Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.werden selbige kein end nemmen / das gantze Land vollend gar in die Aschen gelegt / vnd Herrn vnd Vnderthanen ins eusserste Elend / zu E. Mayest. selbst eygenem / vnnd deß gantzen hochlöblichen Hauses Oesterreich praejudicio Schaden gesetzt werden: So bitten Ew. Mayest. wir nach mals durch Gottes Barmhertzigkeit vnd die bluttrief. fende Wunden vnsern HERRN Jesu Christi / hochflehentlich vnnd allervnderthänigst / die geruhen sich doch / dero angebornen / rühmlichen / Oesterreichischen vnd Keyserl. Miltigkeit nach / dieser Noth / Jammers dero getrewen Ständ / Vnderthanen vnd Inwohnern dieses Lands allergnädigst zu erbarmen / grösserm Vnheyl zuvor kommen / vnd die jenige Mittel / so Ew. Majest. wir den 3. Maij allervnderthänigst vorgeschlagen gnädigst appraehendiren / auf der Ständ gehorsame Schrifft vom 3. April. zu resolviren / mit würcklicher Confirmation aller der Ständ Privilegien gnädigst zu erfrewen / denen grossen Landbeschwerungen / darunter wir alle im Land schier verschmachten vnnd zu Boden gehen / mit endlicher Remedirung ehist gnädigst abzuhelffen. Handlungen zwischen Keyser Ferdinanden vnd den Nider Oesterreichischen Ständen. Zuwissen ist all hie / daß / wie in diesem Schreiben angeregt / theils Nider Oesterreichische Stände bey Jh. Keys. Mayest. Ansuchung gethan / daß sie jhnen zugeben wolten / daß sie / Stände / wegen Versicherung jhres Landes / mit den Böhmen / von welchen sie stetigs darumb angefochten würden / in Confoederation tretten möchten: Darnach daß Jhr. Mayest. zuforderst jhre Privilegia confirmirte vnnd sie jhres Religionsgebrauch versicherte / vnd anders mehr. Auff diese Schreiben hat J. May. Keyser Ferdinand die Stände nochmalen vermahnet / sie solten jhnen ferner für Gefahr seyn / zur Huldigungerscheinen / vnd sich der Confoederation mit den rebellischen Böhmen enthalten. Ob nun wol vnder solcher Handlung die Böhmen vnnd jhre Adhaerenten solche Nider Oesterreichische Stände von der Erbhuldigung abzuhalten sich sehr bemühet / vnnd sich mit jhnen neben jhren Mitlandsleuten zu confoederizen stazck angemahnet / mit Betrawung / im widrigen sie für Feind zuerklären vnnd zuverfolgen / sind doch dessen vngeachtet / der mehrerntheil Stände zu Wien / die Erbhuldigung abzulegen ankommen. Denen hat auff jhr ansinnen Jhre Mayest. nachfolgendes anbringen lassen: Jh. May. liessen jhnen auff jhre eingebrachte Schrifften zum Vorbescheid anzeigen; ob wol J. May. sich nicht versehen hetten / daß sie sich mit dergleichen vngebürlichen Zumuthungen / gegen Jhren gebrauchen solten / welches sie zu ahnden wol Vrsach hette / wolte es aber für dißmal an seinen Orth gestellet seyn lassen. Vnd weren zwar Jhr. Key. May. geneigt / auff ein vnd anders jhr Begehren eine Resolution zuertheilen / wann nicht die Confoederation / deren Approbation / Schutz vnnd Handhabung sie inständig begehrten / im Weg stünde. Wann dann nun J. Key. May. befinden / daß gemelte Confoederation wider alle Göttliche vnnd Weltliche Rechten / Reichs Constitutionen / so wol jhr selbst eygene / als Erbvnderthanen / angeborne Pflicht vnd Trew were / ja in allem J. Kay. May. als Landsfürsten / auch dero hochlöbl. Hauß / dessen Posterität / Hochheit vnd Gerechtigkeit zu vnleydenlichem Abbruch gereichen thäte / dahero J. May. dieselbe / in dem sie sich so gar auch mit dero meineydigen / abtrünnigen Rebellen / welche Jh. May. Königreich vnd Länder durch boßhafftige Conspiration / zu gleichem Auffstand vnd Abfall angetrieben / in so hoch verbottene Confoederation / dergleichen weder von weyland Keyser Matthia bewilliget / noch weniger von einigen Christlichen Potentaten vnd Fürsten nit gut geheissen werden könte / keines wegs verstattet noch weniger approbirt / auch kein rechtes Vertrawen / so lang nicht solche gäntzlich auffgehaben / zu den Ständen nicht haben könte. Diesem nach were J. Kay. M. Begehren / sie der Augspurgischen Confession zugethane Stände / solten ohne Verzug alsbald obberührter Confoederation sich entschlagen / auch daß solches würcklich geschehen / ehist genugsamm dociren: So dann weren J. M. vrbietig / die Resolution auf jr vbrige Begehren / jhnen zuertheilen / auch so wol in Erhaltung der alten Gebräuch / als mit andern gnädigst vnnd Vätterlichen Demonstrationen sich also gegen jhnen erzeigen / daß sie sich darwider mit Fug der Billigkeit / zubeschweren nit Vrsach haben solten: Vnd dieweil die der Angspurgischen Confession zugethane Stände selbsten wüßten / was jhnen vnd dem gantzen Vatterland an dem Verzug für Schaden vnd Nachtheil herrührete / als wolten J. M. daß sie sich hierüber vnverzüglich erkläzten / damit dardurch dem Vnwesen abgeholffen / der Feind / so wol J. Key. May. Kriegsvolck auß den Land gebracht / sie die Stände bey dem jhrigen mit Ruhe verbleiben / vnd alles wider in friedlichen Stand gerichtet / vnd aufrechtes Vertrawen gepflantzet werden möchte. Ferrnere Resolution Jh. Keys. May. den Nider Oesterreichischen Ständen / wegen deß begehrten Exercitii Religionis, gegeben. Hierauff haben die anwesende der Augspurgischen Confession zugethane Nider Oesterreichische Stände / J. Key. May. gebetten jhnen das jenige / so sie in vorigen Schrifften gesucht / nicht zuverargen / darneben begehrt / daß doch J. Mayest. jhr Exercitium Religionis jhnen frey zulassen wolte. Hierauff hat J. Key. May. den I. II. Julij sich Mündlich also gegen jhnen erklärt: Wir haben vernommen / was jhr im Nahmen der anwesenden Augspurgischer Confession zugethanen Ständen angebracht habt / vnnd so viel die Schrifft belanget / lassen wirs an seinem Orth beruhen: das Exercitium aber der Angspurgischen Confession betreffend / haben wir vns also Heroisch / Keyserlich vnd Fürstlich gnädigst resolvirt / daß sich die Stände mit Fug zubeschweren nicht Vrsach haben / in Erwegung wir sie bey dem Exercitio ermelter Confession aller massen sie es bey Keysers Matthiae Lebzeiten gehabt / vnperturbirt / ruhig wollen verbleiben lassen / deßwegen sie einiges Mißtrawen in vns nicht setzen sollen: Glaubt vnsern Worten dann wir euch werden selbige kein end nemmen / das gantze Land vollend gar in die Aschen gelegt / vnd Herrn vnd Vnderthanen ins eusserste Elend / zu E. Mayest. selbst eygenem / vnnd deß gantzen hochlöblichen Hauses Oesterreich praejudicio Schaden gesetzt werden: So bitten Ew. Mayest. wir nach mals durch Gottes Barmhertzigkeit vnd die bluttrief. fende Wunden vnsern HERRN Jesu Christi / hochflehentlich vnnd allervnderthänigst / die geruhen sich doch / dero angebornen / rühmlichen / Oesterreichischen vnd Keyserl. Miltigkeit nach / dieser Noth / Jammers dero getrewen Ständ / Vnderthanen vnd Inwohnern dieses Lands allergnädigst zu erbarmen / grösserm Vnheyl zuvor kommen / vnd die jenige Mittel / so Ew. Majest. wir den 3. Maij allervnderthänigst vorgeschlagen gnädigst appraehendiren / auf der Ständ gehorsame Schrifft vom 3. April. zu resolviren / mit würcklicher Confirmation aller der Ständ Privilegien gnädigst zu erfrewen / denen grossen Landbeschwerungen / darunter wir alle im Land schier verschmachten vnnd zu Boden gehen / mit endlicher Remedirung ehist gnädigst abzuhelffen. Handlungen zwischẽ Keyser Ferdinandẽ vnd den Nider Oesterreichischẽ Ständen. Zuwissen ist all hie / daß / wie in diesem Schreiben angeregt / theils Nider Oesterreichische Stände bey Jh. Keys. Mayest. Ansuchung gethan / daß sie jhnen zugeben wolten / daß sie / Stände / wegen Versicherung jhres Landes / mit den Böhmen / von welchen sie stetigs darumb angefochten würden / in Confoederation tretten möchten: Darnach daß Jhr. Mayest. zuforderst jhre Privilegia confirmirte vnnd sie jhres Religionsgebrauch versicherte / vnd anders mehr. Auff diese Schreiben hat J. May. Keyser Ferdinand die Stände nochmalen vermahnet / sie solten jhnen ferner für Gefahr seyn / zur Huldigungerscheinen / vnd sich der Confoederation mit den rebellischen Böhmen enthalten. Ob nun wol vnder solcher Handlung die Böhmen vnnd jhre Adhaerenten solche Nider Oesterreichische Stände von der Erbhuldigung abzuhalten sich sehr bemühet / vnnd sich mit jhnen neben jhren Mitlandsleuten zu confoederizen stazck angemahnet / mit Betrawung / im widrigen sie für Feind zuerklären vnnd zuverfolgen / sind doch dessen vngeachtet / der mehrerntheil Stände zu Wien / die Erbhuldigung abzulegen ankommen. Denen hat auff jhr ansinnen Jhre Mayest. nachfolgendes anbringen lassen: Jh. May. liessen jhnen auff jhre eingebrachte Schrifften zum Vorbescheid anzeigen; ob wol J. May. sich nicht versehen hetten / daß sie sich mit dergleichen vngebürlichen Zumuthungen / gegen Jhren gebrauchen solten / welches sie zu ahnden wol Vrsach hette / wolte es aber für dißmal an seinen Orth gestellet seyn lassen. Vnd weren zwar Jhr. Key. May. geneigt / auff ein vnd anders jhr Begehren eine Resolution zuertheilen / wann nicht die Confoederation / deren Approbation / Schutz vnnd Handhabung sie inständig begehrten / im Weg stünde. Wann dann nun J. Key. May. befinden / daß gemelte Confoederation wider alle Göttliche vnnd Weltliche Rechten / Reichs Constitutionen / so wol jhr selbst eygene / als Erbvnderthanen / angeborne Pflicht vnd Trew were / ja in allem J. Kay. May. als Landsfürsten / auch dero hochlöbl. Hauß / dessen Posterität / Hochheit vnd Gerechtigkeit zu vnleydenlichem Abbruch gereichen thäte / dahero J. May. dieselbe / in dem sie sich so gar auch mit dero meineydigen / abtrünnigen Rebellen / welche Jh. May. Königreich vnd Länder durch boßhafftige Conspiration / zu gleichem Auffstand vnd Abfall angetriebẽ / in so hoch verbottene Confoederation / dergleichen weder von weyland Keyser Matthia bewilliget / noch weniger von einigen Christlichen Potentaten vnd Fürsten nit gut geheissen werden könte / keines wegs verstattet noch weniger approbirt / auch kein rechtes Vertrawen / so lang nicht solche gäntzlich auffgehaben / zu den Ständen nicht haben könte. Diesem nach were J. Kay. M. Begehren / sie der Augspurgischen Confession zugethane Stände / solten ohne Verzug alsbald obberührter Confoederation sich entschlagen / auch daß solches würcklich geschehen / ehist genugsam̃ dociren: So dann weren J. M. vrbietig / die Resolution auf jr vbrige Begehren / jhnen zuertheilen / auch so wol in Erhaltung der alten Gebräuch / als mit andern gnädigst vnnd Vätterlichen Demonstrationen sich also gegen jhnen erzeigen / daß sie sich darwider mit Fug der Billigkeit / zubeschweren nit Vrsach haben solten: Vnd dieweil die der Angspurgischen Confession zugethane Stände selbsten wüßten / was jhnen vnd dem gantzen Vatterland an dem Verzug für Schaden vnd Nachtheil herrührete / als wolten J. M. daß sie sich hierüber vnverzüglich erkläzten / damit dardurch dem Vnwesen abgeholffen / der Feind / so wol J. Key. May. Kriegsvolck auß dẽ Land gebracht / sie die Stände bey dem jhrigen mit Ruhe verbleiben / vnd alles wider in friedlichen Stand gerichtet / vñ aufrechtes Vertrawen gepflantzet werden möchte. Ferrnere Resolution Jh. Keys. May. den Nider Oesterreichischẽ Ständen / wegen deß begehrten Exercitii Religionis, gegeben. Hierauff haben die anwesende der Augspurgischen Confession zugethane Nider Oesterreichische Stände / J. Key. May. gebetten jhnen das jenige / so sie in vorigen Schrifften gesucht / nicht zuverargen / darneben begehrt / daß doch J. Mayest. jhr Exercitium Religionis jhnen frey zulassen wolte. Hierauff hat J. Key. May. den I. II. Julij sich Mündlich also gegen jhnen erklärt: Wir haben vernommen / was jhr im Nahmen der anwesenden Augspurgischer Confession zugethanen Ständen angebracht habt / vnnd so viel die Schrifft belanget / lassen wirs an seinem Orth beruhen: das Exercitium aber der Angspurgischen Confession betreffend / haben wir vns also Heroisch / Keyserlich vnd Fürstlich gnädigst resolvirt / daß sich die Stände mit Fug zubeschweren nicht Vrsach haben / in Erwegung wir sie bey dem Exercitio ermelter Confession aller massen sie es bey Keysers Matthiae Lebzeiten gehabt / vnperturbirt / ruhig wollen verbleiben lassen / deßwegen sie einiges Mißtrawen in vns nicht setzen sollen: Glaubt vnsern Worten dañ wir euch <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0436" n="383"/> werden selbige kein end nemmen / das gantze Land vollend gar in die Aschen gelegt / vnd Herrn vnd Vnderthanen ins eusserste Elend / zu E. Mayest. selbst eygenem / vnnd deß gantzen hochlöblichen Hauses Oesterreich praejudicio Schaden gesetzt werden: So bitten Ew. Mayest. wir nach mals durch Gottes Barmhertzigkeit vnd die bluttrief. fende Wunden vnsern HERRN Jesu Christi / hochflehentlich vnnd allervnderthänigst / die geruhen sich doch / dero angebornen / rühmlichen / Oesterreichischen vnd Keyserl. Miltigkeit nach / dieser Noth / Jammers dero getrewen Ständ / Vnderthanen vnd Inwohnern dieses Lands allergnädigst zu erbarmen / grösserm Vnheyl zuvor kommen / vnd die jenige Mittel / so Ew. Majest. wir den 3. Maij allervnderthänigst vorgeschlagen gnädigst appraehendiren / auf der Ständ gehorsame Schrifft vom 3. April. zu resolviren / mit würcklicher Confirmation aller der Ständ Privilegien gnädigst zu erfrewen / denen grossen Landbeschwerungen / darunter wir alle im Land schier verschmachten vnnd zu Boden gehen / mit endlicher Remedirung ehist gnädigst abzuhelffen.</p> <p><note place="left">Handlungen zwischẽ Keyser Ferdinandẽ vnd den Nider Oesterreichischẽ Ständen.</note> Zuwissen ist all hie / daß / wie in diesem Schreiben angeregt / theils Nider Oesterreichische Stände bey Jh. Keys. Mayest. Ansuchung gethan / daß sie jhnen zugeben wolten / daß sie / Stände / wegen Versicherung jhres Landes / mit den Böhmen / von welchen sie stetigs darumb angefochten würden / in Confoederation tretten möchten: Darnach daß Jhr. Mayest. zuforderst jhre Privilegia confirmirte vnnd sie jhres Religionsgebrauch versicherte / vnd anders mehr.</p> <p>Auff diese Schreiben hat J. May. Keyser Ferdinand die Stände nochmalen vermahnet / sie solten jhnen ferner für Gefahr seyn / zur Huldigungerscheinen / vnd sich der Confoederation mit den rebellischen Böhmen enthalten.</p> <p>Ob nun wol vnder solcher Handlung die Böhmen vnnd jhre Adhaerenten solche Nider Oesterreichische Stände von der Erbhuldigung abzuhalten sich sehr bemühet / vnnd sich mit jhnen neben jhren Mitlandsleuten zu confoederizen stazck angemahnet / mit Betrawung / im widrigen sie für Feind zuerklären vnnd zuverfolgen / sind doch dessen vngeachtet / der mehrerntheil Stände zu Wien / die Erbhuldigung abzulegen ankommen. Denen hat auff jhr ansinnen Jhre Mayest. nachfolgendes anbringen lassen: Jh. May. liessen jhnen auff jhre eingebrachte Schrifften zum Vorbescheid anzeigen; ob wol J. May. sich nicht versehen hetten / daß sie sich mit dergleichen vngebürlichen Zumuthungen / gegen Jhren gebrauchen solten / welches sie zu <choice><orig>anden</orig><reg>ahnden</reg></choice> wol Vrsach hette / wolte es aber für dißmal an seinen Orth gestellet seyn lassen. Vnd weren zwar Jhr. Key. May. geneigt / auff ein vnd anders jhr Begehren eine Resolution zuertheilen / wann nicht die Confoederation / deren Approbation / Schutz vnnd Handhabung sie inständig begehrten / im Weg stünde. Wann dann nun J. Key. May. befinden / daß gemelte Confoederation wider alle Göttliche vnnd Weltliche Rechten / Reichs Constitutionen / so wol jhr selbst eygene / als Erbvnderthanen / angeborne Pflicht vnd Trew were / ja in allem J. Kay. May. als Landsfürsten / auch dero hochlöbl. Hauß / dessen Posterität / Hochheit vnd Gerechtigkeit zu vnleydenlichem Abbruch gereichen thäte / dahero J. May. dieselbe / in dem sie sich so gar auch mit dero meineydigen / abtrünnigen Rebellen / welche Jh. May. Königreich vnd Länder durch boßhafftige Conspiration / zu gleichem Auffstand vnd Abfall angetriebẽ / in so hoch verbottene Confoederation / dergleichen weder von weyland Keyser Matthia bewilliget / noch weniger von einigen Christlichen Potentaten vnd Fürsten nit gut geheissen werden könte / keines wegs verstattet noch weniger approbirt / auch kein rechtes Vertrawen / so lang nicht solche gäntzlich auffgehaben / zu den Ständen nicht haben könte.</p> <p>Diesem nach were J. Kay. M. Begehren / sie der Augspurgischen Confession zugethane Stände / solten ohne Verzug alsbald obberührter Confoederation sich entschlagen / auch daß solches würcklich geschehen / ehist genugsam̃ dociren: So dann weren J. M. vrbietig / die Resolution auf jr vbrige Begehren / jhnen zuertheilen / auch so wol in Erhaltung der alten Gebräuch / als mit andern gnädigst vnnd Vätterlichen Demonstrationen sich also gegen jhnen erzeigen / daß sie sich darwider mit Fug der Billigkeit / zubeschweren nit Vrsach haben solten: Vnd dieweil die der Angspurgischen Confession zugethane Stände selbsten wüßten / was jhnen vnd dem gantzen Vatterland an dem Verzug für Schaden vnd Nachtheil herrührete / als wolten J. M. daß sie sich hierüber vnverzüglich erkläzten / damit dardurch dem Vnwesen abgeholffen / der Feind / so wol J. Key. May. Kriegsvolck auß dẽ Land gebracht / sie die Stände bey dem jhrigen mit Ruhe verbleiben / vnd alles wider in friedlichen Stand gerichtet / vñ aufrechtes Vertrawen gepflantzet werden möchte.</p> <p><note place="right">Ferrnere Resolution Jh. Keys. May. den Nider Oesterreichischẽ Ständen / wegen deß begehrten Exercitii Religionis, gegeben.</note> Hierauff haben die anwesende der Augspurgischen Confession zugethane Nider Oesterreichische Stände / J. Key. May. gebetten jhnen das jenige / so sie in vorigen Schrifften gesucht / nicht zuverargen / darneben begehrt / daß doch J. Mayest. jhr Exercitium Religionis jhnen frey zulassen wolte.</p> <p>Hierauff hat J. Key. May. den I. II. Julij sich Mündlich also gegen jhnen erklärt:</p> <p>Wir haben vernommen / was jhr im Nahmen der anwesenden Augspurgischer Confession zugethanen Ständen angebracht habt / vnnd so viel die Schrifft belanget / lassen wirs an seinem Orth beruhen: das Exercitium aber der Angspurgischen Confession betreffend / haben wir vns also Heroisch / Keyserlich vnd Fürstlich gnädigst resolvirt / daß sich die Stände mit Fug zubeschweren nicht Vrsach haben / in Erwegung wir sie bey dem Exercitio ermelter Confession aller massen sie es bey Keysers Matthiae Lebzeiten gehabt / vnperturbirt / ruhig wollen verbleiben lassen / deßwegen sie einiges Mißtrawen in vns nicht setzen sollen: Glaubt vnsern Worten dañ wir euch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [383/0436]
werden selbige kein end nemmen / das gantze Land vollend gar in die Aschen gelegt / vnd Herrn vnd Vnderthanen ins eusserste Elend / zu E. Mayest. selbst eygenem / vnnd deß gantzen hochlöblichen Hauses Oesterreich praejudicio Schaden gesetzt werden: So bitten Ew. Mayest. wir nach mals durch Gottes Barmhertzigkeit vnd die bluttrief. fende Wunden vnsern HERRN Jesu Christi / hochflehentlich vnnd allervnderthänigst / die geruhen sich doch / dero angebornen / rühmlichen / Oesterreichischen vnd Keyserl. Miltigkeit nach / dieser Noth / Jammers dero getrewen Ständ / Vnderthanen vnd Inwohnern dieses Lands allergnädigst zu erbarmen / grösserm Vnheyl zuvor kommen / vnd die jenige Mittel / so Ew. Majest. wir den 3. Maij allervnderthänigst vorgeschlagen gnädigst appraehendiren / auf der Ständ gehorsame Schrifft vom 3. April. zu resolviren / mit würcklicher Confirmation aller der Ständ Privilegien gnädigst zu erfrewen / denen grossen Landbeschwerungen / darunter wir alle im Land schier verschmachten vnnd zu Boden gehen / mit endlicher Remedirung ehist gnädigst abzuhelffen.
Zuwissen ist all hie / daß / wie in diesem Schreiben angeregt / theils Nider Oesterreichische Stände bey Jh. Keys. Mayest. Ansuchung gethan / daß sie jhnen zugeben wolten / daß sie / Stände / wegen Versicherung jhres Landes / mit den Böhmen / von welchen sie stetigs darumb angefochten würden / in Confoederation tretten möchten: Darnach daß Jhr. Mayest. zuforderst jhre Privilegia confirmirte vnnd sie jhres Religionsgebrauch versicherte / vnd anders mehr.
Handlungen zwischẽ Keyser Ferdinandẽ vnd den Nider Oesterreichischẽ Ständen. Auff diese Schreiben hat J. May. Keyser Ferdinand die Stände nochmalen vermahnet / sie solten jhnen ferner für Gefahr seyn / zur Huldigungerscheinen / vnd sich der Confoederation mit den rebellischen Böhmen enthalten.
Ob nun wol vnder solcher Handlung die Böhmen vnnd jhre Adhaerenten solche Nider Oesterreichische Stände von der Erbhuldigung abzuhalten sich sehr bemühet / vnnd sich mit jhnen neben jhren Mitlandsleuten zu confoederizen stazck angemahnet / mit Betrawung / im widrigen sie für Feind zuerklären vnnd zuverfolgen / sind doch dessen vngeachtet / der mehrerntheil Stände zu Wien / die Erbhuldigung abzulegen ankommen. Denen hat auff jhr ansinnen Jhre Mayest. nachfolgendes anbringen lassen: Jh. May. liessen jhnen auff jhre eingebrachte Schrifften zum Vorbescheid anzeigen; ob wol J. May. sich nicht versehen hetten / daß sie sich mit dergleichen vngebürlichen Zumuthungen / gegen Jhren gebrauchen solten / welches sie zu anden wol Vrsach hette / wolte es aber für dißmal an seinen Orth gestellet seyn lassen. Vnd weren zwar Jhr. Key. May. geneigt / auff ein vnd anders jhr Begehren eine Resolution zuertheilen / wann nicht die Confoederation / deren Approbation / Schutz vnnd Handhabung sie inständig begehrten / im Weg stünde. Wann dann nun J. Key. May. befinden / daß gemelte Confoederation wider alle Göttliche vnnd Weltliche Rechten / Reichs Constitutionen / so wol jhr selbst eygene / als Erbvnderthanen / angeborne Pflicht vnd Trew were / ja in allem J. Kay. May. als Landsfürsten / auch dero hochlöbl. Hauß / dessen Posterität / Hochheit vnd Gerechtigkeit zu vnleydenlichem Abbruch gereichen thäte / dahero J. May. dieselbe / in dem sie sich so gar auch mit dero meineydigen / abtrünnigen Rebellen / welche Jh. May. Königreich vnd Länder durch boßhafftige Conspiration / zu gleichem Auffstand vnd Abfall angetriebẽ / in so hoch verbottene Confoederation / dergleichen weder von weyland Keyser Matthia bewilliget / noch weniger von einigen Christlichen Potentaten vnd Fürsten nit gut geheissen werden könte / keines wegs verstattet noch weniger approbirt / auch kein rechtes Vertrawen / so lang nicht solche gäntzlich auffgehaben / zu den Ständen nicht haben könte.
Diesem nach were J. Kay. M. Begehren / sie der Augspurgischen Confession zugethane Stände / solten ohne Verzug alsbald obberührter Confoederation sich entschlagen / auch daß solches würcklich geschehen / ehist genugsam̃ dociren: So dann weren J. M. vrbietig / die Resolution auf jr vbrige Begehren / jhnen zuertheilen / auch so wol in Erhaltung der alten Gebräuch / als mit andern gnädigst vnnd Vätterlichen Demonstrationen sich also gegen jhnen erzeigen / daß sie sich darwider mit Fug der Billigkeit / zubeschweren nit Vrsach haben solten: Vnd dieweil die der Angspurgischen Confession zugethane Stände selbsten wüßten / was jhnen vnd dem gantzen Vatterland an dem Verzug für Schaden vnd Nachtheil herrührete / als wolten J. M. daß sie sich hierüber vnverzüglich erkläzten / damit dardurch dem Vnwesen abgeholffen / der Feind / so wol J. Key. May. Kriegsvolck auß dẽ Land gebracht / sie die Stände bey dem jhrigen mit Ruhe verbleiben / vnd alles wider in friedlichen Stand gerichtet / vñ aufrechtes Vertrawen gepflantzet werden möchte.
Hierauff haben die anwesende der Augspurgischen Confession zugethane Nider Oesterreichische Stände / J. Key. May. gebetten jhnen das jenige / so sie in vorigen Schrifften gesucht / nicht zuverargen / darneben begehrt / daß doch J. Mayest. jhr Exercitium Religionis jhnen frey zulassen wolte.
Ferrnere Resolution Jh. Keys. May. den Nider Oesterreichischẽ Ständen / wegen deß begehrten Exercitii Religionis, gegeben. Hierauff hat J. Key. May. den I. II. Julij sich Mündlich also gegen jhnen erklärt:
Wir haben vernommen / was jhr im Nahmen der anwesenden Augspurgischer Confession zugethanen Ständen angebracht habt / vnnd so viel die Schrifft belanget / lassen wirs an seinem Orth beruhen: das Exercitium aber der Angspurgischen Confession betreffend / haben wir vns also Heroisch / Keyserlich vnd Fürstlich gnädigst resolvirt / daß sich die Stände mit Fug zubeschweren nicht Vrsach haben / in Erwegung wir sie bey dem Exercitio ermelter Confession aller massen sie es bey Keysers Matthiae Lebzeiten gehabt / vnperturbirt / ruhig wollen verbleiben lassen / deßwegen sie einiges Mißtrawen in vns nicht setzen sollen: Glaubt vnsern Worten dañ wir euch
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