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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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was Gewalthätigs sich vnderfangen würde / da solten bey so gestalten Sachen / die Ständte von jhrem Jurament absolviret / vnnd sich wider solchen König oder Fürsten zu legen Macht haben / vnnd solte darumb gar nicht in das Crimen laesae Majestatis gefallen seyn. Aber diese Confoederation in acht zunehmen / solte zur Zeit der Crönung der König oder Fürst das Jurament ablegen.

Confoederation zwischen Böhmen vnnd Vngarn wird zu Prag bestätiget. Dieses vnd anders ist zu Preßburg beschlossen / vnd hernach zu Prag von König Friderichen confirmiret vnd bekräfftiget worden / mit folgenden Ceremonien.

Die Vngarische Abgesandte / so dessentwegen nach besagtem Prag kommen / waren Graff Thurso / neben etlichen andern Personen auß dem Ritter, vnd Bürgerstand. Diese sind den 25. Aprilis Nachmittag vmb 2. Vhren auff dem Königlichen Leibwagen nach Hoff geführet worden. Worauff man alle Glocken in der Schloßkirchen geleutet / vnd ist der König in folgender Ordnung darein gangen;

Erstlich seynd vorhergangen die Böhmischen Stände / so wol der Confoederirten Länder Abgesandten / vnd auff dieselbe die Fürstliche Personen / als Marggraf Johann Georg von Jägern. dorff / ein Hertzog von Sachsen Weymar / ein Hertzog von Sachsen Lawenburg / dann deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips / der den Jungen Pfaltzgraffen an der Hand geführet / vnd nach denselben gedachter Graff Thurso / dann der Herold mit seinem gewöhnlichen Habit vnd nach jhm der Land Marschalck von der Legge mit dem blossen Schwerdt / auff welchen der König gefolget: Der dann in der Kirchen vor dem Altar auff der rechten Hand auff eine auffgerichtete Bühne / vnd nicht weit von demselben / auch zur Rechten der Graff Thurso / vnd dann die andere anwesende Personen vnd Abgesandte zur Lincken sich begeben. Da wurde erstlich ein stattliche Music gehalten / auff welche D. Scultetus ein Confoederations Erjnnerung von der Bündnuß Salomonis mit dem König Hiram gethan. Nach deren Endung hat man wider musiciret / darauff hat der Graff Thurso erstlich die Vrsachen / warumb die Länder also an diesem Orth zusammen kommen / in Latein angezeiget / deme der König auch gleichfalls in Latein geantwortet. Hernacher sind die Confoederations Puncten abgelesen / vnd mit Handreichung auch mit vbergebung zweyer Pergamentern Brieff / beyderseiths bestätiget worden. Worauff man das Te Deum laudamus gesungen / das grobe Geschütz abgeschossen / vnd also diesen Actum vollzogen.

Pfaltzgraff Friderich nimpt die Huldigung in Mähren ein. Den 27. Jan. ist König Friderich mit seinem Brudern / in Begleythung 2. Cornet Kürisser / von Prag nach Mähren / die Huldigung daselbs anzunemen verrucket / vnd den 4. Febr. zu Brinn ankommen. Da er dann stattlich von den Landherrn vnd dem Rath daselbs empfangen / vnd vnder einem Himmel zu der Jesuiter Kirchen geführet worden. Als er in die Kirchen kommen / sind etlich Psalmen gesungen vnd das Gebet gehalten worden. Darauff er wider zu Pferd gesessen / vnd vollendts vnder gedachtem Himmel in das Losament geritten.

Hierauff ist den 6. Febr. die Huldigung geschehen / vnnd von jhm alle Privilegia selbiger Marggraffschafft confirmiret / auch eins vnd anders in den gemeinen Lands Sachen gehandelt worden.

Kompt zu Breßlaw an. Demnach nun alles verrichtet / ist er wider von dannen auff gebrochen / vnd in Schlesien nacher Preßlaw allda deß wegen ein Fürstentag angestellet / gereyset. Daselbst er den 23. Febr. ankommen / von mehrerntheils Fürsten vnd Ständen selbiger Provintz sehr stattlich im freyem Feldt empfangen / die Oration thete deß Lands Oberster Hauptmann / Johann Christian / Hertzog zur Lignitz vnd Brieg. Auff allen Wällen vnd Pasteyen würden die grossen Stück loßgebrand / vnd alle Glocken in der Statt geleutet. Darauff haben die Fürsten vnnd Stände in stattlicher Ordnung jhn in die Statt begleytet.

Vor dem Thor sind 500. geworbene Mußquetirer / in einer Liberey Gelb vnd Schwartz / vnd in der Statt die Bürgerschafft vom Thor an biß auff den Ring vmb vnnd vmb / die Schmidbrücken hinunder biß zu der Königlichen Burgk in voller Rüstung / 16. Fähnlein starck / gegeneinan der vber / vnnd noch zehen Fähnlein in voller Schlachtordnung auff dem Marckt / gestanden. Der König ist durch ein schöne Ehren Pforstracks nach der Haupt Kirchen zu S. Elisabeth geritten / darvor der Oberste Pfarrherr D. Zacharias Herman beneben der gantzen Priesterschafft / mit einer Lateinischen Oration jhne angenommen / vnd hinein für den hohen Altar geführet / daselbs als sich der newe König in einen zubereiteten Thron gesetzet / ist das Te Deum lau damus gesungen / nach mahls von gemeltem Doctorn ein Collect gelesen / vnd dem König die Benediction gesprochen worden / der dann darauff wider / wie Nun lob mein Seel den Herren / rc. gesungen worden / auß der Kirchen gangen / vnd in Begleythung der Fürsten vnd Stände nach dein Losament geritten. In Geschehung solches wurde wider mit allen Glocken geleutet / vnd die Stück loß gebrennet.

Wie et in das Losament kommen / hat man in Angesicht seiner die Bürger in einen Ring geführet / vnnd zweymahl Salve Schüß thun lassen. Darauff wurde auff den Thürnen biß in die Nacht musicirt / mit Glocken geleutet / vnnd dann wider auff den Wällen mit grobem Geschütz vnnd von den Bürgern dreymal Fewer gegeben.

Den 27. Februarij ist der König neben den Fürsten vnd Ständen vmb 8. Vhren deß Morgends in die Kirchen zu S. Elisabeth geritten / allda vorbesagter Doctor Herman eine Predigt gethan / vber den Spruch Pauli; Förchte GOtt / Ehre den König / rc. Nach welcher Vollendung der König sich in die Burgk begeben / darinn das Jurament geleystet / vnd die Huldigung empfangen.

was Gewalthätigs sich vnderfangen würde / da solten bey so gestalten Sachen / die Ständte von jhrem Jurament absolviret / vnnd sich wider solchen König oder Fürsten zu legen Macht haben / vnnd solte darumb gar nicht in das Crimen laesae Majestatis gefallen seyn. Aber diese Confoederation in acht zunehmen / solte zur Zeit der Crönung der König oder Fürst das Jurament ablegen.

Confoederation zwischen Böhmen vnnd Vngarn wird zu Prag bestätiget. Dieses vnd anders ist zu Preßburg beschlossen / vnd hernach zu Prag von König Friderichen confirmiret vnd bekräfftiget worden / mit folgenden Ceremonien.

Die Vngarische Abgesandte / so dessentwegen nach besagtem Prag kommen / waren Graff Thurso / neben etlichen andern Personen auß dem Ritter, vnd Bürgerstand. Diese sind den 25. Aprilis Nachmittag vmb 2. Vhren auff dem Königlichen Leibwagen nach Hoff geführet worden. Worauff man alle Glocken in der Schloßkirchen geleutet / vnd ist der König in folgender Ordnung darein gangen;

Erstlich seynd vorhergangen die Böhmischen Stände / so wol der Confoederirten Länder Abgesandten / vnd auff dieselbe die Fürstliche Personen / als Marggraf Johann Georg von Jägern. dorff / ein Hertzog von Sachsen Weymar / ein Hertzog von Sachsen Lawenburg / dann deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips / der den Jungen Pfaltzgraffen an der Hand geführet / vnd nach denselben gedachter Graff Thurso / dann der Herold mit seinem gewöhnlichen Habit vñ nach jhm der Land Marschalck von der Legge mit dem blossen Schwerdt / auff welchen der König gefolget: Der dann in der Kirchen vor dem Altar auff der rechten Hand auff eine auffgerichtete Bühne / vnd nicht weit von demselben / auch zur Rechten der Graff Thurso / vnd dann die andere anwesende Personen vnd Abgesandte zur Lincken sich begeben. Da wurde erstlich ein stattliche Music gehalten / auff welche D. Scultetus ein Confoederations Erjnnerung von der Bündnuß Salomonis mit dem König Hiram gethan. Nach deren Endung hat man wider musiciret / darauff hat der Graff Thurso erstlich die Vrsachen / warumb die Länder also an diesem Orth zusammen kommen / in Latein angezeiget / deme der König auch gleichfalls in Latein geantwortet. Hernacher sind die Confoederations Puncten abgelesen / vnd mit Handreichung auch mit vbergebung zweyer Pergamentern Brieff / beyderseiths bestätiget worden. Worauff man das Te Deum laudamus gesungen / das grobe Geschütz abgeschossen / vnd also diesen Actum vollzogen.

Pfaltzgraff Friderich nimpt die Huldigung in Mähren ein. Den 27. Jan. ist König Friderich mit seinem Brudern / in Begleythung 2. Cornet Kürisser / von Prag nach Mähren / die Huldigung daselbs anzunemen verrucket / vnd den 4. Febr. zu Brinn ankommen. Da er dann stattlich von den Landherrn vnd dem Rath daselbs empfangen / vnd vnder einem Himmel zu der Jesuiter Kirchen geführet worden. Als er in die Kirchen kommen / sind etlich Psalmen gesungen vnd das Gebet gehalten worden. Darauff er wider zu Pferd gesessen / vnd vollendts vnder gedachtem Himmel in das Losament geritten.

Hierauff ist den 6. Febr. die Huldigung geschehen / vnnd von jhm alle Privilegia selbiger Marggraffschafft confirmiret / auch eins vnd anders in den gemeinen Lands Sachen gehandelt worden.

Kompt zu Breßlaw an. Demnach nun alles verrichtet / ist er wider von dannen auff gebrochen / vnd in Schlesien nacher Preßlaw allda deß wegen ein Fürstentag angestellet / gereyset. Daselbst er den 23. Febr. ankommen / von mehrerntheils Fürsten vnd Ständen selbiger Provintz sehr stattlich im freyem Feldt empfangen / die Oration thete deß Lands Oberster Hauptmann / Johann Christian / Hertzog zur Lignitz vnd Brieg. Auff allen Wällen vnd Pasteyen würden die grossen Stück loßgebrand / vnd alle Glocken in der Statt geleutet. Darauff haben die Fürsten vnnd Stände in stattlicher Ordnung jhn in die Statt begleytet.

Vor dem Thor sind 500. geworbene Mußquetirer / in einer Liberey Gelb vnd Schwartz / vnd in der Statt die Bürgerschafft vom Thor an biß auff den Ring vmb vnnd vmb / die Schmidbrücken hinunder biß zu der Königlichen Burgk in voller Rüstung / 16. Fähnlein starck / gegeneinan der vber / vnnd noch zehen Fähnlein in voller Schlachtordnung auff dem Marckt / gestanden. Der König ist durch ein schöne Ehren Pforstracks nach der Haupt Kirchen zu S. Elisabeth geritten / darvor der Oberste Pfarrherr D. Zacharias Herman beneben der gantzen Priesterschafft / mit einer Lateinischen Oration jhne angenommen / vnd hinein für den hohen Altar geführet / daselbs als sich der newe König in einen zubereiteten Thron gesetzet / ist das Te Deum lau damus gesungen / nach mahls von gemeltem Doctorn ein Collect gelesen / vnd dem König die Benediction gesprochen worden / der dann darauff wider / wie Nun lob mein Seel den Herren / rc. gesungen worden / auß der Kirchen gangen / vnd in Begleythung der Fürsten vnd Stände nach dein Losament geritten. In Geschehung solches wurde wider mit allen Glocken geleutet / vnd die Stück loß gebrennet.

Wie et in das Losament kommen / hat man in Angesicht seiner die Bürger in einen Ring geführet / vnnd zweymahl Salve Schüß thun lassen. Darauff wurde auff den Thürnen biß in die Nacht musicirt / mit Glocken geleutet / vnnd dann wider auff den Wällen mit grobem Geschütz vnnd von den Bürgern dreymal Fewer gegeben.

Den 27. Februarij ist der König neben den Fürsten vnd Ständen vmb 8. Vhren deß Morgends in die Kirchen zu S. Elisabeth geritten / allda vorbesagter Doctor Herman eine Predigt gethan / vber den Spruch Pauli; Förchte GOtt / Ehre den König / rc. Nach welcher Vollendung der König sich in die Burgk begeben / darinn das Jurament geleystet / vnd die Huldigung empfangen.

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          <p><note place="left">Confoederation zwischen Böhmen vnnd Vngarn wird zu Prag                          bestätiget.</note> Dieses vnd anders ist zu Preßburg beschlossen / vnd                      hernach zu Prag von König Friderichen confirmiret vnd bekräfftiget worden / mit                      folgenden Ceremonien.</p>
          <p>Die Vngarische Abgesandte / so dessentwegen nach besagtem Prag kommen / waren Graff Thurso / neben etlichen andern Personen auß dem Ritter, vnd Bürgerstand. Diese sind den 25. Aprilis Nachmittag vmb 2. Vhren auff dem Königlichen Leibwagen nach Hoff geführet worden. Worauff man alle Glocken in der Schloßkirchen geleutet / vnd ist der König in folgender Ordnung darein gangen;</p>
          <p>Erstlich seynd vorhergangen die Böhmischen Stände / so wol der Confoederirten                      Länder Abgesandten / vnd auff dieselbe die Fürstliche Personen / als Marggraf                      Johann Georg von Jägern. dorff / ein Hertzog von Sachsen Weymar / ein Hertzog                      von Sachsen Lawenburg / dann deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips / der                      den Jungen Pfaltzgraffen an der Hand geführet / vnd nach denselben gedachter                      Graff Thurso / dann der Herold mit seinem gewöhnlichen Habit vn&#x0303;                      nach jhm der Land Marschalck von der Legge mit dem blossen Schwerdt / auff                      welchen der König gefolget: Der dann in der Kirchen vor dem Altar auff der                      rechten Hand auff eine auffgerichtete Bühne / vnd nicht weit von demselben /                      auch zur Rechten der Graff Thurso / vnd dann die andere anwesende Personen vnd                      Abgesandte zur Lincken sich begeben. Da wurde erstlich ein stattliche Music                      gehalten / auff welche D. Scultetus ein Confoederations Erjnnerung von der                      Bündnuß Salomonis mit dem König Hiram gethan. Nach deren Endung hat man wider                      musiciret / darauff hat der Graff Thurso erstlich die Vrsachen / warumb die                      Länder also an diesem Orth zusammen kommen / in Latein angezeiget / deme der                      König auch gleichfalls in Latein geantwortet. Hernacher sind die Confoederations                      Puncten abgelesen / vnd mit Handreichung auch mit vbergebung zweyer Pergamentern                      Brieff / beyderseiths bestätiget worden. Worauff man das Te Deum laudamus                      gesungen / das grobe Geschütz abgeschossen / vnd also diesen Actum vollzogen.</p>
          <p><note place="left">Pfaltzgraff Friderich nimpt die Huldigung in Mähren                          ein.</note> Den 27. Jan. ist König Friderich mit seinem Brudern / in                      Begleythung 2. Cornet Kürisser / von Prag nach Mähren / die Huldigung daselbs                      anzunemen verrucket / vnd den 4. Febr. zu Brinn ankommen. Da er dann stattlich                      von den Landherrn vnd dem Rath daselbs empfangen / vnd vnder einem Himmel zu der                      Jesuiter Kirchen geführet worden. Als er in die Kirchen kommen / sind etlich                      Psalmen gesungen vnd das Gebet gehalten worden. Darauff er wider zu Pferd                      gesessen / vnd vollendts vnder gedachtem Himmel in das Losament geritten.</p>
          <p>Hierauff ist den 6. Febr. die Huldigung geschehen / vnnd von jhm alle Privilegia                      selbiger Marggraffschafft confirmiret / auch eins vnd anders in den gemeinen                      Lands Sachen gehandelt worden.</p>
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[324/0375] was Gewalthätigs sich vnderfangen würde / da solten bey so gestalten Sachen / die Ständte von jhrem Jurament absolviret / vnnd sich wider solchen König oder Fürsten zu legen Macht haben / vnnd solte darumb gar nicht in das Crimen laesae Majestatis gefallen seyn. Aber diese Confoederation in acht zunehmen / solte zur Zeit der Crönung der König oder Fürst das Jurament ablegen. Dieses vnd anders ist zu Preßburg beschlossen / vnd hernach zu Prag von König Friderichen confirmiret vnd bekräfftiget worden / mit folgenden Ceremonien. Confoederation zwischen Böhmen vnnd Vngarn wird zu Prag bestätiget. Die Vngarische Abgesandte / so dessentwegen nach besagtem Prag kommen / waren Graff Thurso / neben etlichen andern Personen auß dem Ritter, vnd Bürgerstand. Diese sind den 25. Aprilis Nachmittag vmb 2. Vhren auff dem Königlichen Leibwagen nach Hoff geführet worden. Worauff man alle Glocken in der Schloßkirchen geleutet / vnd ist der König in folgender Ordnung darein gangen; Erstlich seynd vorhergangen die Böhmischen Stände / so wol der Confoederirten Länder Abgesandten / vnd auff dieselbe die Fürstliche Personen / als Marggraf Johann Georg von Jägern. dorff / ein Hertzog von Sachsen Weymar / ein Hertzog von Sachsen Lawenburg / dann deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips / der den Jungen Pfaltzgraffen an der Hand geführet / vnd nach denselben gedachter Graff Thurso / dann der Herold mit seinem gewöhnlichen Habit vñ nach jhm der Land Marschalck von der Legge mit dem blossen Schwerdt / auff welchen der König gefolget: Der dann in der Kirchen vor dem Altar auff der rechten Hand auff eine auffgerichtete Bühne / vnd nicht weit von demselben / auch zur Rechten der Graff Thurso / vnd dann die andere anwesende Personen vnd Abgesandte zur Lincken sich begeben. Da wurde erstlich ein stattliche Music gehalten / auff welche D. Scultetus ein Confoederations Erjnnerung von der Bündnuß Salomonis mit dem König Hiram gethan. Nach deren Endung hat man wider musiciret / darauff hat der Graff Thurso erstlich die Vrsachen / warumb die Länder also an diesem Orth zusammen kommen / in Latein angezeiget / deme der König auch gleichfalls in Latein geantwortet. Hernacher sind die Confoederations Puncten abgelesen / vnd mit Handreichung auch mit vbergebung zweyer Pergamentern Brieff / beyderseiths bestätiget worden. Worauff man das Te Deum laudamus gesungen / das grobe Geschütz abgeschossen / vnd also diesen Actum vollzogen. Den 27. Jan. ist König Friderich mit seinem Brudern / in Begleythung 2. Cornet Kürisser / von Prag nach Mähren / die Huldigung daselbs anzunemen verrucket / vnd den 4. Febr. zu Brinn ankommen. Da er dann stattlich von den Landherrn vnd dem Rath daselbs empfangen / vnd vnder einem Himmel zu der Jesuiter Kirchen geführet worden. Als er in die Kirchen kommen / sind etlich Psalmen gesungen vnd das Gebet gehalten worden. Darauff er wider zu Pferd gesessen / vnd vollendts vnder gedachtem Himmel in das Losament geritten. Pfaltzgraff Friderich nimpt die Huldigung in Mähren ein. Hierauff ist den 6. Febr. die Huldigung geschehen / vnnd von jhm alle Privilegia selbiger Marggraffschafft confirmiret / auch eins vnd anders in den gemeinen Lands Sachen gehandelt worden. Demnach nun alles verrichtet / ist er wider von dannen auff gebrochen / vnd in Schlesien nacher Preßlaw allda deß wegen ein Fürstentag angestellet / gereyset. Daselbst er den 23. Febr. ankommen / von mehrerntheils Fürsten vnd Ständen selbiger Provintz sehr stattlich im freyem Feldt empfangen / die Oration thete deß Lands Oberster Hauptmann / Johann Christian / Hertzog zur Lignitz vnd Brieg. Auff allen Wällen vnd Pasteyen würden die grossen Stück loßgebrand / vnd alle Glocken in der Statt geleutet. Darauff haben die Fürsten vnnd Stände in stattlicher Ordnung jhn in die Statt begleytet. Kompt zu Breßlaw an. Vor dem Thor sind 500. geworbene Mußquetirer / in einer Liberey Gelb vnd Schwartz / vnd in der Statt die Bürgerschafft vom Thor an biß auff den Ring vmb vnnd vmb / die Schmidbrücken hinunder biß zu der Königlichen Burgk in voller Rüstung / 16. Fähnlein starck / gegeneinan der vber / vnnd noch zehen Fähnlein in voller Schlachtordnung auff dem Marckt / gestanden. Der König ist durch ein schöne Ehren Pforstracks nach der Haupt Kirchen zu S. Elisabeth geritten / darvor der Oberste Pfarrherr D. Zacharias Herman beneben der gantzen Priesterschafft / mit einer Lateinischen Oration jhne angenommen / vnd hinein für den hohen Altar geführet / daselbs als sich der newe König in einen zubereiteten Thron gesetzet / ist das Te Deum lau damus gesungen / nach mahls von gemeltem Doctorn ein Collect gelesen / vnd dem König die Benediction gesprochen worden / der dann darauff wider / wie Nun lob mein Seel den Herren / rc. gesungen worden / auß der Kirchen gangen / vnd in Begleythung der Fürsten vnd Stände nach dein Losament geritten. In Geschehung solches wurde wider mit allen Glocken geleutet / vnd die Stück loß gebrennet. Wie et in das Losament kommen / hat man in Angesicht seiner die Bürger in einen Ring geführet / vnnd zweymahl Salve Schüß thun lassen. Darauff wurde auff den Thürnen biß in die Nacht musicirt / mit Glocken geleutet / vnnd dann wider auff den Wällen mit grobem Geschütz vnnd von den Bürgern dreymal Fewer gegeben. Den 27. Februarij ist der König neben den Fürsten vnd Ständen vmb 8. Vhren deß Morgends in die Kirchen zu S. Elisabeth geritten / allda vorbesagter Doctor Herman eine Predigt gethan / vber den Spruch Pauli; Förchte GOtt / Ehre den König / rc. Nach welcher Vollendung der König sich in die Burgk begeben / darinn das Jurament geleystet / vnd die Huldigung empfangen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/375>, abgerufen am 22.11.2024.