Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dann alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden. Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Verlauff in den Pündten. Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vnd weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als Tag zu Chur. kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sammt jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vnd daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar von Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheiten / mit Leib / Ehr / Gut vnd Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vnd andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen. Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vnd nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten. Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vnd Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dann die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündten delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab. daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vnd sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dann nach etwas Handlung vnd sonderbaren Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogen / vnd dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vnd erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt der gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusammen / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vnd der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vnd jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vnd darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget. Beschreibung deß Veltliner Mords. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Flecken Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sammt der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dañ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden. Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Verlauff in den Pündten. Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vñ weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als Tag zu Chur. kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam̃t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vñ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar võ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitẽ / mit Leib / Ehr / Gut vñ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vñ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen. Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vñ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten. Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vñ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dañ die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtẽ delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab. daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vñ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dañ nach etwas Handlung vñ sonderbarẽ Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogẽ / vñ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vñ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt der gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam̃en / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vñ der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vñ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vñ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget. Beschreibung deß Veltliner Mords. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckẽ Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̃t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0554" n="487"/> Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dañ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. 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Die Engadiner so sam̃t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vñ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar võ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitẽ / mit Leib / Ehr / Gut vñ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vñ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen.</p> <p>Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vñ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten.</p> <p>Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vñ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dañ die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtẽ delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also <note place="right">Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab.</note> daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vñ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dañ nach etwas Handlung vñ sonderbarẽ Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogẽ / vñ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vñ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. <note place="right">Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen.</note> Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. 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Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vñ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vñ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget.</p> <p><note place="right">Beschreibung deß Veltliner Mords.</note> Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckẽ Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̃t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [487/0554]
Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dañ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden.
Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vñ weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam̃t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vñ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar võ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitẽ / mit Leib / Ehr / Gut vñ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vñ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen.
Verlauff in den Pündten.
Tag zu Chur. Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vñ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten.
Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vñ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dañ die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtẽ delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vñ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dañ nach etwas Handlung vñ sonderbarẽ Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogẽ / vñ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vñ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt d' gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam̃en / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vñ der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vñ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vñ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget.
Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab.
Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckẽ Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̃t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran
Beschreibung deß Veltliner Mords.
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