Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle. Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden. Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts; P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen. So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle. Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden. Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts; P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen. So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. 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Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle.</p> <p>Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden.</p> <p><note place="left"> Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert.</note> Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts;</p> <p>P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen.</p> <p>So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [542/0611]
Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle.
Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden.
Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts;
Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen.
So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck
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