Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.das Hauß Spanien sich die fünffte Monarchiam auffzurichten träumen lässet. Zu welchem Vorhaben es alle Steg vnd Weg bawet / vnnd praepariret / darzu dann die sonderbahre Geistliche Sect / als ein außerwöhltes instrumentum verhilfft / vnd allen Vorschub thut / welche dem Hauß Spanien gleichsamb mit Leid vnd Seel sich eigenthumblich auffgeopffert / ea est, vestem cui fibula nectit Atratam, die man Sotericos, oder ab inventore Lojolitas nennet: Dann diese sehr Sinnreiche practicirische (vnd wie König Philips der ander zu Hispanien / sie benahmet / Marcatanti Clerici) Secta, hat eine maximam, welche dahin gerichtet / daß die Römisch-Catholische Religion anderer gestalt vor dem Fall nicht erhalten werden könne / es sey dann Sach / daß diese fünffte Monarchj stabilirt vnd zu Werck gerichtet seye / vnnd daß der Dreygeerönte Hohe-Priester zu Rom der weiten Welt in der Geistlichkeit commandire / beyde aber als Spanien vnnd Bapst (per cap. Si Papa. Distinct. 40.) absolutum imperium ac tyrannidem liberrimam exercire. So wil auch der Author damit gar nicht auffgezogen kommen / daß das Hauß Spanien Vnmenschliche Grausamkeit in den West Indien nunmehr vber ein hundert vnd dreyssig Jar / Item in den Niderlanden vnd mehr Orten / so weit sich die Spanische Iurisdiction erstreckt / verübet habe. Er Author wil auch die feindliche hinderlistige Anschläg vnd Vberraschungen vieler Orten: Item die Kriegs Verfassungen der Spanischen Liga, welche an deß Tages Liecht gebracht worden / wider die Königreich Engelland vnd Irrland / deßgleichen wider die Statt Venedig / Ja so gar wider die Cron Franckreich selbsten (so viel zu Vertilgung der Fundamental-Satzungen / Lex Salica genannt / angestellt worden) jetzo nicht anzeigen / sondern deren dingen aller geschweigen. Was dann vnd so viel Teutschland / Böhmen vnd Vngarn anlangt / deren Staat oder Regiment auff freyer Wahl bestehet / vnd die nicht erblich seynd. Wem ist doch verborgen / daß solche Länder dem Hauß Oesterreich gantz vnd gar zum Eigenthumb vnnd Erbschafft gemacht werden wöllen / damit dieselbe jhme jmmer allein bleiben. Gleichfalls wil er jetzo mit stillschweigen vbergehen / wie verächtlich die Cron Franckreich von den beyden letzten Keysern gehalten worden / in dem sie jhr zu gebührenden Ehren niemals jemanden / es sey Glück zu wündschen / oder das Leydt zu klagen gewesen / abgefertiget: daß auch noch eben in frischer Gedächtnuß ist / wie man an dem Keyserlichen Hoff / vber denen vnserer zweyen letzten Königlichen Personen / beyden Heinrichen / höchstseeligster Gedächtnuß / begangenen Mordthaten gefrolocket / vnnd darzu den letzten König für keinen rechten König / noch für gut Catholisch erkandt / biß erst lange Zeit nach empfangener Päpstlichen Absolution: Vnd nachdem man jhn also Sieghafft triumphiren / vnd daß er allein Meister in seinem Reich worden / gesehen hat. Gleichwol als dieser fromme vnd treffliche Fürst / seines Ansehens vnd Vnterhandlung / zu Schlichtung vnd Hinlegung der Strittigkeiten / welche sich zwischen etlichen Reichs Fürsten / welche der Cron Franckreich mit Freundschafft vnd Bündnuß zugethan / sich gebrauchen wöllen / hat Keyser Rudolffs fürnembster Officirer einer mit diesen Worten fein wissen auffzuziehen: Der König in Franckreich solte seiner Regiments-Geschäfften abwarten / vnnd anderer Herrschafften Sachen müssig gehen. Damahl es dann vmb ein Stück Lands zuthun war / welches jetztbenandter Keyser vorgab / daß es jhme heimgefallen / wie es dann jhm vnnd seiner Brüder einem wol angestanden were. Damit nun / wie gemeldet / mit diesen dingen / davon so offt vnd vielerley discuriret / geschrieben vnd tractiret worden / daß sie niemandt mehr verborgen seyn können / der Author sich nicht auff halte / so wil er allein vnd mit wenigem / die jenige fünff Hauptvrsachen vnd Gründe beantworten / welche man die Königliche Majestät in Franckreick dardurch zu vermögen / daß Sie deme nunmehr zweyer Königreichen / nämlich deß Böhmischen vnnd deß Vngarischen / entsetzten Keyser Ferdinando Hülff vnd Beystandt leyste / auff die Bahn bringet. Der erste Haupt Grundt ist aller derer gemeiner Vorzügel / welche einen andern entweder begehren zu vberfallen / oder von einem andern Hülffe begehren zu erlangen vnd herauß zu bringen / nämlich die Religion. Ob nun wol nicht ohne / daß das vnbilliche Verfahren der Keyserischen Officirer gegen die der Protestirenden Religion Zugethane in Böhmen (inmassen auß den vielfältigen Beschwerungen vnd Klagen / welche Jhrer Keyserlichen Majest. die jetztbemeldte Protestirende zum öfftermaln für vnd angebracht / wie auch auß denen jhren newlich in allerley Sprachen publicirten zweyen Apologien oder Entschuldigungs-Schrifften vnnd offenen Außschreiben am Tag ligt) den ersten Stoß vnnd zu Erregung dieses letzten Wesens / redlichen Anlaß gegeben / auch die Würckungen vnd Veränderungen / welche man jetzo vor Augen siehet / herfür gebracht hat: So ists jedoch schon ein lange geraume Zeit / daß die Böhmen sich in gemein beklagen / man handele jhren Privilegien vnnd Freyheiten zuwider / man thue denselben in vielen Abbruch / man durchlöchere gleichsamb vnd trenne auff jhres (in Warheits Grundt auff freye Wahl gewidmeten) Königreichs Fundamental Satzungen / vnd wölle der Keyserliche Arm oder Ast im Oesterreichischen Stammen / wie sie darvon reden / so wol sie / als das Römische Reich selbsten / auch zu desselben Freyheiten vnd Reichs Satzungen / sonderlich aber der Güldenen Bull / welche außdrücklich vermag vnd verbeut / daß solche Hochheit in einem Geschlecht allein nicht jmmer bleiben soll / eusserstem Nachtheil / zu Erblanden machen. Ist demnach diß gantze Werck / wann man es der gestalt bey dem Liecht besiehet / nunmehr eigentlich eine Weltliche Regiments: vnd keine Religions Sach mehr. das Hauß Spanien sich die fünffte Monarchiam auffzurichten träumen lässet. Zu welchem Vorhaben es alle Steg vnd Weg bawet / vnnd praepariret / darzu dann die sonderbahre Geistliche Sect / als ein außerwöhltes instrumentum verhilfft / vñ allen Vorschub thut / welche dem Hauß Spanien gleichsamb mit Leid vnd Seel sich eigenthumblich auffgeopffert / ea est, vestem cui fibula nectit Atratam, die man Sotericos, oder ab inventore Lojolitas nennet: Dann diese sehr Sinnreiche practicirische (vnd wie König Philips der ander zu Hispanien / sie benahmet / Marcatanti Clerici) Secta, hat eine maximam, welche dahin gerichtet / daß die Römisch-Catholische Religion anderer gestalt vor dem Fall nicht erhalten werden könne / es sey dann Sach / daß diese fünffte Monarchj stabilirt vnd zu Werck gerichtet seye / vnnd daß der Dreygeerönte Hohe-Priester zu Rom der weiten Welt in der Geistlichkeit commandire / beyde aber als Spanien vnnd Bapst (per cap. Si Papa. Distinct. 40.) absolutum imperium ac tyrannidem liberrimam exercire. So wil auch der Author damit gar nicht auffgezogen kommen / daß das Hauß Spanien Vnmenschliche Grausamkeit in den West Indien nunmehr vber ein hundert vnd dreyssig Jar / Item in den Niderlanden vnd mehr Orten / so weit sich die Spanische Iurisdiction erstreckt / verübet habe. Er Author wil auch die feindliche hinderlistige Anschläg vnd Vberraschungen vieler Orten: Item die Kriegs Verfassungen der Spanischen Liga, welche an deß Tages Liecht gebracht worden / wider die Königreich Engelland vnd Irrland / deßgleichen wider die Statt Venedig / Ja so gar wider die Cron Franckreich selbsten (so viel zu Vertilgung der Fundamental-Satzungen / Lex Salica genannt / angestellt worden) jetzo nicht anzeigen / sondern deren dingen aller geschweigen. Was dann vnd so viel Teutschland / Böhmen vnd Vngarn anlangt / deren Staat oder Regiment auff freyer Wahl bestehet / vnd die nicht erblich seynd. Wem ist doch verborgen / daß solche Länder dem Hauß Oesterreich gantz vnd gar zum Eigenthumb vnnd Erbschafft gemacht werden wöllen / damit dieselbe jhme jmmer allein bleiben. Gleichfalls wil er jetzo mit stillschweigen vbergehen / wie verächtlich die Cron Franckreich von den beyden letzten Keysern gehalten worden / in dem sie jhr zu gebührenden Ehren niemals jemanden / es sey Glück zu wündschen / oder das Leydt zu klagen gewesen / abgefertiget: daß auch noch eben in frischer Gedächtnuß ist / wie man an dem Keyserlichen Hoff / vber denen vnserer zweyen letzten Königlichen Personen / beyden Heinrichen / höchstseeligster Gedächtnuß / begangenen Mordthaten gefrolocket / vnnd darzu den letzten König für keinen rechten König / noch für gut Catholisch erkandt / biß erst lange Zeit nach empfangener Päpstlichen Absolution: Vnd nachdem man jhn also Sieghafft triumphiren / vnd daß er allein Meister in seinem Reich worden / gesehen hat. Gleichwol als dieser fromme vnd treffliche Fürst / seines Ansehens vnd Vnterhandlung / zu Schlichtung vnd Hinlegung der Strittigkeiten / welche sich zwischen etlichen Reichs Fürsten / welche der Cron Franckreich mit Freundschafft vnd Bündnuß zugethan / sich gebrauchẽ wöllen / hat Keyser Rudolffs fürnembster Officirer einer mit diesen Worten fein wissen auffzuziehen: Der König in Franckreich solte seiner Regiments-Geschäfften abwarten / vnnd anderer Herrschafften Sachen müssig gehen. Damahl es dann vmb ein Stück Lands zuthun war / welches jetztbenandter Keyser vorgab / daß es jhme heimgefallen / wie es dann jhm vnnd seiner Brüder einem wol angestanden were. Damit nun / wie gemeldet / mit diesen dingen / davon so offt vnd vielerley discuriret / geschrieben vnd tractiret worden / daß sie niemandt mehr verborgen seyn können / der Author sich nicht auff halte / so wil er allein vnd mit wenigem / die jenige fünff Hauptvrsachen vnd Gründe beantworten / welche man die Königliche Majestät in Franckreick dardurch zu vermögen / daß Sie deme nunmehr zweyer Königreichen / nämlich deß Böhmischen vnnd deß Vngarischen / entsetzten Keyser Ferdinando Hülff vnd Beystandt leyste / auff die Bahn bringet. Der erste Haupt Grundt ist aller derer gemeiner Vorzügel / welche einen andern entweder begehren zu vberfallen / oder von einem andern Hülffe begehren zu erlangen vnd herauß zu bringen / nämlich die Religion. Ob nun wol nicht ohne / daß das vnbilliche Verfahren der Keyserischen Officirer gegen die der Protestirenden Religion Zugethane in Böhmen (inmassen auß den vielfältigen Beschwerungen vnd Klagen / welche Jhrer Keyserlichen Majest. die jetztbemeldte Protestirende zum öfftermaln für vnd angebracht / wie auch auß denen jhren newlich in allerley Sprachen publicirten zweyen Apologien oder Entschuldigungs-Schrifften vnnd offenen Außschreiben am Tag ligt) den ersten Stoß vnnd zu Erregung dieses letzten Wesens / redlichen Anlaß gegeben / auch die Würckungen vnd Veränderungen / welche man jetzo vor Augen siehet / herfür gebracht hat: So ists jedoch schon ein lange geraume Zeit / daß die Böhmen sich in gemein beklagen / man handele jhren Privilegien vnnd Freyheiten zuwider / man thue denselben in vielen Abbruch / man durchlöchere gleichsamb vnd trenne auff jhres (in Warheits Grundt auff freye Wahl gewidmeten) Königreichs Fundamental Satzungen / vnd wölle der Keyserliche Arm oder Ast im Oesterreichischen Stammen / wie sie darvon reden / so wol sie / als das Römische Reich selbsten / auch zu desselben Freyheiten vnd Reichs Satzungen / sonderlich aber der Güldenen Bull / welche außdrücklich vermag vnd verbeut / daß solche Hochheit in einem Geschlecht allein nicht jmmer bleiben soll / eusserstem Nachtheil / zu Erblanden machen. 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Zu welchem Vorhaben es alle Steg vnd Weg bawet / vnnd praepariret / darzu dann die sonderbahre Geistliche Sect / als ein außerwöhltes instrumentum verhilfft / vñ allen Vorschub thut / welche dem Hauß Spanien gleichsamb mit Leid vnd Seel sich eigenthumblich auffgeopffert / ea est, vestem cui fibula nectit Atratam, die man Sotericos, oder ab inventore</p> <p>Lojolitas nennet: Dann diese sehr Sinnreiche practicirische (vnd wie König Philips der ander zu Hispanien / sie benahmet / Marcatanti Clerici) Secta, hat eine maximam, welche dahin gerichtet / daß die Römisch-Catholische Religion anderer gestalt vor dem Fall nicht erhalten werden könne / es sey dann Sach / daß diese fünffte Monarchj stabilirt vnd zu Werck gerichtet seye / vnnd daß der Dreygeerönte Hohe-Priester zu Rom der weiten Welt in der Geistlichkeit commandire / beyde aber als Spanien vnnd Bapst (per cap. Si Papa. Distinct. 40.) absolutum imperium ac tyrannidem liberrimam exercire. So wil auch der Author damit gar nicht auffgezogen kommen / daß das Hauß Spanien Vnmenschliche Grausamkeit in den West Indien nunmehr vber ein hundert vnd dreyssig Jar / Item in den Niderlanden vnd mehr Orten / so weit sich die Spanische Iurisdiction erstreckt / verübet habe. Er Author wil auch die feindliche hinderlistige Anschläg vnd Vberraschungen vieler Orten: Item die Kriegs Verfassungen der Spanischen Liga, welche an deß Tages Liecht gebracht worden / wider die Königreich Engelland vnd Irrland / deßgleichen wider die Statt Venedig / Ja so gar wider die Cron Franckreich selbsten (so viel zu Vertilgung der Fundamental-Satzungen / Lex Salica genannt / angestellt worden) jetzo nicht anzeigen / sondern deren dingen aller geschweigen.</p> <p>Was dann vnd so viel Teutschland / Böhmen vnd Vngarn anlangt / deren Staat oder Regiment auff freyer Wahl bestehet / vnd die nicht erblich seynd. Wem ist doch verborgen / daß solche Länder dem Hauß Oesterreich gantz vnd gar zum Eigenthumb vnnd Erbschafft gemacht werden wöllen / damit dieselbe jhme jmmer allein bleiben. Gleichfalls wil er jetzo mit stillschweigen vbergehen / wie verächtlich die Cron Franckreich von den beyden letzten Keysern gehalten worden / in dem sie jhr zu gebührenden Ehren niemals jemanden / es sey Glück zu wündschen / oder das Leydt zu klagen gewesen / abgefertiget: daß auch noch eben in frischer Gedächtnuß ist / wie man an dem Keyserlichen Hoff / vber denen vnserer zweyen letzten Königlichen Personen / beyden Heinrichen / höchstseeligster Gedächtnuß / begangenen Mordthaten gefrolocket / vnnd darzu den letzten König für keinen rechten König / noch für gut Catholisch erkandt / biß erst lange Zeit nach empfangener Päpstlichen Absolution: Vnd nachdem man jhn also Sieghafft triumphiren / vnd daß er allein Meister in seinem Reich worden / gesehen hat. Gleichwol als dieser fromme vnd treffliche Fürst / seines Ansehens vnd Vnterhandlung / zu Schlichtung vnd Hinlegung der Strittigkeiten / welche sich zwischen etlichen Reichs Fürsten / welche der Cron Franckreich mit Freundschafft vnd Bündnuß zugethan / sich gebrauchẽ wöllen / hat Keyser Rudolffs fürnembster Officirer einer mit diesen Worten fein wissen auffzuziehen: Der König in Franckreich solte seiner Regiments-Geschäfften abwarten / vnnd anderer Herrschafften Sachen müssig gehen. Damahl es dann vmb ein Stück Lands zuthun war / welches jetztbenandter Keyser vorgab / daß es jhme heimgefallen / wie es dann jhm vnnd seiner Brüder einem wol angestanden were. Damit nun / wie gemeldet / mit diesen dingen / davon so offt vnd vielerley discuriret / geschrieben vnd tractiret worden / daß sie niemandt mehr verborgen seyn können / der Author sich nicht auff halte / so wil er allein vnd mit wenigem / die jenige fünff Hauptvrsachen vnd Gründe beantworten / welche man die Königliche Majestät in Franckreick dardurch zu vermögen / daß Sie deme nunmehr zweyer Königreichen / nämlich deß Böhmischen vnnd deß Vngarischen / entsetzten Keyser Ferdinando Hülff vnd Beystandt leyste / auff die Bahn bringet.</p> <p>Der erste Haupt Grundt ist aller derer gemeiner Vorzügel / welche einen andern entweder begehren zu vberfallen / oder von einem andern Hülffe begehren zu erlangen vnd herauß zu bringen / nämlich die Religion. Ob nun wol nicht ohne / daß das vnbilliche Verfahren der Keyserischen Officirer gegen die der Protestirenden Religion Zugethane in Böhmen (inmassen auß den vielfältigen Beschwerungen vnd Klagen / welche Jhrer Keyserlichen Majest. die jetztbemeldte Protestirende zum öfftermaln für vnd angebracht / wie auch auß denen jhren newlich in allerley Sprachen publicirten zweyen Apologien oder Entschuldigungs-Schrifften vnnd offenen Außschreiben am Tag ligt) den ersten Stoß vnnd zu Erregung dieses letzten Wesens / redlichen Anlaß gegeben / auch die Würckungen vnd Veränderungen / welche man jetzo vor Augen siehet / herfür gebracht hat: So ists jedoch schon ein lange geraume Zeit / daß die Böhmen sich in gemein beklagen / man handele jhren Privilegien vnnd Freyheiten zuwider / man thue denselben in vielen Abbruch / man durchlöchere gleichsamb vnd trenne auff jhres (in Warheits Grundt auff freye Wahl gewidmeten) Königreichs Fundamental Satzungen / vnd wölle der Keyserliche Arm oder Ast im Oesterreichischen Stammen / wie sie darvon reden / so wol sie / als das Römische Reich selbsten / auch zu desselben Freyheiten vnd Reichs Satzungen / sonderlich aber der Güldenen Bull / welche außdrücklich vermag vnd verbeut / daß solche Hochheit in einem Geschlecht allein nicht jmmer bleiben soll / eusserstem Nachtheil / zu Erblanden machen. Ist demnach diß gantze Werck / wann man es der gestalt bey dem Liecht besiehet / nunmehr eigentlich eine Weltliche Regiments: vnd keine Religions Sach mehr.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [391/0444]
das Hauß Spanien sich die fünffte Monarchiam auffzurichten träumen lässet. Zu welchem Vorhaben es alle Steg vnd Weg bawet / vnnd praepariret / darzu dann die sonderbahre Geistliche Sect / als ein außerwöhltes instrumentum verhilfft / vñ allen Vorschub thut / welche dem Hauß Spanien gleichsamb mit Leid vnd Seel sich eigenthumblich auffgeopffert / ea est, vestem cui fibula nectit Atratam, die man Sotericos, oder ab inventore
Lojolitas nennet: Dann diese sehr Sinnreiche practicirische (vnd wie König Philips der ander zu Hispanien / sie benahmet / Marcatanti Clerici) Secta, hat eine maximam, welche dahin gerichtet / daß die Römisch-Catholische Religion anderer gestalt vor dem Fall nicht erhalten werden könne / es sey dann Sach / daß diese fünffte Monarchj stabilirt vnd zu Werck gerichtet seye / vnnd daß der Dreygeerönte Hohe-Priester zu Rom der weiten Welt in der Geistlichkeit commandire / beyde aber als Spanien vnnd Bapst (per cap. Si Papa. Distinct. 40.) absolutum imperium ac tyrannidem liberrimam exercire. So wil auch der Author damit gar nicht auffgezogen kommen / daß das Hauß Spanien Vnmenschliche Grausamkeit in den West Indien nunmehr vber ein hundert vnd dreyssig Jar / Item in den Niderlanden vnd mehr Orten / so weit sich die Spanische Iurisdiction erstreckt / verübet habe. Er Author wil auch die feindliche hinderlistige Anschläg vnd Vberraschungen vieler Orten: Item die Kriegs Verfassungen der Spanischen Liga, welche an deß Tages Liecht gebracht worden / wider die Königreich Engelland vnd Irrland / deßgleichen wider die Statt Venedig / Ja so gar wider die Cron Franckreich selbsten (so viel zu Vertilgung der Fundamental-Satzungen / Lex Salica genannt / angestellt worden) jetzo nicht anzeigen / sondern deren dingen aller geschweigen.
Was dann vnd so viel Teutschland / Böhmen vnd Vngarn anlangt / deren Staat oder Regiment auff freyer Wahl bestehet / vnd die nicht erblich seynd. Wem ist doch verborgen / daß solche Länder dem Hauß Oesterreich gantz vnd gar zum Eigenthumb vnnd Erbschafft gemacht werden wöllen / damit dieselbe jhme jmmer allein bleiben. Gleichfalls wil er jetzo mit stillschweigen vbergehen / wie verächtlich die Cron Franckreich von den beyden letzten Keysern gehalten worden / in dem sie jhr zu gebührenden Ehren niemals jemanden / es sey Glück zu wündschen / oder das Leydt zu klagen gewesen / abgefertiget: daß auch noch eben in frischer Gedächtnuß ist / wie man an dem Keyserlichen Hoff / vber denen vnserer zweyen letzten Königlichen Personen / beyden Heinrichen / höchstseeligster Gedächtnuß / begangenen Mordthaten gefrolocket / vnnd darzu den letzten König für keinen rechten König / noch für gut Catholisch erkandt / biß erst lange Zeit nach empfangener Päpstlichen Absolution: Vnd nachdem man jhn also Sieghafft triumphiren / vnd daß er allein Meister in seinem Reich worden / gesehen hat. Gleichwol als dieser fromme vnd treffliche Fürst / seines Ansehens vnd Vnterhandlung / zu Schlichtung vnd Hinlegung der Strittigkeiten / welche sich zwischen etlichen Reichs Fürsten / welche der Cron Franckreich mit Freundschafft vnd Bündnuß zugethan / sich gebrauchẽ wöllen / hat Keyser Rudolffs fürnembster Officirer einer mit diesen Worten fein wissen auffzuziehen: Der König in Franckreich solte seiner Regiments-Geschäfften abwarten / vnnd anderer Herrschafften Sachen müssig gehen. Damahl es dann vmb ein Stück Lands zuthun war / welches jetztbenandter Keyser vorgab / daß es jhme heimgefallen / wie es dann jhm vnnd seiner Brüder einem wol angestanden were. Damit nun / wie gemeldet / mit diesen dingen / davon so offt vnd vielerley discuriret / geschrieben vnd tractiret worden / daß sie niemandt mehr verborgen seyn können / der Author sich nicht auff halte / so wil er allein vnd mit wenigem / die jenige fünff Hauptvrsachen vnd Gründe beantworten / welche man die Königliche Majestät in Franckreick dardurch zu vermögen / daß Sie deme nunmehr zweyer Königreichen / nämlich deß Böhmischen vnnd deß Vngarischen / entsetzten Keyser Ferdinando Hülff vnd Beystandt leyste / auff die Bahn bringet.
Der erste Haupt Grundt ist aller derer gemeiner Vorzügel / welche einen andern entweder begehren zu vberfallen / oder von einem andern Hülffe begehren zu erlangen vnd herauß zu bringen / nämlich die Religion. Ob nun wol nicht ohne / daß das vnbilliche Verfahren der Keyserischen Officirer gegen die der Protestirenden Religion Zugethane in Böhmen (inmassen auß den vielfältigen Beschwerungen vnd Klagen / welche Jhrer Keyserlichen Majest. die jetztbemeldte Protestirende zum öfftermaln für vnd angebracht / wie auch auß denen jhren newlich in allerley Sprachen publicirten zweyen Apologien oder Entschuldigungs-Schrifften vnnd offenen Außschreiben am Tag ligt) den ersten Stoß vnnd zu Erregung dieses letzten Wesens / redlichen Anlaß gegeben / auch die Würckungen vnd Veränderungen / welche man jetzo vor Augen siehet / herfür gebracht hat: So ists jedoch schon ein lange geraume Zeit / daß die Böhmen sich in gemein beklagen / man handele jhren Privilegien vnnd Freyheiten zuwider / man thue denselben in vielen Abbruch / man durchlöchere gleichsamb vnd trenne auff jhres (in Warheits Grundt auff freye Wahl gewidmeten) Königreichs Fundamental Satzungen / vnd wölle der Keyserliche Arm oder Ast im Oesterreichischen Stammen / wie sie darvon reden / so wol sie / als das Römische Reich selbsten / auch zu desselben Freyheiten vnd Reichs Satzungen / sonderlich aber der Güldenen Bull / welche außdrücklich vermag vnd verbeut / daß solche Hochheit in einem Geschlecht allein nicht jmmer bleiben soll / eusserstem Nachtheil / zu Erblanden machen. Ist demnach diß gantze Werck / wann man es der gestalt bey dem Liecht besiehet / nunmehr eigentlich eine Weltliche Regiments: vnd keine Religions Sach mehr.
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