Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.tori Tractation geschickt / offenbar: Je hefftiger sie aber dem Frieden nachgetrachtet / vnnd zwar Anfangs gar eine Niderlegung der Waffen angebotten / je weniger hetter sich Jhre Majest. Feindt darzu bequemet / sondern sich vielmehr dahin bearbeitet / seine böse Intention mit Gewalt durchzudringen / dann er sich von Tag zu Tag je länger je mehr gestärcket / den Königlichen Titul beständiglich gebrauchet / Ja newlich gar vngeschewet zuverstehen gegeben / er seye mit einer ansehenlichen Armee von newem gefaßt / vnd nicht mehr in dem Stand / daß er sich submittiren vnnd depreciren köndte. Wann dann durch die bißhero erzehlte Thätlichkeiten das Reich fast in eusserste Ruin gesetzt worden / als hetten Jhre Majest. solchen leydigen Zustandt zu Gemüt gezogen / vnd auff Mittel gedacht / wie solchem Vnheil zubegegnen / derowegen sie dann diese zum zweyten mahl prorogirte Zusammenkunfft weiters nicht vnterlassen können / in Ansehung / daß bey dem gedachten Aechter der Vbermuth / Vngehorsamb vnnd darauß erfolgte Noth vnd Gefahr / Morden / Rauben vnd Brennen je länger je mehr zugenommen / vnd kein Zeichen der gebührenden Humiliation zusehen gewesen / sondern vielmehr daß die vntrewe Intentiones nicht anderst als mit dem Schwerdt außgeführet werden müßten / verstanden worden. Demnach dann Jhre Keys. Majestät jhr nicht einbilden können / daß jemandt im Reich erfunden werden solte / der Jhro zumuhten dörffte / den jenigen wider zu sich in jhr jnnerste Churfürstliche Collegium zunehmen / der Jhrer Keys. Majestät vnd dem Reich / sonderlich den gehorsamen Ständen zu Schimpff vnd Nachtheil nichts vnderlassen / der mit den grausamen Verfolgern vnd Erbfeinden den Türcken sich starck verbunden / an dem Jhre Keyserliche Majest. vnd die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände einen jmmerwehrenden Feindt haben würden / vnd daß der jenige / der alle Perduellen / so jemals im Reich gewesen / bey weitem vbertroffen / der Straff entzogen werden solte: Als hetten Jhre Majest. billich Chur Pfaltz halber / so Jhro vnd dem Reich / wegen der abschewlichsten vnd zuvor im Reich nie erhörten Feloniarum vnd reiterirten criminum laesae Majestatis Imperatoriae heimgefallen / zu Vollziehung Jhrer Majest. Zusagung / vnd damit das Churfürstliche Collegium wider ergäntzet würde / vnvmbgängliche Vorsehung thun müssen. Derohalben auß vollkommener Keyserlicher Macht hetten Jhre K. Majestät die Chur Pfaltz dem Durchleuchtigsten Fürsten / Hertzog Maximilian in Bayern / etc. welcher bey dieser Rebellion seinen schuldige Trewe / deß Reichs Wolfahrt / vnd die Befreyung der getrewen Stände von aller Gefahr / mehr dann sein eigenes Hauses von seinem Vettern vnbillich gesuchte Erhöhung / in Acht genommen / der Haupt-Schlacht in Person / mit Hindansetzung seiner eigenen Land vnd Leute / ritterlich beygewohnet / vnd seinen Keyser vnd Herrn in sein jhme entzogenes Erbkönigreich Böhinen / mit Hülffe deß Churfürsten von Sachsen / vnnd anderer getrewen Stände / wider eingesetzt / vielen verfolgten vnd vndertruckten Ständen zu Hülff kommen / vnd vnterschiedliche Victorien wider den Proscribirten an dem Necker / Rhein: vnnd Maynstrom dapffer erhalten hette: der auch mit seinem guten Verstandt Jhre Keyserliche Majestät vnd dem Römtschen Reich nutzliche Dienste leysten köndte / zu dem sich beyderley Religions-Verwandten in Erhaltung deß Religion-Friedens alles guten zuversehen / auß Keyserl. Danckbarkeit auffgetragen vnd eingehändiget / vnnd die solennem Investituram zu End dieses Convents zu vollziehen beschlossen. Hierauff were Jhr. Keyserlichen Majest. Begehren / es wolten die beschriebene Chur: vnd Fürsten / als Jhrer Majestät geheimbste Rähte / mit jhrem Gutachten ferrners an die Handt geben / wie ins küfftig der Frieden im Reich wider angerichtet / vnnd alle böse Practicken vorkommen vnd verhütet werden möchten: Vnd weil an diesem Puncten summa rei et Reipublicae salus gelegen / so begehrte Jhre Majestät zuvorderst hierinn der Chur: vnd Fürsten trewen Raht. Darnach zweiffelten Jhre Keyserliche Majestät nicht / es würde jhnen bekandt seyn / was in vorigen Jahren in Vngarn mit dem Fürsten in Siebenbürgen fürgelauffen / Jhre Keyserliche Majestät hetten zwar damahls darnach getrachtet / daß förderlich ein Frieden gemacht / vnnd also die gegenwertige Türcken Gefahr dero Orten abgewendet würde. Wiewol nun bey dem nechsten Vngarischen Land Tag der Friedenn gemacht / vnd selbige Ort von solcher Gefahr erlediget weren / so were doch den Chur: vnd Fürsten bewußt / daß vmb die Gräntzhäusser auff allen Fall zu Kriegs: vnd Friedenszeiten zu erhalten / seine Vorfahren allezeit bedacht gewesen weren. Zwar auß dem Reich hette weder Jhre Majestät / noch dero Vorfahr / zu Erhaltung besagter Gräntz Festungen einige Geldt-Contribution von Anno Sechszehen hundert vnd drey empfangen / Jhre Majest. aber köndten wegen dero verderbten Lande allein die Vnkosten nicht tragen: Derohalben wolte sie die Chur: vnd Fürsten erinnert haben / daß sie / auff was weise Jhre Majestät möchte / ohne Erwartung eines Reichs Tags / weil periculum in mora, Hülff gethan werden / in gemein berahtschlagen / vnnd zeitlich jhren Raht einbringen wolten. Zum dritten / weil bewußt / daß die Staten wider das Hauß Burgund / als jhre natürliche Herrschafft / in dem der Anstandt nun verloffen / den Krieg zu continuiren sich bemüheten / vnd nicht allein den Reichs Aechter bey sich hetten / sondern auch Gelegenheit suchten / jhren Krieg auff deß Reichs Boden / in welchem sie noch etliche Orth jnnen hielten / herein zu führen / darzu jhnen nicht wenig vortheylig were / daß sie einen guten Theil der Niderländisch: vnd Westphälischen Ständen in jhre Contribution gezogen / auch vnlängst bey Bonn / den Rhein mit mächtigen Schantzen be- tori Tractation geschickt / offenbar: Je hefftiger sie aber dem Frieden nachgetrachtet / vnnd zwar Anfangs gar eine Niderlegung der Waffen angebotten / je weniger hetter sich Jhre Majest. Feindt darzu bequemet / sondern sich vielmehr dahin bearbeitet / seine böse Intention mit Gewalt durchzudringen / dann er sich von Tag zu Tag je länger je mehr gestärcket / den Königlichen Titul beständiglich gebrauchet / Ja newlich gar vngeschewet zuverstehen gegeben / er seye mit einer ansehenlichen Armee von newem gefaßt / vnd nicht mehr in dem Stand / daß er sich submittiren vnnd depreciren köndte. Wann dann durch die bißhero erzehlte Thätlichkeiten das Reich fast in eusserste Ruin gesetzt worden / als hetten Jhre Majest. solchen leydigen Zustandt zu Gemüt gezogen / vnd auff Mittel gedacht / wie solchem Vnheil zubegegnen / derowegen sie dann diese zum zweyten mahl prorogirte Zusammenkunfft weiters nicht vnterlassen können / in Ansehung / daß bey dem gedachten Aechter der Vbermuth / Vngehorsamb vnnd darauß erfolgte Noth vnd Gefahr / Morden / Rauben vnd Brennen je länger je mehr zugenommen / vnd kein Zeichen der gebührenden Humiliation zusehen gewesen / sondern vielmehr daß die vntrewe Intentiones nicht anderst als mit dem Schwerdt außgeführet werden müßten / verstanden worden. Demnach dann Jhre Keys. Majestät jhr nicht einbilden können / daß jemandt im Reich erfunden werden solte / der Jhro zumuhten dörffte / den jenigen wider zu sich in jhr jnnerste Churfürstliche Collegium zunehmen / der Jhrer Keys. Majestät vnd dem Reich / sonderlich den gehorsamẽ Ständen zu Schimpff vnd Nachtheil nichts vnderlassen / der mit den grausamen Verfolgern vnd Erbfeinden den Türcken sich starck verbunden / an dem Jhre Keyserliche Majest. vnd die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände einen jmmerwehrenden Feindt haben würden / vnd daß der jenige / der alle Perduellen / so jemals im Reich gewesen / bey weitem vbertroffen / der Straff entzogen werden solte: Als hetten Jhre Majest. billich Chur Pfaltz halber / so Jhro vnd dem Reich / wegen der abschewlichsten vnd zuvor im Reich nie erhörten Feloniarum vnd reiterirten criminum laesae Majestatis Imperatoriae heimgefallen / zu Vollziehung Jhrer Majest. Zusagung / vnd damit das Churfürstliche Collegium wider ergäntzet würde / vnvmbgängliche Vorsehung thun müssen. Derohalben auß vollkommener Keyserlicher Macht hetten Jhre K. Majestät die Chur Pfaltz dem Durchleuchtigsten Fürsten / Hertzog Maximilian in Bayern / etc. welcher bey dieser Rebellion seinen schuldige Trewe / deß Reichs Wolfahrt / vnd die Befreyung der getrewen Stände von aller Gefahr / mehr dann sein eigenes Hauses von seinem Vettern vnbillich gesuchte Erhöhung / in Acht genommen / der Haupt-Schlacht in Person / mit Hindansetzung seiner eigenen Land vnd Leute / ritterlich beygewohnet / vnd seinen Keyser vnd Herrn in sein jhme entzogenes Erbkönigreich Böhinen / mit Hülffe deß Churfürsten von Sachsen / vnnd anderer getrewen Stände / wider eingesetzt / vielen verfolgten vnd vndertruckten Ständen zu Hülff kommen / vnd vnterschiedliche Victorien wider den Proscribirten an dem Necker / Rhein: vnnd Maynstrom dapffer erhalten hette: der auch mit seinem guten Verstandt Jhre Keyserliche Majestät vnd dem Römtschen Reich nutzliche Dienste leysten köndte / zu dem sich beyderley Religions-Verwandten in Erhaltung deß Religion-Friedens alles guten zuversehen / auß Keyserl. Danckbarkeit auffgetragen vnd eingehändiget / vnnd die solennem Investituram zu End dieses Convents zu vollziehen beschlossen. Hierauff were Jhr. Keyserlichen Majest. Begehren / es wolten die beschriebene Chur: vnd Fürsten / als Jhrer Majestät geheimbste Rähte / mit jhrem Gutachten ferrners an die Handt geben / wie ins küfftig der Frieden im Reich wider angerichtet / vnnd alle böse Practicken vorkommen vnd verhütet werden möchten: Vnd weil an diesem Puncten summa rei et Reipublicae salus gelegen / so begehrte Jhre Majestät zuvorderst hierinn der Chur: vnd Fürsten trewen Raht. Darnach zweiffelten Jhre Keyserliche Majestät nicht / es würde jhnen bekandt seyn / was in vorigen Jahren in Vngarn mit dem Fürsten in Siebenbürgen fürgelauffen / Jhre Keyserliche Majestät hetten zwar damahls darnach getrachtet / daß förderlich ein Frieden gemacht / vnnd also die gegenwertige Türcken Gefahr dero Orten abgewendet würde. Wiewol nun bey dem nechsten Vngarischen Land Tag der Friedeñ gemacht / vnd selbige Ort von solcher Gefahr erlediget weren / so were doch den Chur: vnd Fürsten bewußt / daß vmb die Gräntzhäusser auff allen Fall zu Kriegs: vnd Friedenszeiten zu erhalten / seine Vorfahren allezeit bedacht gewesen weren. Zwar auß dem Reich hette weder Jhre Majestät / noch dero Vorfahr / zu Erhaltung besagter Gräntz Festungen einige Geldt-Contribution von Anno Sechszehen hundert vnd drey empfangen / Jhre Majest. aber köndten wegen dero verderbten Lande allein die Vnkosten nicht tragen: Derohalben wolte sie die Chur: vnd Fürsten erinnert haben / daß sie / auff was weise Jhre Majestät möchte / ohne Erwartung eines Reichs Tags / weil periculum in mora, Hülff gethan werden / in gemein berahtschlagen / vnnd zeitlich jhren Raht einbringen wolten. Zum dritten / weil bewußt / daß die Staten wider das Hauß Burgund / als jhre natürliche Herrschafft / in dem der Anstandt nun verloffen / den Krieg zu continuiren sich bemüheten / vnd nicht allein den Reichs Aechter bey sich hetten / sondern auch Gelegenheit suchten / jhren Krieg auff deß Reichs Boden / in welchem sie noch etliche Orth jnnen hielten / herein zu führen / darzu jhnen nicht wenig vortheylig were / daß sie einen guten Theil der Niderländisch: vnd Westphälischen Ständen in jhre Contribution gezogen / auch vnlängst bey Bonn / den Rhein mit mächtigen Schantzen be- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0916" n="809"/> tori Tractation geschickt / offenbar: Je hefftiger sie aber dem Frieden nachgetrachtet / vnnd zwar Anfangs gar eine Niderlegung der Waffen angebotten / je weniger hetter sich Jhre Majest. Feindt darzu bequemet / sondern sich vielmehr dahin bearbeitet / seine böse Intention mit Gewalt durchzudringen / dann er sich von Tag zu Tag je länger je mehr gestärcket / den Königlichen Titul beständiglich gebrauchet / Ja newlich gar vngeschewet zuverstehen gegeben / er seye mit einer ansehenlichen Armee von newem gefaßt / vnd nicht mehr in dem Stand / daß er sich submittiren vnnd depreciren köndte.</p> <p>Wann dann durch die bißhero erzehlte Thätlichkeiten das Reich fast in eusserste Ruin gesetzt worden / als hetten Jhre Majest. solchen leydigen Zustandt zu Gemüt gezogen / vnd auff Mittel gedacht / wie solchem Vnheil zubegegnen / derowegen sie dann diese zum zweyten mahl prorogirte Zusammenkunfft weiters nicht vnterlassen können / in Ansehung / daß bey dem gedachten Aechter der Vbermuth / Vngehorsamb vnnd darauß erfolgte Noth vnd Gefahr / Morden / Rauben vnd Brennen je länger je mehr zugenommen / vnd kein Zeichen der gebührenden Humiliation zusehen gewesen / sondern vielmehr daß die vntrewe Intentiones nicht anderst als mit dem Schwerdt außgeführet werden müßten / verstanden worden.</p> <p>Demnach dann Jhre Keys. Majestät jhr nicht einbilden können / daß jemandt im Reich erfunden werden solte / der Jhro zumuhten dörffte / den jenigen wider zu sich in jhr jnnerste Churfürstliche Collegium zunehmen / der Jhrer Keys. Majestät vnd dem Reich / sonderlich den gehorsamẽ Ständen zu Schimpff vnd Nachtheil nichts vnderlassen / der mit den grausamen Verfolgern vnd Erbfeinden den Türcken sich starck verbunden / an dem Jhre Keyserliche Majest. vnd die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände einen jmmerwehrenden Feindt haben würden / vnd daß der jenige / der alle Perduellen / so jemals im Reich gewesen / bey weitem vbertroffen / der Straff entzogen werden solte: Als hetten Jhre Majest. billich Chur Pfaltz halber / so Jhro vnd dem Reich / wegen der abschewlichsten vnd zuvor im Reich nie erhörten Feloniarum vnd reiterirten criminum laesae Majestatis Imperatoriae heimgefallen / zu Vollziehung Jhrer Majest. Zusagung / vnd damit das Churfürstliche Collegium wider ergäntzet würde / vnvmbgängliche Vorsehung thun müssen.</p> <p>Derohalben auß vollkommener Keyserlicher Macht hetten Jhre K. Majestät die Chur Pfaltz dem Durchleuchtigsten Fürsten / Hertzog Maximilian in Bayern / etc. welcher bey dieser Rebellion seinen schuldige Trewe / deß Reichs Wolfahrt / vnd die Befreyung der getrewen Stände von aller Gefahr / mehr dann sein eigenes Hauses von seinem Vettern vnbillich gesuchte Erhöhung / in Acht genommen / der Haupt-Schlacht in Person / mit Hindansetzung seiner eigenen Land vnd Leute / ritterlich beygewohnet / vnd seinen Keyser vnd Herrn in sein jhme entzogenes Erbkönigreich Böhinen / mit Hülffe deß Churfürsten von Sachsen / vnnd anderer getrewen Stände / wider eingesetzt / vielen verfolgten vnd vndertruckten Ständen zu Hülff kommen / vnd vnterschiedliche Victorien wider den Proscribirten an dem Necker / Rhein: vnnd Maynstrom dapffer erhalten hette: der auch mit seinem guten Verstandt Jhre Keyserliche Majestät vnd dem Römtschen Reich nutzliche Dienste leysten köndte / zu dem sich beyderley Religions-Verwandten in Erhaltung deß Religion-Friedens alles guten zuversehen / auß Keyserl. Danckbarkeit auffgetragen vnd eingehändiget / vnnd die solennem Investituram zu End dieses Convents zu vollziehen beschlossen.</p> <p>Hierauff were Jhr. Keyserlichen Majest. Begehren / es wolten die beschriebene Chur: vnd Fürsten / als Jhrer Majestät geheimbste Rähte / mit jhrem Gutachten ferrners an die Handt geben / wie ins küfftig der Frieden im Reich wider angerichtet / vnnd alle böse Practicken vorkommen vnd verhütet werden möchten: Vnd weil an diesem Puncten summa rei et Reipublicae salus gelegen / so begehrte Jhre Majestät zuvorderst hierinn der Chur: vnd Fürsten trewen Raht.</p> <p>Darnach zweiffelten Jhre Keyserliche Majestät nicht / es würde jhnen bekandt seyn / was in vorigen Jahren in Vngarn mit dem Fürsten in Siebenbürgen fürgelauffen / Jhre Keyserliche Majestät hetten zwar damahls darnach getrachtet / daß förderlich ein Frieden gemacht / vnnd also die gegenwertige Türcken Gefahr dero Orten abgewendet würde. Wiewol nun bey dem nechsten Vngarischen Land Tag der Friedeñ gemacht / vnd selbige Ort von solcher Gefahr erlediget weren / so were doch den Chur: vnd Fürsten bewußt / daß vmb die Gräntzhäusser auff allen Fall zu Kriegs: vnd Friedenszeiten zu erhalten / seine Vorfahren allezeit bedacht gewesen weren. Zwar auß dem Reich hette weder Jhre Majestät / noch dero Vorfahr / zu Erhaltung besagter Gräntz Festungen einige Geldt-Contribution von Anno Sechszehen hundert vnd drey empfangen / Jhre Majest. aber köndten wegen dero verderbten Lande allein die Vnkosten nicht tragen: Derohalben wolte sie die Chur: vnd Fürsten erinnert haben / daß sie / auff was weise Jhre Majestät möchte / ohne Erwartung eines Reichs Tags / weil periculum in mora, Hülff gethan werden / in gemein berahtschlagen / vnnd zeitlich jhren Raht einbringen wolten.</p> <p>Zum dritten / weil bewußt / daß die Staten wider das Hauß Burgund / als jhre natürliche Herrschafft / in dem der Anstandt nun verloffen / den Krieg zu continuiren sich bemüheten / vnd nicht allein den Reichs Aechter bey sich hetten / sondern auch Gelegenheit suchten / jhren Krieg auff deß Reichs Boden / in welchem sie noch etliche Orth jnnen hielten / herein zu führen / darzu jhnen nicht wenig vortheylig were / daß sie einen guten Theil der Niderländisch: vnd Westphälischen Ständen in jhre Contribution gezogen / auch vnlängst bey Bonn / den Rhein mit mächtigen Schantzen be- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [809/0916]
tori Tractation geschickt / offenbar: Je hefftiger sie aber dem Frieden nachgetrachtet / vnnd zwar Anfangs gar eine Niderlegung der Waffen angebotten / je weniger hetter sich Jhre Majest. Feindt darzu bequemet / sondern sich vielmehr dahin bearbeitet / seine böse Intention mit Gewalt durchzudringen / dann er sich von Tag zu Tag je länger je mehr gestärcket / den Königlichen Titul beständiglich gebrauchet / Ja newlich gar vngeschewet zuverstehen gegeben / er seye mit einer ansehenlichen Armee von newem gefaßt / vnd nicht mehr in dem Stand / daß er sich submittiren vnnd depreciren köndte.
Wann dann durch die bißhero erzehlte Thätlichkeiten das Reich fast in eusserste Ruin gesetzt worden / als hetten Jhre Majest. solchen leydigen Zustandt zu Gemüt gezogen / vnd auff Mittel gedacht / wie solchem Vnheil zubegegnen / derowegen sie dann diese zum zweyten mahl prorogirte Zusammenkunfft weiters nicht vnterlassen können / in Ansehung / daß bey dem gedachten Aechter der Vbermuth / Vngehorsamb vnnd darauß erfolgte Noth vnd Gefahr / Morden / Rauben vnd Brennen je länger je mehr zugenommen / vnd kein Zeichen der gebührenden Humiliation zusehen gewesen / sondern vielmehr daß die vntrewe Intentiones nicht anderst als mit dem Schwerdt außgeführet werden müßten / verstanden worden.
Demnach dann Jhre Keys. Majestät jhr nicht einbilden können / daß jemandt im Reich erfunden werden solte / der Jhro zumuhten dörffte / den jenigen wider zu sich in jhr jnnerste Churfürstliche Collegium zunehmen / der Jhrer Keys. Majestät vnd dem Reich / sonderlich den gehorsamẽ Ständen zu Schimpff vnd Nachtheil nichts vnderlassen / der mit den grausamen Verfolgern vnd Erbfeinden den Türcken sich starck verbunden / an dem Jhre Keyserliche Majest. vnd die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände einen jmmerwehrenden Feindt haben würden / vnd daß der jenige / der alle Perduellen / so jemals im Reich gewesen / bey weitem vbertroffen / der Straff entzogen werden solte: Als hetten Jhre Majest. billich Chur Pfaltz halber / so Jhro vnd dem Reich / wegen der abschewlichsten vnd zuvor im Reich nie erhörten Feloniarum vnd reiterirten criminum laesae Majestatis Imperatoriae heimgefallen / zu Vollziehung Jhrer Majest. Zusagung / vnd damit das Churfürstliche Collegium wider ergäntzet würde / vnvmbgängliche Vorsehung thun müssen.
Derohalben auß vollkommener Keyserlicher Macht hetten Jhre K. Majestät die Chur Pfaltz dem Durchleuchtigsten Fürsten / Hertzog Maximilian in Bayern / etc. welcher bey dieser Rebellion seinen schuldige Trewe / deß Reichs Wolfahrt / vnd die Befreyung der getrewen Stände von aller Gefahr / mehr dann sein eigenes Hauses von seinem Vettern vnbillich gesuchte Erhöhung / in Acht genommen / der Haupt-Schlacht in Person / mit Hindansetzung seiner eigenen Land vnd Leute / ritterlich beygewohnet / vnd seinen Keyser vnd Herrn in sein jhme entzogenes Erbkönigreich Böhinen / mit Hülffe deß Churfürsten von Sachsen / vnnd anderer getrewen Stände / wider eingesetzt / vielen verfolgten vnd vndertruckten Ständen zu Hülff kommen / vnd vnterschiedliche Victorien wider den Proscribirten an dem Necker / Rhein: vnnd Maynstrom dapffer erhalten hette: der auch mit seinem guten Verstandt Jhre Keyserliche Majestät vnd dem Römtschen Reich nutzliche Dienste leysten köndte / zu dem sich beyderley Religions-Verwandten in Erhaltung deß Religion-Friedens alles guten zuversehen / auß Keyserl. Danckbarkeit auffgetragen vnd eingehändiget / vnnd die solennem Investituram zu End dieses Convents zu vollziehen beschlossen.
Hierauff were Jhr. Keyserlichen Majest. Begehren / es wolten die beschriebene Chur: vnd Fürsten / als Jhrer Majestät geheimbste Rähte / mit jhrem Gutachten ferrners an die Handt geben / wie ins küfftig der Frieden im Reich wider angerichtet / vnnd alle böse Practicken vorkommen vnd verhütet werden möchten: Vnd weil an diesem Puncten summa rei et Reipublicae salus gelegen / so begehrte Jhre Majestät zuvorderst hierinn der Chur: vnd Fürsten trewen Raht.
Darnach zweiffelten Jhre Keyserliche Majestät nicht / es würde jhnen bekandt seyn / was in vorigen Jahren in Vngarn mit dem Fürsten in Siebenbürgen fürgelauffen / Jhre Keyserliche Majestät hetten zwar damahls darnach getrachtet / daß förderlich ein Frieden gemacht / vnnd also die gegenwertige Türcken Gefahr dero Orten abgewendet würde. Wiewol nun bey dem nechsten Vngarischen Land Tag der Friedeñ gemacht / vnd selbige Ort von solcher Gefahr erlediget weren / so were doch den Chur: vnd Fürsten bewußt / daß vmb die Gräntzhäusser auff allen Fall zu Kriegs: vnd Friedenszeiten zu erhalten / seine Vorfahren allezeit bedacht gewesen weren. Zwar auß dem Reich hette weder Jhre Majestät / noch dero Vorfahr / zu Erhaltung besagter Gräntz Festungen einige Geldt-Contribution von Anno Sechszehen hundert vnd drey empfangen / Jhre Majest. aber köndten wegen dero verderbten Lande allein die Vnkosten nicht tragen: Derohalben wolte sie die Chur: vnd Fürsten erinnert haben / daß sie / auff was weise Jhre Majestät möchte / ohne Erwartung eines Reichs Tags / weil periculum in mora, Hülff gethan werden / in gemein berahtschlagen / vnnd zeitlich jhren Raht einbringen wolten.
Zum dritten / weil bewußt / daß die Staten wider das Hauß Burgund / als jhre natürliche Herrschafft / in dem der Anstandt nun verloffen / den Krieg zu continuiren sich bemüheten / vnd nicht allein den Reichs Aechter bey sich hetten / sondern auch Gelegenheit suchten / jhren Krieg auff deß Reichs Boden / in welchem sie noch etliche Orth jnnen hielten / herein zu führen / darzu jhnen nicht wenig vortheylig were / daß sie einen guten Theil der Niderländisch: vnd Westphälischen Ständen in jhre Contribution gezogen / auch vnlängst bey Bonn / den Rhein mit mächtigen Schantzen be-
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