Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Vatterland gesteckt / so wol desselben Verheer- vnd Verwüstung wol erwegen / wie gar wenig Glück vnnd Sieg bey solcher erregten Vnruhe gewesen / sonderlichen aber / was bey Eroberung vnd Einnehmung der Statt vorgelauffen / vnd daß in vnd bey solchem Werck Gottes Hülff genugsamb / vnd wie die Göttliche Allmacht vber deroselben Ordnung der Obrigkeit wolle gehalten haben / verspüret / reifflichen consideriren / Jhre vernünfftige Consilia, dahin vnverzüglich dirigiren / wie auß solchen Trangsalen allen vnnd weiter bevorstehender Gefahr das geliebte Vatterland gerissen / E. L. vnd jhr bey dero Fürstenthümben / Land vnd Leuten / Haab vnd Gütern / geschützet / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnnd das alte Vertrawen zwischen der hohen Obrigkeit vnd Vnderthanen ernewert werden möchte / welches vnsers Erachtens besser nicht geschehen kan / als wann E. L. vnd jhr sich der Keys. Commission submittirten / die angebottene Milde vnd Gnade acceptirten / vnd den jenigen einig vnd allein vor jhren Herrn vnd Ober Hertzogen in Schlesien erkenten / dem Ew. L. vnd jhr vor entstandener Vnruhe / mit Pflichten zugethan gewesen / bevorauß / dieweil bey jetzigem sich nunmehr ereigneten Zustandt vnd erfolgter Renunciation der auffgerichten Confoederation / sich keiner Hülff Ew. L. vnd jhr zu getrösten / E. L. vnd jhr auch bißhero darvon keinen andern Nutz vnd Frommen gehabt / als daß dieselbe gleichsamb jhr Vatterlandt in Brandt stehende sehen müssen / vnd doch demselben nicht zu Hülff kommen vnd die Gefahr abwenden können / zu geschweigen anderer Motiven vbergehen. Wir bezeugen mit Gott vnd gutem Gewissen / daß wir es mit Ew. L. vnd euch trewlich meynen / vnd anders hierunter nicht suchen vnd begehren / als daß Ew. L. vnd jhr möchtet zur Ruhe kommen / von allem Verderben errettet / vnd bey denen Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber dem freyen Exercitio der wahren Religion defendirt werden. Werden nun Ew. L. vnd jhr / vnserm freundlichen Suchen / auch gnädigstem Gesinnen / statt geben / so haben dieselbe nichts anders als rühmliche Nachsage bey der Posterität zu erwarten / erlangen ein rühiges Gewissen / der Allmächtige wird Ew. L. vnd euch dargegen reichlich segenen / vnd Gnade verleyhen / daß alles Vnglück von dem geliebten Vatterland abgewendet / dasselbige in guten Zustandt gebracht / vnd zu einem gewüntschten Ende gedeyen möge / solten aber Ew. L. vnd jhr / vnserer trewen Erinnerungen vngeachtet / bey vorigen Meynungen verharren / so müssen wir es zwar geschehen lassen / Gott vnnd der Zeit befehlen / werden vns auch jedesmals vber angehendes Vnheyl vnnd ferrner Verderb deß Vatterlands mehr betrüben / dann erfrewen / bitten aber darbey freundlich vnd gesinnen gnädigst / Ew. L. vnd jhr / wollen alsdann vnserer Erinnerungen eingedenck seyn / vnd daß wir es mit Ew. L. vnd euch gern besser gesehen / erinnern / vnsers theils werden wir standhafftig bey der Key. M. verbleiben / vnd auff alle Mittel vnd Wege dencken helffen / wie aller der höchsten Obrigkeit zugefügter Despect abgewendet / der schuldige Gehorsamb erhalten / das H. Röm. Reich an dero Lehen vnd Churfürstenthumb nicht vernachtheiliget / viel weniger dem Churfürstlichen Collegio einig Praejuditz zugezogen werde / darauf mögen sich E. L. vnd jhr verlassen / vnd diese vnser suchen vnd bitten / Erinnerung vnd Ermahnungen nicht anders auffnehmen / als trewlich / vnd E. L. vnd euch zum besten gemeynet / etc. Die Keyserliche dem Churfürsten von Sachsen gegebene Commission auff die Schlesien war gleiches Innhalts mit deren auff die Ober vnd Nider Laußnitz / von welcher an seinem Ort Meldung geschehen. Als nun der Pfaltzgraff von dem jenigen / was der Churfürst von Sachsen an die Schlesier gelangen lassen / berichtet wurde / vnd darneben vermerckte / daß sie / mit gedachtem Churfürsten sich in eine Tractation einzulassen / nicht vngeneigt weren / entschloß er sich zu Versicherung seiner Person / sich von dannen an andere Orth zubegeben / ließ demnach durch das Ober Ampt den Fürsten vnd Ständen nach folgendes vortragen: Pfaltzgraff Friderichs Vortrag bey der Preßlawischen Zusammenkunfft. Die Kön. May. in Böhmen vnser allergnäd. Herr / haben so wol auß ablauff der jetzigen gefährlichen zeiten / vnd was hin vnd wider vorgehet / als auch auß reiffer Erwegung der gehorsamen Fürsten vnd Ständ dieser Land / abgewichener Tagen vorgehaltenen consiliis vnd gefasten Intention sich nicht vnbillich erinnert / vnd mit mehrerm zu Gemüth gezogen / wie nicht allein die Feinds Gefahr im benachbarten Marggraffthumb Mähren je mehr vnd mehr vberhand nehme / vnd derselben Ständen trewe Assistentz vnd Hülff gegen dem Land Schlesien / wo nicht gantz abgeschnitten / doch zum grösten theil zurück gehalten werden dörffte / sondern daß auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ bey jetziger Beschaffenheit jhrer Soldatesca gegen so einem mächtigen Feind nit allerdings gefast seyn werden / vnd jhnen auch ohne diß mit Chur Sachsen zu friedlicher Tractation vnd gütlicher Accommodirung einzulassen jhnen vorgenommen / dannenhero desto mehr verursacht worden / die jenige Mittel vnd Resolution zuergreiffen / dardurch Jh. Kön. May. Person zugleich besser gesichert / vnd auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ in jhrer vorhabenden Intention desto sicherer vnd ohne sondere Hinderung zu verfahren haben möchten / vnd derentwegen an etwas sichere Ort sich doch in aller nähe zubegeben vnd vnumbgänglich resolviren müssen / welches wie es dem gemeinen besten selbsten mercklichen zu statten kompt / vnd an solch Jhrer Mayest. Person Versicherung in diesen Landen das meinste vnd vornembste gelegen / also sich Jhre Kön. Mayest. gäntzlich versehen wollen / die getrewen Ständ solches von jhr nicht vngleich vermercken / sondern der vnvermeydlichen Necessität zumessen / nicht weniger aber derselben einen weg wie den andern jhren gethanen Pflichten gemäß / so getrew vnnd wol affe- Vatterland gesteckt / so wol desselben Verheer- vnd Verwüstung wol erwegen / wie gar wenig Glück vnnd Sieg bey solcher erregten Vnruhe gewesen / sonderlichen aber / was bey Eroberung vnd Einnehmung der Statt vorgelauffen / vnd daß in vnd bey solchem Werck Gottes Hülff genugsamb / vnd wie die Göttliche Allmacht vber deroselben Ordnung der Obrigkeit wolle gehalten haben / verspüret / reifflichen consideriren / Jhre vernünfftige Consilia, dahin vnverzüglich dirigiren / wie auß solchen Trangsalen allen vnnd weiter bevorstehender Gefahr das geliebte Vatterland gerissen / E. L. vnd jhr bey dero Fürstenthümben / Land vnd Leuten / Haab vnd Gütern / geschützet / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnnd das alte Vertrawen zwischen der hohen Obrigkeit vnd Vnderthanen ernewert werden möchte / welches vnsers Erachtens besser nicht geschehen kan / als wann E. L. vnd jhr sich der Keys. Commission submittirten / die angebottene Milde vnd Gnade acceptirten / vnd den jenigen einig vnd allein vor jhren Herrn vnd Ober Hertzogen in Schlesien erkenten / dem Ew. L. vnd jhr vor entstandener Vnruhe / mit Pflichten zugethan gewesen / bevorauß / dieweil bey jetzigem sich nunmehr ereigneten Zustandt vnd erfolgter Renunciation der auffgerichten Confoederation / sich keiner Hülff Ew. L. vnd jhr zu getrösten / E. L. vnd jhr auch bißhero darvon keinen andern Nutz vnd Frommen gehabt / als daß dieselbe gleichsamb jhr Vatterlandt in Brandt stehende sehen müssen / vnd doch demselben nicht zu Hülff kommen vnd die Gefahr abwenden können / zu geschweigen anderer Motiven vbergehen. Wir bezeugen mit Gott vnd gutem Gewissen / daß wir es mit Ew. L. vnd euch trewlich meynen / vnd anders hierunter nicht suchen vnd begehren / als daß Ew. L. vnd jhr möchtet zur Ruhe kommen / von allem Verderben errettet / vnd bey denen Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber dem freyen Exercitio der wahren Religion defendirt werden. Werden nun Ew. L. vnd jhr / vnserm freundlichen Suchen / auch gnädigstem Gesinnen / statt geben / so haben dieselbe nichts anders als rühmliche Nachsage bey der Posterität zu erwarten / erlangen ein rühiges Gewissen / der Allmächtige wird Ew. L. vnd euch dargegen reichlich segenen / vnd Gnade verleyhen / daß alles Vnglück von dem geliebten Vatterland abgewendet / dasselbige in guten Zustandt gebracht / vnd zu einem gewüntschten Ende gedeyen möge / solten aber Ew. L. vnd jhr / vnserer trewen Erinnerungen vngeachtet / bey vorigen Meynungen verharren / so müssen wir es zwar geschehen lassen / Gott vnnd der Zeit befehlen / werden vns auch jedesmals vber angehendes Vnheyl vnnd ferrner Verderb deß Vatterlands mehr betrüben / dann erfrewen / bitten aber darbey freundlich vnd gesinnen gnädigst / Ew. L. vnd jhr / wollen alsdann vnserer Erinnerungen eingedenck seyn / vnd daß wir es mit Ew. L. vnd euch gern besser gesehen / erinnern / vnsers theils werden wir standhafftig bey der Key. M. verbleiben / vnd auff alle Mittel vnd Wege dencken helffen / wie aller der höchsten Obrigkeit zugefügter Despect abgewendet / der schuldige Gehorsamb erhalten / das H. Röm. Reich an dero Lehen vnd Churfürstenthumb nicht vernachtheiliget / viel weniger dem Churfürstlichen Collegio einig Praejuditz zugezogen werde / darauf mögen sich E. L. vnd jhr verlassen / vnd diese vnser suchen vnd bitten / Erinnerung vnd Ermahnungen nicht anders auffnehmen / als trewlich / vnd E. L. vnd euch zum besten gemeynet / etc. Die Keyserliche dem Churfürsten von Sachsen gegebene Commission auff die Schlesien war gleiches Innhalts mit deren auff die Ober vnd Nider Laußnitz / von welcher an seinem Ort Meldung geschehen. Als nun der Pfaltzgraff von dem jenigen / was der Churfürst von Sachsen an die Schlesier gelangen lassen / berichtet wurde / vnd darneben vermerckte / daß sie / mit gedachtem Churfürsten sich in eine Tractation einzulassen / nicht vngeneigt weren / entschloß er sich zu Versicherung seiner Person / sich von dannen an andere Orth zubegeben / ließ demnach durch das Ober Ampt dẽ Fürsten vnd Ständen nach folgendes vortragen: Pfaltzgraff Friderichs Vortrag bey der Preßlawischen Zusammenkunfft. Die Kön. May. in Böhmen vnser allergnäd. Herr / haben so wol auß ablauff der jetzigẽ gefährlichen zeiten / vnd was hin vnd wider vorgehet / als auch auß reiffer Erwegung der gehorsamen Fürsten vnd Ständ dieser Land / abgewichener Tagen vorgehaltenen consiliis vnd gefasten Intention sich nicht vnbillich erinnert / vnd mit mehrerm zu Gemüth gezogen / wie nicht allein die Feinds Gefahr im benachbarten Marggraffthumb Mähren je mehr vnd mehr vberhand nehme / vnd derselben Ständen trewe Assistentz vnd Hülff gegen dem Land Schlesien / wo nicht gantz abgeschnitten / doch zum grösten theil zurück gehalten werdẽ dörffte / sondern daß auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ bey jetziger Beschaffenheit jhrer Soldatesca gegen so einem mächtigen Feind nit allerdings gefast seyn werden / vnd jhnen auch ohne diß mit Chur Sachsen zu friedlicher Tractation vnd gütlicher Accommodirung einzulassen jhnen vorgenommen / dannenhero desto mehr verursacht worden / die jenige Mittel vnd Resolution zuergreiffen / dardurch Jh. Kön. May. Person zugleich besser gesichert / vnd auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ in jhrer vorhabenden Intention desto sicherer vnd ohne sondere Hinderung zu verfahren haben möchten / vnd derentwegen an etwas sichere Ort sich doch in aller nähe zubegeben vnd vnumbgänglich resolviren müssen / welches wie es dem gemeinen besten selbsten mercklichen zu statten kompt / vnd an solch Jhrer Mayest. Person Versicherung in diesen Landen das meinste vnd vornembste gelegen / also sich Jhre Kön. Mayest. gäntzlich versehen wollen / die getrewen Ständ solches von jhr nicht vngleich vermercken / sondern der vnvermeydlichen Necessität zumessen / nicht weniger aber derselben einen weg wie den andern jhren gethanen Pflichten gemäß / so getrew vnnd wol affe- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0578" n="511"/> Vatterland gesteckt / so wol desselben Verheer- vnd Verwüstung wol erwegen / wie gar wenig Glück vnnd Sieg bey solcher erregten Vnruhe gewesen / sonderlichen aber / was bey Eroberung vnd Einnehmung der Statt vorgelauffen / vnd daß in vnd bey solchem Werck Gottes Hülff genugsamb / vnd wie die Göttliche Allmacht vber deroselben Ordnung der Obrigkeit wolle gehalten haben / verspüret / reifflichen consideriren / Jhre vernünfftige Consilia, dahin vnverzüglich dirigiren / wie auß solchen Trangsalen allen vnnd weiter bevorstehender Gefahr das geliebte Vatterland gerissen / E. L. vnd jhr bey dero Fürstenthümben / Land vnd Leuten / Haab vnd Gütern / geschützet / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnnd das alte Vertrawen zwischen der hohen Obrigkeit vnd Vnderthanen ernewert werden möchte / welches vnsers Erachtens besser nicht geschehen kan / als wann E. L. vnd jhr sich der Keys. Commission submittirten / die angebottene Milde vnd Gnade acceptirten / vnd den jenigen einig vnd allein vor jhren Herrn vnd Ober Hertzogen in Schlesien erkenten / dem Ew. L. vnd jhr vor entstandener Vnruhe / mit Pflichten zugethan gewesen / bevorauß / dieweil bey jetzigem sich nunmehr ereigneten Zustandt vnd erfolgter Renunciation der auffgerichten Confoederation / sich keiner Hülff Ew. L. vnd jhr zu getrösten / E. L. vnd jhr auch bißhero darvon keinen andern Nutz vnd Frommen gehabt / als daß dieselbe gleichsamb jhr Vatterlandt in Brandt stehende sehen müssen / vnd doch demselben nicht zu Hülff kommen vnd die Gefahr abwenden können / zu geschweigen anderer Motiven vbergehen.</p> <p>Wir bezeugen mit Gott vnd gutem Gewissen / daß wir es mit Ew. L. vnd euch trewlich meynen / vnd anders hierunter nicht suchen vnd begehren / als daß Ew. L. vnd jhr möchtet zur Ruhe kommen / von allem Verderben errettet / vnd bey denen Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber dem freyen Exercitio der wahren Religion defendirt werden.</p> <p>Werden nun Ew. L. vnd jhr / vnserm freundlichen Suchen / auch gnädigstem Gesinnen / statt geben / so haben dieselbe nichts anders als rühmliche Nachsage bey der Posterität zu erwarten / erlangen ein rühiges Gewissen / der Allmächtige wird Ew. L. vnd euch dargegen reichlich segenen / vnd Gnade verleyhen / daß alles Vnglück von dem geliebten Vatterland abgewendet / dasselbige in guten Zustandt gebracht / vnd zu einem gewüntschten Ende gedeyen möge / solten aber Ew. L. vnd jhr / vnserer trewen Erinnerungen vngeachtet / bey vorigen Meynungen verharren / so müssen wir es zwar geschehen lassen / Gott vnnd der Zeit befehlen / werden vns auch jedesmals vber angehendes Vnheyl vnnd ferrner Verderb deß Vatterlands mehr betrüben / dann erfrewen / bitten aber darbey freundlich vnd gesinnen gnädigst / Ew. L. vnd jhr / wollen alsdann vnserer Erinnerungen eingedenck seyn / vnd daß wir es mit Ew. L. vnd euch gern besser gesehen / erinnern / vnsers theils werden wir standhafftig bey der Key. M. verbleiben / vnd auff alle Mittel vnd Wege dencken helffen / wie aller der höchsten Obrigkeit zugefügter Despect abgewendet / der schuldige Gehorsamb erhalten / das H. Röm. Reich an dero Lehen vnd Churfürstenthumb nicht vernachtheiliget / viel weniger dem Churfürstlichen Collegio einig Praejuditz zugezogen werde / darauf mögen sich E. L. vnd jhr verlassen / vnd diese vnser suchen vnd bitten / Erinnerung vnd Ermahnungen nicht anders auffnehmen / als trewlich / vnd E. L. vnd euch zum besten gemeynet / etc.</p> <p>Die Keyserliche dem Churfürsten von Sachsen gegebene Commission auff die Schlesien war gleiches Innhalts mit deren auff die Ober vnd Nider Laußnitz / von welcher an seinem Ort Meldung geschehen.</p> <p>Als nun der Pfaltzgraff von dem jenigen / was der Churfürst von Sachsen an die Schlesier gelangen lassen / berichtet wurde / vnd darneben vermerckte / daß sie / mit gedachtem Churfürsten sich in eine Tractation einzulassen / nicht vngeneigt weren / entschloß er sich zu Versicherung seiner Person / sich von dannen an andere Orth zubegeben / ließ demnach durch das Ober Ampt dẽ Fürsten vnd Ständen nach folgendes vortragen:</p> <p><note place="right"> Pfaltzgraff Friderichs Vortrag bey der Preßlawischen Zusammenkunfft.</note> Die Kön. May. in Böhmen vnser allergnäd. Herr / haben so wol auß ablauff der jetzigẽ gefährlichen zeiten / vnd was hin vnd wider vorgehet / als auch auß reiffer Erwegung der gehorsamen Fürsten vnd Ständ dieser Land / abgewichener Tagen vorgehaltenen consiliis vnd gefasten Intention sich nicht vnbillich erinnert / vnd mit mehrerm zu Gemüth gezogen / wie nicht allein die Feinds Gefahr im benachbarten Marggraffthumb Mähren je mehr vnd mehr vberhand nehme / vnd derselben Ständen trewe Assistentz vnd Hülff gegen dem Land Schlesien / wo nicht gantz abgeschnitten / doch zum grösten theil zurück gehalten werdẽ dörffte / sondern daß auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ bey jetziger Beschaffenheit jhrer Soldatesca gegen so einem mächtigen Feind nit allerdings gefast seyn werden / vnd jhnen auch ohne diß mit Chur Sachsen zu friedlicher Tractation vnd gütlicher Accommodirung einzulassen jhnen vorgenommen / dannenhero desto mehr verursacht worden / die jenige Mittel vnd Resolution zuergreiffen / dardurch Jh. Kön. May. Person zugleich besser gesichert / vnd auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ in jhrer vorhabenden Intention desto sicherer vnd ohne sondere Hinderung zu verfahren haben möchten / vnd derentwegen an etwas sichere Ort sich doch in aller nähe zubegeben vnd vnumbgänglich resolviren müssen / welches wie es dem gemeinen besten selbsten mercklichen zu statten kompt / vnd an solch Jhrer Mayest. Person Versicherung in diesen Landen das meinste vnd vornembste gelegen / also sich Jhre Kön. Mayest. gäntzlich versehen wollen / die getrewen Ständ solches von jhr nicht vngleich vermercken / sondern der vnvermeydlichen Necessität zumessen / nicht weniger aber derselben einen weg wie den andern jhren gethanen Pflichten gemäß / so getrew vnnd wol affe- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [511/0578]
Vatterland gesteckt / so wol desselben Verheer- vnd Verwüstung wol erwegen / wie gar wenig Glück vnnd Sieg bey solcher erregten Vnruhe gewesen / sonderlichen aber / was bey Eroberung vnd Einnehmung der Statt vorgelauffen / vnd daß in vnd bey solchem Werck Gottes Hülff genugsamb / vnd wie die Göttliche Allmacht vber deroselben Ordnung der Obrigkeit wolle gehalten haben / verspüret / reifflichen consideriren / Jhre vernünfftige Consilia, dahin vnverzüglich dirigiren / wie auß solchen Trangsalen allen vnnd weiter bevorstehender Gefahr das geliebte Vatterland gerissen / E. L. vnd jhr bey dero Fürstenthümben / Land vnd Leuten / Haab vnd Gütern / geschützet / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnnd das alte Vertrawen zwischen der hohen Obrigkeit vnd Vnderthanen ernewert werden möchte / welches vnsers Erachtens besser nicht geschehen kan / als wann E. L. vnd jhr sich der Keys. Commission submittirten / die angebottene Milde vnd Gnade acceptirten / vnd den jenigen einig vnd allein vor jhren Herrn vnd Ober Hertzogen in Schlesien erkenten / dem Ew. L. vnd jhr vor entstandener Vnruhe / mit Pflichten zugethan gewesen / bevorauß / dieweil bey jetzigem sich nunmehr ereigneten Zustandt vnd erfolgter Renunciation der auffgerichten Confoederation / sich keiner Hülff Ew. L. vnd jhr zu getrösten / E. L. vnd jhr auch bißhero darvon keinen andern Nutz vnd Frommen gehabt / als daß dieselbe gleichsamb jhr Vatterlandt in Brandt stehende sehen müssen / vnd doch demselben nicht zu Hülff kommen vnd die Gefahr abwenden können / zu geschweigen anderer Motiven vbergehen.
Wir bezeugen mit Gott vnd gutem Gewissen / daß wir es mit Ew. L. vnd euch trewlich meynen / vnd anders hierunter nicht suchen vnd begehren / als daß Ew. L. vnd jhr möchtet zur Ruhe kommen / von allem Verderben errettet / vnd bey denen Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber dem freyen Exercitio der wahren Religion defendirt werden.
Werden nun Ew. L. vnd jhr / vnserm freundlichen Suchen / auch gnädigstem Gesinnen / statt geben / so haben dieselbe nichts anders als rühmliche Nachsage bey der Posterität zu erwarten / erlangen ein rühiges Gewissen / der Allmächtige wird Ew. L. vnd euch dargegen reichlich segenen / vnd Gnade verleyhen / daß alles Vnglück von dem geliebten Vatterland abgewendet / dasselbige in guten Zustandt gebracht / vnd zu einem gewüntschten Ende gedeyen möge / solten aber Ew. L. vnd jhr / vnserer trewen Erinnerungen vngeachtet / bey vorigen Meynungen verharren / so müssen wir es zwar geschehen lassen / Gott vnnd der Zeit befehlen / werden vns auch jedesmals vber angehendes Vnheyl vnnd ferrner Verderb deß Vatterlands mehr betrüben / dann erfrewen / bitten aber darbey freundlich vnd gesinnen gnädigst / Ew. L. vnd jhr / wollen alsdann vnserer Erinnerungen eingedenck seyn / vnd daß wir es mit Ew. L. vnd euch gern besser gesehen / erinnern / vnsers theils werden wir standhafftig bey der Key. M. verbleiben / vnd auff alle Mittel vnd Wege dencken helffen / wie aller der höchsten Obrigkeit zugefügter Despect abgewendet / der schuldige Gehorsamb erhalten / das H. Röm. Reich an dero Lehen vnd Churfürstenthumb nicht vernachtheiliget / viel weniger dem Churfürstlichen Collegio einig Praejuditz zugezogen werde / darauf mögen sich E. L. vnd jhr verlassen / vnd diese vnser suchen vnd bitten / Erinnerung vnd Ermahnungen nicht anders auffnehmen / als trewlich / vnd E. L. vnd euch zum besten gemeynet / etc.
Die Keyserliche dem Churfürsten von Sachsen gegebene Commission auff die Schlesien war gleiches Innhalts mit deren auff die Ober vnd Nider Laußnitz / von welcher an seinem Ort Meldung geschehen.
Als nun der Pfaltzgraff von dem jenigen / was der Churfürst von Sachsen an die Schlesier gelangen lassen / berichtet wurde / vnd darneben vermerckte / daß sie / mit gedachtem Churfürsten sich in eine Tractation einzulassen / nicht vngeneigt weren / entschloß er sich zu Versicherung seiner Person / sich von dannen an andere Orth zubegeben / ließ demnach durch das Ober Ampt dẽ Fürsten vnd Ständen nach folgendes vortragen:
Die Kön. May. in Böhmen vnser allergnäd. Herr / haben so wol auß ablauff der jetzigẽ gefährlichen zeiten / vnd was hin vnd wider vorgehet / als auch auß reiffer Erwegung der gehorsamen Fürsten vnd Ständ dieser Land / abgewichener Tagen vorgehaltenen consiliis vnd gefasten Intention sich nicht vnbillich erinnert / vnd mit mehrerm zu Gemüth gezogen / wie nicht allein die Feinds Gefahr im benachbarten Marggraffthumb Mähren je mehr vnd mehr vberhand nehme / vnd derselben Ständen trewe Assistentz vnd Hülff gegen dem Land Schlesien / wo nicht gantz abgeschnitten / doch zum grösten theil zurück gehalten werdẽ dörffte / sondern daß auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ bey jetziger Beschaffenheit jhrer Soldatesca gegen so einem mächtigen Feind nit allerdings gefast seyn werden / vnd jhnen auch ohne diß mit Chur Sachsen zu friedlicher Tractation vnd gütlicher Accommodirung einzulassen jhnen vorgenommen / dannenhero desto mehr verursacht worden / die jenige Mittel vnd Resolution zuergreiffen / dardurch Jh. Kön. May. Person zugleich besser gesichert / vnd auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ in jhrer vorhabenden Intention desto sicherer vnd ohne sondere Hinderung zu verfahren haben möchten / vnd derentwegen an etwas sichere Ort sich doch in aller nähe zubegeben vnd vnumbgänglich resolviren müssen / welches wie es dem gemeinen besten selbsten mercklichen zu statten kompt / vnd an solch Jhrer Mayest. Person Versicherung in diesen Landen das meinste vnd vornembste gelegen / also sich Jhre Kön. Mayest. gäntzlich versehen wollen / die getrewen Ständ solches von jhr nicht vngleich vermercken / sondern der vnvermeydlichen Necessität zumessen / nicht weniger aber derselben einen weg wie den andern jhren gethanen Pflichten gemäß / so getrew vnnd wol affe-
Pfaltzgraff Friderichs Vortrag bey der Preßlawischen Zusammenkunfft.
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