Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vnd darinn verblieben biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmen / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden. Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt. Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragen / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genommen worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthen Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vnd Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vnd die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jmmer fort continuirt worden. Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Communication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schaden dardurch zugewachsen / bißhero getrieben worden / da doch / wann kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichen Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachen dergestalt nit außgeführet werden könten / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vnd deß Vnheils noch kein Ende were. So könten auch die Stände denen solche execution zugemutet / sich wol entschuldigen / zweif- scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vñ darinn verbliebẽ biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmẽ / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden. Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt. Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragẽ / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̃en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthẽ Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vñ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vñ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̃er fort cõtinuirt wordẽ. Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̃unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadẽ dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordẽ / da doch / wañ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichẽ Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachẽ dergestalt nit außgeführet werdẽ köntẽ / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vñ deß Vnheils noch kein Ende were. 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Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vñ darinn verbliebẽ biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmẽ / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden.</p> <p>Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt.</p> <p>Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragẽ / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̃en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthẽ Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vñ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vñ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̃er fort cõtinuirt wordẽ.</p> <p>Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̃unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadẽ dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordẽ / da doch / wañ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichẽ Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachẽ dergestalt nit außgeführet werdẽ köntẽ / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vñ deß Vnheils noch kein Ende were. So köntẽ auch die Stände denẽ solche execution zugemutet / sich wol entschuldigẽ / zweif- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [715/0798]
scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vñ darinn verbliebẽ biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmẽ / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden.
Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt.
Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragẽ / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̃en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthẽ Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vñ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vñ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̃er fort cõtinuirt wordẽ.
Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̃unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadẽ dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordẽ / da doch / wañ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichẽ Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachẽ dergestalt nit außgeführet werdẽ köntẽ / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vñ deß Vnheils noch kein Ende were. So köntẽ auch die Stände denẽ solche execution zugemutet / sich wol entschuldigẽ / zweif-
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 715. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/798>, abgerufen am 28.07.2024. |