Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.der Provintz niemals jhm gefallen lassen. Welches doch deß Königs Außschreiben von Verwahrung der Oerter der Versicherung erforderte. Wir geben auch einem jeden zu erkennen / demnach alle Versicherung eines Lands vns auß den Händen gerissen / vnnd ein eintzige Zusag dergestalt / wie jetzt gemeldt / vollnzogen / die andere aber alle dahinden vnd vnerfüllt geblieben / ob wir nit Recht vnd Fug gehabt / vns vber eine so offenbare Vntrew / vnnd vber die von newem vns zugefügte Beschwernussen / der alten zugeschweigen / zu beklagen? Ob die Noth solches zuthun jetzund geringer / als zuvor / gewesen? Vnd ob man vns solches wehren vnd verbieten sollen? Ob nun wol die Vrsachen vnserer Versamblung der Wichtigkeit gewesen / wie angehört / damit wir vnsere Zuflucht in aller Demütigkeit zu deß Königs Gerechtigkeit nehmen / wie vns erlaubt gewesen: So waren wir doch kaum allhero zusammen kommen / daß nicht ein Mandat außgieng / damit wir möchten beschuldigt werden: in welchem deß Königs Vngnad vnd Straff bey. des den Außschreibern vnd Beschriebenen angekündet ward. Mitlerweil / je mehr das Vbel vns truckte / vnd vnser Gewissen vns trieb dem jenigen nachzukommen / was vnsere Kirchen vns hatten aufferlegt (wie wir dann diß Zeugnuß in vnsern Hertzen befanden / daß wir nichts dann mit Recht fürnehmen wolten) je mehr wir vns beflissen / vnsere vnderthänigste Bitt dem König fürzubringen / auff daß wir die falsche Auflagen / mit welchen vnsere Feinde vns beschwerten / ableinten. Sintemal sie deß Königlichen Namens vnnd Hoheit mißbrauchten / damit sie vmbstiessen was der König vns zugesagt hatte. So war dann vnsere Meynung / jhme die Erheblichkeit vnser rechtmässigen Klagen zuerkennen zu geben / vnnd jhn vnderthänigst zuersuchen / daß er vnsere Kirchen von so manchem Lermen vnnd Schrecken / mit welchen sie auf allen seiten vmbfangen / erledigen / vnnd vns mit der That den vnbilligen Gewalt / welcher durch sein gantzes Königreich / zum Nachtheil seiner Edicten / vns angethan ward / vnd wider die offentliche Dräwungen / daß man vns den Garauß machen wolte / vber welche wir vns wegen deß Exempels deren zu Bearn nicht wenig entsetzten / beschützen wolte. Aber wir befinden / daß Jhre Mayest. durch Anreitzung vnserer Feinden / die Ohren allem vnsern Bitten und Flehen gestopffet / vnnd daß wir dergestallt abgewiesen worden / daß man von vns nichts annehmen noch hören will. Eben zu der Zeit stellet man in den Parlementen vnd Aemptern einen peinlichen Proceß wider vns an. Dieser Statt (Rochellen) vnd vns / wird als Rebellen vnd Auffrührischen / mit einem offenen Krieg gedräwet. Dieweil wir nun auß dem / was vns zuvor begegnet / vnd auß der Art vnnd Weise vnser Feinden / die wir mit vnserm Schaden schon genugsamb hatten lernen können / leichtlich ermessen konten / daß solche Anklag vnd Dräwungen dahin gerichtet / damit vns das Recht mit Fug versagt / vnd alle Hoffnung ichtwas auff vnsere billige vnd nothwendige Klagen zuerlangen / abgeschnitten werden möchte: So haben wir zu vnderschiedlichen malen vnsere Vnschuld dargethan / vnd mit vnserm Bitten vnd Suppliciren bey Jhrer Mayest. angehalten. Aber da war kein Gehör. Vnnd damit vnsere Handlungen auch bey den vnserigen verhaßt gemacht / vnd Spaltungen vnder vnseren Kirchen erweckt würden: So haben vnsere Feinde sich gegen vnseren General Deputirten / vnd etlichen andern verlauten lassen / daß der König von vns zu Rochelle nichts wissen wolte: Gleichwol were er entschlossen / gegen seinen Vnderthanen von der Religion sich gnädig zu erzeigen / vnd jhnen Recht zu schaffen: Er wolle jhre Klagen / durch die General Deputirte / vnd vnder dem Namen der Gemeinden / gern anhören. Damit wir nun erfahren möchten / was hinder diesem fürgeben stecke? So haben wir vnderlassen / in vnserm Nahmen ferner anzuhalten. Vnd in dem wir still geschwiegen / haben wir die General Deputirte in jhrem vnnd der Kirchen Nahmen handeln lassen. Vnd mögen wir das in der Warheit wol sagen / daß wann vnsere Beschwernussen nicht von Tag zu Tag zugenommen / vnd der Kirchen Zustandt sich je länger je ärger angelassen / dadurch die Fürsorg vnnd das Mißtrawen in vns vberhand genommen / wir weren wegen so vielfältiger Mühe / abschläglicher Antwort / Dräwung / vnd so geringer Hoffnung etwas fruchtbarliches außzurichten / gantz vberdrüssig worden / vnd wider nach Hauß gezogen. Welches vielleicht vnsere Kirchen nicht so vbel auffgenommen hetten. Aber es ist eben dazumal der Betrug vnserer Feinden noch Mehr an Tag kommen / vnnd die Verfolgung wider vns / mit welcher sie lang schwanger gangen / an vielen Orten auß gebrochen. Dadurch man gespüret / was sie durch jhre vielfältige Vntrew vnnd Gewaltsambkeit gesucht haben. Erkennen vns demnach schuldig / zur Rettung vnser Vnschuld / vnd vnser rechtmässigen Gegenwehr wider jren Kriegsgewalt / vor den Augen der gantzen Welt fürzustellen / wie sie gegen vns verfahren? Vnd trügen wir billich schew / vnserm Vatterland zu Ehren / solche schändliche Thaten ans Liecht zugeben / wann nicht zugleich kundt gethan würde / daß die / so deren Vrsächer vnnd Anstiffter gewesen / rechte Feinde desselben seyen / vnd zusammen geschworen haben / Franckreich sampt vns ins Verderben zubringen. Erstlich / vnder dem Schein der schönen Zusagungen / daß der König die Edicten / welche seinen Vnderthanen von der Religion zum besten gemacht worden / halten / vnd sie auff jhre Klagen von Verbrechung derselben befriedigen wolte / hat man den Hertzog von Lesdiguieres gen Hof beruffen / auß Hoffnung / daß durch seine Vnderhandlung sie möchten zu Ruhe gebracht werden. Vnd hat man solches allen andern Herrn vnnd ansehenlichen Personen vnder vns eingebildet. Nichts desto weniger hat der Herr von Montmorenci / eben zu der Zeit / die Waffen in Languedoc wider vns ergriffen. Vnd nach vielen feindlichen der Provintz niemals jhm gefallen lassen. Welches doch deß Königs Außschreiben von Verwahrung der Oerter der Versicherung erforderte. Wir geben auch einem jeden zu erkennen / demnach alle Versicherung eines Lands vns auß den Händen gerissen / vnnd ein eintzige Zusag dergestalt / wie jetzt gemeldt / vollnzogen / die andere aber alle dahinden vnd vnerfüllt geblieben / ob wir nit Recht vnd Fug gehabt / vns vber eine so offenbare Vntrew / vnnd vber die von newem vns zugefügte Beschwernussen / der alten zugeschweigen / zu beklagen? Ob die Noth solches zuthun jetzund geringer / als zuvor / gewesen? Vnd ob man vns solches wehren vnd verbieten sollen? Ob nun wol die Vrsachen vnserer Versamblung der Wichtigkeit gewesen / wie angehört / damit wir vnsere Zuflucht in aller Demütigkeit zu deß Königs Gerechtigkeit nehmen / wie vns erlaubt gewesen: So waren wir doch kaum allhero zusammen kommen / daß nicht ein Mandat außgieng / damit wir möchten beschuldigt werden: in welchem deß Königs Vngnad vnd Straff bey. des den Außschreibern vnd Beschriebenen angekündet ward. Mitlerweil / je mehr das Vbel vns truckte / vnd vnser Gewissen vns trieb dem jenigen nachzukommen / was vnsere Kirchen vns hatten aufferlegt (wie wir dann diß Zeugnuß in vnsern Hertzen befanden / daß wir nichts dann mit Recht fürnehmen wolten) je mehr wir vns beflissen / vnsere vnderthänigste Bitt dem König fürzubringen / auff daß wir die falsche Auflagen / mit welchen vnsere Feinde vns beschwerten / ableinten. Sintemal sie deß Königlichen Namens vnnd Hoheit mißbrauchten / damit sie vmbstiessen was der König vns zugesagt hatte. So war dann vnsere Meynung / jhme die Erheblichkeit vnser rechtmässigen Klagen zuerkennen zu geben / vnnd jhn vnderthänigst zuersuchen / daß er vnsere Kirchen von so manchem Lermen vnnd Schrecken / mit welchen sie auf allen seiten vmbfangen / erledigen / vnnd vns mit der That den vnbilligen Gewalt / welcher durch sein gantzes Königreich / zum Nachtheil seiner Edicten / vns angethan ward / vnd wider die offentliche Dräwungen / daß man vns den Garauß machen wolte / vber welche wir vns wegen deß Exempels deren zu Bearn nicht wenig entsetzten / beschützen wolte. Aber wir befinden / daß Jhre Mayest. durch Anreitzung vnserer Feinden / die Ohren allem vnsern Bitten und Flehen gestopffet / vnnd daß wir dergestallt abgewiesen worden / daß man von vns nichts annehmen noch hören will. Eben zu der Zeit stellet man in den Parlementen vnd Aemptern einen peinlichen Proceß wider vns an. Dieser Statt (Rochellen) vnd vns / wird als Rebellen vnd Auffrührischen / mit einem offenen Krieg gedräwet. Dieweil wir nun auß dem / was vns zuvor begegnet / vnd auß der Art vnnd Weise vnser Feinden / die wir mit vnserm Schaden schon genugsamb hatten lernen können / leichtlich ermessen konten / daß solche Anklag vnd Dräwungen dahin gerichtet / damit vns das Recht mit Fug versagt / vnd alle Hoffnung ichtwas auff vnsere billige vnd nothwendige Klagen zuerlangen / abgeschnitten werden möchte: So haben wir zu vnderschiedlichen malen vnsere Vnschuld dargethan / vnd mit vnserm Bitten vnd Suppliciren bey Jhrer Mayest. angehalten. Aber da war kein Gehör. Vnnd damit vnsere Handlungen auch bey den vnserigen verhaßt gemacht / vnd Spaltungen vnder vnseren Kirchen erweckt würden: So haben vnsere Feinde sich gegen vnseren General Deputirten / vnd etlichen andern verlauten lassen / daß der König von vns zu Rochelle nichts wissen wolte: Gleichwol were er entschlossen / gegen seinen Vnderthanen von der Religion sich gnädig zu erzeigen / vnd jhnen Recht zu schaffen: Er wolle jhre Klagen / durch die General Deputirte / vnd vnder dem Namen der Gemeinden / gern anhören. Damit wir nun erfahren möchten / was hinder diesem fürgeben stecke? So haben wir vnderlassen / in vnserm Nahmen ferner anzuhalten. Vnd in dem wir still geschwiegen / haben wir die General Deputirte in jhrem vnnd der Kirchen Nahmen handeln lassen. Vnd mögen wir das in der Warheit wol sagen / daß wann vnsere Beschwernussen nicht von Tag zu Tag zugenommen / vnd der Kirchen Zustandt sich je länger je ärger angelassen / dadurch die Fürsorg vnnd das Mißtrawen in vns vberhand genommen / wir weren wegen so vielfältiger Mühe / abschläglicher Antwort / Dräwung / vnd so geringer Hoffnung etwas fruchtbarliches außzurichten / gantz vberdrüssig worden / vnd wider nach Hauß gezogen. Welches vielleicht vnsere Kirchen nicht so vbel auffgenommen hetten. Aber es ist eben dazumal der Betrug vnserer Feinden noch Mehr an Tag kommen / vnnd die Verfolgung wider vns / mit welcher sie lang schwanger gangen / an vielen Orten auß gebrochen. Dadurch man gespüret / was sie durch jhre vielfältige Vntrew vnnd Gewaltsambkeit gesucht haben. Erkennen vns demnach schuldig / zur Rettung vnser Vnschuld / vnd vnser rechtmässigen Gegenwehr wider jren Kriegsgewalt / vor den Augen der gantzen Welt fürzustellen / wie sie gegen vns verfahren? Vnd trügen wir billich schew / vnserm Vatterland zu Ehren / solche schändliche Thaten ans Liecht zugeben / wann nicht zugleich kundt gethan würde / daß die / so deren Vrsächer vnnd Anstiffter gewesen / rechte Feinde desselben seyen / vnd zusammen geschworen habẽ / Franckreich sampt vns ins Verderben zubringen. Erstlich / vnder dem Schein der schönen Zusagungen / daß der König die Edicten / welche seinen Vnderthanen von der Religion zum besten gemacht worden / halten / vnd sie auff jhre Klagen von Verbrechung derselben befriedigen wolte / hat man den Hertzog von Lesdiguieres gen Hof beruffen / auß Hoffnung / daß durch seine Vnderhandlung sie möchten zu Ruhe gebracht werden. Vnd hat man solches allen andern Herrn vnnd ansehenlichen Personen vnder vns eingebildet. Nichts desto weniger hat der Herr von Montmorenci / eben zu der Zeit / die Waffen in Languedoc wider vns ergriffen. Vnd nach vielen feindlichen <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0752" n="673"/> der Provintz niemals jhm gefallen lassen. Welches doch deß Königs Außschreiben von Verwahrung der Oerter der Versicherung erforderte. Wir geben auch einem jeden zu erkennen / demnach alle Versicherung eines Lands vns auß den Händen gerissen / vnnd ein eintzige Zusag dergestalt / wie jetzt gemeldt / vollnzogen / die andere aber alle dahinden vnd vnerfüllt geblieben / ob wir nit Recht vnd Fug gehabt / vns vber eine so offenbare Vntrew / vnnd vber die von newem vns zugefügte Beschwernussen / der alten zugeschweigen / zu beklagen? Ob die Noth solches zuthun jetzund geringer / als zuvor / gewesen? Vnd ob man vns solches wehren vnd verbieten sollen?</p> <p>Ob nun wol die Vrsachen vnserer Versamblung der Wichtigkeit gewesen / wie angehört / damit wir vnsere Zuflucht in aller Demütigkeit zu deß Königs Gerechtigkeit nehmen / wie vns erlaubt gewesen: So waren wir doch kaum allhero zusammen kommen / daß nicht ein Mandat außgieng / damit wir möchten beschuldigt werden: in welchem deß Königs Vngnad vnd Straff bey. des den Außschreibern vnd Beschriebenen angekündet ward. Mitlerweil / je mehr das Vbel vns truckte / vnd vnser Gewissen vns trieb dem jenigen nachzukommen / was vnsere Kirchen vns hatten aufferlegt (wie wir dann diß Zeugnuß in vnsern Hertzen befanden / daß wir nichts dann mit Recht fürnehmen wolten) je mehr wir vns beflissen / vnsere vnderthänigste Bitt dem König fürzubringen / auff daß wir die falsche Auflagen / mit welchen vnsere Feinde vns beschwerten / ableinten. Sintemal sie deß Königlichen Namens vnnd Hoheit mißbrauchten / damit sie vmbstiessen was der König vns zugesagt hatte. So war dann vnsere Meynung / jhme die Erheblichkeit vnser rechtmässigen Klagen zuerkennen zu geben / vnnd jhn vnderthänigst zuersuchen / daß er vnsere Kirchen von so manchem Lermen vnnd Schrecken / mit welchen sie auf allen seiten vmbfangen / erledigen / vnnd vns mit der That den vnbilligen Gewalt / welcher durch sein gantzes Königreich / zum Nachtheil seiner Edicten / vns angethan ward / vnd wider die offentliche Dräwungen / daß man vns den Garauß machen wolte / vber welche wir vns wegen deß Exempels deren zu Bearn nicht wenig entsetzten / beschützen wolte. Aber wir befinden / daß Jhre Mayest. durch Anreitzung vnserer Feinden / die Ohren allem vnsern Bitten und Flehen gestopffet / vnnd daß wir dergestallt abgewiesen worden / daß man von vns nichts annehmen noch hören will. Eben zu der Zeit stellet man in den Parlementen vnd Aemptern einen peinlichen Proceß wider vns an. Dieser Statt (Rochellen) vnd vns / wird als Rebellen vnd Auffrührischen / mit einem offenen Krieg gedräwet.</p> <p>Dieweil wir nun auß dem / was vns zuvor begegnet / vnd auß der Art vnnd Weise vnser Feinden / die wir mit vnserm Schaden schon genugsamb hatten lernen können / leichtlich ermessen konten / daß solche Anklag vnd Dräwungen dahin gerichtet / damit vns das Recht mit Fug versagt / vnd alle Hoffnung ichtwas auff vnsere billige vnd nothwendige Klagen zuerlangen / abgeschnitten werden möchte: So haben wir zu vnderschiedlichen malen vnsere Vnschuld dargethan / vnd mit vnserm Bitten vnd Suppliciren bey Jhrer Mayest. angehalten. Aber da war kein Gehör. Vnnd damit vnsere Handlungen auch bey den vnserigen verhaßt gemacht / vnd Spaltungen vnder vnseren Kirchen erweckt würden: So haben vnsere Feinde sich gegen vnseren General Deputirten / vnd etlichen andern verlauten lassen / daß der König von vns zu Rochelle nichts wissen wolte: Gleichwol were er entschlossen / gegen seinen Vnderthanen von der Religion sich gnädig zu erzeigen / vnd jhnen Recht zu schaffen: Er wolle jhre Klagen / durch die General Deputirte / vnd vnder dem Namen der Gemeinden / gern anhören. Damit wir nun erfahren möchten / was hinder diesem fürgeben stecke? So haben wir vnderlassen / in vnserm Nahmen ferner anzuhalten. Vnd in dem wir still geschwiegen / haben wir die General Deputirte in jhrem vnnd der Kirchen Nahmen handeln lassen. Vnd mögen wir das in der Warheit wol sagen / daß wann vnsere Beschwernussen nicht von Tag zu Tag zugenommen / vnd der Kirchen Zustandt sich je länger je ärger angelassen / dadurch die Fürsorg vnnd das Mißtrawen in vns vberhand genommen / wir weren wegen so vielfältiger Mühe / abschläglicher Antwort / Dräwung / vnd so geringer Hoffnung etwas fruchtbarliches außzurichten / gantz vberdrüssig worden / vnd wider nach Hauß gezogen. Welches vielleicht vnsere Kirchen nicht so vbel auffgenommen hetten. Aber es ist eben dazumal der Betrug vnserer Feinden noch Mehr an Tag kommen / vnnd die Verfolgung wider vns / mit welcher sie lang schwanger gangen / an vielen Orten auß gebrochen. Dadurch man gespüret / was sie durch jhre vielfältige Vntrew vnnd Gewaltsambkeit gesucht haben. Erkennen vns demnach schuldig / zur Rettung vnser Vnschuld / vnd vnser rechtmässigen Gegenwehr wider jren Kriegsgewalt / vor den Augen der gantzen Welt fürzustellen / wie sie gegen vns verfahren? Vnd trügen wir billich schew / vnserm Vatterland zu Ehren / solche schändliche Thaten ans Liecht zugeben / wann nicht zugleich kundt gethan würde / daß die / so deren Vrsächer vnnd Anstiffter gewesen / rechte Feinde desselben seyen / vnd zusammen geschworen habẽ / Franckreich sampt vns ins Verderben zubringen.</p> <p>Erstlich / vnder dem Schein der schönen Zusagungen / daß der König die Edicten / welche seinen Vnderthanen von der Religion zum besten gemacht worden / halten / vnd sie auff jhre Klagen von Verbrechung derselben befriedigen wolte / hat man den Hertzog von Lesdiguieres gen Hof beruffen / auß Hoffnung / daß durch seine Vnderhandlung sie möchten zu Ruhe gebracht werden. Vnd hat man solches allen andern Herrn vnnd ansehenlichen Personen vnder vns eingebildet. Nichts desto weniger hat der Herr von Montmorenci / eben zu der Zeit / die Waffen in Languedoc wider vns ergriffen. Vnd nach vielen feindlichen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [673/0752]
der Provintz niemals jhm gefallen lassen. Welches doch deß Königs Außschreiben von Verwahrung der Oerter der Versicherung erforderte. Wir geben auch einem jeden zu erkennen / demnach alle Versicherung eines Lands vns auß den Händen gerissen / vnnd ein eintzige Zusag dergestalt / wie jetzt gemeldt / vollnzogen / die andere aber alle dahinden vnd vnerfüllt geblieben / ob wir nit Recht vnd Fug gehabt / vns vber eine so offenbare Vntrew / vnnd vber die von newem vns zugefügte Beschwernussen / der alten zugeschweigen / zu beklagen? Ob die Noth solches zuthun jetzund geringer / als zuvor / gewesen? Vnd ob man vns solches wehren vnd verbieten sollen?
Ob nun wol die Vrsachen vnserer Versamblung der Wichtigkeit gewesen / wie angehört / damit wir vnsere Zuflucht in aller Demütigkeit zu deß Königs Gerechtigkeit nehmen / wie vns erlaubt gewesen: So waren wir doch kaum allhero zusammen kommen / daß nicht ein Mandat außgieng / damit wir möchten beschuldigt werden: in welchem deß Königs Vngnad vnd Straff bey. des den Außschreibern vnd Beschriebenen angekündet ward. Mitlerweil / je mehr das Vbel vns truckte / vnd vnser Gewissen vns trieb dem jenigen nachzukommen / was vnsere Kirchen vns hatten aufferlegt (wie wir dann diß Zeugnuß in vnsern Hertzen befanden / daß wir nichts dann mit Recht fürnehmen wolten) je mehr wir vns beflissen / vnsere vnderthänigste Bitt dem König fürzubringen / auff daß wir die falsche Auflagen / mit welchen vnsere Feinde vns beschwerten / ableinten. Sintemal sie deß Königlichen Namens vnnd Hoheit mißbrauchten / damit sie vmbstiessen was der König vns zugesagt hatte. So war dann vnsere Meynung / jhme die Erheblichkeit vnser rechtmässigen Klagen zuerkennen zu geben / vnnd jhn vnderthänigst zuersuchen / daß er vnsere Kirchen von so manchem Lermen vnnd Schrecken / mit welchen sie auf allen seiten vmbfangen / erledigen / vnnd vns mit der That den vnbilligen Gewalt / welcher durch sein gantzes Königreich / zum Nachtheil seiner Edicten / vns angethan ward / vnd wider die offentliche Dräwungen / daß man vns den Garauß machen wolte / vber welche wir vns wegen deß Exempels deren zu Bearn nicht wenig entsetzten / beschützen wolte. Aber wir befinden / daß Jhre Mayest. durch Anreitzung vnserer Feinden / die Ohren allem vnsern Bitten und Flehen gestopffet / vnnd daß wir dergestallt abgewiesen worden / daß man von vns nichts annehmen noch hören will. Eben zu der Zeit stellet man in den Parlementen vnd Aemptern einen peinlichen Proceß wider vns an. Dieser Statt (Rochellen) vnd vns / wird als Rebellen vnd Auffrührischen / mit einem offenen Krieg gedräwet.
Dieweil wir nun auß dem / was vns zuvor begegnet / vnd auß der Art vnnd Weise vnser Feinden / die wir mit vnserm Schaden schon genugsamb hatten lernen können / leichtlich ermessen konten / daß solche Anklag vnd Dräwungen dahin gerichtet / damit vns das Recht mit Fug versagt / vnd alle Hoffnung ichtwas auff vnsere billige vnd nothwendige Klagen zuerlangen / abgeschnitten werden möchte: So haben wir zu vnderschiedlichen malen vnsere Vnschuld dargethan / vnd mit vnserm Bitten vnd Suppliciren bey Jhrer Mayest. angehalten. Aber da war kein Gehör. Vnnd damit vnsere Handlungen auch bey den vnserigen verhaßt gemacht / vnd Spaltungen vnder vnseren Kirchen erweckt würden: So haben vnsere Feinde sich gegen vnseren General Deputirten / vnd etlichen andern verlauten lassen / daß der König von vns zu Rochelle nichts wissen wolte: Gleichwol were er entschlossen / gegen seinen Vnderthanen von der Religion sich gnädig zu erzeigen / vnd jhnen Recht zu schaffen: Er wolle jhre Klagen / durch die General Deputirte / vnd vnder dem Namen der Gemeinden / gern anhören. Damit wir nun erfahren möchten / was hinder diesem fürgeben stecke? So haben wir vnderlassen / in vnserm Nahmen ferner anzuhalten. Vnd in dem wir still geschwiegen / haben wir die General Deputirte in jhrem vnnd der Kirchen Nahmen handeln lassen. Vnd mögen wir das in der Warheit wol sagen / daß wann vnsere Beschwernussen nicht von Tag zu Tag zugenommen / vnd der Kirchen Zustandt sich je länger je ärger angelassen / dadurch die Fürsorg vnnd das Mißtrawen in vns vberhand genommen / wir weren wegen so vielfältiger Mühe / abschläglicher Antwort / Dräwung / vnd so geringer Hoffnung etwas fruchtbarliches außzurichten / gantz vberdrüssig worden / vnd wider nach Hauß gezogen. Welches vielleicht vnsere Kirchen nicht so vbel auffgenommen hetten. Aber es ist eben dazumal der Betrug vnserer Feinden noch Mehr an Tag kommen / vnnd die Verfolgung wider vns / mit welcher sie lang schwanger gangen / an vielen Orten auß gebrochen. Dadurch man gespüret / was sie durch jhre vielfältige Vntrew vnnd Gewaltsambkeit gesucht haben. Erkennen vns demnach schuldig / zur Rettung vnser Vnschuld / vnd vnser rechtmässigen Gegenwehr wider jren Kriegsgewalt / vor den Augen der gantzen Welt fürzustellen / wie sie gegen vns verfahren? Vnd trügen wir billich schew / vnserm Vatterland zu Ehren / solche schändliche Thaten ans Liecht zugeben / wann nicht zugleich kundt gethan würde / daß die / so deren Vrsächer vnnd Anstiffter gewesen / rechte Feinde desselben seyen / vnd zusammen geschworen habẽ / Franckreich sampt vns ins Verderben zubringen.
Erstlich / vnder dem Schein der schönen Zusagungen / daß der König die Edicten / welche seinen Vnderthanen von der Religion zum besten gemacht worden / halten / vnd sie auff jhre Klagen von Verbrechung derselben befriedigen wolte / hat man den Hertzog von Lesdiguieres gen Hof beruffen / auß Hoffnung / daß durch seine Vnderhandlung sie möchten zu Ruhe gebracht werden. Vnd hat man solches allen andern Herrn vnnd ansehenlichen Personen vnder vns eingebildet. Nichts desto weniger hat der Herr von Montmorenci / eben zu der Zeit / die Waffen in Languedoc wider vns ergriffen. Vnd nach vielen feindlichen
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