Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.dieselben zu jhren Diensten kommen / geredt / geschrieben / gerahtschlagt oder gehandelt haben / begriffen seyn sollen. Vber diß thun wir auch auff obverstandenen Fall mit diesem vnserm Keys. Schreiben gute vnd beständige Sicherheit vnd Keys. Zusag geben / daß weder von Vns / noch auch Vnsers Vetters vnd Schwagers deß Königs in Hispanien L. noch auch sonst von Vnserm Hauß Oesterreich / oder einigen andern Catholischen Stand / euch einiger Schad vnnd Gewalt / weder mit oder ohne Mittel begegnen / ja auch jhr mit einiger Guarnison / oder auch vmb Verstattung Durchzugs durch die Stätt / wider einer jeden Willen nicht belangt oder beladen werden / sondern dieselben vielmehr auff jhr Begeren / da sie sich zu jhrer selbst Defension nicht gnugsam befinden würden sich alles Keys. würcklichen Schutz / Schirm / vnd Rettung zu erfrewen haben. Vber diß seyn wir ferrner deß Erbietens / alle vnd jede / vnd anderer Stätt Priuilegia, Freyheiten / Satzungen / Besitzungen / Gebrauch vnd Gewonheiten (so viel dieselbe dem auffgerichten Religion vnnd Prophanfrieden nicht zu wider) zu confirmiren / als reich vnd vollkömlich wir solches Krafft vnsers Keys. Gewalts vnnd Ampts Vollkommenheit ertheilen sollen. Damit man auch an dieser Vnserer miltesten Erkärung vberall keinen Zweiffel setzen / vnd sich auff dieselbe eygentlich verlassen möge / so haben wir den Ehrwürdigen Johann Schweickharden / Ertzbischoff zu Meyntz / vnd Ludwig Landgraffen zu Hessen / Vnsern gnädigsten Befehl vnd Vollmacht ertheilt / im Fall vber alles Verhoffen / hiervnter etwas zweiffelhafftiges vorfiele / daß jhr oder vielbesagte andere Stätt / sampt vnnd sonders zu jhren LL. jhre Abordnung thun / bey denselbigen endliche satte Erklärung / Entnennung vnd Erläuterung einholen sollen vnd mögen / darbey wir es dann bewenden lassen / vnd solches da es von nöthen were oder begert würde / selbst bekräfftigen wollen. Versehen vns demnach bey so gestalter Vermahnung / jhr solt vnd werdet vnser Keys. gnädigst reichlich vnnd gütige Anerbietung nicht auß der Acht lassen / sondern sich derselben zu ewerm vnd ewerer Bürgerschafft Besten / gebrauchen / auch von allen jetzigen vnd künfftigen Vnionshandlungen vnd Contribution Hand abthun / vnd sich an die Reichs Constitutionen / sonderlich aber den Religion vnd Prophan Frieden halten / vnd darüber ewere runde vnd richtige Erklärung zu nöthiger Nachrichtung vnverweygert von euch geben / seynd darneben / etc. Auff deß Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Schreiben hat die Statt Nürnberg also geantwortet; Der Reichsstatt Nürnberg Antwort-Schreiben an den Churfürsten zu Meyntz vnd Landgraffen zu Darmstatt. Wann vns / bevorab bey jetzigen sorglichen vnd geschwinden hochgefährlichen Zeiten vnd Laufften auff dieser Welt billich nichts erwünschters noch angenemers / dann aller höchstgedacht Keys. milten Gnaden versickert vnd vergewist zu seyn / wir auch ohne das bißhero vnser gehorsamstes Absehen auff J. Key. M. Besten gehabt / vnd bey solcher Devotion jederzeit zu verbleiben gedencken / als seyn wir bereit im Werck / bey den jenigen Stätten / so gleich mässige Keys. Schreiben empfangen / vnd theils / als wir vernommen / mit E. Chur-vnd Fürstl. G. G. deßwegen gebührliche Handlung gepflogen / deren Gesandte auch eingelangten Vertröstung nach bey vns in wenig Tagen allhie ankommen werden / nothwendigen Bericht einzuholen / auch vnsere mitverwandten Stätt in Francken / mit den förderlichsten zu vns allhero beschreiben wollen / denselben die in dem an vns gestellten besagten Keyserl. Schreiben / zugleich auch jhnen offerirten Gnad alsdann gehöriger massen zu eröffnen / vnnd wollen vns nochmaln von wegen der Röm. Keyserl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / gegen E. Chur-vnd Fürstl. G. G. mit vnd sampt besagten Stätten vnverlängt also gehorsamst erklären / daß beförderst Jhr Keyserl. Majest. verhoffentlich ein allergnädigstes / so dann E. Chur- vnd Fürstl. G. Gn. nicht weniger ein gnadigstes vnnd gnädiges Wolgefallen darob haben sollen / inmassen gegen Allerhöchstgedachter Keys. M. wir vns ebenmässig allervnterthänigst erklärt haben. Zuvor vnnd ehe die Reichs Stätt sich auß der Vnion zu begeben ermahnet worden / wurde erstlich bey den beyden / dieser Zeit vornembsten Häuptern der Vnion dem Marggraffen von Onoltzbach vnnd Hertzogen von Würtenberg ein gleichmässiges gesucht: dann Landgraff Ludwig Landgraff Ludwig von Darmstatts chlägt den Vnierten Fürsten Mittel zum Frieden vor. Antwort der Vnierten auff solchen Vorschlag. schlug jhnen allerley Mittel vor / wie der werthe Fried wider möcht gepflantzet / der schädliche Krieg abgestellt / vnnd die Keyserliche Majestät bey dero Reputation / Hoch-vnnd Gerechtigkeit verbleiben. Worauff eine Erklärung vngefehr dieses Inhalts gefolget / die Vnirte Fürsten betten sich Keyserl. Majest. niemahln opponirt / sondern respectiren dieselbige billich / nehmen sich auch deß Böhmischen Wesens / gleich von den Catholischen beschehen / nichts an / sondern gelebten dem Vlmischen Accord gemäß / vber dessen aber hette der Marggraff Spinola viel Stätt vnd Oerther / so weder mit der Vnion / noch viel weniger mit dem Böhmischen Wesen in dem geringsten nicht interessirt / eingenommen / vnnd würden die Vnterthanen mit vnmöglichen Aufflagungen / Trangsal vnnd Beschwernussen verderbt / daß sie sich also nothwendig in Verfassung halten müsten. Es solte aber Darmbstatt Fürstl. Gn. bey der Keyserlichen Majestät vnterbawen helffen / daß der Marggraff Spinola mit seiner Armada von deß Reichs Boden widerumb abgeschafft würde / alsdann wolten sie sich der Gebühr bequemen / vnnd hielten darfür / es were kein besser Mittel zum Frieden zugelangen / als daß von Jhrer Maj. ein Composition Tag angestellt würde. Vnierte Fürsten vnd Ständschicken Gesandte an Keys. Hoff. Weil aber bald hernach auff vorgemeld Schreiben Keysers Ferdinandi die Reichs Stätt die Vnion weiter nicht zu erlängern / wegen allerhand wichtigen Vrsachen sich erklärt / zu dem End auch jhre Gesandten zu J. J. Chur-vnd F. G. G. Meyntz vnd Darmstatt abgefertigt / als haben dieselben zu jhren Diensten kommen / geredt / geschrieben / gerahtschlagt oder gehandelt haben / begriffen seyn sollen. Vber diß thun wir auch auff obverstandenen Fall mit diesem vnserm Keys. Schreiben gute vnd beständige Sicherheit vnd Keys. Zusag geben / daß weder von Vns / noch auch Vnsers Vetters vnd Schwagers deß Königs in Hispanien L. noch auch sonst von Vnserm Hauß Oesterreich / oder einigen andern Catholischen Stand / euch einiger Schad vnnd Gewalt / weder mit oder ohne Mittel begegnen / ja auch jhr mit einiger Guarnison / oder auch vmb Verstattung Durchzugs durch die Stätt / wider einer jeden Willen nicht belangt oder beladen werden / sondern dieselben vielmehr auff jhr Begeren / da sie sich zu jhrer selbst Defension nicht gnugsam befinden würden sich alles Keys. würcklichen Schutz / Schirm / vnd Rettung zu erfrewen haben. Vber diß seyn wir ferrner deß Erbietens / alle vnd jede / vnd anderer Stätt Priuilegia, Freyheiten / Satzungen / Besitzungen / Gebrauch vnd Gewonheiten (so viel dieselbe dem auffgerichten Religion vnnd Prophanfrieden nicht zu wider) zu confirmiren / als reich vnd vollkömlich wir solches Krafft vnsers Keys. Gewalts vnnd Ampts Vollkommenheit ertheilen sollen. Damit man auch an dieser Vnserer miltesten Erkärung vberall keinen Zweiffel setzen / vñ sich auff dieselbe eygentlich verlassen möge / so haben wir den Ehrwürdigen Johann Schweickharden / Ertzbischoff zu Meyntz / vnd Ludwig Landgraffen zu Hessen / Vnsern gnädigsten Befehl vnd Vollmacht ertheilt / im Fall vber alles Verhoffen / hiervnter etwas zweiffelhafftiges vorfiele / daß jhr oder vielbesagte andere Stätt / sampt vnnd sonders zu jhren LL. jhre Abordnung thun / bey denselbigen endliche satte Erklärung / Entnennung vnd Erläuterung einholen sollen vnd mögen / darbey wir es dann bewenden lassen / vnd solches da es von nöthen were oder begert würde / selbst bekräfftigen wollen. Versehen vns demnach bey so gestalter Vermahnung / jhr solt vnd werdet vnser Keys. gnädigst reichlich vnnd gütige Anerbietung nicht auß der Acht lassen / sondern sich derselben zu ewerm vnd ewerer Bürgerschafft Besten / gebrauchen / auch von allen jetzigen vnd künfftigen Vnionshandlungen vnd Contribution Hand abthun / vnd sich an die Reichs Constitutionen / sonderlich aber den Religion vnd Prophan Frieden halten / vnd darüber ewere runde vnd richtige Erklärung zu nöthiger Nachrichtung vnverweygert von euch geben / seynd darneben / etc. Auff deß Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Schreiben hat die Statt Nürnberg also geantwortet; Der Reichsstatt Nürnberg Antwort-Schreiben an den Churfürsten zu Meyntz vnd Landgraffen zu Darmstatt. Wann vns / bevorab bey jetzigen sorglichen vnd geschwinden hochgefährlichen Zeiten vnd Laufften auff dieser Welt billich nichts erwünschters noch angenemers / dann aller höchstgedacht Keys. milten Gnaden versickert vnd vergewist zu seyn / wir auch ohne das bißhero vnser gehorsamstes Absehen auff J. Key. M. Besten gehabt / vnd bey solcher Devotion jederzeit zu verbleibẽ gedencken / als seyn wir bereit im Werck / bey den jenigen Stättẽ / so gleich mässige Keys. Schreiben empfangen / vnd theils / als wir vernom̃en / mit E. Chur-vnd Fürstl. G. G. deßwegen gebührliche Handlung gepflogẽ / deren Gesandte auch eingelangten Vertröstung nach bey vns in wenig Tagen allhie ankommen werden / nothwendigen Bericht einzuholen / auch vnsere mitverwandten Stätt in Francken / mit dẽ förderlichsten zu vns allhero beschreiben wollen / denselben die in dem an vns gestellten besagten Keyserl. Schreiben / zugleich auch jhnen offerirten Gnad alsdann gehöriger massen zu eröffnen / vnnd wollen vns nochmaln von wegen der Röm. Keyserl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / gegen E. Chur-vnd Fürstl. G. G. mit vnd sampt besagten Stätten vnverlängt also gehorsamst erklären / daß beförderst Jhr Keyserl. Majest. verhoffentlich ein allergnädigstes / so dann E. Chur- vnd Fürstl. G. Gn. nicht weniger ein gnadigstes vnnd gnädiges Wolgefallen darob haben sollen / inmassen gegẽ Allerhöchstgedachter Keys. M. wir vns ebenmässig allervnterthänigst erklärt haben. Zuvor vnnd ehe die Reichs Stätt sich auß der Vnion zu begeben ermahnet worden / wurde erstlich bey den beyden / dieser Zeit vornembsten Häuptern der Vnion dem Marggraffen von Onoltzbach vnnd Hertzogen von Würtenberg ein gleichmässiges gesucht: dann Landgraff Ludwig Landgraff Ludwig von Darmstatts chlägt den Vnierten Fürsten Mittel zum Frieden vor. Antwort der Vnierten auff solchen Vorschlag. schlug jhnen allerley Mittel vor / wie der werthe Fried wider möcht gepflantzet / der schädliche Krieg abgestellt / vnnd die Keyserliche Majestät bey dero Reputation / Hoch-vnnd Gerechtigkeit verbleiben. Worauff eine Erklärung vngefehr dieses Inhalts gefolget / die Vnirte Fürsten betten sich Keyserl. Majest. niemahln opponirt / sondern respectiren dieselbige billich / nehmen sich auch deß Böhmischen Wesens / gleich von den Catholischen beschehen / nichts an / sondern gelebten dem Vlmischen Accord gemäß / vber dessen aber hette der Marggraff Spinola viel Stätt vnd Oerther / so weder mit der Vnion / noch viel weniger mit dem Böhmischen Wesen in dem geringsten nicht interessirt / eingenommen / vnnd würden die Vnterthanen mit vnmöglichen Aufflagungen / Trangsal vnnd Beschwernussen verderbt / daß sie sich also nothwendig in Verfassung halten müsten. Es solte aber Darmbstatt Fürstl. Gn. bey der Keyserlichen Majestät vnterbawen helffen / daß der Marggraff Spinola mit seiner Armada von deß Reichs Boden widerumb abgeschafft würde / alsdann wolten sie sich der Gebühr bequemen / vnnd hielten darfür / es were kein besser Mittel zum Frieden zugelangen / als daß von Jhrer Maj. ein Composition Tag angestellt würde. Vnierte Fürsten vnd Ständschicken Gesandte an Keys. Hoff. Weil aber bald hernach auff vorgemeld Schreiben Keysers Ferdinandi die Reichs Stätt die Vnion weiter nicht zu erlängern / wegen allerhand wichtigen Vrsachen sich erklärt / zu dem End auch jhre Gesandten zu J. J. Chur-vnd F. G. G. Meyntz vñ Darmstatt abgefertigt / als habẽ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0616" n="547"/> dieselben zu jhren Diensten kommen / geredt / geschrieben / gerahtschlagt oder gehandelt haben / begriffen seyn sollen.</p> <p>Vber diß thun wir auch auff obverstandenen Fall mit diesem vnserm Keys. Schreiben gute vnd beständige Sicherheit vnd Keys. Zusag geben / daß weder von Vns / noch auch Vnsers Vetters vnd Schwagers deß Königs in Hispanien L. noch auch sonst von Vnserm Hauß Oesterreich / oder einigen andern Catholischen Stand / euch einiger Schad vnnd Gewalt / weder mit oder ohne Mittel begegnen / ja auch jhr mit einiger Guarnison / oder auch vmb Verstattung Durchzugs durch die Stätt / wider einer jeden Willen nicht belangt oder beladen werden / sondern dieselben vielmehr auff jhr Begeren / da sie sich zu jhrer selbst Defension nicht gnugsam befinden würden sich alles Keys. würcklichen Schutz / Schirm / vnd Rettung zu erfrewen haben.</p> <p>Vber diß seyn wir ferrner deß Erbietens / alle vnd jede / vnd anderer Stätt Priuilegia, Freyheiten / Satzungen / Besitzungen / Gebrauch vnd Gewonheiten (so viel dieselbe dem auffgerichten Religion vnnd Prophanfrieden nicht zu wider) zu confirmiren / als reich vnd vollkömlich wir solches Krafft vnsers Keys. Gewalts vnnd Ampts Vollkommenheit ertheilen sollen. Damit man auch an dieser Vnserer miltesten Erkärung vberall keinen Zweiffel setzen / vñ sich auff dieselbe eygentlich verlassen möge / so haben wir den Ehrwürdigen Johann Schweickharden / Ertzbischoff zu Meyntz / vnd Ludwig Landgraffen zu Hessen / Vnsern gnädigsten Befehl vnd Vollmacht ertheilt / im Fall vber alles Verhoffen / hiervnter etwas zweiffelhafftiges vorfiele / daß jhr oder vielbesagte andere Stätt / sampt vnnd sonders zu jhren LL. jhre Abordnung thun / bey denselbigen endliche satte Erklärung / Entnennung vnd Erläuterung einholen sollen vnd mögen / darbey wir es dann bewenden lassen / vnd solches da es von nöthen were oder begert würde / selbst bekräfftigen wollen.</p> <p>Versehen vns demnach bey so gestalter Vermahnung / jhr solt vnd werdet vnser Keys. gnädigst reichlich vnnd gütige Anerbietung nicht auß der Acht lassen / sondern sich derselben zu ewerm vnd ewerer Bürgerschafft Besten / gebrauchen / auch von allen jetzigen vnd künfftigen Vnionshandlungen vnd Contribution Hand abthun / vnd sich an die Reichs Constitutionen / sonderlich aber den Religion vnd Prophan Frieden halten / vnd darüber ewere runde vnd richtige Erklärung zu nöthiger Nachrichtung vnverweygert von euch geben / seynd darneben / etc.</p> <p>Auff deß Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Schreiben hat die Statt Nürnberg also geantwortet;</p> <p><note place="left">Der Reichsstatt Nürnberg Antwort-Schreiben an den Churfürsten zu Meyntz vnd Landgraffen zu Darmstatt.</note> Wann vns / bevorab bey jetzigen sorglichen vnd geschwinden hochgefährlichen Zeiten vnd Laufften auff dieser Welt billich nichts erwünschters noch angenemers / dann aller höchstgedacht Keys. milten Gnaden versickert vnd vergewist zu seyn / wir auch ohne das bißhero vnser gehorsamstes Absehen auff J. Key. M. Besten gehabt / vnd bey solcher Devotion jederzeit zu verbleibẽ gedencken / als seyn wir bereit im Werck / bey den jenigen Stättẽ / so gleich mässige Keys. Schreiben empfangen / vnd theils / als wir vernom̃en / mit E. Chur-vnd Fürstl. G. G. deßwegen gebührliche Handlung gepflogẽ / deren Gesandte auch eingelangten Vertröstung nach bey vns in wenig Tagen allhie ankommen werden / nothwendigen Bericht einzuholen / auch vnsere mitverwandten Stätt in Francken / mit dẽ förderlichsten zu vns allhero beschreiben wollen / denselben die in dem an vns gestellten besagten Keyserl. Schreiben / zugleich auch jhnen offerirten Gnad alsdann gehöriger massen zu eröffnen / vnnd wollen vns nochmaln von wegen der Röm. Keyserl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / gegen E. Chur-vnd Fürstl. G. G. mit vnd sampt besagten Stätten vnverlängt also gehorsamst erklären / daß beförderst Jhr Keyserl. Majest. verhoffentlich ein allergnädigstes / so dann E. Chur- vnd Fürstl. G. Gn. nicht weniger ein gnadigstes vnnd gnädiges Wolgefallen darob haben sollen / inmassen gegẽ Allerhöchstgedachter Keys. M. wir vns ebenmässig allervnterthänigst erklärt haben.</p> <p>Zuvor vnnd ehe die Reichs Stätt sich auß der Vnion zu begeben ermahnet worden / wurde erstlich bey den beyden / dieser Zeit vornembsten Häuptern der Vnion dem Marggraffen von Onoltzbach vnnd Hertzogen von Würtenberg ein gleichmässiges gesucht: dann Landgraff Ludwig <note place="right">Landgraff Ludwig von Darmstatts chlägt den Vnierten Fürsten Mittel zum Frieden vor. Antwort der Vnierten auff solchen Vorschlag.</note> schlug jhnen allerley Mittel vor / wie der werthe Fried wider möcht gepflantzet / der schädliche Krieg abgestellt / vnnd die Keyserliche Majestät bey dero Reputation / Hoch-vnnd Gerechtigkeit verbleiben.</p> <p>Worauff eine Erklärung vngefehr dieses Inhalts gefolget / die Vnirte Fürsten betten sich Keyserl. Majest. niemahln opponirt / sondern respectiren dieselbige billich / nehmen sich auch deß Böhmischen Wesens / gleich von den Catholischen beschehen / nichts an / sondern gelebten dem Vlmischen Accord gemäß / vber dessen aber hette der Marggraff Spinola viel Stätt vnd Oerther / so weder mit der Vnion / noch viel weniger mit dem Böhmischen Wesen in dem geringsten nicht interessirt / eingenommen / vnnd würden die Vnterthanen mit vnmöglichen Aufflagungen / Trangsal vnnd Beschwernussen verderbt / daß sie sich also nothwendig in Verfassung halten müsten. Es solte aber Darmbstatt Fürstl. Gn. bey der Keyserlichen Majestät vnterbawen helffen / daß der Marggraff Spinola mit seiner Armada von deß Reichs Boden widerumb abgeschafft würde / alsdann wolten sie sich der Gebühr bequemen / vnnd hielten darfür / es were kein besser Mittel zum Frieden zugelangen / als daß von Jhrer Maj. ein Composition Tag angestellt würde.</p> <p><note place="right">Vnierte Fürsten vnd Ständschicken Gesandte an Keys. Hoff.</note> Weil aber bald hernach auff vorgemeld Schreiben Keysers Ferdinandi die Reichs Stätt die Vnion weiter nicht zu erlängern / wegen allerhand wichtigen Vrsachen sich erklärt / zu dem End auch jhre Gesandten zu J. J. Chur-vnd F. G. G. Meyntz vñ Darmstatt abgefertigt / als habẽ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [547/0616]
dieselben zu jhren Diensten kommen / geredt / geschrieben / gerahtschlagt oder gehandelt haben / begriffen seyn sollen.
Vber diß thun wir auch auff obverstandenen Fall mit diesem vnserm Keys. Schreiben gute vnd beständige Sicherheit vnd Keys. Zusag geben / daß weder von Vns / noch auch Vnsers Vetters vnd Schwagers deß Königs in Hispanien L. noch auch sonst von Vnserm Hauß Oesterreich / oder einigen andern Catholischen Stand / euch einiger Schad vnnd Gewalt / weder mit oder ohne Mittel begegnen / ja auch jhr mit einiger Guarnison / oder auch vmb Verstattung Durchzugs durch die Stätt / wider einer jeden Willen nicht belangt oder beladen werden / sondern dieselben vielmehr auff jhr Begeren / da sie sich zu jhrer selbst Defension nicht gnugsam befinden würden sich alles Keys. würcklichen Schutz / Schirm / vnd Rettung zu erfrewen haben.
Vber diß seyn wir ferrner deß Erbietens / alle vnd jede / vnd anderer Stätt Priuilegia, Freyheiten / Satzungen / Besitzungen / Gebrauch vnd Gewonheiten (so viel dieselbe dem auffgerichten Religion vnnd Prophanfrieden nicht zu wider) zu confirmiren / als reich vnd vollkömlich wir solches Krafft vnsers Keys. Gewalts vnnd Ampts Vollkommenheit ertheilen sollen. Damit man auch an dieser Vnserer miltesten Erkärung vberall keinen Zweiffel setzen / vñ sich auff dieselbe eygentlich verlassen möge / so haben wir den Ehrwürdigen Johann Schweickharden / Ertzbischoff zu Meyntz / vnd Ludwig Landgraffen zu Hessen / Vnsern gnädigsten Befehl vnd Vollmacht ertheilt / im Fall vber alles Verhoffen / hiervnter etwas zweiffelhafftiges vorfiele / daß jhr oder vielbesagte andere Stätt / sampt vnnd sonders zu jhren LL. jhre Abordnung thun / bey denselbigen endliche satte Erklärung / Entnennung vnd Erläuterung einholen sollen vnd mögen / darbey wir es dann bewenden lassen / vnd solches da es von nöthen were oder begert würde / selbst bekräfftigen wollen.
Versehen vns demnach bey so gestalter Vermahnung / jhr solt vnd werdet vnser Keys. gnädigst reichlich vnnd gütige Anerbietung nicht auß der Acht lassen / sondern sich derselben zu ewerm vnd ewerer Bürgerschafft Besten / gebrauchen / auch von allen jetzigen vnd künfftigen Vnionshandlungen vnd Contribution Hand abthun / vnd sich an die Reichs Constitutionen / sonderlich aber den Religion vnd Prophan Frieden halten / vnd darüber ewere runde vnd richtige Erklärung zu nöthiger Nachrichtung vnverweygert von euch geben / seynd darneben / etc.
Auff deß Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Schreiben hat die Statt Nürnberg also geantwortet;
Wann vns / bevorab bey jetzigen sorglichen vnd geschwinden hochgefährlichen Zeiten vnd Laufften auff dieser Welt billich nichts erwünschters noch angenemers / dann aller höchstgedacht Keys. milten Gnaden versickert vnd vergewist zu seyn / wir auch ohne das bißhero vnser gehorsamstes Absehen auff J. Key. M. Besten gehabt / vnd bey solcher Devotion jederzeit zu verbleibẽ gedencken / als seyn wir bereit im Werck / bey den jenigen Stättẽ / so gleich mässige Keys. Schreiben empfangen / vnd theils / als wir vernom̃en / mit E. Chur-vnd Fürstl. G. G. deßwegen gebührliche Handlung gepflogẽ / deren Gesandte auch eingelangten Vertröstung nach bey vns in wenig Tagen allhie ankommen werden / nothwendigen Bericht einzuholen / auch vnsere mitverwandten Stätt in Francken / mit dẽ förderlichsten zu vns allhero beschreiben wollen / denselben die in dem an vns gestellten besagten Keyserl. Schreiben / zugleich auch jhnen offerirten Gnad alsdann gehöriger massen zu eröffnen / vnnd wollen vns nochmaln von wegen der Röm. Keyserl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / gegen E. Chur-vnd Fürstl. G. G. mit vnd sampt besagten Stätten vnverlängt also gehorsamst erklären / daß beförderst Jhr Keyserl. Majest. verhoffentlich ein allergnädigstes / so dann E. Chur- vnd Fürstl. G. Gn. nicht weniger ein gnadigstes vnnd gnädiges Wolgefallen darob haben sollen / inmassen gegẽ Allerhöchstgedachter Keys. M. wir vns ebenmässig allervnterthänigst erklärt haben.
Der Reichsstatt Nürnberg Antwort-Schreiben an den Churfürsten zu Meyntz vnd Landgraffen zu Darmstatt. Zuvor vnnd ehe die Reichs Stätt sich auß der Vnion zu begeben ermahnet worden / wurde erstlich bey den beyden / dieser Zeit vornembsten Häuptern der Vnion dem Marggraffen von Onoltzbach vnnd Hertzogen von Würtenberg ein gleichmässiges gesucht: dann Landgraff Ludwig schlug jhnen allerley Mittel vor / wie der werthe Fried wider möcht gepflantzet / der schädliche Krieg abgestellt / vnnd die Keyserliche Majestät bey dero Reputation / Hoch-vnnd Gerechtigkeit verbleiben.
Landgraff Ludwig von Darmstatts chlägt den Vnierten Fürsten Mittel zum Frieden vor. Antwort der Vnierten auff solchen Vorschlag. Worauff eine Erklärung vngefehr dieses Inhalts gefolget / die Vnirte Fürsten betten sich Keyserl. Majest. niemahln opponirt / sondern respectiren dieselbige billich / nehmen sich auch deß Böhmischen Wesens / gleich von den Catholischen beschehen / nichts an / sondern gelebten dem Vlmischen Accord gemäß / vber dessen aber hette der Marggraff Spinola viel Stätt vnd Oerther / so weder mit der Vnion / noch viel weniger mit dem Böhmischen Wesen in dem geringsten nicht interessirt / eingenommen / vnnd würden die Vnterthanen mit vnmöglichen Aufflagungen / Trangsal vnnd Beschwernussen verderbt / daß sie sich also nothwendig in Verfassung halten müsten. Es solte aber Darmbstatt Fürstl. Gn. bey der Keyserlichen Majestät vnterbawen helffen / daß der Marggraff Spinola mit seiner Armada von deß Reichs Boden widerumb abgeschafft würde / alsdann wolten sie sich der Gebühr bequemen / vnnd hielten darfür / es were kein besser Mittel zum Frieden zugelangen / als daß von Jhrer Maj. ein Composition Tag angestellt würde.
Weil aber bald hernach auff vorgemeld Schreiben Keysers Ferdinandi die Reichs Stätt die Vnion weiter nicht zu erlängern / wegen allerhand wichtigen Vrsachen sich erklärt / zu dem End auch jhre Gesandten zu J. J. Chur-vnd F. G. G. Meyntz vñ Darmstatt abgefertigt / als habẽ
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