Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.de verwenden: Welches E. F. G. wir auß trewschuldiger Pflicht in Vnderthänigkeit nicht verhalten sollen / dieselb / etc. Nach dem der Vnierten Tractation mit Spinola gäntzlich geschlossen / vnd vorangeregte Articul zwischen beyden Theilen auffgerichtet / sind solche alsbaldt an den Keyserlichen Hoff geschicket worden / darbey haben die Abgesandte der Vnierten bey gehabter Audientz nachfolgendes Jhrer Key. Maj. vorgebracht. Vorbringen der Vnierten Abgesandten bey Keys. Maj. Demnach Jhre Gnädige Fürsten vnd Herrn Principalen deß jenigen / was zu Jhrer Key. Majest. Vergnügung noch ermanglet / erwartet / vnd darauff so bald ertheilte allergnädigste Resolution / deren Keyserlichen Willen sich bequemet / dannenhero die Jhme Keyserl. Maj. vberschickte Tractation eingangen / so lebeten sie der zuversichtlichen Hoffnung / J. Key. Maj. hingegen auch auff das jenige / was in erster jhrer Proposition / wegen allervnderthänigsten Außsöhnung / vnnd dahero dependirenden deß H. Reichs Friedens / vnd was zu solchem Ende weiter gebetten worden / auß angeborner Keys. Milte vnd Gnaden sich allergnädigst belieben lassen würde / auff den Fall aber da je zur Zeit dasselbe noch nicht seyn könte / daß jhnen den Abgeordneten etwas mehr Dilation der angedroheten Execution / als daselbst erhandelt worden / zu sollicitiren anbefohlen. Fürs ander nach dem ausser der Chur Pfaltz vom Spinola / so wol in der Wetteraw / als auff dem Hündsrücken / vnderschiedlicher Fürsten vnd Stände vnschuldig Land / Stätte vnd Häuser eingenommen / vnd noch besetzt gehalten würden / daß J. Key. Maj. zu befehlen geruhen wolten / daß solche / weil sie je mit dem Pfältzischen Wesen nichts zu thun / widerumb restituirt / vnd die Besatzung darauß geführet werden möchte. Zum dritten / daß Georg Ludwig von Freyberg / Freyherr zu Jüstingen vnd Oepffing loß gelassen: vnnd dann endlichen in der Mompelgardischen Sachen Remedirung vorgenommen würde. Hierauff hat Jhre Maj. also geantwortet; Antwort J. Keys. Maj. den Abgesandten der Vnierten Fürsten vnd Stände gegeben. Wie Jhr. Keys. Maj. die Pflichtschuldige Bezeigung obgemelter Fürsten vnd Reichs Stände / daß sie sich weiterer Defension deß Aechters / vnd dessen Länder abgethan / auch Jhre Vnion gegen die Keys. Maj. nicht zu gebrauchen / noch auch von newem dergleichen einzugehen sich erkläret / gantz gern vernommen / auch darauff sich versehen / erstgedachte Stände werden solchem jhrem Erbieten vollkommenlich ferrner nachsetzen / dardurch dann ein guter Eingang gemacht / den erwünschten Wolstand im Reich zu befördern: Als wolten Jh. Maj. vngern jhres Orts etwas vnderlassen / was zu solchem jetztvermeldten Ende / insonderheit Auffrichtung beständigen Friedens / guter Justitz vnd Policey / weiter dienlich erachtet werden möchte. Es können aber höchstgedachte J. Key. Majest auß voriger Proposition / darauff die Abgeordneten sich referiren / daß dergleichen Intercession / wegen Außsöhnung deß erklärten Echters eingewendet worden / nicht befinden: sondern ob zwar auch darneben vmb Auffhebung der Execution / oder doch eines sichern Anstands angehalten worden / daß doch darneben mehrgedachte Fürsten den declarirten Echter zu billich mässigem Erkäntnuß / Abbitt vnd Renunciation zu vermögen sich anerbotten: dannenhero nachmalen höchstgedachte Jh. K. M. so wol jhrer der Abgeordneten ersten Vortrag / also auch dem Rechten gemäß (welche bey höchster Straff der jenigen / so wegen Beleydigung der höchsten Weltlichen Majestät / vervrtheilet worden / auch vorbittlich sich anzunemen / verbieten) billich darfür halten / es werde solch eingewandte Intercession von mehrgedachten J. F. G. der abgeordneten Principalen / dahin gemeynet seyn / wann zuvor der erklärte Echter seine Verbrechen erkennet / bey Jh. Maj. vmb Versöhnung anhalten / auch zu Abwendung der vervrsachten schweren Vnkostens neben zugefügten Schaden / wie recht ist / vnd deß H. Reichs Constitutiones in geringen Fällen / wenn ein Reichs-Standt oder Vnderthan / durch außgesprochene Vrtheil in die Acht gebracht worden / erfordern nicht allein vrbietig gemacht / sondern in dem Werck gebührliche Handlung gethan haben werde / da doch / wenn dieses alles vorgangen / bey Jhr. Majest. ob Gnade einzuwenden oder nicht / alleinig deruhet / darzu aber noch zur Zeit / bey Jh. Majest. noch wenig Demonstration vnd Anzeigung vom Aechter geschehen / sondern (auff eine Seite gesetzt / was der so hoch verschuldeten Achtsdeclaration halben fürgangen) befinden sich die annoch stets continuirten Widersetzlichkeiten / bey deß H. Reichs Ständen / sondern auch den Holländern vnd Potentaten durch allerhandt falsche impressiones vnd Auffwicklungen gegen J. Keyserl. Majest. vnnd deroselben verordneten Execution den Reichs Satzungen allerdings zu wider / an vielen Orten verbottene Rottierung beschehe / Volck auffgebracht vnd zun Verderben der armen Vnderthanen / den Krieg weiter im Reich zu alimentiren zu vnd durchgeführet wirdt / dermassen bewandt / daß Jh. Keys. Maj von newem mehr als zu viel Vrsach haben / es auch deß Reichs Verfassungen erfordern / die darauff versehene Mittel an die Hand zu nehmen / vnd weiterm Verderben deß Heyl. Reichs getrewen Mitgliedern mit Macht vorzubawen / daß also bey solcher Beschaffenheit die Waffen auß Handen zu legen / oder mit rechtmässiger Execution so lang innen zu halten / biß der erklärte Aechter recht gefast / vnd seine Hülffe auff die Bein gebracht / auch Jhr. Majest. vnd andern gehorsamen Reichs Ständen schwerer gemacht seinem feind seligen Fürhaben zu widerstehen / ohne zweiffel (wie auch in voriger Resolution J. Maj. J. F. G. zu verstehen geben) dergleichen Vorschläge / seyn so billich J. M. nicht zuzumuthen / welche auch vmb so viel weniger erachten können: daß hierinnen alle der Augspurgischen Confession Verwandte Fürsten vnd Stände von theils derselben sie eines andern versichert seyn / einig seyn würden. Was aber die Restitution der auffm Hundsrücken vnnd in der Wetteraw occupirten vnnd de verwenden: Welches E. F. G. wir auß trewschuldiger Pflicht in Vnderthänigkeit nicht verhalten sollen / dieselb / etc. Nach dem der Vnierten Tractation mit Spinola gäntzlich geschlossen / vnd vorangeregte Articul zwischen beyden Theilen auffgerichtet / sind solche alsbaldt an den Keyserlichen Hoff geschicket worden / darbey haben die Abgesandte der Vnierten bey gehabter Audientz nachfolgendes Jhrer Key. Maj. vorgebracht. Vorbringen der Vnierten Abgesandten bey Keys. Maj. Demnach Jhre Gnädige Fürsten vnd Herrn Principalen deß jenigen / was zu Jhrer Key. Majest. Vergnügung noch ermanglet / erwartet / vnd darauff so bald ertheilte allergnädigste Resolution / deren Keyserlichen Willen sich bequemet / dannenhero die Jhme Keyserl. Maj. vberschickte Tractation eingangen / so lebeten sie der zuversichtlichen Hoffnung / J. Key. Maj. hingegen auch auff das jenige / was in erster jhrer Proposition / wegen allervnderthänigsten Außsöhnung / vnnd dahero dependirenden deß H. Reichs Friedens / vnd was zu solchem Ende weiter gebetten worden / auß angeborner Keys. Milte vnd Gnaden sich allergnädigst belieben lassen würde / auff den Fall aber da je zur Zeit dasselbe noch nicht seyn könte / daß jhnen den Abgeordneten etwas mehr Dilation der angedroheten Execution / als daselbst erhandelt worden / zu sollicitiren anbefohlen. Fürs ander nach dem ausser der Chur Pfaltz vom Spinola / so wol in der Wetteraw / als auff dem Hündsrücken / vnderschiedlicher Fürsten vnd Stände vnschuldig Land / Stätte vnd Häuser eingenommen / vnd noch besetzt gehalten würden / daß J. Key. Maj. zu befehlen geruhen wolten / daß solche / weil sie je mit dem Pfältzischen Wesen nichts zu thun / widerumb restituirt / vnd die Besatzung darauß geführet werden möchte. Zum dritten / daß Georg Ludwig von Freyberg / Freyherr zu Jüstingen vnd Oepffing loß gelassen: vnnd dann endlichen in der Mompelgardischen Sachen Remedirung vorgenommen würde. Hierauff hat Jhre Maj. also geantwortet; Antwort J. Keys. Maj. den Abgesandten der Vnierten Fürsten vnd Stände gegeben. Wie Jhr. Keys. Maj. die Pflichtschuldige Bezeigung obgemelter Fürsten vnd Reichs Stände / daß sie sich weiterer Defension deß Aechters / vnd dessen Länder abgethan / auch Jhre Vnion gegen die Keys. Maj. nicht zu gebrauchen / noch auch von newem dergleichen einzugehen sich erkläret / gantz gern vernommen / auch darauff sich versehen / erstgedachte Stände werden solchem jhrem Erbieten vollkommenlich ferrner nachsetzen / dardurch dann ein guter Eingang gemacht / den erwünschten Wolstand im Reich zu befördern: Als wolten Jh. Maj. vngern jhres Orts etwas vnderlassen / was zu solchem jetztvermeldten Ende / insonderheit Auffrichtung beständigen Friedens / guter Justitz vnd Policey / weiter dienlich erachtet werden möchte. Es können aber höchstgedachte J. Key. Majest auß voriger Proposition / darauff die Abgeordneten sich referiren / daß dergleichen Intercession / wegen Außsöhnung deß erklärten Echters eingewendet worden / nicht befinden: sondern ob zwar auch darneben vmb Auffhebung der Execution / oder doch eines sichern Anstands angehalten worden / daß doch darnebẽ mehrgedachte Fürsten den declarirten Echter zu billich mässigem Erkäntnuß / Abbitt vnd Renunciation zu vermögen sich anerbotten: dannenhero nachmalen höchstgedachte Jh. K. M. so wol jhrer der Abgeordneten ersten Vortrag / also auch dem Rechten gemäß (welche bey höchster Straff der jenigen / so wegen Beleydigung der höchsten Weltlichen Majestät / vervrtheilet worden / auch vorbittlich sich anzunemen / verbieten) billich darfür halten / es werde solch eingewandte Intercession von mehrgedachten J. F. G. der abgeordneten Principalen / dahin gemeynet seyn / wann zuvor der erklärte Echter seine Verbrechen erkennet / bey Jh. Maj. vmb Versöhnung anhalten / auch zu Abwendung der vervrsachten schweren Vnkostens neben zugefügten Schaden / wie recht ist / vnd deß H. Reichs Constitutiones in geringen Fällen / wenn ein Reichs-Standt oder Vnderthan / durch außgesprochene Vrtheil in die Acht gebracht worden / erfordern nicht allein vrbietig gemacht / sondern in dem Werck gebührliche Handlung gethan haben werde / da doch / wenn dieses alles vorgangen / bey Jhr. Majest. ob Gnade einzuwenden oder nicht / alleinig deruhet / darzu aber noch zur Zeit / bey Jh. Majest. noch wenig Demonstration vnd Anzeigung vom Aechter geschehen / sondern (auff eine Seite gesetzt / was der so hoch verschuldeten Achtsdeclaration halben fürgangen) befinden sich die annoch stets continuirten Widersetzlichkeiten / bey deß H. Reichs Ständen / sondern auch den Holländern vnd Potentaten durch allerhandt falsche impressiones vnd Auffwicklungen gegen J. Keyserl. Majest. vnnd deroselben verordneten Execution den Reichs Satzungen allerdings zu wider / an vielen Orten verbottene Rottierung beschehe / Volck auffgebracht vnd zũ Verderben der armen Vnderthanen / den Krieg weiter im Reich zu alimentiren zu vnd durchgeführet wirdt / dermassen bewandt / daß Jh. Keys. Maj von newem mehr als zu viel Vrsach haben / es auch deß Reichs Verfassungen erfordern / die darauff versehene Mittel an die Hand zu nehmen / vnd weiterm Verderben deß Heyl. Reichs getrewen Mitgliedern mit Macht vorzubawen / daß also bey solcher Beschaffenheit die Waffen auß Handen zu legen / oder mit rechtmässiger Execution so lang innen zu halten / biß der erklärte Aechter recht gefast / vnd seine Hülffe auff die Bein gebracht / auch Jhr. Majest. vnd andern gehorsamen Reichs Ständen schwerer gemacht seinem feind seligen Fürhaben zu widerstehen / ohne zweiffel (wie auch in voriger Resolution J. Maj. J. F. G. zu verstehen geben) dergleichen Vorschläge / seyn so billich J. M. nicht zuzumuthen / welche auch vmb so viel weniger erachten können: daß hierinnen alle der Augspurgischen Confession Verwandte Fürstẽ vnd Stände von theils derselben sie eines andern versichert seyn / einig seyn würden. Was aber die Restitution der auffm Hundsrücken vnnd in der Wetteraw occupirten vnnd <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0621" n="552"/> de verwenden: Welches E. F. G. wir auß trewschuldiger Pflicht in Vnderthänigkeit nicht verhalten sollen / dieselb / etc.</p> <p>Nach dem der Vnierten Tractation mit Spinola gäntzlich geschlossen / vnd vorangeregte Articul zwischen beyden Theilen auffgerichtet / sind solche alsbaldt an den Keyserlichen Hoff geschicket worden / darbey haben die Abgesandte der Vnierten bey gehabter Audientz nachfolgendes Jhrer Key. Maj. vorgebracht.</p> <p><note place="left">Vorbringen der Vnierten Abgesandten bey Keys. Maj.</note> Demnach Jhre Gnädige Fürsten vnd Herrn Principalen deß jenigen / was zu Jhrer Key. Majest. Vergnügung noch ermanglet / erwartet / vnd darauff so bald ertheilte allergnädigste Resolution / deren Keyserlichen Willen sich bequemet / dannenhero die Jhme Keyserl. Maj. vberschickte Tractation eingangen / so lebeten sie der zuversichtlichen Hoffnung / J. Key. Maj. hingegen auch auff das jenige / was in erster jhrer Proposition / wegen allervnderthänigsten Außsöhnung / vnnd dahero dependirenden deß H. Reichs Friedens / vnd was zu solchem Ende weiter gebetten worden / auß angeborner Keys. Milte vnd Gnaden sich allergnädigst belieben lassen würde / auff den Fall aber da je zur Zeit dasselbe noch nicht seyn könte / daß jhnen den Abgeordneten etwas mehr Dilation der angedroheten Execution / als daselbst erhandelt worden / zu sollicitiren anbefohlen.</p> <p>Fürs ander nach dem ausser der Chur Pfaltz vom Spinola / so wol in der Wetteraw / als auff dem Hündsrücken / vnderschiedlicher Fürsten vnd Stände vnschuldig Land / Stätte vnd Häuser eingenommen / vnd noch besetzt gehalten würden / daß J. Key. Maj. zu befehlen geruhen wolten / daß solche / weil sie je mit dem Pfältzischen Wesen nichts zu thun / widerumb restituirt / vnd die Besatzung darauß geführet werden möchte.</p> <p>Zum dritten / daß Georg Ludwig von Freyberg / Freyherr zu Jüstingen vnd Oepffing loß gelassen: vnnd dann endlichen in der Mompelgardischen Sachen Remedirung vorgenommen würde.</p> <p>Hierauff hat Jhre Maj. also geantwortet;</p> <p><note place="left">Antwort J. Keys. Maj. den Abgesandten der Vnierten Fürsten vnd Stände gegeben.</note> Wie Jhr. Keys. Maj. die Pflichtschuldige Bezeigung obgemelter Fürsten vnd Reichs Stände / daß sie sich weiterer Defension deß Aechters / vnd dessen Länder abgethan / auch Jhre Vnion gegen die Keys. Maj. nicht zu gebrauchen / noch auch von newem dergleichen einzugehen sich erkläret / gantz gern vernommen / auch darauff sich versehen / erstgedachte Stände werden solchem jhrem Erbieten vollkommenlich ferrner nachsetzen / dardurch dann ein guter Eingang gemacht / den erwünschten Wolstand im Reich zu befördern: Als wolten Jh. Maj. vngern jhres Orts etwas vnderlassen / was zu solchem jetztvermeldten Ende / insonderheit Auffrichtung beständigen Friedens / guter Justitz vnd Policey / weiter dienlich erachtet werden möchte. Es können aber höchstgedachte J. Key. Majest auß voriger Proposition / darauff die Abgeordneten sich referiren / daß dergleichen Intercession / wegen Außsöhnung deß erklärten Echters eingewendet worden / nicht befinden: sondern ob zwar auch darneben vmb Auffhebung der Execution / oder doch eines sichern Anstands angehalten worden / daß doch darnebẽ mehrgedachte Fürsten den declarirten Echter zu billich mässigem Erkäntnuß / Abbitt vnd Renunciation zu vermögen sich anerbotten: dannenhero nachmalen höchstgedachte Jh. K. M. so wol jhrer der Abgeordneten ersten Vortrag / also auch dem Rechten gemäß (welche bey höchster Straff der jenigen / so wegen Beleydigung der höchsten Weltlichen Majestät / vervrtheilet worden / auch vorbittlich sich anzunemen / verbieten) billich darfür halten / es werde solch eingewandte Intercession von mehrgedachten J. F. G. der abgeordneten Principalen / dahin gemeynet seyn / wann zuvor der erklärte Echter seine Verbrechen erkennet / bey Jh. Maj. vmb Versöhnung anhalten / auch zu Abwendung der vervrsachten schweren Vnkostens neben zugefügten Schaden / wie recht ist / vnd deß H. Reichs Constitutiones in geringen Fällen / wenn ein Reichs-Standt oder Vnderthan / durch außgesprochene Vrtheil in die Acht gebracht worden / erfordern nicht allein vrbietig gemacht / sondern in dem Werck gebührliche Handlung gethan haben werde / da doch / wenn dieses alles vorgangen / bey Jhr. Majest. ob Gnade einzuwenden oder nicht / alleinig deruhet / darzu aber noch zur Zeit / bey Jh. Majest. noch wenig Demonstration vnd Anzeigung vom Aechter geschehen / sondern (auff eine Seite gesetzt / was der so hoch verschuldeten Achtsdeclaration halben fürgangen) befinden sich die annoch stets continuirten Widersetzlichkeiten / bey deß H. Reichs Ständen / sondern auch den Holländern vnd Potentaten durch allerhandt falsche impressiones vnd Auffwicklungen gegen J. Keyserl. Majest. vnnd deroselben verordneten Execution den Reichs Satzungen allerdings zu wider / an vielen Orten verbottene Rottierung beschehe / Volck auffgebracht vnd zũ Verderben der armen Vnderthanen / den Krieg weiter im Reich zu alimentiren zu vnd durchgeführet wirdt / dermassen bewandt / daß Jh. Keys. Maj von newem mehr als zu viel Vrsach haben / es auch deß Reichs Verfassungen erfordern / die darauff versehene Mittel an die Hand zu nehmen / vnd weiterm Verderben deß Heyl. Reichs getrewen Mitgliedern mit Macht vorzubawen / daß also bey solcher Beschaffenheit die Waffen auß Handen zu legen / oder mit rechtmässiger Execution so lang innen zu halten / biß der erklärte Aechter recht gefast / vnd seine Hülffe auff die Bein gebracht / auch Jhr. Majest. vnd andern gehorsamen Reichs Ständen schwerer gemacht seinem feind seligen Fürhaben zu widerstehen / ohne zweiffel (wie auch in voriger Resolution J. Maj. J. F. G. zu verstehen geben) dergleichen Vorschläge / seyn so billich J. M. nicht zuzumuthen / welche auch vmb so viel weniger erachten können: daß hierinnen alle der Augspurgischen Confession Verwandte Fürstẽ vnd Stände von theils derselben sie eines andern versichert seyn / einig seyn würden.</p> <p>Was aber die Restitution der auffm Hundsrücken vnnd in der Wetteraw occupirten vnnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [552/0621]
de verwenden: Welches E. F. G. wir auß trewschuldiger Pflicht in Vnderthänigkeit nicht verhalten sollen / dieselb / etc.
Nach dem der Vnierten Tractation mit Spinola gäntzlich geschlossen / vnd vorangeregte Articul zwischen beyden Theilen auffgerichtet / sind solche alsbaldt an den Keyserlichen Hoff geschicket worden / darbey haben die Abgesandte der Vnierten bey gehabter Audientz nachfolgendes Jhrer Key. Maj. vorgebracht.
Demnach Jhre Gnädige Fürsten vnd Herrn Principalen deß jenigen / was zu Jhrer Key. Majest. Vergnügung noch ermanglet / erwartet / vnd darauff so bald ertheilte allergnädigste Resolution / deren Keyserlichen Willen sich bequemet / dannenhero die Jhme Keyserl. Maj. vberschickte Tractation eingangen / so lebeten sie der zuversichtlichen Hoffnung / J. Key. Maj. hingegen auch auff das jenige / was in erster jhrer Proposition / wegen allervnderthänigsten Außsöhnung / vnnd dahero dependirenden deß H. Reichs Friedens / vnd was zu solchem Ende weiter gebetten worden / auß angeborner Keys. Milte vnd Gnaden sich allergnädigst belieben lassen würde / auff den Fall aber da je zur Zeit dasselbe noch nicht seyn könte / daß jhnen den Abgeordneten etwas mehr Dilation der angedroheten Execution / als daselbst erhandelt worden / zu sollicitiren anbefohlen.
Vorbringen der Vnierten Abgesandten bey Keys. Maj. Fürs ander nach dem ausser der Chur Pfaltz vom Spinola / so wol in der Wetteraw / als auff dem Hündsrücken / vnderschiedlicher Fürsten vnd Stände vnschuldig Land / Stätte vnd Häuser eingenommen / vnd noch besetzt gehalten würden / daß J. Key. Maj. zu befehlen geruhen wolten / daß solche / weil sie je mit dem Pfältzischen Wesen nichts zu thun / widerumb restituirt / vnd die Besatzung darauß geführet werden möchte.
Zum dritten / daß Georg Ludwig von Freyberg / Freyherr zu Jüstingen vnd Oepffing loß gelassen: vnnd dann endlichen in der Mompelgardischen Sachen Remedirung vorgenommen würde.
Hierauff hat Jhre Maj. also geantwortet;
Wie Jhr. Keys. Maj. die Pflichtschuldige Bezeigung obgemelter Fürsten vnd Reichs Stände / daß sie sich weiterer Defension deß Aechters / vnd dessen Länder abgethan / auch Jhre Vnion gegen die Keys. Maj. nicht zu gebrauchen / noch auch von newem dergleichen einzugehen sich erkläret / gantz gern vernommen / auch darauff sich versehen / erstgedachte Stände werden solchem jhrem Erbieten vollkommenlich ferrner nachsetzen / dardurch dann ein guter Eingang gemacht / den erwünschten Wolstand im Reich zu befördern: Als wolten Jh. Maj. vngern jhres Orts etwas vnderlassen / was zu solchem jetztvermeldten Ende / insonderheit Auffrichtung beständigen Friedens / guter Justitz vnd Policey / weiter dienlich erachtet werden möchte. Es können aber höchstgedachte J. Key. Majest auß voriger Proposition / darauff die Abgeordneten sich referiren / daß dergleichen Intercession / wegen Außsöhnung deß erklärten Echters eingewendet worden / nicht befinden: sondern ob zwar auch darneben vmb Auffhebung der Execution / oder doch eines sichern Anstands angehalten worden / daß doch darnebẽ mehrgedachte Fürsten den declarirten Echter zu billich mässigem Erkäntnuß / Abbitt vnd Renunciation zu vermögen sich anerbotten: dannenhero nachmalen höchstgedachte Jh. K. M. so wol jhrer der Abgeordneten ersten Vortrag / also auch dem Rechten gemäß (welche bey höchster Straff der jenigen / so wegen Beleydigung der höchsten Weltlichen Majestät / vervrtheilet worden / auch vorbittlich sich anzunemen / verbieten) billich darfür halten / es werde solch eingewandte Intercession von mehrgedachten J. F. G. der abgeordneten Principalen / dahin gemeynet seyn / wann zuvor der erklärte Echter seine Verbrechen erkennet / bey Jh. Maj. vmb Versöhnung anhalten / auch zu Abwendung der vervrsachten schweren Vnkostens neben zugefügten Schaden / wie recht ist / vnd deß H. Reichs Constitutiones in geringen Fällen / wenn ein Reichs-Standt oder Vnderthan / durch außgesprochene Vrtheil in die Acht gebracht worden / erfordern nicht allein vrbietig gemacht / sondern in dem Werck gebührliche Handlung gethan haben werde / da doch / wenn dieses alles vorgangen / bey Jhr. Majest. ob Gnade einzuwenden oder nicht / alleinig deruhet / darzu aber noch zur Zeit / bey Jh. Majest. noch wenig Demonstration vnd Anzeigung vom Aechter geschehen / sondern (auff eine Seite gesetzt / was der so hoch verschuldeten Achtsdeclaration halben fürgangen) befinden sich die annoch stets continuirten Widersetzlichkeiten / bey deß H. Reichs Ständen / sondern auch den Holländern vnd Potentaten durch allerhandt falsche impressiones vnd Auffwicklungen gegen J. Keyserl. Majest. vnnd deroselben verordneten Execution den Reichs Satzungen allerdings zu wider / an vielen Orten verbottene Rottierung beschehe / Volck auffgebracht vnd zũ Verderben der armen Vnderthanen / den Krieg weiter im Reich zu alimentiren zu vnd durchgeführet wirdt / dermassen bewandt / daß Jh. Keys. Maj von newem mehr als zu viel Vrsach haben / es auch deß Reichs Verfassungen erfordern / die darauff versehene Mittel an die Hand zu nehmen / vnd weiterm Verderben deß Heyl. Reichs getrewen Mitgliedern mit Macht vorzubawen / daß also bey solcher Beschaffenheit die Waffen auß Handen zu legen / oder mit rechtmässiger Execution so lang innen zu halten / biß der erklärte Aechter recht gefast / vnd seine Hülffe auff die Bein gebracht / auch Jhr. Majest. vnd andern gehorsamen Reichs Ständen schwerer gemacht seinem feind seligen Fürhaben zu widerstehen / ohne zweiffel (wie auch in voriger Resolution J. Maj. J. F. G. zu verstehen geben) dergleichen Vorschläge / seyn so billich J. M. nicht zuzumuthen / welche auch vmb so viel weniger erachten können: daß hierinnen alle der Augspurgischen Confession Verwandte Fürstẽ vnd Stände von theils derselben sie eines andern versichert seyn / einig seyn würden.
Antwort J. Keys. Maj. den Abgesandten der Vnierten Fürsten vnd Stände gegeben. Was aber die Restitution der auffm Hundsrücken vnnd in der Wetteraw occupirten vnnd
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