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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle.

Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden.

Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts;

P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen.

So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck

Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle.

Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden.

Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts;

P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen.

So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck

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          <p>Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht                      gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so                      viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd                      Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione                      silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden.</p>
          <p><note place="left"> Böhmischen Priester werden deß Lands                      bandisiert.</note> Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget                      worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit                      Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu                      Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß                      Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß                      nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst                      Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen /                      dieses Innhalts;</p>
          <p>P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd                      wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit                      Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit                      aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen                      Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden                      möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd                      bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd                      Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen.</p>
          <p>So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was                      massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische                      Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der                      Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen                      in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte /                      auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen                      Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne                      vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott                      ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät                      Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den                      jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn                      Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger                      Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe                      freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen                      Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher                      Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden                      / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion /                      etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan                      / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz                      standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den                      nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley                      Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd                      adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter                      vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land                      Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht                      verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß                      in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in                      Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige /                      lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe                      zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck
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[542/0611] Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle. Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden. Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts; Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert. P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen. So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / rc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / rc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 542. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/611>, abgerufen am 22.11.2024.