Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Feind halten / vnnd mit gleichmässiger Vndict verfolgen müssen. Dieweil dann vnlaugbar daß E. F. G. darunder gleichfals begriffen / so were je kein ander Mitel / als daß J. Fürstl. Gn. dero Volck welches sich bey der Vnion enthielte / den nechsten abforderte / vnd dardurch E. Fürstl. Gn. dero Devotion gegen Jhre Keyserl. Majest. im Werck declarirten: So ferrn wir nun darzu befelcht / so wolten sie an gewürigem Succeß dieser Handlung nit zweiffeln / auch alle gute officia darbey zu thun nit vnderlassen / gestalt dann von Key. Maj. sein Excell. Marquis Spinola nicht befelcht / einigen gehorsamen Stand deß Reichs zubeleydigen / wo aber nit / stünden sie in grosser Vorsorg / es würde sein Excell. jhrem Befelch inhaeriren / vnd dardurch Ew. F. Gn. vnd dero Land vnd Leuthen / denen sie doch gern einen bessern Zustand gönnen wolten / ein grosses Vnheyl zugezogen werden: Inmassen sie dann vngeschewet vns hiermit avisirten / daß sie sich zu dem Behuff mit allerhand Praeparatorien gefast zu machen angelegen seyn liessen. Ob wir vns nun nach den geringen Pfünden / damit vns der liebe Gott gesegnet mit höchster Beweglichkeit beflissen / jhnen so wol collegialirten / also auch ad partem ein anders einzubilden / auch nit vnberlassen wollen / nochmals an müglichem Fleiß / Trew vnd Sorgfalt zu mahl nichts bewenden lasen / den getrewen Gott von Hertzen anruffende / da seine Allmacht / als welcher die Hertzen der Potentaten in seinen Händen hat / vnd sie lencket wohin er wil / jhnen in jhrem Vorhaben ein solch Ziel zu stecken / gnädig geruhen wolte / daß damit nichts anders als Beförderung seiner Ehre vnnd Fortpflantzung der Evangelischen Warheit / wie auch E. F. Gn. deren geliebten Gemahlin / vnserer geliebten jungen Herrschafft / vnd deß allgemeinen Vatterlands Ruhe / Frieden vnnd Auffnehmen erreicht werde / so tragen wir doch grosse Vorsorg / wir werden auß vorangedeuteter Maß ein anders zu erheben nicht vermögen / sondern vermuthlich von dem lieben Gott wegen vnserer Sünden ein grosse Landstraff vnd Ruin vnsers geliebten Vatterlands zugewarten haben. Dieweil aber seine Allmacht noch Mittel vns vor vnserer Ruin zu conserviren / deme vor Augen schwebenden Vnheyl zu remediren / ja was zu vnserm Frieden / Heyl vnnd Erkanntnuß der Zeit der gnädigen Heimsuchung Gottes dienet / gnädig verleihen / vnd dieselbe entweder auff Ergreiffung oder Niderlegung der Waffen bestehet / so hat vns als getrewen Patrioten vnterthäniger schuldiger Gebühr obgelegen / Ew. F. Gn. dißfalls vnsere (daß wir mit Gott bezeugen) offenhertzige Gedancken in aller Vnderthänigkeit zu Gemüth zu führen / vnd zu bitten Ew. Fürstl. Gn. darob kein vngnädiges Mißfallen zu schöpffen / in Gnaden geruhen wolten. Welcher nun vnder den zweyen angedeuten Wegen zu ergreiffen / wollen wir nach vnserer Wenigkeit erwegen / quaenam sit honestior, vtilior & magis necessaria via, vnnd so viel das erste belanget / so erzielet die Ergreiffung der Waffen auff vnserer löblichen Vorfahren rittermässigen Thaten / praesupponirt ein Heroische Beständigkeit in ergriffenen Resolutionen vnd Extenuirung aller Gefahr / so darauß zugewarten / aber solche Resolution musten vnsers Erachtens nit weiter extendirt werden / als daß sie in die Schrancken Göttliches Worts eingeschlossen / vnd darbey (wil man anderst illaesa conscientia fahren vnd zu Vergiessung vnschuldiges Bluts keine Vrsach geben) jhr vnverruckt Verbleiben haben vnd behalten. Wann wir nun depositis affectibus vnser Thun behertzigen / so befinden wir in vnserer Einfalt / daß man sich gegen die von Gott vorgesetzte Obrigkeit einig vnd allein in casu opprimendae veritatis defendiren dörffe / ob nun dieses in praesenti casu, da de tuendo Palatinatu controvertirt wird / statt finde / wird bey vielen in Zweiffel gezogen / weil es an dem / daß J Keyserl. Maj. vnser allergnädigster Herr vor einen König in Böheimb creirt / gesalbet / gekrönet / von den Herrn Churfürsten in das Churfürstliche Collegium, als ein König in Böhmen / auffgenommen / darfür respectiue Titul vnd insignia, vnd was darbey dependirt / getragen / auch Jhre K M. die löbliche Vnion selber bey diesem Zustand deß Tituls eines Königs in Böhmen gewürdiget / nochmals aber nitt allein zu Böhmen / sondern auch in deren Erbland / ja bey dem Keys. Hoffläger zu Wien hostiliter verfolget / belägert / das Land devastirt / daß nun Jhr Keys. Maj. sich darüber höchlich empfunden / vnd nach dem sie durch Gottes Verhängnuß diese ansehenliche Victorien erlangt / sich zu revangiren vnderstehen / wissen wir nit ob sich solches mit eusserster Gefahr deß Religionswesens vnd allgemeinen Vatterläds so leicht improbiren vnd mit Schwerd / Fewer vnd Blut verfolgen lasse / sondern hielten noch darfür / es were via honestior, daß man in den Schrancken deß Keys. Respects / zum wenigsten bey der Neutralität verbliebe / vnd sich angelegen seyn lasse / die Sachen wider in rühigen Stand vnd per viam compositionis J. K. Würden zu Abtrettung dero Pflichten in Böheim / vnd wider Erlangung seiner M. Erbländer / wie auch Conservirung deß Churf. rati disponirte / vnd durch solche Mittel dem periclitirenden Evangelischen Wesen / so viel jmmer müglich vnder die Arm griffe / gestalt dann eusserlich verlautet / daß Jhr Kön. W. den Churfürsten zu Sachsen vmb Interposition ersucht / dessen Churf. G. verhoffentlich hierinn ansehenliche officia praestiren werden. Zu dem kompt nun / daß E. F. Gn. bey der löblichen Vnion / von Anfang biß dato / da sie nunmehr zu End lauffet / verharren / vnnd weil gleichwol bey dem ansehenlichen Verlag nicht allein wenig Profit vermercket / sondern auch vielmehr Krieg vnnd Vnheyl darbey zu besorgen vnd zu begnüglichem Succurß E. F. G. von Gott anbefohlnen Landen wenig Nutzen erscheinet / so können E. F. G. vnsers wenigen Ermessens von niemand verdacht werden / daß sie sonderlich bey gegenwärtigem Zustand ferrners sich / vnd jren Fürstl. Stand / so wol dero getrewe Land vnd Leuth dem zweiffelhafften Außschlag deß blutigen Kriegs committiren / vnd so wol E. F. Gn. selbst als auch dero Feind halten / vnnd mit gleichmässiger Vndict verfolgen müssen. Dieweil dann vnlaugbar daß E. F. G. darunder gleichfals begriffen / so were je kein ander Mitel / als daß J. Fürstl. Gn. dero Volck welches sich bey der Vnion enthielte / den nechsten abforderte / vnd dardurch E. Fürstl. Gn. dero Devotion gegen Jhre Keyserl. Majest. im Werck declarirten: So ferrn wir nun darzu befelcht / so wolten sie an gewürigem Succeß dieser Handlung nit zweiffeln / auch alle gute officia darbey zu thun nit vnderlassen / gestalt dann von Key. Maj. sein Excell. Marquis Spinola nicht befelcht / einigen gehorsamen Stand deß Reichs zubeleydigẽ / wo aber nit / stündẽ sie in grosser Vorsorg / es würde sein Excell. jhrem Befelch inhaeriren / vnd dardurch Ew. F. Gn. vnd dero Land vnd Leuthen / denen sie doch gern einen bessern Zustand gönnen wolten / ein grosses Vnheyl zugezogen werden: Inmassen sie dann vngeschewet vns hiermit avisirten / daß sie sich zu dem Behuff mit allerhand Praeparatorien gefast zu machen angelegen seyn liessen. Ob wir vns nun nach den geringen Pfünden / damit vns der liebe Gott gesegnet mit höchster Beweglichkeit beflissen / jhnen so wol collegialirten / also auch ad partem ein anders einzubilden / auch nit vnberlassen wollen / nochmals an müglichem Fleiß / Trew vnd Sorgfalt zu mahl nichts bewenden lasen / den getrewen Gott von Hertzen anruffende / da seine Allmacht / als welcher die Hertzen der Potentaten in seinen Händen hat / vnd sie lencket wohin er wil / jhnen in jhrem Vorhaben ein solch Ziel zu stecken / gnädig geruhen wolte / daß damit nichts anders als Beförderung seiner Ehre vnnd Fortpflantzung der Evangelischen Warheit / wie auch E. F. Gn. deren geliebten Gemahlin / vnserer geliebten jungen Herrschafft / vnd deß allgemeinen Vatterlands Ruhe / Frieden vnnd Auffnehmen erreicht werde / so tragen wir doch grosse Vorsorg / wir werden auß vorangedeuteter Maß ein anders zu erheben nicht vermögen / sondern vermuthlich von dem lieben Gott wegen vnserer Sünden ein grosse Landstraff vnd Ruin vnsers geliebten Vatterlands zugewarten haben. Dieweil aber seine Allmacht noch Mittel vns vor vnserer Ruin zu conserviren / deme vor Augen schwebenden Vnheyl zu remediren / ja was zu vnserm Frieden / Heyl vnnd Erkanntnuß der Zeit der gnädigen Heimsuchung Gottes dienet / gnädig verleihen / vnd dieselbe entweder auff Ergreiffung oder Niderlegung der Waffen bestehet / so hat vns als getrewen Patrioten vnterthäniger schuldiger Gebühr obgelegen / Ew. F. Gn. dißfalls vnsere (daß wir mit Gott bezeugen) offenhertzige Gedancken in aller Vnderthänigkeit zu Gemüth zu führen / vnd zu bitten Ew. Fürstl. Gn. darob kein vngnädiges Mißfallen zu schöpffen / in Gnaden geruhen wolten. Welcher nun vnder den zweyen angedeuten Wegen zu ergreiffen / wollen wir nach vnserer Wenigkeit erwegen / quaenam sit honestior, vtilior & magis necessaria via, vnnd so viel das erste belanget / so erzielet die Ergreiffung der Waffen auff vnserer löblichen Vorfahren rittermässigen Thaten / praesupponirt ein Heroische Beständigkeit in ergriffenen Resolutionen vnd Extenuirung aller Gefahr / so darauß zugewarten / aber solche Resolution musten vnsers Erachtens nit weiter extendirt werden / als daß sie in die Schranckẽ Göttliches Worts eingeschlossen / vnd darbey (wil man anderst illaesa conscientia fahren vnd zu Vergiessung vnschuldiges Bluts keine Vrsach geben) jhr vnverruckt Verbleiben haben vnd behalten. Wann wir nun depositis affectibus vnser Thun behertzigen / so befinden wir in vnserer Einfalt / daß man sich gegen die von Gott vorgesetzte Obrigkeit einig vnd allein in casu opprimendae veritatis defendiren dörffe / ob nun dieses in praesenti casu, da de tuendo Palatinatu controvertirt wird / statt finde / wird bey vielen in Zweiffel gezogen / weil es an dem / daß J Keyserl. Maj. vnser allergnädigster Herr vor einen König in Böheimb creirt / gesalbet / gekrönet / von den Herrn Churfürsten in das Churfürstliche Collegium, als ein König in Böhmen / auffgenommen / darfür respectiue Titul vnd insignia, vnd was darbey dependirt / getragen / auch Jhre K M. die löbliche Vnion selber bey diesem Zustand deß Tituls eines Königs in Böhmen gewürdiget / nochmals aber nitt allein zu Böhmen / sondern auch in deren Erbland / ja bey dem Keys. Hoffläger zu Wien hostiliter verfolget / belägert / das Land devastirt / daß nun Jhr Keys. Maj. sich darüber höchlich empfunden / vnd nach dem sie durch Gottes Verhängnuß diese ansehenliche Victorien erlangt / sich zu revangirẽ vnderstehen / wissen wir nit ob sich solches mit eusserster Gefahr deß Religionswesens vnd allgemeinẽ Vatterläds so leicht improbirẽ vñ mit Schwerd / Fewer vnd Blut verfolgen lasse / sondern hielten noch darfür / es were via honestior, daß man in dẽ Schranckẽ deß Keys. Respects / zum wenigsten bey der Neutralität verbliebe / vnd sich angelegen seyn lasse / die Sachen wider in rühigen Stand vnd per viam compositionis J. K. Würdẽ zu Abtrettung dero Pflichten in Böheim / vnd wider Erlangung seiner M. Erbländer / wie auch Conservirung deß Churf. rati disponirte / vñ durch solche Mittel dem periclitirenden Evangelischen Wesen / so viel jm̃er müglich vnder die Arm griffe / gestalt dann eusserlich verlautet / daß Jhr Kön. W. den Churfürsten zu Sachsen vmb Interposition ersucht / dessen Churf. G. verhoffentlich hierinn ansehenliche officia praestirẽ werden. Zu dem kompt nun / daß E. F. Gn. bey der löblichen Vnion / von Anfang biß dato / da sie nunmehr zu End lauffet / verharren / vnnd weil gleichwol bey dem ansehenlichen Verlag nicht allein wenig Profit vermercket / sondern auch vielmehr Krieg vnnd Vnheyl darbey zu besorgen vñ zu begnüglichem Succurß E. F. G. von Gott anbefohlnen Landẽ wenig Nutzen erscheinet / so können E. F. G. vnsers wenigẽ Ermessens von niemand verdacht werdẽ / daß sie sonderlich bey gegenwärtigem Zustand ferrners sich / vnd jrẽ Fürstl. Stand / so wol dero getrewe Land vnd Leuth dem zweiffelhafftẽ Außschlag deß blutigẽ Kriegs committiren / vnd so wol E. F. Gn. selbst als auch dero <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0619" n="550"/> Feind halten / vnnd mit gleichmässiger Vndict verfolgen müssen.</p> <p>Dieweil dann vnlaugbar daß E. F. G. darunder gleichfals begriffen / so were je kein ander Mitel / als daß J. Fürstl. Gn. dero Volck welches sich bey der Vnion enthielte / den nechsten abforderte / vnd dardurch E. Fürstl. Gn. dero Devotion gegen Jhre Keyserl. Majest. im Werck declarirten: So ferrn wir nun darzu befelcht / so wolten sie an gewürigem Succeß dieser Handlung nit zweiffeln / auch alle gute officia darbey zu thun nit vnderlassen / gestalt dann von Key. Maj. sein Excell. Marquis Spinola nicht befelcht / einigen gehorsamen Stand deß Reichs zubeleydigẽ / wo aber nit / stündẽ sie in grosser Vorsorg / es würde sein Excell. jhrem Befelch inhaeriren / vnd dardurch Ew. F. Gn. vnd dero Land vnd Leuthen / denen sie doch gern einen bessern Zustand gönnen wolten / ein grosses Vnheyl zugezogen werden: Inmassen sie dann vngeschewet vns hiermit avisirten / daß sie sich zu dem Behuff mit allerhand Praeparatorien gefast zu machen angelegen seyn liessen.</p> <p>Ob wir vns nun nach den geringen Pfünden / damit vns der liebe Gott gesegnet mit höchster Beweglichkeit beflissen / jhnen so wol collegialirten / also auch ad partem ein anders einzubilden / auch nit vnberlassen wollen / nochmals an müglichem Fleiß / Trew vnd Sorgfalt zu mahl nichts bewenden lasen / den getrewen Gott von Hertzen anruffende / da seine Allmacht / als welcher die Hertzen der Potentaten in seinen Händen hat / vnd sie lencket wohin er wil / jhnen in jhrem Vorhaben ein solch Ziel zu stecken / gnädig geruhen wolte / daß damit nichts anders als Beförderung seiner Ehre vnnd Fortpflantzung der Evangelischen Warheit / wie auch E. F. Gn. deren geliebten Gemahlin / vnserer geliebten jungen Herrschafft / vnd deß allgemeinen Vatterlands Ruhe / Frieden vnnd Auffnehmen erreicht werde / so tragen wir doch grosse Vorsorg / wir werden auß vorangedeuteter Maß ein anders zu erheben nicht vermögen / sondern vermuthlich von dem lieben Gott wegen vnserer Sünden ein grosse Landstraff vnd Ruin vnsers geliebten Vatterlands zugewarten haben. Dieweil aber seine Allmacht noch Mittel vns vor vnserer Ruin zu conserviren / deme vor Augen schwebenden Vnheyl zu remediren / ja was zu vnserm Frieden / Heyl vnnd Erkanntnuß der Zeit der gnädigen Heimsuchung Gottes dienet / gnädig verleihen / vnd dieselbe entweder auff Ergreiffung oder Niderlegung der Waffen bestehet / so hat vns als getrewen Patrioten vnterthäniger schuldiger Gebühr obgelegen / Ew. F. Gn. dißfalls vnsere (daß wir mit Gott bezeugen) offenhertzige Gedancken in aller Vnderthänigkeit zu Gemüth zu führen / vnd zu bitten Ew. Fürstl. Gn. darob kein vngnädiges Mißfallen zu schöpffen / in Gnaden geruhen wolten. Welcher nun vnder den zweyen angedeuten Wegen zu ergreiffen / wollen wir nach vnserer Wenigkeit erwegen / quaenam sit honestior, vtilior & magis necessaria via, vnnd so viel das erste belanget / so erzielet die Ergreiffung der Waffen auff vnserer löblichen Vorfahren rittermässigen Thaten / praesupponirt ein Heroische Beständigkeit in ergriffenen Resolutionen vnd Extenuirung aller Gefahr / so darauß zugewarten / aber solche Resolution musten vnsers Erachtens nit weiter extendirt werden / als daß sie in die Schranckẽ Göttliches Worts eingeschlossen / vnd darbey (wil man anderst illaesa conscientia fahren vnd zu Vergiessung vnschuldiges Bluts keine Vrsach geben) jhr vnverruckt Verbleiben haben vnd behalten.</p> <p>Wann wir nun depositis affectibus vnser Thun behertzigen / so befinden wir in vnserer Einfalt / daß man sich gegen die von Gott vorgesetzte Obrigkeit einig vnd allein in casu opprimendae veritatis defendiren dörffe / ob nun dieses in praesenti casu, da de tuendo Palatinatu controvertirt wird / statt finde / wird bey vielen in Zweiffel gezogen / weil es an dem / daß J Keyserl. Maj. vnser allergnädigster Herr vor einen König in Böheimb creirt / gesalbet / gekrönet / von den Herrn Churfürsten in das Churfürstliche Collegium, als ein König in Böhmen / auffgenommen / darfür respectiue Titul vnd insignia, vnd was darbey dependirt / getragen / auch Jhre K M. die löbliche Vnion selber bey diesem Zustand deß Tituls eines Königs in Böhmen gewürdiget / nochmals aber nitt allein zu Böhmen / sondern auch in deren Erbland / ja bey dem Keys. Hoffläger zu Wien hostiliter verfolget / belägert / das Land devastirt / daß nun Jhr Keys. Maj. sich darüber höchlich empfunden / vnd nach dem sie durch Gottes Verhängnuß diese ansehenliche Victorien erlangt / sich zu revangirẽ vnderstehen / wissen wir nit ob sich solches mit eusserster Gefahr deß Religionswesens vnd allgemeinẽ Vatterläds so leicht improbirẽ vñ mit Schwerd / Fewer vnd Blut verfolgen lasse / sondern hielten noch darfür / es were via honestior, daß man in dẽ Schranckẽ deß Keys. Respects / zum wenigsten bey der Neutralität verbliebe / vnd sich angelegen seyn lasse / die Sachen wider in rühigen Stand vnd per viam compositionis J. K. Würdẽ zu Abtrettung dero Pflichten in Böheim / vnd wider Erlangung seiner M. Erbländer / wie auch Conservirung deß Churf. rati disponirte / vñ durch solche Mittel dem periclitirenden Evangelischen Wesen / so viel jm̃er müglich vnder die Arm griffe / gestalt dann eusserlich verlautet / daß Jhr Kön. W. den Churfürsten zu Sachsen vmb Interposition ersucht / dessen Churf. G. verhoffentlich hierinn ansehenliche officia praestirẽ werden. Zu dem kompt nun / daß E. F. Gn. bey der löblichen Vnion / von Anfang biß dato / da sie nunmehr zu End lauffet / verharren / vnnd weil gleichwol bey dem ansehenlichen Verlag nicht allein wenig Profit vermercket / sondern auch vielmehr Krieg vnnd Vnheyl darbey zu besorgen vñ zu begnüglichem Succurß E. F. G. von Gott anbefohlnen Landẽ wenig Nutzen erscheinet / so können E. F. G. vnsers wenigẽ Ermessens von niemand verdacht werdẽ / daß sie sonderlich bey gegenwärtigem Zustand ferrners sich / vnd jrẽ Fürstl. Stand / so wol dero getrewe Land vnd Leuth dem zweiffelhafftẽ Außschlag deß blutigẽ Kriegs committiren / vnd so wol E. F. Gn. selbst als auch dero </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [550/0619]
Feind halten / vnnd mit gleichmässiger Vndict verfolgen müssen.
Dieweil dann vnlaugbar daß E. F. G. darunder gleichfals begriffen / so were je kein ander Mitel / als daß J. Fürstl. Gn. dero Volck welches sich bey der Vnion enthielte / den nechsten abforderte / vnd dardurch E. Fürstl. Gn. dero Devotion gegen Jhre Keyserl. Majest. im Werck declarirten: So ferrn wir nun darzu befelcht / so wolten sie an gewürigem Succeß dieser Handlung nit zweiffeln / auch alle gute officia darbey zu thun nit vnderlassen / gestalt dann von Key. Maj. sein Excell. Marquis Spinola nicht befelcht / einigen gehorsamen Stand deß Reichs zubeleydigẽ / wo aber nit / stündẽ sie in grosser Vorsorg / es würde sein Excell. jhrem Befelch inhaeriren / vnd dardurch Ew. F. Gn. vnd dero Land vnd Leuthen / denen sie doch gern einen bessern Zustand gönnen wolten / ein grosses Vnheyl zugezogen werden: Inmassen sie dann vngeschewet vns hiermit avisirten / daß sie sich zu dem Behuff mit allerhand Praeparatorien gefast zu machen angelegen seyn liessen.
Ob wir vns nun nach den geringen Pfünden / damit vns der liebe Gott gesegnet mit höchster Beweglichkeit beflissen / jhnen so wol collegialirten / also auch ad partem ein anders einzubilden / auch nit vnberlassen wollen / nochmals an müglichem Fleiß / Trew vnd Sorgfalt zu mahl nichts bewenden lasen / den getrewen Gott von Hertzen anruffende / da seine Allmacht / als welcher die Hertzen der Potentaten in seinen Händen hat / vnd sie lencket wohin er wil / jhnen in jhrem Vorhaben ein solch Ziel zu stecken / gnädig geruhen wolte / daß damit nichts anders als Beförderung seiner Ehre vnnd Fortpflantzung der Evangelischen Warheit / wie auch E. F. Gn. deren geliebten Gemahlin / vnserer geliebten jungen Herrschafft / vnd deß allgemeinen Vatterlands Ruhe / Frieden vnnd Auffnehmen erreicht werde / so tragen wir doch grosse Vorsorg / wir werden auß vorangedeuteter Maß ein anders zu erheben nicht vermögen / sondern vermuthlich von dem lieben Gott wegen vnserer Sünden ein grosse Landstraff vnd Ruin vnsers geliebten Vatterlands zugewarten haben. Dieweil aber seine Allmacht noch Mittel vns vor vnserer Ruin zu conserviren / deme vor Augen schwebenden Vnheyl zu remediren / ja was zu vnserm Frieden / Heyl vnnd Erkanntnuß der Zeit der gnädigen Heimsuchung Gottes dienet / gnädig verleihen / vnd dieselbe entweder auff Ergreiffung oder Niderlegung der Waffen bestehet / so hat vns als getrewen Patrioten vnterthäniger schuldiger Gebühr obgelegen / Ew. F. Gn. dißfalls vnsere (daß wir mit Gott bezeugen) offenhertzige Gedancken in aller Vnderthänigkeit zu Gemüth zu führen / vnd zu bitten Ew. Fürstl. Gn. darob kein vngnädiges Mißfallen zu schöpffen / in Gnaden geruhen wolten. Welcher nun vnder den zweyen angedeuten Wegen zu ergreiffen / wollen wir nach vnserer Wenigkeit erwegen / quaenam sit honestior, vtilior & magis necessaria via, vnnd so viel das erste belanget / so erzielet die Ergreiffung der Waffen auff vnserer löblichen Vorfahren rittermässigen Thaten / praesupponirt ein Heroische Beständigkeit in ergriffenen Resolutionen vnd Extenuirung aller Gefahr / so darauß zugewarten / aber solche Resolution musten vnsers Erachtens nit weiter extendirt werden / als daß sie in die Schranckẽ Göttliches Worts eingeschlossen / vnd darbey (wil man anderst illaesa conscientia fahren vnd zu Vergiessung vnschuldiges Bluts keine Vrsach geben) jhr vnverruckt Verbleiben haben vnd behalten.
Wann wir nun depositis affectibus vnser Thun behertzigen / so befinden wir in vnserer Einfalt / daß man sich gegen die von Gott vorgesetzte Obrigkeit einig vnd allein in casu opprimendae veritatis defendiren dörffe / ob nun dieses in praesenti casu, da de tuendo Palatinatu controvertirt wird / statt finde / wird bey vielen in Zweiffel gezogen / weil es an dem / daß J Keyserl. Maj. vnser allergnädigster Herr vor einen König in Böheimb creirt / gesalbet / gekrönet / von den Herrn Churfürsten in das Churfürstliche Collegium, als ein König in Böhmen / auffgenommen / darfür respectiue Titul vnd insignia, vnd was darbey dependirt / getragen / auch Jhre K M. die löbliche Vnion selber bey diesem Zustand deß Tituls eines Königs in Böhmen gewürdiget / nochmals aber nitt allein zu Böhmen / sondern auch in deren Erbland / ja bey dem Keys. Hoffläger zu Wien hostiliter verfolget / belägert / das Land devastirt / daß nun Jhr Keys. Maj. sich darüber höchlich empfunden / vnd nach dem sie durch Gottes Verhängnuß diese ansehenliche Victorien erlangt / sich zu revangirẽ vnderstehen / wissen wir nit ob sich solches mit eusserster Gefahr deß Religionswesens vnd allgemeinẽ Vatterläds so leicht improbirẽ vñ mit Schwerd / Fewer vnd Blut verfolgen lasse / sondern hielten noch darfür / es were via honestior, daß man in dẽ Schranckẽ deß Keys. Respects / zum wenigsten bey der Neutralität verbliebe / vnd sich angelegen seyn lasse / die Sachen wider in rühigen Stand vnd per viam compositionis J. K. Würdẽ zu Abtrettung dero Pflichten in Böheim / vnd wider Erlangung seiner M. Erbländer / wie auch Conservirung deß Churf. rati disponirte / vñ durch solche Mittel dem periclitirenden Evangelischen Wesen / so viel jm̃er müglich vnder die Arm griffe / gestalt dann eusserlich verlautet / daß Jhr Kön. W. den Churfürsten zu Sachsen vmb Interposition ersucht / dessen Churf. G. verhoffentlich hierinn ansehenliche officia praestirẽ werden. Zu dem kompt nun / daß E. F. Gn. bey der löblichen Vnion / von Anfang biß dato / da sie nunmehr zu End lauffet / verharren / vnnd weil gleichwol bey dem ansehenlichen Verlag nicht allein wenig Profit vermercket / sondern auch vielmehr Krieg vnnd Vnheyl darbey zu besorgen vñ zu begnüglichem Succurß E. F. G. von Gott anbefohlnen Landẽ wenig Nutzen erscheinet / so können E. F. G. vnsers wenigẽ Ermessens von niemand verdacht werdẽ / daß sie sonderlich bey gegenwärtigem Zustand ferrners sich / vnd jrẽ Fürstl. Stand / so wol dero getrewe Land vnd Leuth dem zweiffelhafftẽ Außschlag deß blutigẽ Kriegs committiren / vnd so wol E. F. Gn. selbst als auch dero
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