Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.in die Festung sehen vnnd mit Musqueten derein schiessen können / den Stattwall / darauff sie nur ein Brustwehr auffwerffen dörffen / auch zum Behuff gehabt / deßgleichen das Erdreich vnd viel Löcher in der Statt / darauß man Keller machen wollen / zum fortschantzen bequem gewesen / daß sie also in kurtzer Zeit biß an den Graben der Festung kommen / deren sie das Wasser / weil sie etwas höher als die Statt ligt / abgegraben / also daß es an theils Orthen kaum 2. Schuh tieff geblieben; Die Belägerte sind zwar einsmals außgefallen / etliche von den Tillischen erschlagen / vnnd 10. gefangen / weiters aber nicht herauß gedörfft oder geköndt. Mannheim den Tillischen vbergenben. Weil nun der General Veer vermercket / daß die Tillische Bereitschafften machten die Festung anzufallen / zu dem End auch schon Erden in den Graben geworffen / vnd viel tausend Wellen denselben vollends zufüllen fertig gemacht / seine Soldaten hingegen müd vnd verdrossen waren / weil sie in 6. Wochen wenig abgelöset oder von jhrem Posto kommen / auch nur von geschrotener Frucht / ob wohl gemahlen Mehl noch ein guter Vorrath / grob Brodt essen müssen / darneben viel kranck worden / Jtem daß keine Entsatzung zu hoffen / das geflehnte Land vnd Stattvolck vnter dem freyen Himmel gelegen / vnd mit Weib vnd Kindern hette verderben müssen / zu dem nit gnug Backöffen vorhanden / vnnd das Holtz auch abgangen / Jtem kein Gelt vorhanden die Soldaten zu bezahlen / vnd kein Artzney für die Verwunte vnnd Krancke mehr in Vorrath gewesen / vber diß auch ein grosser Gestanck sich ereuget / auch die Bayerische durch Kundtschafft vnnd Verrätherey gewust / wieviel Pulver die Belägerten noch vbrig / als hat gedachter Veer neben dem Obristen Waldmanßhausen den 20. Octobris einen Trummelschlager mit einem Hauptmann / zu accordiren / auß der Festung geschickt / da dann tractiret vnd den 23. Octobris folgender Accord geschlossen worden; 1. Daß die Guarnison auß der Festung mit Sack vnd Pack nach Kriegsgebrauch außziehen solte. 2. Der General Veer solte 2. Falckonet mit zugehöriger Munition mit sich nehmen. 3. Dreyssig Fuder Wein vnnd 200. Malter Mehl / vnd davon der Guarnison auff drey Tag Profiand zu Land mit sich zuführen / das ander zu Wasser fortzubringen. 4. General Tilly solte den General Veer mit seinen Soldaten zu Land mit 1000. Pferden auf Franckfurt sicher begleithen / vnnd daherumb 14. Tag still zu ligen vergünstigen / biß daß ein Englischer Commissarius mit Ordinantz ankommen möchte / das Volck weiter zuführen. 5. Alle in die Festung geflehnte Güter solten jederman frey stehen / widerumb nach eines jeden Belieben ohn einigen Eintrag zu transportiren / wo es jhm gefällig. 6. Alle Theologen vnd andere Kirchendiener solten vnmolestiret in Mannheimb verblieben / so 1622 lang / biß sie sicher vnd auff weiter vnderkommen von dannen verreysen möchten. Wie nun dieser Accord geschlossen vnnd von beyden Theilen vnderzeichnet worden / ist den 25. Octobr. der General Veer mit seinem bey sichhabenden Kriegsvolck außgezogen. Franckenthal wird vom Tilly angegriffen. Nach dem der Graff von Tilly zu Mannheim alles in gute Ordnung gestellet / hat er sich darauff auch an die Statt Franckenthal gemacht / selbige von ferrmen belägern vnnd mit herzuschantzen vnnd Approchiren / grosse Arbeit anwenden lassen: Aber die Belägerten als Desperat / haben sich dermassen gewehret vnnd so verbittert darauff geschossen / daß sich fast keiner ohne grosse Gefahr von den Tillischen dörffen blicken lassen. Weil es dann ohne das auch angefangen hart Wetter zugeben / vnnd im freyen Feld nicht wol mehr zu ligen seyn wollen / als hat General Tylli die nechste vmbligende Dörffer abbrennen lassen / in den ferrnern aber ein Theil seines Volckes eingeleget / die in der Statt allgemach außzumatten / welche aber offt außgefallen / hin vnd wider gestreifft / vnd was sie angetroffen / vnnd ereylen mögen / weg enommen. Den grössern Theil der Armada aber hat Tilly / weil in der Pfaltz nicht viel vbriges mehr vorhanden / in die Wetteraw ziehen / vnnd sonderlich in den Graffschafften Hanaw vnd Jsenburg / zu mercklicher Verderbung der Innwohner / einquartiren lassen. Die Evangelische vnd Protestirende Ständt fiengen nunmehr bey diesem Handel an zu mercken / wie jhnen der Aschaffenburgische vnnd andere dergleichen auffgerichtete Verträg von den Papisten würden gehalten werden / vnnd wie Vbel sie gethan / daß sie nicht mit mehrerm Ernst zusammen besetzet / sondern sich so leichtlich durch die vorgebildete Syncerationen hetten trennen vnnd von jhrer gemachten Vnion abschrecken lassen / aber es war zu Spat berewet / vnnd war fast kein Mittel mehr an der Hand / als daß die Evangelische Ständ jhre nochhabende Freyheiten vnd Privilegien mit Bitten / Ermahnen / vnd Erjnnern suchten zu erhalten. Beschwerden der Reichs-Stätt wider den Aschaffenburgischen Accord. Sonderlich sind die Reichs Stätte wider den Aschaffenburgischen Vertrag häfftig betränget worden / dahero die drey Außschreibende Stätt solches bey dem Churfürsten von Sachsen angebracht / vnd vmb seine Interposition an gehörigen Orten / damit solche Contravenientien möchten eingestellet werden gebetten / darbey sie selbige nachfolgender Gestalt abgefasset; Nach dem die drey außschreibende / etwa Vnierte Stätt / als Straßburg / Nürnberg vnnd Vlm / jüngstlich wahrgenommen / daß der Churfürst zu Sachsen vnnd Burggraff zu Magdeburg / rc. vnser gnädigster Herr / ab der damahligen Vnion ein schlecht Gefallen getragen / ja auch Seiner Churfürst. G. selbst eigen mächtige Kriegsverfassung zu Dienst der Röm. Kays. M. vnsers allergnädigsten Herrn dirigirt vnd angewendet: So hat solcher Exemplarische Vorgang deß mächtigsten Haupts Lutherischer Religion in die Festung sehen vnnd mit Musqueten derein schiessen können / den Stattwall / darauff sie nur ein Brustwehr auffwerffen dörffen / auch zum Behuff gehabt / deßgleichen das Erdreich vnd viel Löcher in der Statt / darauß man Keller machen wollen / zum fortschantzen bequem gewesen / daß sie also in kurtzer Zeit biß an den Graben der Festung kommen / deren sie das Wasser / weil sie etwas höher als die Statt ligt / abgegrabẽ / also daß es an theils Orthen kaum 2. Schuh tieff geblieben; Die Belägerte sind zwar einsmals außgefallen / etliche von den Tillischen erschlagen / vnnd 10. gefangen / weiters aber nicht herauß gedörfft oder geköndt. Mañheim den Tillischen vbergenben. Weil nun der General Veer vermercket / daß die Tillische Bereitschafften machten die Festung anzufallen / zu dem End auch schon Erden in den Graben geworffen / vnd viel tausend Wellen denselben vollends zufüllẽ fertig gemacht / seine Soldaten hingegen müd vnd verdrossen waren / weil sie in 6. Wochen wenig abgelöset oder von jhrem Posto kommen / auch nur von geschrotener Frucht / ob wohl gemahlen Mehl noch ein guter Vorrath / grob Brodt essen müssen / darnebẽ viel kranck worden / Jtem daß keine Entsatzung zu hoffen / das geflehnte Land vnd Stattvolck vnter dem freyen Himmel gelegen / vnd mit Weib vnd Kindern hette verderben müssen / zu dem nit gnug Backöffen vorhanden / vnnd das Holtz auch abgangen / Jtem kein Gelt vorhanden die Soldaten zu bezahlen / vnd kein Artzney für die Verwunte vnnd Krancke mehr in Vorrath gewesen / vber diß auch ein grosser Gestanck sich ereuget / auch die Bayerische durch Kundtschafft vnnd Verrätherey gewust / wieviel Pulver die Belägerten noch vbrig / als hat gedachter Veer neben dem Obristen Waldmanßhausen den 20. Octobris einen Trummelschlager mit einem Hauptmann / zu accordiren / auß der Festung geschickt / da dann tractiret vnd den 23. Octobris folgender Accord geschlossen worden; 1. Daß die Guarnison auß der Festung mit Sack vnd Pack nach Kriegsgebrauch außziehen solte. 2. Der General Veer solte 2. Falckonet mit zugehöriger Munition mit sich nehmen. 3. Dreyssig Fuder Wein vnnd 200. Malter Mehl / vnd davon der Guarnison auff drey Tag Profiand zu Land mit sich zuführen / das ander zu Wasser fortzubringen. 4. General Tilly solte den General Veer mit seinen Soldaten zu Land mit 1000. Pferden auf Franckfurt sicher begleithen / vnnd daherumb 14. Tag still zu ligen vergünstigen / biß daß ein Englischer Commissarius mit Ordinantz ankommen möchte / das Volck weiter zuführen. 5. Alle in die Festung geflehnte Güter solten jederman frey stehen / widerumb nach eines jeden Belieben ohn einigen Eintrag zu transportiren / wo es jhm gefällig. 6. Alle Theologen vnd andere Kirchendiener solten vnmolestiret in Mannheimb verblieben / so 1622 lang / biß sie sicher vnd auff weiter vnderkommen von dannen verreysen möchten. Wie nun dieser Accord geschlossen vnnd von beyden Theilen vnderzeichnet worden / ist den 25. Octobr. der General Veer mit seinem bey sichhabenden Kriegsvolck außgezogen. Franckenthal wird vom Tilly angegriffẽ. Nach dem der Graff von Tilly zu Mannheim alles in gute Ordnung gestellet / hat er sich darauff auch an die Statt Franckenthal gemacht / selbige von ferrmen belägern vnnd mit herzuschantzen vnnd Approchiren / grosse Arbeit anwenden lassen: Aber die Belägerten als Desperat / haben sich dermassen gewehret vnnd so verbittert darauff geschossen / daß sich fast keiner ohne grosse Gefahr von den Tillischen dörffen blicken lassen. Weil es dann ohne das auch angefangen hart Wetter zugeben / vnnd im freyen Feld nicht wol mehr zu ligen seyn wollen / als hat General Tylli die nechste vmbligende Dörffer abbrennen lassen / in den ferrnern aber ein Theil seines Volckes eingeleget / die in der Statt allgemach außzumatten / welche aber offt außgefallen / hin vnd wider gestreifft / vnd was sie angetroffen / vnnd ereylen mögen / weg enommen. Den grössern Theil der Armada aber hat Tilly / weil in der Pfaltz nicht viel vbriges mehr vorhanden / in die Wetteraw ziehen / vnnd sonderlich in den Graffschafften Hanaw vnd Jsenburg / zu mercklicher Verderbung der Innwohner / einquartiren lassen. Die Evangelische vnd Protestirende Ständt fiengen nunmehr bey diesem Handel an zu mercken / wie jhnen der Aschaffenburgische vnnd andere dergleichen auffgerichtete Verträg von den Papisten würden gehalten werden / vnnd wie Vbel sie gethan / daß sie nicht mit mehrerm Ernst zusammen besetzet / sondern sich so leichtlich durch die vorgebildete Syncerationen hetten trennen vnnd von jhrer gemachten Vnion abschrecken lassen / aber es war zu Spat berewet / vnnd war fast kein Mittel mehr an der Hand / als daß die Evangelische Ständ jhre nochhabende Freyheiten vnd Privilegien mit Bitten / Ermahnen / vnd Erjnnern suchten zu erhalten. Beschwerden der Reichs-Stätt wider den Aschaffenburgischen Accord. Sonderlich sind die Reichs Stätte wider den Aschaffenburgischen Vertrag häfftig betränget worden / dahero die drey Außschreibende Stätt solches bey dem Churfürsten von Sachsen angebracht / vnd vmb seine Interposition an gehörigẽ Orten / damit solche Contravenientien möchten eingestellet werden gebetten / darbey sie selbige nachfolgender Gestalt abgefasset; Nach dem die drey außschreibende / etwa Vnierte Stätt / als Straßburg / Nürnberg vnnd Vlm / jüngstlich wahrgenommen / daß der Churfürst zu Sachsen vnnd Burggraff zu Magdeburg / rc. vnser gnädigster Herr / ab der damahligen Vnion ein schlecht Gefallen getragen / ja auch Seiner Churfürst. G. selbst eigen mächtige Kriegsverfassung zu Dienst der Röm. Kays. M. vnsers allergnädigsten Herrn dirigirt vnd angewendet: So hat solcher Exemplarische Vorgang deß mächtigsten Haupts Lutherischer Religion <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0833" n="742"/> in die Festung sehen vnnd mit Musqueten derein schiessen können / den Stattwall / darauff sie nur ein Brustwehr auffwerffen dörffen / auch zum Behuff gehabt / deßgleichen das Erdreich vnd viel Löcher in der Statt / darauß man Keller machen wollen / zum fortschantzen bequem gewesen / daß sie also in kurtzer Zeit biß an den Graben der Festung kommen / deren sie das Wasser / weil sie etwas höher als die Statt ligt / abgegrabẽ / also daß es an theils Orthen kaum 2. Schuh tieff geblieben; Die Belägerte sind zwar einsmals außgefallen / etliche von den Tillischen erschlagen / vnnd 10. gefangen / weiters aber nicht herauß gedörfft oder geköndt.</p> <p><note place="left">Mañheim den Tillischen vbergenben.</note> Weil nun der General Veer vermercket / daß die Tillische Bereitschafften machten die Festung anzufallen / zu dem End auch schon Erden in den Graben geworffen / vnd viel tausend Wellen denselben vollends zufüllẽ fertig gemacht / seine Soldaten hingegen müd vnd verdrossen waren / weil sie in 6. Wochen wenig abgelöset oder von jhrem Posto kommen / auch nur von geschrotener Frucht / ob wohl gemahlen Mehl noch ein guter Vorrath / grob Brodt essen müssen / darnebẽ viel kranck worden / Jtem daß keine Entsatzung zu hoffen / das geflehnte Land vnd Stattvolck vnter dem freyen Himmel gelegen / vnd mit Weib vnd Kindern hette verderben müssen / zu dem nit gnug Backöffen vorhanden / vnnd das Holtz auch abgangen / Jtem kein Gelt vorhanden die Soldaten zu bezahlen / vnd kein Artzney für die Verwunte vnnd Krancke mehr in Vorrath gewesen / vber diß auch ein grosser Gestanck sich ereuget / auch die Bayerische durch Kundtschafft vnnd Verrätherey gewust / wieviel Pulver die Belägerten noch vbrig / als hat gedachter Veer neben dem Obristen Waldmanßhausen den 20. Octobris einen Trummelschlager mit einem Hauptmann / zu accordiren / auß der Festung geschickt / da dann tractiret vnd den 23. Octobris folgender Accord geschlossen worden;</p> <p>1. Daß die Guarnison auß der Festung mit Sack vnd Pack nach Kriegsgebrauch außziehen solte.</p> <p>2. Der General Veer solte 2. Falckonet mit zugehöriger Munition mit sich nehmen.</p> <p>3. Dreyssig Fuder Wein vnnd 200. Malter Mehl / vnd davon der Guarnison auff drey Tag Profiand zu Land mit sich zuführen / das ander zu Wasser fortzubringen.</p> <p>4. General Tilly solte den General Veer mit seinen Soldaten zu Land mit 1000. Pferden auf Franckfurt sicher begleithen / vnnd daherumb 14. Tag still zu ligen vergünstigen / biß daß ein Englischer Commissarius mit Ordinantz ankommen möchte / das Volck weiter zuführen.</p> <p>5. Alle in die Festung geflehnte Güter solten jederman frey stehen / widerumb nach eines jeden Belieben ohn einigen Eintrag zu transportiren / wo es jhm gefällig.</p> <p>6. Alle Theologen vnd andere Kirchendiener solten vnmolestiret in Mannheimb verblieben / so <note place="right">1622</note> lang / biß sie sicher vnd auff weiter vnderkommen von dannen verreysen möchten.</p> <p>Wie nun dieser Accord geschlossen vnnd von beyden Theilen vnderzeichnet worden / ist den 25. Octobr. der General Veer mit seinem bey sichhabenden Kriegsvolck außgezogen.</p> <p><note place="right">Franckenthal wird vom Tilly angegriffẽ.</note> Nach dem der Graff von Tilly zu Mannheim alles in gute Ordnung gestellet / hat er sich darauff auch an die Statt Franckenthal gemacht / selbige von ferrmen belägern vnnd mit herzuschantzen vnnd Approchiren / grosse Arbeit anwenden lassen: Aber die Belägerten als Desperat / haben sich dermassen gewehret vnnd so verbittert darauff geschossen / daß sich fast keiner ohne grosse Gefahr von den Tillischen dörffen blicken lassen. Weil es dann ohne das auch angefangen hart Wetter zugeben / vnnd im freyen Feld nicht wol mehr zu ligen seyn wollen / als hat General Tylli die nechste vmbligende Dörffer abbrennen lassen / in den ferrnern aber ein Theil seines Volckes eingeleget / die in der Statt allgemach außzumatten / welche aber offt außgefallen / hin vnd wider gestreifft / vnd was sie angetroffen / vnnd ereylen mögen / weg enommen.</p> <p>Den grössern Theil der Armada aber hat Tilly / weil in der Pfaltz nicht viel vbriges mehr vorhanden / in die Wetteraw ziehen / vnnd sonderlich in den Graffschafften Hanaw vnd Jsenburg / zu mercklicher Verderbung der Innwohner / einquartiren lassen.</p> <p>Die Evangelische vnd Protestirende Ständt fiengen nunmehr bey diesem Handel an zu mercken / wie jhnen der Aschaffenburgische vnnd andere dergleichen auffgerichtete Verträg von den Papisten würden gehalten werden / vnnd wie Vbel sie gethan / daß sie nicht mit mehrerm Ernst zusammen besetzet / sondern sich so leichtlich durch die vorgebildete Syncerationen hetten trennen vnnd von jhrer gemachten Vnion abschrecken lassen / aber es war zu Spat berewet / vnnd war fast kein Mittel mehr an der Hand / als daß die Evangelische Ständ jhre nochhabende Freyheiten vnd Privilegien mit Bitten / Ermahnen / vnd Erjnnern suchten zu erhalten.</p> <p><note place="right">Beschwerden der Reichs-Stätt wider den Aschaffenburgischen Accord.</note> Sonderlich sind die Reichs Stätte wider den Aschaffenburgischen Vertrag häfftig betränget worden / dahero die drey Außschreibende Stätt solches bey dem Churfürsten von Sachsen angebracht / vnd vmb seine Interposition an gehörigẽ Orten / damit solche Contravenientien möchten eingestellet werden gebetten / darbey sie selbige nachfolgender Gestalt abgefasset;</p> <p>Nach dem die drey außschreibende / etwa Vnierte Stätt / als Straßburg / Nürnberg vnnd Vlm / jüngstlich wahrgenommen / daß der Churfürst zu Sachsen vnnd Burggraff zu Magdeburg / rc. vnser gnädigster Herr / ab der damahligen Vnion ein schlecht Gefallen getragen / ja auch Seiner Churfürst. G. selbst eigen mächtige Kriegsverfassung zu Dienst der Röm. Kays. M. vnsers allergnädigsten Herrn dirigirt vnd angewendet: So hat solcher Exemplarische Vorgang deß mächtigsten Haupts Lutherischer Religion</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [742/0833]
in die Festung sehen vnnd mit Musqueten derein schiessen können / den Stattwall / darauff sie nur ein Brustwehr auffwerffen dörffen / auch zum Behuff gehabt / deßgleichen das Erdreich vnd viel Löcher in der Statt / darauß man Keller machen wollen / zum fortschantzen bequem gewesen / daß sie also in kurtzer Zeit biß an den Graben der Festung kommen / deren sie das Wasser / weil sie etwas höher als die Statt ligt / abgegrabẽ / also daß es an theils Orthen kaum 2. Schuh tieff geblieben; Die Belägerte sind zwar einsmals außgefallen / etliche von den Tillischen erschlagen / vnnd 10. gefangen / weiters aber nicht herauß gedörfft oder geköndt.
Weil nun der General Veer vermercket / daß die Tillische Bereitschafften machten die Festung anzufallen / zu dem End auch schon Erden in den Graben geworffen / vnd viel tausend Wellen denselben vollends zufüllẽ fertig gemacht / seine Soldaten hingegen müd vnd verdrossen waren / weil sie in 6. Wochen wenig abgelöset oder von jhrem Posto kommen / auch nur von geschrotener Frucht / ob wohl gemahlen Mehl noch ein guter Vorrath / grob Brodt essen müssen / darnebẽ viel kranck worden / Jtem daß keine Entsatzung zu hoffen / das geflehnte Land vnd Stattvolck vnter dem freyen Himmel gelegen / vnd mit Weib vnd Kindern hette verderben müssen / zu dem nit gnug Backöffen vorhanden / vnnd das Holtz auch abgangen / Jtem kein Gelt vorhanden die Soldaten zu bezahlen / vnd kein Artzney für die Verwunte vnnd Krancke mehr in Vorrath gewesen / vber diß auch ein grosser Gestanck sich ereuget / auch die Bayerische durch Kundtschafft vnnd Verrätherey gewust / wieviel Pulver die Belägerten noch vbrig / als hat gedachter Veer neben dem Obristen Waldmanßhausen den 20. Octobris einen Trummelschlager mit einem Hauptmann / zu accordiren / auß der Festung geschickt / da dann tractiret vnd den 23. Octobris folgender Accord geschlossen worden;
Mañheim den Tillischen vbergenben. 1. Daß die Guarnison auß der Festung mit Sack vnd Pack nach Kriegsgebrauch außziehen solte.
2. Der General Veer solte 2. Falckonet mit zugehöriger Munition mit sich nehmen.
3. Dreyssig Fuder Wein vnnd 200. Malter Mehl / vnd davon der Guarnison auff drey Tag Profiand zu Land mit sich zuführen / das ander zu Wasser fortzubringen.
4. General Tilly solte den General Veer mit seinen Soldaten zu Land mit 1000. Pferden auf Franckfurt sicher begleithen / vnnd daherumb 14. Tag still zu ligen vergünstigen / biß daß ein Englischer Commissarius mit Ordinantz ankommen möchte / das Volck weiter zuführen.
5. Alle in die Festung geflehnte Güter solten jederman frey stehen / widerumb nach eines jeden Belieben ohn einigen Eintrag zu transportiren / wo es jhm gefällig.
6. Alle Theologen vnd andere Kirchendiener solten vnmolestiret in Mannheimb verblieben / so lang / biß sie sicher vnd auff weiter vnderkommen von dannen verreysen möchten.
1622 Wie nun dieser Accord geschlossen vnnd von beyden Theilen vnderzeichnet worden / ist den 25. Octobr. der General Veer mit seinem bey sichhabenden Kriegsvolck außgezogen.
Nach dem der Graff von Tilly zu Mannheim alles in gute Ordnung gestellet / hat er sich darauff auch an die Statt Franckenthal gemacht / selbige von ferrmen belägern vnnd mit herzuschantzen vnnd Approchiren / grosse Arbeit anwenden lassen: Aber die Belägerten als Desperat / haben sich dermassen gewehret vnnd so verbittert darauff geschossen / daß sich fast keiner ohne grosse Gefahr von den Tillischen dörffen blicken lassen. Weil es dann ohne das auch angefangen hart Wetter zugeben / vnnd im freyen Feld nicht wol mehr zu ligen seyn wollen / als hat General Tylli die nechste vmbligende Dörffer abbrennen lassen / in den ferrnern aber ein Theil seines Volckes eingeleget / die in der Statt allgemach außzumatten / welche aber offt außgefallen / hin vnd wider gestreifft / vnd was sie angetroffen / vnnd ereylen mögen / weg enommen.
Franckenthal wird vom Tilly angegriffẽ. Den grössern Theil der Armada aber hat Tilly / weil in der Pfaltz nicht viel vbriges mehr vorhanden / in die Wetteraw ziehen / vnnd sonderlich in den Graffschafften Hanaw vnd Jsenburg / zu mercklicher Verderbung der Innwohner / einquartiren lassen.
Die Evangelische vnd Protestirende Ständt fiengen nunmehr bey diesem Handel an zu mercken / wie jhnen der Aschaffenburgische vnnd andere dergleichen auffgerichtete Verträg von den Papisten würden gehalten werden / vnnd wie Vbel sie gethan / daß sie nicht mit mehrerm Ernst zusammen besetzet / sondern sich so leichtlich durch die vorgebildete Syncerationen hetten trennen vnnd von jhrer gemachten Vnion abschrecken lassen / aber es war zu Spat berewet / vnnd war fast kein Mittel mehr an der Hand / als daß die Evangelische Ständ jhre nochhabende Freyheiten vnd Privilegien mit Bitten / Ermahnen / vnd Erjnnern suchten zu erhalten.
Sonderlich sind die Reichs Stätte wider den Aschaffenburgischen Vertrag häfftig betränget worden / dahero die drey Außschreibende Stätt solches bey dem Churfürsten von Sachsen angebracht / vnd vmb seine Interposition an gehörigẽ Orten / damit solche Contravenientien möchten eingestellet werden gebetten / darbey sie selbige nachfolgender Gestalt abgefasset;
Beschwerden der Reichs-Stätt wider den Aschaffenburgischen Accord. Nach dem die drey außschreibende / etwa Vnierte Stätt / als Straßburg / Nürnberg vnnd Vlm / jüngstlich wahrgenommen / daß der Churfürst zu Sachsen vnnd Burggraff zu Magdeburg / rc. vnser gnädigster Herr / ab der damahligen Vnion ein schlecht Gefallen getragen / ja auch Seiner Churfürst. G. selbst eigen mächtige Kriegsverfassung zu Dienst der Röm. Kays. M. vnsers allergnädigsten Herrn dirigirt vnd angewendet: So hat solcher Exemplarische Vorgang deß mächtigsten Haupts Lutherischer Religion
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