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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Wohnungen / Häuser zuerkauffen vnnd zu mieten: vnd damit sie sich vnserer Königlichen Concession vnd Begnadigung desto ruhiglicher vnd freyer vnd vnverhindert gebrauchen könten: Als haben wirdem hochgebohrnen / vnserm Oheim / Fürsten vnd lieben Getrewen / Johann Christian in Schlesien / Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg vnserm Rath vnd Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / rc. wie dann auch den Erbarn vnsern lieben Getrewen Rathmannen vnserer Königlichen Statt Breßlaw deßwegen absonderlich Befehl gethan. Befehlen vnd gebieten auch jetzterwehntem vnserm Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / so wol den Rathmannen in vnserer Statt Breßlaw / Krafft dieser vnserer Königlichen Concession vnd Majestätbrieffs hiermit ernstlich vnnd festiglich / daß sie hierüber stät / fest vnnd vnverbrüchlich halten / alle die jenigen / so in- vnd vmb Breßlaw jetzo der Reformierten Religion verwandt / vnd sich künfftig darzu bekennen werden / dißfalls an statt vnnd von wegen vnser / schützen vnd niemanden / bey Leibsstraff / vnd so lieb einem jeden vnsere Königliche Huld vnnd Gnad seyn mag vnnd soll / darwider auch im geringsten zuthun / oder in einigerley Weiß noch Weg directe vel oblique etwas zu tentiren verstatten. Wie sich dann auch hiergegen die Reformirten sampt all den jhrigen alles schuldigen Respects Gehorsambs / Brüderlicher Liebe / vnd Christlicher Verträglichkeit erzeigen vnd halten sollen. Das meynen wir ernstlich / etc.

Keyser Ferdinand sucht Hülff bey den Churfürsten wider Pfaltzgraff Friderichen. Demnach nun Keyser Ferdinand genugsamb verstanden / daß Pfaltzgraff Friderich nicht gesinnetwere / das Königreich Böheimb wider auß Handen zugeben / vnd jhm abzutretten: warer darauff bedacht / wie seinen Sachen anderer gestalt möchte Rath geschafft werden. Zu solchem End schickten Jh. May. zu Anfang dieses 1620. Jahrs Hertzog Henrich Julium von Sachsen-Lawenburg / vnd Hieronymum von Elvern Keyserlichen Reichs Hofrath on Wien auß an die andere fünff Churfürsten deß Reichs / denselben was grosse Vnbillichkeit Pfaltzgraff Friderich beneben den Böhmen / Vngarn vnd andern incorporirten vnd confoederirten Länder Jhrer M. zugefüget / neben andern Sachen mehr zuklagen vnnd vorzutragen / auch sie darbey zuermahnen / daß sie nach Möglichkeit dahin bedacht seyn wolten / wie diesen Händeln widerumb abgeholffen vnd das Römische Reich in Ruhe gebracht werden möchte.

Hierauff haben die Churfürsten von solchen Dingen nothwendige Deliberation vorzunehmen / einen Convent auff den Februarium nach Mülhausen angesetzet. Davon wir hernach sagen wollen.

Keyser Ferdinand cassirt die Böhmische Wahl vnd Crönung / vnd protestirt darwider. Es hat auch Jhr. Key. Mayest. zur Zeit dieser Absendung eine Edictal Cassation vnd Annullation der vorgangenen vnd vom Pfaltzgraffen angenommenen Böhmischen Wahl vnd Crönung mit angeheffter Protestation darwider publiciren lassen; so dieses Inhalts gewesen:

Wir Ferdinand / rc. Wiewol wir in keinen Zweiffel setzen / es sey nunmehr inn- vnd ausserhalb deß Reichs genugsamb bekandt / in was betrübten Zustand vnser Königreich Böheimb / vnnd vornehmes Glied vnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs / zusampt den incorporirten vnd andern vnsern benachbarten Erblanden gerathen / vnd was darinnen für Trangsalen vnd Feindseligkeiten / gegen vnsern armen / vnschuldigen Vnderthanen / durch den erweckten Krieg / neben gemeinem Landverderben / vorüber gangen / Jedoch / damit die tygentlich Beschaffenheit / zu männiglichs warhafften Wissenschafft gelange / vnd die dargegen gefaste widrige Vorbildungen benommen werden / so ist dieses Vnheyl / vnd Elend / fürnemblich daher entsprungen / daß noch bey Lebzeiten vnd Regierung Keysers Matthiasen / rc. als zugleich gewesten Königs in Böhmen / etliche auß den Böhmischen Ständen / wider theils J. Mayest. vnd L. hinderlassene Statthalter vnd Land Officirer / vnterm Schein etlicher / wider jhre Religions Privilegia vnnd Majestätbrieff zugefügten Beschwerungen / einen zuvor fast vnerhörten Exceß / mit Abstürtzung etlicher Statthalter vnd Land Officirer zugethanen vornehmen Personen / vnd anderer Diener / selbst eygenthätig begangen / darauff die Waffen am ersten ergriffen / vorgenante Statthater vnd Officier / in abwesen / vnd ohne einigen Respect / jhres Königs vnd Herrn / jhrer Empter entsetzt / sich deß Königreichs Regalien bemächtiget / vnd ein newe Form der Regierung / darinnen die angemaste Directores, das Gubernament geführt / für sich selbsten angestellt / vnd also dardurch das Ziel vnd Maß einer angezogenen Religions Defension / da jhnen dieselbe je / vermög angeregten Majestätbrieffs / erlaubt seyn solle bey männiglich / so hievon ohne passion, vrtheilen köndten vnd wolten / sehr zu weit / vnd dermassen vberschritten / daß obgehörtes Beginnen der Vnderthanen / wider jhr Oberkeit / für nichts anders / dann ein offne feindselige / Widersetzlichkeit vnd Rebellion zu achten ist. Nun wollen wir zwar vnsers theils / an seinen Ort gestellt seyn lassen / wie es mit den / in Böhmischen Apologiis, so vnter dem Namen / der eines theils Stände deß Königreichs Böhmen / sub vtraque außgangen / angezogenen Beschwernussen / beschaffen / vnd wie weit eines oder anderen / erfindliche Privat Mißhandlung / der Oberkeit praejudicierlich seyn könne / weil zumal / vnser Meynung nicht ist / vns deß jenigen / was vor vrserer angetrettenen Regierung / ohn vnsere Vervrsachung / fürgangen seyn mag / vnd wir billich nicht zuentgelten haben sollen / anzunemen / oder dasselb zuversprechen. Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff / vnd denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen nach Anweisung Göttlichen Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen / dann daß

Wohnungen / Häuser zuerkauffen vnnd zu mieten: vnd damit sie sich vnserer Königlichen Concession vnd Begnadigung desto ruhiglicher vnd freyer vnd vnverhindert gebrauchen könten: Als haben wirdem hochgebohrnen / vnserm Oheim / Fürsten vnd lieben Getrewen / Johann Christian in Schlesien / Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg vnserm Rath vnd Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / rc. wie dann auch den Erbarn vnsern lieben Getrewen Rathmannen vnserer Königlichen Statt Breßlaw deßwegen absonderlich Befehl gethan. Befehlen vnd gebieten auch jetzterwehntem vnserm Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / so wol den Rathmannen in vnserer Statt Breßlaw / Krafft dieser vnserer Königlichen Concession vnd Majestätbrieffs hiermit ernstlich vnnd festiglich / daß sie hierüber stät / fest vnnd vnverbrüchlich halten / alle die jenigen / so in- vnd vmb Breßlaw jetzo der Reformierten Religion verwandt / vnd sich künfftig darzu bekennen werden / dißfalls an statt vnnd von wegen vnser / schützen vnd niemanden / bey Leibsstraff / vnd so lieb einem jeden vnsere Königliche Huld vnnd Gnad seyn mag vnnd soll / darwider auch im geringsten zuthun / oder in einigerley Weiß noch Weg directè vel obliquè etwas zu tentiren verstatten. Wie sich dann auch hiergegen die Reformirten sampt all den jhrigen alles schuldigen Respects Gehorsambs / Brüderlicher Liebe / vnd Christlicher Verträglichkeit erzeigen vnd halten sollen. Das meynen wir ernstlich / etc.

Keyser Ferdinand sucht Hülff bey den Churfürsten wider Pfaltzgraff Friderichen. Demnach nun Keyser Ferdinand genugsamb verstanden / daß Pfaltzgraff Friderich nicht gesinnetwere / das Königreich Böheimb wider auß Handen zugeben / vnd jhm abzutretten: warer darauff bedacht / wie seinen Sachen anderer gestalt möchte Rath geschafft werden. Zu solchem End schickten Jh. May. zu Anfang dieses 1620. Jahrs Hertzog Henrich Julium von Sachsen-Lawenburg / vnd Hieronymum von Elvern Keyserlichen Reichs Hofrath on Wien auß an die andere fünff Churfürsten deß Reichs / denselben was grosse Vnbillichkeit Pfaltzgraff Friderich beneben den Böhmen / Vngarn vnd andern incorporirten vnd confoederirten Länder Jhrer M. zugefüget / neben andern Sachen mehr zuklagen vnnd vorzutragen / auch sie darbey zuermahnen / daß sie nach Möglichkeit dahin bedacht seyn wolten / wie diesen Händeln widerumb abgeholffen vnd das Römische Reich in Ruhe gebracht werden möchte.

Hierauff haben die Churfürsten von solchen Dingen nothwendige Deliberation vorzunehmen / einen Convent auff den Februarium nach Mülhausen angesetzet. Davon wir hernach sagen wollen.

Keyser Ferdinand cassirt die Böhmische Wahl vnd Crönung / vnd protestirt darwider. Es hat auch Jhr. Key. Mayest. zur Zeit dieser Absendung eine Edictal Cassation vnd Annullation der vorgangenen vnd vom Pfaltzgraffen angenommenen Böhmischen Wahl vnd Crönung mit angeheffter Protestation darwider publiciren lassen; so dieses Inhalts gewesen:

Wir Ferdinand / rc. Wiewol wir in keinen Zweiffel setzen / es sey nunmehr inn- vnd ausserhalb deß Reichs genugsamb bekandt / in was betrübten Zustand vnser Königreich Böheimb / vnnd vornehmes Glied vnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs / zusampt den incorporirten vnd andern vnsern benachbarten Erblanden gerathen / vnd was darinnen für Trangsalen vnd Feindseligkeiten / gegen vnsern armen / vnschuldigen Vnderthanen / durch den erweckten Krieg / neben gemeinem Landverderben / vorüber gangen / Jedoch / damit die tygentlich Beschaffenheit / zu männiglichs warhafften Wissenschafft gelange / vnd die dargegen gefaste widrige Vorbildungen benommen werden / so ist dieses Vnheyl / vnd Elend / fürnemblich daher entsprungen / daß noch bey Lebzeiten vnd Regierung Keysers Matthiasen / rc. als zugleich gewesten Königs in Böhmen / etliche auß den Böhmischen Ständen / wider theils J. Mayest. vnd L. hinderlassene Statthalter vnd Land Officirer / vnterm Schein etlicher / wider jhre Religions Privilegia vnnd Majestätbrieff zugefügten Beschwerungen / einen zuvor fast vnerhörten Exceß / mit Abstürtzung etlicher Statthalter vnd Land Officirer zugethanen vornehmen Personen / vnd anderer Diener / selbst eygenthätig begangen / darauff die Waffen am ersten ergriffen / vorgenante Statthater vnd Officier / in abwesen / vnd ohne einigen Respect / jhres Königs vnd Herrn / jhrer Empter entsetzt / sich deß Königreichs Regalien bemächtiget / vnd ein newe Form der Regierung / darinnen die angemaste Directores, das Gubernament geführt / für sich selbsten angestellt / vnd also dardurch das Ziel vnd Maß einer angezogenen Religions Defension / da jhnen dieselbe je / vermög angeregten Majestätbrieffs / erlaubt seyn solle bey männiglich / so hievon ohne passion, vrtheilen köndten vnd wolten / sehr zu weit / vnd dermassen vberschritten / daß obgehörtes Beginnen der Vnderthanen / wider jhr Oberkeit / für nichts anders / dann ein offne feindselige / Widersetzlichkeit vnd Rebellion zu achten ist. Nun wollen wir zwar vnsers theils / an seinen Ort gestellt seyn lassen / wie es mit den / in Böhmischen Apologiis, so vnter dem Namen / der eines theils Stände deß Königreichs Böhmen / sub vtraque außgangen / angezogenen Beschwernussen / beschaffen / vnd wie weit eines oder anderen / erfindliche Privat Mißhandlung / der Oberkeit praejudicierlich seyn könne / weil zumal / vnser Meynung nicht ist / vns deß jenigen / was vor vrserer angetrettenen Regierung / ohn vnsere Vervrsachung / fürgangen seyn mag / vnd wir billich nicht zuentgelten haben sollen / anzunemen / oder dasselb zuversprechen. Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff / vnd denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen nach Anweisung Göttlichen Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen / dann daß

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          <p><note place="left">Keyser Ferdinand sucht Hülff bey den Churfürsten wider                          Pfaltzgraff Friderichen.</note> Demnach nun Keyser Ferdinand genugsamb                      verstanden / daß Pfaltzgraff Friderich nicht gesinnetwere / das Königreich                      Böheimb wider auß Handen zugeben / vnd jhm abzutretten: warer darauff bedacht /                      wie seinen Sachen anderer gestalt möchte Rath geschafft werden. Zu solchem End                      schickten Jh. May. zu Anfang dieses 1620. Jahrs Hertzog Henrich Julium von                      Sachsen-Lawenburg / vnd Hieronymum von Elvern Keyserlichen Reichs Hofrath on                      Wien auß an die andere fünff Churfürsten deß Reichs / denselben was grosse                      Vnbillichkeit Pfaltzgraff Friderich beneben den Böhmen / Vngarn vnd andern                      incorporirten vnd confoederirten Länder Jhrer M. zugefüget / neben andern Sachen                      mehr zuklagen vnnd vorzutragen / auch sie darbey zuermahnen / daß sie nach                      Möglichkeit dahin bedacht seyn wolten / wie diesen Händeln widerumb abgeholffen                      vnd das Römische Reich in Ruhe gebracht werden möchte.</p>
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          <p><note place="left">Keyser Ferdinand cassirt die Böhmische Wahl vnd Crönung                          / vnd protestirt darwider.</note> Es hat auch Jhr. Key. Mayest. zur Zeit                      dieser Absendung eine Edictal Cassation vnd Annullation der vorgangenen vnd vom                      Pfaltzgraffen angenommenen Böhmischen Wahl vnd Crönung mit angeheffter                      Protestation darwider publiciren lassen; so dieses Inhalts gewesen:</p>
          <p>Wir Ferdinand / rc. Wiewol wir in keinen Zweiffel setzen / es sey nunmehr inn-                      vnd ausserhalb deß Reichs genugsamb bekandt / in was betrübten Zustand vnser                      Königreich Böheimb / vnnd vornehmes Glied vnd Churfürstenthumb deß Römischen                      Reichs / zusampt den incorporirten vnd andern vnsern benachbarten Erblanden                      gerathen / vnd was darinnen für Trangsalen vnd Feindseligkeiten / gegen vnsern                      armen / vnschuldigen Vnderthanen / durch den erweckten Krieg / neben gemeinem                      Landverderben / vorüber gangen / Jedoch / damit die tygentlich Beschaffenheit /                      zu männiglichs warhafften Wissenschafft gelange / vnd die dargegen gefaste                      widrige Vorbildungen benommen werden / so ist dieses Vnheyl / vnd Elend /                      fürnemblich daher entsprungen / daß noch bey Lebzeiten vnd Regierung Keysers                      Matthiasen / rc. als zugleich gewesten Königs in Böhmen / etliche auß den                      Böhmischen Ständen / wider theils J. Mayest. vnd L. hinderlassene Statthalter                      vnd Land Officirer / vnterm Schein etlicher / wider jhre Religions Privilegia                      vnnd Majestätbrieff zugefügten Beschwerungen / einen zuvor fast vnerhörten Exceß                      / mit Abstürtzung etlicher Statthalter vnd Land Officirer zugethanen vornehmen                      Personen / vnd anderer Diener / selbst eygenthätig begangen / darauff die Waffen                      am ersten ergriffen / vorgenante Statthater vnd Officier / in abwesen / vnd ohne                      einigen Respect / jhres Königs vnd Herrn / jhrer Empter entsetzt / sich deß                      Königreichs Regalien bemächtiget / vnd ein newe Form der Regierung / darinnen                      die angemaste Directores, das Gubernament geführt / für sich selbsten angestellt                      / vnd also dardurch das Ziel vnd Maß einer angezogenen Religions Defension / da                      jhnen dieselbe je / vermög angeregten Majestätbrieffs / erlaubt seyn solle bey                      männiglich / so hievon ohne passion, vrtheilen köndten vnd wolten / sehr zu weit                      / vnd dermassen vberschritten / daß obgehörtes Beginnen der Vnderthanen / wider                      jhr Oberkeit / für nichts anders / dann ein offne feindselige /                      Widersetzlichkeit vnd Rebellion zu achten ist. Nun wollen wir zwar vnsers theils                      / an seinen Ort gestellt seyn lassen / wie es mit den / in Böhmischen Apologiis,                      so vnter dem Namen / der eines theils Stände deß Königreichs Böhmen / sub                      vtraque außgangen / angezogenen Beschwernussen / beschaffen / vnd wie weit eines                      oder anderen / erfindliche Privat Mißhandlung / der Oberkeit praejudicierlich                      seyn könne / weil zumal / vnser Meynung nicht ist / vns deß jenigen / was vor                      vrserer angetrettenen Regierung / ohn vnsere Vervrsachung / fürgangen seyn mag /                      vnd wir billich nicht zuentgelten haben sollen / anzunemen / oder dasselb                      zuversprechen. Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen                      Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff / vnd                      denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können                      / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen nach Anweisung Göttlichen                      Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen                      / dann daß
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[330/0381] Wohnungen / Häuser zuerkauffen vnnd zu mieten: vnd damit sie sich vnserer Königlichen Concession vnd Begnadigung desto ruhiglicher vnd freyer vnd vnverhindert gebrauchen könten: Als haben wirdem hochgebohrnen / vnserm Oheim / Fürsten vnd lieben Getrewen / Johann Christian in Schlesien / Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg vnserm Rath vnd Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / rc. wie dann auch den Erbarn vnsern lieben Getrewen Rathmannen vnserer Königlichen Statt Breßlaw deßwegen absonderlich Befehl gethan. Befehlen vnd gebieten auch jetzterwehntem vnserm Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / so wol den Rathmannen in vnserer Statt Breßlaw / Krafft dieser vnserer Königlichen Concession vnd Majestätbrieffs hiermit ernstlich vnnd festiglich / daß sie hierüber stät / fest vnnd vnverbrüchlich halten / alle die jenigen / so in- vnd vmb Breßlaw jetzo der Reformierten Religion verwandt / vnd sich künfftig darzu bekennen werden / dißfalls an statt vnnd von wegen vnser / schützen vnd niemanden / bey Leibsstraff / vnd so lieb einem jeden vnsere Königliche Huld vnnd Gnad seyn mag vnnd soll / darwider auch im geringsten zuthun / oder in einigerley Weiß noch Weg directè vel obliquè etwas zu tentiren verstatten. Wie sich dann auch hiergegen die Reformirten sampt all den jhrigen alles schuldigen Respects Gehorsambs / Brüderlicher Liebe / vnd Christlicher Verträglichkeit erzeigen vnd halten sollen. Das meynen wir ernstlich / etc. Demnach nun Keyser Ferdinand genugsamb verstanden / daß Pfaltzgraff Friderich nicht gesinnetwere / das Königreich Böheimb wider auß Handen zugeben / vnd jhm abzutretten: warer darauff bedacht / wie seinen Sachen anderer gestalt möchte Rath geschafft werden. Zu solchem End schickten Jh. May. zu Anfang dieses 1620. Jahrs Hertzog Henrich Julium von Sachsen-Lawenburg / vnd Hieronymum von Elvern Keyserlichen Reichs Hofrath on Wien auß an die andere fünff Churfürsten deß Reichs / denselben was grosse Vnbillichkeit Pfaltzgraff Friderich beneben den Böhmen / Vngarn vnd andern incorporirten vnd confoederirten Länder Jhrer M. zugefüget / neben andern Sachen mehr zuklagen vnnd vorzutragen / auch sie darbey zuermahnen / daß sie nach Möglichkeit dahin bedacht seyn wolten / wie diesen Händeln widerumb abgeholffen vnd das Römische Reich in Ruhe gebracht werden möchte. Keyser Ferdinand sucht Hülff bey den Churfürsten wider Pfaltzgraff Friderichen. Hierauff haben die Churfürsten von solchen Dingen nothwendige Deliberation vorzunehmen / einen Convent auff den Februarium nach Mülhausen angesetzet. Davon wir hernach sagen wollen. Es hat auch Jhr. Key. Mayest. zur Zeit dieser Absendung eine Edictal Cassation vnd Annullation der vorgangenen vnd vom Pfaltzgraffen angenommenen Böhmischen Wahl vnd Crönung mit angeheffter Protestation darwider publiciren lassen; so dieses Inhalts gewesen: Keyser Ferdinand cassirt die Böhmische Wahl vnd Crönung / vnd protestirt darwider. Wir Ferdinand / rc. Wiewol wir in keinen Zweiffel setzen / es sey nunmehr inn- vnd ausserhalb deß Reichs genugsamb bekandt / in was betrübten Zustand vnser Königreich Böheimb / vnnd vornehmes Glied vnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs / zusampt den incorporirten vnd andern vnsern benachbarten Erblanden gerathen / vnd was darinnen für Trangsalen vnd Feindseligkeiten / gegen vnsern armen / vnschuldigen Vnderthanen / durch den erweckten Krieg / neben gemeinem Landverderben / vorüber gangen / Jedoch / damit die tygentlich Beschaffenheit / zu männiglichs warhafften Wissenschafft gelange / vnd die dargegen gefaste widrige Vorbildungen benommen werden / so ist dieses Vnheyl / vnd Elend / fürnemblich daher entsprungen / daß noch bey Lebzeiten vnd Regierung Keysers Matthiasen / rc. als zugleich gewesten Königs in Böhmen / etliche auß den Böhmischen Ständen / wider theils J. Mayest. vnd L. hinderlassene Statthalter vnd Land Officirer / vnterm Schein etlicher / wider jhre Religions Privilegia vnnd Majestätbrieff zugefügten Beschwerungen / einen zuvor fast vnerhörten Exceß / mit Abstürtzung etlicher Statthalter vnd Land Officirer zugethanen vornehmen Personen / vnd anderer Diener / selbst eygenthätig begangen / darauff die Waffen am ersten ergriffen / vorgenante Statthater vnd Officier / in abwesen / vnd ohne einigen Respect / jhres Königs vnd Herrn / jhrer Empter entsetzt / sich deß Königreichs Regalien bemächtiget / vnd ein newe Form der Regierung / darinnen die angemaste Directores, das Gubernament geführt / für sich selbsten angestellt / vnd also dardurch das Ziel vnd Maß einer angezogenen Religions Defension / da jhnen dieselbe je / vermög angeregten Majestätbrieffs / erlaubt seyn solle bey männiglich / so hievon ohne passion, vrtheilen köndten vnd wolten / sehr zu weit / vnd dermassen vberschritten / daß obgehörtes Beginnen der Vnderthanen / wider jhr Oberkeit / für nichts anders / dann ein offne feindselige / Widersetzlichkeit vnd Rebellion zu achten ist. Nun wollen wir zwar vnsers theils / an seinen Ort gestellt seyn lassen / wie es mit den / in Böhmischen Apologiis, so vnter dem Namen / der eines theils Stände deß Königreichs Böhmen / sub vtraque außgangen / angezogenen Beschwernussen / beschaffen / vnd wie weit eines oder anderen / erfindliche Privat Mißhandlung / der Oberkeit praejudicierlich seyn könne / weil zumal / vnser Meynung nicht ist / vns deß jenigen / was vor vrserer angetrettenen Regierung / ohn vnsere Vervrsachung / fürgangen seyn mag / vnd wir billich nicht zuentgelten haben sollen / anzunemen / oder dasselb zuversprechen. Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff / vnd denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen nach Anweisung Göttlichen Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen / dann daß

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/381>, abgerufen am 29.05.2024.