Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.angefangen. Dann Anno 1617. machte er ein Kön. Ludwigs schluß die Cathol. Geistliche in Bearnien wider einzusetzen. Decret / daß alle Catholische Geistliche in der gantzen Landtschafft Bearn wider in jhre Güter solten eingesetzet werden / liesse doch auch darneben den Reformirten jhre Freyheit / vnnd sagte jhnen zu / daß weil sie den Catholischen Geistlichen jhre Güter / von welchen sie bißhero gelebet vnd besoldet worden / wider einliffern müsten / sie hergegen von den Königlichen Einkommen derselben Landtschafft jhre Vnderhaltung haben solten / nur damit den Catholischen das jhrige verbliebe. Aber es waren doch die Innwohner damit nit zufrieden; Dann als ein Königlicher Commissarius, Ranardus genant / ankam / daß er der besagten Restitution beywohnete / als ein Executor deß Königlichen Edicts / aber doch zuvor von dem Parlement in Bearnien / welches keinem andern in Franckreich vnderworffen / confirmiret werden solte / wurde von demselben / weil der mehrertheil darinn der Reformirten Religion zugethan / beschlossen / den König zu bitten / daß er den gemeinen Staat der Landtschafft nicht veränderte / sondern die Innwohner bey jhren damahligen Gebräuchen bleiben liesse. Hierüber ward viel gehandelt / aber die Sachen wolten sich doch nicht nach jhrem Willen schicken. Weil nun die Legaten starck auff deß Königs Befehl trangen / vnd es sich ansehen liesse / es würde / was in der Güte nicht folgen wolte / mit Gewalt gesucht werden / rüsteten sich auch die Bearnier zum Widerstand / also daß besagte Legaten nicht in geringer Gefahr waren / auch endtlich vnverrichter Dingen wider wegziehen musten. König in Franckreich reformirt in Bearn. Darauff zoge den 13. Octobris Anno 1618. der König selber dahin / als nun nichts destoweniger die Sachen zu einem Auffstandt sich ansehen liessen / gedachte er solchem vorzukommen / legete derohalben in alle Stätte Besatzungen vnnd verordnete sondere Statthalter darüber. Darauff dann erfolget / daß der König alles nach seinem belieben anordnen kundte: Die Obrigkeiten vnd Praefecturen wurden meistentheils von Catholischen ersetzet. Nach solchem ist dem Bischoffen jhr Stell in dem Parlement zu Pau so sie vor Alters gehabt / wider zugeordnet / die Hauptkirch den Catholischen eingeraumet / eben auff den Tag / da vor 50. Jahren die Reformirte sie eingenommen hatten. Ferrners gab der König den Jesuiten ein Collegium zu Orthes ein / welches die Königin Johanna sein Großmutter alda für die Reformirten gebawet. König Henrich IV. zwar hat den Jesuiten in selbiger Landtschafft zuwohnen erlaubet / aber mit etlich gewissen Bedingen / mit welchen sie gar eng gespannen waren / als nemblich daß sie nicht lehren dörfften / vnnd kein Privat Beicht anhöreten / auch in geringer Anzahl weren. Aber dieses alles wurde auffgehaben / vnnd jhnen völliger Gewalt in allem gegeben. Vber diesem Verlauff sind die andere Reformirte in Franckreich sehr bestürtzet worden / vnnd deßwegen allerhandt Versamblungen angestellet / vnd ob wol der König jhnen solches verbotten / haben sie doch davon nit abgehalten werden können / vmb daß sie sich besorget / es möchte jhnen das jenige / so jhnen wegen der Religions Freyheit hiebevor versprochen nicht gehalten / vnnd wie in Bearn also allenthalben die Reformation eingeführet werden. Vnd hat sonderlich das Mißtrauwen Vberziehet die Reformirten. bey jhnen vermehret / weil sie gesehen daß jhre Feinde den König durch allerhandt Delationen vnd falsche Bericht / als wann jhre Versamblungen zu einem Auffstandt vnnd Empörung wider Jhre Mayest. angesehen weren / so ferrn angehetzet hatten / daß er mit einer mächtigen Armada zu Roß vnd Fuß in jhre Gegne geruckt / vnd gleich Anfangs drey Stätt / als Villeneuffue / Vals vnd Valons / wie auch noch andere mehr in seine Gewalt gebracht. Dahero sie dann solcher Vrsachen halben zu Roschelle ein General Versamblung gehalten / ein Defension Werck angerichtet / vnd deßwegen nachgesetzte Erklärung außgehen lassen. Declaration vnnd Anzeig der Reformirten in Franckreich / welcher gestalt sie vnbillicher Weiß durch jhre Feindt verfolget vnnd zu einer rechtmässigen Gegenwehr getrungen worden. Demnach Wir mit grossem Hertzenleyd vor Augen sehen / welcher massen gegen den zur eussersten vnserer Vndertruckung vns angelegten Gewalt / wir die von der Natur selbst vns an die Hand gereichte / wie auch sonst rechtmässige Mittel zu ergreiffen / vnd die Freyheit vnsers Gewissens / sampt vnsers Lebens Sicherung / durch vnvmbgängliche Gegenwehr zuverfechten vnnd handzuhaben / genohttränget werden: Bezeugen zuvorderst / im Nahmen der obbemelten Kirchen / vor GOtt / wollen auch zugleich vor männiglich / auffs best vnd zierlichst es seyn kan oder sol / hiemit protestirt haben / daß wir die Königliche Mayestät in Franckreich / vor vnsere von Gott vns verliehene Hohe Obrigkeit / König vnnd Herren / erkennen / vnd in allerdemütigsten Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit gegen dero Mayest. ohn einigen Mangel zu verharren gedencken. Vnd damit die gantze Welt spüren vnd erkennen möge: Gleichermassen alle vnsere Gedancken vnd vornehmen / nechst dem Dienst Gottes / nirgend anders hin / dann allein auff solchen vnderthänigsten Gehorsamb gegen dero Mayestät / zielen vnd gerichtet seynd: Welchen Gehorsamb wir auch / mit allen vnsern vorigen Handlungen vnnd getrewen Diensten / so in denen darauff gegründen Säulen der gemeinen Wolfarth dieser Landen / so wol als in vnserer letztregierenden Königen / von vnsern Vorfahren vnd vns / der widerigen Factionen eusserstem Gegenbeginnen zu wider / auff dero Mayestäten hochgeehrte Häupter / erhobenen vnd auffgesetzten Cronen / sich noch heut zu Tag gleichsamb mit grossen Buchstaben eingegraben sehen lassen / erwiesen haben: Also auch / vnd damit andern theils Weltkundbar werde / wie der Neyd / Haß vnd Verfolgung / die wir jetzo außstehen / von vnsern Feinden vmb keiner andern Vrsachen willen / als eben darumb vber vns erwecket worden / dieweil solche vnsere ernste vnd heilige Zuneigung zu bemeltem Gehorsamb / vnd daß wir darzu / durch die Lehr vnserer Religion / durch das Exempel vnserer Voreltern / vnd dann vmb vnserer selbst eigenen Wolfahrt halben / vns angefangen. Dann Anno 1617. machte er ein Kön. Ludwigs schluß die Cathol. Geistliche in Bearniẽ wider einzusetzen. Decret / daß alle Catholische Geistliche in der gantzen Landtschafft Bearn wider in jhre Güter solten eingesetzet werden / liesse doch auch darneben den Reformirten jhre Freyheit / vnnd sagte jhnen zu / daß weil sie den Catholischen Geistlichen jhre Güter / von welchen sie bißhero gelebet vnd besoldet worden / wider einliffern müsten / sie hergegen von den Königlichen Einkommen derselben Landtschafft jhre Vnderhaltung haben solten / nur damit den Catholischen das jhrige verbliebe. Aber es waren doch die Innwohner damit nit zufrieden; Dann als ein Königlicher Commissarius, Ranardus genant / ankam / daß er der besagten Restitution beywohnete / als ein Executor deß Königlichen Edicts / aber doch zuvor von dem Parlement in Bearnien / welches keinem andern in Franckreich vnderworffen / confirmiret werden solte / wurde von demselben / weil der mehrertheil darinn der Reformirten Religion zugethã / beschlossen / den König zu bitten / daß er den gemeinen Staat der Landtschafft nicht veränderte / sondern die Innwohner bey jhren damahligen Gebräuchen bleiben liesse. Hierüber ward viel gehandelt / aber die Sachen wolten sich doch nicht nach jhrem Willen schicken. Weil nun die Legaten starck auff deß Königs Befehl trangen / vnd es sich ansehen liesse / es würde / was in der Güte nicht folgen wolte / mit Gewalt gesucht werden / rüsteten sich auch die Bearnier zum Widerstand / also daß besagte Legaten nicht in geringer Gefahr waren / auch endtlich vnverrichter Dingen wider wegziehen musten. König in Franckreich reformirt in Bearn. Darauff zoge den 13. Octobris Anno 1618. der König selber dahin / als nun nichts destoweniger die Sachen zu einem Auffstandt sich ansehen liessen / gedachte er solchem vorzukommen / legete derohalben in alle Stätte Besatzungen vnnd verordnete sondere Statthalter darüber. Darauff dann erfolget / daß der König alles nach seinem belieben anordnen kundte: Die Obrigkeiten vnd Praefecturen wurden meistentheils von Catholischen ersetzet. Nach solchem ist dem Bischoffen jhr Stell in dem Parlement zu Pau so sie vor Alters gehabt / wider zugeordnet / die Hauptkirch den Catholischen eingeraumet / eben auff den Tag / da vor 50. Jahren die Reformirte sie eingenommen hatten. Ferrners gab der König den Jesuiten ein Collegium zu Orthes ein / welches die Königin Johanna sein Großmutter alda für die Reformirten gebawet. König Henrich IV. zwar hat den Jesuiten in selbiger Landtschafft zuwohnen erlaubet / aber mit etlich gewissen Bedingen / mit welchen sie gar eng gespannen waren / als nemblich daß sie nicht lehren dörfften / vnnd kein Privat Beicht anhöreten / auch in geringer Anzahl werẽ. Aber dieses alles wurde auffgehaben / vnnd jhnen völliger Gewalt in allem gegeben. Vber diesem Verlauff sind die andere Reformirte in Franckreich sehr bestürtzet worden / vnnd deßwegen allerhandt Versamblungen angestellet / vnd ob wol der König jhnen solches verbotten / haben sie doch davon nit abgehalten werden können / vmb daß sie sich besorget / es möchte jhnen das jenige / so jhnen wegen der Religions Freyheit hiebevor versprochen nicht gehalten / vnnd wie in Bearn also allenthalben die Reformation eingeführet werden. Vnd hat sonderlich das Mißtrauwen Vberziehet die Reformirten. bey jhnen vermehret / weil sie gesehen daß jhre Feinde den König durch allerhandt Delationen vnd falsche Bericht / als wann jhre Versamblungen zu einem Auffstandt vnnd Empörung wider Jhre Mayest. angesehen weren / so ferrn angehetzet hatten / daß er mit einer mächtigen Armada zu Roß vnd Fuß in jhre Gegne geruckt / vnd gleich Anfangs drey Stätt / als Villeneuffue / Vals vnd Valons / wie auch noch andere mehr in seine Gewalt gebracht. Dahero sie dann solcher Vrsachen halben zu Roschelle ein General Versamblung gehalten / ein Defension Werck angerichtet / vnd deßwegen nachgesetzte Erklärung außgehen lassen. Declaration vnnd Anzeig der Reformirtẽ in Frãckreich / welcher gestalt sie vnbillicher Weiß durch jhre Feindt verfolget vnnd zu einer rechtmässigen Gegenwehr getrũgen wordẽ. Demnach Wir mit grossem Hertzenleyd vor Augen sehen / welcher massen gegen den zur eussersten vnserer Vndertruckung vns angelegten Gewalt / wir die von der Natur selbst vns an die Hand gereichte / wie auch sonst rechtmässige Mittel zu ergreiffen / vnd die Freyheit vnsers Gewissens / sampt vnsers Lebens Sicherung / durch vnvmbgängliche Gegenwehr zuverfechten vnnd handzuhaben / genohttränget werden: Bezeugen zuvorderst / im Nahmen der obbemelten Kirchen / vor GOtt / wollen auch zugleich vor männiglich / auffs best vnd zierlichst es seyn kan oder sol / hiemit protestirt haben / daß wir die Königliche Mayestät in Franckreich / vor vnsere von Gott vns verliehene Hohe Obrigkeit / König vnnd Herren / erkennen / vnd in allerdemütigsten Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit gegen dero Mayest. ohn einigen Mangel zu verharren gedencken. Vnd damit die gantze Welt spüren vnd erkennen möge: Gleichermassen alle vnsere Gedancken vnd vornehmen / nechst dem Dienst Gottes / nirgend anders hin / dann allein auff solchen vnderthänigsten Gehorsamb gegen dero Mayestät / zielen vnd gerichtet seynd: Welchen Gehorsamb wir auch / mit allen vnsern vorigen Handlungen vnnd getrewen Diensten / so in denen darauff gegründen Säulen der gemeinen Wolfarth dieser Landen / so wol als in vnserer letztregierenden Königen / von vnsern Vorfahren vnd vns / der widerigen Factionen eusserstem Gegenbeginnen zu wider / auff dero Mayestäten hochgeehrte Häupter / erhobenen vnd auffgesetzten Cronen / sich noch heut zu Tag gleichsamb mit grossen Buchstaben eingegraben sehen lassen / erwiesen haben: Also auch / vnd damit andern theils Weltkũdbar werde / wie der Neyd / Haß vnd Verfolgung / die wir jetzo außstehen / von vnsern Feinden vmb keiner andern Vrsachen willen / als eben darumb vber vns erwecket worden / dieweil solche vnsere ernste vnd heilige Zuneigung zu bemeltem Gehorsamb / vñ daß wir darzu / durch die Lehr vnserer Religion / durch das Exempel vnserer Voreltern / vnd dann vmb vnserer selbst eigenen Wolfahrt halben / vns <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0742" n="663"/> angefangen. 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Geistliche in Bearniẽ wider einzusetzen.</note> Decret / daß alle Catholische Geistliche in der gantzen Landtschafft Bearn wider in jhre Güter solten eingesetzet werden / liesse doch auch darneben den Reformirten jhre Freyheit / vnnd sagte jhnen zu / daß weil sie den Catholischen Geistlichen jhre Güter / von welchen sie bißhero gelebet vnd besoldet worden / wider einliffern müsten / sie hergegen von den Königlichen Einkommen derselben Landtschafft jhre Vnderhaltung haben solten / nur damit den Catholischen das jhrige verbliebe.</p> <p>Aber es waren doch die Innwohner damit nit zufrieden; Dann als ein Königlicher Commissarius, Ranardus genant / ankam / daß er der besagten Restitution beywohnete / als ein Executor deß Königlichen Edicts / aber doch zuvor von dem Parlement in Bearnien / welches keinem andern in Franckreich vnderworffen / confirmiret werden solte / wurde von demselben / weil der mehrertheil darinn der Reformirten Religion zugethã / beschlossen / den König zu bitten / daß er den gemeinen Staat der Landtschafft nicht veränderte / sondern die Innwohner bey jhren damahligen Gebräuchen bleiben liesse. Hierüber ward viel gehandelt / aber die Sachen wolten sich doch nicht nach jhrem Willen schicken. Weil nun die Legaten starck auff deß Königs Befehl trangen / vnd es sich ansehen liesse / es würde / was in der Güte nicht folgen wolte / mit Gewalt gesucht werden / rüsteten sich auch die Bearnier zum Widerstand / also daß besagte Legaten nicht in geringer Gefahr waren / auch endtlich vnverrichter Dingen wider wegziehen musten.</p> <p><note place="left">König in Franckreich reformirt in Bearn.</note> Darauff zoge den 13. Octobris Anno 1618. der König selber dahin / als nun nichts destoweniger die Sachen zu einem Auffstandt sich ansehen liessen / gedachte er solchem vorzukommen / legete derohalben in alle Stätte Besatzungen vnnd verordnete sondere Statthalter darüber. Darauff dann erfolget / daß der König alles nach seinem belieben anordnen kundte: Die Obrigkeiten vnd Praefecturen wurden meistentheils von Catholischen ersetzet. Nach solchem ist dem Bischoffen jhr Stell in dem Parlement zu Pau so sie vor Alters gehabt / wider zugeordnet / die Hauptkirch den Catholischen eingeraumet / eben auff den Tag / da vor 50. Jahren die Reformirte sie eingenommen hatten.</p> <p>Ferrners gab der König den Jesuiten ein Collegium zu Orthes ein / welches die Königin Johanna sein Großmutter alda für die Reformirten gebawet. König Henrich IV. zwar hat den Jesuiten in selbiger Landtschafft zuwohnen erlaubet / aber mit etlich gewissen Bedingen / mit welchen sie gar eng gespannen waren / als nemblich daß sie nicht lehren dörfften / vnnd kein Privat Beicht anhöreten / auch in geringer Anzahl werẽ. Aber dieses alles wurde auffgehaben / vnnd jhnen völliger Gewalt in allem gegeben.</p> <p>Vber diesem Verlauff sind die andere Reformirte in Franckreich sehr bestürtzet worden / vnnd deßwegen allerhandt Versamblungen angestellet / vnd ob wol der König jhnen solches verbotten / haben sie doch davon nit abgehalten werden können / vmb daß sie sich besorget / es möchte jhnen das jenige / so jhnen wegen der Religions Freyheit hiebevor versprochen nicht gehalten / vnnd wie in Bearn also allenthalben die Reformation eingeführet werden. Vnd hat sonderlich das Mißtrauwen <note place="right">Vberziehet die Reformirten.</note> bey jhnen vermehret / weil sie gesehen daß jhre Feinde den König durch allerhandt Delationen vnd falsche Bericht / als wann jhre Versamblungen zu einem Auffstandt vnnd Empörung wider Jhre Mayest. angesehen weren / so ferrn angehetzet hatten / daß er mit einer mächtigen Armada zu Roß vnd Fuß in jhre Gegne geruckt / vnd gleich Anfangs drey Stätt / als Villeneuffue / Vals vnd Valons / wie auch noch andere mehr in seine Gewalt gebracht. Dahero sie dann solcher Vrsachen halben zu Roschelle ein General Versamblung gehalten / ein Defension Werck angerichtet / vnd deßwegen nachgesetzte Erklärung außgehen lassen.</p> <p><note place="right">Declaration vnnd Anzeig der Reformirtẽ in Frãckreich / welcher gestalt sie vnbillicher Weiß durch jhre Feindt verfolget vnnd zu einer rechtmässigen Gegenwehr getrũgen wordẽ.</note> Demnach Wir mit grossem Hertzenleyd vor Augen sehen / welcher massen gegen den zur eussersten vnserer Vndertruckung vns angelegten Gewalt / wir die von der Natur selbst vns an die Hand gereichte / wie auch sonst rechtmässige Mittel zu ergreiffen / vnd die Freyheit vnsers Gewissens / sampt vnsers Lebens Sicherung / durch vnvmbgängliche Gegenwehr zuverfechten vnnd handzuhaben / genohttränget werden: Bezeugen zuvorderst / im Nahmen der obbemelten Kirchen / vor GOtt / wollen auch zugleich vor männiglich / auffs best vnd zierlichst es seyn kan oder sol / hiemit protestirt haben / daß wir die Königliche Mayestät in Franckreich / vor vnsere von Gott vns verliehene Hohe Obrigkeit / König vnnd Herren / erkennen / vnd in allerdemütigsten Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit gegen dero Mayest. ohn einigen Mangel zu verharren gedencken.</p> <p>Vnd damit die gantze Welt spüren vnd erkennen möge: Gleichermassen alle vnsere Gedancken vnd vornehmen / nechst dem Dienst Gottes / nirgend anders hin / dann allein auff solchen vnderthänigsten Gehorsamb gegen dero Mayestät / zielen vnd gerichtet seynd: Welchen Gehorsamb wir auch / mit allen vnsern vorigen Handlungen vnnd getrewen Diensten / so in denen darauff gegründen Säulen der gemeinen Wolfarth dieser Landen / so wol als in vnserer letztregierenden Königen / von vnsern Vorfahren vnd vns / der widerigen Factionen eusserstem Gegenbeginnen zu wider / auff dero Mayestäten hochgeehrte Häupter / erhobenen vnd auffgesetzten Cronen / sich noch heut zu Tag gleichsamb mit grossen Buchstaben eingegraben sehen lassen / erwiesen haben: Also auch / vnd damit andern theils Weltkũdbar werde / wie der Neyd / Haß vnd Verfolgung / die wir jetzo außstehen / von vnsern Feinden vmb keiner andern Vrsachen willen / als eben darumb vber vns erwecket worden / dieweil solche vnsere ernste vnd heilige Zuneigung zu bemeltem Gehorsamb / vñ daß wir darzu / durch die Lehr vnserer Religion / durch das Exempel vnserer Voreltern / vnd dann vmb vnserer selbst eigenen Wolfahrt halben / vns </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [663/0742]
angefangen. Dann Anno 1617. machte er ein Decret / daß alle Catholische Geistliche in der gantzen Landtschafft Bearn wider in jhre Güter solten eingesetzet werden / liesse doch auch darneben den Reformirten jhre Freyheit / vnnd sagte jhnen zu / daß weil sie den Catholischen Geistlichen jhre Güter / von welchen sie bißhero gelebet vnd besoldet worden / wider einliffern müsten / sie hergegen von den Königlichen Einkommen derselben Landtschafft jhre Vnderhaltung haben solten / nur damit den Catholischen das jhrige verbliebe.
Kön. Ludwigs schluß die Cathol. Geistliche in Bearniẽ wider einzusetzen. Aber es waren doch die Innwohner damit nit zufrieden; Dann als ein Königlicher Commissarius, Ranardus genant / ankam / daß er der besagten Restitution beywohnete / als ein Executor deß Königlichen Edicts / aber doch zuvor von dem Parlement in Bearnien / welches keinem andern in Franckreich vnderworffen / confirmiret werden solte / wurde von demselben / weil der mehrertheil darinn der Reformirten Religion zugethã / beschlossen / den König zu bitten / daß er den gemeinen Staat der Landtschafft nicht veränderte / sondern die Innwohner bey jhren damahligen Gebräuchen bleiben liesse. Hierüber ward viel gehandelt / aber die Sachen wolten sich doch nicht nach jhrem Willen schicken. Weil nun die Legaten starck auff deß Königs Befehl trangen / vnd es sich ansehen liesse / es würde / was in der Güte nicht folgen wolte / mit Gewalt gesucht werden / rüsteten sich auch die Bearnier zum Widerstand / also daß besagte Legaten nicht in geringer Gefahr waren / auch endtlich vnverrichter Dingen wider wegziehen musten.
Darauff zoge den 13. Octobris Anno 1618. der König selber dahin / als nun nichts destoweniger die Sachen zu einem Auffstandt sich ansehen liessen / gedachte er solchem vorzukommen / legete derohalben in alle Stätte Besatzungen vnnd verordnete sondere Statthalter darüber. Darauff dann erfolget / daß der König alles nach seinem belieben anordnen kundte: Die Obrigkeiten vnd Praefecturen wurden meistentheils von Catholischen ersetzet. Nach solchem ist dem Bischoffen jhr Stell in dem Parlement zu Pau so sie vor Alters gehabt / wider zugeordnet / die Hauptkirch den Catholischen eingeraumet / eben auff den Tag / da vor 50. Jahren die Reformirte sie eingenommen hatten.
König in Franckreich reformirt in Bearn. Ferrners gab der König den Jesuiten ein Collegium zu Orthes ein / welches die Königin Johanna sein Großmutter alda für die Reformirten gebawet. König Henrich IV. zwar hat den Jesuiten in selbiger Landtschafft zuwohnen erlaubet / aber mit etlich gewissen Bedingen / mit welchen sie gar eng gespannen waren / als nemblich daß sie nicht lehren dörfften / vnnd kein Privat Beicht anhöreten / auch in geringer Anzahl werẽ. Aber dieses alles wurde auffgehaben / vnnd jhnen völliger Gewalt in allem gegeben.
Vber diesem Verlauff sind die andere Reformirte in Franckreich sehr bestürtzet worden / vnnd deßwegen allerhandt Versamblungen angestellet / vnd ob wol der König jhnen solches verbotten / haben sie doch davon nit abgehalten werden können / vmb daß sie sich besorget / es möchte jhnen das jenige / so jhnen wegen der Religions Freyheit hiebevor versprochen nicht gehalten / vnnd wie in Bearn also allenthalben die Reformation eingeführet werden. Vnd hat sonderlich das Mißtrauwen bey jhnen vermehret / weil sie gesehen daß jhre Feinde den König durch allerhandt Delationen vnd falsche Bericht / als wann jhre Versamblungen zu einem Auffstandt vnnd Empörung wider Jhre Mayest. angesehen weren / so ferrn angehetzet hatten / daß er mit einer mächtigen Armada zu Roß vnd Fuß in jhre Gegne geruckt / vnd gleich Anfangs drey Stätt / als Villeneuffue / Vals vnd Valons / wie auch noch andere mehr in seine Gewalt gebracht. Dahero sie dann solcher Vrsachen halben zu Roschelle ein General Versamblung gehalten / ein Defension Werck angerichtet / vnd deßwegen nachgesetzte Erklärung außgehen lassen.
Vberziehet die Reformirten. Demnach Wir mit grossem Hertzenleyd vor Augen sehen / welcher massen gegen den zur eussersten vnserer Vndertruckung vns angelegten Gewalt / wir die von der Natur selbst vns an die Hand gereichte / wie auch sonst rechtmässige Mittel zu ergreiffen / vnd die Freyheit vnsers Gewissens / sampt vnsers Lebens Sicherung / durch vnvmbgängliche Gegenwehr zuverfechten vnnd handzuhaben / genohttränget werden: Bezeugen zuvorderst / im Nahmen der obbemelten Kirchen / vor GOtt / wollen auch zugleich vor männiglich / auffs best vnd zierlichst es seyn kan oder sol / hiemit protestirt haben / daß wir die Königliche Mayestät in Franckreich / vor vnsere von Gott vns verliehene Hohe Obrigkeit / König vnnd Herren / erkennen / vnd in allerdemütigsten Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit gegen dero Mayest. ohn einigen Mangel zu verharren gedencken.
Declaration vnnd Anzeig der Reformirtẽ in Frãckreich / welcher gestalt sie vnbillicher Weiß durch jhre Feindt verfolget vnnd zu einer rechtmässigen Gegenwehr getrũgen wordẽ. Vnd damit die gantze Welt spüren vnd erkennen möge: Gleichermassen alle vnsere Gedancken vnd vornehmen / nechst dem Dienst Gottes / nirgend anders hin / dann allein auff solchen vnderthänigsten Gehorsamb gegen dero Mayestät / zielen vnd gerichtet seynd: Welchen Gehorsamb wir auch / mit allen vnsern vorigen Handlungen vnnd getrewen Diensten / so in denen darauff gegründen Säulen der gemeinen Wolfarth dieser Landen / so wol als in vnserer letztregierenden Königen / von vnsern Vorfahren vnd vns / der widerigen Factionen eusserstem Gegenbeginnen zu wider / auff dero Mayestäten hochgeehrte Häupter / erhobenen vnd auffgesetzten Cronen / sich noch heut zu Tag gleichsamb mit grossen Buchstaben eingegraben sehen lassen / erwiesen haben: Also auch / vnd damit andern theils Weltkũdbar werde / wie der Neyd / Haß vnd Verfolgung / die wir jetzo außstehen / von vnsern Feinden vmb keiner andern Vrsachen willen / als eben darumb vber vns erwecket worden / dieweil solche vnsere ernste vnd heilige Zuneigung zu bemeltem Gehorsamb / vñ daß wir darzu / durch die Lehr vnserer Religion / durch das Exempel vnserer Voreltern / vnd dann vmb vnserer selbst eigenen Wolfahrt halben / vns
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