Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben. Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben. Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren. Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen. Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt. Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden. Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward. Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts: Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich. Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vnd zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e- daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben. Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben. Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren. Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen. Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt. Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden. Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward. Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian võ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts: Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich. Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vñ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0591" n="524"/> daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben.</p> <p>Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. 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Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen.</p> <p><note place="left">Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam.</note> Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt.</p> <p><note place="left">Vngelegenheit mit plündern in Böhmen.</note> Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden.</p> <p>Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward.</p> <p><note place="left">Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian võ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt.</note> Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts:</p> <p>Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein <note place="right">Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich.</note> Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vñ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [524/0591]
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Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben.
Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren.
Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen.
Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt.
Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden.
Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward.
Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts:
Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian võ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vñ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e-
Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich.
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