Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.zu jhm die Zuversicht / er werde vns durch seinen gnädigen Beystandt retten / wie er vnsern Voreltern gethan. Deßwegen wir von grund vnsers Hertzens zu jhm schreyen: GOtt schweige doch nicht also / vnd sey doch nicht so still / GOtt halt doch nicht so inne. Dann sihe deine Feinde toben / vnnd die dich Hassen / richten den Kopff auff. S. Jean de Angelo belägert vnd gewonnen. Dieser Erklärung vngeachtet ist der König in seinem Vorhaben fortgefahren / vnd nach dem er sich vnderschiedlicher Orth bemächtiget / die sich mehrentheils gutwillig ergeben / ist er endlichen gegen Außgang deß Maymonats für S. Johan de Angelo geruckt / vnnd solche Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen. Die Innwohner darinn haben sich vnterm Commando deß Herren von Soubise vber ein Monat lang dapffer gewehrt / vnnd drey starcke Außfäll / vnnd darinn nicht geringen Schaden ins Königs Läger gethan / nemblich den 30. Maii / 13. vnd 16. Junij / darüber etliche vornehme Königliche Officirer vmbkommen vnnd verwundt worden. Nach dem aber die Belägerte vermerckt / daß sie / so wol wegen von Königl. May. inständig angewendter Bestürm- vnd Zusetzung / als auch wegen Abgang der Proviandt vnnd anderer Notthurfft / sich nicht länger würden halten können / hat der Herr von Soubise den 26. Junij in seinem vnnd der gantzen Statt Nahmen mit Jhrer Mayest. auff derselben angebottene Gnad / folgenden Vergleich getroffen: 1. Jhr. Mayest. wollen auff vnderthänigst sollicitiren / allen so in S. Johann de Angelo belägert / weß Stands vnd Qualität die seyn mögen / alles das jenige was bey märender Belägerung sich zugetragen / verzeihen vnnd vergeben / mit dem Beding / daß sie vmb solche Verzeihung bitten / darneben angeloben / je vnd allzeit in Jhrer Mayest. Gehorsamb zuverbleiben / vnd nimmermehr / vnter was Praetext vnnd Schein es auch geschehen möcht / wider Jhre Mayest. die Waffen annemmen vnd tragen. 2. Neben dem vergönnet jhnen Jhre May. die Freyheit deß Gewissens nicht weniger als zuvorn / vermög zuvor deßwegen von Jhrer May. auß gangener Edicten. 3. Mit diesem Beding nehmen Jhre May. obgedachte zu S. Johann de Angelo in Gnaden an / daß sie nemblich weder an Person noch Gütern sollen beschädigt werden / sondern derselben wie zuvor frey geniessen mögen: den jenigen aber so sich anderst wohin zubegeben gemeynt / wollen Jhre May. jhre Personen / Waffen / Pferd vnnd Güter belangend / sicher Geleit ertheilen vnnd widerfahren lassen. 4. Was sonst das andere / so sie von Jhrer Königlichen Mayest. begehrt / antrifft / wollen Jhre Königliche Mayest. darinn jhres Wolgefallens zu disponiren vnnd zuverordnen jhro vorbehalten haben. In wärender Belägerung sind auff deß Königs seiten an vornehmen Herrn geblieben / der Graff von Maureverte / der Herr von Crychi so Feldmarschall gewesen / der Freyherr von Vaillac / der Herr von Montigny / vnd der Herz von Villandre. Als es nun kundt ward / wie es mit S. Johann de Angelo zugangen / haben sich darauff viel Hugenottische Stätt vnd feste Orth in vnderschtedenen Provintzen auff deß Königs angebottene Gnad vnnd Verheissung / sie bey der Reformierten Religion zulassen / ergeben / daß also ein zimblicher Riß vnd Trennung vnter den Hugenotten gemacht worden; Vnder andern aber haben Montpellier / Montalban vnnd die See-Statt Roschelle / insonderheit weder trawen / noch sich eygenes Schutzes begeben wollen / sondern mit Kriegsvolck vnnd aller Notthurfft wol versehen / derwegen der König den Hertzog Roschella wird blocquiret. von Espernon mit 8000. zu Fuß vnd 2000. zu Roß auff Roschelle geschickt / selbige Landwerts zu beschliessen, die hat darauff durch jhre Kriegsschiff viel Schiff preiß gemacht / je länger je mehr sich proviandirt vnd noch mehr befestiget. Andere mehr Hugenottische Stätt vnder deß Königs Gehorsamb gebracht. In dessen hat der König auch die Stätt Pons / Bergerac / vnnd Sainte Flour vnter seinen Gehorsamb gebracht / nachmahln ist das Königliche Läger vnterm Hertzogen von Maine auff Clerac geruckt / vnd selbige Statt / darinn 4000. wolarmirte Mann vnter vier Hugenottischen O. bersten sich befunden / rund vmblägert / die in der Statt haben sich zwar anfangs starck gewehrt / Clerac eingenommen. daß in 700. Mann beyderseits todt blieben; als sie aber hernach die Rechnung leichtlich machen können / daß allda in die länge kein Auffenthalt / Entsatz vnd Entrinnens / als haben sie sich den 4. August. Mit Conditionen ergeben. Jhnen ist Perdon ertheilt / aber der Königliche Procurator darinn / ein Rathsherr / ein Prediger vnd ein Schuhmacher sind davon auß geschlossen vnd aufgehenckt / vnd die Stattmawren zerschleifft worden; Die Soldaten sind mit weissen Stäben abgezogen / deren die Bawren viel erschlagen. Hierauff ist das Läger vnter dem Hertzogen von Vmena Montalban wird belägert. nach der vesten Statt Montalban / darinn viel grosse Stück Geschütz / in 1000. Soldaten / 200. Pferd vnnd in 3000. Bürger sich befunden / gerückt vnd solche belägert. Vnter dessen haben die Roscheller je länger je mehr sich befestigt / vngeacht daß der König sich erklärt / niemandt wider sein Gewissen zuzwingen / noch vorigen Edicten zuwider zuthun / sondern nur hinfüro die von den Hugenotten zu jhrer Versicherung bißhero inhahabende Orth vnd Stätt in seinem Gewalt vnd Willen zuhaben vnd Catholische Gubernatores dareyn zusetzen / aber die Hugenotten haben sich darzu nicht bequemen / vnnd sonderlich hat jhnen diß letzte nicht gefallen wollen. Hertzog Henrich von Mayne kompt vor Montalban vmb. Demnach nun die Belagerung vor Montalban starck fortgetrieben wurde / vnnd die in der Statt sich dapffer wehreten / hat es darbey harte Scharmützel abgeben / dardurch viel dapffere Personen jhr Leben verlohren / vnder welchen auch gewesen Hertzog Henrich von Mayne / welcher den 6. Septembr. darvor vmbkommen. zu jhm die Zuversicht / er werde vns durch seinen gnädigen Beystandt retten / wie er vnsern Voreltern gethan. Deßwegen wir von grund vnsers Hertzens zu jhm schreyen: GOtt schweige doch nicht also / vnd sey doch nicht so still / GOtt halt doch nicht so inne. Dann sihe deine Feinde toben / vnnd die dich Hassen / richten den Kopff auff. S. Jean de Angelo belägert vnd gewonnen. Dieser Erklärung vngeachtet ist der König in seinem Vorhaben fortgefahren / vnd nach dem er sich vnderschiedlicher Orth bemächtiget / die sich mehrentheils gutwillig ergeben / ist er endlichen gegen Außgang deß Maymonats für S. Johan de Angelo geruckt / vnnd solche Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen. Die Innwohner darinn haben sich vnterm Commando deß Herren von Soubise vber ein Monat lang dapffer gewehrt / vnnd drey starcke Außfäll / vnnd darinn nicht geringen Schaden ins Königs Läger gethan / nemblich den 30. Maii / 13. vnd 16. Junij / darüber etliche vornehme Königliche Officirer vmbkommen vnnd verwundt worden. Nach dem aber die Belägerte vermerckt / daß sie / so wol wegen von Königl. May. inständig angewendter Bestürm- vnd Zusetzung / als auch wegen Abgang der Proviandt vnnd anderer Notthurfft / sich nicht länger würden halten können / hat der Herr von Soubise den 26. Junij in seinem vnnd der gantzen Statt Nahmen mit Jhrer Mayest. auff derselben angebottene Gnad / folgenden Vergleich getroffen: 1. Jhr. Mayest. wollen auff vnderthänigst sollicitiren / allen so in S. Johann de Angelo belägert / weß Stands vnd Qualität die seyn mögen / alles das jenige was bey märender Belägerung sich zugetragen / verzeihen vnnd vergeben / mit dem Beding / daß sie vmb solche Verzeihung bitten / darneben angeloben / je vnd allzeit in Jhrer Mayest. Gehorsamb zuverbleiben / vnd nimmermehr / vnter was Praetext vnnd Schein es auch geschehen möcht / wider Jhre Mayest. die Waffen annemmen vnd tragen. 2. Neben dem vergönnet jhnen Jhre May. die Freyheit deß Gewissens nicht weniger als zuvorn / vermög zuvor deßwegen von Jhrer May. auß gangener Edicten. 3. Mit diesem Beding nehmen Jhre May. obgedachte zu S. Johann de Angelo in Gnaden an / daß sie nemblich weder an Person noch Gütern sollen beschädigt werden / sondern derselben wie zuvor frey geniessen mögen: den jenigen aber so sich anderst wohin zubegeben gemeynt / wollen Jhre May. jhre Personen / Waffen / Pferd vnnd Güter belangend / sicher Geleit ertheilen vnnd widerfahren lassen. 4. Was sonst das andere / so sie von Jhrer Königlichen Mayest. begehrt / antrifft / wollen Jhre Königliche Mayest. darinn jhres Wolgefallens zu disponiren vnnd zuverordnen jhro vorbehalten haben. In wärender Belägerung sind auff deß Königs seiten an vornehmen Herrn geblieben / der Graff von Maureverte / der Herr von Crychi so Feldmarschall gewesen / der Freyherr von Vaillac / der Herr von Montigny / vnd der Herz von Villandre. Als es nun kundt ward / wie es mit S. Johann de Angelo zugangen / haben sich darauff viel Hugenottische Stätt vnd feste Orth in vnderschtedenen Provintzen auff deß Königs angebottene Gnad vnnd Verheissung / sie bey der Reformierten Religion zulassen / ergeben / daß also ein zimblicher Riß vnd Trennung vnter den Hugenotten gemacht worden; Vnder andern aber haben Montpellier / Montalban vnnd die See-Statt Roschelle / insonderheit weder trawen / noch sich eygenes Schutzes begeben wollen / sondern mit Kriegsvolck vnnd aller Notthurfft wol versehen / derwegen der König den Hertzog Roschella wird blocquiret. von Espernon mit 8000. zu Fuß vnd 2000. zu Roß auff Roschelle geschickt / selbige Landwerts zu beschliessen, die hat darauff durch jhre Kriegsschiff viel Schiff preiß gemacht / je länger je mehr sich proviandirt vnd noch mehr befestiget. Andere mehr Hugenottische Stätt vnder deß Königs Gehorsamb gebracht. In dessen hat der König auch die Stätt Pons / Bergerac / vnnd Sainte Flour vnter seinen Gehorsamb gebracht / nachmahln ist das Königliche Läger vnterm Hertzogen von Maine auff Clerac geruckt / vnd selbige Statt / darinn 4000. wolarmirte Mann vnter vier Hugenottischen O. bersten sich befunden / rund vmblägert / die in der Statt haben sich zwar anfangs starck gewehrt / Clerac eingenommen. daß in 700. Mann beyderseits todt blieben; als sie aber hernach die Rechnung leichtlich machẽ können / daß allda in die länge kein Auffenthalt / Entsatz vnd Entrinnens / als haben sie sich den 4. August. Mit Conditionen ergeben. Jhnen ist Perdon ertheilt / aber der Königliche Procurator darinn / ein Rathsherr / ein Prediger vnd ein Schuhmacher sind davon auß geschlossen vnd aufgehenckt / vnd die Stattmawren zerschleifft worden; Die Soldaten sind mit weissen Stäben abgezogen / deren die Bawren viel erschlagen. Hierauff ist das Läger vnter dem Hertzogen von Vmena Montalban wird belägert. nach der vesten Statt Montalban / darinn viel grosse Stück Geschütz / in 1000. Soldaten / 200. Pferd vnnd in 3000. Bürger sich befunden / gerückt vnd solche belägert. Vnter dessen haben die Roscheller je länger je mehr sich befestigt / vngeacht daß der König sich erklärt / niemandt wider sein Gewissen zuzwingen / noch vorigen Edicten zuwider zuthun / sondern nur hinfüro die von den Hugenotten zu jhrer Versicherung bißhero inhahabende Orth vnd Stätt in seinem Gewalt vnd Willen zuhaben vnd Catholische Gubernatores dareyn zusetzen / aber die Hugenotten haben sich darzu nicht bequemen / vnnd sonderlich hat jhnen diß letzte nicht gefallen wollen. Hertzog Henrich von Mayne kompt vor Montalban vmb. Demnach nun die Belagerung vor Montalban starck fortgetrieben wurde / vnnd die in der Statt sich dapffer wehreten / hat es darbey harte Scharmützel abgeben / dardurch viel dapffere Personen jhr Leben verlohren / vnder welchen auch gewesen Hertzog Henrich von Mayne / welcher den 6. Septembr. darvor vmbkommen. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0759" n="680"/> zu jhm die Zuversicht / er werde vns durch seinen gnädigen Beystandt retten / wie er vnsern Voreltern gethan. Deßwegen wir von grund vnsers Hertzens zu jhm schreyen: GOtt schweige doch nicht also / vnd sey doch nicht so still / GOtt halt doch nicht so inne. Dann sihe deine Feinde toben / vnnd die dich Hassen / richten den Kopff auff.</p> <p><note place="left">S. Jean de Angelo belägert vnd gewonnen.</note> Dieser Erklärung vngeachtet ist der König in seinem Vorhaben fortgefahren / vnd nach dem er sich vnderschiedlicher Orth bemächtiget / die sich mehrentheils gutwillig ergeben / ist er endlichen gegen Außgang deß Maymonats für S. Johan de Angelo geruckt / vnnd solche Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen.</p> <p>Die Innwohner darinn haben sich vnterm Commando deß Herren von Soubise vber ein Monat lang dapffer gewehrt / vnnd drey starcke Außfäll / vnnd darinn nicht geringen Schaden ins Königs Läger gethan / nemblich den 30. Maii / 13. vnd 16. Junij / darüber etliche vornehme Königliche Officirer vmbkommen vnnd verwundt worden. Nach dem aber die Belägerte vermerckt / daß sie / so wol wegen von Königl. May. inständig angewendter Bestürm- vnd Zusetzung / als auch wegen Abgang der Proviandt vnnd anderer Notthurfft / sich nicht länger würden halten können / hat der Herr von Soubise den 26. Junij in seinem vnnd der gantzen Statt Nahmen mit Jhrer Mayest. auff derselben angebottene Gnad / folgenden Vergleich getroffen:</p> <p>1. Jhr. Mayest. wollen auff vnderthänigst sollicitiren / allen so in S. Johann de Angelo belägert / weß Stands vnd Qualität die seyn mögen / alles das jenige was bey märender Belägerung sich zugetragen / verzeihen vnnd vergeben / mit dem Beding / daß sie vmb solche Verzeihung bitten / darneben angeloben / je vnd allzeit in Jhrer Mayest. Gehorsamb zuverbleiben / vnd nimmermehr / vnter was Praetext vnnd Schein es auch geschehen möcht / wider Jhre Mayest. die Waffen annemmen vnd tragen.</p> <p>2. Neben dem vergönnet jhnen Jhre May. die Freyheit deß Gewissens nicht weniger als zuvorn / vermög zuvor deßwegen von Jhrer May. auß gangener Edicten.</p> <p>3. Mit diesem Beding nehmen Jhre May. obgedachte zu S. Johann de Angelo in Gnaden an / daß sie nemblich weder an Person noch Gütern sollen beschädigt werden / sondern derselben wie zuvor frey geniessen mögen: den jenigen aber so sich anderst wohin zubegeben gemeynt / wollen Jhre May. jhre Personen / Waffen / Pferd vnnd Güter belangend / sicher Geleit ertheilen vnnd widerfahren lassen.</p> <p>4. Was sonst das andere / so sie von Jhrer Königlichen Mayest. begehrt / antrifft / wollen Jhre Königliche Mayest. darinn jhres Wolgefallens zu disponiren vnnd zuverordnen jhro vorbehalten haben. In wärender Belägerung sind auff deß Königs seiten an vornehmen Herrn geblieben / der Graff von Maureverte / der Herr von Crychi so Feldmarschall gewesen / der Freyherr von Vaillac / der Herr von Montigny / vnd der Herz von Villandre.</p> <p>Als es nun kundt ward / wie es mit S. Johann de Angelo zugangen / haben sich darauff viel Hugenottische Stätt vnd feste Orth in vnderschtedenen Provintzen auff deß Königs angebottene Gnad vnnd Verheissung / sie bey der Reformierten Religion zulassen / ergeben / daß also ein zimblicher Riß vnd Trennung vnter den Hugenotten gemacht worden; Vnder andern aber haben Montpellier / Montalban vnnd die See-Statt Roschelle / insonderheit weder trawen / noch sich eygenes Schutzes begeben wollen / sondern mit Kriegsvolck vnnd aller Notthurfft wol versehen / derwegen der König den Hertzog <note place="right">Roschella wird blocquiret.</note> von Espernon mit 8000. zu Fuß vnd 2000. zu Roß auff Roschelle geschickt / selbige Landwerts zu beschliessen, die hat darauff durch jhre Kriegsschiff viel Schiff preiß gemacht / je länger je mehr sich proviandirt vnd noch mehr befestiget.</p> <p><note place="right">Andere mehr Hugenottische Stätt vnder deß Königs Gehorsamb gebracht.</note> In dessen hat der König auch die Stätt Pons / Bergerac / vnnd Sainte Flour vnter seinen Gehorsamb gebracht / nachmahln ist das Königliche Läger vnterm Hertzogen von Maine auff Clerac geruckt / vnd selbige Statt / darinn 4000. wolarmirte Mann vnter vier Hugenottischen O. bersten sich befunden / rund vmblägert / die in der Statt haben sich zwar anfangs starck gewehrt / <note place="right">Clerac eingenommen.</note> daß in 700. Mann beyderseits todt blieben; als sie aber hernach die Rechnung leichtlich machẽ können / daß allda in die länge kein Auffenthalt / Entsatz vnd Entrinnens / als haben sie sich den 4. August. Mit Conditionen ergeben. Jhnen ist Perdon ertheilt / aber der Königliche Procurator darinn / ein Rathsherr / ein Prediger vnd ein Schuhmacher sind davon auß geschlossen vnd aufgehenckt / vnd die Stattmawren zerschleifft worden; Die Soldaten sind mit weissen Stäben abgezogen / deren die Bawren viel erschlagen. Hierauff ist das Läger vnter dem Hertzogen von Vmena <note place="right">Montalban wird belägert.</note> nach der vesten Statt Montalban / darinn viel grosse Stück Geschütz / in 1000. Soldaten / 200. Pferd vnnd in 3000. Bürger sich befunden / gerückt vnd solche belägert. Vnter dessen haben die Roscheller je länger je mehr sich befestigt / vngeacht daß der König sich erklärt / niemandt wider sein Gewissen zuzwingen / noch vorigen Edicten zuwider zuthun / sondern nur hinfüro die von den Hugenotten zu jhrer Versicherung bißhero inhahabende Orth vnd Stätt in seinem Gewalt vnd Willen zuhaben vnd Catholische Gubernatores dareyn zusetzen / aber die Hugenotten haben sich darzu nicht bequemen / vnnd sonderlich hat jhnen diß letzte nicht gefallen wollen.</p> <p><note place="right">Hertzog Henrich von Mayne kompt vor Montalban vmb.</note> Demnach nun die Belagerung vor Montalban starck fortgetrieben wurde / vnnd die in der Statt sich dapffer wehreten / hat es darbey harte Scharmützel abgeben / dardurch viel dapffere Personen jhr Leben verlohren / vnder welchen auch gewesen Hertzog Henrich von Mayne / welcher den 6. Septembr. darvor vmbkommen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [680/0759]
zu jhm die Zuversicht / er werde vns durch seinen gnädigen Beystandt retten / wie er vnsern Voreltern gethan. Deßwegen wir von grund vnsers Hertzens zu jhm schreyen: GOtt schweige doch nicht also / vnd sey doch nicht so still / GOtt halt doch nicht so inne. Dann sihe deine Feinde toben / vnnd die dich Hassen / richten den Kopff auff.
Dieser Erklärung vngeachtet ist der König in seinem Vorhaben fortgefahren / vnd nach dem er sich vnderschiedlicher Orth bemächtiget / die sich mehrentheils gutwillig ergeben / ist er endlichen gegen Außgang deß Maymonats für S. Johan de Angelo geruckt / vnnd solche Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen.
S. Jean de Angelo belägert vnd gewonnen. Die Innwohner darinn haben sich vnterm Commando deß Herren von Soubise vber ein Monat lang dapffer gewehrt / vnnd drey starcke Außfäll / vnnd darinn nicht geringen Schaden ins Königs Läger gethan / nemblich den 30. Maii / 13. vnd 16. Junij / darüber etliche vornehme Königliche Officirer vmbkommen vnnd verwundt worden. Nach dem aber die Belägerte vermerckt / daß sie / so wol wegen von Königl. May. inständig angewendter Bestürm- vnd Zusetzung / als auch wegen Abgang der Proviandt vnnd anderer Notthurfft / sich nicht länger würden halten können / hat der Herr von Soubise den 26. Junij in seinem vnnd der gantzen Statt Nahmen mit Jhrer Mayest. auff derselben angebottene Gnad / folgenden Vergleich getroffen:
1. Jhr. Mayest. wollen auff vnderthänigst sollicitiren / allen so in S. Johann de Angelo belägert / weß Stands vnd Qualität die seyn mögen / alles das jenige was bey märender Belägerung sich zugetragen / verzeihen vnnd vergeben / mit dem Beding / daß sie vmb solche Verzeihung bitten / darneben angeloben / je vnd allzeit in Jhrer Mayest. Gehorsamb zuverbleiben / vnd nimmermehr / vnter was Praetext vnnd Schein es auch geschehen möcht / wider Jhre Mayest. die Waffen annemmen vnd tragen.
2. Neben dem vergönnet jhnen Jhre May. die Freyheit deß Gewissens nicht weniger als zuvorn / vermög zuvor deßwegen von Jhrer May. auß gangener Edicten.
3. Mit diesem Beding nehmen Jhre May. obgedachte zu S. Johann de Angelo in Gnaden an / daß sie nemblich weder an Person noch Gütern sollen beschädigt werden / sondern derselben wie zuvor frey geniessen mögen: den jenigen aber so sich anderst wohin zubegeben gemeynt / wollen Jhre May. jhre Personen / Waffen / Pferd vnnd Güter belangend / sicher Geleit ertheilen vnnd widerfahren lassen.
4. Was sonst das andere / so sie von Jhrer Königlichen Mayest. begehrt / antrifft / wollen Jhre Königliche Mayest. darinn jhres Wolgefallens zu disponiren vnnd zuverordnen jhro vorbehalten haben. In wärender Belägerung sind auff deß Königs seiten an vornehmen Herrn geblieben / der Graff von Maureverte / der Herr von Crychi so Feldmarschall gewesen / der Freyherr von Vaillac / der Herr von Montigny / vnd der Herz von Villandre.
Als es nun kundt ward / wie es mit S. Johann de Angelo zugangen / haben sich darauff viel Hugenottische Stätt vnd feste Orth in vnderschtedenen Provintzen auff deß Königs angebottene Gnad vnnd Verheissung / sie bey der Reformierten Religion zulassen / ergeben / daß also ein zimblicher Riß vnd Trennung vnter den Hugenotten gemacht worden; Vnder andern aber haben Montpellier / Montalban vnnd die See-Statt Roschelle / insonderheit weder trawen / noch sich eygenes Schutzes begeben wollen / sondern mit Kriegsvolck vnnd aller Notthurfft wol versehen / derwegen der König den Hertzog von Espernon mit 8000. zu Fuß vnd 2000. zu Roß auff Roschelle geschickt / selbige Landwerts zu beschliessen, die hat darauff durch jhre Kriegsschiff viel Schiff preiß gemacht / je länger je mehr sich proviandirt vnd noch mehr befestiget.
Roschella wird blocquiret. In dessen hat der König auch die Stätt Pons / Bergerac / vnnd Sainte Flour vnter seinen Gehorsamb gebracht / nachmahln ist das Königliche Läger vnterm Hertzogen von Maine auff Clerac geruckt / vnd selbige Statt / darinn 4000. wolarmirte Mann vnter vier Hugenottischen O. bersten sich befunden / rund vmblägert / die in der Statt haben sich zwar anfangs starck gewehrt / daß in 700. Mann beyderseits todt blieben; als sie aber hernach die Rechnung leichtlich machẽ können / daß allda in die länge kein Auffenthalt / Entsatz vnd Entrinnens / als haben sie sich den 4. August. Mit Conditionen ergeben. Jhnen ist Perdon ertheilt / aber der Königliche Procurator darinn / ein Rathsherr / ein Prediger vnd ein Schuhmacher sind davon auß geschlossen vnd aufgehenckt / vnd die Stattmawren zerschleifft worden; Die Soldaten sind mit weissen Stäben abgezogen / deren die Bawren viel erschlagen. Hierauff ist das Läger vnter dem Hertzogen von Vmena nach der vesten Statt Montalban / darinn viel grosse Stück Geschütz / in 1000. Soldaten / 200. Pferd vnnd in 3000. Bürger sich befunden / gerückt vnd solche belägert. Vnter dessen haben die Roscheller je länger je mehr sich befestigt / vngeacht daß der König sich erklärt / niemandt wider sein Gewissen zuzwingen / noch vorigen Edicten zuwider zuthun / sondern nur hinfüro die von den Hugenotten zu jhrer Versicherung bißhero inhahabende Orth vnd Stätt in seinem Gewalt vnd Willen zuhaben vnd Catholische Gubernatores dareyn zusetzen / aber die Hugenotten haben sich darzu nicht bequemen / vnnd sonderlich hat jhnen diß letzte nicht gefallen wollen.
Andere mehr Hugenottische Stätt vnder deß Königs Gehorsamb gebracht.
Clerac eingenommen.
Montalban wird belägert. Demnach nun die Belagerung vor Montalban starck fortgetrieben wurde / vnnd die in der Statt sich dapffer wehreten / hat es darbey harte Scharmützel abgeben / dardurch viel dapffere Personen jhr Leben verlohren / vnder welchen auch gewesen Hertzog Henrich von Mayne / welcher den 6. Septembr. darvor vmbkommen.
Hertzog Henrich von Mayne kompt vor Montalban vmb.
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