Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vnd beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinen Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vnd fest zu halten / geschlossen worden. 1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc. 2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden. 3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn. 4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc. Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden. Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahten / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben. Bündner fallen ins Engadin. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sammt einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde. Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vnd vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen. lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vñ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinẽ Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vñ fest zu halten / geschlossen wordẽ. 1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc. 2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden. 3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn. 4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc. Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden. Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtẽ / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben. Bündner fallen ins Engadin. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̃t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde. Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vñ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0906" n="799"/> lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vñ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinẽ Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vñ fest zu halten / geschlossen wordẽ.</p> <p>1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc.</p> <p>2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden.</p> <p>3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn.</p> <p>4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc.</p> <p>Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden.</p> <p><note place="left">Banditen klagen die Bündner fälschlich an.</note> Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtẽ / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben.</p> <p><note place="right">Bündner fallen ins Engadin.</note> Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̃t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde.</p> <p>Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vñ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [799/0906]
lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vñ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinẽ Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vñ fest zu halten / geschlossen wordẽ.
1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc.
2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden.
3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn.
4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc.
Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden.
Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtẽ / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben.
Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̃t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde.
Bündner fallen ins Engadin. Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vñ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.
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