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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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aber / daß diese Zusammenkunfft wider Jhre Kayserlich vnnd Königliche Person außgeschrieben worden / in deme die Vrsach in besagter Beylage / die in der Statt Clostergrab zerschleiffte Kirch / wie auch die Straff der vngehorsamen Closter-Vnderthanen zu Braunaw gestzet würde / welches doch alles auff Jh. May. Anordnung geschehen were.

Für das ander / daß sie weiter dann jhnen der Mayestät Brieff vnd die darauff zwischen beyden Theylen / als denen sub vna vnd denen sub vtraque getroffene Vergleichung zu liesse / griffen: in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen / vnd wider Jhre Mayest. Resolution annehmen / vnnd derselben Vngehorsamb vnnd Auffstandt vertheydigen vnnd verstärcken wolten. Es wäre auch bey solcher Zusammenkunfft vnnd in jhren Citationen gesetzet worden / als wann jhnen solche Vergleichung vnnd Mayestät-Brieff zu nicht gemacht werden wolte / auch Kriegs Volck in Böheimb einziehen solte: Wardurch dann Jhre May. bey dem gemeinen vnnd dieser Sachen vnkündigen Volck / in Jhrem Abwesen in bösem vnd schädlichen Verdacht auch bey deren getrewen lieben Vnderthanen in Mißgünst gezogen würden / darauß allerley Tumult vnnd Vnheil / mit vnwiderbringlichem Schaden der Innwohner deß Königreichs Böheimb vervrsachet werden könten / dessen sich Jhre Mayest. gegen etlichen / so dessen Vrsach / nit verschen hetten.

Dieweil dann sie die Stände Jhrer Mayest. Gütigkeit sich mißbrauchen / vnd weiters als sich gebühret / auch besagter Mayestät-Brieff vnnd Vergleichungen / darauff sie sich beruffeten / mit sich brächten / greiffen wolten / auch Jhrer May. als dem König vnnd Herren deß Landts / ehe dann solch Fewer hefftiger entzündet würde / solchem vorzukommen / gebührete / als hette Jhr Mayest. nicht vnderlassen wöllen / sich derentwegen weiters zuerkündigen / vnd gegen den Ständen gebührlichen / eines jedwedern Verdienst nach zu verfahren. Vnterdessen aber wolte Jhre May. jhnen den Statthaltern hiermit anbefohlen haben / daß sie die jenige Personen / so andere citirt hetten / vor sich bescheiden vnnd jhnen ernstlich befehlen solten / in mittelst / biß Jhre Mayest. wider in Böheimb gelangen / oder aber sonst ferrnere Anordnung verschaffen würden / keine dergleichen Jusammenkünfften außzuschreiben / der Braunawer oder anderer frembder Vnderthanen sich nicht anzumassen / noch zu Auffruhr vnd Vneinigkeit Vrsach zugeben. Ferrner auch wolten sie die Statthalter andere Innwohner vermahnen / auff solche Citationes, dieweil sie dessen von Jhrer May. keine erhebliche Vrsach hetten nicht zuerscheinen. Solches / wie auch daß allbereit etliche / auff solche Weiß citirte / nicht erschienen / wolten Jhre Mayestät; zu aller vorfallenden Gelegenheit mit Käyserlichen Gnaden gedencken / etc.

Böhmische Stände vnd Es haben sich aber durch dieses Schreiben die Böhmische Stände vnd Defensores von jhrem Vorhaben nicht abschrecken / oder im geringsten Defensores fahren in jhrem Vorhaben eyferig fort. davon abwendig machen lassen / sondern darinn je länger je eyferiger worden / vnd denen so jhnen jhre angestelte Versamblung vbel gedeutet / oder sick wider selbige geleget / alles Vnheil / so darüber entstehen möchte / auff den Haltz geleget / vnder deß aber besagte Zusammenkunfft auff den 21.Lassen zu Prag auff allen Cantzeln dem Volck die bevorstehende Zusammenkunfft anmelden vnnd jederman zum Gebet vermahnen. Maii fortzusetzen sich gäntzlichen entschlossen. Zu welchem Endt sie dann / als die Zeit herbey kommen / den vorgehenden Tag zu Prag in allen Evangelischen Kirchen in Teutsch-vnd Böhmischer Sprach eine Vermahnung nachfolgenden Innhalts thun lassen:

Nach dem der Allmächtige vnnd barm hertzige GOtt / durch seine Gnad verliehen hette / daß nach grosser Beschwerung in jhrer Religion / bey Kayser Rudolphi Zeiten / alle der Herrn-Ritter vnnd Bürger-Standt / wie auch andere zur Böhmischen Confession sich bekennenden Vnderthanen / in diesem Königreich die freye Religions Vbung erlanget / dieselbe auch durch ein besondern Mayestät-Brieff bestättiget / vnnd von der jetzt regierenden Kays. Mayest. bekräfftiget worden were: Als hetten sie solcher Freyheit biß dahero etliche Jahr in zimblicher Ruhe vnnd Frieden genossen / sich auch niemandt / sie vmb solche Gnade GOttes zubringen / offentlichen vnderstanden.

Es were aber nunmehr den Ständen sub vtraque Bericht zukommen / daß etliche in diesem Rönigreich / Friedt / vnnd Einigkeit zwischen jhnen zu verstöhren / durch allerley Practick en jhre Christliche Religion zu betrengen / die erbawete Kirchen zusperren vnnd niderzureissen / die Leuth mit Gefängnuß zu beschweren / zum Abfall mit Gewalt zu nöthigen / vnnd in Summa zu gäntzlicher Auffhebung der Religions-Freyheit auffs höchste zu beträngen sich understünden.

Vmb welcher Vrsach willen die Defensores etlich mahl solches an Jhre Kays. Mayestät gelangen lassen vnnd dero Vorsehung erwartet / Sie seyen aber vnder dessen von jhren Widrigen gantz vnschuldig / als ob sie wider Jhre Kay. Mayest. Zusammenkünffte anstellten / vnnd schädtliche Verbündtnussen anrichten wolten / angegeben worden: geschehe aber jhnen hierinn Gewalt vnnd Vnrecht / vnnd were jhnen / niemals in den Sinn kommen / das geringste wider Jhre Kays. Mayest. zugedencken / viel weniger würcklichen vorzunehmen / sondern suchten allein GOTTes Ehre vnd begehrten bey jhrer Religion / Innhalt deß Mayestät-Brieffs / gerühig zuverbleiben.

Dieses hetten sie die Defensorens vnnd Stände der Gemein darumb anmelden lasse wöllen / daß / wo ferrne dergleichen von jhnen außgesprenget würde / als solten sie wider Jhre Kanserl. Mayestät sich verbunden oder sonst etwas vnbilliges fürgenommen haben / sie solchen keinen Glauben zustelleten / sondern gewißlick darfür hielten / es geschehe alles zu GOTTES Ehre vnnd zu Abwendung aller Bedrängnuß Jhrer Religion / wie sie dann vmb solcher Vrsach willen

aber / daß diese Zusammenkunfft wider Jhre Kayserlich vnnd Königliche Person außgeschrieben worden / in deme die Vrsach in besagter Beylage / die in der Statt Clostergrab zerschleiffte Kirch / wie auch die Straff der vngehorsamen Closter-Vnderthanen zu Braunaw gestzet würde / welches doch alles auff Jh. May. Anordnung geschehen were.

Für das ander / daß sie weiter dann jhnen der Mayestät Brieff vnd die darauff zwischen beyden Theylen / als denen sub vna vnd denen sub vtraque getroffene Vergleichung zu liesse / griffen: in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen / vnd wider Jhre Mayest. Resolution annehmen / vnnd derselben Vngehorsamb vnnd Auffstandt vertheydigen vnnd verstärcken wolten. Es wäre auch bey solcher Zusammenkunfft vnnd in jhren Citationen gesetzet worden / als wann jhnen solche Vergleichung vnnd Mayestät-Brieff zu nicht gemacht werden wolte / auch Kriegs Volck in Böheimb einziehen solte: Wardurch dann Jhre May. bey dem gemeinen vnnd dieser Sachen vnkündigen Volck / in Jhrem Abwesen in bösem vnd schädlichen Verdacht auch bey deren getrewen lieben Vnderthanen in Mißgünst gezogen würden / darauß allerley Tumult vnnd Vnheil / mit vnwiderbringlichem Schaden der Innwohner deß Königreichs Böheimb vervrsachet werden könten / dessen sich Jhre Mayest. gegen etlichen / so dessen Vrsach / nit verschen hetten.

Dieweil dann sie die Stände Jhrer Mayest. Gütigkeit sich mißbrauchen / vnd weiters als sich gebühret / auch besagter Mayestät-Brieff vnnd Vergleichungen / darauff sie sich beruffeten / mit sich brächten / greiffen wolten / auch Jhrer May. als dem König vnnd Herren deß Landts / ehe dann solch Fewer hefftiger entzündet würde / solchem vorzukommen / gebührete / als hette Jhr Mayest. nicht vnderlassen wöllen / sich derentwegen weiters zuerkündigen / vnd gegen den Ständen gebührlichen / eines jedwedern Verdienst nach zu verfahren. Vnterdessen aber wolte Jhre May. jhnen den Statthaltern hiermit anbefohlen haben / daß sie die jenige Personen / so andere citirt hetten / vor sich bescheiden vnnd jhnen ernstlich befehlen solten / in mittelst / biß Jhre Mayest. wider in Böheimb gelangen / oder aber sonst ferrnere Anordnung verschaffen würden / keine dergleichen Jusammenkünfften außzuschreiben / der Braunawer oder anderer frembder Vnderthanen sich nicht anzumassen / noch zu Auffruhr vnd Vneinigkeit Vrsach zugeben. Ferrner auch wolten sie die Statthalter andere Innwohner vermahnen / auff solche Citationes, dieweil sie dessen von Jhrer May. keine erhebliche Vrsach hetten nicht zuerscheinen. Solches / wie auch daß allbereit etliche / auff solche Weiß citirte / nicht erschienen / wolten Jhre Mayestät; zu aller vorfallenden Gelegenheit mit Käyserlichen Gnaden gedencken / etc.

Böhmische Stände vñ Es haben sich aber durch dieses Schreiben die Böhmische Stände vnd Defensores von jhrem Vorhaben nicht abschrecken / oder im geringsten Defensores fahren in jhrem Vorhaben eyferig fort. davon abwendig machen lassen / sondern darinn je länger je eyferiger worden / vnd denen so jhnen jhre angestelte Versamblung vbel gedeutet / oder sick wider selbige geleget / alles Vnheil / so darüber entstehen möchte / auff den Haltz geleget / vnder deß aber besagte Zusammenkunfft auff den 21.Lassen zu Prag auff allen Cantzeln dem Volck die bevorstehẽde Zusammenkunfft anmelden vnnd jederman zum Gebet vermahnen. Maii fortzusetzen sich gäntzlichen entschlossen. Zu welchem Endt sie dann / als die Zeit herbey kommen / den vorgehenden Tag zu Prag in allen Evangelischen Kirchen in Teutsch-vnd Böhmischer Sprach eine Vermahnung nachfolgenden Innhalts thun lassen:

Nach dem der Allmächtige vnnd barm hertzige GOtt / durch seine Gnad verliehen hette / daß nach grosser Beschwerung in jhrer Religion / bey Kayser Rudolphi Zeiten / alle der Herrn-Ritter vnnd Bürger-Standt / wie auch andere zur Böhmischen Confession sich bekennenden Vnderthanen / in diesem Königreich die freye Religions Vbung erlanget / dieselbe auch durch ein besondern Mayestät-Brieff bestättiget / vnnd von der jetzt regierenden Kays. Mayest. bekräfftiget worden were: Als hetten sie solcher Freyheit biß dahero etliche Jahr in zimblicher Ruhe vnnd Frieden genossen / sich auch niemandt / sie vmb solche Gnade GOttes zubringen / offentlichen vnderstanden.

Es were aber nunmehr den Ständen sub vtraque Bericht zukommen / daß etliche in diesem Rönigreich / Friedt / vnnd Einigkeit zwischen jhnen zu verstöhren / durch allerley Practick en jhre Christliche Religion zu betrengen / die erbawete Kirchen zusperren vnnd niderzureissen / die Leuth mit Gefängnuß zu beschweren / zum Abfall mit Gewalt zu nöthigen / vnnd in Summa zu gäntzlicher Auffhebung der Religions-Freyheit auffs höchste zu beträngen sich understünden.

Vmb welcher Vrsach willen die Defensores etlich mahl solches an Jhre Kays. Mayestät gelangen lassen vnnd dero Vorsehung erwartet / Sie seyen aber vnder dessen von jhren Widrigen gantz vnschuldig / als ob sie wider Jhre Kay. Mayest. Zusammenkünffte anstellten / vnnd schädtliche Verbündtnussen anrichten wolten / angegeben worden: geschehe aber jhnen hierinn Gewalt vnnd Vnrecht / vnnd were jhnen / niemals in den Sinn kommen / das geringste wider Jhre Kays. Mayest. zugedencken / viel weniger würcklichen vorzunehmen / sondern suchten allein GOTTes Ehre vnd begehrten bey jhrer Religion / Innhalt deß Mayestät-Brieffs / gerühig zuverbleiben.

Dieses hetten sie die Defensorens vnnd Stände der Gemein darumb anmelden lasse wöllen / daß / wo ferrne dergleichen von jhnen außgesprenget würde / als solten sie wider Jhre Kanserl. Mayestät sich verbunden oder sonst etwas vnbilliges fürgenommen haben / sie solchen keinen Glauben zustelleten / sondern gewißlick darfür hielten / es geschehe alles zu GOTTES Ehre vnnd zu Abwendung aller Bedrängnuß Jhrer Religion / wie sie dann vmb solcher Vrsach willen

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[17/0040] aber / daß diese Zusammenkunfft wider Jhre Kayserlich vnnd Königliche Person außgeschrieben worden / in deme die Vrsach in besagter Beylage / die in der Statt Clostergrab zerschleiffte Kirch / wie auch die Straff der vngehorsamen Closter-Vnderthanen zu Braunaw gestzet würde / welches doch alles auff Jh. May. Anordnung geschehen were. Für das ander / daß sie weiter dann jhnen der Mayestät Brieff vnd die darauff zwischen beyden Theylen / als denen sub vna vnd denen sub vtraque getroffene Vergleichung zu liesse / griffen: in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen / vnd wider Jhre Mayest. Resolution annehmen / vnnd derselben Vngehorsamb vnnd Auffstandt vertheydigen vnnd verstärcken wolten. Es wäre auch bey solcher Zusammenkunfft vnnd in jhren Citationen gesetzet worden / als wann jhnen solche Vergleichung vnnd Mayestät-Brieff zu nicht gemacht werden wolte / auch Kriegs Volck in Böheimb einziehen solte: Wardurch dann Jhre May. bey dem gemeinen vnnd dieser Sachen vnkündigen Volck / in Jhrem Abwesen in bösem vnd schädlichen Verdacht auch bey deren getrewen lieben Vnderthanen in Mißgünst gezogen würden / darauß allerley Tumult vnnd Vnheil / mit vnwiderbringlichem Schaden der Innwohner deß Königreichs Böheimb vervrsachet werden könten / dessen sich Jhre Mayest. gegen etlichen / so dessen Vrsach / nit verschen hetten. Dieweil dann sie die Stände Jhrer Mayest. Gütigkeit sich mißbrauchen / vnd weiters als sich gebühret / auch besagter Mayestät-Brieff vnnd Vergleichungen / darauff sie sich beruffeten / mit sich brächten / greiffen wolten / auch Jhrer May. als dem König vnnd Herren deß Landts / ehe dann solch Fewer hefftiger entzündet würde / solchem vorzukommen / gebührete / als hette Jhr Mayest. nicht vnderlassen wöllen / sich derentwegen weiters zuerkündigen / vnd gegen den Ständen gebührlichen / eines jedwedern Verdienst nach zu verfahren. Vnterdessen aber wolte Jhre May. jhnen den Statthaltern hiermit anbefohlen haben / daß sie die jenige Personen / so andere citirt hetten / vor sich bescheiden vnnd jhnen ernstlich befehlen solten / in mittelst / biß Jhre Mayest. wider in Böheimb gelangen / oder aber sonst ferrnere Anordnung verschaffen würden / keine dergleichen Jusammenkünfften außzuschreiben / der Braunawer oder anderer frembder Vnderthanen sich nicht anzumassen / noch zu Auffruhr vnd Vneinigkeit Vrsach zugeben. Ferrner auch wolten sie die Statthalter andere Innwohner vermahnen / auff solche Citationes, dieweil sie dessen von Jhrer May. keine erhebliche Vrsach hetten nicht zuerscheinen. Solches / wie auch daß allbereit etliche / auff solche Weiß citirte / nicht erschienen / wolten Jhre Mayestät; zu aller vorfallenden Gelegenheit mit Käyserlichen Gnaden gedencken / etc. Es haben sich aber durch dieses Schreiben die Böhmische Stände vnd Defensores von jhrem Vorhaben nicht abschrecken / oder im geringsten davon abwendig machen lassen / sondern darinn je länger je eyferiger worden / vnd denen so jhnen jhre angestelte Versamblung vbel gedeutet / oder sick wider selbige geleget / alles Vnheil / so darüber entstehen möchte / auff den Haltz geleget / vnder deß aber besagte Zusammenkunfft auff den 21. Maii fortzusetzen sich gäntzlichen entschlossen. Zu welchem Endt sie dann / als die Zeit herbey kommen / den vorgehenden Tag zu Prag in allen Evangelischen Kirchen in Teutsch-vnd Böhmischer Sprach eine Vermahnung nachfolgenden Innhalts thun lassen: Böhmische Stände vñ Defensores fahren in jhrem Vorhaben eyferig fort. Lassen zu Prag auff allen Cantzeln dem Volck die bevorstehẽde Zusammenkunfft anmelden vnnd jederman zum Gebet vermahnen. Nach dem der Allmächtige vnnd barm hertzige GOtt / durch seine Gnad verliehen hette / daß nach grosser Beschwerung in jhrer Religion / bey Kayser Rudolphi Zeiten / alle der Herrn-Ritter vnnd Bürger-Standt / wie auch andere zur Böhmischen Confession sich bekennenden Vnderthanen / in diesem Königreich die freye Religions Vbung erlanget / dieselbe auch durch ein besondern Mayestät-Brieff bestättiget / vnnd von der jetzt regierenden Kays. Mayest. bekräfftiget worden were: Als hetten sie solcher Freyheit biß dahero etliche Jahr in zimblicher Ruhe vnnd Frieden genossen / sich auch niemandt / sie vmb solche Gnade GOttes zubringen / offentlichen vnderstanden. Es were aber nunmehr den Ständen sub vtraque Bericht zukommen / daß etliche in diesem Rönigreich / Friedt / vnnd Einigkeit zwischen jhnen zu verstöhren / durch allerley Practick en jhre Christliche Religion zu betrengen / die erbawete Kirchen zusperren vnnd niderzureissen / die Leuth mit Gefängnuß zu beschweren / zum Abfall mit Gewalt zu nöthigen / vnnd in Summa zu gäntzlicher Auffhebung der Religions-Freyheit auffs höchste zu beträngen sich understünden. Vmb welcher Vrsach willen die Defensores etlich mahl solches an Jhre Kays. Mayestät gelangen lassen vnnd dero Vorsehung erwartet / Sie seyen aber vnder dessen von jhren Widrigen gantz vnschuldig / als ob sie wider Jhre Kay. Mayest. Zusammenkünffte anstellten / vnnd schädtliche Verbündtnussen anrichten wolten / angegeben worden: geschehe aber jhnen hierinn Gewalt vnnd Vnrecht / vnnd were jhnen / niemals in den Sinn kommen / das geringste wider Jhre Kays. Mayest. zugedencken / viel weniger würcklichen vorzunehmen / sondern suchten allein GOTTes Ehre vnd begehrten bey jhrer Religion / Innhalt deß Mayestät-Brieffs / gerühig zuverbleiben. Dieses hetten sie die Defensorens vnnd Stände der Gemein darumb anmelden lasse wöllen / daß / wo ferrne dergleichen von jhnen außgesprenget würde / als solten sie wider Jhre Kanserl. Mayestät sich verbunden oder sonst etwas vnbilliges fürgenommen haben / sie solchen keinen Glauben zustelleten / sondern gewißlick darfür hielten / es geschehe alles zu GOTTES Ehre vnnd zu Abwendung aller Bedrängnuß Jhrer Religion / wie sie dann vmb solcher Vrsach willen

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/40>, abgerufen am 29.04.2024.