Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.men hette / daß sie desselben bey dieser wehrender Vnruhe im Reich geniessen möchten / jedoch dergestalt / daß sie dem Keyserlichen Kriegsvolck mit freyer Durchpassirung / vnd allem müglichen Vorschub den Reichs Constitutionen gemäß / gebührliche Beförderung thun solten. Vnd damit solch Keyserliche Protection vnd ertheilte Salva Guardy gehand habet würde / solten sie Macht haben den Keyserlichen Adler vnd Wappen in jhren Gebieten vnd Mohnungen anzuschlagen. Solchem nach befehle J. Maj. allen vnd jeden obgemeldten / daß gedachte Ritterschafft wider solche Protection vnd Salva Guardy nicht anfechten noch betrübten / bey Straff der Keys. Vngnad vnd 50. Marck löt. Golts halb in die Keys. Kammer vnd halb erwehnter Ritterschafft zu bezahlen. Keyserlich Schreiben an den Marggaraf Spinolam wegen der Salvaguardy der freyen Ritterschafft ertheilet. Das Keyserliche Schreiben an den Marggraffen Spinola / wegen gemeldter Salvaguardy war nachgesetzten Inhalts; Ferdinand / rc. Demnach du dich mit deinem vndergebenen Nider Burgundischen Kriegsvolck nunmehr in völliger Bereitschafft vnd am Herauffzug befindest / so stellen wir in keinen Zweiffel / du werdest von Vnsers Vettern vnd Bruders Ertzhertzog Albrechten zu Oesterreich Liebden mit mehrerm vernommen haben / was wir an Theils getrew / gehorsam / guthertzige Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mit Synceration vnd Versicherung erstberührten Herauffzugs / daß nemlich derselbige zu niemands vnvervrsachten Offension vnd Beleydigung gemeynt vnd angesehen sey / in Gnaden gelangen lassen / inmassen Wir dann verhoffen / du vnd deine nachgesetzte Obristen vnd Befelchhaber / werden solches ein vnnd andern Orths / da man sich anderst keines Vngehorsams vnnd Widersetzlichkeit vnnd feindlicher Bezeigung anmasset / zur Gebühr in acht nemen. Wann sich dann bey Vns dieser Tagen gemeine gefreyte Reichs Ritterschafft vnd Adel deß Rheinischen vnd Wetterawischen Gezircks sampt zugehöriger Oerther / vnd deroselben verordnete Hauptleut Außschüsse vnd Räthe sampt vnd sonders / in vnderthänigstem Gehorsam angegeben / vnd die selbe der mehrertheil gegen Vns als jhrem Oberhaupt in solcher Devotion sich befindet / daß wir jnen mit Keyserlichen Gnaden wol gewogen / vnd Krafft Vnsers obligenden Keyserlichen Ampts Vnsers Key. Hülff zu erzeigen geneygt sind / wie wir dann zu solchen Ende vorgemelter Ritterschafft Vnsern Keys. Schutz vnd Salvaguardien gegeben haben. Hierumb so haben Wir dich dessen hiermit zur Nachrichtung zu erinnern nit vnderlassen wollen / mit Ermahnung vnd Befehl / du wollest bey vnd vnder obgemeltem deinem Fortzug fleissiges Auffmercken auff die jenige Adeliche Mitglieder geben / welche sich ausser obgehörter Vnserer schuldigen Trew vnd Devotion in vnserer offenbahren Böhmischen Feind vnd derselben Anhänger / vnd zumal jres auff geworffenen vnrechtmässigen Haupts / Kriegsdienst vnd andere Dependentz begeben / gegen denselben vnd jhren Gütern das jenige vngeschonet zu Werck richten / was die Nothturfft vnd obberührtes Vnsers Keyri[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] Ampts schuldiger Gehorsam / vnd Respect erfordert / hergegen aber die Getrewen vnnd Gehorsamen vor allem Gewalt schützen / vnd bey dem jhrigen handhaben / vnd demnach vnser vnd deß Reichs Ritterschaff in Oppenheim / Ingelheimer Grund vnd Nierstein / welche Pfaltz Heydelberg vor diesem vom Reich selbst Pfandweiß eingethan / sich grosser Betrangnuß beklagen / deren sie jetzo erledigt zu werden gebetten / als wollest dieselbe von beklagter Betrangnuß erledigen / in jhre vralte Libertät vns vnd dem Reich zu gutem restituiren / vnd hierbey das jenige exequiren / was zu Widerbringung obbemeldter Ritterschafft Libertät / zum Römischen Reich vnd Manutenirung der fürnemen Päß / welche davon dependiren / vonnöthen / etc. Nun folgt was sich bey dem Fortzug deß Spinolae / zwischen jm vnd den vnirten Teuschen Fürsten zugetragen / vnd fürters in der Pfaltz sich verloffen habe; davon wollen wir aber hernach weitere Erwehnung thun / vnd jetzo sagen / was sich sonsten / vnder bißhero erzehltem / das Böhmische Vnwesen betreffend / zugetragen habe. Keysers Ferdinandi Werbung bey etlichen Chur vnd Fürsten wegen der Acht vnd Assistentz wider den Pfaltzgraffen. Als Keyser Ferdinand gesehen / daß Pfaltzgraff Friderich das Königreich Böhmen beharrlich inbehalten / solchs mit aller Macht zubehaupten sich vnderstanden / auch nunmehr sein ältester Sohn Henrich Friderich zu seinem Successoren vnd künfftigen König in Böheim vonden Ständen erkläret worden / hat er sich entschlossen / mit der Acht wider jhn zu procediren: Jedoch etlicher Chur- vnd Fürsten Gutachten darüber vernemen wöllen. Zu dem End Jhr. M. Graff Hans Georgen von Hohenzollern vmb den halben Majum an Chur Sachsen vnd den Hertzogen in Bayern abgefertiget / nit allein wegen solcher vorhabenden Acht derselben Meynung zu vernemen / sondern auch sie zur Assistentz vnd Anzug wider Böhmen / vnd incorporirte Länder zu vermögen. Vmb welcher Vrsach willen dann Jh. Key. M. auch stracks nach Abschickung dieses Gesandten an Chur Mayntz ein Schreiben abgehen lassen / darinn sie gleich falls sein Gutachten begert / wie mit der Achts Declaration vnd Publication zu verfahren / ob solchs geschehen könte ohn weitere Zusammenkunfft der Reichs Ständ / oder ob es von nöthen eine Zusammenkunfft deßwegen anzustellen / mit Vermelden / wanner solches also für rathsamb hielte / wollen J. Maj. praeparatoria machen / hette auch an Chur Sachsen vnd Bayern ein Schicküg gethan / derselben Raths sich darüber zu erholen / vnd sie mit dem Succurß fortzu fahren / zu ersuchen. Weil es aber das Ansehen hatte es würde Chur-Sachsen / wegen seiner Religionsverwandten in Sorgen stehen / vnd derentwegen bey diesem Handel dem Keyser würckliche Assistentz zu leisten Bedenckens tragen / als liessen J. Key. M. jhm grosse Versprechen deßwegen thun / vnd jhn versichern / daß dem Evangelischen Religionwesen dannenhero kein Gefahr zuwachsen solte. Zu welchem End auch vnder andern J. M. vnder dato den 6. Junij N. Cal Jhrer Churf. Durchl. also zuschreiben. Keyser Ferdinand versichert Hochgebohrner lieber Oheym vnd Churfürst / demnach ein hohes Vertrawen in diesen hohen Beschwerden deß H. Reichs / auch meinem Ob- men hette / daß sie desselben bey dieser wehrender Vnruhe im Reich geniessen möchten / jedoch dergestalt / daß sie dem Keyserlichen Kriegsvolck mit freyer Durchpassirung / vñ allem müglichen Vorschub den Reichs Constitutionen gemäß / gebührliche Beförderung thun solten. Vnd damit solch Keyserliche Protection vñ ertheilte Salva Guardy gehand habet würde / solten sie Macht haben den Keyserlichen Adler vnd Wappen in jhren Gebieten vnd Mohnungẽ anzuschlagen. Solchem nach befehle J. Maj. allen vnd jeden obgemeldten / daß gedachte Ritterschafft wider solche Protection vnd Salva Guardy nicht anfechten noch betrübten / bey Straff der Keys. Vngnad vnd 50. Marck löt. Golts halb in die Keys. Kammer vnd halb erwehnter Ritterschafft zu bezahlen. Keyserlich Schreiben an den Marggaraf Spinolam wegen der Salvaguardy der freyen Ritterschafft ertheilet. Das Keyserliche Schreiben an den Marggraffen Spinola / wegen gemeldter Salvaguardy war nachgesetzten Inhalts; Ferdinand / rc. Demnach du dich mit deinem vndergebenẽ Nider Burgundischen Kriegsvolck nunmehr in völliger Bereitschafft vnd am Herauffzug befindest / so stellen wir in keinen Zweiffel / du werdest von Vnsers Vettern vnd Bruders Ertzhertzog Albrechten zu Oesterreich Liebden mit mehrerm vernommen haben / was wir an Theils getrew / gehorsam / guthertzige Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mit Synceration vnd Versicherung erstberührten Herauffzugs / daß nemlich derselbige zu niemands vnvervrsachten Offension vñ Beleydigung gemeynt vnd angesehen sey / in Gnaden gelangen lassen / inmassen Wir dann verhoffen / du vnd deine nachgesetzte Obristen vnd Befelchhaber / werden solches ein vnnd andern Orths / da man sich anderst keines Vngehorsams vnnd Widersetzlichkeit vnnd feindlicher Bezeigung anmasset / zur Gebühr in acht nemen. Wann sich dann bey Vns dieser Tagen gemeine gefreyte Reichs Ritterschafft vnd Adel deß Rheinischen vnd Wetterawischen Gezircks sampt zugehöriger Oerther / vnd deroselben verordnete Hauptleut Außschüsse vnd Räthe sampt vnd sonders / in vnderthänigstem Gehorsam angegeben / vnd die selbe der mehrertheil gegen Vns als jhrem Oberhaupt in solcher Devotion sich befindet / daß wir jnen mit Keyserlichen Gnaden wol gewogen / vnd Krafft Vnsers obligenden Keyserlichẽ Ampts Vnsers Key. Hülff zu erzeigen geneygt sind / wie wir dann zu solchẽ Ende vorgemelter Ritterschafft Vnsern Keys. Schutz vnd Salvaguardien gegeben habẽ. Hierumb so haben Wir dich dessen hiermit zur Nachrichtung zu erinnern nit vnderlassen wollen / mit Ermahnung vnd Befehl / du wollest bey vnd vnder obgemeltem deinem Fortzug fleissiges Auffmercken auff die jenige Adeliche Mitglieder geben / welche sich ausser obgehörter Vnserer schuldigẽ Trew vñ Devotion in vnserer offenbahren Böhmischen Feind vnd derselben Anhänger / vnd zumal jres auff geworffenen vnrechtmässigen Haupts / Kriegsdienst vnd andere Dependentz begeben / gegen denselben vnd jhren Gütern das jenige vngeschonet zu Werck richten / was die Nothturfft vñ obberührtes Vnsers Keyri[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] Ampts schuldiger Gehorsam / vnd Respect erfordert / hergegen aber die Getrewen vnnd Gehorsamen vor allem Gewalt schützen / vnd bey dem jhrigen handhaben / vnd demnach vnser vñ deß Reichs Ritterschaff in Oppenheim / Ingelheimer Grund vnd Nierstein / welche Pfaltz Heydelberg vor diesem vom Reich selbst Pfandweiß eingethan / sich grosser Betrangnuß beklagen / deren sie jetzo erledigt zu werden gebetten / als wollest dieselbe von beklagter Betrangnuß erledigen / in jhre vralte Libertät vns vnd dem Reich zu gutem restituiren / vnd hierbey das jenige exequiren / was zu Widerbringung obbemeldter Ritterschafft Libertät / zum Römischen Reich vnd Manutenirung der fürnemen Päß / welche davon dependiren / vonnöthen / etc. Nun folgt was sich bey dem Fortzug deß Spinolae / zwischen jm vnd den vnirten Teuschen Fürsten zugetragen / vnd fürters in der Pfaltz sich verloffen habe; davon wollen wir aber hernach weitere Erwehnung thun / vnd jetzo sagen / was sich sonsten / vnder bißhero erzehltem / das Böhmische Vnwesen betreffend / zugetragen habe. Keysers Ferdinandi Werbung bey etlichen Chur vnd Fürsten wegen der Acht vnd Assistentz wider den Pfaltzgraffen. Als Keyser Ferdinand gesehen / daß Pfaltzgraff Friderich das Königreich Böhmẽ beharrlich inbehaltẽ / solchs mit aller Macht zubehaupten sich vnderstandẽ / auch nunmehr sein ältester Sohn Henrich Friderich zu seinem Successoren vñ künfftigẽ König in Böheim vondẽ Ständen erkläret worden / hat er sich entschlossen / mit der Acht wider jhn zu procediren: Jedoch etlicher Chur- vnd Fürsten Gutachten darüber vernemen wöllen. Zu dem End Jhr. M. Graff Hans Georgen von Hohenzollern vmb den halben Majum an Chur Sachsen vnd dẽ Hertzogẽ in Bayern abgefertiget / nit allein wegen solcher vorhabenden Acht derselben Meynung zu vernemen / sondern auch sie zur Assistentz vnd Anzug wider Böhmen / vnd incorporirte Länder zu vermögẽ. Vmb welcher Vrsach willẽ dann Jh. Key. M. auch stracks nach Abschickung dieses Gesandtẽ an Chur Mayntz ein Schreiben abgehẽ lassen / darinn sie gleich falls sein Gutachtẽ begert / wie mit der Achts Declaration vnd Publication zu verfahren / ob solchs geschehen könte ohn weitere Zusam̃enkunfft der Reichs Ständ / oder ob es von nöthen eine Zusam̃enkunfft deßwegen anzustellẽ / mit Vermeldẽ / wanner solches also für rathsamb hielte / wollen J. Maj. praeparatoria machen / hette auch an Chur Sachsen vnd Bayern ein Schicküg gethan / derselben Raths sich darüber zu erholen / vnd sie mit dem Succurß fortzu fahrẽ / zu ersuchẽ. Weil es aber das Ansehen hatte es würde Chur-Sachsen / wegen seiner Religionsverwandten in Sorgẽ stehen / vnd derentwegẽ bey diesem Handel dem Keyser würckliche Assistentz zu leistẽ Bedenckens tragẽ / als liessen J. Key. M. jhm grosse Versprechen deßwegen thun / vnd jhn versichern / daß dem Evangelischen Religionwesen dannenhero kein Gefahr zuwachsen solte. Zu welchem End auch vnder andern J. M. vnder dato den 6. Junij N. Cal Jhrer Churf. Durchl. also zuschreiben. Keyser Ferdinand versichert Hochgebohrner lieber Oheym vnd Churfürst / demnach ein hohes Vertrawen in diesen hohen Beschwerden deß H. Reichs / auch meinem Ob- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0456" n="403"/> men hette / daß sie desselben bey dieser wehrender Vnruhe im Reich geniessen möchten / jedoch dergestalt / daß sie dem Keyserlichen Kriegsvolck mit freyer Durchpassirung / vñ allem müglichen Vorschub den Reichs Constitutionen gemäß / gebührliche Beförderung thun solten. Vnd damit solch Keyserliche Protection vñ ertheilte Salva Guardy gehand habet würde / solten sie Macht haben den Keyserlichen Adler vnd Wappen in jhren Gebieten vnd Mohnungẽ anzuschlagen. Solchem nach befehle J. Maj. allen vnd jeden obgemeldten / daß gedachte Ritterschafft wider solche Protection vnd Salva Guardy nicht anfechten noch betrübten / bey Straff der Keys. Vngnad vnd 50. Marck löt. Golts halb in die Keys. Kammer vnd halb erwehnter Ritterschafft zu bezahlen.</p> <p><note place="left"> Keyserlich Schreiben an den Marggaraf Spinolam wegen der Salvaguardy der freyen Ritterschafft ertheilet.</note> Das Keyserliche Schreiben an den Marggraffen Spinola / wegen gemeldter Salvaguardy war nachgesetzten Inhalts;</p> <p>Ferdinand / rc. Demnach du dich mit deinem vndergebenẽ Nider Burgundischen Kriegsvolck nunmehr in völliger Bereitschafft vnd am Herauffzug befindest / so stellen wir in keinen Zweiffel / du werdest von Vnsers Vettern vnd Bruders Ertzhertzog Albrechten zu Oesterreich Liebden mit mehrerm vernommen haben / was wir an Theils getrew / gehorsam / guthertzige Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mit Synceration vnd Versicherung erstberührten Herauffzugs / daß nemlich derselbige zu niemands vnvervrsachten Offension vñ Beleydigung gemeynt vnd angesehen sey / in Gnaden gelangen lassen / inmassen Wir dann verhoffen / du vnd deine nachgesetzte Obristen vnd Befelchhaber / werden solches ein vnnd andern Orths / da man sich anderst keines Vngehorsams vnnd Widersetzlichkeit vnnd feindlicher Bezeigung anmasset / zur Gebühr in acht nemen.</p> <p>Wann sich dann bey Vns dieser Tagen gemeine gefreyte Reichs Ritterschafft vnd Adel deß Rheinischen vnd Wetterawischen Gezircks sampt zugehöriger Oerther / vnd deroselben verordnete Hauptleut Außschüsse vnd Räthe sampt vnd sonders / in vnderthänigstem Gehorsam angegeben / vnd die selbe der mehrertheil gegen Vns als jhrem Oberhaupt in solcher Devotion sich befindet / daß wir jnen mit Keyserlichen Gnaden wol gewogen / vnd Krafft Vnsers obligenden Keyserlichẽ Ampts Vnsers Key. Hülff zu erzeigen geneygt sind / wie wir dann zu solchẽ Ende vorgemelter Ritterschafft Vnsern Keys. Schutz vnd Salvaguardien gegeben habẽ. Hierumb so haben Wir dich dessen hiermit zur Nachrichtung zu erinnern nit vnderlassen wollen / mit Ermahnung vnd Befehl / du wollest bey vnd vnder obgemeltem deinem Fortzug fleissiges Auffmercken auff die jenige Adeliche Mitglieder geben / welche sich ausser obgehörter Vnserer schuldigẽ Trew vñ Devotion in vnserer offenbahren Böhmischen Feind vnd derselben Anhänger / vnd zumal jres auff geworffenen vnrechtmässigen Haupts / Kriegsdienst vnd andere Dependentz begeben / gegen denselben vnd jhren Gütern das jenige vngeschonet zu Werck richten / was die Nothturfft vñ obberührtes Vnsers Keyri<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/> Ampts schuldiger Gehorsam / vnd Respect erfordert / hergegen aber die Getrewen vnnd Gehorsamen vor allem Gewalt schützen / vnd bey dem jhrigen handhaben / vnd demnach vnser vñ deß Reichs Ritterschaff in Oppenheim / Ingelheimer Grund vnd Nierstein / welche Pfaltz Heydelberg vor diesem vom Reich selbst Pfandweiß eingethan / sich grosser Betrangnuß beklagen / deren sie jetzo erledigt zu werden gebetten / als wollest dieselbe von beklagter Betrangnuß erledigen / in jhre vralte Libertät vns vnd dem Reich zu gutem restituiren / vnd hierbey das jenige exequiren / was zu Widerbringung obbemeldter Ritterschafft Libertät / zum Römischen Reich vnd Manutenirung der fürnemen Päß / welche davon dependiren / vonnöthen / etc.</p> <p>Nun folgt was sich bey dem Fortzug deß Spinolae / zwischen jm vnd den vnirten Teuschen Fürsten zugetragen / vnd fürters in der Pfaltz sich verloffen habe; davon wollen wir aber hernach weitere Erwehnung thun / vnd jetzo sagen / was sich sonsten / vnder bißhero erzehltem / das Böhmische Vnwesen betreffend / zugetragen habe.</p> <p><note place="right">Keysers Ferdinandi Werbung bey etlichen Chur vnd Fürsten wegen der Acht vnd Assistentz wider den Pfaltzgraffen.</note> Als Keyser Ferdinand gesehen / daß Pfaltzgraff Friderich das Königreich Böhmẽ beharrlich inbehaltẽ / solchs mit aller Macht zubehaupten sich vnderstandẽ / auch nunmehr sein ältester Sohn Henrich Friderich zu seinem Successoren vñ künfftigẽ König in Böheim vondẽ Ständen erkläret worden / hat er sich entschlossen / mit der Acht wider jhn zu procediren: Jedoch etlicher Chur- vnd Fürsten Gutachten darüber vernemen wöllen. Zu dem End Jhr. M. Graff Hans Georgen von Hohenzollern vmb den halben Majum an Chur Sachsen vnd dẽ Hertzogẽ in Bayern abgefertiget / nit allein wegen solcher vorhabenden Acht derselben Meynung zu vernemen / sondern auch sie zur Assistentz vnd Anzug wider Böhmen / vnd incorporirte Länder zu vermögẽ. Vmb welcher Vrsach willẽ dann Jh. Key. M. auch stracks nach Abschickung dieses Gesandtẽ an Chur Mayntz ein Schreiben abgehẽ lassen / darinn sie gleich falls sein Gutachtẽ begert / wie mit der Achts Declaration vnd Publication zu verfahren / ob solchs geschehen könte ohn weitere Zusam̃enkunfft der Reichs Ständ / oder ob es von nöthen eine Zusam̃enkunfft deßwegen anzustellẽ / mit Vermeldẽ / wanner solches also für rathsamb hielte / wollen J. Maj. praeparatoria machen / hette auch an Chur Sachsen vnd Bayern ein Schicküg gethan / derselben Raths sich darüber zu erholen / vnd sie mit dem Succurß fortzu fahrẽ / zu ersuchẽ. Weil es aber das Ansehen hatte es würde Chur-Sachsen / wegen seiner Religionsverwandten in Sorgẽ stehen / vnd derentwegẽ bey diesem Handel dem Keyser würckliche Assistentz zu leistẽ Bedenckens tragẽ / als liessen J. Key. M. jhm grosse Versprechen deßwegen thun / vnd jhn versichern / daß dem Evangelischen Religionwesen dannenhero kein Gefahr zuwachsen solte. Zu welchem End auch vnder andern J. M. vnder dato den 6. Junij N. Cal Jhrer Churf. Durchl. also zuschreiben.</p> <p><note place="right">Keyser Ferdinand versichert</note> Hochgebohrner lieber Oheym vnd Churfürst / demnach ein hohes Vertrawen in diesen hohen Beschwerden deß H. Reichs / auch meinem Ob- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [403/0456]
men hette / daß sie desselben bey dieser wehrender Vnruhe im Reich geniessen möchten / jedoch dergestalt / daß sie dem Keyserlichen Kriegsvolck mit freyer Durchpassirung / vñ allem müglichen Vorschub den Reichs Constitutionen gemäß / gebührliche Beförderung thun solten. Vnd damit solch Keyserliche Protection vñ ertheilte Salva Guardy gehand habet würde / solten sie Macht haben den Keyserlichen Adler vnd Wappen in jhren Gebieten vnd Mohnungẽ anzuschlagen. Solchem nach befehle J. Maj. allen vnd jeden obgemeldten / daß gedachte Ritterschafft wider solche Protection vnd Salva Guardy nicht anfechten noch betrübten / bey Straff der Keys. Vngnad vnd 50. Marck löt. Golts halb in die Keys. Kammer vnd halb erwehnter Ritterschafft zu bezahlen.
Das Keyserliche Schreiben an den Marggraffen Spinola / wegen gemeldter Salvaguardy war nachgesetzten Inhalts;
Keyserlich Schreiben an den Marggaraf Spinolam wegen der Salvaguardy der freyen Ritterschafft ertheilet. Ferdinand / rc. Demnach du dich mit deinem vndergebenẽ Nider Burgundischen Kriegsvolck nunmehr in völliger Bereitschafft vnd am Herauffzug befindest / so stellen wir in keinen Zweiffel / du werdest von Vnsers Vettern vnd Bruders Ertzhertzog Albrechten zu Oesterreich Liebden mit mehrerm vernommen haben / was wir an Theils getrew / gehorsam / guthertzige Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mit Synceration vnd Versicherung erstberührten Herauffzugs / daß nemlich derselbige zu niemands vnvervrsachten Offension vñ Beleydigung gemeynt vnd angesehen sey / in Gnaden gelangen lassen / inmassen Wir dann verhoffen / du vnd deine nachgesetzte Obristen vnd Befelchhaber / werden solches ein vnnd andern Orths / da man sich anderst keines Vngehorsams vnnd Widersetzlichkeit vnnd feindlicher Bezeigung anmasset / zur Gebühr in acht nemen.
Wann sich dann bey Vns dieser Tagen gemeine gefreyte Reichs Ritterschafft vnd Adel deß Rheinischen vnd Wetterawischen Gezircks sampt zugehöriger Oerther / vnd deroselben verordnete Hauptleut Außschüsse vnd Räthe sampt vnd sonders / in vnderthänigstem Gehorsam angegeben / vnd die selbe der mehrertheil gegen Vns als jhrem Oberhaupt in solcher Devotion sich befindet / daß wir jnen mit Keyserlichen Gnaden wol gewogen / vnd Krafft Vnsers obligenden Keyserlichẽ Ampts Vnsers Key. Hülff zu erzeigen geneygt sind / wie wir dann zu solchẽ Ende vorgemelter Ritterschafft Vnsern Keys. Schutz vnd Salvaguardien gegeben habẽ. Hierumb so haben Wir dich dessen hiermit zur Nachrichtung zu erinnern nit vnderlassen wollen / mit Ermahnung vnd Befehl / du wollest bey vnd vnder obgemeltem deinem Fortzug fleissiges Auffmercken auff die jenige Adeliche Mitglieder geben / welche sich ausser obgehörter Vnserer schuldigẽ Trew vñ Devotion in vnserer offenbahren Böhmischen Feind vnd derselben Anhänger / vnd zumal jres auff geworffenen vnrechtmässigen Haupts / Kriegsdienst vnd andere Dependentz begeben / gegen denselben vnd jhren Gütern das jenige vngeschonet zu Werck richten / was die Nothturfft vñ obberührtes Vnsers Keyri_ Ampts schuldiger Gehorsam / vnd Respect erfordert / hergegen aber die Getrewen vnnd Gehorsamen vor allem Gewalt schützen / vnd bey dem jhrigen handhaben / vnd demnach vnser vñ deß Reichs Ritterschaff in Oppenheim / Ingelheimer Grund vnd Nierstein / welche Pfaltz Heydelberg vor diesem vom Reich selbst Pfandweiß eingethan / sich grosser Betrangnuß beklagen / deren sie jetzo erledigt zu werden gebetten / als wollest dieselbe von beklagter Betrangnuß erledigen / in jhre vralte Libertät vns vnd dem Reich zu gutem restituiren / vnd hierbey das jenige exequiren / was zu Widerbringung obbemeldter Ritterschafft Libertät / zum Römischen Reich vnd Manutenirung der fürnemen Päß / welche davon dependiren / vonnöthen / etc.
Nun folgt was sich bey dem Fortzug deß Spinolae / zwischen jm vnd den vnirten Teuschen Fürsten zugetragen / vnd fürters in der Pfaltz sich verloffen habe; davon wollen wir aber hernach weitere Erwehnung thun / vnd jetzo sagen / was sich sonsten / vnder bißhero erzehltem / das Böhmische Vnwesen betreffend / zugetragen habe.
Als Keyser Ferdinand gesehen / daß Pfaltzgraff Friderich das Königreich Böhmẽ beharrlich inbehaltẽ / solchs mit aller Macht zubehaupten sich vnderstandẽ / auch nunmehr sein ältester Sohn Henrich Friderich zu seinem Successoren vñ künfftigẽ König in Böheim vondẽ Ständen erkläret worden / hat er sich entschlossen / mit der Acht wider jhn zu procediren: Jedoch etlicher Chur- vnd Fürsten Gutachten darüber vernemen wöllen. Zu dem End Jhr. M. Graff Hans Georgen von Hohenzollern vmb den halben Majum an Chur Sachsen vnd dẽ Hertzogẽ in Bayern abgefertiget / nit allein wegen solcher vorhabenden Acht derselben Meynung zu vernemen / sondern auch sie zur Assistentz vnd Anzug wider Böhmen / vnd incorporirte Länder zu vermögẽ. Vmb welcher Vrsach willẽ dann Jh. Key. M. auch stracks nach Abschickung dieses Gesandtẽ an Chur Mayntz ein Schreiben abgehẽ lassen / darinn sie gleich falls sein Gutachtẽ begert / wie mit der Achts Declaration vnd Publication zu verfahren / ob solchs geschehen könte ohn weitere Zusam̃enkunfft der Reichs Ständ / oder ob es von nöthen eine Zusam̃enkunfft deßwegen anzustellẽ / mit Vermeldẽ / wanner solches also für rathsamb hielte / wollen J. Maj. praeparatoria machen / hette auch an Chur Sachsen vnd Bayern ein Schicküg gethan / derselben Raths sich darüber zu erholen / vnd sie mit dem Succurß fortzu fahrẽ / zu ersuchẽ. Weil es aber das Ansehen hatte es würde Chur-Sachsen / wegen seiner Religionsverwandten in Sorgẽ stehen / vnd derentwegẽ bey diesem Handel dem Keyser würckliche Assistentz zu leistẽ Bedenckens tragẽ / als liessen J. Key. M. jhm grosse Versprechen deßwegen thun / vnd jhn versichern / daß dem Evangelischen Religionwesen dannenhero kein Gefahr zuwachsen solte. Zu welchem End auch vnder andern J. M. vnder dato den 6. Junij N. Cal Jhrer Churf. Durchl. also zuschreiben.
Keysers Ferdinandi Werbung bey etlichen Chur vnd Fürsten wegen der Acht vnd Assistentz wider den Pfaltzgraffen. Hochgebohrner lieber Oheym vnd Churfürst / demnach ein hohes Vertrawen in diesen hohen Beschwerden deß H. Reichs / auch meinem Ob-
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