Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.auffrichtig dieselbe gewesen? vnnd was wir für Recht vnnd Fug gehabt / vns widerumb zuversamblen? Zu mehrer Bestättigung der Zusag / die vnn was geschehen / so hat man vns fürgehalten / Es were die erste / die der König / nach dem Er in das Regiment getretten / seinen Vnderthanen von der Religion gethan hette. Der Herr Connestabel sagte dabey / Daß sein Wort vmb so viel vnd mehr / als viel schrifftliche Vrkunden / seyn solte. Der König selbst hat es hernach zu Fontainebleau / vor den Deputirten / die jhm vnsern Abzug angekündet / vnnd in Gegenwart deß Hertzogen von Lesdiguieres / der vns dessen versichert hatte / mit seinem eignen Mund bekräfftigt. Was hetten wir ferrner dörffen begeren / damit wir vnser Sachen gewiß weren? Oder wie hetten wir vns einbilden können / daß es an dem fehlen solte / was der König selbs / vnd zwar am ersten mal / vns versprochen? Papier vnnd Dinten kan nicht machen / daß deß Königs Wort mehr gelte. Wir hetten gemeynt / wir wären vnwürdig der Gnad / die vns der König bewiesen / vnnd vergriffen vns an seiner Hoheit / wann wir mit der Versicherung / welche er vns mit seinem eigenen Munde gegeben / nicht weren zu frieden gewesen. Also sind wir den dreyzehenden April. nechst verschienen Jahrs von einander geschieden / nach dem wir einen schrifftlichen Schein vnsers Gehorsams vnder vns auffgerichtet / in welchem alle oberzehlte Beding-vnd Verheissungen / so vns geschehen / verfast / vnnd denen zu Rochelle befohlen worden / daß sie auff begebenden Fall / die von der Religion / an den Orth / den sie für bequäm erachten würden / wider zusammen beruffen solten. Die Deputirte / als sie wider heimbkommen / vnd in denen Provintzen / in welchen sie gesessen / von dem jenigen / was sich verloffen / Relation gethan / sind ferrners gevollmächtigt / oder andere an jhre statt verordnet worden / damit wann das jenige / so man vns versprochen / nicht würde vollnzogen werden / sie vermög beschehener Abrede wider zusammen kommen möchten. Das ist in allen Provintzen offentlich fürgangen ist. Vnnd hat es der König vnd sein Rath wol gewust. Niemand hat es jhm mißfallen lassen: Vnnd hat der König still dazu geschwiegen. Wann nun vnser Seits etwas wider deß Königs Hoheit solte seyn fürgenommen worden / so müste es nothwendig die Verordnung der Deputirten seyn. Aber gleich wie dieselbe nicht konte für vnrechtmässig / wegen obangedeuten Bedings / gehalten werden: Also haben vnsere General Deputirte / so offt sie vmb Vollnziehung deß jenigen / so vns versprochen worden / angehalten / diese Erjnnerung an die Herren deß Raths gethan: Schaffet vns Recht / vnd erhebt vns der Mühe einer newen Versamlung. Der Herr Printz selber / als er mehrmaln ins Parlement gangen / damit deß Königs Befehl von Auffnam obgedachter Räth einregistrirt würde / hielt denselben für / daß den vnserigen erlaubt were / sich wider zu versamlen / dazu sie / die Parlements-Herren / Vrsach durch jre weigerung geben würden. Als nun die bestimbte Zeit der Sechs Monden / jnnerhalb welchen obangeregte Zusagungen erfüllet vnnd ins Werck gerichtet werden / den dreyzehenden Octobr. verflossen / vnnd an denselben noch nichts würcklichs erfolgt: haben vnsere Vnzeitige Execution wegen der Geistlichen Güter in Bearn / vnd die daselbst erfolgte Enderung / die Versicherung vnd Freyheit der Religion betreffend. Feinde bey dem König / welcher im September sich nach Guyenne begeben / angehalten / daß denen zu Bearn befohlen würde / von den Geistlichen Gütern abzutretten / vnnd dem Parlement zu Pau aufferlegt / ein Decret darüber ergehen zu lassen. Der Termin / welche denen zu Bearn war verwilligt worden / mit Versprechung / daß jnnerhalb dessen Seine Mayest. jhre Deputirte darüber hören solte / erstreckte sich biß auff den dreyzehenden Novembr. Vmb welcher Vrsach willen das Parlement zu Pau / auff Befehl deß Königs / decretirte / Daß die Deputirte / jnnerhalb bestimter Zeit / jhre Sach an den König fürbringen solten (welche Zeit abermals / durch Seiner Mayest. Schreiben an gemeltes Parlement vnderm dato 21. Septembr. bestettigt worden) sonst würde nach verflossener Zeit / das Decret von widereinraumung mehrgemeldter Güter seine Krafft haben. Jhre Mayestät als welche mit jetztgemeldtem Decret noch nicht beanüget / vnerwartet biß die zu Bearn jhre Sach fürgebracht hetten / wird durch Anstifftung vnserer Feinden getrieben / sich dahin zuverfügen. Vnd ob wol gemeltes Parlement / durch ein ander Decret / welches schlecht vnd ohn Beding bekräfftigt war / der Ankunfft Jhrer Mayest. zuvor kommen: So hat doch dieselbe / auß trieb vnserer Widersacher / nicht vnderlassen / mit seinem Heer ins Land zu fallen. Wir wolten gern die Vntrew vnserer Feinden / vnd die Grawsambkeit / so durch jhre Verhetzung darinn gevbet worden / verschweigen / wann nicht jhre falsche Anklagen / vnnd der durchdringend Schmertz vnsers Elendts / vns den Mund jetzundt auffbrechen / vns zu verantworten / vnd vor GOtt vnd den Menschen vmb Raach zu schreyen. Wir wollen nichts sagen von der Enderung / so im Land durch die Vereinigung mit der Cron Franckreich geschehen: Wiewohl es offenbahr / daß sie nicht so sehr vmb deß Vortheils willen / den Franckreich dadurch haben solte / als wegen deß Schadens / den man vnserer Religion zufügen wollen / fürgenommen worden. Wir wollen allein mit wenigem andeuten / was daselbst fürsetzlicher Weise zu dem Ende geschehen / damit die Freyheit deß Evangelii gantz vnd gar vmbgestossen würde. Als der König zu Navarreux war / vnd im Sinn hatte / dem Herrn von Sales das jenige / so er jm schon zu Bourdeaux / vnnd darnach / als er ins Land kommen / versprochen / zu halten / daß er nemblich Gubernator vber die Statt bleiben solt: Darzu Jhre M. noch mehr getrieben ward durch die trewe Diensten / die er ein lange Zeit geleistet / vnd durch den willigen Gehorsam / den er deroselben vff alle Mittel vnd weise erzeigte: Sind nichts desto weniger vnsere Feinde den König angelegen / daß er dem von Sales auffrichtig dieselbe gewesen? vnnd was wir für Recht vnnd Fug gehabt / vns widerumb zuversamblen? Zu mehrer Bestättigung der Zusag / die vnn was geschehen / so hat man vns fürgehalten / Es were die erste / die der König / nach dem Er in das Regiment getretten / seinen Vnderthanen von der Religion gethan hette. Der Herr Connestabel sagte dabey / Daß sein Wort vmb so viel vnd mehr / als viel schrifftliche Vrkunden / seyn solte. Der König selbst hat es hernach zu Fontainebleau / vor den Deputirten / die jhm vnsern Abzug angekündet / vnnd in Gegenwart deß Hertzogen von Lesdiguieres / der vns dessen versichert hatte / mit seinem eignen Mund bekräfftigt. Was hetten wir ferrner dörffen begeren / damit wir vnser Sachen gewiß weren? Oder wie hetten wir vns einbilden können / daß es an dem fehlen solte / was der König selbs / vnd zwar am ersten mal / vns versprochen? Papier vnnd Dinten kan nicht machen / daß deß Königs Wort mehr gelte. Wir hetten gemeynt / wir wären vnwürdig der Gnad / die vns der König bewiesen / vnnd vergriffen vns an seiner Hoheit / wann wir mit der Versicherung / welche er vns mit seinem eigenen Munde gegeben / nicht weren zu frieden gewesen. Also sind wir den dreyzehenden April. nechst verschienen Jahrs von einander geschieden / nach dem wir einen schrifftlichen Schein vnsers Gehorsams vnder vns auffgerichtet / in welchem alle oberzehlte Beding-vnd Verheissungen / so vns geschehen / verfast / vnnd denen zu Rochelle befohlen worden / daß sie auff begebenden Fall / die von der Religion / an den Orth / den sie für bequäm erachten würden / wider zusammen beruffen solten. Die Deputirte / als sie wider heimbkommen / vnd in denen Provintzen / in welchen sie gesessen / von dem jenigen / was sich verloffen / Relation gethan / sind ferrners gevollmächtigt / oder andere an jhre statt verordnet worden / damit wann das jenige / so man vns versprochen / nicht würde vollnzogen werden / sie vermög beschehener Abrede wider zusammen kommen möchten. Das ist in allen Provintzen offentlich fürgangen ist. Vnnd hat es der König vnd sein Rath wol gewust. Niemand hat es jhm mißfallen lassen: Vnnd hat der König still dazu geschwiegen. Wann nun vnser Seits etwas wider deß Königs Hoheit solte seyn fürgenommen worden / so müste es nothwendig die Verordnung der Deputirten seyn. Aber gleich wie dieselbe nicht konte für vnrechtmässig / wegen obangedeuten Bedings / gehalten werden: Also haben vnsere General Deputirte / so offt sie vmb Vollnziehung deß jenigen / so vns versprochen worden / angehalten / diese Erjnnerung an die Herren deß Raths gethan: Schaffet vns Recht / vnd erhebt vns der Mühe einer newen Versamlung. Der Herr Printz selber / als er mehrmaln ins Parlement gangẽ / damit deß Königs Befehl võ Auffnam obgedachter Räth einregistrirt würde / hielt dẽselben für / daß den vnserigẽ erlaubt were / sich wider zu versamlẽ / dazu sie / die Parlemẽts-Herren / Vrsach durch jre weigerung gebẽ würdẽ. Als nun die bestimbte Zeit der Sechs Monden / jnnerhalb welchen obangeregte Zusagungen erfüllet vnnd ins Werck gerichtet werden / den dreyzehenden Octobr. verflossen / vnnd an denselben noch nichts würcklichs erfolgt: haben vnsere Vnzeitige Execution wegen der Geistlichen Güter in Bearn / vñ die daselbst erfolgte Enderung / die Versicherung vnd Freyheit der Religion betreffend. Feinde bey dem König / welcher im September sich nach Guyenne begeben / angehalten / daß denen zu Bearn befohlen würde / von den Geistlichen Gütern abzutretten / vnnd dem Parlement zu Pau aufferlegt / ein Decret darüber ergehen zu lassen. Der Termin / welche denen zu Bearn war verwilligt worden / mit Versprechung / daß jnnerhalb dessen Seine Mayest. jhre Deputirte darüber hören solte / erstreckte sich biß auff den dreyzehenden Novembr. Vmb welcher Vrsach willen das Parlement zu Pau / auff Befehl deß Königs / decretirte / Daß die Deputirte / jnnerhalb bestimter Zeit / jhre Sach an den König fürbringen solten (welche Zeit abermals / durch Seiner Mayest. Schreiben an gemeltes Parlement vnderm dato 21. Septembr. bestettigt worden) sonst würde nach verflossener Zeit / das Decret von widereinraumung mehrgemeldter Güter seine Krafft haben. Jhre Mayestät als welche mit jetztgemeldtem Decret noch nicht beanüget / vnerwartet biß die zu Bearn jhre Sach fürgebracht hetten / wird durch Anstifftung vnserer Feinden getrieben / sich dahin zuverfügen. Vnd ob wol gemeltes Parlement / durch ein ander Decret / welches schlecht vnd ohn Beding bekräfftigt war / der Ankunfft Jhrer Mayest. zuvor kommen: So hat doch dieselbe / auß trieb vnserer Widersacher / nicht vnderlassen / mit seinem Heer ins Land zu fallen. Wir wolten gern die Vntrew vnserer Feinden / vnd die Grawsambkeit / so durch jhre Verhetzung darinn gevbet worden / verschweigen / wann nicht jhre falsche Anklagen / vnnd der durchdringend Schmertz vnsers Elendts / vns den Mund jetzundt auffbrechen / vns zu verantworten / vnd vor GOtt vnd den Menschen vmb Raach zu schreyen. Wir wollen nichts sagen von der Enderung / so im Land durch die Vereinigung mit der Cron Franckreich geschehen: Wiewohl es offenbahr / daß sie nicht so sehr vmb deß Vortheils willen / den Franckreich dadurch haben solte / als wegen deß Schadens / den man vnserer Religion zufügen wollen / fürgenommen worden. Wir wollen allein mit wenigem andeuten / was daselbst fürsetzlicher Weise zu dem Ende geschehen / damit die Freyheit deß Evangelii gantz vnd gar vmbgestossen würde. Als der König zu Navarreux war / vnd im Sinn hatte / dem Herrn von Sales das jenige / so er jm schon zu Bourdeaux / vnnd darnach / als er ins Land kommen / versprochen / zu halten / daß er nemblich Gubernator vber die Statt bleiben solt: Darzu Jhre M. noch mehr getrieben ward durch die trewe Diensten / die er ein lange Zeit geleistet / vnd durch den willigen Gehorsam / den er deroselbẽ vff alle Mittel vñ weise erzeigte: Sind nichts desto weniger vnsere Feinde dẽ König angelegen / daß er dem võ Sales <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0750" n="671"/> auffrichtig dieselbe gewesen? vnnd was wir für Recht vnnd Fug gehabt / vns widerumb zuversamblen?</p> <p>Zu mehrer Bestättigung der Zusag / die vnn was geschehen / so hat man vns fürgehalten / Es were die erste / die der König / nach dem Er in das Regiment getretten / seinen Vnderthanen von der Religion gethan hette. Der Herr Connestabel sagte dabey / Daß sein Wort vmb so viel vnd mehr / als viel schrifftliche Vrkunden / seyn solte. Der König selbst hat es hernach zu Fontainebleau / vor den Deputirten / die jhm vnsern Abzug angekündet / vnnd in Gegenwart deß Hertzogen von Lesdiguieres / der vns dessen versichert hatte / mit seinem eignen Mund bekräfftigt. Was hetten wir ferrner dörffen begeren / damit wir vnser Sachen gewiß weren? Oder wie hetten wir vns einbilden können / daß es an dem fehlen solte / was der König selbs / vnd zwar am ersten mal / vns versprochen? Papier vnnd Dinten kan nicht machen / daß deß Königs Wort mehr gelte. Wir hetten gemeynt / wir wären vnwürdig der Gnad / die vns der König bewiesen / vnnd vergriffen vns an seiner Hoheit / wann wir mit der Versicherung / welche er vns mit seinem eigenen Munde gegeben / nicht weren zu frieden gewesen. Also sind wir den dreyzehenden April. nechst verschienen Jahrs von einander geschieden / nach dem wir einen schrifftlichen Schein vnsers Gehorsams vnder vns auffgerichtet / in welchem alle oberzehlte Beding-vnd Verheissungen / so vns geschehen / verfast / vnnd denen zu Rochelle befohlen worden / daß sie auff begebenden Fall / die von der Religion / an den Orth / den sie für bequäm erachten würden / wider zusammen beruffen solten. Die Deputirte / als sie wider heimbkommen / vnd in denen Provintzen / in welchen sie gesessen / von dem jenigen / was sich verloffen / Relation gethan / sind ferrners gevollmächtigt / oder andere an jhre statt verordnet worden / damit wann das jenige / so man vns versprochen / nicht würde vollnzogen werden / sie vermög beschehener Abrede wider zusammen kommen möchten. Das ist in allen Provintzen offentlich fürgangen ist. Vnnd hat es der König vnd sein Rath wol gewust. Niemand hat es jhm mißfallen lassen: Vnnd hat der König still dazu geschwiegen. Wann nun vnser Seits etwas wider deß Königs Hoheit solte seyn fürgenommen worden / so müste es nothwendig die Verordnung der Deputirten seyn. Aber gleich wie dieselbe nicht konte für vnrechtmässig / wegen obangedeuten Bedings / gehalten werden: Also haben vnsere General Deputirte / so offt sie vmb Vollnziehung deß jenigen / so vns versprochen worden / angehalten / diese Erjnnerung an die Herren deß Raths gethan: Schaffet vns Recht / vnd erhebt vns der Mühe einer newen Versamlung. Der Herr Printz selber / als er mehrmaln ins Parlement gangẽ / damit deß Königs Befehl võ Auffnam obgedachter Räth einregistrirt würde / hielt dẽselben für / daß den vnserigẽ erlaubt were / sich wider zu versamlẽ / dazu sie / die Parlemẽts-Herren / Vrsach durch jre weigerung gebẽ würdẽ.</p> <p>Als nun die bestimbte Zeit der Sechs Monden / jnnerhalb welchen obangeregte Zusagungen erfüllet vnnd ins Werck gerichtet werden / den dreyzehenden Octobr. verflossen / vnnd an denselben noch nichts würcklichs erfolgt: haben vnsere <note place="right">Vnzeitige Execution wegen der Geistlichen Güter in Bearn / vñ die daselbst erfolgte Enderung / die Versicherung vnd Freyheit der Religion betreffend.</note> Feinde bey dem König / welcher im September sich nach Guyenne begeben / angehalten / daß denen zu Bearn befohlen würde / von den Geistlichen Gütern abzutretten / vnnd dem Parlement zu Pau aufferlegt / ein Decret darüber ergehen zu lassen. Der Termin / welche denen zu Bearn war verwilligt worden / mit Versprechung / daß jnnerhalb dessen Seine Mayest. jhre Deputirte darüber hören solte / erstreckte sich biß auff den dreyzehenden Novembr. Vmb welcher Vrsach willen das Parlement zu Pau / auff Befehl deß Königs / decretirte / Daß die Deputirte / jnnerhalb bestimter Zeit / jhre Sach an den König fürbringen solten (welche Zeit abermals / durch Seiner Mayest. Schreiben an gemeltes Parlement vnderm dato 21. Septembr. bestettigt worden) sonst würde nach verflossener Zeit / das Decret von widereinraumung mehrgemeldter Güter seine Krafft haben. Jhre Mayestät als welche mit jetztgemeldtem Decret noch nicht beanüget / vnerwartet biß die zu Bearn jhre Sach fürgebracht hetten / wird durch Anstifftung vnserer Feinden getrieben / sich dahin zuverfügen. Vnd ob wol gemeltes Parlement / durch ein ander Decret / welches schlecht vnd ohn Beding bekräfftigt war / der Ankunfft Jhrer Mayest. zuvor kommen: So hat doch dieselbe / auß trieb vnserer Widersacher / nicht vnderlassen / mit seinem Heer ins Land zu fallen.</p> <p>Wir wolten gern die Vntrew vnserer Feinden / vnd die Grawsambkeit / so durch jhre Verhetzung darinn gevbet worden / verschweigen / wann nicht jhre falsche Anklagen / vnnd der durchdringend Schmertz vnsers Elendts / vns den Mund jetzundt auffbrechen / vns zu verantworten / vnd vor GOtt vnd den Menschen vmb Raach zu schreyen. Wir wollen nichts sagen von der Enderung / so im Land durch die Vereinigung mit der Cron Franckreich geschehen: Wiewohl es offenbahr / daß sie nicht so sehr vmb deß Vortheils willen / den Franckreich dadurch haben solte / als wegen deß Schadens / den man vnserer Religion zufügen wollen / fürgenommen worden.</p> <p>Wir wollen allein mit wenigem andeuten / was daselbst fürsetzlicher Weise zu dem Ende geschehen / damit die Freyheit deß Evangelii gantz vnd gar vmbgestossen würde. Als der König zu Navarreux war / vnd im Sinn hatte / dem Herrn von Sales das jenige / so er jm schon zu Bourdeaux / vnnd darnach / als er ins Land kommen / versprochen / zu halten / daß er nemblich Gubernator vber die Statt bleiben solt: Darzu Jhre M. noch mehr getrieben ward durch die trewe Diensten / die er ein lange Zeit geleistet / vnd durch den willigen Gehorsam / den er deroselbẽ vff alle Mittel vñ weise erzeigte: Sind nichts desto weniger vnsere Feinde dẽ König angelegen / daß er dem võ Sales </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [671/0750]
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Zu mehrer Bestättigung der Zusag / die vnn was geschehen / so hat man vns fürgehalten / Es were die erste / die der König / nach dem Er in das Regiment getretten / seinen Vnderthanen von der Religion gethan hette. Der Herr Connestabel sagte dabey / Daß sein Wort vmb so viel vnd mehr / als viel schrifftliche Vrkunden / seyn solte. Der König selbst hat es hernach zu Fontainebleau / vor den Deputirten / die jhm vnsern Abzug angekündet / vnnd in Gegenwart deß Hertzogen von Lesdiguieres / der vns dessen versichert hatte / mit seinem eignen Mund bekräfftigt. Was hetten wir ferrner dörffen begeren / damit wir vnser Sachen gewiß weren? Oder wie hetten wir vns einbilden können / daß es an dem fehlen solte / was der König selbs / vnd zwar am ersten mal / vns versprochen? Papier vnnd Dinten kan nicht machen / daß deß Königs Wort mehr gelte. Wir hetten gemeynt / wir wären vnwürdig der Gnad / die vns der König bewiesen / vnnd vergriffen vns an seiner Hoheit / wann wir mit der Versicherung / welche er vns mit seinem eigenen Munde gegeben / nicht weren zu frieden gewesen. Also sind wir den dreyzehenden April. nechst verschienen Jahrs von einander geschieden / nach dem wir einen schrifftlichen Schein vnsers Gehorsams vnder vns auffgerichtet / in welchem alle oberzehlte Beding-vnd Verheissungen / so vns geschehen / verfast / vnnd denen zu Rochelle befohlen worden / daß sie auff begebenden Fall / die von der Religion / an den Orth / den sie für bequäm erachten würden / wider zusammen beruffen solten. Die Deputirte / als sie wider heimbkommen / vnd in denen Provintzen / in welchen sie gesessen / von dem jenigen / was sich verloffen / Relation gethan / sind ferrners gevollmächtigt / oder andere an jhre statt verordnet worden / damit wann das jenige / so man vns versprochen / nicht würde vollnzogen werden / sie vermög beschehener Abrede wider zusammen kommen möchten. Das ist in allen Provintzen offentlich fürgangen ist. Vnnd hat es der König vnd sein Rath wol gewust. Niemand hat es jhm mißfallen lassen: Vnnd hat der König still dazu geschwiegen. Wann nun vnser Seits etwas wider deß Königs Hoheit solte seyn fürgenommen worden / so müste es nothwendig die Verordnung der Deputirten seyn. Aber gleich wie dieselbe nicht konte für vnrechtmässig / wegen obangedeuten Bedings / gehalten werden: Also haben vnsere General Deputirte / so offt sie vmb Vollnziehung deß jenigen / so vns versprochen worden / angehalten / diese Erjnnerung an die Herren deß Raths gethan: Schaffet vns Recht / vnd erhebt vns der Mühe einer newen Versamlung. Der Herr Printz selber / als er mehrmaln ins Parlement gangẽ / damit deß Königs Befehl võ Auffnam obgedachter Räth einregistrirt würde / hielt dẽselben für / daß den vnserigẽ erlaubt were / sich wider zu versamlẽ / dazu sie / die Parlemẽts-Herren / Vrsach durch jre weigerung gebẽ würdẽ.
Als nun die bestimbte Zeit der Sechs Monden / jnnerhalb welchen obangeregte Zusagungen erfüllet vnnd ins Werck gerichtet werden / den dreyzehenden Octobr. verflossen / vnnd an denselben noch nichts würcklichs erfolgt: haben vnsere Feinde bey dem König / welcher im September sich nach Guyenne begeben / angehalten / daß denen zu Bearn befohlen würde / von den Geistlichen Gütern abzutretten / vnnd dem Parlement zu Pau aufferlegt / ein Decret darüber ergehen zu lassen. Der Termin / welche denen zu Bearn war verwilligt worden / mit Versprechung / daß jnnerhalb dessen Seine Mayest. jhre Deputirte darüber hören solte / erstreckte sich biß auff den dreyzehenden Novembr. Vmb welcher Vrsach willen das Parlement zu Pau / auff Befehl deß Königs / decretirte / Daß die Deputirte / jnnerhalb bestimter Zeit / jhre Sach an den König fürbringen solten (welche Zeit abermals / durch Seiner Mayest. Schreiben an gemeltes Parlement vnderm dato 21. Septembr. bestettigt worden) sonst würde nach verflossener Zeit / das Decret von widereinraumung mehrgemeldter Güter seine Krafft haben. Jhre Mayestät als welche mit jetztgemeldtem Decret noch nicht beanüget / vnerwartet biß die zu Bearn jhre Sach fürgebracht hetten / wird durch Anstifftung vnserer Feinden getrieben / sich dahin zuverfügen. Vnd ob wol gemeltes Parlement / durch ein ander Decret / welches schlecht vnd ohn Beding bekräfftigt war / der Ankunfft Jhrer Mayest. zuvor kommen: So hat doch dieselbe / auß trieb vnserer Widersacher / nicht vnderlassen / mit seinem Heer ins Land zu fallen.
Vnzeitige Execution wegen der Geistlichen Güter in Bearn / vñ die daselbst erfolgte Enderung / die Versicherung vnd Freyheit der Religion betreffend. Wir wolten gern die Vntrew vnserer Feinden / vnd die Grawsambkeit / so durch jhre Verhetzung darinn gevbet worden / verschweigen / wann nicht jhre falsche Anklagen / vnnd der durchdringend Schmertz vnsers Elendts / vns den Mund jetzundt auffbrechen / vns zu verantworten / vnd vor GOtt vnd den Menschen vmb Raach zu schreyen. Wir wollen nichts sagen von der Enderung / so im Land durch die Vereinigung mit der Cron Franckreich geschehen: Wiewohl es offenbahr / daß sie nicht so sehr vmb deß Vortheils willen / den Franckreich dadurch haben solte / als wegen deß Schadens / den man vnserer Religion zufügen wollen / fürgenommen worden.
Wir wollen allein mit wenigem andeuten / was daselbst fürsetzlicher Weise zu dem Ende geschehen / damit die Freyheit deß Evangelii gantz vnd gar vmbgestossen würde. Als der König zu Navarreux war / vnd im Sinn hatte / dem Herrn von Sales das jenige / so er jm schon zu Bourdeaux / vnnd darnach / als er ins Land kommen / versprochen / zu halten / daß er nemblich Gubernator vber die Statt bleiben solt: Darzu Jhre M. noch mehr getrieben ward durch die trewe Diensten / die er ein lange Zeit geleistet / vnd durch den willigen Gehorsam / den er deroselbẽ vff alle Mittel vñ weise erzeigte: Sind nichts desto weniger vnsere Feinde dẽ König angelegen / daß er dem võ Sales
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