegßvolck vnter Holländischer Bezahlung stehend / still stünde / hetten sie die Sachen also beleit / daß sie zu jhrem Fürnehmen zugelangen wol traweten: Vnd daß auch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/368
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/368>, abgerufen am 29.05.2024.