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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vatterlands Wolfahrt für Augen haben: solches falls werden die gehorsame Stände deß Reichs / dem Werck nicht länger zusehen können / sondern auff Begehren der Keyserl. Majest. endlich solche Mittel ergreiff en müssen / dardurch diß ansehenliche Königreich vnd Churfürstenthumb vor gäntzlichem Vndergang erhalten / vnnd das Römische Reich auß aller Gefahr salvirt vnd erledigt werden möge.

An die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen vnd deß Reichs Ritterschaffe. Das fünffte Schreiben an die Wetterawische / vnd Schwäbische Graffen in simili mutatis mutandis, an deß Reichs Ritterschafft am Rhein in Schwaben vnd Francken / war dieses Innhalts:

P. P. Ob vns wol nicht zweifelt / jhr werdet genugfamb Wissens haben / was für ein schwerer vnd blutiger Krieg / auß deren von den Ständen in Böhmen vorgenommene Verwerffung jhres Königs / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern erfolget / wie jämmerlich solche Länder dardurch verhergt / vnnd darzu viel vnschuldigen Christenbluts vergossen werde / vnd dahero vor euch selbsten nicht gemeyner seynd / jchtwas vorzunehmen / dardurch jhr euch dieses Vnwesens theilhafftig machen / vnd euch vnd ewere Vnderthanen einen gleichen oder mehrern Last zu Halß ziehen möchte / in Erwegung / dieselbe mit hohen ansehenlichen Lehen / Herrschafften vnd Freyheiten / von der Römischen Keys. Majest. vnd dem H. Reich begabet / vnd vmb so viel mehr Vrsach haben / in deroselben beharrlichen Devotion standhafftig zuverbleiben.

Nichts desto weniger aber / dieweil vns nicht ist verborgen / wie vielfältig man sich etlicher Orten bemühet / noch mehrere Stände / sonderlich aber auch deß H. Reichs Graffen in diß Böheimisch Werck einzuflechten / vnd es allenthalben an Leuten nicht ermangelt / so auff das privat vnd particular mehr / dann deß gemeinen Wesens Nutzen vnd Frommen / jhren Respect haben / es auch etlicher Orten eine Zeit hero fast das Ansehen gehabt / als ob man in diesem Wesen mehr der Vnderthanen Vngehorsam / dann der Keyserl. Majestät vnserm von Gott vorgesetzten Oberhaupt favorisirte: auß welchem allem dann den jenigen so in solche Sachen sich impliciren / leichtsam grosse Gefahr vnd Vngelegenheit zustehen köndte.

So haben wir keinen Vmbgang nehmen mögen / Euch hiemit in Gnaden anzulangen / jhr wöllet dieses alles / vnd wie hoch jhr der Keys. Majest. vnd dem H. Reich verpflichtet / wol zu Gemüt führen / Ewer vnd ewerer Vnderthanen wahrnemmen / vnd also behutsam verfahren / auff daß Jhr bey Fried vnd Ruhe bleiben / vnd durch Euch dem Reich kein weiterer Nachtheil zugezogen werden möchte.

Das sechste Schreiben war an die Freye Reichs Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / vnd Wormbs / gleiches Innhalts mit dem vorigen.

Auff das erste Schreiben hat König Friederich nach folgender weise geantwortet:

König Friderichs Antwort-Schreiben / so er denen versambleten Chur: vnd Fürsten zu Mülhausen zugeschickt. P. P. Allhie ist kurtzverwichener Tagen auff der Franckfurter Post ein Schreiben an vns / gleichwol mit Außlassung vnsers Königlichen Tituls / mit welchem wir von vielen vnterschiedlichen Königen / Potentaten vnd Ständen / jnn- vnd ausserhalb Reich beyderley Religionen gewürdiget werden / neben noch dreyen an Vnsere gehorsame Stände in Böhmen / Schlesien vnnd Laußnitz haltende / vnder E. L. Secreten einkommen: Haben gleichwol dasselbige / jedoch mit Vorbehalt vnsers Rechtens nicht vnerbrochen gelassen / sondern gelesen / etc.

Wir lassen solche E. L. Vorsorg vnd Erinnerung an jhren Ort gestellet seyn / wissen vns gleicher gestalt zu allem dem / so dem Reich nutz vnd rühmlich / schuldig / wie wir dann bißhero kein anderen / als eben diesen Scopum gehabt / wie alles besorgende Vnheil von vnserm geliebten Vatterlandt abgewendet werden möchte: inmassen wir bey der Posterität diß Zeugnuß zuhaben verhoffen.

Vnd obwoln wir viel lieber vnsere Erklärung alsbald / inmassen vnschwer geschehen mögen / hetten abgehen lassen / wann das vornembste Fundament der angezognen Cassation erwogen / daß keiner Part vnd Richter zugleich seyn kan noch soll / vnd wir vns zumahl die Gedancken nie gemacht / daß nur etliche Chur: vnd Fürsten diß Werck allein für sich ziehen / vns solcher gestalt beschweren / vnd alsbaldt vngehört Vnrecht geben haben solten / in Betrachtung / daß gleichwol wir von andern Churfürsten vnd Ständen im Reich / welche nicht weniger Eyfer zur Erhaltung deß gemeinen ruhigen Wesens im Reich / vnnd vnter desselben Glieder tragen / vnd gegen dem Haupt den gebürlichen Respect in Acht zunehmen wissen / mit solchem Praejuditz vngravirt gelassen: hingegen aber vielmehr darfür gehalten / daß man auff zuträgliche Fridens Mittel diese Sach zu accommodiren / vnd also die besorgende Gefahr auff solche weise abzuwenden / den Weg bereitet haben würde inmassen wir hierzu gantz begierig vnd geneigt seyn / wann man nur zuforderst die Gegenparthey auch darzu vermögen wolte: Empfinden sonst zumahl sehr höchlich / dieses starcke eylfärtige Zumuhten / diese vnsere wolerlangte Cron vnd Possession wider abzutretten / angesehen / als Weyland Keyser Rudolff beyde Cronen dero Herrn Bruder quittiren müssen / vnerachtet der dreyssigjährigen Possession dergleichen andung nirgends gehört worden / zugeschweigen / daß die jetzige Keyserl. Majest. zur würcklichen Possession dieser Cron nie gelanget.

Wann aber dieses alles von zumal hoher Importantz / dabey vnser Person / Stand / Ehr vnd Reputation in particulari, vber das auch viel andere fürnehme Potentaten vnd Stände jnn-vnd ausserhalb deß Reichs / auch der Römisch-Catholischen Religion selbst Zugethane / nicht wenig interessirt / hat die vnvmb gängliche Notturfft erfordern wöllen / diese Ding an dieselbe auch gelangen zulassen / wie wir dann besonders bey gegenwärtigem General Land Tag mit vnsern gehorsamen Ständen vnnd deren anwesenden Bottschafften hierauß Communication zu pflegen Vrsach gehabt.

Seynd darneben gegen E. L. deß freundlichen Erbietens / daß wir vnsere sattsame hauptsächliche

Vatterlands Wolfahrt für Augen haben: solches falls werden die gehorsame Stände deß Reichs / dem Werck nicht länger zusehen können / sondern auff Begehren der Keyserl. Majest. endlich solche Mittel ergreiff en müssen / dardurch diß ansehenliche Königreich vñ Churfürstenthumb vor gäntzlichem Vndergang erhalten / vnnd das Römische Reich auß aller Gefahr salvirt vnd erledigt werden möge.

An die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen vnd deß Reichs Ritterschaffe. Das fünffte Schreibẽ an die Wetterawische / vnd Schwäbische Graffen in simili mutatis mutandis, an deß Reichs Ritterschafft am Rhein in Schwaben vnd Francken / war dieses Innhalts:

P. P. Ob vns wol nicht zweifelt / jhr werdet genugfamb Wissens haben / was für ein schwerer vñ blutiger Krieg / auß deren von den Ständen in Böhmen vorgenom̃ene Verwerffung jhres Königs / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern erfolget / wie jämmerlich solche Länder dardurch verhergt / vnnd darzu viel vnschuldigen Christenbluts vergossen werde / vnd dahero vor euch selbsten nicht gemeyner seynd / jchtwas vorzunehmen / dardurch jhr euch dieses Vnwesens theilhafftig machen / vnd euch vnd ewere Vnderthanen einen gleichen oder mehrern Last zu Halß ziehen möchte / in Erwegung / dieselbe mit hohen ansehenlichen Lehen / Herrschafften vnd Freyheiten / von der Römischen Keys. Majest. vnd dem H. Reich begabet / vnd vmb so viel mehr Vrsach haben / in deroselben beharrlichen Devotion standhafftig zuverbleiben.

Nichts desto weniger aber / dieweil vns nicht ist verborgen / wie vielfältig man sich etlicher Orten bemühet / noch mehrere Stände / sonderlich aber auch deß H. Reichs Graffen in diß Böheimisch Werck einzuflechten / vnd es allenthalben an Leuten nicht ermangelt / so auff das privat vnd particular mehr / dann deß gemeinen Wesens Nutzen vnd Frommen / jhren Respect haben / es auch etlicher Orten eine Zeit hero fast das Ansehen gehabt / als ob man in diesem Wesen mehr der Vnderthanen Vngehorsam / dann der Keyserl. Majestät vnserm von Gott vorgesetzten Oberhaupt favorisirte: auß welchem allem dann den jenigen so in solche Sachen sich impliciren / leichtsam grosse Gefahr vnd Vngelegenheit zustehen köndte.

So haben wir keinen Vmbgang nehmen mögen / Euch hiemit in Gnaden anzulangen / jhr wöllet dieses alles / vnd wie hoch jhr der Keys. Majest. vnd dem H. Reich verpflichtet / wol zu Gemüt führen / Ewer vnd ewerer Vnderthanen wahrnemmen / vnd also behutsam verfahren / auff daß Jhr bey Fried vnd Ruhe bleiben / vnd durch Euch dem Reich kein weiterer Nachtheil zugezogen werden möchte.

Das sechste Schreiben war an die Freye Reichs Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / vnd Wormbs / gleiches Innhalts mit dem vorigen.

Auff das erste Schreiben hat König Friederich nach folgender weise geantwortet:

König Friderichs Antwort-Schreiben / so er denen versambleten Chur: vnd Fürstẽ zu Mülhausen zugeschickt. P. P. Allhie ist kurtzverwichener Tagẽ auff der Franckfurter Post ein Schreiben an vns / gleichwol mit Außlassung vnsers Königlichen Tituls / mit welchem wir von vielen vnterschiedlichen Königen / Potentaten vnd Ständen / jnn- vnd ausserhalb Reich beyderley Religionen gewürdiget werden / neben noch dreyen an Vnsere gehorsame Stände in Böhmen / Schlesien vnnd Laußnitz haltende / vnder E. L. Secreten einkommen: Haben gleichwol dasselbige / jedoch mit Vorbehalt vnsers Rechtens nicht vnerbrochen gelassen / sondern gelesen / etc.

Wir lassen solche E. L. Vorsorg vnd Erinnerung an jhren Ort gestellet seyn / wissen vns gleicher gestalt zu allem dem / so dem Reich nutz vnd rühmlich / schuldig / wie wir dann bißhero kein anderen / als eben diesen Scopum gehabt / wie alles besorgende Vnheil von vnserm geliebten Vatterlandt abgewendet werden möchte: inmassen wir bey der Posterität diß Zeugnuß zuhaben verhoffen.

Vnd obwoln wir viel lieber vnsere Erklärung alsbald / inmassen vnschwer geschehen mögen / hetten abgehen lassen / wann das vornembste Fundament der angezognen Cassation erwogen / daß keiner Part vnd Richter zugleich seyn kan noch soll / vnd wir vns zumahl die Gedancken nie gemacht / daß nur etliche Chur: vnd Fürsten diß Werck allein für sich ziehen / vns solcher gestalt beschweren / vnd alsbaldt vngehört Vnrecht geben haben solten / in Betrachtung / daß gleichwol wir von andern Churfürsten vnd Ständen im Reich / welche nicht weniger Eyfer zur Erhaltung deß gemeinen ruhigen Wesens im Reich / vnnd vnter desselben Glieder tragen / vnd gegen dem Haupt den gebürlichen Respect in Acht zunehmen wissen / mit solchem Praejuditz vngravirt gelassen: hingegen aber vielmehr darfür gehalten / daß man auff zuträgliche Fridens Mittel diese Sach zu accommodiren / vnd also die besorgende Gefahr auff solche weise abzuwenden / den Weg bereitet haben würde inmassen wir hierzu gantz begierig vnd geneigt seyn / wann man nur zuforderst die Gegenparthey auch darzu vermögen wolte: Empfinden sonst zumahl sehr höchlich / dieses starcke eylfärtige Zumuhten / diese vnsere wolerlangte Cron vnd Possession wider abzutretten / angesehen / als Weyland Keyser Rudolff beyde Cronen dero Herrn Bruder quittiren müssen / vnerachtet der dreyssigjährigen Possession dergleichen andung nirgends gehört worden / zugeschweigen / daß die jetzige Keyserl. Majest. zur würcklichen Possession dieser Cron nie gelanget.

Wann aber dieses alles von zumal hoher Importantz / dabey vnser Person / Stand / Ehr vñ Reputation in particulari, vber das auch viel andere fürnehme Potentaten vnd Stände jnn-vnd ausserhalb deß Reichs / auch der Römisch-Catholischẽ Religion selbst Zugethane / nicht wenig interessirt / hat die vnvmb gängliche Notturfft erfordern wöllen / diese Ding an dieselbe auch gelangen zulassen / wie wir dann besonders bey gegenwärtigem General Land Tag mit vnsern gehorsamen Ständen vnnd deren anwesenden Bottschafften hierauß Communication zu pflegen Vrsach gehabt.

Seynd darneben gegen E. L. deß freundlichen Erbietens / daß wir vnsere sattsame hauptsächliche

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          <p><note place="left">An die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen vnd deß                          Reichs Ritterschaffe.</note> Das fünffte Schreibe&#x0303; an die Wetterawische / vnd                      Schwäbische Graffen in simili mutatis mutandis, an deß Reichs Ritterschafft am                      Rhein in Schwaben vnd Francken / war dieses Innhalts:</p>
          <p>P. P. Ob vns wol nicht zweifelt / jhr werdet genugfamb Wissens haben / was für                      ein schwerer vn&#x0303; blutiger Krieg / auß deren von den Ständen in                      Böhmen vorgenom&#x0303;ene Verwerffung jhres Königs / vnd vermeynte                      Auffwerffung eines andern erfolget / wie jämmerlich solche Länder dardurch                      verhergt / vnnd darzu viel vnschuldigen Christenbluts vergossen werde / vnd                      dahero vor euch selbsten nicht gemeyner seynd / jchtwas vorzunehmen / dardurch                      jhr euch dieses Vnwesens theilhafftig machen / vnd euch vnd ewere Vnderthanen                      einen gleichen oder mehrern Last zu Halß ziehen möchte / in Erwegung / dieselbe                      mit hohen ansehenlichen Lehen / Herrschafften vnd Freyheiten / von der Römischen                      Keys. Majest. vnd dem H. Reich begabet / vnd vmb so viel mehr Vrsach haben / in                      deroselben beharrlichen Devotion standhafftig zuverbleiben.</p>
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          <p>Das sechste Schreiben war an die Freye Reichs Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm                      / Speyer / vnd Wormbs / gleiches Innhalts mit dem vorigen.</p>
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          <p>Wir lassen solche E. L. Vorsorg vnd Erinnerung an jhren Ort gestellet seyn /                      wissen vns gleicher gestalt zu allem dem / so dem Reich nutz vnd rühmlich /                      schuldig / wie wir dann bißhero kein anderen / als eben diesen Scopum gehabt /                      wie alles besorgende Vnheil von vnserm geliebten Vatterlandt abgewendet werden                      möchte: inmassen wir bey der Posterität diß Zeugnuß zuhaben verhoffen.</p>
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[347/0398] Vatterlands Wolfahrt für Augen haben: solches falls werden die gehorsame Stände deß Reichs / dem Werck nicht länger zusehen können / sondern auff Begehren der Keyserl. Majest. endlich solche Mittel ergreiff en müssen / dardurch diß ansehenliche Königreich vñ Churfürstenthumb vor gäntzlichem Vndergang erhalten / vnnd das Römische Reich auß aller Gefahr salvirt vnd erledigt werden möge. Das fünffte Schreibẽ an die Wetterawische / vnd Schwäbische Graffen in simili mutatis mutandis, an deß Reichs Ritterschafft am Rhein in Schwaben vnd Francken / war dieses Innhalts: An die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen vnd deß Reichs Ritterschaffe. P. P. Ob vns wol nicht zweifelt / jhr werdet genugfamb Wissens haben / was für ein schwerer vñ blutiger Krieg / auß deren von den Ständen in Böhmen vorgenom̃ene Verwerffung jhres Königs / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern erfolget / wie jämmerlich solche Länder dardurch verhergt / vnnd darzu viel vnschuldigen Christenbluts vergossen werde / vnd dahero vor euch selbsten nicht gemeyner seynd / jchtwas vorzunehmen / dardurch jhr euch dieses Vnwesens theilhafftig machen / vnd euch vnd ewere Vnderthanen einen gleichen oder mehrern Last zu Halß ziehen möchte / in Erwegung / dieselbe mit hohen ansehenlichen Lehen / Herrschafften vnd Freyheiten / von der Römischen Keys. Majest. vnd dem H. Reich begabet / vnd vmb so viel mehr Vrsach haben / in deroselben beharrlichen Devotion standhafftig zuverbleiben. Nichts desto weniger aber / dieweil vns nicht ist verborgen / wie vielfältig man sich etlicher Orten bemühet / noch mehrere Stände / sonderlich aber auch deß H. Reichs Graffen in diß Böheimisch Werck einzuflechten / vnd es allenthalben an Leuten nicht ermangelt / so auff das privat vnd particular mehr / dann deß gemeinen Wesens Nutzen vnd Frommen / jhren Respect haben / es auch etlicher Orten eine Zeit hero fast das Ansehen gehabt / als ob man in diesem Wesen mehr der Vnderthanen Vngehorsam / dann der Keyserl. Majestät vnserm von Gott vorgesetzten Oberhaupt favorisirte: auß welchem allem dann den jenigen so in solche Sachen sich impliciren / leichtsam grosse Gefahr vnd Vngelegenheit zustehen köndte. So haben wir keinen Vmbgang nehmen mögen / Euch hiemit in Gnaden anzulangen / jhr wöllet dieses alles / vnd wie hoch jhr der Keys. Majest. vnd dem H. Reich verpflichtet / wol zu Gemüt führen / Ewer vnd ewerer Vnderthanen wahrnemmen / vnd also behutsam verfahren / auff daß Jhr bey Fried vnd Ruhe bleiben / vnd durch Euch dem Reich kein weiterer Nachtheil zugezogen werden möchte. Das sechste Schreiben war an die Freye Reichs Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / vnd Wormbs / gleiches Innhalts mit dem vorigen. Auff das erste Schreiben hat König Friederich nach folgender weise geantwortet: P. P. Allhie ist kurtzverwichener Tagẽ auff der Franckfurter Post ein Schreiben an vns / gleichwol mit Außlassung vnsers Königlichen Tituls / mit welchem wir von vielen vnterschiedlichen Königen / Potentaten vnd Ständen / jnn- vnd ausserhalb Reich beyderley Religionen gewürdiget werden / neben noch dreyen an Vnsere gehorsame Stände in Böhmen / Schlesien vnnd Laußnitz haltende / vnder E. L. Secreten einkommen: Haben gleichwol dasselbige / jedoch mit Vorbehalt vnsers Rechtens nicht vnerbrochen gelassen / sondern gelesen / etc. König Friderichs Antwort-Schreiben / so er denen versambleten Chur: vnd Fürstẽ zu Mülhausen zugeschickt. Wir lassen solche E. L. Vorsorg vnd Erinnerung an jhren Ort gestellet seyn / wissen vns gleicher gestalt zu allem dem / so dem Reich nutz vnd rühmlich / schuldig / wie wir dann bißhero kein anderen / als eben diesen Scopum gehabt / wie alles besorgende Vnheil von vnserm geliebten Vatterlandt abgewendet werden möchte: inmassen wir bey der Posterität diß Zeugnuß zuhaben verhoffen. Vnd obwoln wir viel lieber vnsere Erklärung alsbald / inmassen vnschwer geschehen mögen / hetten abgehen lassen / wann das vornembste Fundament der angezognen Cassation erwogen / daß keiner Part vnd Richter zugleich seyn kan noch soll / vnd wir vns zumahl die Gedancken nie gemacht / daß nur etliche Chur: vnd Fürsten diß Werck allein für sich ziehen / vns solcher gestalt beschweren / vnd alsbaldt vngehört Vnrecht geben haben solten / in Betrachtung / daß gleichwol wir von andern Churfürsten vnd Ständen im Reich / welche nicht weniger Eyfer zur Erhaltung deß gemeinen ruhigen Wesens im Reich / vnnd vnter desselben Glieder tragen / vnd gegen dem Haupt den gebürlichen Respect in Acht zunehmen wissen / mit solchem Praejuditz vngravirt gelassen: hingegen aber vielmehr darfür gehalten / daß man auff zuträgliche Fridens Mittel diese Sach zu accommodiren / vnd also die besorgende Gefahr auff solche weise abzuwenden / den Weg bereitet haben würde inmassen wir hierzu gantz begierig vnd geneigt seyn / wann man nur zuforderst die Gegenparthey auch darzu vermögen wolte: Empfinden sonst zumahl sehr höchlich / dieses starcke eylfärtige Zumuhten / diese vnsere wolerlangte Cron vnd Possession wider abzutretten / angesehen / als Weyland Keyser Rudolff beyde Cronen dero Herrn Bruder quittiren müssen / vnerachtet der dreyssigjährigen Possession dergleichen andung nirgends gehört worden / zugeschweigen / daß die jetzige Keyserl. Majest. zur würcklichen Possession dieser Cron nie gelanget. Wann aber dieses alles von zumal hoher Importantz / dabey vnser Person / Stand / Ehr vñ Reputation in particulari, vber das auch viel andere fürnehme Potentaten vnd Stände jnn-vnd ausserhalb deß Reichs / auch der Römisch-Catholischẽ Religion selbst Zugethane / nicht wenig interessirt / hat die vnvmb gängliche Notturfft erfordern wöllen / diese Ding an dieselbe auch gelangen zulassen / wie wir dann besonders bey gegenwärtigem General Land Tag mit vnsern gehorsamen Ständen vnnd deren anwesenden Bottschafften hierauß Communication zu pflegen Vrsach gehabt. Seynd darneben gegen E. L. deß freundlichen Erbietens / daß wir vnsere sattsame hauptsächliche

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/398>, abgerufen am 22.11.2024.