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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Hafftung gelieffert worden / in der Nacht vmb zehen Vhr von dannen ab vnd nach der Böhmischen Gräntze mit hundert Pferdengeführt / vnd zu Peterswalda dem Keyserl. Capitain / vnd dessen bey sich habenden Kriegsvolck / so darauff gewartet / vberantwortet / vnd gen Prag zur Execution gebracht worden.

Gefangenschafft vnd Hinrichtüg deß Freyherrn Friderichs von Teuffenbach. Den 17. 27. Maij ist mit Hinrichtung deß Freyherrn Friederich von Teuffenbach zu Inßpruck der Execution ein Anfang gemacht worden. Mit dessen Gefangenschafft vnnd Hinrichtung es sich nachfolgender gestalt verhalten:

Demnach bey dem Böhmischen Wesen zu defendirung deß Marggraffthumbs Mähren / vnter andern gemelter Freyherr Friderich von Teuffenbach / ein eyferiger Evangelischer Herr / als deß Mährischen Kriegsvolck Obrister sich vornemlich gebrauchen lassen in zweyen namhafften Treffen / mit den Keyserischen Obersten Graffen von Tampier / den 5. vnd 16. Augusti / Anno 1619. obgesiegt / die Statt Niclaßburg erobert / vnd nachgehends dem Vatterlandt andere mehr trewe Dienst geleystet / biß er mit Leibes Schwachheit also angegriffen worden / daß er jhme deß weitberühmbten vnd gefreyten Bads zu Pfäffers in der Graffschafft Sargans Chur zu gebrauchen fürgenommen / auch in einer Littiere getragen dahin kommen / vnd selbiges etlich Tag lang außgangs Junij / vnd Eingangs deß Julij / Anno 1620. vnangefochten gebraucht / mit Auffwart zwölff seiner Dienern / hat Jost Hälmlin deß Rahts zu Lucern / dieser Zeit Landvogt zu Sargans / auff Befelch der vier Orten / Lucern / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug / viertzig Mußquetierer im Sarganser Land auffgemahnet / selbige mit Bewilligung deß Abbts Michels zu Pfeffers dem Bad zugeschickt / er aber zu Valens gewartet / welche jhne Teuffenbach vnversehens Gewaltthätig vberfallen / sampt allen seinen Dienern gefänglich angenommen / jhne / vngeachtet er Contract / vnnd ein krancker Mann war / als ein Malefitzische Person gebunden / vnnd mit schändlichen Lästerworten angetastet / auff das Schloß Sargans geführt.

Eben in der Zeit schickte Ertzhertzog Leopoldus von Oesterreich in fünffhundert Fußknecht gen Veldkirch / vnd legt bey zweyhundert Pferd auffs Schloß Gutenberg. Diese hatten ein heimlichen Verstand mit dem Landvogt zu Sargans / der jhnen diesen Herrn vberantworten solte. Es hatten aber die Evangelische im Land alle ein grosses Mißfallen an dieser Insolentz / schrieben solches eylends dem Vogt Fridli Trümpi zu Werdenberg / Glarner Gebiets zu / der saumpt sich nicht / mahnete sein Volck auff / legt solches an den Rhein / vnnd dieweil die Schifffahrt zu Wartaw deren von Glariß ist / nam er dieselben Schiff zu seinen Handen / ließ niemands hinüber führen. Die Wartawer stellten sich auch freywillig in die Wehr bey dem Scholberg / vnnd wolten sich von dem Landvogt zu Sargans nicht lassen abweisen. So waren auch die Schiffe zu Trisenschan vnnd Vadutz gen Werdenberg geführt: vnnd haben die Mayenfelder vnd Flescher sich nahe zu der Landwart vnter Illstein mit Muß queten gestellt / die Oesterreichischen von jhrem Vorhaben abzuschrecken. Als nun inzwischen die Zeitung gen Glarüß vnd Zürich / so deß Sarganserlands auch regierende Orte seynd / kommen / schickten jene ein dreyfache Bottschafft an den Landvogt / diese aber einen Gesandten gen Lucern / dieses gefangenen Herrn Lediglassung zu sollicitiren / mit vermelden daß es eine Sach seye / so in der Eydgenoßschafft vngewohnet / vnd die / wann man mit frembden ehrlichen Leuten dergestalt vmbgehen solte / gemeinem Vatterland bey Frembden vnd Innheimischen ein bösen Namen gebären würde: benebens Protestation / daß man zu solcher Beyfahung den geringsten Willen nit geben haben wölle / vnd daß man auch ohne Recht den Gefangenen nicht fortschicken solle.

Hierauff empfiengen beyde Theil einen dergestalt willfährigen Bescheid / nämlichen zu Lucern / wiewol der Gefangene vmb dreyer Vrsachen willen eingezogen worden: Erstlich / von wegen der Insolentz seiner Diener / so täglich mit Pistolen vnd Gewehren jnn vnd auß mit dem Badt auffzögen. Zum andern / von wegen der Diversität der Religion. Zum dritten / daß diese That auff Begehren Eetzhertzogs Leopoldi / ja deß Keysers selbst seye vorgenommen worden: so wölle man doch vff der Statt Zürich / als eines Mitregierenden Orts anhalten / bey dem Landvogt die vnverzügliche Anordnung thun / daß er einmal ledig / vnnd auff freyen Fuß gestellet werde. Welcher gestalt nun demselben zugeschrieben worden / ist auß dem Erfolg abzunehmen. Bey deme aber haben anderseits die Gesandten von Glarüß / durch eyferige Interposition / solche Willfahr erlanget / daß er nacher Rappersweyl gelassen werden / vnd alldort in sicherem Geleyt der sieben regierenden Orten ferrnern Bescheid erwarten solte: ward auch hierauff jhme hundert Cronen Rantzion / vnd sieben hundert Reichsthaler für den Vnkosten abgefordert / vnd er ledig gelassen.

Da solches der Graff von Hohen Embs vernommen / hat er möglichsten Fleiß angewendet / jhn von newem auffzuhalten: schriebe derohalben nicht allein dem Landvogt / daß er denselben in Arrest nehmen / vnd auff Keyserlichen Befelch hinderhalte / sondern kam in das Sarganser Land in eigener Person / die Sach zu behaupten / als er zuvor ein Anzahl Fußvolcks vnd Pferdt zur Abholung an den Gräntzen bestellt hatte. Also nachdem Teuffenbach schon biß gen Wallenstatt kommen / vnd auff dem See ein Büchsenschuß weit vom Lande gefahren / wirdt jhme durch den Landvogt mit einem Schiff nachgeeylet / vnd vorgewändet / es seye jhme gleich dieselbige Stundt Befelch von dem mehrertheil seiner Principaln / nämlich den fünff Catholischen Orten / zukommen / daß er jhne zu Wallenstatt ferrner anhalten solte. Hat also wider vmbkehren / vnd dahin sich verfügen müssen: Jedoch hat er der Landvogt / den gedachten Glareischen Abgesandten / ehe er auß dem Schiff kommen / bey seinen Ehren / Trewen vnd Glauben zugesagt vnnd versprochen / daß Teuffenbach

Hafftung gelieffert worden / in der Nacht vmb zehen Vhr von dannen ab vnd nach der Böhmischẽ Gräntze mit hundert Pferdengeführt / vnd zu Peterswalda dem Keyserl. Capitain / vnd dessen bey sich habenden Kriegsvolck / so darauff gewartet / vberantwortet / vnd gen Prag zur Execution gebracht worden.

Gefangenschafft vnd Hinrichtüg deß Freyherrn Friderichs von Teuffenbach. Den 17. 27. Maij ist mit Hinrichtung deß Freyherrn Friederich von Teuffenbach zu Inßpruck der Execution ein Anfang gemacht worden. Mit dessen Gefangenschafft vnnd Hinrichtung es sich nachfolgender gestalt verhalten:

Demnach bey dem Böhmischen Wesen zu defendirung deß Marggraffthumbs Mähren / vnter andern gemelter Freyherr Friderich von Teuffenbach / ein eyferiger Evangelischer Herr / als deß Mährischen Kriegsvolck Obrister sich vornemlich gebrauchen lassen in zweyen namhafften Treffen / mit den Keyserischen Oberstẽ Graffen von Tampier / den 5. vnd 16. Augusti / Anno 1619. obgesiegt / die Statt Niclaßburg erobert / vnd nachgehends dem Vatterlandt andere mehr trewe Dienst geleystet / biß er mit Leibes Schwachheit also angegriffen worden / daß er jhme deß weitberühmbten vnd gefreyten Bads zu Pfäffers in der Graffschafft Sargans Chur zu gebrauchen fürgenommen / auch in einer Littiere getragen dahin kommen / vnd selbiges etlich Tag lang außgangs Junij / vnd Eingangs deß Julij / Anno 1620. vnangefochten gebraucht / mit Auffwart zwölff seiner Dienern / hat Jost Hälmlin deß Rahts zu Lucern / dieser Zeit Landvogt zu Sargans / auff Befelch der vier Orten / Lucern / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug / viertzig Mußquetierer im Sarganser Land auffgemahnet / selbige mit Bewilligung deß Abbts Michels zu Pfeffers dem Bad zugeschickt / er aber zu Valens gewartet / welche jhne Teuffenbach vnversehens Gewaltthätig vberfallen / sampt allen seinen Dienern gefänglich angenommen / jhne / vngeachtet er Contract / vnnd ein krancker Mann war / als ein Malefitzische Person gebunden / vnnd mit schändlichen Lästerworten angetastet / auff das Schloß Sargans geführt.

Eben in der Zeit schickte Ertzhertzog Leopoldus von Oesterreich in fünffhundert Fußknecht gen Veldkirch / vnd legt bey zweyhundert Pferd auffs Schloß Gutenberg. Diese hatten ein heimlichen Verstand mit dem Landvogt zu Sargans / der jhnen diesen Herrn vberantworten solte. Es hatten aber die Evangelische im Land alle ein grosses Mißfallen an dieser Insolentz / schrieben solches eylends dem Vogt Fridli Trümpi zu Werdenberg / Glarner Gebiets zu / der saumpt sich nicht / mahnete sein Volck auff / legt solches an den Rhein / vnnd dieweil die Schifffahrt zu Wartaw deren von Glariß ist / nam er dieselben Schiff zu seinen Handen / ließ niemands hinüber führen. Die Wartawer stellten sich auch freywillig in die Wehr bey dem Scholberg / vnnd wolten sich von dem Landvogt zu Sargans nicht lassen abweisen. So waren auch die Schiffe zu Trisenschan vnnd Vadutz gen Werdenberg geführt: vnnd haben die Mayenfelder vnd Flescher sich nahe zu der Landwart vnter Illstein mit Muß queten gestellt / die Oesterreichischen von jhrem Vorhaben abzuschrecken. Als nun inzwischen die Zeitung gen Glarüß vnd Zürich / so deß Sarganserlands auch regierende Orte seynd / kommen / schickten jene ein dreyfache Bottschafft an den Landvogt / diese aber einen Gesandten gen Lucern / dieses gefangenen Herrn Lediglassung zu sollicitiren / mit vermelden daß es eine Sach seye / so in der Eydgenoßschafft vngewohnet / vnd die / wann man mit frembden ehrlichen Leuten dergestalt vmbgehen solte / gemeinem Vatterland bey Frembden vnd Innheimischen ein bösen Namen gebären würde: benebens Protestation / daß man zu solcher Beyfahung den geringsten Willen nit geben haben wölle / vnd daß man auch ohne Recht den Gefangenen nicht fortschicken solle.

Hierauff empfiengen beyde Theil einen dergestalt willfährigen Bescheid / nämlichen zu Lucern / wiewol der Gefangene vmb dreyer Vrsachen willen eingezogen worden: Erstlich / von wegen der Insolentz seiner Diener / so täglich mit Pistolen vnd Gewehren jnn vnd auß mit dem Badt auffzögen. Zum andern / von wegen der Diversität der Religion. Zum dritten / daß diese That auff Begehren Eetzhertzogs Leopoldi / ja deß Keysers selbst seye vorgenommen worden: so wölle man doch vff der Statt Zürich / als eines Mitregierenden Orts anhalten / bey dem Landvogt die vnverzügliche Anordnung thun / daß er einmal ledig / vnnd auff freyen Fuß gestellet werde. Welcher gestalt nun demselben zugeschrieben worden / ist auß dem Erfolg abzunehmen. Bey deme aber haben anderseits die Gesandten von Glarüß / durch eyferige Interposition / solche Willfahr erlanget / daß er nacher Rappersweyl gelassen werden / vnd alldort in sicherem Geleyt der sieben regierenden Orten ferrnern Bescheid erwarten solte: ward auch hierauff jhme hundert Cronen Rantzion / vnd sieben hundert Reichsthaler für den Vnkosten abgefordert / vnd er ledig gelassen.

Da solches der Graff von Hohen Embs vernommen / hat er möglichsten Fleiß angewendet / jhn von newem auffzuhalten: schriebe derohalben nicht allein dem Landvogt / daß er denselben in Arrest nehmen / vnd auff Keyserlichẽ Befelch hinderhalte / sondern kam in das Sarganser Land in eigener Person / die Sach zu behaupten / als er zuvor ein Anzahl Fußvolcks vnd Pferdt zur Abholung an den Gräntzẽ bestellt hatte. Also nachdem Teuffenbach schon biß gen Wallenstatt kommen / vnd auff dem See ein Büchsenschuß weit vom Lande gefahren / wirdt jhme durch den Landvogt mit einem Schiff nachgeeylet / vnd vorgewändet / es seye jhme gleich dieselbige Stundt Befelch von dem mehrertheil seiner Principaln / nämlich den fünff Catholischen Orten / zukommen / daß er jhne zu Wallenstatt ferrner anhalten solte. Hat also wider vmbkehren / vnd dahin sich verfügen müssen: Jedoch hat er der Landvogt / den gedachten Glareischen Abgesandten / ehe er auß dem Schiff kommen / bey seinen Ehren / Trewen vnd Glauben zugesagt vnnd versprochen / daß Teuffenbach

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          <p>Hafftung gelieffert worden / in der Nacht vmb zehen Vhr von dannen ab vnd nach                      der Böhmische&#x0303; Gräntze mit hundert Pferdengeführt / vnd zu Peterswalda dem                      Keyserl. Capitain / vnd dessen bey sich habenden Kriegsvolck / so darauff                      gewartet / vberantwortet / vnd gen Prag zur Execution gebracht worden.</p>
          <p><note place="left">Gefangenschafft vnd Hinrichtüg deß Freyherrn Friderichs                          von Teuffenbach.</note> Den 17. 27. Maij ist mit Hinrichtung deß Freyherrn                      Friederich von Teuffenbach zu Inßpruck der Execution ein Anfang gemacht worden.                      Mit dessen Gefangenschafft vnnd Hinrichtung es sich nachfolgender gestalt                      verhalten:</p>
          <p>Demnach bey dem Böhmischen Wesen zu defendirung deß Marggraffthumbs Mähren /                      vnter andern gemelter Freyherr Friderich von Teuffenbach / ein eyferiger                      Evangelischer Herr / als deß Mährischen Kriegsvolck Obrister sich vornemlich                      gebrauchen lassen in zweyen namhafften Treffen / mit den Keyserischen Oberste&#x0303;                      Graffen von Tampier / den 5. vnd 16. Augusti / Anno 1619. obgesiegt / die Statt                      Niclaßburg erobert / vnd nachgehends dem Vatterlandt andere mehr trewe Dienst                      geleystet / biß er mit Leibes Schwachheit also angegriffen worden / daß er jhme                      deß weitberühmbten vnd gefreyten Bads zu Pfäffers in der Graffschafft Sargans                      Chur zu gebrauchen fürgenommen / auch in einer Littiere getragen dahin kommen /                      vnd selbiges etlich Tag lang außgangs Junij / vnd Eingangs deß Julij / Anno                      1620. vnangefochten gebraucht / mit Auffwart zwölff seiner Dienern / hat Jost                      Hälmlin deß Rahts zu Lucern / dieser Zeit Landvogt zu Sargans / auff Befelch der                      vier Orten / Lucern / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug / viertzig Mußquetierer im                      Sarganser Land auffgemahnet / selbige mit Bewilligung deß Abbts Michels zu                      Pfeffers dem Bad zugeschickt / er aber zu Valens gewartet / welche jhne                      Teuffenbach vnversehens Gewaltthätig vberfallen / sampt allen seinen Dienern                      gefänglich angenommen / jhne / vngeachtet er Contract / vnnd ein krancker Mann                      war / als ein Malefitzische Person gebunden / vnnd mit schändlichen Lästerworten                      angetastet / auff das Schloß Sargans geführt.</p>
          <p>Eben in der Zeit schickte Ertzhertzog Leopoldus von Oesterreich in fünffhundert                      Fußknecht gen Veldkirch / vnd legt bey zweyhundert Pferd auffs Schloß Gutenberg.                      Diese hatten ein heimlichen Verstand mit dem Landvogt zu Sargans / der jhnen                      diesen Herrn vberantworten solte. Es hatten aber die Evangelische im Land alle                      ein grosses Mißfallen an dieser Insolentz / schrieben solches eylends dem Vogt                      Fridli Trümpi zu Werdenberg / Glarner Gebiets zu / der saumpt sich nicht /                      mahnete sein Volck auff / legt solches an den Rhein / vnnd dieweil die                      Schifffahrt zu Wartaw deren von Glariß ist / nam er dieselben Schiff zu seinen                      Handen / ließ niemands hinüber führen. Die Wartawer stellten sich auch                      freywillig in die Wehr bey dem Scholberg / vnnd wolten sich von dem Landvogt zu                      Sargans nicht lassen abweisen. So waren auch die Schiffe zu Trisenschan vnnd                      Vadutz gen Werdenberg geführt: vnnd haben die Mayenfelder vnd Flescher sich nahe                      zu der Landwart vnter Illstein mit Muß queten gestellt / die Oesterreichischen                      von jhrem Vorhaben abzuschrecken. Als nun inzwischen die Zeitung gen Glarüß vnd                      Zürich / so deß Sarganserlands auch regierende Orte seynd / kommen / schickten                      jene ein dreyfache Bottschafft an den Landvogt / diese aber einen Gesandten gen                      Lucern / dieses gefangenen Herrn Lediglassung zu sollicitiren / mit vermelden                      daß es eine Sach seye / so in der Eydgenoßschafft vngewohnet / vnd die / wann                      man mit frembden ehrlichen Leuten dergestalt vmbgehen solte / gemeinem                      Vatterland bey Frembden vnd Innheimischen ein bösen Namen gebären würde:                      benebens Protestation / daß man zu solcher Beyfahung den geringsten Willen nit                      geben haben wölle / vnd daß man auch ohne Recht den Gefangenen nicht                      fortschicken solle.</p>
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          <p>Da solches der Graff von Hohen Embs vernommen / hat er möglichsten Fleiß                      angewendet / jhn von newem auffzuhalten: schriebe derohalben nicht allein dem                      Landvogt / daß er denselben in Arrest nehmen / vnd auff Keyserliche&#x0303; Befelch                      hinderhalte / sondern kam in das Sarganser Land in eigener Person / die Sach zu                      behaupten / als er zuvor ein Anzahl Fußvolcks vnd Pferdt zur Abholung an den                      Gräntze&#x0303; bestellt hatte. Also nachdem Teuffenbach schon biß gen Wallenstatt                      kommen / vnd auff dem See ein Büchsenschuß weit vom Lande gefahren / wirdt jhme                      durch den Landvogt mit einem Schiff nachgeeylet / vnd vorgewändet / es seye jhme                      gleich dieselbige Stundt Befelch von dem mehrertheil seiner Principaln / nämlich                      den fünff Catholischen Orten / zukommen / daß er jhne zu Wallenstatt ferrner                      anhalten solte. Hat also wider vmbkehren / vnd dahin sich verfügen müssen:                      Jedoch hat er der Landvogt / den gedachten Glareischen Abgesandten / ehe er auß                      dem Schiff kommen / bey seinen Ehren / Trewen vnd Glauben zugesagt vnnd                      versprochen / daß Teuffenbach
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[535/0604] Hafftung gelieffert worden / in der Nacht vmb zehen Vhr von dannen ab vnd nach der Böhmischẽ Gräntze mit hundert Pferdengeführt / vnd zu Peterswalda dem Keyserl. Capitain / vnd dessen bey sich habenden Kriegsvolck / so darauff gewartet / vberantwortet / vnd gen Prag zur Execution gebracht worden. Den 17. 27. Maij ist mit Hinrichtung deß Freyherrn Friederich von Teuffenbach zu Inßpruck der Execution ein Anfang gemacht worden. Mit dessen Gefangenschafft vnnd Hinrichtung es sich nachfolgender gestalt verhalten: Gefangenschafft vnd Hinrichtüg deß Freyherrn Friderichs von Teuffenbach. Demnach bey dem Böhmischen Wesen zu defendirung deß Marggraffthumbs Mähren / vnter andern gemelter Freyherr Friderich von Teuffenbach / ein eyferiger Evangelischer Herr / als deß Mährischen Kriegsvolck Obrister sich vornemlich gebrauchen lassen in zweyen namhafften Treffen / mit den Keyserischen Oberstẽ Graffen von Tampier / den 5. vnd 16. Augusti / Anno 1619. obgesiegt / die Statt Niclaßburg erobert / vnd nachgehends dem Vatterlandt andere mehr trewe Dienst geleystet / biß er mit Leibes Schwachheit also angegriffen worden / daß er jhme deß weitberühmbten vnd gefreyten Bads zu Pfäffers in der Graffschafft Sargans Chur zu gebrauchen fürgenommen / auch in einer Littiere getragen dahin kommen / vnd selbiges etlich Tag lang außgangs Junij / vnd Eingangs deß Julij / Anno 1620. vnangefochten gebraucht / mit Auffwart zwölff seiner Dienern / hat Jost Hälmlin deß Rahts zu Lucern / dieser Zeit Landvogt zu Sargans / auff Befelch der vier Orten / Lucern / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug / viertzig Mußquetierer im Sarganser Land auffgemahnet / selbige mit Bewilligung deß Abbts Michels zu Pfeffers dem Bad zugeschickt / er aber zu Valens gewartet / welche jhne Teuffenbach vnversehens Gewaltthätig vberfallen / sampt allen seinen Dienern gefänglich angenommen / jhne / vngeachtet er Contract / vnnd ein krancker Mann war / als ein Malefitzische Person gebunden / vnnd mit schändlichen Lästerworten angetastet / auff das Schloß Sargans geführt. Eben in der Zeit schickte Ertzhertzog Leopoldus von Oesterreich in fünffhundert Fußknecht gen Veldkirch / vnd legt bey zweyhundert Pferd auffs Schloß Gutenberg. Diese hatten ein heimlichen Verstand mit dem Landvogt zu Sargans / der jhnen diesen Herrn vberantworten solte. Es hatten aber die Evangelische im Land alle ein grosses Mißfallen an dieser Insolentz / schrieben solches eylends dem Vogt Fridli Trümpi zu Werdenberg / Glarner Gebiets zu / der saumpt sich nicht / mahnete sein Volck auff / legt solches an den Rhein / vnnd dieweil die Schifffahrt zu Wartaw deren von Glariß ist / nam er dieselben Schiff zu seinen Handen / ließ niemands hinüber führen. Die Wartawer stellten sich auch freywillig in die Wehr bey dem Scholberg / vnnd wolten sich von dem Landvogt zu Sargans nicht lassen abweisen. So waren auch die Schiffe zu Trisenschan vnnd Vadutz gen Werdenberg geführt: vnnd haben die Mayenfelder vnd Flescher sich nahe zu der Landwart vnter Illstein mit Muß queten gestellt / die Oesterreichischen von jhrem Vorhaben abzuschrecken. Als nun inzwischen die Zeitung gen Glarüß vnd Zürich / so deß Sarganserlands auch regierende Orte seynd / kommen / schickten jene ein dreyfache Bottschafft an den Landvogt / diese aber einen Gesandten gen Lucern / dieses gefangenen Herrn Lediglassung zu sollicitiren / mit vermelden daß es eine Sach seye / so in der Eydgenoßschafft vngewohnet / vnd die / wann man mit frembden ehrlichen Leuten dergestalt vmbgehen solte / gemeinem Vatterland bey Frembden vnd Innheimischen ein bösen Namen gebären würde: benebens Protestation / daß man zu solcher Beyfahung den geringsten Willen nit geben haben wölle / vnd daß man auch ohne Recht den Gefangenen nicht fortschicken solle. Hierauff empfiengen beyde Theil einen dergestalt willfährigen Bescheid / nämlichen zu Lucern / wiewol der Gefangene vmb dreyer Vrsachen willen eingezogen worden: Erstlich / von wegen der Insolentz seiner Diener / so täglich mit Pistolen vnd Gewehren jnn vnd auß mit dem Badt auffzögen. Zum andern / von wegen der Diversität der Religion. Zum dritten / daß diese That auff Begehren Eetzhertzogs Leopoldi / ja deß Keysers selbst seye vorgenommen worden: so wölle man doch vff der Statt Zürich / als eines Mitregierenden Orts anhalten / bey dem Landvogt die vnverzügliche Anordnung thun / daß er einmal ledig / vnnd auff freyen Fuß gestellet werde. Welcher gestalt nun demselben zugeschrieben worden / ist auß dem Erfolg abzunehmen. Bey deme aber haben anderseits die Gesandten von Glarüß / durch eyferige Interposition / solche Willfahr erlanget / daß er nacher Rappersweyl gelassen werden / vnd alldort in sicherem Geleyt der sieben regierenden Orten ferrnern Bescheid erwarten solte: ward auch hierauff jhme hundert Cronen Rantzion / vnd sieben hundert Reichsthaler für den Vnkosten abgefordert / vnd er ledig gelassen. Da solches der Graff von Hohen Embs vernommen / hat er möglichsten Fleiß angewendet / jhn von newem auffzuhalten: schriebe derohalben nicht allein dem Landvogt / daß er denselben in Arrest nehmen / vnd auff Keyserlichẽ Befelch hinderhalte / sondern kam in das Sarganser Land in eigener Person / die Sach zu behaupten / als er zuvor ein Anzahl Fußvolcks vnd Pferdt zur Abholung an den Gräntzẽ bestellt hatte. Also nachdem Teuffenbach schon biß gen Wallenstatt kommen / vnd auff dem See ein Büchsenschuß weit vom Lande gefahren / wirdt jhme durch den Landvogt mit einem Schiff nachgeeylet / vnd vorgewändet / es seye jhme gleich dieselbige Stundt Befelch von dem mehrertheil seiner Principaln / nämlich den fünff Catholischen Orten / zukommen / daß er jhne zu Wallenstatt ferrner anhalten solte. Hat also wider vmbkehren / vnd dahin sich verfügen müssen: Jedoch hat er der Landvogt / den gedachten Glareischen Abgesandten / ehe er auß dem Schiff kommen / bey seinen Ehren / Trewen vnd Glauben zugesagt vnnd versprochen / daß Teuffenbach

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 535. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/604>, abgerufen am 22.11.2024.