Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.keinen Stand mit der That zu beschweren / jedermänniglich bey gleich vnd Recht verbleiben zu lassen / der dasselbe leyden möchte: Deßgleichen: Mit voreylenden Achtsprocessen niemand zu vernachtheilen / rc. Kein frembdes Kriegsvolck ins Reich zuführen / rc. Vnnd was angeregte Capitulation noch weiter mit sich bringe: Andern Theils aber sehen / oder doch vernehmen müsten / wie es in dem Reich vnd der Nachbarschafft hergienge / vnd wie die tägliche vorlauffende Handlungen sich mit solchen hohen Versprüchnussen nicht wohl wolten vergleichen lassen. Welches J. C. Gn. sonder allen zweiffel nicht auß den Augen setzen / sondern desto tieffer behertzigen würden / wie weit man sich an denen Orthen auff eydliche Zusagungen / grosse Vertröstungen vnd scheinbare Vorgeben zuverlassen. Jhrer Churf. Gn. were vnverborgen / mit was brennendem Eyffer / dero Herr Vetter vnd Patruus Magnus Churfürst Moritz Kayser Carolo dem Fünfften mit Leib / Gut vnnd Blut beygetretten / sein Land vnd Leuth vnd insonderheit seine Reputation vnnd guten Nahmen bey allen Evangelischen Religions-Genossen nicht in geringe Gefahr gestürtzt / vnd wider dieselben / novo exemplo das Schwerd geführet / zweiffels ohn eben auß dem Respect / welchen J. Churf. Gn. für dißmal auch vor Augen hetten. Vnd weren sie gäntzlich beredet / daß Jhr. Churf. Gn. eben zu dieser jetzt vorhabenden Expedition solches Exempel nicht wenig forttreibe. Selbige aber wolten sich hinwider erinnern / was endtlichen die Sach für einen Außgang gewonnen / vnd was gestalt Churfürst Moritzen letztlich die Augen eröffnet worden / also daß er nachgehends sein Gemüth gewendet vnd rund bekennet: Er sey vbel verleydet / allerhand vnbeständige Einbildungen jhm beygebracht / vnd (welches wol zumercken) jhm das jenige / so jhm versprochen / keines wegs gehalten worden. Inmassen er in einem offenen Außschreiben / so er Anno 1552. ins Reich gekündet / solches mit guten Teutschen Worten zuerkennen gegeben: Insonderheit hette er auch darüber geklagt / daß man sich auff der Päbstischen Seithen starck bearbeitet / jhn vnd seine Mitverwandten wider einander zuverhetzen / zu welchem End dem einen die Religion / dem andern etwas anders vorgebildet worden / biß man dieselbe gegen einander auff vnd in die Wehr gebracht. Zubesorgen were in diesem gegenwertigen Fall / es lieffen bey jetzmaliger Commission gleichmässige Practicken mit vnder: Dieweil am Tag daß die Jesuiten bißhero nichts mehrets gesucht / als zwischen den Evangelischen Ständen eine Spaltung anzurichten: Wie sie sich dann in jhren Schrifften vernehmen liessen: Es sey kein vorträglicher Mittel / die Ketzer zuvertilgen / als daß dieselben vnder vnd wider einander erregt / auffgehetzt vnnd verstifftet würden / daß sie selbsten in einander fielen / sich auffrieben / oder auffs wenigst der gestalt schwächeten / daß sie dem Spanischen Joch nicht mehr widerstehen köndten / sondern sich zum Raub darstellen müsten: Wie Paulus Windeck in seiner Berathschlagung von Vertilgung der Ketzer bezeugete / Jol. 414. vnd 415. vnnd allegirte eben das Exempel mit Churfürst Moritzen vnd seinen Mitverwandten / daß nemblichen jhnen den Papisten / damals solcher Griff stattlich gelungen. Der Allerhöchste wolte verhüten daß Jh. Churf. Gn. nicht ebenmässig zu Vertilgung der Evangelischen Warheit von den Spanischen Favoriten / Vnwissend vnd vnder andern gefärbten Scheinen / gebraucht / oder vielmehr mißbrauchet wür den: Wie es leyder das Ansehen / daß durch die Absonderung J. Churf. Gn. von den vbrigen vereinigten Evangelischen Ständen deß Reichs / dem Evangelischen Wesen ein vnheylsame Wund zugefüget worden: Da hingegen nicht zu zweiffeln / wann Jhre Churfürstl. Gn. bißhero oder noch / den Päbstischen Exorbitantien / in Religions / Justitien vnd andern Sachen / wo nicht mit der That / doch auffs wenigste mit scharpffen Andungen / vnd Erzeigung dero tragenden Mißfals / rechtschaffen in die Wollen gegriffen hetten / es würde der Zustandt deß Römimischen Reichs / vnnd der benachbarten Königreich vnnd Landen in weit besserm Stand sich befinden. J. Churf. Gn. wolten doch behertzigen / wie vor diesem mit deroselben vnd jhrem Hauß andern Theils verfahren worden. Vnd wann der gantze Proceß in der Gülischen Sachen solte mit seinen vberseltzamen Anfractibus vor sich genommen / vnd examinirt werden / was vor güldene Verheissungen beschehen / bald darauff besondere Difficultäten eingeworffen vnd vorgewendet worden / vnd warauff jetzmalen die Sachen beruheten: J. tem was für ein starcke Alteration sich dieses Orths erzeigt / als Pfaltzgraff Wolff Wilhelm die Religion geändert / vnd wie weit sich der Stron deß Favors bald damals gewendet: So würden Jhre Churf. Gn. mit Händen greiffen / wie weit etwan dergleichen süssen Worten / lieblichen Vertröstungen / vnd andern stattlichen Syncerationen zu trawen. Bey dem Kayserlichen Archivo würden sich noch bewegliche Intercessiones befinden / welche J. Churf. Gn. vnd dero Herr Bruder in wichtigen vnd zwar gantz billichen Sachen / an die Kay. May. lassen abgehen: Wie dann im gantzen Reich bekandt / daß von dem Chur Sächsischen Hoff nicht bald Intercessional Schreiben zuerlangen / es hette dann die Hauptsach jhren guten Bestandt. Wieviel aber solche vorschrifftliche Erjnnerungen gefruchtet / were guter massen bekant / vnd würden die beyderseiths gelegte Schreiben dessen Zeugnuß geben. In Anno 1590. hette Jhrer Churf. Gn. Anherr Christianus I. neben den vbrigen beyden weltlichen Churfürsten / ein ansehenliche Schickung an keinen Stand mit der That zu beschweren / jedermänniglich bey gleich vnd Recht verbleiben zu lassen / der dasselbe leyden möchte: Deßgleichen: Mit voreylenden Achtsprocessen niemand zu vernachtheilen / rc. Kein frembdes Kriegsvolck ins Reich zuführẽ / rc. Vnnd was angeregte Capitulation noch weiter mit sich bringe: Andern Theils aber sehen / oder doch vernehmen müsten / wie es in dem Reich vñ der Nachbarschafft hergienge / vnd wie die tägliche vorlauffende Handlungen sich mit solchen hohen Versprüchnussen nicht wohl wolten vergleichen lassen. Welches J. C. Gn. sonder allen zweiffel nicht auß den Augen setzen / sondern desto tieffer behertzigen würden / wie weit man sich an denen Orthen auff eydliche Zusagungen / grosse Vertröstungen vnd scheinbare Vorgeben zuverlassen. Jhrer Churf. Gn. were vnverborgen / mit was brennendem Eyffer / dero Herr Vetter vnd Patruus Magnus Churfürst Moritz Kayser Carolo dem Fünfften mit Leib / Gut vnnd Blut beygetretten / sein Land vnd Leuth vnd insonderheit seine Reputation vnnd guten Nahmen bey allen Evangelischen Religions-Genossen nicht in geringe Gefahr gestürtzt / vnd wider dieselben / novo exemplo das Schwerd geführet / zweiffels ohn eben auß dem Respect / welchen J. Churf. Gn. für dißmal auch vor Augen hetten. Vnd weren sie gäntzlich beredet / daß Jhr. Churf. Gn. eben zu dieser jetzt vorhabenden Expedition solches Exempel nicht wenig forttreibe. Selbige aber wolten sich hinwider erinnern / was endtlichen die Sach für einen Außgang gewoñen / vnd was gestalt Churfürst Moritzen letztlich die Augen eröffnet worden / also daß er nachgehends sein Gemüth gewendet vnd rund bekennet: Er sey vbel verleydet / allerhand vnbeständige Einbildungen jhm beygebracht / vnd (welches wol zumercken) jhm das jenige / so jhm versprochen / keines wegs gehalten worden. Inmassen er in einem offenen Außschreiben / so er Anno 1552. ins Reich gekündet / solches mit guten Teutschen Worten zuerkennen gegeben: Insonderheit hette er auch darüber geklagt / daß man sich auff der Päbstischen Seithen starck bearbeitet / jhn vnd seine Mitverwandten wider einander zuverhetzen / zu welchem End dem einen die Religion / dem andern etwas anders vorgebildet worden / biß man dieselbe gegen einander auff vnd in die Wehr gebracht. Zubesorgen were in diesem gegenwertigen Fall / es lieffen bey jetzmaliger Commission gleichmässige Practicken mit vnder: Dieweil am Tag daß die Jesuiten bißhero nichts mehrets gesucht / als zwischen den Evangelischen Ständen eine Spaltung anzurichten: Wie sie sich dann in jhren Schrifften vernehmen liessen: Es sey kein vorträglicher Mittel / die Ketzer zuvertilgen / als daß dieselben vnder vnd wider einander erregt / auffgehetzt vnnd verstifftet würden / daß sie selbsten in einander fielen / sich auffrieben / oder auffs wenigst der gestalt schwächeten / daß sie dem Spanischen Joch nicht mehr widerstehen köndten / sondern sich zum Raub darstellen müsten: Wie Paulus Windeck in seiner Berathschlagung von Vertilgung der Ketzer bezeugete / Jol. 414. vnd 415. vnnd allegirte eben das Exempel mit Churfürst Moritzen vnd seinen Mitverwandten / daß nemblichen jhnen den Papisten / damals solcher Griff stattlich gelungen. Der Allerhöchste wolte verhüten daß Jh. Churf. Gn. nicht ebenmässig zu Vertilgung der Evangelischen Warheit von den Spanischẽ Favoriten / Vnwissend vnd vnder andern gefärbten Scheinen / gebraucht / oder vielmehr mißbrauchet wür den: Wie es leyder das Ansehen / daß durch die Absonderung J. Churf. Gn. von den vbrigen vereinigten Evangelischen Ständen deß Reichs / dem Evangelischen Wesen ein vnheylsame Wund zugefüget worden: Da hingegen nicht zu zweiffeln / wann Jhre Churfürstl. Gn. bißhero oder noch / den Päbstischen Exorbitantien / in Religions / Justitien vnd andern Sachẽ / wo nicht mit der That / doch auffs wenigste mit scharpffen Andungen / vnd Erzeigung dero tragenden Mißfals / rechtschaffen in die Wollen gegriffen hetten / es würde der Zustandt deß Römimischen Reichs / vnnd der benachbarten Königreich vnnd Landen in weit besserm Stand sich befinden. J. Churf. Gn. wolten doch behertzigen / wie vor diesem mit deroselben vnd jhrem Hauß andern Theils verfahren worden. Vnd wann der gantze Proceß in der Gülischen Sachen solte mit seinen vberseltzamen Anfractibus vor sich genommen / vnd examinirt werdẽ / was vor güldene Verheissungen beschehen / bald darauff besondere Difficultäten eingeworffen vnd vorgewendet worden / vnd warauff jetzmalen die Sachen beruheten: J. tem was für ein starcke Alteration sich dieses Orths erzeigt / als Pfaltzgraff Wolff Wilhelm die Religion geändert / vnd wie weit sich der Strõ deß Favors bald damals gewendet: So würden Jhre Churf. Gn. mit Händen greiffen / wie weit etwan dergleichen süssen Worten / lieblichen Vertröstungen / vnd andern stattlichen Syncerationen zu trawen. Bey dem Kayserlichen Archivo würden sich noch bewegliche Intercessiones befinden / welche J. Churf. Gn. vnd dero Herr Bruder in wichtigen vnd zwar gantz billichen Sachen / an die Kay. May. lassen abgehen: Wie dann im gantzen Reich bekandt / daß von dem Chur Sächsischẽ Hoff nicht bald Intercessional Schreiben zuerlangen / es hette dann die Hauptsach jhren guten Bestandt. Wieviel aber solche vorschrifftliche Erjnnerungen gefruchtet / were guter massen bekant / vnd würden die beyderseiths gelegte Schreiben dessen Zeugnuß geben. In Anno 1590. hette Jhrer Churf. Gn. Anherr Christianus I. neben den vbrigen beyden weltlichen Churfürsten / ein ansehenliche Schickung an <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0462" n="409"/> keinen Stand mit der That zu beschweren / jedermänniglich bey gleich vnd Recht verbleiben zu lassen / der dasselbe leyden möchte: Deßgleichen: Mit voreylenden Achtsprocessen niemand zu vernachtheilen / rc. Kein frembdes Kriegsvolck ins Reich zuführẽ / rc. Vnnd was angeregte Capitulation noch weiter mit sich bringe: Andern Theils aber sehen / oder doch vernehmen müsten / wie es in dem Reich vñ der Nachbarschafft hergienge / vnd wie die tägliche vorlauffende Handlungen sich mit solchen hohen Versprüchnussen nicht wohl wolten vergleichen lassen. Welches J. C. Gn. sonder allen zweiffel nicht auß den Augen setzen / sondern desto tieffer behertzigen würden / wie weit man sich an denen Orthen auff eydliche Zusagungen / grosse Vertröstungen vnd scheinbare Vorgeben zuverlassen.</p> <p>Jhrer Churf. Gn. were vnverborgen / mit was brennendem Eyffer / dero Herr Vetter vnd Patruus Magnus Churfürst Moritz Kayser Carolo dem Fünfften mit Leib / Gut vnnd Blut beygetretten / sein Land vnd Leuth vnd insonderheit seine Reputation vnnd guten Nahmen bey allen Evangelischen Religions-Genossen nicht in geringe Gefahr gestürtzt / vnd wider dieselben / novo exemplo das Schwerd geführet / zweiffels ohn eben auß dem Respect / welchen J. Churf. Gn. für dißmal auch vor Augen hetten. Vnd weren sie gäntzlich beredet / daß Jhr. Churf. Gn. eben zu dieser jetzt vorhabenden Expedition solches Exempel nicht wenig forttreibe. Selbige aber wolten sich hinwider erinnern / was endtlichen die Sach für einen Außgang gewoñen / vnd was gestalt Churfürst Moritzen letztlich die Augen eröffnet worden / also daß er nachgehends sein Gemüth gewendet vnd rund bekennet: Er sey vbel verleydet / allerhand vnbeständige Einbildungen jhm beygebracht / vnd (welches wol zumercken) jhm das jenige / so jhm versprochen / keines wegs gehalten worden. Inmassen er in einem offenen Außschreiben / so er Anno 1552. ins Reich gekündet / solches mit guten Teutschen Worten zuerkennen gegeben: Insonderheit hette er auch darüber geklagt / daß man sich auff der Päbstischen Seithen starck bearbeitet / jhn vnd seine Mitverwandten wider einander zuverhetzen / zu welchem End dem einen die Religion / dem andern etwas anders vorgebildet worden / biß man dieselbe gegen einander auff vnd in die Wehr gebracht.</p> <p>Zubesorgen were in diesem gegenwertigen Fall / es lieffen bey jetzmaliger Commission gleichmässige Practicken mit vnder: Dieweil am Tag daß die Jesuiten bißhero nichts mehrets gesucht / als zwischen den Evangelischen Ständen eine Spaltung anzurichten: Wie sie sich dann in jhren Schrifften vernehmen liessen: Es sey kein vorträglicher Mittel / die Ketzer zuvertilgen / als daß dieselben vnder vnd wider einander erregt / auffgehetzt vnnd verstifftet würden / daß sie selbsten in einander fielen / sich auffrieben / oder auffs wenigst der gestalt schwächeten / daß sie dem Spanischen Joch nicht mehr widerstehen köndten / sondern sich zum Raub darstellen müsten: Wie Paulus Windeck in seiner Berathschlagung von Vertilgung der Ketzer bezeugete / Jol. 414. vnd 415. vnnd allegirte eben das Exempel mit Churfürst Moritzen vnd seinen Mitverwandten / daß nemblichen jhnen den Papisten / damals solcher Griff stattlich gelungen. Der Allerhöchste wolte verhüten daß Jh. Churf. Gn. nicht ebenmässig zu Vertilgung der Evangelischen Warheit von den Spanischẽ Favoriten / Vnwissend vnd vnder andern gefärbten Scheinen / gebraucht / oder vielmehr mißbrauchet wür den: Wie es leyder das Ansehen / daß durch die Absonderung J. Churf. Gn. von den vbrigen vereinigten Evangelischen Ständen deß Reichs / dem Evangelischen Wesen ein vnheylsame Wund zugefüget worden: Da hingegen nicht zu zweiffeln / wann Jhre Churfürstl. Gn. bißhero oder noch / den Päbstischen Exorbitantien / in Religions / Justitien vnd andern Sachẽ / wo nicht mit der That / doch auffs wenigste mit scharpffen Andungen / vnd Erzeigung dero tragenden Mißfals / rechtschaffen in die Wollen gegriffen hetten / es würde der Zustandt deß Römimischen Reichs / vnnd der benachbarten Königreich vnnd Landen in weit besserm Stand sich befinden.</p> <p>J. Churf. Gn. wolten doch behertzigen / wie vor diesem mit deroselben vnd jhrem Hauß andern Theils verfahren worden. Vnd wann der gantze Proceß in der Gülischen Sachen solte mit seinen vberseltzamen Anfractibus vor sich genommen / vnd examinirt werdẽ / was vor güldene Verheissungen beschehen / bald darauff besondere Difficultäten eingeworffen vnd vorgewendet worden / vnd warauff jetzmalen die Sachen beruheten: J. tem was für ein starcke Alteration sich dieses Orths erzeigt / als Pfaltzgraff Wolff Wilhelm die Religion geändert / vnd wie weit sich der Strõ deß Favors bald damals gewendet: So würden Jhre Churf. Gn. mit Händen greiffen / wie weit etwan dergleichen süssen Worten / lieblichen Vertröstungen / vnd andern stattlichen Syncerationen zu trawen. Bey dem Kayserlichen Archivo würden sich noch bewegliche Intercessiones befinden / welche J. Churf. Gn. vnd dero Herr Bruder in wichtigen vnd zwar gantz billichen Sachen / an die Kay. May. lassen abgehen: Wie dann im gantzen Reich bekandt / daß von dem Chur Sächsischẽ Hoff nicht bald Intercessional Schreiben zuerlangen / es hette dann die Hauptsach jhren guten Bestandt. Wieviel aber solche vorschrifftliche Erjnnerungen gefruchtet / were guter massen bekant / vnd würden die beyderseiths gelegte Schreiben dessen Zeugnuß geben.</p> <p>In Anno 1590. hette Jhrer Churf. Gn. Anherr Christianus I. neben den vbrigen beyden weltlichen Churfürsten / ein ansehenliche Schickung an </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [409/0462]
keinen Stand mit der That zu beschweren / jedermänniglich bey gleich vnd Recht verbleiben zu lassen / der dasselbe leyden möchte: Deßgleichen: Mit voreylenden Achtsprocessen niemand zu vernachtheilen / rc. Kein frembdes Kriegsvolck ins Reich zuführẽ / rc. Vnnd was angeregte Capitulation noch weiter mit sich bringe: Andern Theils aber sehen / oder doch vernehmen müsten / wie es in dem Reich vñ der Nachbarschafft hergienge / vnd wie die tägliche vorlauffende Handlungen sich mit solchen hohen Versprüchnussen nicht wohl wolten vergleichen lassen. Welches J. C. Gn. sonder allen zweiffel nicht auß den Augen setzen / sondern desto tieffer behertzigen würden / wie weit man sich an denen Orthen auff eydliche Zusagungen / grosse Vertröstungen vnd scheinbare Vorgeben zuverlassen.
Jhrer Churf. Gn. were vnverborgen / mit was brennendem Eyffer / dero Herr Vetter vnd Patruus Magnus Churfürst Moritz Kayser Carolo dem Fünfften mit Leib / Gut vnnd Blut beygetretten / sein Land vnd Leuth vnd insonderheit seine Reputation vnnd guten Nahmen bey allen Evangelischen Religions-Genossen nicht in geringe Gefahr gestürtzt / vnd wider dieselben / novo exemplo das Schwerd geführet / zweiffels ohn eben auß dem Respect / welchen J. Churf. Gn. für dißmal auch vor Augen hetten. Vnd weren sie gäntzlich beredet / daß Jhr. Churf. Gn. eben zu dieser jetzt vorhabenden Expedition solches Exempel nicht wenig forttreibe. Selbige aber wolten sich hinwider erinnern / was endtlichen die Sach für einen Außgang gewoñen / vnd was gestalt Churfürst Moritzen letztlich die Augen eröffnet worden / also daß er nachgehends sein Gemüth gewendet vnd rund bekennet: Er sey vbel verleydet / allerhand vnbeständige Einbildungen jhm beygebracht / vnd (welches wol zumercken) jhm das jenige / so jhm versprochen / keines wegs gehalten worden. Inmassen er in einem offenen Außschreiben / so er Anno 1552. ins Reich gekündet / solches mit guten Teutschen Worten zuerkennen gegeben: Insonderheit hette er auch darüber geklagt / daß man sich auff der Päbstischen Seithen starck bearbeitet / jhn vnd seine Mitverwandten wider einander zuverhetzen / zu welchem End dem einen die Religion / dem andern etwas anders vorgebildet worden / biß man dieselbe gegen einander auff vnd in die Wehr gebracht.
Zubesorgen were in diesem gegenwertigen Fall / es lieffen bey jetzmaliger Commission gleichmässige Practicken mit vnder: Dieweil am Tag daß die Jesuiten bißhero nichts mehrets gesucht / als zwischen den Evangelischen Ständen eine Spaltung anzurichten: Wie sie sich dann in jhren Schrifften vernehmen liessen: Es sey kein vorträglicher Mittel / die Ketzer zuvertilgen / als daß dieselben vnder vnd wider einander erregt / auffgehetzt vnnd verstifftet würden / daß sie selbsten in einander fielen / sich auffrieben / oder auffs wenigst der gestalt schwächeten / daß sie dem Spanischen Joch nicht mehr widerstehen köndten / sondern sich zum Raub darstellen müsten: Wie Paulus Windeck in seiner Berathschlagung von Vertilgung der Ketzer bezeugete / Jol. 414. vnd 415. vnnd allegirte eben das Exempel mit Churfürst Moritzen vnd seinen Mitverwandten / daß nemblichen jhnen den Papisten / damals solcher Griff stattlich gelungen. Der Allerhöchste wolte verhüten daß Jh. Churf. Gn. nicht ebenmässig zu Vertilgung der Evangelischen Warheit von den Spanischẽ Favoriten / Vnwissend vnd vnder andern gefärbten Scheinen / gebraucht / oder vielmehr mißbrauchet wür den: Wie es leyder das Ansehen / daß durch die Absonderung J. Churf. Gn. von den vbrigen vereinigten Evangelischen Ständen deß Reichs / dem Evangelischen Wesen ein vnheylsame Wund zugefüget worden: Da hingegen nicht zu zweiffeln / wann Jhre Churfürstl. Gn. bißhero oder noch / den Päbstischen Exorbitantien / in Religions / Justitien vnd andern Sachẽ / wo nicht mit der That / doch auffs wenigste mit scharpffen Andungen / vnd Erzeigung dero tragenden Mißfals / rechtschaffen in die Wollen gegriffen hetten / es würde der Zustandt deß Römimischen Reichs / vnnd der benachbarten Königreich vnnd Landen in weit besserm Stand sich befinden.
J. Churf. Gn. wolten doch behertzigen / wie vor diesem mit deroselben vnd jhrem Hauß andern Theils verfahren worden. Vnd wann der gantze Proceß in der Gülischen Sachen solte mit seinen vberseltzamen Anfractibus vor sich genommen / vnd examinirt werdẽ / was vor güldene Verheissungen beschehen / bald darauff besondere Difficultäten eingeworffen vnd vorgewendet worden / vnd warauff jetzmalen die Sachen beruheten: J. tem was für ein starcke Alteration sich dieses Orths erzeigt / als Pfaltzgraff Wolff Wilhelm die Religion geändert / vnd wie weit sich der Strõ deß Favors bald damals gewendet: So würden Jhre Churf. Gn. mit Händen greiffen / wie weit etwan dergleichen süssen Worten / lieblichen Vertröstungen / vnd andern stattlichen Syncerationen zu trawen. Bey dem Kayserlichen Archivo würden sich noch bewegliche Intercessiones befinden / welche J. Churf. Gn. vnd dero Herr Bruder in wichtigen vnd zwar gantz billichen Sachen / an die Kay. May. lassen abgehen: Wie dann im gantzen Reich bekandt / daß von dem Chur Sächsischẽ Hoff nicht bald Intercessional Schreiben zuerlangen / es hette dann die Hauptsach jhren guten Bestandt. Wieviel aber solche vorschrifftliche Erjnnerungen gefruchtet / were guter massen bekant / vnd würden die beyderseiths gelegte Schreiben dessen Zeugnuß geben.
In Anno 1590. hette Jhrer Churf. Gn. Anherr Christianus I. neben den vbrigen beyden weltlichen Churfürsten / ein ansehenliche Schickung an
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