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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Den 15. April. faßten die Prettigäwer einen Rathschlag / wie das angefangene Defensionswesen zu continuiren / schrieben deßwegen so bald auff Davos / zum Closter / in Schanfick / vnnd Chur Walden berichten dieselben / auß was erheblichen / auch hochnothtringenden Motiven vnnd Vrsachen sie bewegt worden Gewalt mit Gewalt zuvertreiben / vnd das Joch der Dienstbarkeit ab jhnen zuschütten / mit Vermeldung wie Gott so wunderbar jren Anschlag / vnd angefangene Defension gesegnet habe. Vnd weiln die Sach nicht ein Privat / sondern gantz gemeine Sach seye / als die Pündt mit einander berühre / so wölle jhnen / laut zusammenhabender ewigen Verein / gebühren / jhnen eylends beyzuspringen / vnd in einer so billigen vnd gerechten Sach sie nicht zuverlassen. Wiewol nun oberzehlte Gerichte solchen Proceß / sonderlichen / daß die zwey Gericht allein / ein so weitaußsehend Werck ohne Rath / vnd zuziehen der vbrigen Gerichten angefangen / nicht fast gebilliget: So sind doch die Davoser / vnd Closterer so bald auffgebrochen / vnd den Prettigäwern in die Herrschafft zugezogen. Die Schanficker / vnd Chur Walder aber / weiln sie den grossen Gewalt deß Baldirons besorgeten / sind daheim verblieben. So sind auch der mehrertheil der Bürger / so auß der Statt Mayenfeldt kommen können / zu den Prettigäwern gestossen / vnd bey jhnen zu leben vnd zu sterben sich anerbotten.

So bald die Davoser vnnd Closterer zu den Prettigäwern kommen / haben sie mit gemeinem Rath vnd belieben aller anwesenden ein Kriegsrath verordnet / vnd jhme den Gewalt geben / vber dieses Kriegswesen zu rahten / gebieten / vnd schaffen was dem Vatterland möge nutzlich / vnd ersprießlich sey. Selbigen Tags haben die Prettigäwer in die 30. Landsknecht / so sie den vorgehenden Tag gefangen / nach der Steig geführt / vnnd mit ernstlichen Trewworten / auch Prügelbryen dahin gehalten / daß sie die Schantz / so der Feind im Novembri verwichenes 1621. Jahrs schleissen lassen / widerumb müssen auffbawen: in die 23. haben sich der Arbeit willig vnderfangen / vnd inner 14. Tagen ein soches Werck / daß man sich bessen verwundert verricht vnd vollendet: Jhrer sieben aber haben sich gewidert: sind deßwegen mit Prügeln zu todt geschlagen worden.

Eben desselbigen Tags sind die Prettigäwer vnd Herrschafft Leut in die Vorstatt Mayenfeldt gefallen / vnd haben dieselbige eingenommen. Als nun der Feind solches vermerckt / ist er in den Kirchthurn / auff das Chor / die Rinckmawren / auch Häuser gestiegen / vnnd starck auff sie geschossen. Es ist aber nur einer vnder den Prettigäwern auff dem Platz geblieben / hergegen drey Landsknecht vber die Rinckmawer hinunder gestürtzt worden. Weiln aber die Pundtleut kein groß Geschütz / der Feind auch sie vberhöcht vnnd mit grossen Doppelhacken vnder sie geschossen / auch der Pündtnern ein geringe Anzahl gewesen / haben sie die Vorstatt widerumb müssen verlassen. Darauff der Feind auß der Statt gefallen / den Soldaten alles zu plündern vberlassen / vnd ein groß Gut von Mobilien / Haußrath vnd andern Sachen in die Statt gebracht / etc.

Die in der Schantz ob Castels haben diesen Tag auch nicht gefeyret / sondern mit jren Handrohren / so sie ein gut weil im Stroh vnd Hew verborgen / vnd anjetzo widerumb herfür gesucht haben / hinab geschossen / zween erlegt / vnd jhrer viel verwundt: hingegen ist auff dieser seiten einer erschossen worden.

Denselbigen Tag hat der Feind vber die Steinklippen einen hinunder gelassen mit Brieffen / in welchen der Baldiron jhres Zustands berichtet wurde / vnd wie es jnen vnmöglich / sich weiter wo kein Entsatz vorhanden / auffzuhalten / klagten jhr Noth / vnd begerten eylende Hülff. Es ist aber der Bott zu Genatz ergriffen / die Brieff eröffnet / abgelesen / vnd in die Schantz geschickt worden. Solches als der Feind im Schloß vernommen / erbietet er sich an zu Parlamentiren: Im fall man jhme mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren wölle abziehen lassen / wolle er das Schloß verlassen / vnd so bald darvon vnd auß dem Land sich machen / rc. Aber es ist jhm rund abgeschlagen worden: mit vermelden / da sie ohne Wehr vnnd Waffen an einem Stecken abziehen wolten / hette man sich darüber zubedencken.

Darauff sind folgende Conditionen von den Prettigäwern abgestelt / vnnd dem Feind in das Schloß zu ratificiren vberschickt worden.

Erstlichen / so sollen die Soldaten alle Wehr vnd Waffen von sich legen / mit einem Stecken in der Hand abziehen / vnd vber die Landmarchen in sicherem Geleid convoyiert werden.

Soldaten in Castels ergeben sich den Prettigäwern. 2. Sie sollen schweren / nimmermehr wider gemein drey Pündt zu kriegen.

3. Sie sollen by Jhr. Hoch fürstl. Durchl. erhalten vnd zuwegen bringen / daß zwischen beyden Partheyen ein General Perdon angestellt / die Zusetzer auß dem Land abgefordert / vnd alles widerumb in vorigen Standt gesetzt / etc.

4. So wöllen sie hergegen Jhr. Hochfürstl. Durchl. jura, vnd gerechtsame / so man dieser Orten rüwiglich besessen / auch manuteniren / vnnd handhaben.

Wiewol nun der dritte Artickel weber in der Soldaten / noch deß Landvogts Gewalt gestanden / denselben anzunemmen / oder angeloben / viel weniger etwas zuverheissen / so haben sie doch (als die sich schon resolvirt lieber im blossen Hembd abzuziehen dann ferrner belägert seyn) die Articul alle eingegangen / allein den ersten haben sie etwas zu miltern gantz ernstlich gebetten / nemblich man solle die Soldaten mit Seitenwehren / vnd etliche der Befelchshaber mit Oberwehren lassen abziehen / so wolten sie die vbrigen Conditionen alle halten.

In welcher Bitt die Prettigäwer / in Betrachtung der vnmenschlichen an jnen verübten Tyranney / auch vielfältigen Spots / Obermuths / Muthwillens / dem Feind lang nicht will fahren wöllen / vnd were jhme auch nicht will fahret worden / wo nicht Landvogt Trawers / welcher wegen seiner Freundlichkeit den frommen Leuthen lieb vnd angenehm

Den 15. April. faßten die Prettigäwer einen Rathschlag / wie das angefangene Defensionswesen zu continuiren / schrieben deßwegen so bald auff Davos / zum Closter / in Schanfick / vnnd Chur Walden berichten dieselben / auß was erheblichen / auch hochnothtringenden Motiven vnnd Vrsachen sie bewegt worden Gewalt mit Gewalt zuvertreiben / vnd das Joch der Dienstbarkeit ab jhnen zuschütten / mit Vermeldung wie Gott so wunderbar jren Anschlag / vnd angefangene Defension gesegnet habe. Vnd weiln die Sach nicht ein Privat / sondern gantz gemeine Sach seye / als die Pündt mit einander berühre / so wölle jhnen / laut zusammenhabender ewigen Verein / gebühren / jhnen eylends beyzuspringen / vnd in einer so billigen vnd gerechten Sach sie nicht zuverlassen. Wiewol nun oberzehlte Gerichte solchen Proceß / sonderlichen / daß die zwey Gericht allein / ein so weitaußsehend Werck ohne Rath / vnd zuziehen der vbrigen Gerichten angefangen / nicht fast gebilliget: So sind doch die Davoser / vnd Closterer so bald auffgebrochen / vnd den Prettigäwern in die Herrschafft zugezogen. Die Schanficker / vnd Chur Walder aber / weiln sie den grossen Gewalt deß Baldirons besorgeten / sind daheim verblieben. So sind auch der mehrertheil der Bürger / so auß der Statt Mayenfeldt kommen können / zu den Prettigäwern gestossen / vnd bey jhnen zu leben vnd zu sterben sich anerbotten.

So bald die Davoser vnnd Closterer zu den Prettigäwern kommen / haben sie mit gemeinem Rath vnd belieben aller anwesenden ein Kriegsrath verordnet / vnd jhme den Gewalt geben / vber dieses Kriegswesen zu rahten / gebieten / vnd schaffen was dem Vatterland möge nutzlich / vnd ersprießlich sey. Selbigen Tags haben die Prettigäwer in die 30. Landsknecht / so sie den vorgehenden Tag gefangen / nach der Steig geführt / vnnd mit ernstlichen Trewworten / auch Prügelbryen dahin gehalten / daß sie die Schantz / so der Feind im Novembri verwichenes 1621. Jahrs schleissen lassen / widerumb müssen auffbawen: in die 23. haben sich der Arbeit willig vnderfangen / vnd inner 14. Tagen ein soches Werck / daß man sich bessen verwundert verricht vnd vollendet: Jhrer sieben aber haben sich gewidert: sind deßwegen mit Prügeln zu todt geschlagen worden.

Eben desselbigen Tags sind die Prettigäwer vnd Herrschafft Leut in die Vorstatt Mayenfeldt gefallen / vnd haben dieselbige eingenommen. Als nun der Feind solches vermerckt / ist er in den Kirchthurn / auff das Chor / die Rinckmawren / auch Häuser gestiegen / vnnd starck auff sie geschossen. Es ist aber nur einer vnder den Prettigäwern auff dem Platz geblieben / hergegen drey Landsknecht vber die Rinckmawer hinunder gestürtzt worden. Weiln aber die Pundtleut kein groß Geschütz / der Feind auch sie vberhöcht vnnd mit grossen Doppelhacken vnder sie geschossen / auch der Pündtnern ein geringe Anzahl gewesen / haben sie die Vorstatt widerumb müssen verlassen. Darauff der Feind auß der Statt gefallen / den Soldaten alles zu plündern vberlassen / vnd ein groß Gut von Mobilien / Haußrath vnd andern Sachen in die Statt gebracht / etc.

Die in der Schantz ob Castels haben diesen Tag auch nicht gefeyret / sondern mit jren Handrohren / so sie ein gut weil im Stroh vnd Hew verborgen / vnd anjetzo widerumb herfür gesucht haben / hinab geschossen / zween erlegt / vnd jhrer viel verwundt: hingegen ist auff dieser seiten einer erschossen worden.

Denselbigen Tag hat der Feind vber die Steinklippen einen hinunder gelassen mit Brieffen / in welchen der Baldiron jhres Zustands berichtet wurde / vnd wie es jnen vnmöglich / sich weiter wo kein Entsatz vorhanden / auffzuhalten / klagten jhr Noth / vnd begerten eylende Hülff. Es ist aber der Bott zu Genatz ergriffen / die Brieff eröffnet / abgelesen / vnd in die Schantz geschickt wordẽ. Solches als der Feind im Schloß vernommen / erbietet er sich an zu Parlamentiren: Im fall man jhme mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren wölle abziehen lassen / wolle er das Schloß verlassen / vnd so bald darvon vnd auß dem Land sich machen / rc. Aber es ist jhm rund abgeschlagen worden: mit vermelden / da sie ohne Wehr vnnd Waffen an einem Stecken abziehen wolten / hette man sich darüber zubedencken.

Darauff sind folgende Conditionen von den Prettigäwern abgestelt / vnnd dem Feind in das Schloß zu ratificiren vberschickt worden.

Erstlichen / so sollen die Soldaten alle Wehr vnd Waffen von sich legen / mit einem Stecken in der Hand abziehen / vnd vber die Landmarchen in sicherem Geleid convoyiert werden.

Soldaten in Castels ergeben sich den Prettigäwern. 2. Sie sollen schweren / nimmermehr wider gemein drey Pündt zu kriegen.

3. Sie sollen by Jhr. Hoch fürstl. Durchl. erhalten vnd zuwegen bringen / daß zwischen beydẽ Partheyen ein General Perdon angestellt / die Zusetzer auß dem Land abgefordert / vnd alles widerumb in vorigen Standt gesetzt / etc.

4. So wöllen sie hergegen Jhr. Hochfürstl. Durchl. jura, vnd gerechtsame / so man dieser Orten rüwiglich besessen / auch manuteniren / vnnd handhaben.

Wiewol nun der dritte Artickel weber in der Soldaten / noch deß Landvogts Gewalt gestanden / denselben anzunemmen / oder angeloben / viel weniger etwas zuverheissen / so haben sie doch (als die sich schon resolvirt lieber im blossen Hembd abzuziehen dann ferrner belägert seyn) die Articul alle eingegangen / allein den ersten haben sie etwas zu miltern gantz ernstlich gebetten / nemblich man solle die Soldaten mit Seitenwehren / vnd etliche der Befelchshaber mit Oberwehren lassen abziehen / so wolten sie die vbrigen Conditionen alle halten.

In welcher Bitt die Prettigäwer / in Betrachtung der vnmenschlichen an jnen verübtẽ Tyranney / auch vielfältigẽ Spots / Obermuths / Muthwillens / dem Feind lang nicht will fahren wöllen / vnd were jhme auch nicht will fahret worden / wo nicht Landvogt Trawers / welcher wegen seiner Freundlichkeit den frommen Leuthen lieb vnd angenehm

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          <p>Den 15. April. faßten die Prettigäwer einen Rathschlag / wie das angefangene                      Defensionswesen zu continuiren / schrieben deßwegen so bald auff Davos / zum                      Closter / in Schanfick / vnnd Chur Walden berichten dieselben / auß was                      erheblichen / auch hochnothtringenden Motiven vnnd Vrsachen sie bewegt worden                      Gewalt mit Gewalt zuvertreiben / vnd das Joch der Dienstbarkeit ab jhnen                      zuschütten / mit Vermeldung wie Gott so wunderbar jren Anschlag / vnd                      angefangene Defension gesegnet habe. Vnd weiln die Sach nicht ein Privat /                      sondern gantz gemeine Sach seye / als die Pündt mit einander berühre / so wölle                      jhnen / laut zusammenhabender ewigen Verein / gebühren / jhnen eylends                      beyzuspringen / vnd in einer so billigen vnd gerechten Sach sie nicht                      zuverlassen. Wiewol nun oberzehlte Gerichte solchen Proceß / sonderlichen / daß                      die zwey Gericht allein / ein so weitaußsehend Werck ohne Rath / vnd zuziehen                      der vbrigen Gerichten angefangen / nicht fast gebilliget: So sind doch die                      Davoser / vnd Closterer so bald auffgebrochen / vnd den Prettigäwern in die                      Herrschafft zugezogen. Die Schanficker / vnd Chur Walder aber / weiln sie den                      grossen Gewalt deß Baldirons besorgeten / sind daheim verblieben. So sind auch                      der mehrertheil der Bürger / so auß der Statt Mayenfeldt kommen können / zu den                      Prettigäwern gestossen / vnd bey jhnen zu leben vnd zu sterben sich anerbotten.</p>
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          <p>Eben desselbigen Tags sind die Prettigäwer vnd Herrschafft Leut in die Vorstatt                      Mayenfeldt gefallen / vnd haben dieselbige eingenommen. Als nun der Feind                      solches vermerckt / ist er in den Kirchthurn / auff das Chor / die Rinckmawren /                      auch Häuser gestiegen / vnnd starck auff sie geschossen. Es ist aber nur einer                      vnder den Prettigäwern auff dem Platz geblieben / hergegen drey Landsknecht vber                      die Rinckmawer hinunder gestürtzt worden. Weiln aber die Pundtleut kein groß                      Geschütz / der Feind auch sie vberhöcht vnnd mit grossen Doppelhacken vnder sie                      geschossen / auch der Pündtnern ein geringe Anzahl gewesen / haben sie die                      Vorstatt widerumb müssen verlassen. Darauff der Feind auß der Statt gefallen /                      den Soldaten alles zu plündern vberlassen / vnd ein groß Gut von Mobilien /                      Haußrath vnd andern Sachen in die Statt gebracht / etc.</p>
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          <p>Darauff sind folgende Conditionen von den Prettigäwern abgestelt / vnnd dem Feind                      in das Schloß zu ratificiren vberschickt worden.</p>
          <p>Erstlichen / so sollen die Soldaten alle Wehr vnd Waffen von sich legen / mit                      einem Stecken in der Hand abziehen / vnd vber die Landmarchen in sicherem Geleid                      convoyiert werden.</p>
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          <p>4. So wöllen sie hergegen Jhr. Hochfürstl. Durchl. jura, vnd gerechtsame / so man                      dieser Orten rüwiglich besessen / auch manuteniren / vnnd handhaben.</p>
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[790/0893] Den 15. April. faßten die Prettigäwer einen Rathschlag / wie das angefangene Defensionswesen zu continuiren / schrieben deßwegen so bald auff Davos / zum Closter / in Schanfick / vnnd Chur Walden berichten dieselben / auß was erheblichen / auch hochnothtringenden Motiven vnnd Vrsachen sie bewegt worden Gewalt mit Gewalt zuvertreiben / vnd das Joch der Dienstbarkeit ab jhnen zuschütten / mit Vermeldung wie Gott so wunderbar jren Anschlag / vnd angefangene Defension gesegnet habe. Vnd weiln die Sach nicht ein Privat / sondern gantz gemeine Sach seye / als die Pündt mit einander berühre / so wölle jhnen / laut zusammenhabender ewigen Verein / gebühren / jhnen eylends beyzuspringen / vnd in einer so billigen vnd gerechten Sach sie nicht zuverlassen. Wiewol nun oberzehlte Gerichte solchen Proceß / sonderlichen / daß die zwey Gericht allein / ein so weitaußsehend Werck ohne Rath / vnd zuziehen der vbrigen Gerichten angefangen / nicht fast gebilliget: So sind doch die Davoser / vnd Closterer so bald auffgebrochen / vnd den Prettigäwern in die Herrschafft zugezogen. Die Schanficker / vnd Chur Walder aber / weiln sie den grossen Gewalt deß Baldirons besorgeten / sind daheim verblieben. So sind auch der mehrertheil der Bürger / so auß der Statt Mayenfeldt kommen können / zu den Prettigäwern gestossen / vnd bey jhnen zu leben vnd zu sterben sich anerbotten. So bald die Davoser vnnd Closterer zu den Prettigäwern kommen / haben sie mit gemeinem Rath vnd belieben aller anwesenden ein Kriegsrath verordnet / vnd jhme den Gewalt geben / vber dieses Kriegswesen zu rahten / gebieten / vnd schaffen was dem Vatterland möge nutzlich / vnd ersprießlich sey. Selbigen Tags haben die Prettigäwer in die 30. Landsknecht / so sie den vorgehenden Tag gefangen / nach der Steig geführt / vnnd mit ernstlichen Trewworten / auch Prügelbryen dahin gehalten / daß sie die Schantz / so der Feind im Novembri verwichenes 1621. Jahrs schleissen lassen / widerumb müssen auffbawen: in die 23. haben sich der Arbeit willig vnderfangen / vnd inner 14. Tagen ein soches Werck / daß man sich bessen verwundert verricht vnd vollendet: Jhrer sieben aber haben sich gewidert: sind deßwegen mit Prügeln zu todt geschlagen worden. Eben desselbigen Tags sind die Prettigäwer vnd Herrschafft Leut in die Vorstatt Mayenfeldt gefallen / vnd haben dieselbige eingenommen. Als nun der Feind solches vermerckt / ist er in den Kirchthurn / auff das Chor / die Rinckmawren / auch Häuser gestiegen / vnnd starck auff sie geschossen. Es ist aber nur einer vnder den Prettigäwern auff dem Platz geblieben / hergegen drey Landsknecht vber die Rinckmawer hinunder gestürtzt worden. Weiln aber die Pundtleut kein groß Geschütz / der Feind auch sie vberhöcht vnnd mit grossen Doppelhacken vnder sie geschossen / auch der Pündtnern ein geringe Anzahl gewesen / haben sie die Vorstatt widerumb müssen verlassen. Darauff der Feind auß der Statt gefallen / den Soldaten alles zu plündern vberlassen / vnd ein groß Gut von Mobilien / Haußrath vnd andern Sachen in die Statt gebracht / etc. Die in der Schantz ob Castels haben diesen Tag auch nicht gefeyret / sondern mit jren Handrohren / so sie ein gut weil im Stroh vnd Hew verborgen / vnd anjetzo widerumb herfür gesucht haben / hinab geschossen / zween erlegt / vnd jhrer viel verwundt: hingegen ist auff dieser seiten einer erschossen worden. Denselbigen Tag hat der Feind vber die Steinklippen einen hinunder gelassen mit Brieffen / in welchen der Baldiron jhres Zustands berichtet wurde / vnd wie es jnen vnmöglich / sich weiter wo kein Entsatz vorhanden / auffzuhalten / klagten jhr Noth / vnd begerten eylende Hülff. Es ist aber der Bott zu Genatz ergriffen / die Brieff eröffnet / abgelesen / vnd in die Schantz geschickt wordẽ. Solches als der Feind im Schloß vernommen / erbietet er sich an zu Parlamentiren: Im fall man jhme mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren wölle abziehen lassen / wolle er das Schloß verlassen / vnd so bald darvon vnd auß dem Land sich machen / rc. Aber es ist jhm rund abgeschlagen worden: mit vermelden / da sie ohne Wehr vnnd Waffen an einem Stecken abziehen wolten / hette man sich darüber zubedencken. Darauff sind folgende Conditionen von den Prettigäwern abgestelt / vnnd dem Feind in das Schloß zu ratificiren vberschickt worden. Erstlichen / so sollen die Soldaten alle Wehr vnd Waffen von sich legen / mit einem Stecken in der Hand abziehen / vnd vber die Landmarchen in sicherem Geleid convoyiert werden. 2. Sie sollen schweren / nimmermehr wider gemein drey Pündt zu kriegen. Soldaten in Castels ergeben sich den Prettigäwern. 3. Sie sollen by Jhr. Hoch fürstl. Durchl. erhalten vnd zuwegen bringen / daß zwischen beydẽ Partheyen ein General Perdon angestellt / die Zusetzer auß dem Land abgefordert / vnd alles widerumb in vorigen Standt gesetzt / etc. 4. So wöllen sie hergegen Jhr. Hochfürstl. Durchl. jura, vnd gerechtsame / so man dieser Orten rüwiglich besessen / auch manuteniren / vnnd handhaben. Wiewol nun der dritte Artickel weber in der Soldaten / noch deß Landvogts Gewalt gestanden / denselben anzunemmen / oder angeloben / viel weniger etwas zuverheissen / so haben sie doch (als die sich schon resolvirt lieber im blossen Hembd abzuziehen dann ferrner belägert seyn) die Articul alle eingegangen / allein den ersten haben sie etwas zu miltern gantz ernstlich gebetten / nemblich man solle die Soldaten mit Seitenwehren / vnd etliche der Befelchshaber mit Oberwehren lassen abziehen / so wolten sie die vbrigen Conditionen alle halten. In welcher Bitt die Prettigäwer / in Betrachtung der vnmenschlichen an jnen verübtẽ Tyranney / auch vielfältigẽ Spots / Obermuths / Muthwillens / dem Feind lang nicht will fahren wöllen / vnd were jhme auch nicht will fahret worden / wo nicht Landvogt Trawers / welcher wegen seiner Freundlichkeit den frommen Leuthen lieb vnd angenehm

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 790. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/893>, abgerufen am 22.11.2024.