Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.was gevrtheylet vnnd außgesprochen werden soll. Vnd gebieten darauff vnsern Ober-vnnd allen andern Hauptleuten / in Ober-vnnd Rider Schlesien / daß sie gemelte vnsere gehorsame Fürsten vnd Stände / sampt allen andern hierin vermeldt vnsern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern in Ober vnd Nider Schlesien / so sich zu viel berührter bewilligter Augspurgischer Confession bekennen / bey dieser vnserer Versicherung vndMayestät / wie dieselbe in allen Articuln / Sententz / vnnd Clausuln lautet / vertretten vnnd schützen / selbst jhnen hierinn keinen Eintrag thun / viel weniger andern zuthun verstatten. Vnnd wo vber diß jemandt / es sey von Gest- oder Weltlichen Personen / diese vnsere Assecuration vnnd Mayestät zuvbertretten sich vnt erstünde / zu deme vnd einem jeden deroselben / als zu einem Zerstörer deß gemeinen Friedens / an stat vnser / vnnd jhres von vns oder mehres erwehnet / vnsern Nachkommen / jhnen anvertrawten Amptshalben greiffen / vnd also viel ermelte vnsere gehorsame Fürsten vnnd Stände / festiglich schützen / beschirmen / vnd verthätigen sollen. Vnd diß alles bey Vermeydung vnsers / vnserer Nachkommen / vnd künfftigen regierenden Königen zu Böheimb / auch Obristen Hertzogen in Schlesien Zorns / schwerer Straff vnnd Vngnade. Alles getrewlich vnd vngefährlich. Vrkündtlich vnd vmb mehrer Sicherheit willen / mit vnserm Kayser-vnd Königlichem anhangenden grössern Insiegel bekräfftiget / etc. [Abbildung]Weil nun die Sachen der Böhmischen Stände sub vtraque, obgehörter massen / nach jhrem Willen außgeschlagen / haben sie darauff zwar etwas Ruhe bekommen / aber doch selbige nicht lange behalten / sondern in weniger Zeit hernach durch jhrer Mißgönner vnnd sonderlich der Jesuiten Practicken / wider verlohren / auch endtlich gar zum theyl das Leben drüber einbüssen / zum theil das Königreich Böheimb raumen vnd verlassen müssen. was gevrtheylet vnnd außgesprochen werden soll. Vnd gebieten darauff vnsern Ober-vnnd allen andern Hauptleuten / in Ober-vnnd Rider Schlesien / daß sie gemelte vnsere gehorsame Fürsten vnd Stände / sampt allen andern hierin vermeldt vnsern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern in Ober vnd Nider Schlesien / so sich zu viel berührter bewilligter Augspurgischer Confession bekennen / bey dieser vnserer Versicherung vñMayestät / wie dieselbe in allen Articuln / Sententz / vnnd Clausuln lautet / vertretten vnnd schützen / selbst jhnen hierinn keinen Eintrag thun / viel weniger andern zuthun verstatten. Vnnd wo vber diß jemandt / es sey von Gest- oder Weltlichen Personen / diese vnsere Assecuration vnnd Mayestät zuvbertretten sich vnt erstünde / zu deme vnd einem jeden deroselben / als zu einem Zerstörer deß gemeinen Friedens / an stat vnser / vnnd jhres von vns oder mehres erwehnet / vnsern Nachkommen / jhnen anvertrawten Amptshalben greiffen / vnd also viel ermelte vnsere gehorsame Fürsten vnnd Stände / festiglich schützen / beschirmen / vnd verthätigen sollen. Vnd diß alles bey Vermeydung vnsers / vnserer Nachkommen / vnd künfftigen regierenden Königen zu Böheimb / auch Obristen Hertzogen in Schlesien Zorns / schwerer Straff vnnd Vngnade. Alles getrewlich vnd vngefährlich. Vrkündtlich vnd vmb mehrer Sicherheit willen / mit vnserm Kayser-vnd Königlichem anhangenden grössern Insiegel bekräfftiget / etc. [Abbildung]Weil nun die Sachen der Böhmischẽ Stände sub vtraque, obgehörter massen / nach jhrem Willen außgeschlagen / haben sie darauff zwar etwas Ruhe bekommen / aber doch selbige nicht lange behaltẽ / sondern in weniger Zeit hernach durch jhrer Mißgönner vnnd sonderlich der Jesuiten Practicken / wider verlohren / auch endtlich gar zum theyl das Leben drüber einbüssen / zum theil das Königreich Böheimb raumen vnd verlassen müssen. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0038" n="15"/> was gevrtheylet vnnd außgesprochen werden soll.</p> <p>Vnd gebieten darauff vnsern Ober-vnnd allen andern Hauptleuten / in Ober-vnnd Rider Schlesien / daß sie gemelte vnsere gehorsame Fürsten vnd Stände / sampt allen andern hierin vermeldt vnsern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern in Ober vnd Nider Schlesien / so sich zu viel berührter bewilligter Augspurgischer Confession bekennen / bey dieser vnserer Versicherung vñMayestät / wie dieselbe in allen Articuln / Sententz / vnnd Clausuln lautet / vertretten vnnd schützen / selbst jhnen hierinn keinen Eintrag thun / viel weniger andern zuthun verstatten. Vnnd wo vber diß jemandt / es sey von Gest- oder Weltlichen Personen / diese vnsere Assecuration vnnd Mayestät zuvbertretten sich vnt erstünde / zu deme vnd einem jeden deroselben / als zu einem Zerstörer deß gemeinen Friedens / an stat vnser / vnnd jhres von vns oder mehres erwehnet / vnsern Nachkommen / jhnen anvertrawten Amptshalben greiffen / vnd also viel ermelte vnsere gehorsame Fürsten vnnd Stände / festiglich schützen / beschirmen / vnd verthätigen sollen.</p> <p>Vnd diß alles bey Vermeydung vnsers / vnserer Nachkommen / vnd künfftigen regierenden Königen zu Böheimb / auch Obristen Hertzogen in Schlesien Zorns / schwerer Straff vnnd Vngnade. Alles getrewlich vnd vngefährlich. 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was gevrtheylet vnnd außgesprochen werden soll.
Vnd gebieten darauff vnsern Ober-vnnd allen andern Hauptleuten / in Ober-vnnd Rider Schlesien / daß sie gemelte vnsere gehorsame Fürsten vnd Stände / sampt allen andern hierin vermeldt vnsern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern in Ober vnd Nider Schlesien / so sich zu viel berührter bewilligter Augspurgischer Confession bekennen / bey dieser vnserer Versicherung vñMayestät / wie dieselbe in allen Articuln / Sententz / vnnd Clausuln lautet / vertretten vnnd schützen / selbst jhnen hierinn keinen Eintrag thun / viel weniger andern zuthun verstatten. Vnnd wo vber diß jemandt / es sey von Gest- oder Weltlichen Personen / diese vnsere Assecuration vnnd Mayestät zuvbertretten sich vnt erstünde / zu deme vnd einem jeden deroselben / als zu einem Zerstörer deß gemeinen Friedens / an stat vnser / vnnd jhres von vns oder mehres erwehnet / vnsern Nachkommen / jhnen anvertrawten Amptshalben greiffen / vnd also viel ermelte vnsere gehorsame Fürsten vnnd Stände / festiglich schützen / beschirmen / vnd verthätigen sollen.
Vnd diß alles bey Vermeydung vnsers / vnserer Nachkommen / vnd künfftigen regierenden Königen zu Böheimb / auch Obristen Hertzogen in Schlesien Zorns / schwerer Straff vnnd Vngnade. Alles getrewlich vnd vngefährlich. Vrkündtlich vnd vmb mehrer Sicherheit willen / mit vnserm Kayser-vnd Königlichem anhangenden grössern Insiegel bekräfftiget / etc.
[Abbildung]
Weil nun die Sachen der Böhmischẽ Stände sub vtraque, obgehörter massen / nach jhrem Willen außgeschlagen / haben sie darauff zwar etwas Ruhe bekommen / aber doch selbige nicht lange behaltẽ / sondern in weniger Zeit hernach durch jhrer Mißgönner vnnd sonderlich der Jesuiten Practicken / wider verlohren / auch endtlich gar zum theyl das Leben drüber einbüssen / zum theil das Königreich Böheimb raumen vnd verlassen müssen.
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